Protokoll der Sitzung vom 10.05.2000

Was hier mit der Enquete-Kommission durch die Hintertür wieder eingeführt werden soll, ist nichts anderes als eine Verschleppungsstrategie - so muss ich das werten - nach dem Motto: Die Verwaltungsreform in Niedersachsen darf nicht gelingen, weil sie ein Zentralprojekt dieser Landesregierung ist. - Das ist die Botschaft, die ich da heraushöre.

(Beifall bei der SPD)

Sie müssen sich nun als Opposition entscheiden, ob Sie bei der Reform der Verwaltung in Niedersachsen mitmachen oder ob Sie sich abseits stellen. Die Antwort ist längst gegeben, und der Kollege Lestin hat eben darauf hingewiesen: In den Ausschüssen arbeiten Sie konstruktiv mit genau im Sinne dessen, was wir als Landesregierung als eine Strategie entwickeln, die sich sehr konsequent an die Erfahrungen aus der Privatwirtschaft anlehnt, wie wir es immer fordern. Wir führen Kosten- und Leistungsrechnungen ein, wir zielen ab auf Budgetierung, und wir wollen letztendlich auch Controlling haben.

Unterm Strich kommt dabei zweierlei heraus: Zum einen hat die Landesregierung mit ihren nachgeordneten Dienststellen viel bessere Instrumente in

der Hand, sich unter Beteiligung der Beschäftigten selbst zu organisieren, und zum anderen hat der Landtag ganz andere Einsichten in die Sachverhalte, weil er ja teilhat an diesen Instrumenten; die sind ja kein Selbstzweck. Da Sie offensichtlich nicht dazu bereit sind, das auch öffentlich zu akzeptieren, muss ich sagen, dass ich relativ gelassen bin, was diese beiden Themenschwerpunkte „Diskussion über eine Enquete-Kommission zu diesem Themenkomplex“ und praktische Arbeit, die schon längst geleistet wird - auch mit Blick auf den Haushalt 2001 -, angeht.

Es kann Ihnen ja nicht ganz entgangen sein, dass wir im Haushaltsaufstellungserlass zum Haushalt 2001 die Zielvereinbarungen zur Personalwirtschaft als Auftrag an die Häuser gegeben haben. Ich kann Ihnen vielleicht als Vorweginformation sagen, dass das mit allen Ressorts auf der Basis dieser Zielvorgaben ausgehandelt ist. Es kann Ihnen auch nicht verborgen geblieben sein, dass Budgetierung ein Instrument ist, um das Arbeitsvolumen und das Volumen der entsprechenden Finanzen festzulegen. Das haben wir in vielen Bereichen längst erledigt. Das wird auch so praktiziert, angewandt und verstanden. Es gibt überhaupt keinen Bedarf mehr für begleitende Diskussionen durch Außenstehende.

Zusammengefasst befürchte ich also fast, dass das, was Sie hier veranstalten, eher das Alibi für Ihre passive Haltung gegenüber der Verwaltungsreform in Niedersachsen sein soll, um zu gegebener Zeit auf diesen Diskussionsprozess hinzuweisen nach dem Motto: Wir haben es immer besser gewusst, die Regierung hat es nur nicht geschafft.

Ich will Ihnen an zwei, drei Beispielen noch einmal deutlich machen, wie sich dieser Prozess entwickelt. Er läuft nicht überall, in jedem Ressort und in jeder nachgeordneten Behörde gleichzeitig und parallel ab. Das kann gar nicht sein. Wir haben Schwerpunkte gebildet, und so werden die Erfahrungen jeweils in einem Schneeballsystem weiterentwickelt. Sie wissen - das ist publiziert und diskutiert -, dass wir in der Finanzverwaltung mit dem Projekt 2003 einen Prozess eingeleitet haben, Herr Hagenah, in dem genau das stattfindet, was Sie sich wünschen, aber ohne Enquete-Kommission. Es ist ein offener Diskussionsprozess mit Externen, die Kunden der Finanzverwaltung sind, unter Beteiligung des Landesrechnungshofes,

(Unruhe – Glocke der Präsidentin)

aufbauend auf den Ergebnissen der Außenprüfungen durch den Rechnungshof.

