Ingolf Viereck
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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Niedersächsische Ministerpräsident hat in seiner Rede anlässlich des 33. Landessporttages am 30. November 2002 in Braunschweig das seit 2001 bestehende so genannte 100-Millionen-DM-Programm zur Sanierung und Modernisierung von Sportstätten als Erfolgsgeschichte bezeichnet. Er hat angekündigt, die Landesregierung wolle ihr finanzielles Engagement trotz massiver Haushaltsprobleme in vollem Umfang bis 2006 erfüllen. Er
hält eine Verlängerung dieses Programms über das Jahr 2006 hinaus für erforderlich. Einfließen in die Entscheidung hierüber wird auch die angestrebte Ausrichtung der Olympischen Spiele 2012 in Deutschland.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
1. Wie wird das Programm angenommen? Ist ein Bedarf an der Fortführung über das Jahr 2006 hinaus erkennbar?
2. Wie viele Projekte wurden im Jahr 2002 gefördert, und welche Verteilung ergibt sich hinsichtlich der Trägerschaft, sowohl kommunale als auch Vereinsträgerschaft?
3. Welcher Förderbetrag aus Landesmitteln wurde im Jahr 2002 bewilligt, und welches Gesamtinvestitionsvolumen wurde damit ausgelöst?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dem 100-Millionen-Programm ist bewusst der Versuch unternommen worden, das gesamte Land zu erreichen. Herr Minister, ich frage Sie daher: Wie verteilen sich die bewilligten Projekte auf die vier Bezirksregierungen?
Meine Damen und Herren! Frau Ministerin, könnten Sie uns noch einmal die Gründe dafür mitteilen, dass die Fachwelt die geschlossene Heimunterbringung überwiegend ablehnt, so wie es ja auch in der Anhörung des Ausschusses für Jugend und Sport deutlich geworden ist?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Diskussion hat gezeigt, dass der gesamte Niedersächsische Landtag mit Feuer und Flamme für die Olympiabewerbung der Hansestadt Hamburg für das Jahr 2012 ist.
Aber, um das in der Begrifflichkeit deutlich zu machen und um zu vermeiden, dass es hier einen Disput gibt, würden wir vorschlagen, den Entschließungsantrag zu überschreiben mit: „Der Norden ist einig und stark - Niedersachsen unterstützt die Olympischen Spiele 2012 in Hamburg“. Die SPD-Fraktion beantragt sofortige Abstimmung. - Schönen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Jugendliche ohne Ausbildung, ohne qualifizierte Erwerbstätigkeit sind Jugendliche mit geringen Chancen. Diese Jugendlichen können sich kaum mit unserer Gesellschaft identifizieren. Wir sorgen für Ausbildung und Beschäftigung. Wir geben der Jugend Chancen im Bund und im Chancenland Niedersachsen.
Ich schicke voraus, dass der Weg zur konsequenten Beschäftigung aller Jugendlichen ein schwerer Weg ist. Wir sind hier jedoch große Schritte vorangekommen. Darauf werde ich im Folgenden eingehen. Um es auch den Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion vor Augen zu führen: Wir sind, auch wenn Sie es nicht wahrhaben wollen, in Niedersachsen und im Bund aktiv in der Beschäftigungspolitik für Jugendliche. Die aktive Förderung der qualifizierten Jugenderwerbstätigkeit ist ein zentraler Bestandteil niedersächsischer Landespolitik. Zu keinem Zeitpunkt hat es so viele Initiativen und Programme für mehr qualifizierte Ausbildungsplätze, Beschäftigungsmöglichkeiten und Förderprogramme gegeben. Insofern wäre es sinnvoll gewesen, Sie hätten einmal in die Antwort auf die Große Anfrage geschaut.
Dieser Erfolg, meine Damen und Herren, ist ein gemeinsamer Erfolg. Er ist das Ergebnis einer gemeinsamen Kraftanstrengung von Bund, Land, Kommunen und allen Beteiligten im Bündnis für Arbeit und Ausbildung.
Wir reden nicht, meine Damen und Herren, sondern wir handeln, und zwar erfolgreich.
Dies ist die Kernbotschaft der Antwort auf die Große Anfrage der SPD-Fraktion „Chancen für die Jugend - Entwicklung des niedersächsischen Ausbildungs- und Arbeitsmarktes für Jugendliche“.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich an dieser Stelle allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in dem Ministerium für Frauen, Arbeit und Soziales und im Kultusministerium für die umfangreiche Beantwortung der Anfrage danken.
Die Teilhabe an Ausbildung und somit an Arbeit ist insbesondere für Jugendliche und junge Erwachsene ein wesentliches Merkmal zur Einbindung in die Gesellschaft. Daher stellt die Förderung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen für Jugendliche seit Jahren einen Schwerpunkt der Arbeitsmarktpolitik der sozialdemokratisch geführten Landesregierung dar.
Mit dem Jugendsofortprogramm JUMP hat die Bundesregierung seit 1999 die Anstrengungen in diesem Bereich wesentlich verstärkt und mit mehr als 400 000 Jugendlichen in diesem Programm ordentliche Erfolge erzielt.
Auch das Land Niedersachsen hat sich mit eigenen Angeboten schwerpunktmäßig auf die Eingliederung von Jugendlichen in den Arbeitsmarkt konzentriert, die die Aktivitäten der Arbeitsämter und des Bundes wirkungsvoll unterstützen und ergänzen.
Diese Politik, meine Damen und Herren, hat mit dazu beigetragen, dass in den vergangenen Jahren deutlich mehr Jugendliche und junge Erwachsene bis zum Alter von 25 Jahren in Ausbildung und Arbeit gekommen sind. Darüber hinaus hat es eine insgesamt ausgeglichene Bilanz der angebotenen und nachgefragten Ausbildungsplätze gegeben. Die Zahl der nicht in Ausbildung und Arbeit ver
mittelten jungen Menschen ging im Jahr 2001 gegenüber den Höchstständen in den 80er-Jahren um mehr als die Hälfte auf jahresdurchschnittlich 43 000 Jugendliche zurück. Das gemeinsam von Arbeitsverwaltung, Landesregierung und den Partnern im Bündnis für Arbeit und Ausbildung in Niedersachsen verabschiedete Aktionsprogramm „Nachwuchs sichern, Ausbildungsplätze schaffen, Jugendarbeitslosigkeit bekämpfen“ zeigt damit deutliche Erfolge.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Vergleich zu den anderen Bundesländern hat Niedersachsen unter den schwierigen konjunkturellen Rahmenbedingungen eine stärkere Zunahme des Arbeitskräfteangebotes zu verzeichnen. Dies liegt an der demografischen Entwicklung, der Zuwanderung sowie an der großen Anzahl von Einpendlern aus den neuen Bundesländern. Vor allem die Kolleginnen und Kollegen direkt an der Grenze zu Thüringen und Sachsen-Anhalt wissen, dass täglich tausende von Menschen, auch junge Menschen, nach Niedersachsen einpendeln, um hier Ausbildung und Arbeit zu suchen. Dennoch hat sich die Zahl der beschäftigten Jugendlichen im Vergleich zu den anderen Ländern relativ gut entwickelt. Auch bei langzeitarbeitslosen jungen Menschen sind wichtige Schritte vollzogen worden. Waren 1997 rund 4 600 Jugendliche seit einem Jahr oder länger arbeitslos, konnte diese Zahl im Jahr 2001 auf knapp 2 000 mehr als halbiert werden.
Diese positive Entwicklung der Förderung der Beschäftigung von Jugendlichen ist im vergangenen Jahr abgebremst worden. Dies bedauern wir sicherlich alle gemeinsam in diesem hohen Hause. Die Nachfrage nach Ausbildungsplätzen wird aufgrund wachsender Schulabgängerzahlen ab diesem Jahr wieder zunehmen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Unser Weg ist richtig, und wir werden ihn konsequent weitergehen,
auch über den 2. Februar des nächsten Jahres hinaus. Das Land setzt rund 40 % seiner Mittel aus dem Arbeitsmarkthaushalt zur Förderung der Beschäftigung von Jugendlichen ein. Dies ist eine erhebliche Steigerung gegenüber den Vorjahren, in denen der Anteil bei rund 25 % lag. Damit wird die besondere Schwerpunktsetzung in diesem Bereich
deutlich. Trotz schwacher Konjunktur und Steigerung des Nachfragepotenzials ist der Anstieg der Zahl der beschäftigungslosen Jugendlichen relativ gering. Dies ist dem sinnvollen Einsatz arbeitsmarktpolitischer Instrumente sowie dem Landesaktionsprogramm zu verdanken. Es ist ein gemeinsamer Erfolg, dass Niedersachsen vergleichsweise gut abgeschnitten hat und den geringsten Anstieg aller westlichen Bundesländer verbuchen konnte, meine Damen und Herren.
