Junge Leute müssen bereits frühzeitig mit dem bürgerschaftlichen Engagement, das in unserer Gesellschaft zwingend notwendig ist, konfrontiert werden.
Meine Damen und Herren, die CDU spricht sich für die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements aus, aber es muss immer unter dem Gesichtspunkt der Freiwilligkeit geschehen, und auch die Angebote zur Unterstützung müssen freiwillig bleiben. Dabei müssen natürlich die Verpflichtungen inhaltlicher Ausgestaltung des bürgerschaftlichen Engagements berücksichtigt werden. Vorrang muss die Förderung und Unterstützung des bestehenden ehrenamtlichen Engagements in der Jugendarbeit, der Sozialarbeit und auch der Frauenarbeit haben. Das heißt, wie bereits erwähnt: Es dient den Menschen, die der Hilfe bedürfen, überhaupt nicht, wenn ständig neue Einrichtungen ins Leben gerufen werden, aber die Arbeit vorhandener Einrichtungen durch Mittelkürzungen oder veränderte rechtliche Grundlagen erschwert wird.
Die von Bündnis 90/Die Grünen geforderte Förderung des bürgerschaftlichen Engagements bedeutet, dass die Landesregierung erhebliche Mittel für diesen Bereich zur Verfügung stellen muss. Bei aller Unterstützung für diese Forderung muss jedoch berücksichtigt werden, dass bei der Erarbeitung von Qualitätsstandards für die Arbeit im Bereich des bürgerschaftlichen freiwilligen Engagements darauf zu achten ist, dass hier nicht ein Anforderungsprofil geschaffen wird, das die Menschen erschreckt.
Um das bürgerschaftlich freiwillige Engagement auf eine zukunftsgerichtete Grundlage zu stellen, ist grundsätzlich der Appell richtig, dass bei den Beratungen der Enquete-Kommission des Bundestages darauf hinzuwirken ist, die Verbesserung der Rahmenbedingungen für das bürgerschaftlich freiwillige Engagement zu erreichen. Dabei gilt es besonders, die Frage steuerlicher Anreize zu erörtern sowie rentenwirksame Leistungen zum Freiwilligen Sozialen Jahr und zum Freiwilligen Ökologischen Jahr zu diskutieren; denn die Maßnahmen der jetzigen Bundesregierung, z. B. durch
Veränderung des 630-DM-Beschäftigungsverhältnisses, führen für verschiedene ehrenamtliche Bereiche zu erheblichen Nachteilen.
Auch die ehrenamtlich Tätigen in Sportvereinen, die in größerem Umfang sozialversicherungspflichtig geworden sind, beklagen den unverhältnismäßig großen verwaltungstechnischen Aufwand.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat auch hierzu bereits im März dieses Jahres die Initiative ergriffen. Abgesehen davon sind sich sicherlich alle Parteien einig, dass das bürgerschaftliche freiwillige und ehrenamtliche Engagement zu den unverzichtbaren Elementen einer demokratischen, auf Prinzipien von Selbstbeteiligung und Selbstverantwortung aufbauenden demokratischen Gesellschaft gehört.
Ich füge hinzu: Die Demokratie lebt vom Interesse und Engagement an und in der Demokratie. Gegenwärtig sind in Deutschland ca. 17 % aller Mitbürgerinnen und Mitbürger ab 18 Jahren ehrenamtlich tätig. Beispielsweise in Amerika übt bereits jeder Zweite eine ehrenamtliche Tätigkeit aus. Ich meine, es ist unser gemeinsames Ziel, hier eine verstärkte prozentuale Leistung zu erwirken.
Deshalb möchte ich nochmals betonen, dass der Staat in der Pflicht ist, die Rahmenbedingungen für ehrenamtliches Engagement so zu gestalten, dass sie attraktiv sind und mehr Menschen zur Mitarbeit anregen. Hier ist die Bundesregierung gefordert, bürokratische Hemmnisse abzubauen. Bei gesetzlichen Regelungen müssen die ideellen oder materiellen Auswirkungen auf die Bedingungen ehrenamtlich Tätiger berücksichtigt werden. Ein Gedankengang wäre hierbei sicherlich, wenn sich auch Arbeitgeber erheblich mehr für das ehrenamtliche Engagement in unserer Gesellschaft einsetzen würden,
indem sie die im Ehrenamt erworbenen Qualifikationen z. B. bei Einstellungen und Beförderungen anerkennen würden. Aber dies werden wir sicher
lich noch im Rahmen der Beratungen diskutieren. Ich kann Ihnen sagen: Wir freuen uns schon auf diese Beratungen und hoffen, dass sie sehr umfangreich sein und auch zu einem gemeinsamen Ziel führen werden.
Federführend soll hier der Ausschuss für Sozialund Gesundheitswesen beauftragt werden, mitberatend sollen die Ausschüsse für innere Verwaltung, für Haushalt und Finanzen, für Jugend und Sport, für Wissenschaft und Kultur, der Kultusausschuss, der Umweltausschuss und der Ausschuss für Gleichberechtigung und Frauenfragen tätig sein, sodass sicherlich alle Kolleginnen und Kollegen mit diesem Antrag befasst sein werden. Wenn Sie so beschließen wollen, dann bitte ich um Ihr Handzeichen. - Sie haben so beschlossen.
