Werner Buß

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Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im April dieses Jahres hat die SPDFraktion ihren Entschließungsantrag betreffend Ausbau der Binnenwasserstraßen und stärkere Nutzung der Potenziale der Binnenschifffahrt eingebracht. Bei der Einbringung unseres Antrags hier im Plenum habe ich angeboten, unseren Antrag zu einer gemeinsamen Entschließung aller Fraktion im Landtag zu machen. Leider haben aber weder die CDU-Fraktion noch die Fraktion der Grünen Anregungen oder Änderungen zu unserer Entschließung eingebracht. Dies bedaure ich; denn eine gemeinsame Entschließung hätte diesem von allen als notwendig erachteten Anliegen mehr Gewicht gegeben. Zumindest aber haben Sie unserem Antrag zugestimmt, obwohl Sie im Ausschuss noch von „Wunschträumen“ gesprochen haben.
Jeder, der auch nur etwas von Schifffahrt versteht, weiß, dass es absolut notwendig ist, die Binnenwasserstraßen an die heutigen und auch zukünftigen Erfordernisse anzupassen. In den letzten zehn
Jahren ist die Verkehrleistung auf unseren Binnenwasserstraßen um fast 20 % gestiegen und soll bis zum Jahr 2015 nochmals um mehr als 30 % steigen. Ich gehe davon aus, dass diese Prognose gerade wegen der EU-Osterweiterung und der daraus resultierenden Zunahme der Warenströme noch nach oben hin korrigiert werden muss. Straße und Schiene können diesen zunehmenden Verkehr nicht mehr aufnehmen. Außerdem ist es wirtschafts- und umweltpolitisch gewollt, mehr Verkehr von der Straße auf die Wasserstraße zu verlagern.
Die Bereisungen des Ausschusses und der Arbeitskreise zu den Stichkanälen am Mittellandkanal und deren Häfen sowie zum Dortmund-Ems-Kanal und zur Mittelweser haben uns klar gezeigt, dass unverzügliches Handeln geboten ist; denn es gibt schon heute erhebliche Wettbewerbsnachteile.
Ich möchte Ihnen dies am Beispiel des Hafens Hildesheim nochmals klar machen. Dies gilt gleichermaßen auch für Osnabrück, für HannoverLinden und für Misburg. Nachdem der Mittellandkanal für das Großmotorgüterschiff ausgebaut worden war und die Schiffe dort jetzt auch voll abgeladen fahren können, kann noch nicht einmal das Europaschiff mit 80 m Länge, 9,50 m Breite und 2,50 m Tiefgang den Hafen anlaufen, da der Tiefgang auf 2,20 m festgelegt worden ist und nicht überschritten werden darf. Der Stichkanal ist vor mehr als 80 Jahren in der Hauptsache für Schleppkähne mit bis zu 2,10 m Tiefgang gebaut worden. Der Hildesheimer Hafen hat deshalb einen erheblichen Wettbewerbsnachteil und schon Etliches an Tonnage verloren - allein in den letzten Jahren etwa 200 000 t pro Jahr -, weil die Häfen Hannover, Peine und Salzgitter-Beddingen, die in unmittelbarer Nachbarschaft liegen, von voll abgeladenen Schiffen angefahren werden können.
In den letzten Jahren haben wir erhebliche Summen in unsere landeseigenen Seehäfen investiert und sie für die Zukunft fit gemacht. Wir tun dies auch weiter. Diese Investitionen sind aber nur dann sinnvoll, wenn auch die Hinterlandanbindung entsprechend angepasst ist. Die Gespräche mit der Wasser- und Schifffahrtsdirektion haben ebenfalls ergeben, dass die Planungen einen sehr behutsamen Ausbau mit wenig Flächenbedarf und so umweltschonend wie irgend möglich vorsehen. So werden die Ausbaustrecken nur selten verbreitert. Für größere Schiffe wird auch Einbahnverkehr vorgesehen. Wir fordern die Landesregierung deshalb auf, Einfluss auf die Bundesregierung zu
nehmen, damit sie die Wasserstraßeninfrastruktur in Niedersachsen verbessert; denn es handelt sich dabei ausschließlich um Bundeswasserstraßen. Ich bitte um Ihre Zustimmung.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Niedersachsen ist das größte Küstenland der Bundesrepublik und hat mit seinen vielen Häfen an der Küste und auch im Binnenland eine besondere Beziehung zur Schifffahrt.
