Eine pauschal steigende Belastung der Sonderschulen durch die Betreuung von Kindern und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf an anderen allgemein bildenden Schulen gibt es nicht. Für die Lehrkräfte ist es unerheblich, an welchem Förderort sie ihre Arbeit leisten. Anerkannt werden muss, dass die Schulleitungen der sonderpädagogischen Förderzentren durch die Organisation und Koordination der sonderpädagogischen Grundversorgung im Rahmen regionaler Integrationskonzepte zusätzliche Aufgaben übernehmen.
Im Rahmen der Schulversuche „Regionale Integrationskonzepte“ soll deshalb auch festgestellt werden, welche Anforderungen sich für die Schulleitungen der Förderzentren durch vor allem organisatorische Aufgaben ergeben und wie dem gegebenenfalls Rechnung zu tragen ist. Dies bezieht sich insbesondere auf den Arbeitsbereich Sonderpädagogische Grundversorgung in den Grundschulen.
Zu 1: Von der grundsätzlichen Bejahung eines Ausgleichs für zusätzliche Belastungen für die Schulleitungen der sonderpädagogischen Förderzentren wird nicht abgerückt. Ich sehe allerdings nicht die Möglichkeit, so fortzufahren, wie das beim Pilotprojekt Wiesmoor eingeführt wurde, denn Schülerinnen und Schüler können statistisch nur einmal erfasst und nicht doppelt an verschiedenen Schulformen gezählt werden.
Aus diesem Grunde werden die Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf sowohl in Integrationsklassen als auch bei der sonderpädagogischen Grundversorgung statistisch grundsätzlich bei der entsprechenden allgemeinen Schule gezählt.
Die Schülerinnen und Schüler hingegen, die Kooperationsklassen besuchen, gehören organisatorisch und statistisch zu der jeweiligen Sonderschule. Hierbei ist hinsichtlich möglicher zusätzlicher Belastungen allein der Organisationsaufwand durch das sonderpädagogische Förderzentrum zu sehen, nicht der konkrete Einsatz der Sonderschullehrkräfte, die an die Grundschule abgeordnet werden.
Die umfangreicher werdenden Erfahrungen mit den Versuchen zu Regionalen Integrationskonzepten einschließlich sonderpädagogischer Grundversorgung sollen ausdrücklich berücksichtigt und bewertet werden, um einen angemessenen Ausgleich für die Schulleitungen anzustreben. Aus diesem Grund hat es noch keine Vorgaben seitens des Ministeriums geben können.
In der Zwischenzeit habe ich Berichte erbeten, die bereits eingegangen sind und gegenwärtig auch hinsichtlich der Konsequenzen geprüft werden.
Zu 3: Bei Kooperationsklassen ist dies erfolgt, weil sie per Definition ausgelagerte, organisatorisch der Sonderschule zugehörige Klassen sind.
Bei Integrationsklassen gilt – wie ausgeführt – die Regelung, dass die Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf rechnerisch zur jeweiligen allgemeinen Schule gehören.
Die Insel Juist verfügt über ausgedehnte Hellerflächen auf der Südseite der Insel. Durch die natürliche Strandwallbildung mit der Folge einer zunehmenden Erhöhung der Südkante zum Watt wird deutlich, dass der tiefer liegende Heller nach und nach aufweicht. Hierdurch wird seine Schutzfunktion für die Südseite der Insel zunehmend gestört. Dies gilt insbesondere auch für die Sicherung des Inselflugplatzes als wichtigem Versorgungsträger für die Insel bei den ohnehin schwierigen Fahrwasserverhältnissen im Juister Watt für den Fährverkehr. Die Folgen der mit dieser Entwicklung einhergehenden Begleiterscheinungen sind dabei für Insel und Bevölkerung eine zunehmende Gefahr. Von sachkundiger Seite wird daher als einzige Möglichkeit der Gefahrenabwehr die Wiederaufnahme der Begrüppung des Hellers gefordert.
1. Welche Vorstellungen bestehen ihrerseits, den Inselschutz an der Südseite Juists dauerhaft zu gewährleisten?
2. Hat sie bereits Maßnahmen der Sicherung vorgesehen, um welche handelt es sich dabei, und sind diesbezüglich bereits entsprechend Haushaltsmittel vorhanden oder eingeplant?
