Die Änderung, die Ihnen der Rechtsausschuss zu § 13 Abs. 2 Satz 3 empfiehlt, betrifft Empfänger des so genannten Übergangsgeldes. Mit dieser Änderung soll zum einen klargestellt werden, dass den Empfängern von Übergangsgeld die Kostendämpfungspauschale in gleicher Höhe abverlangt wird wie den Abgeordneten selbst. Das ist gerechtfertigt, weil das Übergangsgeld der Grundentschädigung des Abgeordneten entspricht und deshalb auch die Kostendämpfungspauschale nicht unterschiedlich hoch sein kann. Zum anderen werden die Empfänger von Waisenentschädigung nach dem Abgeordnetengesetz nun auch ausdrücklich von der Anrechnung der Kostendämpfungspauschale ausgenommen. Das entspricht den allgemeinen beamtenrechtlichen Vorschriften.
Eine gravierende Änderung betrifft den § 35. § 35 soll komplett gestrichen werden. Diese Bestimmung betraf die Entschädigungen für die 8. Wahlperiode und ist damit gegenstandslos geworden.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Berichterstatter hat schon über den gesetzgeberischen Entscheidungsbedarf gesprochen. Ich möchte mich deshalb nur mit der politischen Begründung beschäftigen. Dies ist ein Thema, das in den Parlamenten dazu führt, dass man eigentlich immer aus einer Position der Verteidigung heraus redet, weil es bei diesem Thema außerordentlich schwierig ist, in der Öffentlichkeit Verständnis dafür zu wecken, dass auch die Arbeit von Parlamentariern entsprechend vergütet werden muss.
Dieser Landtag hat sich wegen dieser Schwierigkeiten und wegen der ihm gesetzesmäßig aufgetragenen Aufgabe, die Entschädigung der Abgeordneten selbst zu regeln, seit 1983 einer Kommission bedient. Diese Kommission hat uns wieder - bezogen auf das Jahr 1999 - einen Vorschlag unterbreitet. Uns ist es an dieser Stelle wichtig, auch der Öffentlichkeit gegenüber noch einmal zu sagen, dass dieser Kommission nicht etwa Vertreter von Institutionen angehören, die sich unbedingt dafür einsetzen müssen, dass Parlamentarier eine bessere Vergütung bekommen. Vielmehr handelt es sich um Menschen, die ganz bewusst ausgesucht worden sind, weil sie die Breite unserer Gesellschaft widerspiegeln. Es handelt sich um einen ehemaligen Kommunalbeamten, um einen Gewerkschaftssekretär, um den ehemaligen Präsidenten der Landeszentralbank. Der Hauptgeschäftsführer der Metallindustriellen in Niedersachsen ist dabei. Die Geschäftsführerin der Lotto/Toto-GmbH, ein Mitglied des Aufsichtsrates einer großen niedersächsischen Firma sind dabei, und es ist auch ein Vorstandmitglied des Bundes der Steuerzahler dabei.
Sie sehen daran, dass es sich um Personen handelt, die wohl in der Lage sein müssten, die Arbeit von Abgeordneten zu beurteilen, und die vor allem auch in der Lage sein müssten, zu beurteilen, wie sich die Einkommen in unserer Gesellschaft - bezogen auf das Jahr 1999 - entwickelt haben.
Diese kommen zu dem Ergebnis, dass eine Erhöhung um 1,9 % eine angemessene Steigerung sei. Sie haben gleichzeitig darauf hingewiesen, dass man sich, wenn man jetzt erneut auf eine Erhöhung verzichten wollte, von dem Einkommensniveau verabschieden würde, das seinerzeit von der Kommission als Leitbild vorgesehen worden ist. Dieses Leitbild war an die Besoldung eines Beamten nach der Besoldungsgruppe A 16 angelehnt.