- Ich finde, das sollte auch Sie freuen, Frau Pawelski. Sie wollen ja irgendwann einmal in der Regierungsverantwortung stehen – Sie persönlich nicht, weil Sie für den Bundestag kandidieren. Sie sollten sich einmal die Zahlen aus Mitte der 80er-Jahre ansehen, als mehr als 90 000 junge Menschen im Lande arbeitslos waren. Ich möchte Ihnen nur in Erinnerung rufen, was Sie in Ihrer Regierungsverantwortung zu bieten hatten.
Das möchte ich nicht. Vielleicht erübrigt sich seine Frage am Ende meiner Rede.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Während im Durchschnitt der westlichen Länder die Zahl der Jugendlichen unter 25 Jahren ohne Beschäftigung im Mai 2002 um 18,4 % über dem des Vorjahres lag - das ist ja wohl für uns alle bedauerlich -, betrug der Anstieg in unserem Bundesland nur 3,2 %. Besonders bemerkenswert ist der Unterschied bei der Zielgruppe der Jugendlichen, die seit sechs Monaten oder länger arbeitslos sind. Während in Nordrhein-Westfalen der Anstieg 38,6 %, in Baden-Württemberg 72,6 % und in Bayern sogar 85 % betrug,
hat Niedersachsen mit 8,8 % am besten abgeschnitten.
Der Durchschnitt in Westdeutschland liegt bei 35,4 %. Meine Damen und Herren, wir freuen uns über jeden jungen Menschen, den wir zusätzlich gemeinsam in Arbeit und Ausbildung bekommen haben.
Übrigens: Auch in absoluten Zahlen sind wir besser als Bayern. Vielleicht nehmen Sie einfach einmal zur Kenntnis, dass unsere Instrumente mit dazu beigetragen haben, dass wir uns positiver entwickelt haben als die anderen Länder.
Meine Damen und Herren, wir halten weiterhin an dem Ziel fest, bis Dezember 2002 eine Halbierung zu erreichen. Wir wissen, dass dies ein ehrgeiziges Ziel ist. Aber wer sich keine Ziele setzt, wird sie nicht erreichen können.
Von daher sind wir der Meinung, dass dies selbst dann, wenn wir es knapp verfehlen sollten, ein wichtiger Beitrag gewesen ist, um jungen Menschen eine Zukunft zu bieten.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Unser Gesamtkonzept „Jugend in Arbeit und Qualifizierung“ mit einem geplanten Mitteleinsatz in Höhe von 38,285 Millionen Euro besteht aus folgende Bausteinen - ich verstehe ja, dass es Sie bei diesem Thema aufregt; bei Ihrer Vergangenheit würde mich das auch aufregen -:
den regionalen Arbeitsstellen zur beruflichen Eingliederung junger Menschen in Niedersachsen - kurz: „RAN-Stellen“ genannt -, RABaZ, den regionalen Arbeits- und Ausbildungsangeboten für die Zukunft arbeitsloser Jugendlicher, den Jugendbüros, den Jugendwerkstätten sowie der Förderung von Arbeitsbeschaffungs- und Strukturanpassungsmaßnahmen für jugendliche Arbeitslose. Das sind die Bausteine des Gesamtkonzeptes.
Durch die enge Verzahnung der Projekte vor Ort werden die vorhandenen Mittel zielgenau eingesetzt. In landesweit 29 RAN-Stellen werden rund 5 000 junge Menschen von insgesamt 78 Beratungskräften betreut und beraten. Dabei, meine Damen und Herren, gelingt bei rund 60 % eine berufliche Eingliederung. Ich finde, das ist ein Ergebnis, worüber wir uns gemeinsam freuen können.
Mit RABaZ wird seit 1999 in derzeit 36 Einrichtungen an einer Eingliederung langzeitarbeitsloser oder von Langzeitarbeitslosigkeit bedrohter Jugendlicher in Ausbildung, Beschäftigung und Qualifizierung gearbeitet. Fünf Stellen kümmern sich ausschließlich um ausländische Jugendliche sowie um junge Aussiedlerinnen und Aussiedler. Bis Ende März sind rund 4 700 Jugendliche durch RABaZ-Projekte betreut worden. Bei 2 500 Jugendlichen konnte die Arbeitslosigkeit beendet werden.
Durch Lohnkostenzuschüsse an Betriebe sind 602 Ausbildungsverhältnisse und 1 812 Beschäftigungsverhältnisse mit Landesmitteln gefördert worden.
Mit den neu eingerichteten Jugendbüros werden Sozialhilfekarrieren von jungen Menschen verhindert. Bis Ende Mai ist die Förderung von 39 Jugendbüros bewilligt worden. Im Laufe des Jahres werden fast alle Landkreise und kreisfreien Städte über ein Jugendbüro verfügen, was eine Initiative und eine Idee unserer Jugendministerin Frau Dr. Trauernicht gewesen ist und landesweit umgesetzt wird.
In 97 Jugendwerkstätten werden pro Jahr rund 4 500 junge Menschen beruflich und sozial qualifiziert. Bei etwa 60 % von ihnen gelingt die berufliche Integration.
Auch durch die Förderung von Arbeitsbeschaffungs- und Strukturanpassungsmaßnahmen wird eine Brücke in den regulären Arbeitsmarkt gebaut. Seit 1999 sind hierdurch insgesamt 5 400 junge Menschen gefördert worden. Nach den Eingliederungsbilanzen der niedersächsischen Arbeitsämter sind mehr als 60 % der Beschäftigten nach Beendigung der Maßnahme nicht wieder arbeitslos geworden.
Meine Damen und Herren, insgesamt - das ist nicht nur eine beeindruckende Zahl; das spüren die Ju
gendlichen direkt - hilft das Gesamtprogramm im laufenden Jahr rund 29 000 Jugendlichen ins Berufsleben.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bin mir sicher, dass wir mit dem Material aus dieser Großen Anfrage eine sehr gute Diskussionsgrundlage haben, um die Anstrengungen der Bundesund Landesregierung gemeinsam mit den im Bündnis für Arbeit und Ausbildung Engagierten sowie allen auf kommunaler Ebene Tätigen voranzutreiben. Gemeinsam werden wir Chancen für die Jugend weiterentwickeln und somit die Teilhabe von jungen Menschen an dieser Gesellschaft fördern. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Ausschuss für Medienfragen schlägt Ihnen in der Drucksache 3427 einstimmig vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung mit einer Änderung anzunehmen und damit zugleich dem Staatsvertrag zuzustimmen. Die mitberatenden Ausschüsse tragen diese Empfehlung mit. Ich bitte Sie im Namen des federführenden Ausschusses für Medienfragen um Ihre Zustimmung und gebe den restlichen Bericht zu Protokoll.
Der Ihnen vorliegende umfangreiche Staatsvertrag enthält in erster Linie Anpassungen des geltenden Rechts an neuere europarechtliche Vorschriften zum elektronischen Geschäftsverkehr und an neue bundesrechtliche Vorschriften zum Datenschutz bei Mediendiensten. Daneben werden die Vorschriften zur Medienkonzentrationskontrolle mit dem Ziel verfeinert, eine genauere Betrachtung des Einzelfalles zu ermöglichen. Außerdem wird klargestellt, dass der Grundversorgungsauftrag der öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten die Nutzung aller Übertragungswege einschließen soll.
Durch eine Änderung des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrages soll die Information der Landtage über die wirtschaftliche und finanzielle Lage der Rundfunkanstalten und ihrer Beteiligungsunternehmen verbessert werden. Der Gesetzgebungsund Beratungsdienst wies hierzu darauf hin, dass sich die Präsidentinnen und Präsidenten der deutschen Landesparlamente insoweit für eine Neuregelung eingesetzt hätten; aus deren Sicht könne die im Staatsvertrag vorgesehene Regelung nur als eine Teillösung angesehen werden.
Schließlich enthält der vorliegende Gesetzentwurf auch eine Ergänzung des Niedersächsischen Mediengesetzes im Hinblick auf die digitale Technik. Spätestens ab dem 1. Januar 2010 soll demnach Fernsehen terrestrisch ausschließlich in digitaler Technik übertragen werden.
