Tagesordnungspunkt 29: Wahl von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Staatsgerichtshofs - Wahlvorschlag des Ausschusses zur Vorbereitung der Wahl der Mitglieder des Staatsgerichtshofs - Drs. 14/1696
Für die Wahl von drei Mitgliedern und fünf stellvertretenden Mitgliedern des Staatsgerichtshofs hat der Ausschuss zur Vorbereitung der Wahl der Mitglieder des Staatsgerichtshofs den Wahlvorschlag in der Drucksache 1696 vorgelegt.
Gemäß Artikel 55 Abs. 2 der Niedersächsischen Verfassung werden die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Staatsgerichtshofs vom Landtag ohne Aussprache mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder des Landtages, mindestens aber mit der Mehrheit seiner Mitglieder, auf sieben Jahre gewählt.
Nach der Novellierung des Gesetzes über den Staatsgerichtshof geschieht dies nunmehr gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 dieses Gesetzes in geheimer Wahl. Diese geheime Wahl wird mit Stimmzetteln durchgeführt. Wir beschließen über den Wahlvorschlag in der Drucksache 1696. Wer ihm zustimmen will, kreuzt Ja an, wer ihn ablehnen will, kreuzt Nein an, und wer sich der Stimme enthalten will, kreuzt Enthaltung an. Ich mache darauf aufmerksam, dass in diesem Fall Enthaltungen die gleiche Wirkung wie Neinstimmen haben.
Die Mitglieder des Landtages werden durch die Schriftführerin Frau Vogelsang aufgerufen und kommen dann bitte einzeln nach vorn. Auf der rechten Seite des Präsidiums erhalten Sie Ihren Stimmzettel. Gehen Sie dann bitte einzeln zur Wahlkabine. Nach dem Vermerken Ihres Votums falten Sie den Stimmzettel und werfen ihn in eine der beiden Wahlurnen.
Ich halte das Haus damit für einverstanden, dass ich beauftrage die Schriftführerin Frau Saalmann, unterstützt durch einen Beamten der Landtagsverwaltung, die Stimmzettel auszugeben und die Wählerliste zu führen, die Schriftführerin Frau Hansen, Aufsicht darüber zu führen, dass immer nur ein Abgeordneter in die Wahlkabine geht, und die Schriftführerin Frau Schliepack, ebenfalls unterstützt durch einen Beamten der Landtagsverwaltung, die Aufsicht und die Namenskontrolle bei den Wahlurnen durchzuführen.
Ich bitte alle Mitglieder des Landtages, darauf zu achten, dass das Kreuz auf dem Stimmzettel korrekt angebracht wird, sodass keine Zweifel über die Gültigkeit ihrer Stimmen entstehen können. Wer den Stimmzettel beschädigt, verändert oder mit Zusätzen oder anderen Kennzeichen versieht, macht ihn ungültig. Es sind daher auch nur die in der Wahlkabine bereitliegenden Kugelschreiber zur Stimmabgabe zu benutzen. Die Verwendung eines anderen Schreibgerätes ist als unzulässige Kennzeichnung anzusehen, die zur Ungültigkeit des Stimmzettels führt.
Die Mitglieder des Landtages bitte ich, bis zum Aufruf ihres Namens auf ihren Plätzen sitzen zu bleiben und nach Abgabe ihrer Stimme gleich wieder Platz zu nehmen. Ich appelliere an Ihre Disziplin. Unnötiges Herumlaufen und -stehen stört den Wahlablauf sehr.
Bevor wir zum Namensaufruf kommen, weise ich die an der Durchführung des Wahlvorgangs beteiligten Präsidiumsmitglieder darauf hin, dass sie ebenso wie der Sitzungsvorstand erst nach der Beendigung des Namensaufrufs gesondert aufgerufen werden, ihre Stimmen abzugeben.