Viele Arbeitsplätze sind unmittelbar oder mittelbar von der Schifffahrt abhängig.
(Schirmbeck [CDU]: Auch das ist richtig! - Was richtig ist, kann man hier ja auch einmal sagen. Wir sind ja nicht so wie Herr Möllring, der hier nur Unwahrheiten erzählt. Wir sagen es so, wie es ist. (Zuruf von der CDU)
Unsere gut ausgebauten Seehäfen funktionieren aber nur, wenn das Hinterland optimal angeschlossen ist. Hierzu gehören neben Bahn und Straße aber auch ganz besonders die Binnenwasserstraßen mit ihren Häfen im Binnenland. Das Güterverkehrsaufkommen auf den Binnenwasserstraßen ist in den letzten zehn Jahren um mehr als 20 % gestiegen und wird in den nächsten Jahren um mehr als ein Drittel weiter steigen.
Auch die Osterweiterung der EU wird das Güterverkehrsaufkommen mit Sicherheit weiter erhöhen. Alle Verkehrsexperten sind sich darin einig, dass dieses Problem allein mit Schiene und Straße nicht gelöst werden kann. Auch umweltpolitisch geht kein Weg an einer stärkeren Nutzung der Wasserstraßen vorbei. Für die Schifffahrt ist „Stau“ eher ein Fremdwort.
Im Wettbewerb gegenüber den ARA-Häfen müssen wir eine bessere Anbindung haben. Gerade in Holland und Belgien werden die Potenziale der Binnenschafffahrt erheblich stärker genutzt. Nachdem wir im Ausschuss für Häfen und Schifffahrt auch dieses Thema mehrfach erörtert haben - übrigens einhellig -, bringen wir als SPD-Fraktion folgenden Entschließungsantrag ein:
„Der Niedersächsische Landtag fordert die Landesregierung deshalb auf, Einfluss auf die Bundesregierung zu nehmen,
1. die bestehende Wasserstraßeninfrastruktur in Niedersachsen zu verbessern;
Hierzu gehört insbesondere der Ausbau der Stichkanäle Osnabrück, Hildesheim, Misburg und Linden. Durch die Konzentration aller Finanzierungsmittel auf die Hauptstrecke des Mittellandkanals in den vergangenen Jahren ist eine Ungleichbehandlung zwischen der Hauptstrecke des MLK und den Stichkanälen entstanden, die den Zielen des Regierungsabkommens aus dem Jahre 1965 widerspricht. Da große industrielle Ballungsgebiete in Niedersachsen an Stichkanälen liegen, werden diese
Regionen dadurch in der wirtschaftlichen Entwicklung benachteiligt.
Im Zuge des Ausbaus der Mittelweser muss die Planung für einen Neubau der Schleuse Minden sofort begonnen werden, um den Übergang zwischen dem MLK und der Weser zeitgleich mit der Fertigstellung der anderen Ausbauvorhaben zu gewährleisten.
Die Nordstrecke des Dortmund-EmsKanals ist eine wichtige Hinterlandverbindung des Seehafens Emden. Der heutige Ausbauzustand erlaubt keinen Verkehr mit dem Großmotorgüterschiff. Die teilweise zu geringen Schleusenbreiten und Durchfahrtshöhen an den Brücken sollten zeitnah angepasst werden, um den Verkehr mit dem Standardschiff der angrenzenden Wasserstraßenabschnitte zu ermöglichen und eine Abkoppelung einer ganzen Region von der weiteren wirtschaftlichen Entwicklung zu verhindern.