Auf Antrag der Ausschussmitglieder der SPDFraktion wurde in Artikel 2 noch eine weitere Änderung des Mediengesetzes aufgenommen. Damit sollen die Möglichkeiten öffentlich-rechtlicher Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften, sich an Projekten des Bürgerfunks zu beteiligen, erweitert werden. Die für öffentlich-rechtliche Körperschaften und für Zeitungsverleger geltenden Beteiligungsgrenzen werden dadurch nicht geändert.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Eigentlich müsste man der CDU-Fraktion dankbar dafür sein, dass sie dieses Thema heute auf die Tagesordnung des Landtages gesetzt hat. Sie sucht immer krampfhaft nach Themen, um den Menschen im Land weismachen zu können, dass Niedersachsen Schlusslicht sei, die rote Laterne habe, den Anschluss verpasst habe. Frau Vockert, nun mussten Sie gerade bei diesem Thema selbst zugeben, dass die Juleica eine niedersächsische Erfolgsstory ist.
Das, meine Damen und Herren, ist der gemeinsame Erfolg des Landesjugendrings und seiner Mit
gliedsorganisationen: des Niedersächsischen Landesjugendamtes und des zuständigen Ministeriums für Frauen, Arbeit und Soziales. Die Bundesministerin Frau Bergmann sagte am 18. Januar 1999, als der Startschuss fiel: Wir müssen alles tun, um Zugangsmöglichkeiten zum Ehrenamt für junge Menschen weiter zu erleichtern und ihnen attraktive Angebote für freiwilliges Engagement zu bieten.
Die Einführung der Card für Jugendleiterinnen und Jugendleiter ist ein richtiger Schritt auf diesem Wege. Frau Vockert hat ja auch gerade eine Anleihe bei diesem Zitat genommen. Bereits zwei Jahre nach Einführung der Juleica in Niedersachsen gibt es 21 000 ehrenamtliche Jugendleiter, die im Besitz dieser Card sind. 2 500 Maßnahmen wurden an 166 Tagen mit mindestens 1 Million Stunden qualifizierter Ausbildung absolviert. Einen besseren Beleg der Qualität und Quantität der Jugendarbeit kann es in Niedersachsen nicht geben.
Frau Vockert, Sie sind leider von falschen Zahlen ausgegangen. Sie hätten nicht nur den Beschlusstext der Vollversammlung des Landesjugendringes abschreiben, sondern einfach einmal in die Begründungen schauen sollen. Darin sind die aktuelleren Zahlen schon enthalten. Sie haben diesen Text 1 : 1 übernommen und in den Entschließungsantrag eingebracht.
Meine Damen und Herren, ich nutze gern die Gelegenheit, darauf hinzuweisen, dass Niedersachsen mit 21 000 Juleicas bundesweit fast ein Viertel aller Jugendleitercards aufzuweisen hat.
Den 22. September 2002 immer fest im Blick, sind Sie ja auch daran interessiert, wie es in Bayern aussieht. Auch das möchte ich Ihnen nicht vorenthalten. Wir liegen mit weitem Vorsprung vor den Bayern. Wenn man das auf die Einwohner umrechnet, sind wir bei der Anzahl der Jugendleitercards doppelt so gut wie die Bayern. Das an dieser Stelle zu Ihrer Information.
Meine Damen und Herren, wir sind in Niedersachsen weiter. Wir sind federführend, was die Einführung dieser Juleica anbelangt. Wir haben als Land Niedersachsen nicht nur die Anschubfinanzierung
übernommen. Wir finanzieren die Herstellung dieser Juleica und haben im Rahmen der Überarbeitung der Richtlinie die Förderung verstetigt. Die Produktion der Juleica wird auch zukünftig durch das Land Niedersachsen finanziert. Auch dabei sind wir führend und haben eine entsprechende Planungssicherheit geleistet. Im Doppelhaushalt für 2002/2003 stehen jeweils 25 000 Euro dafür bereit. Unser Partner, der Landesjugendring, ist in Niedersachsen die Ansprechstelle, die dieses Projekt bundesweit koordiniert. Das macht sicherlich deutlich, dass wir im Land an dieser Stelle verlässliche Partner haben.
Alle drei von mir genannten Einrichtungen, Landesjugendring, Landesjugendamt und Ministerium, haben an drei Juleica-Fachtagen informiert, die Möglichkeit des Erfahrungsaustauschs eröffnet und sich über Verfahrensvereinfachungen verständigt, die auch im Rahmen der Richtlinie mit berücksichtigt wurden.
Meine Damen und Herren, zu den Leistungen des Landes gehört natürlich auch, dass allein im Jahr 2001 für Verdienstausfall, für Förderung der Aus- und Fortbildung von Juleica-Inhabern, für die Produktionskosten und eine Fachtagung eine gute halbe Million DM und im Doppelhaushalt 2002/2003 jeweils rund 250 000 Euro pro Jahr zur Verfügung gestellt wurden. Aber wir lassen es nicht dabei bewenden, weil die öffentliche Würdigung des ehrenamtlichen Engagement von jungen Menschen in diesem Bereich ein ganz wichtiger Ansatz ist.
Deswegen ist der Jahresempfang des Ministerpräsidenten für ehrenamtliche Jugendleiter eine wichtige Tradition.
Dass wir die Maßnahme fördern, dem Schulzeugnis ein Beiblatt beilegen zu können, hat eine besonders wichtige Dimension, da sie deutlich macht, dass sich diese jungen Menschen über die Schule hinaus soziale Kompetenz erworben haben.
Es ist wichtig, dass wir Projekte wie „NeXt Vote I vote“, die der Landesjugendring durchgeführt hat,
mit Landesmitteln fördern, genauso wie die Landesinitiative „Respect“, die im letzten Jahr aus der Taufe gehoben wurde und gemeinsam mit verschiedenen Partnern sehr erfolgreich gearbeitet hat.
Meine Damen und Herren, wir haben außerdem einen Kinder- und Jugendplan erstellt, der sich in der Anhörung befindet. Im Rahmen dieses Kinderund Jugendplanes gibt es eine Reihe von Möglichkeiten, z. B. von Impulsprogrammen. Ich bin sehr zuversichtlich. Diese Anhörung, die zusammen mit dem Landesjugendring und seinen Mitgliedsorganisationen stattfindet, wird dafür sorgen, dass wir auch in diesem Bereich gemeinsam weitere konkrete Schritte gehen.
Meine Damen und Herren, wir sind weiter als es uns der Antrag der CDU-Fraktion einreden will. Wir haben konkrete Verabredungen und Vereinbarungen getroffen. Es ist ganz wichtig, dass das internationale Jahr der Freiwilligenarbeit, das wir im letzten Jahr hatten, dazu geführt hat, dass sich Kommunen und Landkreise landesweit bereitgefunden haben, noch mehr Möglichkeiten für Vergünstigungen für Jugendleiterinnen und Jugendleitern zu schaffen. Rund 60 % der Jugendämter und Jugendpflegen haben landesweit vielfältige Möglichkeiten geschaffen, um ehrenamtlich tätigen Jugendleitern auch in diesem Bereich eine Anerkennung zukommen zu lassen. Deswegen ist es wichtig, dass wir dieses Thema miteinander diskutieren und in den Vordergrund stellen, damit die 40 %, die noch fehlen, in Kürze dazukommen.
Meine Damen und Herren, die Juleica bleibt ein Erfolgsmodell aus Niedersachsen. Wir werden die weiteren Schritte gemeinsam mit unseren Partnern diskutieren. Ich habe aufgezeigt, dass wir auf diesem Weg schon ein bedeutendes Stück gemeinsam vorangegangen sind. Es bedurfte nicht dieses Antrages, aber er gab uns Gelegenheit, deutlich zu machen, wie weit wir in Niedersachsen - auch im Vergleich zu anderen Ländern - sind. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die vorliegende Entschließung fordert nicht mehr Geld, sondern rückt ein wichtiges Thema stärker ins öffentliche Bewusstsein. Allen drei Fraktionen ist es gelungen - Herr Mientus hat das
in seiner Berichterstattung ja auch schon deutlich gemacht -, sich auf eine einvernehmliche Beschlussempfehlung zu verständigen. In diesem Zusammenhang möchte ich insbesondere die Mitarbeit der Kollegin Meta Janssen-Kucz und des Kollegen David McAllister erwähnen, mit denen wir gemeinsam die vorliegende Beschlussempfehlung entwickelt haben. Wir haben eine CDUInitiative besser gemacht. Aus ursprünglich acht Punkten sind elf inhaltlich gute Punkte entwickelt worden.