Nimmt man das zusammen, ist es wohl angezeigt, diesen Antrag heute abzulehnen, wohlweislich aber auch schon darauf hinzuweisen, das, was wir mit der Landeshaushaltsordnung als Basis für unsere Reformbestrebungen zu verabschieden haben, nicht aus dem Auge zu verlieren. Dafür werbe ich um breite Zustimmung. – Schönen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Beratung. Wir kommen zur Abstimmung.

Wenn Sie der Beschlussempfehlung des Ältestenrates in der Drucksache 1596 zustimmen und damit den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 1302 ablehnen möchten, dann bitte ich um Ihr Handzeichen. – Gegenstimmen? – Das Erste war die Mehrheit. Sie haben die Beschlussempfehlung des Ältestenrates akzeptiert.

Wir kommen zu

Tagesordnungspunkt 11: Einzige (abschließende) Beratung: Verfassungsgerichtliche Verfahren I. Verfassungsbeschwerde 1. des Landkreises Diepholz und 2. - 7. andere gegen das Niedersächsische Finanzverteilungsgesetz - NFVG vom 12.03.1999 (Nds. GVBl. S. 79) und gegen einzelne Bestimmungen des NFAG-ÄndG vom 12.03.1999 (Nds. GVBl. S. 74) und eine Vorschrift des NFAG i. d. F. der Neubekanntmachung vom 26.05.1999 (Nds. GVBl. S. 116) - StGH 6/99 II. Verfassungsbeschwerde 1. der Stadt Cuxhaven und 2. - 10. andere gegen das Niedersächsische Finanzverteilungsgesetz - NFVG vom 12.03.1999 (Nds. GVBl. S. 79), das NFAG-ÄndG vom 12.03.1999 (Nds. GVBl. S. 74), das NFAG i. d. F. der Neubekanntmachung vom 26.05.1999 (Nds. GVBl. S. 116) sowie Art. 1 Nr. 7 und Art. 2 Nr. 1 des Haushaltsbegleitgesetzes 1999 vom 21.01.1999 (Nds. GVBl. S. 10) - StGH 7/99 III. Normenkontrollantrag der CDUFraktion im Niedersächsischen Landtag gegen das Niedersächsische Finanzverteilungsgesetz - NFVG - vom 12.03.1999 (Nds. GVBl. S. 79) und gegen das NFAG-ÄndG vom 12.03.1999 (Nds. GVBl. S. 74) sowie das NFAG i. d. F. der Neubekanntmachung vom 26.05.1999 (Nds. GVBl. S. 116) - StGH 8/99

IV. Verfassungsbeschwerde 1. der Stadt Dissen a.T.W. und 2. - 8. andere gegen das Niedersächsische Finanzverteilungsgesetz NFVG - vom 12.03.1999 (Nds. GVBl. S. 79) und gegen das NFAG-ÄndG vom 12.03.1999 (Nds. GVBl. S. 74) sowie das NFAG i. d. F. der Neubekanntmachung vom 26.05.1999 (Nds. GVBl. S. 116) - StGH 9/99 V. Verfassungsbeschwerde 1. der Landeshauptstadt Hannover, 2. der Stadt Göttingen, 3. der Stadt Hildesheim gegen einzelne Bestimmungen des NFAG-ÄndG vom 12.03.1999 (Nds. GVBl. S. 74) - StGH 1/00 - Schreiben des Präsidenten des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs vom 14.01.2000 Beschlussempfehlung des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen - Drs. 14/1597

Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen. Die Fraktionen waren sich darüber einig, dass über diesen Punkt ohne Aussprache abgestimmt wird. – Dagegen erhebt sich Widerspruch. Der Kollege Möllring aus der Fraktion der CDU hat sich zu Wort gemeldet. Ich erteile ihm das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!