2. die Personalsituation in der Wasserund Schifffahrtsverwaltung so zu gestalten, dass ein zügiger Ausbau der Wasserstraßen nicht durch fehlende Personalkapazität behindert wird;
3. die Harmonisierung der Wettbewerbsbedingungen zwischen den Verkehrsträgern national und international weiter voranzutreiben;
4. die geplante EU-Erweiterung stärker in den Blickpunkt verkehrspolitischer Entscheidung zu rücken, um den zu erwartenden weiteren Anstieg des Warenaustauschs mit den neuen EUMitgliedstaaten auch durch die stärkere Einbeziehung des Binnenschaffs bewältigen zu können.“
Ich hoffe, dass wir diesen Antrag nach seiner Beratung in den Ausschüssen - wie es von den anderen Fraktionen ja bereits angekündigt worden ist gemeinsam verabschieden können. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bedauere, dass Herr Möllring nicht im Plenarsaal ist, denn meine Erklärung betrifft Äußerungen, die Herr Möllring gestern zu Punkt 25 – Schwarzarbeit – gemacht hat. Ich zitiere mit Ihrer Genehmigung, Herr Präsident, wörtlich aus dem Protokoll:
„- Moment! - Herr Buß, Sie brauchen mich gar nicht so erstaunt anzusehen. Ihr Bruder, der einen Dachdeckerbetrieb leitet, hat genau zu dem gleichen Zeitpunkt von mir einen Auftrag bekommen. Da habe ich zu Ihrem Bruder gesagt: Sie wissen ja, die Handwerkerstunde bei Dachdeckern kostet 25 DM. Was meinen Sie, was Ihr Bruder mir da über Herrn Funke erzählt hat?! So geht es nämlich nicht. Da muss man auch innerhalb der SPD Zivilcourage haben.“
Ich habe mit meinem Bruder darüber gesprochen. Er hat mir gesagt: Es ist richtig, ich habe einen Auftrag von Herrn Möllring an seinem Haus ausgeführt. – Gleichzeitig hat er mir gesagt: Ich habe nie mit Herrn Möllring über Schwarzarbeit gesprochen. Ich habe auch nie über eine Angelegenheit von einem Herrn Funke gesprochen.
Ich finde das nicht besonders lustig. Sicherlich ist es einmalig, den Bruder eines Landtagsabgeordneten, der in Hildesheim einen Dachdeckerbetrieb hat,
auf diese Art und Weise öffentlich zu zitieren. Mein Bruder hat mir gegenüber sicherlich die Wahrheit gesagt. Er hat gesagt, er werde durch diese Angelegenheit öffentlich genannt, und dadurch werde sein Geschäft geschädigt. Er verwahre sich dagegen und werde sich dazu auch öffentlich äußern.
Wenn dies als Retourkutsche für die Angelegenheit „Pecunia“ in Hildesheim, die wir vorgestern behandelt haben, genutzt worden ist, dann war das sicherlich der falsche Moment. Ich halte es wirklich für schlimm, wenn sich Herr Möllring in dieser Angelegenheit nicht entschuldigt.
Ich bin der Auffassung – ich vertraue meinem Bruder voll und ganz -, dass Herr Möllring in dieser Angelegenheit gelogen hat.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Möllring, es ist schon verwunderlich, wie Sie versuchen, sich hier ins Hundefell zu wickeln. Sie haben von Anfang an alles gewusst.
Sie wussten um die beiden Vereine, insbesondere um den Geheimbund „Pecunia“.
Sie sind dort zwar nicht Mitglied gewesen, aber eines wissen Sie auch, nämlich dass „Pecunia“ dem Verein „Echnaton“ eine Spende übergeben hat, dass mit dieser Spende die Reise von Oberbürgermeister Machens finanziert worden ist und
dass der einzige, der wirklich einen Grund gehabt hätte, nach Ägypten zu fahren, seine Reise selber bezahlt hat. Das ist Arne Eggebrecht gewesen. Dies wissen Sie ganz genau. Hinzu kommt: Der Vorstandsvorsitzende der Kreissparkasse Hildesheim ist aufgefordert worden, das Amt des Schatzmeisters im Verein „Echanton“ zu übernehmen. „Pecunia“ hat dem Verein „Echnaton“ eine Spende übergeben, damit diese Reise mitfinanziert werden konnte.
