Protokoll der Sitzung vom 22.06.2000

(Busemann [CDU]: Hier! Was haben Sie denn? – Busemann [CDU] erhebt sich von seinem Platz)

der heute von seinem Petitionsrecht inform einer parteipolitisch instrumentalisierenden Massenpetition Gebrauch macht, sich als Abgeordneter immer noch weigert, an der Sacharbeit des Kultusausschusses teilzunehmen.

(Eveslage [CDU]: Das wäre ja schlimm, wenn alle Leute im Kultus- ausschuss säßen!)

Das vermissen wir, und das merken wir hier. Sonst wäre es nicht dazu gekommen. Und wenn Sie als Gast, beispielsweise ohne Stimmrecht, teilgenommen hätten.

(Busemann [CDU]: Die Ministerin gehört noch nicht einmal dem Parla- ment an! Was soll das?)

Das merkt man daran, wie Sie sich hier teilweise äußern.

(Busemann [CDU]: So etwas Unver- schämtes! Nehmen Sie das zurück! – Lachen bei der SPD)

Das merkt man an den Ergebnissen, die Sie hier von sich geben. Ich will das lieber nicht näher beschreiben.

(Unruhe – Glocke der Präsidentin – Frau Pawelski [CDU]: Eine Zwi- schenfrage!)

Herr Kollege Fasold, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Nein, das gestatte ich nicht.

Er gestattet keine Zwischenfrage, Frau Pawelski.

(Frau Pawelski [CDU]: Weil er Angst hat! Weil das eine unverschämte Äu- ßerung war! – Gegenruf von Mühe [SPD])

Die Eingabe hat ihr Gutes gehabt. Sie hat es möglich gemacht, an 155 Schulen des Landes etwas zu erhellen, was normalerweise nicht in den Arbeiten der Schulbehörde enthalten ist, nämlich teilweise auch schulinterne Vorgänge zu erheben und zu prüfen, die in der Zuständigkeit der Schule liegen. Daran hat sich einiges gezeigt, das sehr wichtig ist und ein positives Ergebnis dieser Petition darstellt.

Es handelt sich zum Beispiel um eine große Zahl von Fällen, in denen fehlerhafte Entscheidungen innerhalb der Schule getroffen wurden und zum Teil mit falschen Zahlen operiert wurde. In 15 % der Fälle hat Herr Busemann sogar die rechtlichen Voraussetzungen der geltenden Erlasse nicht berücksichtigt und sie fehlerhaft angewendet.

(Dr. Domröse [SPD]: Das kann er doch nicht wissen! - Eveslage [CDU]: Das können Sie doch gar nicht beur- teilen! Sie sind doch gar nicht im Rechtsausschuss!)

Es gibt Fragen der Klassen- und Gruppenbildung. Es gibt insbesondere zahlreiche Fälle, in denen zwischen Schule und Eltern nicht angemessen kommuniziert wurde, wo Entscheidungen der Schule nicht mit den Eltern beraten wurden. Das alles hat aber Auswirkungen auf die jeweilige Unterrichtsversorgung gehabt, die insgesamt zeigt, dass unsere Schulbehörde im Laufe des Verfahrens der Petitionsbearbeitung gute Arbeit leistet und in zahlreichen Fällen vorübergehend aufgetretene Probleme gelöst hat.

Lassen Sie mich auch noch etwas zu den schlechten, negativen Auswirkungen sagen; Sie haben selbst Bezug darauf genommen. Die Petition hat einen unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand in der Schulbehörde ausgelöst, der - gemessen am Ergebnis - eigentlich nicht zu rechtfertigen ist. Die Petition hat insbesondere öffentlich den Eindruck erweckt, den Sie hier zu verstärken versuchen, dass die Unterrichtsversorgung im Lande nicht angemessen sei.

(Eveslage [CDU] und Busemann [CDU]: Katastrophal!)

Deswegen meine ich vor allem darauf hinweisen zu müssen, dass Sie jetzt, nach den eingehenden Ausschussberatungen, noch nicht einmal imstande sind, die übrig gebliebenen Probleme konkret zu benennen, sondern pauschal das ganze Paket zur Berücksichtigung stellen. Das ist ein reiner Unfug, mit dem wir uns hier befassen müssen.

(Beifall bei der SPD - Busemann [CDU]: Wenn Sie mir eine Stunde Redezeit geben, dann mache ich das!)

- Parlamentarischer Unfug ist das, was Sie hier treiben. - Wir bleiben bei Sach- und Rechtslage.

