Das macht sie sehr kunstvoll. Aber sie beschädigt damit die Interessen des Nationalparks. Sie beschädigt damit ohne Rücksicht auf Verluste die Interessen der Inseln.
Anstatt den Albrecht‘schen Nationalpark als eine Chance für die Regionalentwicklung zu verkaufen, destabilisieren Sie mit aller Kraft diesen Nationalpark
und reden denen nach dem Munde, die jetzt die Chance erkannt haben, die Flächen zu verkleinern, und die die Schutzkategorien herunterfahren wollen. Das, was gegenwärtig aus dem Umweltministerium auf den Inseln gesagt wird, geht genau in diese Richtung. Sie geben dieser Vorgehensweise Auftrieb, anstatt den Nationalpark zu stabilisieren. Ich kann daher Ihre Ankündigung, Vorschläge zur Gesetzesänderung vorzulegen, nur als inhaltliche Drohung zur Verschlechterung des Nationalparks verstehen.
Ich darf die Damen und Herren, die noch im Raum stehen und dem Kollegen so viel Ehrerbietung gezeigt haben, bitten, Platz zu nehmen. Ich möchte nämlich gern die Beratung schließen und Ihre Aufmerksamkeit für die Abstimmung erbitten. Ich bitte ebenfalls darum, dass diejenigen, die jetzt noch kommen, sich beeilen, ihre Plätze einzunehmen.
Ich lasse über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umweltfragen in der Drucksache 1423 abstimmen. Wer ihr zustimmen will und damit den Antrag der Fraktion der CDU ablehnen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. – Ich frage nach den Gegenstimmen. – Ich frage nach Stimmenthaltungen. – Ich stelle fest: Das Erste war die Mehrheit.
Tagesordnungspunkt 7: Zweite Beratung: Stärkung der Kita-Elternvertretung - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drs. 14/1018 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Jugend und Sport - Drs. 14/1452
- Ich brauche weiterhin Ihre Aufmerksamkeit! – Dieser Antrag wurde zur Beratung und Berichterstattung an den Ausschuss für Jugend und Sport überwiesen. Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Oktober 1999 hat die Fraktion der Grünen den Antrag zur Stärkung der Kita-Elternvertretung eingebracht. Wir wollen die Mitwirkungsrechte der Eltern so stärken, dass Eltern in gleichwertiger Weise wie an den Schulen an den sie betreffenden Entscheidungen beteiligt werden.
Meine Damen und Herren, die Rednerin ist in der Lage, lauter zu werden. Ich weiß aber, dass die Wirkung ist, dass es dann auch im Plenum lauter wird. Deshalb bitte ich darum, dass es hier im Saal leiser wird. Das gilt auch für die hinteren Reihen, um das einmal klipp und klar zu sagen. - Bitte sehr!
Ich will Sie schonen und hier nicht herumschreien. Aber wenn es noch einmal ganz laut wird, dann bölke ich wirklich dazwischen.
Einen Augenblick noch! – Wenn das so nicht hilft, dann werde ich einige beim Namen nennen, damit das einmal im Protokoll festgehalten wird.
Im Fachausschuss wurde vonseiten der SPDFraktion immer wieder darauf hingewiesen, dass § 4 KJHG ausreichend Mitwirkungsmöglichkeiten – ich betone das Wort „Möglichkeiten“ – eröffne.
Doch, meine Damen und Herren, Möglichkeiten sind noch lange keine Rechte. Wir fordern Rechte und damit auch den Anspruch auf Durchsetzung. Die Elternvertretung nach § 4 KJHG hat nämlich einen wunden Punkt: Sie besitzt keine gesetzliche Verankerung. Das heißt, Eltern müssen nicht gehört werden. Sie dürfen normalerweise nicht beratend mitwirken. Sie haben keinerlei finanzielle Unterstützung, und sie organisieren sich neben Familie und Beruf ehrenamtlich. Ich könnte noch weitere Punkte aufzählen.
Die SPD-Fraktion sprach im Ausschuss davon, dass keine Symbole benötigt würden, sondern eine konkrete Beteiligung von Eltern im Kita-Bereich. Doch das ist genau das, was wir bis jetzt haben: Es gibt nur Symbole in diesem Bereich. Herr Viereck, der jugendpolitische Sprecher, wies sogar noch darauf hin, dass nach § 4 KJHG, der völlig ausreichend sei, 95 % aller inhaltlichen und organisatorischen Aufgaben im Kita-Bereich gemeinsam von Eltern und Trägern wahrgenommen würden. Ich behaupte einfach: Das widerspricht der Realität. Ihm fehlen die persönlichen Erfahrungen aus dem Kita-Bereich. Die Zahlen sind aus der Luft gegriffen.
Die CDU-Fraktion stellte die fragwürdige These auf, dass vor Ort alles viel besser geregelt werden könnte.
- Ich habe das so interpretiert! – Wie gut vor Ort alles geregelt werden kann, zeigt das Vertrauen der Eltern in die Politik. Die Resonanz auf das Volksbegehren verdeutlicht doch, dass das Vertauen nicht allzu groß ist: 670.000 Menschen in Niedersachsen haben das mit ihren Unterschriften verdeutlicht und damit das „Vertrauen“ in unsere Kommunalpolitiker, gerade was den Kindergartenbereich angeht - das ist ein Stiefkind -, gezeigt. Damit wurde dieses Misstrauen heftigst dokumentiert.
