Des Weiteren sprach sie sich gegen die Differenzierung im Budget zwischen Arzneimitteln und Heilmitteln aus, wie es in Nr. 3 des Antrages gefordert werde. Der Lösung des eigentlichen Problems komme man damit nicht näher, weil für die verordnenden Ärzte insoweit ohnehin derzeit eine Trennung vorgesehen sei.
Der Vertreter der Fraktion der CDU vertrat die Auffassung, dass der Landtag für die in dem Antrag behandelte Problematik nicht zuständig sei, weil die Verhandlungen über das Ausgabevolumen für Arznei- und Heilmittel Angelegenheit der Vertragspartner, nämlich der Krankenkassen und der Kassenärztlichen Vereinigung, sei. Aufsichtsrechtlich gebe es in diesem Zusammenhang auch nichts zu beanstanden, weil die festgelegte Ausgabenhöhe der Rechtsaufsicht nicht unterliege bzw. hier kein Rechtsverstoß festzustellen sei. Das Grundübel in der Angelegenheit, so der CDU-Abgeordnete, sehe er in der Budgetierung als solcher. Die hierfür vorgesehenen Instrumente seien nicht dazu geeignet, die angestrebten Begrenzungen zu erreichen. Dies gelte in gleichem Maße für das von der SPDFraktion geforderte Globalbudget. Es sei nicht angemessen, bei dem Versuch der Lösung der bestehenden Probleme allein bei den Ärzten anzusetzen; vieles wäre einfacher, wenn die Krankenkassen ihrem gesetzlichen Auftrag tatsächlich nachkämen.
Der Sprecher der antragstellenden Fraktion sah das Problem auf beiden Seiten. Die Krankenkassen seien zum einen nicht in der Lage, die Daten über die verordneten Arznei- und Heilmittel zeitnah zu liefern. Zum anderen dürfe dies von den Ärzten aber nicht als Alibi dafür herangezogen werden, einen Verzicht auf jegliche Steuerung zu fordern.
Die vorhandenen bzw. die in dem Antrag angedachten Instrumente sollten dazu dienen, eine Explosion der Kosten zu verhindern, damit das Gesundheitssystem auch weiterhin mit den Beiträgen finanziert werden könne. Er räumte allerdings auch ein, dass es Regelungen gebe, die nicht sinnvoll seien, so zum Beispiel die kollektive Haftung der Ärzte für die Einhaltung des Budgets.
Im Gegensatz zum Vertreter der CDU-Fraktion sah er durchaus eine Zuständigkeit des Landtages für die in dem Antrag behandelte Problematik. In dem Antrag gehe es u. a. um Forderungen an den Bund mit dem Ziel, Fehlentwicklungen zu korrigieren, und dazu habe sich das Land nun einmal zu äußern. Außerdem gehe es darum, den Verhandlungspartnern Kassenärztliche Vereinigung und Krankenkassen zu signalisieren, die Problematik nicht auf dem Rücken der Patientinnen und Patienten auszutragen.
Vielen Dank. - Meine Damen und Herren, wir kommen jetzt zur Beratung. Dazu hat Frau Kollegin Pothmer das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dass die Probleme, über die wir anlässlich des Antrags der SPD-Fraktion hier diskutieren, nicht einfach auf ein begrenztes Budget zurückzuführen sind, haben wir bei der ersten Beratung hier schon einmal deutlich gemacht. Das lässt sich auch deswegen nicht begründen, weil genau in dem infrage kommenden Zeitraum, nämlich 1999, das Budget hier in Niedersachsen noch einmal um 36 Millionen DM angewachsen ist. Wenn es also schlicht und ergreifend am Budget läge, dann hätte das Problem im Jahre 1998 eigentlich ein größeres Ausmaß haben müssen.
