Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, wir vertrauen den gewählten Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitikern. Wir haben weniger Misstrauen, sondern mehr Vertrauen in alle demokratischen Fraktionen, dass mit dem Kindertagesstättenbereich unter Beteiligung der Eltern verantwortbar umgegangen wird. Deswegen gibt es auch - zugegebenermaßen gibt es einige wenige negative Beispiele - keine konkreten Hinweise auf die vielfach befürchteten Verschlechterungen im KitaBereich. Dies macht aus unserer Sicht nachdrücklich deutlich, dass die verantwortlichen Frauen und Männer in ihren Wohnbereichen sehr wohl eine Politik mit Augenmaß betreiben.
Deshalb halten wir auch nichts von der gesetzlichen Verankerung von Gremien, die anschließend keine Einflussmöglichkeiten besitzen.
Der Blick über den Tellerrand des Landes Niedersachsens hinaus macht deutlich, dass außer in Berlin keine verbindlichen gesetzlichen Regelungen auf Landesebene für einheitliche Landeselternvertretungen existieren, also auch in Bundesländern mit rot-grüner Regierungsbeteiligung nicht. Wir wollen Mitsprache und Mitverantwortung dort, wo auch die Entscheidungen getroffen werden. Die Kindertagesstätten, ihre Träger, die Eltern und die Kommunen orientieren sich wie bisher an den geltenden Regelungen. Daher gibt es für die SPD-Landtagsfraktion auch keinen Grund, etwas Bewährtes zu verändern oder den Kommunen weitere Vorschriften zu machen. Deshalb
lehnen wir, liebe Kolleginnen und Kollegen, wie in den Fachausschüssen zum Ausdruck gekommen ist, den Antrag der Fraktion der Grünen heute ab.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert vor dem Hintergrund des ausgehöhlten Kita-Gesetzes eine Stärkung der Kita-Elternvertretung. Wir von der CDU-Landtagsfraktion haben dafür durchaus Verständnis. Wir müssen allerdings festhalten, Frau Janßen-Kucz, dass selbst die Kita-Landeselternvertretung diese Forderung nicht gerade an die erste Stelle gesetzt hat. Sie fordert vielmehr die Rückkehr zum alten Rechtszustand und damit zur Rechtssicherheit, und das unterstützen wir mit Nachdruck.
Es bleibt festzuhalten, dass der frühere § 10 im KiTaG wortgetreu - das hat Herr Kollege Viereck eben ausgeführt - in das neue KiTaG übernommen worden ist. Ich glaube aber nicht, dass das das vordringliche Problem ist, weil nämlich die KitaElternvertretung auf Gemeinde- und Kreisebene vorgesehen ist. Das wird auch praktiziert. Insofern, Frau Janßen-Kucz, ist Punkt 1 Ihres Entschließungsantrages erledigt.
In Bezug auf Punkt 2 müssen wir uns die Frage stellen, inwieweit überhaupt eine Kita-Landeselternvertretung, ein derartiges Gremium, im normalen Tagesgeschehen sinnvoll ist. Wir haben uns durchaus Gedanken darüber gemacht, ob das nicht sinnvoll sein kann, speziell vor dem Hintergrund, dass die Kita-Landeselternvertretung sehr aktiv gewesen ist und 670.000 Unterschriften gesammelt hat. Aber wie würde sich dieses im Alltagsgeschäft auswirken? - Ich meine, dass da ein derartiges Gremium nicht sinnvoll sein kann. Wir müssen bedenken: Der Kita-Bereich ist eindeutig eine Angelegenheit der Kommunen und damit der örtlichen Träger. Das heißt, dass regionale Probleme auftreten. Die regionalen Probleme, die in Wolfsburg beim Kollegen Viereck auftreten, sind mit Sicherheit anders zu bewerten - damit ist auch eine andere Entscheidung vorzunehmen -, als z. B.
Für uns sollte es viel wichtiger sein, uns mit den Auswirkungen des neuen Kita-Gesetzes auseinander zu setzen. Ich glaube, Herr Kollege Viereck, dass Sie in letzter Zeit im Lande Niedersachsen nicht sehr viel unterwegs gewesen sind, und wenn doch, dann nicht in entsprechenden Kindergarteneinrichtungen, weil Sie sonst zu anderen Ergebnissen gekommen wären.
