Drittens: Frauen- und Mädchenförderung. - Sehr wichtig. Auch wir unterstützen diese Förderung, gar keine Frage. Aber genauso wichtig ist aus unserer Sicht - das ist in der Anhörung auch sehr deutlich geworden -, das entsprechende Bildungsgefälle auf diesem Gebiet abzubauen. Wir haben ganz klar eine massive Diskrepanz zwischen Abiturienten und Hauptschülern. Wir sind der Meinung, es ist mindestens genauso wichtig, auch dieses Gefälle auszugleichen und zu entsprechenden Angeboten für diejenigen zu kommen, die geringere Bildungsabschlüsse aufweisen.
Meine Damen und Herren, neue oder fortgeführte Programme müssen sinnvoll, zielgerichtet und schwerpunktorientiert sein. Die Ergebnisse der Anhörung sind bei dieser Neuausrichtung zu berücksichtigen. Das ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit, und dazu hätte es Ihres Antrags auch nicht bedurft.
Ich meine, wir sollten gemeinsam einen Forderungs- und Zielkatalog für die weitere Internetund Multimedia-Förderung aufstellen und damit den positiven Rahmen weiter verbessern. Im Interesse des Landes und der Bürger wäre es gut, wenn wir uns hier auf eine gemeinsame Marschrichtung verständigen könnten. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich kann mich mit dem Antrag der SPD-Fraktion sehr viel kürzer befassen; denn nichts von dem, was darin steht, ist wirklich strittig.
Gegen die Forderung in Nr. 2 - mobile Angebote auf dem Land - kann man eigentlich auch nichts haben. Die Frage ist, wie weit man damit kommt, wie viel man davon auf den Weg bringen kann.
Nordrhein-Westfalen macht im Moment sehr gute Erfahrungen mit Internet-Cafés in Bussen. Dort gibt es drei Mobile für Jungen und Mädchen und eines speziell für Mädchen. Die Nachfrage ist aber so groß, dass man dort jetzt schon ans Nachrüsten denkt. Ich meine, das würde uns in Niedersachsen ähnlich gehen.
Ich möchte, weil man aus Anhörungen ja auch lernen und Vorschläge, die dort vorgebracht werden, auch berücksichtigen soll, sagen, was bei mir von der Anhörung zu E-Commerce, die wir in der letzten Woche durchgeführt haben, im Wesentlichen hängen geblieben ist. Die Landesgewerbeförderstelle hat eine Idee ins Gespräch gebracht, die ich sehr gut finde und die ich für unterstützenswert halte, weil wir damit sehr viel schneller in die Breite hinein Multimedia-Angebote, InternetLernplätze, -Arbeitsplätze und -Ausprobierplätze zur Verfügung stellen könnten.
Die Landesgewerbeförderstelle hat auf ein Programm hingewiesen, das in Großbritannien durchgeführt wird: Dort sind flächendeckend alle Bildungseinrichtungen und auch sehr viele öffentliche Stellen - z. B. Bibliotheken -, die vernetzt sind und mit Computer ausgestattet sind, geöffnet worden, es ist eine einheitliche Lernsoftware zur Verfügung gestellt worden, und jeder, der das nutzen will, kann das nutzen. Das läuft seit drei Jahren mit einer sehr großen Nachfrage und auch mit großen Qualifizierungssprüngen. Das ist finanziell längst nicht so aufwändig, wie man denkt, weil die Hardware ja schon zur Verfügung steht und man nur noch in eine möglichst gute Lernsoftware investieren muss.
Meiner Meinung nach sollten wir uns sehr schnell darauf verständigen, dass dies ein beispielhafter Weg ist und dass wir so etwas insbesondere in einem Flächenland wie Niedersachsen, in dem sich in dem dort bestehenden Stadt-Land-Gefälle die digitale Spaltung der Gesellschaft noch einmal neu abbildet, möglichst bald auf den Weg bringen sollten. - Danke.
