Zur Tagesordnung: Wir beginnen die heutige Sitzung mit Tagesordnungspunkt 29 - Mündliche Anfragen. Da in diesem Tagungsabschnitt keine Eingaben strittig gestellt wurden - das habe ich seit 26 Jahren nicht mehr erlebt -, kommen wir danach direkt zu Tagesordnungspunkt 30 und setzen dann die Beratung in der Reihenfolge der Tagesordnung fort.
Ich möchte Sie noch darauf hinweisen, dass Ihnen direkt nach dem Sitzungsende in der Portikushalle ein etwa zehnminütiger Gesangsvortrag des Shanty-Chors Warsingsfehn geboten wird. Das wäre sicherlich der richtige Ausklang für heute. Ich empfehle diese Darbietung Ihrer Aufmerksamkeit.
Es haben sich von der Fraktion der SPD Herr Buchheister und von der Fraktion der CDU Herr Meier und Frau Jahns entschuldigt.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In den letzten Jahren haben die SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag Rückmeldungen der Landesfeuerwehrschulen erreicht, nach denen der Besuch von Feuerwehrlehrgängen an diesen Schulen in den letzten Jahren rückläufig gewesen ist.
Vor diesem Hintergrund ist mit Wirkung vom 2. März 1998 der Wortlaut der §§ 11 und 12 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes neu gefasst worden. Durch die Neuregelung sind die Arbeitgeber der Feuerwehrleute generell verpflichtet, für die Dauer von Lehrgängen das volle Entgelt weiter zu bezahlen. Darüber hinaus wurde durch die Neuregelung eine Erstattungspflicht der Kommunen eingeführt.
1. Ist der Besuch von Feuerwehrlehrgängen an den Landesfeuerwehrschulen in den letzten Jahren tatsächlich rückläufig gewesen?
2. Wie war die Entwicklung der Teilnahme in den letzten fünf Jahren vor In-Kraft-Treten der Regelung über Verdienstausfall durch die Kommunen?
3. Wie hat sich der Besuch von Feuerwehrlehrgängen an den Landesfeuerwehrschulen seit der Regelung ausgewirkt?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich beantworte die Anfrage des Abgeordneten Schumacher wie folgt:
Aufgrund einer Änderung des Verfahrens bei der Lehrgangsplanung an den Landesfeuerwehrschulen wurde erstmals für das Lehrgangsjahr 2000 der Jahresbedarf bei den Feuerwehren abgefragt; bisher erfolgte eine Halbjahresplanung. Dabei wurde festgestellt, dass die Nachfrage nach Lehrgangsplätzen an den Landesfeuerwehrschulen Celle und
Die Kapazität beider Landesfeuerwehrschulen wird nach Abschluss der Baumaßnahme an der Landesfeuerwehrschule Celle insgesamt 220 Lehrgangsteilnehmerplätze betragen. Nach heutiger Einschätzung bedarf es weiterer Ausbaumaßnahmen, um die Lehrgangskapazitäten abzudecken, die sich durch neue Anforderungen, z.B. im Bereich der von den Feuerwehren wahrgenommenen Aufgaben des Katastrophenschutzes - u. a. der ABC-Dienst - und einer bevorstehenden Veränderung der Ausbildungsgänge bei den Berufsfeuerwehren ergeben. Daneben muss eine ständige Anpassung der technischen Einrichtungen erfolgen, um mit der entsprechenden Entwicklung im Einsatzgeschehen Schritt halten zu können.
Zu 2 und 3: In den letzten Jahren hat sich folgende Entwicklung beim Lehrgangsbesuch an den Landesfeuerwehrschulen im Bereich der Mitglieder Freiwilliger Feuerwehren ergeben:
Die positive Entwicklung der Teilnehmerzahlen ergibt sich durch die Ausweitung der Kapazität der Landesfeuerwehrschule Celle, die allerdings bedingt durch die noch nicht abgeschlossene Baumaßnahme und die dadurch herrschenden Einschränkungen noch nicht durchgehend in Anspruch genommen werden kann.
Aus den Lehrgangsteilnehmerzahlen können keine Rückschlüsse auf die Auswirkungen der durch das Dritte Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes vom 2. März 1998 erfolgten Änderungen zur sozialen Sicherung der Feuerwehrmitglieder gezogen werden.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Rund sechs Wochen nach der Ankündigung einer „Bildungsoffensive 2000“ in der Regierungserklärung von Ministerpräsident Gabriel am 15. Dezember 1999 wurden wohl mittlerweile die Kosten seiner Ankündigung nachgerechnet und dem Land die Rechnung präsentiert: Im Lehrerbereich führt die „Bildungsoffensive“ im Jahr 2000 zu Mehrausgaben in Höhe von ca. 75 Millionen DM.