- Doch. Da müssen Sie schon mal zuhören. Das wissen Sie auch ganz genau.
50 000 DM sind überwiesen worden. Von diesen 50 000 DM ist die Reise mitfinanziert worden.
Als der Vorstandsvorsitzende der Kreissparkasse, der übrigens CDU-Mitglied ist und der das ganz klar erklärt hat, gehört hat, dass diese Spende nicht von den Stadtwerken Hildesheim, sondern von dem obskuren Verein „Pecunia“ kam, hat er sofort sein Amt niedergelegt und hat das auch gleichzeitig öffentlich gemacht. Herr Möllring, tun Sie hier nicht so, als ob Sie von nichts wüssten. Sie stecken voll mit darin, und Sie haben als Fraktionsvorsitzender in Hildesheim die volle Verantwortung, den Laden sauber zu machen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der vorliegende Antrag der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen „Mit Glaubwürdigkeit gegen Politikverdrossenheit: Zusagen an Butjadingen endlich einlösen“ - allein über eine solche Überschrift lässt sich schon trefflich streiten - und die sechs in der letzten Sitzung des Ausschusses für Häfen und Schifffahrt beratenen Eingaben sind Grundlage der heutigen Debatte. Hinzu kommt noch die einstimmig im Landtag verabschiedete Entschließung vom November 1997. - Sie sehen, dass ich hier nichts auslasse.
Wesentlicher Inhalt der Entschließung ist u. a. die Forderung, durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass durch ständige Weservertiefungen eintretende und zukünftig entstehende Verschlickungen der Strände und Hafeneinfahrten in Butjadingen und Land Wursten beseitigt werden, damit ein ungehinderter Badebetrieb und eine uneingeschränkte Hafennutzung möglich bleiben.
Der Landtag hat im November 1997 einstimmig die Entschließung angenommen, die auch auf der Annahme beruht hatte, dass das Verschlickungsproblem durch das HN-Modell - die Fachleute, die hier sitzen, wissen, was das ist -, das auf eine Verbesserung der Strömungsverhältnisse abzielt, gelöst werden könne.
Nachdem der Landtag diese Entschließung verabschiedet hatte, hat sich herausgestellt, dass die Realisierung des HN-Modells einmalige Investitionskosten von 32 Millionen DM und jährliche Unterhaltungskosten von 1 Million DM erfordert, ohne dass damit die endgültige Lösung der Verschlickungsproblematik gewährleistet ist.
Neben diesen erheblichen Kosten ist erschwerend hinzugekommen, dass im Rahmen des Beweissicherungsverfahrens - im Übrigen bis heute - nicht hat geklärt werden können, ob die Verschlickung aufgrund der Weservertiefung oder der Jahrhunderte andauernden natürlichen Veränderung des Wattenmeeres eingetreten ist. Vom Ergebnis dieses Beweissicherungsverfahrens wird es abhängen, ob die Kostenlast vom Bund als dem für die Bundeswasserstraße Weser Verantwortlichen oder vom Land Niedersachsen zu tragen ist.
Im Unterschied zu den Einsendern der Eingaben, die zu diesem Antrag vorliegen, bin ich nicht der Auffassung, dass das Land dem Verschlickungsproblem untätig zugesehen hat. So hat sich das Land verpflichtet, die Hafeneinfahrten frei zu halten.
Danke schön, Herr Präsident. - So hat sich das Land verpflichtet, die Hafeneinfahrten frei zu halten, und es ist dieser Verpflichtung auch zur Zufriedenheit der Butjadinger nachgekommen. Außerdem hat sich das Land bereit erklärt, sich mit 10 Millionen DM an dem Bau des Badepolders zu beteiligen,
dessen Realisierung 12 Millionen DM kostet.