Danke schön, Frau Kollegin Harms. - Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Beratung über diesen Antrag, und wir kommen zur Ausschussüberweisung.
Von der Kollegin Eckel ist beantragt worden, den Ausschuss für Gleichberechtigung und Frauenfragen mit der federführenden Beratung und die Ausschüsse für Medienfragen, für Jugend und Sport sowie den Kultusausschuss mit der Mitberatung zu beauftragen. Wenn Sie dem Ihre Zustimmung geben wollen, bitte ich Sie um Ihr Handzeichen. Stimmt jemand dagegen? - Enthält sich jemand der Stimme? - Das ist nicht der Fall. Dann ist das so beschlossen worden.
Damit sind wir am Ende unserer Tagesordnung angelangt. Ich weise darauf hin, dass der nächste, der 25., Tagungsabschnitt für den 10. bis 12. Oktober 2000 vorgesehen ist. Auch für diesen Tagungsabschnitt gilt, was der Ältestenrat in seiner Sitzung im Februar für alle Plenarsitzungen während der EXPO 2000 beschlossen hat, nämlich dass der Landtag vorrangig am Mittwoch und am Donnerstag sowie bei Bedarf außerdem am Dienstag zusammentreten soll. Der Präsident wird den Landtag einberufen und im Einvernehmen mit dem Ältestenrat den Beginn und die Tagesordnung der Sitzungen bestimmen.
des Kultusministeriums auf die Frage 6 der Abg. Frau Trost, Frau Vogelsang und Wulff (Osna- brück) (CDU):
In rund 20 niedersächsischen Zoos gibt es nach unseren Erkenntnissen so genannte Zooschulen, die von einer Vielzahl niedersächsischer Schülerinnen und Schüler besucht werden und in der Regel von nebenamtlichen Honorarkräften oder ABM-Kräften betreut werden, wobei der Organisations- und Koordinationsaufwand offensichtlich sehr hoch ist. Allein die Osnabrücker Zooschule wird nach Presseberichten jährlich von rund 600 Schulklassen gleich 1.600 Kindern besucht.
1. In welchen niedersächsischen Zoos sind Zooschulen tätig, wie werden sie in Anspruch genommen, und wie finanzieren sie sich?
2. In welchem Umfang werden bereits heute Lehrer für die Tätigkeit in einer Zooschule freigestellt, und wie groß wäre der tatsächliche Bedarf?
3. Ist das Land bereit, nach Ablauf der ABMStelle des Koordinators der Osnabrücker Zooschule zwei Halbtagskräfte freizustellen und diese an die Zooschule abzuordnen? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht?
Hintergrund der Anfrage der Abgeordneten Trost, Vogelsang und Wulff (CDU) ist die besondere Situation der sog. „Zooschule“ im Osnabrücker Zoo. Die dort seit 1998 bestehende ABM-Stelle mit pädagogischen Koordinierungsaufgaben läuft zum November des Jahres aus und soll - so die Vorstellung der genannten Abgeordneten – durch „zwei Halbtagskräfte“ des Landes, gemeint sind offenbar Lehrkräfte, ersetzt werden.
Bevor ich auf die drei Fragen der Anfrage eingehe, möchte ich kurz zum besseren Verständnis erläutern, was „Zooschulen“ sind. „Zooschulen“ sind besondere pädagogische Betreuungs- und Beratungseinrichtungen in Zoologischen Gärten, die
zum Beispiel durch pädagogisch geschultes Personal Unterrichtsgänge und Führungen für Schulklassen, Kinder- und Jugendgruppen, Studenten usw. organisieren.
Nun gibt es in Niedersachsen nicht – wie behauptet – 20, sondern nur zwei Zooschulen, nämlich im Zoo Hannover und im Zoo Osnabrück. Der Begriff „Zoo“ ist zwar rechtlich nicht geschützt, gemeinhin werden so aber nur solche Einrichtungen genannt, deren Leiter Mitglied im Verband Deutscher Zoodirektoren“ (VDZ) sind. Alle anderen Tier-, Wild- oder Vogelparks in Niedersachsen sind demnach kein „Zoo“. Allein im Reg.Bez. Weser-Ems gibt es weitere 12 Wild- oder Tierparks, in der Regel kommerziell betriebene Einrichtungen.