(Schriftführerin Vogelsang verliest die Na- men der Abgeordneten. Die Abstimmung verläuft wie folgt:)
Adam Aller Althusmann Frau Dr. Andretta Bachmann Bartling Beckmann Behr Biallas -Biel Dr. Biester Biestmann Frau Bockmann Bontjer Bookmeyer Brauns Buchheister Frau Bührmann Busemann Buß Coenen Collmann Frau Conrady Decker
Dehde Dinkla Dr. Domröse Ehlen Frau Elsner-Solar Endlein Eppers Frau Ernst Frau Evers-Meyer Eveslage Fasold Fischer Dr. Fischer Gabriel Gansäuer Glogowski Golibrzuch Frau Groneberg Grote Groth Frau Grundmann Haase Hagenah Harden Frau Harms Haselbacher von der Heide Heineking Heinemann Frau Hemme Hepke Hogrefe Hoppenbrock Horrmann Inselmann Jahn Frau Jahns Jansen Frau Janßen-Kucz Jüttner Kethorn Klare Klein Knebel Koch Frau Körtner Krumfuß Lanclée Frau Lau Lestin Frau Leuschner Lindhorst Frau Litfin Lücht
McAllister Meier Meinhold Frau Merk Frau Meyn-Horeis Mientus Möhrmann Möllring Mühe Frau Müller Frau Mundlos Nolting Oestmann Ontijd Oppermann Frau Ortgies Frau Pawelski Peters Frau Philipps Pickel Plaue Pörtner Frau Pothmer Frau Pruin Rabe Räke Reckmann Robbert Rolfes Frau Rühl Schack Schirmbeck Schlüterbusch Schröder Schünemann Dr. Schultze Schumacher Schurreit Frau Schuster-Barkau Frau Schwarz Schwarz Schwarzenholz Frau Seeler Sehrt Senff Frau Somfleth Frau Steiner Frau Stief-Kreihe Frau Stokar von Neuforn Stolze Stratmann Dr. Stumpf Frau Tinius Frau Trost
Viereck Frau Vockert Voigtländer Watermann Dr. Weber Wegner Wendhausen Wenzel Prof. Wernstedt Frau Wiegel Wiesensee Dr. Winn Frau Wörmer-Zimmermann Wojahn Wolf Wolfkühler Wulf (Oldenburg) Wulff (Osnabrück) Frau Zachow –
Vorhin hatte sich Herr Stolze nicht gemeldet. Ist er im Saal? – Offensichtlich ist das nicht der Fall.
Meine Damen und Herren, der Namensaufruf ist beendet. Ich bitte nun die an dem Wahlverfahren beteiligten Schriftführerinnen Frau Saalmann, Frau Hansen und Frau Schliepack, nacheinander abzustimmen. Anschließend wählt dann der Sitzungsvorstand.
Meine Damen und Herren, ich frage, ob noch eine Abgeordnete oder ein Abgeordneter im Saal ist, die bzw. der nicht gewählt hat. – Ich stelle fest: Das ist nicht der Fall. – Ich schließe die Wahl. Das Wahlergebnis wird in Kürze bekannt gegeben werden. Ich unterbreche die Sitzung, bitte aber alle Mitglieder des Landtages, auf ihren Plätzen zu bleiben. Während dieser Zeit werden die an dem Wahlvorgang beteiligten Schriftführerinnen Frau Saalmann, Frau Hansen und Frau Schliepack sowie Präsident Wernstedt und die Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten Herr Gansäuer, Herr Jahn und Frau Litfin und ich die Stimmen auszählen.
Meine Damen und Herren! Wir setzen die unterbrochene Sitzung fort. Ich gebe das Wahlergebnis bekannt: Abgegeben wurden 146 Stimmen. Davon haben 132 Mitglieder des Landtages mit „Ja“ und 3 Mitglieder des Landtages mit „Nein“ gestimmt. 11 Mitglieder des Landtages haben sich der Stimme enthalten. Die Mehrheit der Zahl von 157 Abgeordneten beträgt 79. Die Zweidrittelmehrheit von 146 Mitgliedern des Landtages, die an der Wahl teilgenommen haben, beträgt 98. Mit „Ja“ haben 132 Mitglieder des Landtages gestimmt. Damit ist die nach Artikel 55 der Niedersächsischen Verfassung erforderliche Mehrheit gegeben. Die in dem Wahlvorschlag in der Drucksache 724 Genannten sind damit gewählt.
Tagesordnungspunkt 30: Besprechung: Gesundheitsschutz und Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz Schule - Große Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 14/1520 - Antwort der Landesregierung - Drs. 14/1718
Ich eröffne die Besprechung über diese Anfrage und gebe Frau Kollegin Litfin das Wort. Bitte schön, Frau Litfin!