Die Ministerin Frau Dr. Knorre hat diese Zusagen in der vorletzten Woche im Ausschuss noch einmal bestätigt. Die Landesregierung hat sich nicht ihrer Verantwortung entzogen, sondern hat dafür Sorge getragen, dass die Zufahrt zum Hafen Fedderwardersiel erhalten bleibt. Somit wird auch die Zusage des Ministerpräsidenten vom 24. Januar 2001 umgesetzt. Jeder - ich betone es -, der nur etwas vom Wattenmeer versteht, weiß, dass sich Strömungsverhältnisse, die Wassertiefen und dadurch die Verschlickung der Priele und der Hafeneinfahrten ständig ändern und Maßnahmen deshalb immer angepasst werden müssen.
Aus diesem Grund läuft der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ins Leere und wird von uns abgelehnt. Die Eingaben müssen somit mit „Unterrichtung über die Sach- und Rechtslage“ beschieden werden, wie es der Ausschuss empfohlen hat. Es ist falsch, wie Herr Wiesensee in der Presse am 21. November behauptet hat, dass die Eingaben abgelehnt wurden. Den Unterschied zwischen „Unterrichtung über die Sach- und Rechtslage“ und „Ablehnung“ oder „Erledigung“ kennen Sie ganz genau, Herr Wiesensee. Deshalb sollten
Sie solche Presseerklärungen nicht abgeben, weil sie falsch sind.
Die Opposition von CDU und Grünen war bei den Eingaben für den Beschluss „Berücksichtigung“, ohne aber zu sagen, wie und zu welchen Kosten. Das HN-Modell wird auch vonseiten der Opposition aus Kostengründen finanziell nicht für realisierbar gehalten, so wörtlich im Ausschuss für Häfen und Schifffahrt. Es gibt somit keine Alternative zur Handlungsweise der Landesregierung. Sie hat deshalb auch die Unterstützung durch die SPD-Fraktion. Wir werden den Antrag der Grünen ablehnen. - Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Minister, wir als Hafen- und Schifffahrtspolitiker freuen uns darüber, dass Sie die beiden Standorte Leer und Elsfleth erhalten haben und dass Sie auch, in die Zukunft weisend, daran
weiter arbeiten. Man darf aber eines nicht vergessen: Wer ist eigentlich schuld an dieser Misere? Es ist ja Tatsache, dass es auf der Welt 46 000 Nautiker zu wenig gibt, davon allein 35 000 oder 36 000 in der EU. Wir dürfen eines nicht vergessen: Das waren in erster Linie die Reeder. Wir können uns an die Debatte über die Ausflaggung noch sehr gut erinnern, wir können uns daran erinnern, dass das zweite Schiffsregister eingeführt wurde, und wir wissen, dass immer weniger junge Leute den Beruf eines Seemannes gewählt haben. Es gab früher - zu meiner Zeit, als ich das gelernt habe - die Einheitslaufbahn. Als wir anfingen, war es noch so, wie das Graf Luckner einmal beschrieben hat: vom Schiffsjungen zum Kapitän. Das gibt es heute nicht mehr. Abgeschafft worden ist die ganze Ausbildung bis zum Matrosen. Das gibt es nicht mehr. Also haben wir auch den entsprechenden Nachwuchs nicht mehr, wie es ihn früher gab. Man hat jetzt andere Ausbildungsgänge gewählt, die aber nicht so einfach zu fahren sind wie die damaligen. Wir dürfen nicht vergessen, dass die Reeder den Hauptanteil daran haben, dass dieser Beruf in ein so schwieriges Fahrwasser gekommen ist. Deshalb freuen wir uns ganz besonders.