(Beifall bei der SPD)

Meine Damen und Herren, wir haben noch eine Wortmeldung. Herr Kollege Dr. Biester spricht zur Eingabe 2602. Bitte schön, Herr Dr. Biester!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich spreche zur Eingabe 2602, mit der sich Gläubiger einer Forderung darüber beklagen, dass die Realisierung der Forderung im Rahmen der Zwangsvollstreckung unverhältnismäßig lange Zeit in Anspruch nimmt. Dieser Eingabe liegt ein Sachverhalt zugrunde, der eigentlich vorhersehbar war und bei dem trotz Vorhersehbarkeit das Justizministerium nicht rechtzeitig und nicht angemessen reagiert hat.

Die Situation der Gerichtsvollzieher war schon immer so, dass sie eine hohe Belastungsquote hatten, der Durchschnitt lag beim Gerichtsvollzieher bei 130 %. Dann kamen zwei vorhersehbare Entwicklungen. Zum Einen nahm die Zahl der Vollstreckungsaufträge zu - das bedeutete Mehrbelastung der Gerichtsvollzieher -, und zum Anderen wurde auf Bundesebene die Zweite Zwangsvollstreckungsnovelle verabschiedet, mit der den Gerichtsvollziehern neue Aufgaben übertragen wurden, nämlich die Abnahme der eidesstattlichen Versicherung, für die bis dahin die Rechtspfleger zuständig waren.

Das hätte eigentlich bedingt, dass man die Schulung von Justizbediensteten rechtzeitig ausweitet, damit sie die Aufgaben des Gerichtsvollziehers ausüben können, und dass man zusätzliche Stellen schafft. Das aber ist nicht geschehen. Die Folge, dass das nicht geschehen ist, besteht darin, dass die durchschnittliche Belastung der Gerichtsvollzieher auf 180 %, in der Spitze sogar auf 230 % gestiegen ist. Dies bedeutet im Ergebnis - das zeigt die Eingabe -, dass wir uns am Beginn einer Entwicklung befinden, in der der Rechtsfrieden schlicht und ergreifend gestört ist.

Denn, meine Damen und Herren, die Justiz ist ja nicht nur so gut, wie das Erkenntnisverfahren dauert, dass man also innerhalb einer angemessenen Frist ein Urteil hat, sondern die Justiz ist nur so gut, wie es auch gelingt, das gerichtliche gesprochene Urteil dann im Wege des Zwanges, wenn es nicht anders möglich ist, durchzusetzen. Was nutzt es mir, wenn ich in drei Monaten ein Urteil habe, die Realisierung des Urteils aber sechs Monate andauert, weil die Gerichtsvollzieher überlastet sind? Das akzeptiert der Bürger - zu Recht - nicht mehr.

Das Ministerium meinte nun, dieser Situation dadurch entgegenwirken zu können, dass es darauf baute, dass die Gerichtsvollzieher auf der anderen

Seite z. B. durch die Insolvenzordnung entlastet würden. Das war von vornherein eine Fehleinschätzung. Meine Damen und Herren, wer sich im Bereich der Schuldenbereinigung durch die Insolvenzordnung befindet, gegen den war wiederholt vollstreckt worden, der hat wiederholt die eidesstattliche Versicherung abgegeben, mit der Folge, dass ein Auftrag, der dort hingeht, vom Gerichtsvollzieher wie folgt bearbeitet wird: Der Gerichtsvollzieher macht an seinem Schreibtisch zwei Kreuze, nämlich einmal das Kreuz für „amtsbekannt, keine pfändbare Habe“ und das zweite Kreuz für den Hinweis „eidesstattliche Versicherung bereits abgelegt“. Das ist die ganze Bearbeitung. Bei diesen Fällen war nie zu erwarten, dass eine Entlastung erfolgen würde.

(Unruhe - Glocke der Präsidentin)

Das Justizministerium hat weiterhin gemeint, dass man interne Umbesetzungen vornehmen könne und dadurch dem wachsenden Bedarf Rechnung getragen werden könne. Auch das ist eine krasse Fehleinschätzung.

(Zustimmung von Oestmann [CDU])

Das Justizministerium muss doch wissen, wie es an seinen Gerichten aussieht. Es gibt Gerichte, bei denen es Monate dauert, bis eine Grundbucheintragung erfolgt. Es gibt andere Gerichte, bei denen es mehr als sechs Monate dauert, bis ein ganz einfacher Kostenfestsetzungsantrag erledigt wird. Beim nächsten Gericht dauert es Monate, bis nach der Urteilsverkündung das schriftliche Urteil vorliegt, weil nämlich der Schreibdienst nicht funktioniert. Bei einem anderen Gericht steht an der Tür von Bediensteten der Zettel „Zurzeit im Urlaub Urlaubsvertretung nicht möglich wegen Personalmangels“. Das ist doch die Situation, die wir an den niedersächsischen Gerichten unterhalb der Richterebene vorfinden. Vor diesem Hintergrund zu glauben, dass man intern verschieben und verändern könnte, war von vornherein verfehlt.