Ziel der internationalen Jugendarbeit ist es, die Begegnung junger Menschen aus verschiedenen Staaten zu ermöglichen. Wer einmal ein internationales Camp besucht hat - es gibt in diesem Hohen Hause sicherlich einige, die bereits persönliche Erfahrungen gemacht haben, beginnend bei meinem Kollegen Karl-Heinz Mühe bis hin zur Spitze der Landesregierung -, der weiß um die Bedeutung dieser Begegnungen.
Junge Menschen lernen andere Kulturen und Gesellschaftsordnungen sowie internationale Zusammenhänge kennen. Grundsätzlich sollen sich junge Menschen in internationaler Jugendarbeit bewusst werden, dass sie für die Sicherung und Ausgestaltung von Frieden, Gerechtigkeit und Freiheit auch über die nationalen Grenzen hinaus mitverantwortlich sind.
Die Vermittlung interkultureller Erfahrungen durch persönliche Begegnungen zwischen jungen Menschen verschiedener Nationalitäten verfolgt - nicht zuletzt im Hinblick auf die hier lebenden ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger - das Ziel, das gegenseitige Verständnis zu verbessern und Vorurteile abzubauen. Von der Weltausstellung EXPO 2000 sind in unserem Land auch in diesem Bereich wichtige Impulse ausgegangen. Diese müssen dauerhaft gesichert und ausgebaut werden.
Die Gestaltung internationaler Jugendarbeit wird schwieriger. Ein Grund ist die Teilnehmermotivation. Diese sinkt mit zunehmendem Alter. Die Grenze liegt nach aktuellen Studien gegenwärtig bei 17 Jahren. Ein weiterer Begründungszusammenhang ist u. a. in den kommerziellen jugendtouristischen Angeboten zu suchen. Aber auch aus veränderten Interessenlagen Jugendlicher heraus muss reagiert werden.
Ein wichtiges Standbein für internationale Kontakte bilden die Schulen in unserem Land. In Niedersachsen gibt es 1 600 Schulpartnerschaften mit
Partnerschulen in fast 80 Ländern. Im Rahmen der internationalen Jugendarbeit waren im vergangenen Jahr gut 1 000 junge Menschen beteiligt. Davon war rund die Hälfte Gäste in unserem Land.
Einen ganz neuen Ansatz haben wir durch die Aktion „TRAMP“ umsetzen können. Als Baustein der Landesinitiative „respect - Jugend in Niedersachsen für Demokratie, Menschenrechte und Toleranz“ ist im vergangenen Jahr die Begegnung von mehr als 100 Jugendlichen mit anderen Kulturen gelungen. Junge Menschen aus Jugendwerkstätten und RAN-Stellen waren zu einer internationalen Maßnahme in Spanien und in der Türkei. Damit konnte ein Personenkreis erreicht werden, der bisher häufig an internationalen Begegnungen kaum beteiligt war.
In der gemeinsam entwickelten Entschließung werden konkrete Schritte eingefordert, um diesen Bereich stärker bewusst zu machen.
Meine Damen und Herren, ich nutze die Gelegenheit, allen Partnerinnen und Partnern für internationale Kontakte zu danken: den Schulen, den Jugendverbänden, der Landesarbeitsgemeinschaft Jugendsozialarbeit und allen anderen Trägern. Wir als SPD-Landtagsfraktion wünschen uns auch zukünftig starke Partner in diesem Bereich und immer interessierte junge Menschen, die durch ihr persönliches Erleben einen Beitrag zur Völkerverständigung leisten. - Schönen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Eigentlich wollte ich sagen: Neben viel Trennendem gibt es auch Verbindendes in der Debatte um den Doppelhaushalt 2002/2003. Das bezieht sich insbesondere auf den Bereich Jugend und Sport. Die aktuelle Debatte nimmt mir jedoch ein wenig den Raum.
Frau Vockert, Sie sprechen von altem Wein in neuen Schläuchen. Ich musste zur Kenntnis nehmen, dass Ihre Haushaltsrede genau dieser alte Wein war: nichts Neues, keine Alternativen, keine Alternativanträge.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das vorliegende Zahlenwerk für den Bereich der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik steht für Verlässlichkeit, Qualitätssicherung und Innovation.
Niedersachsen ist auch in diesem Politikbereich auf einem guten Weg. Dies haben nicht zuletzt die Beratungen im Ausschuss für Jugend und Sport gezeigt. Einstimmige Beschlüsse und eine konstruktive Atmosphäre bei der Anhörung belegen die breite Akzeptanz für den Doppelhaushalt in unserem Politikbereich. Die Kernbereiche der Jugendarbeit, die Jugendverbandsarbeit und die Jugendsozialarbeit, werden in den kommenden Jahren finanziell abgesichert. In den vor uns liegenden zwei Jahren wird in Niedersachsen eine kinderund jugendpolitische Offensive gestartet. Die Grundlage dafür bietet der Kinder- und Jugendplan. Entgegen den Vorstellungen der CDUFraktion – man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass sich die Jugendpolitiker in der eigenen Fraktion nicht durchsetzen konnten - sieht es die SPD-Landtagsfraktion als einen Erfolg an, dass für diesen Politikbereich im nächsten Jahr 2,1 Millionen Euro und für 2003 2,6 Millionen Euro zur Verfügung stehen werden.
Dieser Plan bietet die besten Voraussetzungen für die Entwicklung neuer Ideen und innovativer Angebote.
Meine Damen und Herren, vorgestern konnte sich der Fachausschuss einen Überblick über den aktuellen Diskussionsstand verschaffen. Noch vor Weihnachten - wer hat schon die große Freude? werden die Partnerinnen und Partner des Landes informiert und in die inhaltliche Ausgestaltung mit einbezogen. Impulsprogramme sollen den Auftakt bilden. Ich nenne hier die Teilhabe an der Informations- und Wissensgesellschaft, die Teilhabe an der demokratischen Gesellschaft und den Schutz vor Gewalt.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sie erkennen also, es handelt sich mitnichten um Luftbuchungen oder Mittel für Broschüren, sondern um konkrete Investitionen in die Zukunft unseres Landes. Die Bekämpfung von Gewalt, Gewaltbereitschaft und Rechtsextremismus ist und bleibt ein besonderes Anliegen der SPD-Landtagsfraktion. Den Schwerpunkt bildet das Präventions- und Integrationsprogramm PRINT. Dieses Programm wird von den Kommunen gut angenommen und verstärkt die notwendige Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule. Zu den Maßnahmen der Gewaltprävention zählen auch die Fanprojekte und
vor allem die Landesinitiative „Jugend in Niedersachsen für Demokratie, Menschenrechte und Toleranz“. An dieser Stelle bedanke ich mich bei allen Beteiligten, insbesondere beim Landesjugendring, für die engagierte Mitarbeit.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Jugendarbeit ist ein zentrales Feld der Kinder- und Jugendhilfe. Zu den Schwerpunkten zählen Bildungsmaßnahmen, internationale Jugendbegegnungen, die Kinder- und Jugenderholung und die Förderung von Einrichtungen der Jugendarbeit. Die Mittel für die Jugendarbeit stehen in den Jahren 2002 und 2003 in vollem Umfang zur Verfügung. Dies bedeutet einerseits Kontinuität und andererseits Planungssicherheit für unsere Partnerinnen und Partner.
Meine Damen und Herren, die arbeitsweltbezogene Jugendsozialarbeit bildet einen Schwerpunkt in der Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit in Niedersachsen. Ich nenne drei Beispiele:
Erstens. 97 Jugendwerkstätten werden in den kommenden sechs Jahren mehr als 57 000 Jugendlichen eine konkrete Perspektive und Hilfestellung bieten.
Zweitens. 29 RAN-Stellen informieren, beraten und zeigen individuelle Wege auf.
Drittens. Die Jugendbüros. Die ersten Einrichtungen haben ihre Arbeit aufgenommen. In den nächsten Jahren werden wir gemeinsam mit den Kommunen im Lande ein dichtes Netz knüpfen und somit Sozialhilfekarrieren junger Menschen verhindern können. Auch die Maßnahmen zur sozialpädagogischen Betreuung jugendlicher Straftäter werden im bisherigen Umfang gefördert.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In wenigen Tagen endet das von den Vereinten Nationen ausgerufene Internationale Jahr der Freiwilligen. Was nicht enden wird, meine Damen und Herren, ist der ehrenamtliche Einsatz vieler Menschen in unserem Land. Ohne dieses bürgerschaftliche Engagement wäre unsere Gesellschaft um vieles ärmer. In fast allen Lebensbereichen gibt es eine große Anzahl von Menschen, die sich für andere einsetzen. Das Land hat mit dem Niedersachsenring alle gesellschaftlich relevanten Gruppen an einen Tisch gebracht und zusätzliche Mittel im kommenden Doppelhaushalt vorgesehen.