Wir brauchen ja nicht nur das, was die Regierung jetzt geleistet hat, nämlich eine gute Grundlage für die Ausbildung von Nautikern. Wir brauchen ein Werbekonzept, das weit über das hinausgehen muss, was uns jetzt vorliegt. Es muss eine Zusammenarbeit der Arbeitsverwaltungen geben - und zwar bundesweit -, sodass der Beruf des Nautikers wieder attraktiv gemacht wird. Die Nautiker haben gute Verdienstmöglichkeiten. Es handelt sich dabei auch nicht um einen Beruf, bei dem man ein Leben lang zur See fahren müsste. Denn eine Reihe von Betrieben und Einrichtungen, Wasser- und Schifffahrtsverwaltung, Lotsen, alle diejenigen, die im Hafenbereich tätig sind, brauchen diese Nautiker in Zukunft. Sie haben ja die gleichen Probleme wie heute die Seefahrt. Wenn wir nicht dorthin kommen,
die Seefahrt als nationale Aufgabe zu betrachten, dann werden wir hier auch keinen Erfolg haben.
Also bitte nicht vergessen, dass die Reeder hier in großer Verantwortung stehen. Nur einige Stiftungsprofessoren reichen nicht aus. Sie müssen für
dieses Werbungskonzept auch selbst etwas tun. Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich könnte eigentlich meine Rede vom November 2000 zu Ihrem Antrag „Hafenämter stärken - für eine echte Reform der Hafen- und Schifffahrtsverwaltung“ wiederholen. Ich werde es aber nicht tun. Es hat sich im Vergleich zur damaligen Situation nichts geändert. Ich weiß ja nicht, ob Sie überhaupt Hafenämter kennen.
- Aber einen Hafen gibt es da. Vielleicht weißt du darüber Bescheid.
Wir, die SPD-Fraktion, sind nach wie vor für eine Neustrukturierung der Hafenämter, weil wir der Auffassung sind, dass es vernünftig ist, die Hafenämter auf Revierebene zu organisieren, dadurch erhebliche Einsparungen vornehmen zu können und gleichzeitig eine Verbesserung des Qualitätsstandards zu erreichen.
Von einer radikalen Lösung, von der Sie ansonsten immer gesprochen haben, kann überhaupt keine Rede sein. Die unabhängige Arbeitsgruppe hat den Vorschlag für das Ministerium vor der Entscheidung der Landesregierung erarbeitet. Den Betroffenen wurde die Möglichkeit zur Stellungnahme eingeräumt und die Bedenken soweit wie möglich berücksichtigt.
Die CDU-Fraktion hat ja keinesfalls das beantragt, was Sie, Herr Dr. Biester, gerade erzählt haben. Sie wollte mit ihrem Antrag die Reform nicht umsetzen - das ist übrigens der erste Punkt in Ihrem Antrag - und zweitens die Zuständigkeit der Bezirksregierung streichen und die jetzigen Hafenämter direkt dem Ministerium unterstellen. Dagegen war die CDU früher übrigens immer. Sie hat ihre Meinung nur in diesem Antrag geändert, und auf einmal sind Sie der große Gegner der Bezirksregierung. Aber in diesem Fall ist das eine falsche Entscheidung.
Diesen Antrag lehnt die SPD-Fraktion insgesamt ab. Wir haben deshalb einen eigenen Entschließungsantrag - das ist der so genannte Jubelantrag der SPD-Fraktion, wie Sie ihn bezeichnen - mit folgendem Wortlaut eingebracht, der die Reformwilligkeit der Landesregierung besonders unterstreicht und auch unterstützt:
„Der Landtag begrüßt die Entscheidung der Landesregierung über die Reform der Häfen- und Schifffahrtsverwaltung. Er fordert die Landesregierung auf, ihren Beschluss konsequent umzusetzen und dabei ein besonderes Augenmerk sowohl auf die Schaffung von kompetenten Leistungszentren als auch auf die sozialverträgliche Ausgestaltung der Reform zu legen.“
Das haben wir hier als Entschließung eingebracht, und es war uns nach Mitteilung der Landtagsverwaltung - das wissen auch Sie, Herr Dr. Biester gar nicht anders möglich, auf Ihren Antrag entsprechend einwirken zu können. Wir mussten einen Änderungsantrag einbringen, damit wir diese Entschließung heute einbringen konnten, obwohl auch ich der Auffassung bin: Das ist ein eigener Antrag und hat mit Ihrem Antrag nichts zu tun. Das soll er im Übrigen auch gar nicht. Es ist nicht unsere Auffassung, dass wir lediglich zu Ihrem Antrag Stellung nehmen.