(Unruhe – Glocke der Präsidentin)

Es sind ja dankenswerterweise fünf Minuten für diesen Punkt vorgesehen. Es ist wohl einmalig, dass der Landtag ein Gesetz beschlossen hat, das Gesetz über den kommunalen Finanzausgleich, welches er anschließend gleich mit einer Kommission versehen hat. Diese Kommission hatte den Auftrag, die Verfassungsgemäßheit dieses Finanzausgleichsgesetzes in der Zukunft herzustellen. Wir müssen feststellen, dass dieses Land seit acht Jahren immer mit verfassungswidrigen Gesetzen über den kommunalen Finanzausgleich lebt und jetzt wieder eine ganz erhebliche Gruppe von Kommunen, Gemeinden und Landkreisen, aber auch die CDU-Fraktion dieses Gesetz vor dem Staatsgerichtshof angegriffen haben und eigentlich alle davon ausgehen, dass dieses Gesetz wieder keinen Bestand haben wird.

Es ist eigentlich kein Ruhmesblatt für diesen Landtag, dass er es in acht Jahren nicht hinbekommen hat, den kommunalen Finanzausgleich endlich einmal verfassungsgemäß zu machen; denn die Kommunen haben Anspruch darauf, mit einer

Sicherheit der Finanzierung rechnen zu können und damit ihre Arbeit zu machen. Trotzdem werden wir nicht von der Übung des Rechtsausschusses abweichen, hier keine Stellungnahme abzugeben. Wir werden diesem Vorschlag zustimmen. Aber diese paar Grundsatzbemerkungen wollten wir dann doch gemacht haben. – Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Auch die SPD-Fraktion möchte Redezeit beanspruchen. Kollege Möhrmann, bitte!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren!

(Zuruf von der SPD: Frau Präsiden- tin!)

- Entschuldigung. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Seitdem den Kommunen in Niedersachsen das Recht eröffnet worden ist, das Finanzausgleichsgesetz zu beklagen, ist davon Gebrauch gemacht worden.

(Möllring [CDU]: Das gab es vorher auch schon!)

Wir wissen aus den Ergebnissen, dass das zum Teil zur Zufriedenheit der Kläger ausgefallen ist, zum Teil aber auch nicht. Ich kann im Gegensatz zum Herrn Kollegen Möllring nicht erkennen, dass gerade das zuletzt beschlossene Gesetz in der Form tatsächlich verfassungswidrig ist, weil sich in vielen Einzelfällen gezeigt hat, dass es so reagiert, wie es der Gesetzgeber gewollt hat, nämlich dass in den Situationen, in denen es den Kommunen nicht so gut geht, der finanzielle Ausgleich durch das Land erfolgt,

(Unruhe – Glocke der Präsidentin)

und in anderen Situationen eben nicht.

Von daher sind wir völlig anderer Auffassung als der Kollege Möllring. Ich finde es auch bedauerlich, dass entgegen der Absprache, hier nicht zu reden, doch noch die Chance genutzt wird, eine einseitige Position darzustellen. Deswegen diese kurze Replik. - Vielen Dank.

Kollege Möhrmann, der Kollege Schünemann möchte Ihnen eine Frage stellen. Wollen Sie das noch zulassen? - Nein.

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor, sodass wir jetzt zur Abstimmung kommen können. Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen in der Drucksache 1597 zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist die Beschlussempfehlung akzeptiert worden.