Anstatt - wie von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bereits frühzeitig gefordert - einen Nachtragshaushalt aufzustellen, um die zusätzlichen Lehrerstellen tatsächlich, d. h. durch konkrete Deckungsvorschläge und dauerhaft zu finanzieren, hat am 1. Februar 2000 der Finanzminister einen Haushaltsführungserlass im personalwirtschaftlichen Bereich im Haushaltsjahr 2000 erlassen, mit dem die ca. 75 Millionen DM im Jahr 2000 durch zusätzliche Einsparungen im Personalbereich der Landesverwaltung erwirtschaftet werden sollen.
Konkret werden 1.011,18 Vollzeiteinheiten nach der Rasenmähermethode den anderen Ressorts zusätzlich zu ihren budgetierten Beschäftigungsvolumina durch Sperrung von Beschäftigungsmöglichkeiten auferlegt. Dies impliziert eine rigide Einschränkung der Möglichkeit zur Wiederbesetzung von Stellen und von Beförderungen. Von den angeordneten Sparauflagen sind zum Beispiel die Landespolizei mit rund 270 Stellen, die Finanzämter mit knapp 148 Stellen sowie die Bereiche Justizverwaltung, Gerichte und Staatsanwaltschaften mit zusammen 161 Stellen betroffen. Das ist ein Rückgriff auf die Anfänge der Einsparbemühungen und ein K.-o.-Schlag für die inzwischen ausdifferenzierten konsensualen Ziele der Verwaltungsreform. Alle Ressorts, die sich noch im Dezember schriftlich bereit gefunden hatten, ihren
Beitrag zum Abbau von 5.000 Stellen in der laufenden Legislaturperiode zu leisten, werden mit dieser zusätzlichen Pauschalsperre für ihre Kooperationsbereitschaft bestraft.
1. Wie schätzt sie die Auswirkung dieser Personalsparmaßnahmen auf die Motivation der Beschäftigten und ihrer gewerkschaftlichen Interessenvertretung ein, sich weiterhin konstruktiv an der Modernisierung der Landesverwaltung zu beteiligen, obwohl es bereits ein Programm zur Einsparung von 5.000 Stellen bis zum Jahr 2003 gibt?
2. Wie verträgt sich aus ihrer Sicht der Haushaltsführungserlass mit seinen vorgeschriebenen Pauschalkürzungen beim Personalbudget mit der bislang gepredigten Priorität bei der Personalausstattung z. B. im Bereich der von komplizierterer Steuergesetzgebung, Fortschritten bei der Steuerfahndung und Anstrengungen hinsichtlich von mehr Steuergerechtigkeit geprägten Steuerverwaltung oder mit dem Regierungsversprechen, aus Gründen der erhöhten Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger des Landes die Landespolizei oder die Justizverwaltung von Personaleinsparungen auszunehmen?
3. Wie gedenkt sie die aus mangelnder Personalausstattung z. B. in der Steuerverwaltung resultierenden Einnahmeverluste im Jahr 2000 und darüber hinaus zu finanzieren?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die kürzeste und einfachste Antwort wäre: Nein, Herr Hagenah. Aber ich will durchaus ein paar Sätze mehr sagen.
Mit der von Ministerpräsident Gabriel am 15. Dezember 1999 angekündigten Bildungsoffensive setzt die Landesregierung eine richtige und wichtige Priorität für die Zukunft unseres Landes. - Wenn ich es richtig verstehe, ist die Prioritätensetzung auch von niemandem bestritten worden. Wir finanzieren diese durch Einsparungen in anderen Politikfeldern. Damit setzen wir unsere anerkannte solide Finanzpolitik fort, um auch weiterhin die Handlungsfähigkeit des Landes zu gewährleisten.
Wir setzen also die Mehrausgaben nicht oben drauf, sondern wir sparen sie an anderer Stelle ein. Der konsequente Konsolidierungskurs der Landesregierung wird beibehalten.
Die Bildungsoffensive wird für das Haushaltsjahr 2000 durch Ressourceneinsparungen im Personalbereich der Landesverwaltung erwirtschaftet. Hierzu habe ich am 1. Januar 2000 gemäß § 41 der Landeshaushaltsordnung eine haushaltswirtschaftliche Sperre im personalwirtschaftlichen Bereich verfügt. Durch diese Sperre werden für dieses Jahr Mittel in Höhe von 75 Millionen DM von allen Ressorts anteilig und solidarisch erwirtschaftet. Der Bereich der Unterrichtsversorgung ist von dieser Einsparung selbstverständlich nicht berührt.