Abschließend möchte ich feststellen, dass die CDU-Fraktion ständig von Einsparungen in der Verwaltung und von Verwaltungsreform redet, aber dann, wenn es konkret wird, jeden Vorschlag der Regierung ablehnt und aus Opportunismus alles beim Alten lassen will. Dies zeugt auch im Bereich der Hafenverwaltung nicht von besonderer Mitverantwortung.
Nur nein sagen, Herr Dr. Biester, reicht auch in diesem Fall für eine Opposition nicht aus. - Recht herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte hier nur eines richtig stellen. Wir haben diesen Antrag im Ausschuss zwei Mal beraten. Der Antrag, der hier jetzt zur Abstimmung ansteht, ist derjenige, der zum Schluss einstimmig beschlossen worden ist.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zum Antrag der Fraktion der CDU „Hafenämter stärken - für eine echte Reform der Hafen- und Schifffahrtsverwaltung“ möchte ich zunächst die faire Haltung der Landesregierung begrüßen, die auch den Vorschlag der Opposition in die ergebnisoffene Diskussion über die Neustrukturierung der Hafenämter in ihre Prüfung einbeziehen will. So kennen wir unseren Minister Fischer. Er hat eigentlich immer so gehandelt, auch bei den Straßenbauämtern.
Auf der anderen Seite möchte ich einige Dinge politisch klarstellen:
Erstens. Ich halte es für unerträglich - Herr Biester, Sie haben es gerade bewiesen -, wenn auf der einen Seite ständig von Einsparungen in der Verwaltung und von Verwaltungsreform geredet wird, in der Praxis aber nach bester Kirchturmmanier jede Veränderung vor Ort als verwaltungsmäßiges Ende der Welt ausgerufen wird.
- In einem Punkt. Herr Möllring, Sie können das sowieso am besten. Das weiß ich, weil Sie immer von Verwaltungsreform reden, und dann, wenn es wirklich darum geht - auch in Hildesheim -, sind Sie der Erste, der dagegen argumentiert.
Zweitens. Ein kleiner Vergleich: Der Hafen Rotterdam schlägt etwa dreimal so viel um wie die Jade-Weser-Häfen Wilhelmshaven, Bremerhaven, Nordenham, Brake und Bremen zusammen, und zwar auch in den unterschiedlichsten Bereichen und auf den unterschiedlichsten Flächen. Rotterdam hat hierfür ein Hafenmanagement. Wir leisten uns in diesem Revier zwei Bundesländer mit drei Hafenämtern. Dass hier Verbesserungspotentiale brachliegen, dürfte jedem einleuchten.
Drittens. Die vorgeschlagene Revierlösung ermöglicht auf der anderen Seite Einsparungen in Höhe von 2,5 Millionen DM bei ca. 30 Arbeitsplätzen im personellen und etwa 0,5 Millionen DM im sächlichen Bereich bei gleichzeitiger Wahrung oder sogar Verbesserung des Qualitätsstandards. Es ist keine radikale Lösung, wie sie einige Vertreter fordern. Es handelt sich um eine weiche Landung, bei der für die Mitarbeiter sozialverträgliche Regelungen gefunden werden können, ohne verwaltungsreformerische Ziele aus den Augen zu verlieren.
Viertens. Der Antrag der CDU fegt die Bezirksregierung als Mittelinstanz mit einem Fingerschlag vom Tisch und will die Entscheidung nach oben auf das Ministerium verlagern. Das ist eine Entwicklung, die auch frühere CDU-Regierungen immer als verhängnisvoll deklariert haben. Der Haltung der Landesregierung zur Stärkung des regionalen Managements würde es jedenfalls nicht entsprechen, die Bezirksregierung aus dem wichtigen regionalen Faktor Hafen schlicht und einfach herauszuhalten. Wir wissen ja, welch hervorragende Arbeit in Oldenburg in den vergangenen Jahren geleistet wurde.