Wir haben jetzt die Situation, dass überall in Niedersachsen die Bearbeitung von Vollstreckungsaufträgen zu lange dauert. Dieser Situation muss begegnet werden. Deshalb muss diese Petition Berücksichtigung finden, was wir vonseiten der CDU-Fraktion beantragen.

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Darum schließe ich die Beratung. Wir kommen zur Abstimmung.

Aber bevor wir zur Abstimmung kommen, stelle ich die Beschlussfähigkeit des Hauses fest.

Meine Damen und Herren, wir stimmen nun über die Eingaben ab. Ich rufe sie einzeln auf und lasse zunächst über den Änderungsantrag und - falls er abgelehnt wird - dann über die Ausschussempfehlung abstimmen.

Ich rufe auf die Eingabe 2125 betrifft Unterrichtsversorgung und anderes mehr an niedersächsischen Schulen. Ich bitte um Ihr Handzeichen, wenn Sie dem Änderungsantrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 1698 folgen wollen. - Wer stimmt dagegen? - Möchte sich jemand der Stimme enthalten? - Ich sehe keine Stimmenthaltung. Ich stelle fest, dass der Änderungsantrag der Fraktion der CDU abgelehnt ist.

Ich lasse jetzt über die Ausschussempfehlung, die auf „Unterrichtung über die Sach- und Rechtslage“ lautet, abstimmen. Wenn Sie der Ausschussempfehlung in der Drucksache 1685 folgen wollen, bitte ich um Ihr Handzeichen. - Wer stimmt dagegen? - Möchte sich jemand der Stimme enthalten? - Das ist nicht der Fall. Damit sind Sie der Ausschussempfehlung gefolgt.

Ich rufe jetzt auf die Eingabe 2654, die die Wiedereinführung des Fachbereichs Informatik an der Universität in Hildesheim betrifft. Hierzu liegen Änderungsanträge der Fraktion der CDU in der Drucksache 1698 und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 1707 vor. Wir stimmen zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion der CDU, der Berücksichtigung vorschlägt, ab. Wenn Sie dem folgen wollen, bitte ich um Ihr Handzeichen. - Wer stimmt dagegen? Stimmenthaltungen? - Keine Stimmenthaltungen. Ich stelle fest, dass der Änderungsantrag der Fraktion der CDU abgelehnt worden ist.

Wir stimmen jetzt über den Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ab, der die Überweisung dieser Petition an die Landesregierung als Material vorsieht. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer stimmt dagegen? - Stimmenthaltungen? Keine Stimmenthaltungen. Damit ist auch der

Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt.

Ich rufe jetzt die Ausschussempfehlung in der Drucksache 1685 auf, in der Unterrichtung über die Sach- und Rechtslage empfohlen wird. Wenn Sie dieser Ausschussempfehlung folgen wollen, bitte ich um Ihr Handzeichen. - Wer stimmt dagegen? - Stimmenthaltungen? - Keine Stimmenthaltungen. Ich stelle fest, dass Sie der Ausschussempfehlung mehrheitlich gefolgt sind.

Ich rufe auf die Eingabe 2602, betrifft Zwangsvollstreckungssache; hier: Dauer der Erledigung von Vollstreckungsaufträgen. Auch hierzu liegt ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 1698 vor, in dem Berücksichtigung vorgeschlagen wird. Wenn Sie dem folgen wollen, dann bitte ich um Ihr Handzeichen. - Wer stimmt dagegen? - Stimmenthaltungen? - Keine Stimmenthaltungen. Ich stelle fest, dass der Änderungsantrag der Fraktion der CDU abgelehnt worden ist.

Ich rufe jetzt die Ausschussempfehlung in der Drucksache 1685 auf, in der die Überweisung der Eingabe als Material an die Landesregierung empfohlen wird. Wenn Sie dem folgen wollen, bitte ich um Ihr Handzeichen. - Wer stimmt dagegen? - Wer möchte sich der Stimme enthalten? - Keine Stimmenthaltung. Ich stelle fest, dass Sie der Ausschussempfehlung gefolgt sind.

Meine Damen und Herren, damit haben wir Punkt 19 unserer Tagesordnung abgearbeitet.

(Unruhe)

Ich bitte um Ihre Aufmerksamkeit, meine Damen und Herren.

Ich rufe jetzt auf