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ein unfähiges Management ist der Untergang jedes Betriebes, ganz egal, was auch immer er produziert und wie hoch qualifiziert und hoch bezahlt seine Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen auch immer sind. Die uns vorliegende Antwort auf die Große Anfrage „Gesundheitsschutz und Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz Schule“ stellt in erschreckender Weise das Missmanagement in einem Betrieb mit mehreren tausend Außenstellen und nahezu 80.000 Beschäftigten bloß. Planlos und offenbar auch ziellos wurstelt das Kultusministerium, die Führungsetage des Gesamtbetriebes Schule in Niedersachsen, vor sich hin und hält uns, das Parlament, seinen Aufsichtsrat, auch noch für so naiv, dass man ihm eine Unternehmensphilosophie oder ein Gesamtkonzept vormachen könnte.
Krampfhaft versucht das Ministerium in seinen Antworten auf die Fragen meiner Fraktion den Eindruck zu erwecken, es habe alles in seiner Macht Stehende getan, um den Gesundheitsschutz und die Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz Schule sicherzustellen. Die Wahrheit ist - das belegen die Antworten der Landesregierung -: Der Dienstherr Kultusministerium hat seit 1973 permanent und wissentlich gegen geltendes Recht verstoßen. Konzeptionslos, wie es dem Stil des MK entspricht, dümpeln einzelne Gesundheitsförderungsprojekte vor sich hin, deren Wirkungen niemand hinterfragt, die nicht miteinander vernetzt werden. Nach einem System sucht man vergeblich. Das Chaos regiert. Auswirkungen dieses Dilettantismus der Führungsetage sind nicht nur Unterrichtsausfälle durch erkrankte Lehrkräfte, Drogenkranke und psychisch erkrankte Lehrkräfte, die als Wanderpokale alle zwei Jahre an einer anderen Schule versuchen dürfen, zu unterrichten, sondern auch beschämende Mengen von Frühpensionierungen, die das Land Niedersachsen monatlich mehr als 21 Millionen DM kosten. Aber alles nacheinander.
Ich komme zunächst zu den Rechtsverstößen. Bis heute gilt das Arbeitssicherheitsgesetz aus dem Jahre 1973, dessen Vorschriften für den öffentlichen Dienst nur - das sagt die Landesregierung - so umzusetzen waren, dass ein den Grundsätzen des Gesetzes gleichwertiger arbeitsmedizinischer und sicherheitstechnischer Arbeitsschutz zu gewährleisten war, und das auch nur für Angestellte. Die Landesregierung hat allen Grund, das Arbeitssicherheitsgesetz mit diesem „nur“ abzuwerten, denn im Kultusbereich ist immer so getan worden, als gäbe es dieses Gesetz gar nicht. Zum Beispiel hätte das Kultusministerium, wenn nach seiner Rechtsauffassung auch nur für angestellte Lehrkräfte, Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit beschäftigen müssen. Wohlgemerkt, Herr Wernstedt: seit 1973.
In Antwort 4 Nr. 2 erklärt uns das Ministerium, dass zurzeit an einer Festlegung des erforderlichen Einsatzumfanges dieser Kräfte gearbeitet würde. Deshalb sei von einer Bestellung bislang abgesehen worden. - Seit 1996 gilt aber das Arbeitsschutzgesetz, das die Vorschriften des Arbeitssicherheitsgesetzes auch im gesamten öffentlichen
Dienst für verbindlich erklärt. Das Kultusministerium bemüht sich seit vier Jahren, ein Konzept zur Umsetzung dieses Gesetzes zu erarbeiten. So, wie sich diese Bemühungen darstellen, wird das Arbeitsschutzgesetz in 20 Jahren noch nicht umgesetzt sein, denn, so die Landesregierung zur Entschuldigung ihrer Versäumnisse, es seien - Zitat die Besonderheiten des Betriebes Schule zu berücksichtigen, und außerdem hätten viele andere Bundesländer auch Schwierigkeiten bei der Umsetzung.