3. Sieht sie in einer Wiederaufnahme des Grüppens eine Möglichkeit des Hellererhaltes, und gegebenenfalls wann wird mit dieser Wiederaufnahme zu rechnen sein?
Zu 1: Die Veränderungen der Hellerflächen auf der Südseite der Insel Juist gehören zu den dynamischmorphologischen Gestaltungsvorgängen, denen alle Ostfriesischen Inseln jetzt und in Zukunft ausgesetzt sind. Eingriffe in dieses natürliche Geschehen sind erst gerechtfertigt, wenn der Bestand der Insel gefährdet wäre oder andere Interessen dies erfordern würden. Zur Zeit besteht auf der Südseite der Insel ein etwa 3 km langes Lahnungssystem zum Schutze der Hellerkanten gegen Erosion. Dieses Lahnungssystem unterhält das Land Niedersachsen.
Zu 2: Das dem Schutz des Hellers am Flugplatz dienende Lahnungssystem wird wegen der zu beobachtenden Erosion der Hellerkante um etwa 600 m verlängert. Die Arbeiten dazu begannen 1999 und werden bis ins Jahr 2001 fortgesetzt. Die Kosten der Maßnahme betragen insgesamt 700 000,--DM. In den Folgejahren ist zu entscheiden, ob weitere Lahnungsfelder zum Schutze des Hellers vor dem Loogdeich westlich des Fähranlegers erforderlich werden. Wenn das der Fall ist, werden die notwendigen Maßnahmen in die mittelfristige Bau- und Finanzierungsplanung für den Küstenschutz aufgenommen.
Zu 3 Die Begrüppung ist vorrangig keine Maßnahme des Hellererhaltes, weil dadurch die sogenannte Kantenerosion, die zur Zerstörung des Hellers führt, nicht aufgehalten werden kann; sie ist aber eine Voraussetzung zur Nutzung der Heller als Weidegebiet. So wurde in den Jahren 1998 und 1999 bedarfsweise auf Veranlassung der Grundeigentümer – der Gemeinde Juist und der niedersächsischen Domänenverwaltung – in Abstimmung mit der Nationalparkverwaltung Niedersächsisches Wattenmeer eine Hellerbegrüppung westlich des Hafens und östlich der ehemaligen Deponie vorgenommen. In diesem Jahr plant die Domänenverwaltung eine Bedarfsbegrüppung zwischen der Domäne Bill und der Augustendüne.
Nach Presseberichten („HAZ“ vom 11.04.2000, „Neue Deister-Zeitung“ vom 12.04.2000) beabsichtigt die Unternehmensgruppe Wund auf dem Gelände des gescheiterten Deisterparks in Bad Münder für rund 300 Mio. DM ein Gesundheitszentrum nach US-Vorbild („International Health-and-Life- Care Center“) zu errichten. Herzstück der Anlage sei ein „Medical Center“ für Diagnostik, Präventiv- und Intensivmedizin, ergänzt durch ein Thermalbad, einen Hotelkomplex mit 250 Betten sowie einem gesonderten Seniorendorf („Human village“) mit 250 Bungalows, Einkaufszentrum und Gemeinschaftseinrichtungen. Den Kontakt zur Unternehmensgruppe Wund, die auch für den Deutschen EXPOPavillon verantwortlich zeichnet, nach Bad Münder habe Dr. Wolfgang Schultze, Mitglied des Landtags und des EXPO-Aufsichtsrates, „eingefädelt“.
Das Wirtschaftsministerium stehe den Plänen positiv gegenüber, während das Sozialministerium zunächst skeptisch reagiert habe („HAZ“ vom 11.04.2000). Insbesondere habe das Sozialministerium darauf hingewiesen, dass die Genehmigung des Klinikbaus „kein Selbstgänger“ sei. Zusammen mit dem Landtagsabgeordneten Dr. Schultze versuchten die Investoren deshalb den Meinungsbildungsprozess zu beeinflussen („Neue Deister-Zeitung“ vom 12.04.2000).