Wir kommen zu

Tagesordnungspunkt 12: Erste Beratung: Ausreichende Versorgung der Patientinnen und Patienten mit Heilmitteln - Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 14/1545

Der Antrag wird eingebracht durch den Kollegen Schwarz.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Seit ungefähr September 1999 erreichen uns wiederholt Botschaften, dass im Bereich der Krankengymnasten, der Masseure, der Ergotherapeuten und der Logopäden erhebliche Praxiseinbrüche zu verzeichnen sind. Es wird von Umsatzrückgängen von bis zu 80 % gesprochen. Das bedeutet natürlich auch - anders ist das nicht zu erklären -, dass offensichtlich in großem Stil Patientinnen und Patienten die Verordnungen verweigert werden. Wir haben uns im Fachausschuss wiederholt mit Petitionen auseinander zu setzen gehabt und sind davon ausgegangen, dass das eigentlich ein Thema ist, das vorübergehender Natur ist, und dass sich die Situation bis Ende des vergangenen Jahres wieder hätte einspielen müssen. Wir mussten dann aber zur Kenntnis nehmen, dass sich die Situation im ersten Quartal 2000 weiter erheblich verschärft hat. Wir haben viele Einzelbeispiele von Patientinnen und Patienten als Petitionen erhalten, in denen geschildert wurde, dass in wirklich sehr gravierenden Fällen die medizinisch notwendige Verordnung verweigert worden ist.

Wir von der SPD-Fraktion haben am 3. April, kurz vor den Osterferien, eine Anhörung durchgeführt

und uns noch einmal ausgiebig von allen Seiten zu dem Thema unterrichten lassen. Nach unserer Auffassung stellten sich die Situation und das Problem wie folgt dar: Wir haben im Lande Niedersachsen ein Arznei- und Heilmittelbudget in einer Größenordnung von 3,7 Milliarden DM. Allein für den Heilmittelbereich stehen 526 Millionen DM zur Verfügung. Das sind gegenüber 1998 36 Millionen DM mehr. Wenn man das Gesamtbudget betrachtet, dann ist das gegenüber 1998 eine Steigerung von immerhin 10 %. Das heißt, dass ein Ausgabeproblem eigentlich nicht entstehen kann. Um ein Ausgabeproblem kann es sich hierbei nicht handeln.

Die wiederholte Aussage, es gebe in diesem Bereich eine Rationierung, ist angesichts der zur Verfügung stehenden Mittel jedenfalls durch nichts zu belegen und auch durch nichts gerechtfertigt. Im Gegenteil: Was die Arznei- und Heilmittelausgaben pro Kopf in Niedersachsen mit rund 560 DM betrifft, so stehen wir unter den Flächenländern an der Spitze. Medizinisch ist dieser Fakt auch nur schwer zu begründen. Also gibt es hier anscheinend andere Ursachen.

Eine wesentliche Ursache für die Situation sind die von der Kassenärztlichen Vereinigung und den Krankenkassen in Niedersachsen so genannten Richtgrößen, wie sie dort vereinbart worden sind. Es gibt kein Bundesland, in dem etwas Vergleichbares geschehen ist. Das Budget ist durch diese beiden Vertragspartner um 29 % abgesenkt worden - ich sage netto, weil es brutto 37,4 % sind. Ob das böswillig oder naiv gewesen ist, weiß ich nicht, aber eines von beidem war es. Diese Absenkung hatte die Wirkung - dies muss man der Fairness gegenüber den Ärzten halber zugeben -, dass selbst die Ärzte, die das Budget einhalten, in Niedersachsen durch Ihre KV und die Krankenkassen in den potentiellen Regress getrieben werden. Das ist eine Situation, die niemand haben will und niemand gutheißen kann. Insofern ist hier dringender Handlungsbedarf gegeben.

Das zweite Problem ist die sehr merkwürdige Informationspolitik seitens der Kassenärztlichen Vereinigung gegenüber den Ärzten. Die deutliche Zusage und Aussage, es gebe praxisspezifische Besonderheiten wie Logopädie und Ergotherapie, die zumindest dem persönlichen Budget nicht angelastet würden, kommt bei den Ärzten nicht an, und dies führt dazu, dass die Verordnungen in diesen beiden Bereichen, die insbesondere in der

Kindermedizin von besonderer Bedeutung sind, schlichtweg nicht erfolgen.