Auch das Argument vonseiten der beiden Fraktionen und der Kultusministerin bei der Antragseinbringung, dass das Kindeswohl an erster Stelle
stehe, dass wir aber den Kommunen nichts Zusätzliches aufbürden dürften, was sie zusätzlich belasten würde, ist fadenscheinig, denn eigentlich haben wir ja schon auf allen Gemeinde- und Kreisebenen diese Gremien. Wir wollen mit diesem Antrag die Bündelung, die Koordinierung und die Unterstützung der Interessenvertretung der Eltern mit gesetzlicher Verankerung und finanzieller Unterstützung des Landes. Das ist eindeutig eine Landesaufgabe. Wenn das Land seinen Bildungsauftrag ernst nimmt, dann muss es allen Kindern diese Chance einräumen und die KitaElternvertretung stärken.
Wir haben ja einen schönen Slogan: „Kinderland Niedersachsen“. Wenn das Land Niedersachsen ein kinderfreundliches Land sein will
- ich halte es für sehr wichtig, dass wir das sind -, dann kann und muss es sich eine Landeselternvertretung im Kita-Bereich leisten. Will man politisch-gesellschaftliche Partizipationen von Kindern und Jugendlichen fördern sowie Demokratie in unserem Lande leben, dann sollte man schon bei den Eltern der Kinder auch im Kindertagesstättenbereich anfangen. Nur dann wird Demokratie realistisch. Im Hinblick auf die Kommunalwahlen 2001 wäre es ein wichtiges Zeichen, wenn die Politik ihren Bürgerinnen und Bürgern beweist, dass sie für konstruktive, ehrenamtliche Mitarbeit im Kindertagesstättenbereich ein offenes Ohr hat und sich auch kritischen Auseinandersetzungen stellen kann.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Beteiligung von Menschen an den sie politisch interessierenden Fragen hat für die SPDLandtagfraktion eine hohe Priorität. Dies gilt insbesondere für den Kindertagesstättenbereich. So ist seit acht Jahren, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Arbeit der Elternvertretung im Niedersächsischen Kindertagesstättengesetz geregelt, und zwar mit den Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und gegen die Stimmen der CDU-Fraktion.
Meine Damen und Herren, diese Verankerung hat sich auch bewährt. In § 4 des Kindertagesstättengesetzes, und, liebe Kolleginnen und Kollegen, nicht im KJHG, ist die Zusammensetzung von Beiräten und Elternräten geregelt. Darin ist auch der Zusammenschluss auf Gemeindeebene festgeschrieben. Alle wichtigen Entscheidungen des Trägers und der Leitung erfolgen im Benehmen, also nicht gegen den Beirat. Dies gilt insbesondere - ich meine, daran sollte man an dieser Stelle einmal erinnern - für die Aufstellung und Änderung der Konzeption, die pädagogische Arbeit der Einrichtungen - darum geht es uns doch insbesondere , die Einrichtung neuer und die Schließung bestehender Gruppen sowie weitere Betreuungsangebote. Dies gilt auch für die Festlegung der Gruppengrößen und Grundsätze für die Aufnahme von Kindern sowie die Öffnungs- und Betreuungszeiten.
Mit der Novellierung des Kindertagesstättengesetzes ist die Verantwortung unserer kommunalpolitischen Schwestern und Brüder
für diesen wichtigen kinder- und jugendpolitischen Bereich gestiegen. Dort, wo die Arbeit geleistet und überwiegend bezahlt wird, soll auch der Ent
scheidungsschwerpunkt liegen. Mit den gesetzlichen Vorgaben und den auch am Runden Tisch entwickelten Richtlinien konnten ein Konsens und landeseinheitliche Kriterien einvernehmlich entwickelt werden.
Meine Damen und Herren, wir unterstützen ausdrücklich die Bildung von Elternvertretungen auf der Gemeindeebene, weil gerade da über die Trägerschaft von Kindertagesstätten, aber auch über Elternbeiträge, über das im § 4 Gesagte entschieden wird. Deswegen können wir die Kommunen auch nur ermuntern, die Gemeinde- und Kreiselternräte in den entsprechenden Jugendhilfeausschüssen zu beteiligen, ohne, wie es der Antrag der Grünen vorsieht, alles verbindlich vorzuschreiben.
Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, wir vertrauen den gewählten Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitikern. Wir haben weniger Misstrauen, sondern mehr Vertrauen in alle demokratischen Fraktionen, dass mit dem Kindertagesstättenbereich unter Beteiligung der Eltern verantwortbar umgegangen wird. Deswegen gibt es auch - zugegebenermaßen gibt es einige wenige negative Beispiele - keine konkreten Hinweise auf die vielfach befürchteten Verschlechterungen im KitaBereich. Dies macht aus unserer Sicht nachdrücklich deutlich, dass die verantwortlichen Frauen und Männer in ihren Wohnbereichen sehr wohl eine Politik mit Augenmaß betreiben.