Hinzu kommt, dass die Probleme regional sehr unterschiedlich auftreten und dass sie auch von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich sind. Zum Beispiel in Hessen wird das Budget bereits seit Jahren eingehalten, und zwar ohne dass es zu Versorgungsengpässen bei den Patientinnen und Patienten kommt. Die hessische KV macht sogar Schlagzeilen wie die Folgende: „Eine Ratio
nierung in Hessen braucht es nicht. Kassenärztliche Vereinigung: Arzneimittelbudget reicht aus.“ Das zeigt, dass es durchaus möglich ist, mit diesem Budget auszukommen.
Auch die niedersächsische Besonderheit, d. h. die 29-prozentige Absenkung des Budgets, ist noch keine generelle Begründung dafür, dass es in einzelnen KV zu diesen Schwierigkeiten kommt.
Ich bin der festen Auffassung, dass das sehr wohl etwas mit dem regionalen Vorgehen der KV vor Ort zu tun hat, aber auch mit der KVN, also der KV für Niedersachsen.
Gerade weil es sich um regionale Probleme handelt, die sich auch sehr unterschiedlich ausprägen, halte ich aber nichts davon, auf diese sehr unterschiedlichen regionalen Probleme mit einer generellen Änderung des Gesetzes zu reagieren, wie es in dem Antrag der Fraktion der SPD vorgeschlagen wird. Jetzt zu reagieren und das Arznei- und Heilmittelbudget noch stärker aufzuteilen, d. h. eine noch stärkere Sektorierung vorzunehmen, als wir sie ja ohnehin schon zu beklagen haben, würde das bisschen Durchlässigkeit, das es jetzt noch gibt und das wir dringend brauchen, nur weiter verschlechtern, und es nützte den Patientinnen und Patienten gar nichts. Im Übrigen wäre das zumindest nicht durchgängig der Wunsch der Heilmittelerbringerinnen und der Heilmittelerbringer. Da gibt es ganz unterschiedliche Positionen.
Die Richtgrößen können eigentlich auch nicht das Problem sein. Die Praxen bekommen ja jetzt schon unterschiedliche und voneinander getrennte Richtgrößen für Arznei- und Heilmittel. Auf dieser Grundlage von voneinander getrennten Richtgrößen findet auch das Verordnungsverhalten statt. Dass diese Einheiten auf der Ebene der niedersächsischen KV später wieder zusammengeführt werden, ist nicht maßgeblich und nicht entscheidend für das Verordnungsverhalten.
Es gibt bis jetzt auch überhaupt keinen Hinweis darauf, dass in den Praxen, in denen sehr zurückhaltend Heilmittel verordnet werden, bei den Arzneimitteln umso großzügiger verfahren wird.
Zusammengefasst bin ich der Meinung, dass eine weitere Sektorierung des Budgets überhaupt nicht im Interesse der Patientinnen und Patienten und auch nicht im Interesse der Heilmittelerbringerinnen und Heilmittelerbringer ist und dass diese im Übrigen auch, Herr Schwarz, in krassem Widerspruch zu Ihrer Forderung nach einem Globalbud
get steht, die Sie gerade einen Satz vorher in dem betreffenden Absatz Ihres Antrags noch formulieren.
Auch Ihre Forderung nach einem Praxisbudget anstelle von Richtgrößen bedeutet maximal eine semantische, aber keine qualitative Verbesserung des Problems. Da meine Redezeit nicht ausreicht, möchte ich Ihnen dazu nur noch sagen, dass Ihnen das auch die Hausärzte ja schon ins Gebetbuch geschrieben haben.
Da die in dem Antrag der SPD-Fraktion vorgeschlagenen Regelungen an der Lösung des Problems nicht nur haarscharf, sondern sehr weit vorbeigehen, haben wir einen Änderungsantrag vorgelegt, in dem wir erstens die Position der Heilmittelerbringer im Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen erheblich verbessern - wir müssen endlich etwas gegen die Ärztedominanz im Medizinsystem tun -, zweitens das Sozialministerium zum Handeln auffordern und drittens vor allem die KVN auffordern, sich etwa an dem Beispiel von Hessen zu orientieren und ihren Mitgliedern eine gleichfalls differenzierte und qualitativ hochwertige Beratung zukommen zu lassen, wie es eigentlich auch ihr gesetzlicher Auftrag wäre. - Ich danke Ihnen.