1. Auf welche Weise waren das Wirtschaftsund das Sozialministerium bisher mit der vorstehenden Planung befasst?
2. Wie beurteilen das Wirtschafts- und das Sozialministerium das Konzept eines „International Health-and-Life-Care Center“ im Hinblick auf bestehende Kur- und Klinikeinrichtungen in der Region Hameln-Pyrmont/Schaumburg?
3. In welchem Umfang ist dieses Projekt im Rahmen der Zuständigkeiten des Sozialministeriums genehmigungsbedürftig und genehmigungsfähig?
Die Unternehmensgruppe Josef Wund beabsichtigt, in Bad Münder eine für Deutschland neuartige Sozialinvestition zu tätigen. Dabei soll es sich um ein "interaktives Dienstleistungsmodell" handeln, in dessen Mittelpunkt die Feststellung, Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen steht.
Während medizinische Leistungen diagnostischer, präventiver aber auch invasiver Art auf internationalem Spitzenniveau anspruchsvollen Personen über Jahrzehnte hinweg individuell angeboten werden sollen, richten sich Hotel-, Gaststätten-, Wellness- und Sportangebote an die gesamte Öffentlichkeit aus nah und fern und sollen jederzeit zugänglich sein.
Die Grundkonzeption des "International Health and Life-Care-Projects" setzt sich aus den vier Bereichen Medical Center, Wellness Center, Hotel Center und Human Village zusammen.
Das vorgesehene Projekt vereinigt damit äußerst unterschiedliche Angebote unter einem Dach, die hinsichtlich ihrer Zulässigkeit und Sinnhaftigkeit jeweils getrennt geprüft werden müssen.
Das "Medical Center" konzentriert sich nach den Angaben des Investors ausschließlich auf privat versicherte Patientinnen und Patienten. Dabei soll es sich primär um Geschäftsleute und Mitglieder des Managements nationaler und internationaler
Unternehmen, Angehörige der Freien Berufe (Ärzte, Architekten, Anwälte usw.) , Mitarbeiter der Hochschule sowie weitere Personen mit höherem Einkommen handeln.
Unabhängig davon wird aber auch eine Zusammenarbeit mit benachbarten Krankenhäusern und Einrichtungen der medizinischen Rehabilitation ebenso angedacht wie eine Behandlung von gesetzlich krankenversicherten Patientinnen und Patienten.
Zu 1: Das geschilderte Investitionsvorhaben ist den in der Anfrage genannten Ministerien am 27.01.2000 vorgestellt und andiskutiert worden. Mit dem dargestellten Ansatz einer integrativen Versorgungsform wird versucht, neue Wege in der Versorgung der Bevölkerung aufzuzeigen.
Die Präsentation warf aber auch eine Reihe von Fragen auf, die auf der Basis des geltenden Rechts ggf. noch näher zu prüfen und zu bewerten sein werden.
Am 23.02.2000 fand darüber hinaus ein weiteres Gespräch zwischen Herrn Dr. Angrés, Geschäftsführer der Medicor GmbH, einer Tochtergesellschaft der Unternehmensgruppe Wund, und Mitarbeitern des MFAS statt, welches die Auswirkungen des vorgesehenen Investitionsvorhabens auf die stationäre Krankenversorgung der Bevölkerung im regionalen Umfeld thematisierte.
Zu 2: Für eine Aufnahme des "Medical Center" in den Niedersächsischen Krankenhausplan oder aber den Abschluss eines Versorgungsvertrages nach § 109 Abs. 1 SGB V mit den Verbänden der gesetzlichen Krankenkassen in Niedersachsen sieht MFAS, vorbehaltlich einer Entscheidung im Rahmen einer ggf. noch vorzunehmenden näheren Antragsprüfung keinen Bedarf. Hierauf abzielende Anträge sind MFAS bisher allerdings auch nicht bekannt geworden.
Eine Realisierung des Projektes würde zwangsläufig Auswirkungen auf die wirtschaftliche Betriebsführung der bestehenden benachbarten Krankenhäuser und Einrichtungen der medizinischen Rehabilitation entfalten.
Auch wenn in Teilbereichen eine Kooperation mit einzelnen bestehenden Leistungsanbietern angestrebt und realisiert werden sollte, wird das Inves