Der dritte Punkt ist der so genannte potentielle Regress, der den Ärzten inform eines Schnellbriefes auf einer DIN A 4-Seite mitgeteilt wird. Wer von Ihnen einen solchen Brief einmal gesehen hat, dem ist die Schocksituation, die dieser Brief auslöst, verständlich. Wenn man auf der Basis unsicherer Daten von einer Hochrechnung erfährt, aus der hervorgeht, dass man sein Budget im letzten Quartal um 15.000, 20.000 oder 50.000 DM überzogen hat, und dabei erstens außer Acht lässt, dass Praxisbesonderheiten herauszurechnen sind, und zweitens außer Acht lässt, dass es sich um ein Jahresbudget und nicht um ein Quartalbudget handelt, und wenn man die Überschreitung auch noch bezogen auf jeden einzelnen Patienten mitteilt, dann provoziert man natürlich auch, dass die Ärzte diese Informationen an ihre Patienten weitergeben und sagen, dass für den einen oder anderen nur 5,60 DM zur Verfügung stehen und sie keine Massage verschreiben könnten, weil diese nun einmal 25 DM kostet. - Das ist eine Form der ärztlichen Informationspolitik innerhalb dieses Berufsstandes, die ich für unverantwortlich halte, um es einmal freundlich auszudrücken.

Das vierte Problem, das ich eben schon einmal angerissen haben, ist die völlig unzureichende Datenlage. Das hat etwas mit dem System im Gesundheitswesen zu tun. Die Ärzte kriegen Meldungen auf der Basis von Hochrechnungen, die wiederum auf Daten basieren, die bis zu neun Monate alt sind. Die Daten sind hinsichtlich des Verordnungsverhaltens überhaupt nicht aktuell. Auch dieser Missstand führt zu erheblichen Problemen.

Der fünfte Punkt ist die Entwicklung der Leistungsanbieter. An dieser Stelle will ich deutlich sagen, dass es das Ziel der Politik sein muss, für eine vernünftige medizinische Versorgung dort zu sorgen, wo es medizinisch angezeigt ist. Das Ziel der Politik kann es nicht sein, eine Berufsausübungsgarantie zu geben, verbunden mit einem soliden und guten sechsstelligen Jahreseinkommen. Das ist auch nicht die Aufgabe der gesetzlichen Krankenversicherung.

Wir reden also auch darüber, dass wir im Bereich der Physiotherapeuten allein von 1996 bis zum Jahre 2000 eine Steigerung der Anbieter von sage und schreibe 18 % verzeichnet haben, also von 3.500 auf 4.100 Anbieter, dass wir im Bereich der

Logopäden eine Steigerung von 17 % und im Bereich der Ergotherapeuten eine Steigerung von 190 % verzeichnen. Eine ähnliche Situation stellt sich uns auch bei den Leistungsanbietern der Ärzte dar. Ich sage hier sehr deutlich: Der Kuchen ist nur einmal zu verteilen. Er ist so zu verteilen, dass diejenigen ihn bekommen, die ihn benötigen. Von daher ist auch die ausufernde Zahl von Leistungsanbietern im Gesundheitswesen ein Punkt, der auf Dauer wohl nicht akzeptiert werden kann.

Es gibt die weitere interessante Situation, dass wir die größten Schwierigkeiten nicht etwa im gesamten Land haben, sondern sich diese Schwierigkeiten im Lande differenziert darstellen. Ich nenne insoweit nur die Bereiche Göttingen/Südniedersachsen und Oldenburg. Hier muss man natürlich nach den Ursachen fragen. Es gibt mehrere Erklärungen bzw. Verdachtsmomente dafür. Es gibt den einen deutlichen Hinweis, dass wir es mit einem massiven Verteilungskampf zu tun haben. Wir haben zweitens offensichtlich zur Kenntnis zu nehmen, dass einige Ärzte ihr Verordnungsverhalten oder -nichtverhalten offensichtlich als politisches Kampfinstrument gegen die jetzige Bundesregierung verstehen. Anders ist z. B. die Kampagne der Kinderärzte in Südniedersachsen, die ich als unmoralisch und ganz schlimm empfinde, nicht mehr zu erklären.