Insgesamt können wir mit dem Haushalt zufrieden sein. Wir bedanken uns vor allem bei unserer Ju
gendministerin, Frau Dr. Trauernicht, für ein gutes und innovatives erstes Amtsjahr. Meine Damen und Herren, ich verrate kein Geheimnis: Viele weitere Amtsjahre werden folgen.
Wir freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit mit Ihnen zum Wohle der jungen Menschen und ihrer Familien in unserem Land.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, im Bereich Jugend und Sport sind wir auch für die Sportpolitik im Land zuständig. Ich rede jetzt nicht über meine beiden Bundesligavereine, sondern stelle fest: Mit dem 100-Millionen-DM-Programm stehen in den kommenden sechs Jahren zusätzliche Mittel für die Sanierung und den Bau von Sportstätten zur Verfügung. Meine Damen und Herren, dieses Programm ist ein absoluter Renner und ist eng mit dem Namen unseres Sportministers Heiner Bartling verbunden.
Von daher, lieber Heiner Bartling, darf ich Dir gleichermaßen fraktionsübergreifend Lob und Anerkennung dafür sagen, dass dieses Programm als eine wichtige Leistung für den Sport im Land im Rahmen schwieriger finanzieller Möglichkeiten auf den Weg gebracht wurde. Aufgrund der Aufteilung der Fördermittel zwischen Landessportbund, dem Ministerium und den Bezirksregierungen ist eine breite Verteilung im Land gesichert.
Meine Damen und Herren, wir sind stolz auf den Bereich Jugend und Sport des Haushaltsplanentwurfes und sehen ihn als eine gute Basis für eine gute Politik in den kommenden zwei Jahren an. Schönen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Ausschuss für Jugend und Sport empfiehlt Ihnen einstimmig, dem Gesetzentwurf mit einigen Änderungen zuzustimmen. Auch die mitberatenden Ausschüsse für Haushalt und Finanzen, für innere Verwaltung und Rechts- und Verfassungsfragen haben sich jeweils einstimmig dafür ausgesprochen, den Gesetzentwurf mit Änderungen anzunehmen. Im Innenausschuss und im Rechtsausschuss haben sich allerdings die Vertreter der CDU der Stimme enthalten. Sie haben dies damit begründet, dass nach ihrer Auffassung die Landesregierung und die Mehrheitsfraktion nicht ausreichend dargelegt haben, welche finanziellen Auswirkungen der Gesetzentwurf für die Kommunen hat.
Weil der Gesetzentwurf den Ausschüssen im Vorwege überwiesen worden ist, möchte ich kurz seinen Zweck und Inhalt erläutern.
Mit Urteil vom 24. September 2001 hat der Niedersächsische Staatsgerichtshof das Volksbegehren „Kindertagesstätten-Gesetz Niedersachsen“ für zulässig erklärt. Bei dem vorliegenden Gesetzentwurf handelt es sich um den Gesetzentwurf des Volksbegehrens in der vom Staatsgerichtshof zugelassenen Fassung. Mit dem Gesetzentwurf soll für die niedersächsischen Kindertageseinrichtungen die frühere Rechtslage wiederhergestellt werden. Das Volksbegehren verfolgt damit zwei Ziele:
Erstens soll die derzeit im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs erfolgende Finanzhilfe des Landes wieder umgestellt werden auf direkte, zweckgebundene Landeszuschüsse zu den Personalkosten der Tageseinrichtungen. Zweitens sollen
die landesrechtlichen Vorgaben für die personale und sächliche Ausstattung der Kindertageseinrichtungen wieder gelten.
Die Fraktionen haben sich im federführenden Ausschuss übereinstimmend dafür ausgesprochen, einen Volksentscheid über den Gesetzentwurf entbehrlich zu machen. Zu einem solchen Volksentscheid würde es nach der Niedersächsischen Verfassung nur dann kommen, wenn der Landtag den Gesetzentwurf ablehnen oder wesentliche Änderungen beschließen würde.
Der federführende Ausschuss ist der Auffassung, dass alle von ihm empfohlenen Änderungen den Gesetzentwurf im Wesentlichen unverändert lassen. Ich möchte Ihnen diese Änderungsempfehlungen im Überblick darstellen. In das Gesetz sollen insbesondere einige Übergangsregelungen aufgenommen werden, die die verwaltungstechnische Umstellung auf die geänderte Rechtslage erleichtern sollen: So soll der § 16 der wiederherzustellenden Gesetzesfassung, der die direkten Landeszuschüsse regelt, erst ab dem 1. August 2002 gelten. Bis dahin bleibt es dabei, dass die Landeszuschüsse im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs gewährt werden. Die Landesregierung hat zur Finanzierungsseite erklärt, dass die ab dem 1. August 2002 erforderlich werdenden Direktzuschüsse durch Entnahme aus dem kommunalen Finanzausgleich in Höhe von voraussichtlich 276,1 Millionen DM aufgebracht werden sollen. Im Jahr 2002 soll diese Umstellung erst zum 1. August, also zu fünf Zwölfteln, erfolgen.
Eine weitere Übergangsregelung empfiehlt der federführende Ausschuss für die Vorschriften über die dem Personal der Tageseinrichtungen einzuräumenden Freistellungs- und Verfügungszeiten sowie über Fortbildungsmaßnahmen. Auch diese Vorschriften, die in § 5 der wiederherzustellenden Gesetzesfassung enthalten sind, sollen erst ab dem 1. August 2002 gelten. Damit können Arbeitsverträge rechtzeitig den geänderten Regeln angepasst werden.
Außerdem soll eine Übergangsvorschrift für die soziale Staffelung der Elternbeiträge eingefügt werden. Der Gesetzentwurf verschärft insoweit die Anforderungen für die Einrichtungsträger, weil er mit der Wiederherstellung des § 20 bestimmt, dass die Beiträge gestaffelt werden sollen. Der federführende Ausschuss empfiehlt, diese Regelung erst ab dem 1. August 2002 für anwendbar zu erklären; bis dahin soll es bei der derzeit geltenden Regelung
bleiben, wonach die Träger die Beiträge staffeln können.
Vertreter der Initiatorinnen und Initiatoren des Volksbegehrens haben im Rahmen eines Gesprächs, an dem Vertreter der SPD-Fraktion und des Fachministeriums teilgenommen haben, schriftlich erklärt, dass sie alle diese Übergangsvorschriften nicht als wesentliche Änderungen des Gesetzentwurfs ansehen und gegen diese Änderungen daher keine Bedenken haben.
Die übrigen Änderungen, die der federführende Ausschuss empfiehlt, sind lediglich rechtstechnischer bzw. redaktioneller Art. Insbesondere sollen überholte Übergangsvorschriften gestrichen werden, um die Regelungen insgesamt lesbarer und übersichtlicher zu gestalten.
Schließlich wird mit dem Gesetzentwurf auch die Grundlage dafür geschaffen, dass die Durchführungsverordnungen wieder in Kraft gesetzt werden können, aus denen sich zusätzliche Regelungen zu den Mindestanforderungen an Kindertagesstätten - z. B. zur Gruppengröße - sowie zur Durchführung der Finanzhilfe ergeben. Die Landesregierung hat erklärt, sie werde die Verordnungen auf dieser Grundlage - nach einer Übergangszeit bis zum 31. Juli 2002 - wieder in Kraft setzen.
Lassen Sie mich zum Schluss noch darauf hinweisen, dass im Rahmen der Ausschussberatungen einige Probleme erörtert worden sind, die sich bei der Auslegung einzelner, nach dem Gesetzentwurf wiederherzustellender Vorschriften ergeben können. Ich gebe die Ausführungen dazu zu Protokoll.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, damit möchte ich meinen Bericht schließen. Ich bitte Sie, dem vorliegenden Gesetzentwurf zuzustimmen.
Bei der Anwendung des wiederherzustellenden § 22 Abs. 1 Satz 1 könnte sich die Frage ergeben, ob auch diejenigen Kinderpflegerinnen, Kinderpfleger und Kinderkrankenschwestern weiter als Gruppenleiterinnen oder Gruppenleiter tätig sein dürfen, die diese Funktion zwar am 1. Januar 1993 wahrgenommen, zu einem späteren Zeitpunkt aber aufgegeben haben. Im federführenden Ausschuss bestand Einigkeit darüber, dass aus dem Begriff „weiterhin“ in § 22 Abs. 1 Satz 1 zu folgern sei, dass eine seit dem 1. Januar 1993 ununterbrochene Tätigkeit als Gruppenleiterin oder Gruppenleiter erforderlich ist.