Meine Damen und Herren, als wir dieses Leitbild in diesem Parlament beschlossen haben, nämlich 1992, gab es über alle Fraktionsgrenzen hinweg - damals waren noch vier Fraktionen im Landtag eine große Gemeinsamkeit. Ich möchte deshalb an dieser Stelle auch den Kollegen von der Fraktion der Grünen noch einmal sagen, was der Kollege Kempmann damals an dieser Stelle ausgeführt hat: „Um der Entscheidung des Parlaments eine möglichst objektive Grundlage zu geben, hatten sich die Fraktionen von Anfang an dafür ausgesprochen, den Empfehlungen der unabhängigen Kommission insgesamt zu folgen.“ - Die damalige Fraktionsvorsitzende der Grünen hatte sich in der Sitzung am 12. November 1992 ebenfalls in dieser Sache geäußert und ist zu folgendem Ergebnis gekommen: „Die Höhe der Diäten ist vergleichbar mit A 16 oder der Position einer Referatsleiterin oder einer Oberstudiendirektorin und von daher, glaube ich, auch angemessen. Ich bin der Meinung, dass die Leistungen der Abgeordneten mit deren Leistungen durchaus vergleichbar sind.“
An diesem Vorbild wollen wir anknüpfen. Deshalb, meine Damen und Herren, halten wir diese Erhöhung auch angesichts der Tarifabschlüsse, die gerade in den letzten Tagen bekannt geworden sind, für vertretbar. - Vielen Dank.
Darauf komme ich gleich zurück, Herr Kollege Plaue. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren von SPD und CDU! In einigen Minuten werden
Sie einem Gesetzentwurf zustimmen, der auf einem nachvollziehbaren Vorschlag einer unabhängigen Kommission beruht.
Sie müssen sich deshalb nicht in der Öffentlichkeit als Abzocker beschimpfen lassen, und Sie können morgen früh auch noch in den Spiegel gucken, ohne sich für die Entscheidung, die Sie gleich treffen, schämen zu müssen.
Wir glauben aber, dass diese Entscheidung politisch unklug ist. Sie ist deshalb unklug, weil Sie dem schlechten Ansehen der Berufspolitiker - das ist ja auch nicht ganz unverdient -,
Politische Klugheit, meine Damen und Herren, ist etwas anderes als Opportunismus, den Sie uns immer wieder gern vorwerfen. In den Jahren 1994, 1996 und 1999 hat sich der Landtag mit Ihren Stimmen gegen die Empfehlungen der Kommission für eine Null-Runde entschieden. Ich frage Sie, Herr Kollege Plaue und Herr Kollege Möhrmann: War das denn nun Opportunismus, oder war das politische Klugheit in diesem Fall?
Ich will, weil das angesprochen worden ist, einen Blick zurück werfen. 1990, gegen Ende der 11. Wahlperiode, wurde um eine Erhöhung der Diäten auf 7.500 DM gestritten. Heute werden wir den Betrag von 10.000 DM überschreiten. Wir sind also in den letzten zehn Jahren, meine Damen und Herren, mit dem Modell, das wir haben, nicht ganz schlecht gefahren. Daran waren - darauf ist zu Recht hingewiesen worden - auch Grüne beteiligt. Wir hatten die Reform 1992, bei der erhebliche überfällige Einschnitte in die Altersversorgung und eine Orientierung an die Beamtenbesoldungsgruppe A 16 verabredet wurden.
Aber an diesem Leitbild festzuhalten, Herr Kollege, heißt nicht, sklavisch an dem Leitbild mit der höchsten Besoldungsdienstaltersstufe festzuhalten. Wenn wir die Diätenerhöhung heute ablehnen
würden, befänden wir uns immer noch im Bereich A 16, aber nicht mehr beim höchsten Besoldungsdienstalter, sondern irgendwo in der Mitte. Ich kann, meine Damen und Herren, mit einem Einkommen, von dem die meisten Lohn- und Gehaltsempfänger nur träumen können, sehr gut leben, abgesehen davon, dass ich die Besoldungsdienstalter gerade bei Spitzenbeamten ohnehin für einen alten und überfälligen Zopf halte. Dieses Argument, wir würden das Leitbild verlassen, wird auch durch Wiederholungen nicht richtig.
Wichtiger ist uns in der aktuellen Debatte aber ein anderer Punkt. Politisch klug wäre es, jetzt um Vertrauen in das parlamentarische System und seine Akteure zu werben. Wir entscheiden über unsere Arbeitsbedingungen und über unser Einkommen selbst. Das kann auch gar nicht anders sein. Aber - auch das entscheiden wir selbst - wo setzen wir die Prioritäten? - Die Bemühungen um eine Parlamentsreform sind scheintot. Das ist allenfalls ein Thema, mit dem sich Kollegen mit einem klugen Papier in der Saure-Gurken-Zeit profilieren können. Aus dem System Kohl, aus dem Spendensumpf der CDU sind zwar personelle Konsequenzen vor allem in der CDU selbst gezogen worden, aber bisher noch keine rechtlichen Konsequenzen, was die Kontrolle der Parteifinanzen, die Sicherung von Transparenz und Demokratie in den Parteien und die Sicherung von Regierungshandeln vor sachfremden Einflüssen angeht.