(Beifall bei den GRÜNEN - Aller [SPD]: Das hat mich überzeugt, aber zustimmen kann ich natürlich nicht!)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Brigitte Pothmer, der Hinweis auf die Ärztedominanz im Medizinwesen musste nicht unbedingt
gebracht werden. Jetzt hat unser Dr. Winn doch wirklich wieder Schwierigkeiten, dem Antrag der Fraktion der Grünen zuzustimmen, obwohl ich gerade signalisiert habe, dass wir hier an einem Strang ziehen. Also bitte das nächste Mal etwas behutsamer!
Meine Damen und Herren! Bei der ersten Beratung dieses Antrags am 10. Mai hat sich gezeigt, dass zwischen den Fraktionen eigentlich eine große Einigkeit im Grundsatz besteht. Wir alle haben bekräftigt, dass kranken Menschen notwendige medizinische Hilfeleistungen nicht vorenthalten werden dürfen. Umso mehr bedauere ich, dass die SPD-Fraktion, Herr Schwarz, bei den Ausschussberatungen nicht bereit gewesen ist, einige Änderungen an ihrem Antrag vorzunehmen, um so eine breitere Zustimmung zu dem Antrag zu erreichen.
Der Punkt 1 in dem Antrag ist einfach überflüssig. Darüber haben wir auch geredet. Am 12. Mai haben die Landesverbände der Krankenkassen und die KVN unter der Moderation der Ministerin die entsprechenden Gespräche längst geführt. Das brauchen Sie also nicht noch einmal zu fordern. Das ist überflüssig. Das können wir streichen.
Den Punkt 2 begrüßen wir, wenn ich es nach wie vor auch bemerkenswert finde, dass die SPD plötzlich von sich aus vorschlägt, auf praxisbezogene Wirtschaftlichkeitsprüfungen und individuelle Regresse zumindest für die ersten beiden Quartale des Jahres 1999 ganz oder teilweise zu verzichten. Die Grünen sehen hierin zu Recht einen Widerspruch zu der SPD-Forderung nach einem Globalbudget, die Sie in Nr. 3 des Antrags erheben. Auch ich sehe diesen Widerspruch, habe damit aber weniger Bauchschmerzen, weil wir das Globalbudget grundsätzlich ablehnen, was die Grünen ja nicht tun, weil sie ja an der Bundesregierung beteiligt sind und das dort fordern. Wir halten das für einen falschen Weg. Wir glauben nicht, dass ein Globalbudget das geeignete Instrument ist, um den Anforderungen, die der technische Fortschritt im medizinischen Bereich an das Gesundheitswesen stellt, gerecht zu werden.
Meine Damen und Herren, schon bei der ersten Beratung habe ich darauf hingewiesen, dass wir durch dieses Budget Fehler gemacht haben. Eigentlich sollte man fähig und in der Lage sein, aus den Fehlern, die eine Vorgängerregierung gemacht hat, zu lernen und zu sagen: Das lief nicht gut, also
machen wir es jetzt besser. Eigentlich wäre man klug beraten, wenn man aus den Fehlern der Anderen lernte. Nun machen Sie den Fehler noch einmal. Aber ich glaube, dass Sie in einigen Jahren auch klüger sein werden und dann sagen werden: Hätten wir es mal gleich anders gemacht!
Sie stellen damit nach wie vor nicht die Patientinnen und Patienten in den Mittelpunkt, sondern stellen die Weichen zu Rationierungen. Die CDULänder haben aus diesem Grunde im Bundesrat die Gesundheitsreform abgelehnt. Auch wir werden dem SPD-Antrag nicht zustimmen können, weil darin nach wie vor die Forderung nach Einführung eines Globalbudgets aufrecht erhalten wird. Das bedauere ich sehr. Wenn diese Forderung nicht gestellt würde, dann wären wir uns einig.