Die Regelung in dem wiederherzustellenden § 22 Abs. 3 Satz 1 ist nach der im federführenden Ausschuss übereinstimmend vertretenen Auffassung so zu verstehen, dass die Nachmittagsgruppe, durch deren Platzangebot der Rechtsanspruch auf Besuch eines Kindergartens erfüllt werden kann, ununterbrochen seit dem 31. Dezember 1998 eingerichtet sein muss.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bei uns ist alles im grünen Bereich.
Das ist nicht etwa politisch gemeint, sondern das ist die Aussage des Landesjugendrings nach den Haushaltsplanberatungen im Ausschuss für Jugend und Sport. Dabei, meine Damen und Herren, ist das vorliegende Zahlenwerk nicht nur Ausdruck
von Kontinuität, sondern gleichermaßen auch von zeitgemäßer inhaltlicher Neuorientierung der Kinder- und Jugendpolitik in Niedersachsen.
Die SPD-Landtagsfraktion hat Wort gehalten. Wie bei der Vollversammlung des Landesjugendrings in Oldenburg zugesagt, bleibt der Jugendbereich trotz Einsparauflagen bei den so genannten freiwilligen Leistungen durch gemeinsame Bemühungen von Landesregierung, Jugendministerin und Fraktion ungeschoren. Dies gilt auch für das so genannte SSG-Programm - wir alle haben dazu ja Briefe der Jugendbildungsreferenten aus den strukturschwachen Gebieten bekommen -, die Förderung des Landesjugendrings und für die Sach- und Personalkosten für die anerkannten Träger der Jugendarbeit.
Mit der Aktion „Niedersachsen, ein Land für Kinder“ und dem Wettbewerb „Niedersachsen – Kinderland“ setzt das Land neue Impulse im Bereich der Kinderpolitik, und dies, meine Damen und Herren, liebe Kollegin von den Grünen, mit beachtlicher Beteiligung aus dem ganzen Land. Die Beteiligungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen werden verbessert. Dies ist schon gestern bei der Einbringung von Änderungen der Niedersächsischen Gemeindeordnung durch die SPD-Fraktion deutlich geworden. Wir werden die Beteiligung der Kinder gesetzlich absichern. Landesweit sind im Rahmen der Moderatorenausbildung bereits rund 130 pädagogische Fachkräfte im Bereich der altersgerechten Beteiligung ausgebildet, und dies geht weiter.
Ein Erfolgsmodell dieser Landespolitik ist die Jugendsozialarbeit. Auch zukünftig wird die aktive Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit einen Schwerpunkt bilden. Mit landesweit insgesamt 93 Jugendwerkstätten wird rund 4.500 jungen Menschen eine konkrete Lebensperspektive gegeben, und damit wird auch ein ganz konkreter Beitrag in Richtung Prävention geleistet. In der neuen EUFörderperiode bis 2006 stehen Landes- und ESFMittel in einer Größenordnung von ca. 225 Millionen DM für diesen Bereich zur Verfügung. Hinzu kommt mit 28 RAN-Stellen ein dichtes Netz von Beratungseinrichtungen, das geknüpft werden konnte, wobei sich die betreffenden Mitarbeiter schwerpunktmäßig um benachteiligte junge Menschen kümmern.
Meine Damen und Herren, das Uelzener Modell zur sozialpädagogischen Betreuung jugendlicher
Straftäter ist unverändert mit 4,5 Millionen DM ausgestattet.
Die Dynamik der Kinder- und Jugendarbeit in Niedersachsen wird bei der Förderung ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter deutlich. Mit Stand vom 31. August dieses Jahres ist Niedersachsen die Nummer eins. Ich meine, das sollte man an dieser Stelle durchaus hervorheben. In absoluten Zahlen sind das mehr als 10.000 Jugendleiterinnen und Jugendleiter. Das sind mehr als 30 % aller bundesweit in diesem Bereich Tätigen - ein Spitzenplatz! Einen besseren Beleg für die erfolgreiche Arbeit der niedersächsischen Jugendverbände kann es wohl nicht geben.
Dass unser Politikbereich - von einigen Anmerkungen abgesehen - politisch weitgehend unbestritten ist, ist sicherlich ein gutes Zeichen für einen breiten Konsens der Fraktionen im Bereich von Jugend und Sport.
Meine Damen und Herren, die Kollegin Vockert war vor wenigen Tagen in Wolfsburg. Da Reisen im Allgemeinen bildet, ist das eigentlich nur zu begrüßen. Der Hintergrund dieser Reise war allerdings der bevorstehende Oberbürgermeisterwahlkampf, und da ist man sich nicht zu schade, dort tätig zu werden und zur Verunglimpfung des politischen Gegners einen Beitrag zu leisten. Frau Vockert, Ihnen wird der Besuch in der Stadt nicht leicht gefallen sein in einer Zeit, in der der CDUFraktionsvorsitzende wegen der Beschaffung eines Kinderpornos von allen Ämtern zurücktreten musste. Daher wird es Sie sicherlich freuen, an dieser Stelle zu hören, dass der Kinder- und Jugendschutz in Niedersachsen mit 3,1 Millionen DM in vollem Umfang erhalten bleibt. Wir kümmern uns um die Opfer. Dies gilt auch für die Förderung von derzeit 28 Beratungsstellen für Kinder und Jugendliche, die von Gewalt betroffen sind.
Neue Akzente und Förderprogramme sind aber nicht nur im Bereich der Kinder- und Jugendpolitik, sondern auch im Sport vorhanden. Das 100Millionen-DM-Sportstättensanierungs- und –modernisierungsprogramm - mit Mitteln des LSB sind es 133 Millionen DM - ist hier schon erwähnt worden. Das ist ein Mehr an Mitteln, die dem Sport zu Gute kommen - ein Glanzstück, wie Kalle Mühe schon gesagt hat. Dadurch wird ein nachhaltiger Beitrag zur Verbesserung der Sportstätten im Sportland Niedersachsen geleistet. Wenn die Grünen hier weiter klotzen wollen, bitte sehr, wir
warten auf Vorschläge! Der Run auf dieses Programm durch Vereine und Kommunen belegt eindrucksvoll den Erfolg dieser neuen Initiative.
Gleiches gilt für das Projekt „Bewegte Schule“, das zu einer intensiven Zusammenarbeit von Schulen und Sportvereinen beiträgt. Das belegen auch die Zahlen auf unsere Anfrage zum Bereich Sport.
Für Jugend und Sport enthält der Haushalt 2001 neue Ideen und Impulse. Er steht für Kontinuität, Verlässlichkeit und zeitgemäße Neuorientierung. Der Dank dafür gilt in erster Linie natürlich der bisherigen Jugendministerin Jürgens-Pieper,
gleichzeitig aber auch der Nachfolgerin Trauernicht für die Bereitschaft zu guter Zusammenarbeit. Wir setzen an der Stelle für den Sport auf Kontinuität mit Heiner Bartling. - Schönen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nachdem den Trägern der Maßnahmen in den ersten Monaten dieses Jahres noch Restmittel aus der abgelaufenen Förderperiode ausgezahlt wurden, hat die neue Förderperiode der Europäischen Union für die so genannten RAN-Stellen am 1. April 2000 und für die Jugendwerkstätten am 1. Mai 2000 begonnen; sie läuft bis zum 31. Dezember 2006.
Ich habe das auch nicht als Missachtung des Themas betrachtet, sondern als allgemeine Begrüßung.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sowohl die RAN als auch die Jugendwerkstätten sind ein unverzichtbarer Bestandteil der vielfältigen Bemühungen der Landesregierung zur beruflichen Integration benachteiligter junger Menschen. Durch die Stammkräfteförderung soll die notwendige Kontinuität der Arbeit dieser Projekte gewährleistet werden.
Ich frage die Landesregierung:
1. Ist geregelt, dass alle Projekte in der neuen Förderperiode weiter gefördert werden?
2. Sind Projekte bekannt, bei denen es während der Übergangsphase von der alten zur neuen Förderperiode zu finanziellen Engpässen gekommen ist, wenn ja, bei wie vielen?
