Protokoll der Sitzung vom 13.09.2000

Das hat dazu geführt - das wissen wir alle -, dass immer mehr Verbände aus der Förderung herausgekippt wurden.

(Ehlen [CDU]: Sehr richtig!)

Das betrifft nicht nur Verbände irgendwo in der Heide, die eine marginale - -

(Inselmann [CDU]: Warum machen Sie keinen Haushaltsantrag dazu?)

- Herr Inselmann, erstens steht in diesem Haushalt noch etwas drin, zweitens hat Herr Jüttner das für das Jahr 2002 und folgende angekündigt. Schauen Sie sich die Sachen an, dann können wir darüber diskutieren.

(Inselmann [SPD]: In den letzten Jah- ren hat es von Ihnen noch nie einen Antrag dazu gegeben!)

Meine Damen und Herren, dieses Problem, das sich aus dem Herauskippen aus der Förderung ergeben hat, hat doch nicht nur die Verbände betroffen, die eine marginale Wasserhypothek haben, sondern auch Verbände, die in Niederungsgebieten liegen. Wir kommen jetzt immer mehr zu Verzerrungen und Benachteiligungen ganzer ländlicher Bereiche.

(Inselmann [SPD]: Das stimmt ja gar nicht!)

Ich appelliere an Sie, Herr Jüttner, die unterschiedlichen Betroffenheiten, die es hier in Niedersachsen zweifellos gibt,

(Inselmann [SPD]: Das wollen wir verbessern!)

wirklich nicht zu negieren.

Dabei ist die Unterhaltung der fließenden Gewässer nur die eine Sache. Eine ganz andere Sache ist die Unterhaltung der Anlagen. Wenn Wehre und Schleusen stark reparaturbedürftig oder gar abgängig sind, wer soll dann eigentlich die Lasten tragen? Dabei kann Ihnen heute noch keiner sagen, was in 15 oder 20 Jahren mit diesen Anlagen sein wird.

(Inselmann [SPD]: Das stimmt!)

Wie weit soll denn eigentlich - beantworten Sie die Frage einmal beispielsweise im Kehdinger Land oder im Hadelner Land; Ihre Kollegin sitzt hinter Ihnen - der Beitrag eines Landwirtes, Herr Inselmann,

(Beifall bei der CDU - Zuruf von In- selmann [SPD])

- Ihr Schreien ist fürchterlich, Herr Inselmann -,

(Beifall bei der CDU)

noch gesteigert werden?

(Zuruf von Inselmann [SPD])

- Wissen Sie, Herr Inselmann, Ihre Bemerkungen und Reden sind an manchen Stellen so etwas von dämlich - -

(Beifall bei der CDU - Inselmann [SPD]: Jetzt werden Sie aber ausfal- lend! Das haben Sie doch gar nicht nötig, Frau Zachow!)

Frau Kollegin Zachow, auch wenn Ihre Fraktion Beitrag zollt, war das nun wirklich unparlamentarisch, und ich erteile Ihnen eine Rüge.

(Möllring [CDU]: Trotzdem sind die Reden dämlich!)

Akzeptiert. - Ordnungsgemäße Wasserwirtschaft ist nach unserer Ansicht nicht nur eine Aufgabe der ansässigen Landwirtschaft; denn die Folgen gehen weit über deren Gebiete hinaus. Es kann doch überhaupt keine Frage sein, dass eine funktionierende Wasserführung im elementaren Interesse der Allgemeinheit und der ganzen Bevölkerung liegt.

(Inselmann [SPD]: Was ist daran strittig?)

Es kann deshalb auch nicht angehen, dass sich das Land seiner Verantwortung für die Gewässerunterhaltung immer mehr entzieht und jetzt Stück für Stück versucht, die Unterhaltungskosten auf die Grundeigentümer abzuwälzen, die ihre Flächen zufällig in den Niederungen haben. Dieses einseitige Abschieben von Verantwortung und Kosten auf die Schultern unserer Landwirte machen wir nicht mit.

(Beifall bei der CDU - Inselmann [SPD]: Wir auch nicht!)

Aber damit noch nicht genug: Ca. 60 Gewässer, die bisher in der alleinigen Kostenträgerschaft des Landes lagen, sollen nun auch noch den Verbänden aufgedrückt werden.

(Ehlen [CDU]: 800 km!)

Allerdings gibt es berechtigte rechtliche Zweifel, ob diese einseitige Herabstufung auf Kosten ande

rer überhaupt haltbar ist. Sie alle kennen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Umstufung der Bundesstraßen in die Länderkompetenz.

Meine Damen und Herren, bisher wurden die Zahlungen an die Unterhaltungsverbände aus dem Wasserentnahmegeld finanziert. Sie sollten das beibehalten und nicht mehr andere artfremde Aufgaben aus dem Wassergroschen finanzieren.

Herr Minister Jüttner, ich weiß - ich habe mich schon damit beschäftigt -, wie erbärmlich eng der Haushalt im Umweltbereich ist. Dass die Umwelt keinen Stellenwert mehr hat, sehen wir daran.

(Inselmann [SPD]: Bei Ihnen viel- leicht!)