Weil die SPD in Niedersachsen Grund hat, vor der eigenen Tür zu kehren, frage ich: Wo ist eigentlich, Herr Gabriel, der Entwurf eines Ministergesetzes, den Sie in den letzten Wochen angekündigt haben?
Wie weit ist eigentlich Ihr Versuch, die zehn Gebote, die Sie als Papier vorgelegt haben, in Recht und Gesetz umzusetzen? Wo ist eigentlich, Herr Kollege Gabriel, die Mitteilung, welcher Minister Aufsichtsratsmandate niedergelegt hat und so dem Willen der Verfassung nachkommt, nach Möglichkeit kein solches Mandat wahrzunehmen?
Sie setzen, meine Damen und Herren, die Prioritäten selbst. Sie haben sich dafür entschieden, den Gesetzentwurf zur Diätenerhöhung im Februar einzubringen und im März zu verabschieden. Sie haben nach unserer Überzeugung ohne Not zwei Chancen vertan, um Glaubwürdigkeit zurückzugewinnen. Erstens hatten wir vorgeschlagen,
auf die alljährliche Erhöhungsdebatte zu verzichten und zu Modellen zu kommen - wie beispielsweise auf Bundesebene -, die eine längerfristige Festlegung der Diäten ermöglichen. Sie haben diese Debatte zwar in der ersten Beratung angekündigt, sie letztlich im Ausschuss aber nicht geführt. Zweitens. Wir brauchen mehr Transparenz bei den Abgeordneteneinkünften, damit wir für die Bevölkerung glaubwürdig sind.
Sehr gern, Herr Präsident! - Was ist eigentlich, Herr Kollege Gabriel, aus Ihrer Forderung geworden, die Sie vor etwa einem halben Jahr erhoben haben, dass Abgeordnete nicht nur mitteilen, welche Aufsichtsratsmandate sie wahrnehmen, sondern auch sagen, was sie dort verdienen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bekomme es einfach nicht zusammen: Auf der einen Seite weist Herr Eveslage zu Recht auf den 14-Stunden-Tag von Abgeordneten und auf ihre familiären Belastungen hin. Dennoch bleibt auf der anderen Seite für einige Kollegen noch Zeit, die schönen Ämter eines Bürgermeisters, eines Landrates wahrzunehmen oder aber einem Beruf nachzugehen, wie selbständiger Programmierer, oder aber in anderen Tätigkeiten sechs- oder siebenstellige Summen zu verdienen und sich als Nebenerwerbsabgeordneter zu betätigen.
Herr Kollege! Sie haben Ihre Redezeit bereits um 25 % überzogen. Ich bitte Sie jetzt, den Schlusssatz zu sprechen!
Ich bekomme dies, Herr Präsident, nicht zusammen. Sie setzen Ihre Prioritäten selbst. Daran werden Sie gemessen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir andere Prioritäten setzen wollen und setzen müssen. - Schönen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Schröder, ich verwahre mich für die Abgeordneten im Parlament dagegen, dass Sie die Debatte um eine Spendenaffäre der CDU und vielleicht das Finanzgebaren eines einzelnen Abgeordneten mit der Erhöhung der Diäten verquicken. Das hat überhaupt nichts miteinander zu tun. Das sollten Sie nicht machen.
Die unabhängige Diätenkommission hat eine Erhöhung der Abgeordnetenbezüge um 1,9 % empfohlen, hat dieses fundiert begründet und durch ein wissenschaftliches Gutachten unterlegt. Die Fakten sind klar. Im vergangenen Jahr gab es einen Tarifabschluss im öffentlichen Dienst von 3,1 %. Die Prognose für dieses Jahr lautet mehr als 2 %. Heute konnte man die Forderung der ÖTV nach 5 % hören. Der Abschluss im Metallbereich von 3,0 % wird als moderat gepriesen. Gerade vor diesem Hintergrund und der Tatsache, dass wir 1994, 1996 und 1999 nicht den Mut gehabt haben, der Empfehlung der Kommission zu folgen, halten wir als CDU diese Steigerung um 1,9 %, also um 190 DM brutto, für maßvoll, angemessen und gerechtfertigt. Deshalb werden wir dem Gesetzentwurf zustimmen.