Zum Beispiel Brandenburg und Bremen dagegen haben das Gesetz seit zwei Jahren in vollem Umfang umgesetzt, obwohl diese Länder nicht gerade reich sind, und Hamburg und Hessen haben dies jedenfalls zum Teil getan. Nur die von der CDUFraktion so geschätzten Bayern sind hier ähnlich träge wie unsere Landesregierung.
Da die Stärken unserer Kultusministerin nicht gerade im Bereich der Zusammenarbeit zu finden sind, ist es sicherlich eine zusätzliche Schwierigkeit, dass der jeweilige Schulträger für die äußere, die Landesregierung aber für die innere Sicherheit zuständig ist. Eine gute Verteidigung gegen den Vorwurf der Gesetzesverstöße ist das allerdings nicht; denn, Frau Ministerin, Zusammenarbeit kann man lernen, und es lohnt sich.
Überhaupt: Gesetz ist Gesetz und damit zu befolgen, gerade von Regierungen. Stellen Sie sich doch einmal vor, liebe Kolleginnen und Kollegen: Ein Einkommensteuererklärungspflichtiger erklärt seinem Finanzamt, das Einkommensteuergesetz sei zwar gut, aber auf ihn nicht so richtig anzuwenden. Da passe es nicht so gut. Deshalb werde er Einkommensteuererklärungen in den nächsten Jahren erst einmal nicht abgeben und auch keine Steuern zahlen. - Da hätte das Finanzamt endlich einmal etwas zu lachen.
Ein bisschen Hoffnung gab mir, dass die Landesregierung zumindest erkannt zu haben scheint, dass der Lehrerberuf mit spezifischen Belastungen insbesondere psychosozialer Art einhergeht und dass diese die Gesundheit beeinträchtigen. Deshalb ist am 15. September 1999 eine Projektgruppe eingesetzt worden. Seitdem ich mich über den Fortgang der Arbeit informiert habe, ist meine Hoffnung aber wieder dahin. Diese Projektgruppe hat noch nicht ein einziges Mal getagt. Der vorgesehene Ansprechpartner im MK wurde kurz nach seiner Beauftragung wegen Erreichens des ent
Ach ja: Da gibt es noch die Kontaktgruppe „Netzwerk Gesundheitsförderung für Lehrkräfte“. Aber die arbeitet ohne Vorgaben, ohne Kompetenzen, ohne Ressourcen und hat auch seit einem Jahr nicht mehr getagt. Da brauchen wir uns nicht zu wundern, dass es die Umsetzungsvorschläge, die das Ministerium in seiner Antwort erwähnt, nicht gibt. Auch das in Aussicht gestellte so genannte Rahmenkonzept Gesundheitsförderung wird sicherlich schlecht von einer Gruppe vorgelegt werden können, die ihre Arbeit offenbar eingestellt hat.
Als nächstes gesundheitsförderliches Projekt nennt die Landesregierung KESS, Kollegiale Entwicklungssteuerung durch Selbstmanagement. Hört sich gut an, nicht wahr? Das funktioniert so: Drei Lehrkräfte finden sich, irgendwie, über Internet, einer wird Berater, einer Beobachter, einer Selbstentwickler,
und im Verlaufe des Spiels wechseln dann die Rollen. Keine dieser Lehrkräfte hat irgendwelche professionellen Beratungs-, Supervisions-, Stressbewältigungs- oder so Kenntnisse. Nein, hier setzt das Kultusministerium nur den Rahmen. Das heißt: Es bereitet den Sumpf, in dem die Lehrkräfte stecken, und die werden aufgefordert, sich einen Zopf wachsen zu lassen und sich daran selber oder noch besser - gegenseitig herauszuziehen.
Als weitere Bausteine des nicht vorhandenen Konzepts zum Gesundheitsschutz hält das MK noch die „Gesundheitsfördernde Schule“ und das passende Netzwerk bereit. Beides sind zwar schülerzentrierte Angelegenheiten, aber vielleicht werden Lehrer und Lehrerinnen dadurch ja auch gesünder.
Vergessen hat das Ministerium an dieser Stelle die „Bewegte Schule“ und vielleicht auch noch andere, der Gesundheit von Schülern und Schülerinnen dienliche Unternehmungen, von denen die Spitze des Hauses ebenfalls nichts weiß.