Fünftens. Wie unter diesem Vorzeichen der Antrag noch von einer Holding als Leitungsebene reden kann, ist, zumindest für mich, unerklärlich.
Zusammengefasst ist der Antrag ein typisches Beispiel für „Wasch mir den Pelz, aber mach mich
nicht nass“, stellt den Status quo als vorbildlich hin und meint im Übrigen, damit die Spitze der Reformbewegung zu sein. Ich muss Ihnen sagen: Damit kann man keine Verwaltungsreform machen. So Leid es mir tut, Herr Biester, eignet sich Ihr Antrag nicht für die Neuordnung der Hafenämter in Niedersachsen. - Recht herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch ich habe gedacht, dass wir hier nur eine kurze Debatte führen würden. Warum können Sie, Herr Ontijd, nicht sagen, dass wir es wieder einmal gemeinsam geschafft haben, einen Antrag umzusetzen? Dann wären wir ein ganzes Stück weiter gewesen.
Ich werde nur zu dem Antrag der Grünen sprechen und nicht zur Dünnsäure und über alles das, was von der vorherigen Bundesregierung geleistet oder nicht geleistet worden ist.
Heute sprechen wir hier im Landtag nicht über eine Ölkatastrophe nach einem Schiffsunfall, sondern über die alltägliche Ölverschmutzung durch Schiffe, die durch gesetzliche Vorgaben und technische Änderungen, z. B. durch den Einbau moderner Ölabscheider, vermeidbar oder zumindest reduzierbar ist.
Bündnis 90/Die Grünen haben im Mai 1999 einen Antrag eingebracht, der im Kern forderte, die Grenzwerte von heute 15 ppm auf 5 ppm ölhaltiges Bilgenwasser herabzusetzen.
Der Ausschuss für Häfen und Schifffahrt - noch unter dem Vorsitz von Herrn Adam
hat sich in zwei Sitzungen mit dem Antrag befasst. Wir sind zu dem Ergebnis gekommen, dass es technisch keine Problem ist, den Grenzwert von
5 ppm einzuhalten. Auch finanziell stellt der Einbau von modernen Ölabscheidern keine große Hürde dar. Uns sind Kosten für Neubauten von 20.000 DM und für Nachrüstungen von 40.000 DM genannt worden. Bei einem Schiff, das viele Millionen DM kostet, ist dies sicherlich kein Problem.
Wichtig war für die Ausschussmitglieder, dass eine Grenzwertänderung nur international umsetzbar ist, damit für die deutsche Seeschifffahrt keine Wettbewerbsnachteile entstehen und weil auch nur so eine wirksame Reduzierung der Wasserverschmutzung durch ölhaltiges Bilgenwasser zu erreichen ist.
Da ich im Kern den Antrag der Grünen für richtig halte, einige Feststellungen in dem Antrag der Grünen aber nicht teile, habe ich im Namen der SPD-Fraktion einen Änderungsantrag eingebracht und mich um Einstimmigkeit im Ausschuss für Häfen und Schifffahrt bemüht. Wie meistens kam es nach einer sachlichen Debatte im Ausschuss und nach Gesprächen zu dem einmütigen Vorschlag, dass der Landtag die Landesregierung auffordert, in einer gemeinsamen Initiative der deutschen Küstenländer die Bundesregierung zu veranlassen, darauf hinzuwirken, dass die internationalen Bestimmungen für die Einleitung der Bilgenwässer von Seeschiffen dem heutigen Stand der Technik angepasst werden, d. h. den erlaubten Ölanteil von 15 ppm auf mindestens 5 ppm zu reduzieren, um die entsprechende Umstellung der Öl-WasserTrenntechnik an Bord zu fördern.
Ich bitte Sie, meine Damen und Herren, diesem so eingebrachten Antrag zuzustimmen. - Danke.