3. Konnten mittlerweile Bewilligungsbescheide erteilt und Zuwendungen ausgezahlt werden?
Guten Morgen, Herr Präsident, meine Damen und Herren. Die Frage ist natürlich nicht ganz unberechtigt, weil ich auch gern lange schlafe,
aber trotzdem bin ich pünktlich da. Pflicht ist Pflicht.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Landtag hat mit seiner Entschließung vom 20. Januar 1999 die Landesregierung aufgefordert, „die Beteiligungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen zu verbessern“
und „die Mitverantwortung der jungen Generation für das demokratische Gemeinwesen zu fördern“, und dies einstimmig im Landtag beschlossen. Das auf der Grundlage der Landtagsentschließung durch das Kultusministerium entwickelte „Kinderpolitische Konzept“ sieht u. a. die Gründung einer Gemeinschaftsaktion „Niedersachsen - Ein Land für Kinder“ und einen regelmäßigen Wettbewerb für Kommunen „Kinderfreundliche Kommune Zukunftsfähiges Gemeinwesen“ vor.
Mit der Gründung der Gemeinschaftsaktion „Niedersachsen - Ein Land für Kinder“ am 22. November 1999 und der Präsentation des Wettbewerbs „Niedersachsen - Kinderland“ am 13. März 2000 ist das kinderpolitische Konzept der Landesregierung einer breiten Öffentlichkeit bekannt gemacht worden.
Dies vorausgeschickt, frage ich die Landesregierung:
1. Wie viele Städte und Gemeinden nehmen am Wettbewerb „Niedersachsen - Kinderland“ in diesem Jahr teil bzw. haben ihr Interesse an einer Teilnahme bekundet? Die Bewerbungsfrist lief am 30. Juni 2000 ab.
2. Wie ist die Resonanz kommunaler bzw. freier Träger der Kinder- und Jugendhilfe auf die Fördermöglichkeiten für Beteiligungsprojekte im Rahmen der Gemeinschaftsaktion „Niedersachsen - Ein Land für Kinder“?
3. Beabsichtigt die Landesregierung, neben der finanziellen Förderung von Beteiligungsprojekten weitere Maßnahmen zu ergreifen, die die fachliche und öffentliche Auseinandersetzung mit dieser Thematik fördern? - Schönen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist leider deutlich geworden, dass doch nicht alle in diesem Hohen Hause die Regierungserklärung des Ministerpräsidenten und die Verbindungslinie in Richtung Europa sowie deren Bedeutung begriffen haben. Das ist eigentlich schade. Das könnte nachgelesen werden.
Ich meine, es war schon notwendig, dass an der Stelle einmal deutlich wurde, wer sich um die Probleme kümmert.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Antrag der Fraktion der CDU beschäftigt sich mit der Einrichtung von Multimediawerkstätten für Jugendliche in den einzelnen Regierungsbezirken. Als Leitbild dient das vom Christlichen Jugenddorf
Celle in Kooperation mit dem Arbeitsamt Celle eingerichtete Internetstudio mit ComputerBildungszentrum und Multimedia, in@bits genannt. Dieses Internetstudio steht jungen Menschen offen, die im Hinblick auf spezielle Problemlagen besonderer beruflicher Förderung bedürfen. Das Modell ist eine Kombination der Jugendsozialarbeit und der Jugendberufshilfe und soll den Anschluss an die Lebenswelt der Jugendlichen aufrecht erhalten und die Bedeutung der neuen Informations- und Kommunikationstechnologien in der beruflichen Ausbildung und Qualifizierung erkennen.
Mit diesem Antrag unterstützen Sie die von der Landesregierung initiierte Multimediainitiative. Das freut uns. Hierzu verweise ich auf die von Ministerpräsident Gabriel in seiner Regierungserklärung am 15. Dezember 1999 gemachten Ausführungen, in denen der Aufbruch für Bildung und Erziehung zu einem der zentralen Felder niedersächsischer Politik erklärt wurde. Es schmerzt Sie sicherlich, dass auch bei dem Empfang der Ehrenamtlichen aus der Jugendarbeit nur zu deutlich wurde, welchen Zugang der Ministerpräsident zu diesen Themen hat, und dass sich die Jugendlichen und der Landesjugendring bei ihm in dieser Thematik gut aufgehoben fühlen.
Davon ausgehend, dass der selbstverständliche und kompetente Umgang mit Internet und Multimedia eine qualifikatorische Grundforderung für den Zugang zum Arbeitsplatz und für die Teilhabe am gesellschaftlichen, politischen und kulturellen Leben der kommenden Jahrzehnte sein wird, startet die Landesregierung - wir hatten das Thema schon - mit der niedersächsischen Wirtschaft und den kommunalen Schulträgern eine gemeinsame Multimediainitiative. Wie Ihnen bekannt ist, wird die Landesregierung hierfür aus dem Landeshaushalt für die Jahre 2001 bis 2003 insgesamt 75 Millionen DM zur Verfügung stellen. Der zur praktischen Umsetzung der Multimediainitiative geschaffene Verein „N 21 - Niedersachsens Schulen gehen online“ verfolgt neben der Ausstattung von Schulen und der Aus- und Fortbildung von Lehrkräften die Entwicklung didaktischer Konzepte und multimedialer Lernumgebungen sowie die Intensivierung der Ausbildung in den neuen ITund Medienberufen auch die Öffnung des Zugangs zum Internet und zu Multimedia für breite Bevölkerungsgruppen.
Das Aktionsprogramm „N 21 - Niedersachsens Schulen gehen online“ ist somit keine zentrale
Ausstattungs- und Verteilaktion für Hard- und Software, sondern dient der Entwicklung und Bereitstellung geeigneter Maßnahmen zur Qualifizierung der interessierten Öffentlichkeit, also auch der Jugendlichen.
Abgesehen von der Tatsache, dass sich die Informations- und Kommunikationstechniken zwischenzeitlich in den meisten Wirtschaftszweigen und Berufen zu einem allgemeinen Arbeitsmittel entwickeln, gewinnen diese Techniken zunehmend auch im privaten Alltag an Bedeutung, und zwar beim Kauf von Waren, bei der Erledigung von Verwaltungskontakten oder bei der Planung der Freizeit ebenso wie bei der Suche nach Informationen oder bei der Beteiligung an Entscheidungen über öffentliche Angelegenheiten.
Die neuen Medien beginnen weltweit, den Alltag der Menschen zu durchdringen. Der Einstieg in die Arbeitsplätze der Zukunft wie auch die Teilnahme am gesellschaftlichen, politischen und kulturellen Leben werden in den nächsten Jahrzehnten ohne Kenntnisse, Umgangskompetenz und Beurteilungsfähigkeit der neuen Medien undenkbar sein. Hieraus lässt sich ableiten, dass nur derjenige beruflich erfolgreich sein und damit seine Entwicklungschancen nutzen wird, der künftig mit Computerprogrammen, mit CD-ROM und Internet genauso wie mit Büchern und Zeitungen umgehen kann, d. h. der über diese Kulturtechnik verfügt. Hierzu ist es unumgänglich, dass breiten Bevölkerungsgruppen der Zugang und die Nutzung von Multimedia und Internet ermöglicht wird.
Die SPD-Landtagsfraktion ist deshalb erfreut, dass Sie mit Ihrem Antrag das Anliegen des Vereins „N 21“ in seinem Anliegen unterstützen.
Von daher ist der Beifall der Opposition berechtigt. Wir nehmen es gerne an, wenn Sie Regierungshandeln an dieser Stelle auch nach draußen tragen.
Bei der Entwicklung derartiger multimedialer Lernumgebungen baut das jetzige Aktionsprogramm auf den Erfahrungen auf, die im Rahmen der von 1997 bis Ende 1999 in Niedersachsen durchgeführten Multimediainitiative gewonnen worden sind. Ein Teilprojekt dieser Initiative, die auf einer mit der Deutschen Telekom AG geschlossenen Rahmenvereinbarung über die Zu
sammenarbeit auf dem Gebiet der Anwendung für die Informations- und Kommunikationswirtschaft beruht, befasst sich mit der Einrichtung von Multimedia-Lerninseln. Diese Lerninseln wurden im vergangen Jahr in acht größeren berufsbildenden Schulen installiert und bestehen aus einem Unterrichtsraum, der bis zur 6. Unterrichtsstunde für unterrichtliche Zwecke zur Verfügung steht und danach allen Interessierten einen festen, günstigen Zugang zum Arbeiten mit Multimediarechnern und zur Nutzung der über das Internet angebotenen Dienste sowie von Lernanwender- und Branchensofware bietet. Um die geforderte freie Zugänglichkeit der Multimedia-Lerninseln zu gewährleisten, wird die durchgängige Betreuung dieser Lerninseln von den Betreibern, im vorliegenden Fall also den berufsbildenden Schulen, sichergestellt.