Das KiTaG mit seinen 24 Paragrafen ist um zwölf Paragrafen beschnitten worden. Insofern müssen wir uns damit auseinander setzen, zu welchen Veränderungen das geführt hat.
Für mich ist es schon eine Farce, wenn wir einerseits zur Kenntnis nehmen müssen, dass Ministerpräsident Gabriel dem Aktionsbündnis „Volksbegehren Kita“ schriftlich mitteilen lässt, dass es „vielmehr darum gehen sollte, dass der hohe Qualitätsstandard der Kindertagesstätten im Lande erhalten bleibt“ - Recht hat er! -, wenn aber andererseits die Landeselternvertretung in gleichem Atemzug vom Niedersächsischen Landesjugendamt schriftlich erfährt, dass Veränderungen im Kita-Bereich durch die - jetzt neuen - bestehenden gesetzlichen Grundlagen grundsätzlich möglich sind und dass - so wörtlich - Veränderungen im Rahmen der Freistellungs- und Verfügungszeiten möglich sind, dass Möglichkeiten der Zusammenlegung von Einrichtungen geschaffen werden, dass befristete Erhöhungen der Gruppengrößen vorgenommen werden können.
Man muss sich einmal vor Augen führen, wie sich diese Reduzierung des Kita-Gesetzes tatsächlich auswirkt. In Niedersachsen, Herr Kollege Viereck, werden überall Diskussionen darüber geführt, inwieweit in den Kitas Standardabsenkungen durchgedrückt werden können. Sie können das in der Presse entsprechend nachlesen. Zum Beispiel: „Neustadt will sich notfalls von Kindergärten trennen.“ Oder: „Bispinger Eltern sollen für Kindergärten 10 % mehr bezahlen.“
Oder: „Gegen die Stimmen der CDU: Sibbesseer Samtgemeinderat beschließt Erhöhung der Kindergartengebühren.“
In Laatzen, meine Damen und Herren, sollen die Eltern befragt werden, was sie gerne möchten, ob sie möchten, dass die Standards abgesenkt werden, oder ob sie möchten, dass die Beiträge angehoben werden - eine tolle Alternative, die die Eltern da haben!
Herr Möhrmann, bitte schön! Ich habe aber nur noch zwei Minuten und 20 Sekunden. Wenn Sie die bitte nicht aufbrauchen!
Würden Sie mir bitte beantworten, warum diese Überschrift über Bispingen in der Zeitung gestanden hat und was die Begründung für die Erhöhung der Kindergartengebühr war?
Das ist doch ganz einfach. - Ich finde es überhaupt fatal, was etwa der Kollege Viereck versucht hat, hier darzustellen, so sinngemäß: Wir von der SPDFraktion haben Vertrauen in die Kommunalpolitiker. - Wir von der CDU-Fraktion haben auch Vertrauen in die Kommunalpolitiker, vorausgesetzt, diese Landesregierung stellt den Kommunen die finanziellen Mittel zur Verfügung, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben brauchen. Das tut sie aber nicht.
Das ist der Grund dafür, dass sowohl in Bispingen als auch in Neustadt als auch in Laatzen entsprechende Überlegungen angestellt werden. Das ist nun einmal eindeutig so, daran gibt es nichts zu deuteln.
Ich könnte diese rote Liste der Negativmeldungen, die ich eben angeführt habe, noch beliebig verlängern. Sie zeigt, Herr Möhrmann, dass diese Landesregierung den entscheidenden Fehler gemacht hat, die Gemeinden finanziell ausbluten zu lassen, weil sie ihnen die zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben notwendigen Mittel nicht zur Verfügung stellt. Im Kita-Bereich trifft dies die einzelnen Kommunen besonders schwer.
Deshalb fordern wir mit den Initiatoren des Volksbegehrens eine zweckgebundene Mittelzuweisung des Landes für Kindergärten und kein Versickern im kommunalen Finanzausgleich. Angesichts der notorischen Unzuverlässigkeit der Landesregierung fordern wir Rechtssicherheit durch ein Gesetz und nicht unverbindliche Richtlinien. Wir sagen auch: Die fast 700.000 niedersächsischen Eltern haben mit ihrer Unterschrift zu Recht signalisiert, dass das Vorgehen dieser Landesregierung völlig falsch ist.