Tagesordnungspunkt 37: Erste Beratung: So genannte rot-grüne Ökosteuer aufheben - Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 14/1677
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf mich herzlich für die Vorschusslorbeeren bedanken, möchte aber eines sagen: Dieses Thema ist wichtiger, als Sie es durch Ihre Zwischenrufe machen.
Ich habe in der letzten Woche an einer Podiumsdiskussion in einer Schule teilgenommen. Die Schüler, die sie geleitet haben, hatten zuvor bei der Mittel- und bei der Oberstufe eine Umfrage darüber gemacht, welche Themen die Schüler gerne diskutiert haben wollten. Auf Platz 1 ist die Ökosteuer gelandet, auf Platz 2 der Atomausstieg, auf
Platz 3 die Wehrpflicht. Was auf Platz 4 gelandet ist, habe ich vergessen. Dazu sind wir nicht mehr gekommen, weil die Schüler dann zu einer anderen Veranstaltung gehen mussten.
Ich muss Ihnen eines sagen: Hätte da nicht beispielsweise ein Lehrer mit Ihrem Haarschnitt und meinem Alter gesessen, dann hätte überhaupt keiner die Ökosteuer verteidigt, und für den Ausstieg aus der Kernkraft hätte dort auch keiner gekämpft. Das ist die Situation, die wir heute bei den jungen, aufgeklärten, technikbegeisterten und informierten Jugendlichen haben.
Die Jugendlichen haben nämlich genau das erkannt, was schon der damalige Ministerpräsident Schröder - -
- In Hildesheim haben wir eine satte Mehrheit. Solange die SPD bei der Kommunalwahl überhaupt nicht an uns herankommt, Herr Buß, brauchen wir darüber nicht zu diskutieren.
Herr Schröder hat gesagt, ein Benzinpreis von 2 DM sei völlig uninteressant. Wenn er eine ökologische Wirkung haben solle, müsste er doppelt so hoch sein. Das sei wiederum unsozial und nicht zu machen. Das heißt: Der Name „Ökosteuer“ ist Betrug an den Menschen, ist ein Etikettenschwindel. Dies werden wir nicht mitmachen. Sie sollten es auch nicht mitmachen. Man sollte sie rückgängig machen.
Die Leute haben natürlich gemerkt, dass die Absenkung der Rentenbeiträge formal zur Begründung der Ökosteuer herangezogen werden soll. Aber dann erwarten die Leute auch, dass man es richtig bezeichnet und nicht mit einem falschen Namen ausgibt. Die Leute merken auch, dass die Falschen getroffen werden. Die Schüler haben gesagt: Wer weiter weg wohnt von der Schule, hat eben Pech gehabt. Er muss eben weiter fahren. Der ÖPNV ist ja auch betroffen. Es ist ja nicht so, dass Sie jetzt im ökologischen Sinne gesagt haben: Derjenige, der als Einzelperson in einem Auto fährt, wird voll zur Ökosteuer herangezogen, son
dern Busse und Bahnen werden ebenfalls zur Ökosteuer herangezogen und müssen zwangsläufig die Preise anheben, weil nicht deshalb mehr Leute mit dem ÖPNV fahren, weil das Benzin teurer wird. Das müssen Sie einfach sehen.
- Ich sage Ihnen gleich, was Frau Merkel gesagt hat. Dann lernen Sie es endlich einmal und brauchen nicht mehr solche Zwischenrufe zu machen.
Die Bahn hat errechnet, dass am Ende Ihrer Ökosteuerpläne der Strom, die Energie für die Bahn, doppelt so teuer sein wird als ohne die Ökosteuer. Das heißt, Herr Mehdorn und die Verantwortlichen der Bahn müssen sich überlegen, was sie tun. Sie haben, um diese höheren Kosten aufzufangen, nur drei Möglichkeiten. Entweder sie bekommen mehr Leute auf die Bahn, verkaufen also mehr Fahrkarten, oder sie erhöhen die Preise oder aber sie legen Strecken still, die sich nicht mehr lohnen.
(Groth [SPD]: Oder sie fahren mit leichterem Gerät, das weniger Strom kostet! Das geht auch! - Gegenruf von der CDU: Herr Groth! - Weitere Zuru- fe von der CDU)
- Das Problem, über das wir letztes Mal bereits diskutiert haben, besteht gerade darin, dass Sie der Bahn die Regionalisierungsmittel für leichteres Gerät nicht gegeben haben. Das Geld ist eben nicht in dieses Gerät gesteckt worden, und die Bahn hat diese Chance eben nicht.
Das heißt für ein Flächenland wie Niedersachsen: Der ÖPNV muss die Preise erhöhen, oder er muss die Strecken stilllegen. Das, was Sie erreichen wollen, wozu Sie die Menschen zwingen wollen, nämlich auf den ÖPNV auszuweichen, nehmen Sie ihnen gerade weg. Das ist kontraproduktiv. Das sollte man auch einmal deutlich sagen.
Am besten ist es, wenn man es am eigenen Beispiel deutlich macht. Sie können es dann auf das allgemeine Leben übertragen.
Wenn ich eine Sitzung hier in Hannover habe, fahre ich, gemessen von der Verwaltung, 40 km hin und 40 km zurück. Das sind 80 km. Sagen wir: Ich habe dann acht Liter Sprit verbraucht.