Aufgrund der guten Resonanz auf die bisher im ländlichen Raum angesiedelten MultimediaLerninseln insbesondere bei den außerschulischen Nutzerinnen und Nutzern wie z. B. Jugendlichen, Eltern und örtlichen Verbänden beabsichtigt die Landesregierung, im Rahmen des Aktionsprogramms „N 21“, weitere Anträge auf Lerninseln zu genehmigen. Dabei soll die Genehmigung an bestimmte Kriterien geknüpft werden. Wir unterstützen dies und finden, dies ist der richtige Weg. In Kooperation mit Schulen, Hochschulen, Betrieben, Fortbildungsregionen, Bildstellen, kommunalen Büchereien, Volkshochschulen, Seniorenzentren, aber auch mit dem von Ihnen in Ihrem Antrag benannten Jugenddorf in Celle sollen Angebote entwickelt werden, die auf Dauer flächendeckend den gleichberechtigten Zugang zu und Umgang mit den neuen Medien ermöglichen.
Eine Projektgruppe im Kultusministerium hat bereits den Auftrag, didaktische Konzepte und darauf zugeschnittene multimediale Lernumgebungen zu erarbeiten, die den von Ihnen in Ihrem Antrag angesprochenen Personenkreis der am Arbeitsmarkt benachteiligten Jugendlichen mit einschließen wird. Die Einrichtung des von Ihnen geforderten gesonderten Modellversuchs ist daher nicht erforderlich.
Meine Damen und Herren, ich glaube, es ist deutlich geworden: Es gibt eine Vielzahl von konkretem Handeln in unterschiedlichen Bereichen. Ich kann Ihnen sagen, dass alleine bei mir in Wolfsburg in vier Freizeitheimen Internetanschlüsse
existieren. Der Jugendliche hat dort den Zugang zu diesen neuen Medien.
Wir werden den Antrag im Fachausschuss intensiv beraten und sicherlich trotz der Altersbeschränkung auch Zutritt erfahren. Aber die Notwendigkeit eines Modellversuchs sehen wir nicht. Die Beratungen werden zeigen, was schließlich als Ergebnis herauskommt.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Busemann hat darauf hingewiesen, dass es zu diesem Verfahren auch unterschiedliche Rechtsauffassungen gibt. Zum einen hat die Landesregierung festgestellt, dass das Volksbegehren mit der Verfassung nicht vereinbar ist. Dazu gibt es darüber hinaus umfangreiche juristische Ausarbeitungen. Zum anderen gibt es auch die Stellungnahme der Initiatoren des in Rede stehenden Volksbegehrens. Wir meinen, dass beide unterschiedlichen Rechtsauffassungen ernst zu nehmen sind und auch im Rahmen der Würdigung des Verfahrens geprüft werden sollen. Sie werden aber vom Staatsgerichtshof geprüft. Insofern ist es das übliche Verfahren, dass wir uns als Landesparlament nicht äußern, um dem Staatsgerichtshof keine Vorgaben zu machen. Er hat allein zu entscheiden.
Auch an dieser Stelle wird deutlich, dass die CDUFraktion wieder einmal versucht, politisches Kapital aus einem Thema herauszuschlagen, das im Lande zu Wellen geführt hat. Meine Damen und Herren, gerade Sie, die Sie sich auf dem Gebiet der Kindergartenpolitik wirklich nicht mit Ruhm bekleckert haben, sollten sich hier zurückhalten. Auch das wird deutlich. Nach meinem Dafürhalten sollten wir an dieser Stelle bei unserer Praxis bleiben und uns als Landesparlament nicht äußern. Es gibt eine Position der Landesregierung und auch zwei ernst zu nehmende Stellungnahmen, die vom Staatsgerichtshof noch zu würdigen sein werden.
Im Übrigen betreten wir an dieser Stelle auch Neuland, weil sich der Staatsgerichtshof nunmehr zum ersten Mal zu einem Volksbegehren zu äußern haben wird. Auch deshalb halte ich es für sinnvoll, dass wir als Landesparlament nicht vorab sagen sollten, welcher Auffassung wir sind und welche Meinung wir vertreten. Wir vertreten vielmehr den Standpunkt, dass der Staatsgerichtshof seine Würdigung ohne vorherige Beeinflussung durch eine Stellungnahme des Landtages vornehmen soll. Von daher wird die SPD-Fraktion auch jetzt wieder, wie schon bei anderen Verfahren zuvor, ihre Position deutlich machen. - Schönen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Beteiligung von Menschen an den sie politisch interessierenden Fragen hat für die SPDLandtagfraktion eine hohe Priorität. Dies gilt insbesondere für den Kindertagesstättenbereich. So ist seit acht Jahren, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Arbeit der Elternvertretung im Niedersächsischen Kindertagesstättengesetz geregelt, und zwar mit den Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und gegen die Stimmen der CDU-Fraktion.
Meine Damen und Herren, diese Verankerung hat sich auch bewährt. In § 4 des Kindertagesstättengesetzes, und, liebe Kolleginnen und Kollegen, nicht im KJHG, ist die Zusammensetzung von Beiräten und Elternräten geregelt. Darin ist auch der Zusammenschluss auf Gemeindeebene festgeschrieben. Alle wichtigen Entscheidungen des Trägers und der Leitung erfolgen im Benehmen, also nicht gegen den Beirat. Dies gilt insbesondere - ich meine, daran sollte man an dieser Stelle einmal erinnern - für die Aufstellung und Änderung der Konzeption, die pädagogische Arbeit der Einrichtungen - darum geht es uns doch insbesondere , die Einrichtung neuer und die Schließung bestehender Gruppen sowie weitere Betreuungsangebote. Dies gilt auch für die Festlegung der Gruppengrößen und Grundsätze für die Aufnahme von Kindern sowie die Öffnungs- und Betreuungszeiten.
Mit der Novellierung des Kindertagesstättengesetzes ist die Verantwortung unserer kommunalpolitischen Schwestern und Brüder
für diesen wichtigen kinder- und jugendpolitischen Bereich gestiegen. Dort, wo die Arbeit geleistet und überwiegend bezahlt wird, soll auch der Ent
scheidungsschwerpunkt liegen. Mit den gesetzlichen Vorgaben und den auch am Runden Tisch entwickelten Richtlinien konnten ein Konsens und landeseinheitliche Kriterien einvernehmlich entwickelt werden.
Meine Damen und Herren, wir unterstützen ausdrücklich die Bildung von Elternvertretungen auf der Gemeindeebene, weil gerade da über die Trägerschaft von Kindertagesstätten, aber auch über Elternbeiträge, über das im § 4 Gesagte entschieden wird. Deswegen können wir die Kommunen auch nur ermuntern, die Gemeinde- und Kreiselternräte in den entsprechenden Jugendhilfeausschüssen zu beteiligen, ohne, wie es der Antrag der Grünen vorsieht, alles verbindlich vorzuschreiben.
Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, wir vertrauen den gewählten Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitikern. Wir haben weniger Misstrauen, sondern mehr Vertrauen in alle demokratischen Fraktionen, dass mit dem Kindertagesstättenbereich unter Beteiligung der Eltern verantwortbar umgegangen wird. Deswegen gibt es auch - zugegebenermaßen gibt es einige wenige negative Beispiele - keine konkreten Hinweise auf die vielfach befürchteten Verschlechterungen im KitaBereich. Dies macht aus unserer Sicht nachdrücklich deutlich, dass die verantwortlichen Frauen und Männer in ihren Wohnbereichen sehr wohl eine Politik mit Augenmaß betreiben.
Deshalb halten wir auch nichts von der gesetzlichen Verankerung von Gremien, die anschließend keine Einflussmöglichkeiten besitzen.
Der Blick über den Tellerrand des Landes Niedersachsens hinaus macht deutlich, dass außer in Berlin keine verbindlichen gesetzlichen Regelungen auf Landesebene für einheitliche Landeselternvertretungen existieren, also auch in Bundesländern mit rot-grüner Regierungsbeteiligung nicht. Wir wollen Mitsprache und Mitverantwortung dort, wo auch die Entscheidungen getroffen werden. Die Kindertagesstätten, ihre Träger, die Eltern und die Kommunen orientieren sich wie bisher an den geltenden Regelungen. Daher gibt es für die SPD-Landtagsfraktion auch keinen Grund, etwas Bewährtes zu verändern oder den Kommunen weitere Vorschriften zu machen. Deshalb
lehnen wir, liebe Kolleginnen und Kollegen, wie in den Fachausschüssen zum Ausdruck gekommen ist, den Antrag der Fraktion der Grünen heute ab.