Aber trotzdem sparen Sie an der falschen Stelle, wenn Sie hier sparen, und das kann auf Dauer sehr teuer werden.

(Beifall bei der CDU)

Ich möchte Sie, Frau Präsidentin, noch darum bitten, dass wir den Antrag zur Mitberatung auch an den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten überweisen. - Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU - Inselmann [SPD]: Guter Vorschlag!)

Der Herr Minister hat gewünscht, sofort zu dem Antrag Stellung zu nehmen. Bitte, Herr Jüttner!

(Inselmann [SPD]: Jetzt kommt erst einmal die Aufklärung!)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich meine, uns allen ist klar, dass die Wasserwirtschaft in Niedersachsen einen besonderen Stellenwert hat und die Wasserhypothek aufgrund der Situation in einigen Bereichen des Landes eine besondere Belastung ist. Das hat dazu geführt, dass der Landesgesetzgeber das ordentlich geregelt hat, indem er die Gewässer II. Ordnung den Unterhaltungsverbänden - 114 an der Zahl in Niedersachsen übertragen hat, die das auch seit Jahrzehnten ordentlich machen und auch weiter machen wollen. Das ist die Ausgangslage.

Um das Ganze abzufedern, ist der Landesgesetzgeber auf den klugen Gedanken gekommen, in

§ 104 des Wassergesetzes zu schreiben, dass auf Antrag nach Maßgabe des Haushaltsgesetzgebers auch eine Mitfinanzierung des Landes möglich ist. Dahinter steckt wohl eine ganz kluge Logik, nämlich die, dazu beizutragen, dass es so etwas wie Gerechtigkeit hinsichtlich der Belastungen im Lande gibt. Deshalb ist die Logik mit dem Sockelbetrag meines Erachtens ohne Alternative, weil man sagt: Dort, wo die Wasserlasten besonders hoch sind, setzen wir einen Schnitt, und die Belastungen, die darüber hinaus anfallen, werden zur Hälfte vom Land Niedersachsen übernommen. Wenn wir uns einig sind, dass das eigentlich eine sinnvolle Art und Weise ist, mit den unterschiedlichen Regionen in Niedersachsen umzugehen, sind wir schon einmal ein ganzes Stück weiter. - Ich höre keinen Widerspruch. Dann können wir das so belassen.

(Ehlen [CDU]: Aber nur formell! Die Höhe ist zu niedrig!)

Die zweite Frage war immer: Wie hoch setze ich den Sockelbetrag? - Da kann ich mich auf meinen Vorvorgänger Werner Remmers beziehen.

(Ehlen [CDU]: Das ist zu lange her!)

- Das ist zwar verjährt, aber gleichwohl in der politischen Debatte zumindest als Hilfsinstrument zugelassen, Herr Kollege.

Herr Remmers hat zu Beginn der 80er-Jahre gesagt: Das mit den 2 DM geht nicht, das hat etwas mit der Finanzlage des Landes, aber auch mit der Fähigkeit der Unterhaltungsverbände zu tun, hier eine höhere Last aufzunehmen. Deshalb ist das kontinuierlich gesteigert worden. Herr Remmers hat das schon auf 10 DM hochgebracht. Wir haben daran angeknüpft - das bestreite ich nicht -, übrigens nicht zur Freude derer, die an der Küste politische Verantwortung tragen. Es hat jedes Mal Streit darüber gegeben, aber wir sind, wie ich finde, immer zu einem einigermaßen fairen Ergebnis gekommen. Ab diesem Jahr sind es 30 DM. Das ist schon eine ganze Menge, keine Frage, aber das ist eine Sache, die hier politisch entschieden worden ist. Wir sollten aufpassen, dass das nicht weiter in die Höhe geht. Da sichere ich auch gerne Unterstützung zu.

Jetzt kommen aber Dinge, die mit berücksichtigt werden müssen. Der Landesgesetzgeber ist auf den Gedanken gekommen, in § 105 Sonderregelungen für einzelne Gewässer zu treffen. 1960 gab es übrigens noch keine einzige Sonderregelung. Seit

1962 hat der Gesetzgeber aus Gründen, die ich nicht nachvollziehen kann, 800 bis 1.000 km der Gewässer II. Ordnung in die Anlage zum Wassergesetz gebracht, mit der Folge, dass das Land die Kosten dafür übernommen hat. Die ursprüngliche Begründung war ganz klug, nämlich: Das sind die Gewässer, die technisch besonders schwierig oder besonders kostenintensiv sind, und das hätte bei den Unterhaltungsverbänden zu totalen Verzerrungen geführt. Das war die Logik.

Diese Logik liegt aber quer zur Restfinanzierung des § 104. Wir haben heute die Situation, dass es Unterhaltungsverbände gibt, die relativ niedrige Sätze haben und gleichwohl davon profitieren, dass ihnen das Land Teile ihrer Gewässer weggenommen hat und diese finanziert. Das heißt also: Die parallele Logik der §§ 104 und 105 führt in der Praxis zur absoluten Ungerechtigkeit hinsichtlich der Wasserlasten in Niedersachsen.