Letzter Punkt: Frau Ministerin und auch Herr Ministerpräsident Gabriel, dass jetzt Rechtsbedenken gegen das Volksbegehren vorgeschoben werden und dass die Landesregierung den Willen von fast 700.000 Eltern in Niedersachsen missachtet, ist nicht nur anzuprangern, sondern das zeigt auch das schlechte Gewissen wegen einer gescheiterten Kindergartenpolitik in Niedersachsen.
Bevor wir uns also mit weitergehenden Gesetzen auseinander setzen, sollten wir erst einmal dafür sorgen, dass wir das alte in der Form wiederbekommen. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst einmal muss man feststellen, dass Frau Vockert überhaupt nicht zum Thema gesprochen hat, denn nach meiner Kenntnis beinhaltet der Antrag etwas ganz anderes.
Zweitens. Frau Vockert, ich habe Verständnis dafür, dass Sie versuchen, mit Schlagzeilen einen gewissen Eindruck zu suggerieren, insbesondere was eine Gemeinde in meinem Wahlkreis angeht. Wenn Sie das aber tun, dann müssen Sie schon auf dem Boden der Realität bleiben. Denn erstens ist in den Gemeinden des Landkreises Soltau-Fallingbostel nach der Umstellung des Verfahrens - ursprünglich direkte Zuweisungen, jetzt kommunaler Finanzausgleich - keine Mark weniger angekommen als vorher, und zweitens gibt es in vielen Gemeinden - das gilt auch für Bispingen, und das sollten Sie an dieser Stelle auch dazusagen - eine Verabredung zwischen den Trägern, den Kommu
nen und häufig auch den Elternvertretern, in der genau gesagt wird, welchen Anteil die Gebühren der Eltern ausmachen sollen. Das ist auch in Bispingen der Grund gewesen, etwas zu verändern.
Also, wenn Sie sich hier hinstellen, informieren Sie sich richtig und versuchen Sie nicht, einen Eindruck zu erwecken, der der Realität nicht entspricht!
Wir kommen zur Abstimmung. Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Jugend und Sport in der vorliegenden Fassung seine Zustimmung geben und damit den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ablehnen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich frage nach den Gegenstimmen. - Ich frage nach Stimmenthaltungen. - Das Erste war die große Mehrheit.
Tagesordnungspunkt 8: Zweite Beratung: A 20 mit Elbquerung - Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 14/1319 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Verkehr - Drs. 14/1454
Dieser Antrag wurde zur Beratung und Berichterstattung an den Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr überwiesen. Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen, sodass wir gleich mit der Aussprache beginnen können. Das Wort hat der Kollege Behr.
- Ich bitte diejenigen, die beginnen, Gesprächsrunden zu bilden, sich wieder auf die Plätze zu begeben.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir freuen uns, dass es gelungen ist, dass die beiden großen Fraktionen hier im Hause dem Entschließungsantrag zur A 20 mit Elbquerung gemeinsam
ihre Zustimmung geben. Wir freuen uns nicht nur darüber, dass der ursprüngliche CDU-Antrag fast unverändert übernommen wurde, sondern insbesondere auch darüber, dass in den drei zentralen Punkten zu diesem Thema nun Einigkeit besteht und dass diese Einigkeit auch heute hier im Landtag öffentlich zum Ausdruck gebracht wird. Das ist ein wichtiges Signal für die Elbe-Weser-Region.
Meine Damen und Herren, Herr Minister Fischer ist ja Anfang März in Himmelpforten gewesen und hat zu diesem Thema Stellung genommen. Er hat dort nicht nur seine persönliche Präferenz für eine Querung Glückstadt - Drochtersen zum Ausdruck gebracht, nein, er hat auch öffentlich einen neuen Zeithorizont für die A 20 mit Elbquerung vertreten. Bis Ende 2002 solle das Raumordnungsverfahren mit Trassierung abgeschlossen sein. Eine Befahrung der A 20 wurde für 2010 durch den Minister in Aussicht gestellt.
Damit bewegt sich die Niedersächsische Landesregierung nun auch in der zeitlichen Planung, die von der schleswig-holsteinischen Landesregierung verfolgt wird.