Ich bedauere das ausdrücklich - das möchte ich hier betonen -, denn die Forderung nach Einführung eines Globalbudgets ist für den vorliegenden Antrag nicht zwingend erforderlich, zumal Sie selbst in Nr. 3 des Antrags sektorale Budgets befürworten, solange das mit dem Globalbudget auf Bundesebene noch nicht klappt.
Ganz wichtig ist mir, dass die Problematik der Heilmittelverordnung von den Kostenträgern und den Leistungserbringern in vernünftiger, d. h. in einer den Patientinnen und Patienten entsprechenden Weise, aufgegriffen wird. Dazu gehört, die Datenlage zu verbessern. Wir kommen nicht weiter, wenn wir dieses Problem wie einen schwarzen Peter zwischen den einzelnen Verbänden, den Ärzten und den Krankenkassen hin- und herschieben. Ich fordere deshalb die Beteiligten auf, sich gemeinsam an einen Tisch zu setzen, um dieses Problem zu beseitigen.
Die rot-grüne Bundesregierung muss ihrer Verantwortung nachkommen, dafür zu sorgen, dass die bereits gesetzlich vorgeschriebene Verpflichtung, Daten zeitnah vorzulegen, auch wirklich eingehalten wird. Das muss man also eigentlich nicht fordern, weil das Gesetz bereits vorschreibt, dass die Daten zeitnah vorzulegen sind. Leider hält sich die rot-grüne Bundesregierung aber nicht daran.
Die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen hat im Übrigen signalisiert, dass sie im Bereich der Aufklärung ihrer Ärzte zu Veränderungen bereit ist. Ich begrüße das ausdrücklich; denn gerade die Richtgrößenfrühinformation bedarf dringend einer Überarbeitung, damit vonseiten der Ärzte nicht ich sage das sehr vorsichtig - Fehlinterpretationen
vorgenommen werden können, d. h. damit nicht Sachen nicht verschrieben werden können mit dem Hinweis, man habe die notwendigen Informationen nicht gehabt.
Insgesamt hoffe ich darauf, dass das Problem der mangelnden Verordnung von Heilmitteln inzwischen beseitigt ist, d. h. dass sich das auf einer vernünftigen Basis eingependelt hat. Deshalb sollte es auch gelingen, das Budget für das Jahr 2000, das die Grundlage für die Richtgrößenfeststellung bildet, einvernehmlich auszuhandeln. Ein Rückzug in die alten Schützengräben ist nicht zukunftsweisend.
Ich wundere mich übrigens schon - Frau Pothmer, auch Sie haben das gesagt -, dass das immer in Niedersachsen hakt,
ob es nun bei den Zahnärzten oder bei den Ärzten ist. Irgendwo scheint hier immer der Wurm drin zu sein.
Ich sage also noch einmal ganz deutlich: Bitte nicht in alte Schützengräben zurückziehen, sondern an einen Tisch setzen und verhandeln!
Ich danke insbesondere den Physiotherapeuten, die immer wieder auf die schwierige Problematik hingewiesen haben, aber auch den Kassen und der Ärzteschaft, die sich bereit erklärt haben, gemeinsam nach Lösungswegen zu suchen.
Wir werden die Entwicklungen sehr aufmerksam verfolgen. Dem Land steht eine Rechtsaufsicht zu, die es nötigenfalls auch wahrnehmen muss. Frau Ministerin, dabei haben Sie uns an Ihrer Seite. Wenn es nicht klappt, dann müssen Sie eingreifen. Daran muss festgehalten werden, und davon müssen Sie notfalls auch Gebrauch machen.
Wir lehnen den SPD-Antrag ab, stimmen aber dem Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu, weil in ihm die Punkte, die wir in den Ausschussberatungen verlangt haben, enthalten sind. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bedaure, dass wir hier zu keinem einmütigen Ergebnis kommen. Ich hätte es gut gefunden, wenn denn Änderungsanträge geschrieben werden, wenn diese im Sozialausschuss eingebracht worden wären.