Ein Zoo hat neben der Schaustellung von Tieren auch zwei gleichberechtigte weitere Aufgaben: wissenschaftliche Aufgaben etwa im Rahmen von Artenschutzprogrammen und pädagogische Aufgaben. Dies ist in einer so genannten „Weltzoonaturschutzstrategie“ der Zoodirektoren festgelegt worden. Demnach sind alle Zoologischen Gärten bzw. ihre Träger verpflichtet, ein pädagogisches Beratungs- und Begleitprogramm zu entwickeln. Ebenso selbstverständlich wie die Beschäftigung von Tierpflegern und Tierärzten soll in jedem Zoo die Anstellung von Zoopädagogen sein. In Deutschland ist diese internationale Vereinbarung noch nicht überall umgesetzt, in Niedersachsen bisher nur in der Zooschule Hannover, nicht aber im Zoo Osnabrück.
Die Zooschule Hannover besteht seit etwa 1965. Sie ist in Trägerschaft der Stadt Hannover geblieben, auch nachdem der Zoologische Garten selbst zum Großraumverband Hannover wechselte. Auch wenn die Räumlichkeiten der Zooschule (Büro, Gruppenunterrichtsraum, Sammlung pädagogi- scher Lehr- und Lernmaterialien) auf dem Zoogelände liegen, gehört die Zooschule organisatorisch und konzeptionell zusammen mit zwei Botanischen Schulgärten und der Freiluftschule Burg zum städtischen Schulbiologiezentrum Hannover – eine Einrichtung, die vom Land als „Regionales Umweltbildungszentrum“ anerkannt und gefördert wird.
Die Stadt als Träger beschäftigt – das ist entscheidend – einen hauptamtlichen Zoopädagogen, der als städtischer Angestellter Leiter der Zooschule ist. Dieser wird von zwei Lehrkräften unterstützt,
Dieses Team hat Lehr- und Lernmaterialien und ein schulbezogenes Beratungsangebot mit festen Sprechzeiten entwickelt und bietet „Unterrichtsgänge“ an (absichtlich wird nicht von „Führungen“ gesprochen), die auf Belange der Schulformen, der Schulfächer und der Rahmenrichtlinien Bezug nehmen.
Der Großraumverband stellt die Räume, die Stadt trägt die Kosten für die Einrichtung und für die Lehr- und Lernmaterialien der Zooschule. Die starke Nachfrage durch Schulen hat dazu geführt, dass die Zooschule Lernmaterialien entwickelt hat, die von Lehrkräften und Schulklassen auch ohne zusätzliche Betreuung bearbeitet werden können.
Die Zooschule Osnabrück ist dagegen keine städtische Einrichtung, sondern wird - ebenso wie der Zoo - vom Verein „Zoogesellschaft Osnabrück e. V. getragen. (Der Zoo befindet sich seit über 60 Jahren in freier Trägerschaft, erhält aber Zuschüsse der Stadt Osnabrück.) Einen hauptamtlichen Zoopädagogen gibt es bisher nicht. Die Zooschule beschränkt sich bisher auf Führungen durch Honorarkräfte (z. B. Lehramtsstudenten der Biologie), die oft sehr kurzfristig organisiert werden. Ausführliche Vorgespräche mit den Lehrkräften oder Beratungsangebote für Lehrkräfte wie in Hannover gibt es nicht. (Telefonische Anmeldungen von Schulklassen erfolgten bisher bei der Kassiererin am Eingang.) Auch gibt es keine abgestimmte pädagogische Konzeption für diese Führungen und so gut wie keine schulform-, schulfach- oder rahmenrichtlinienbezogenen Angebote.
Damit fällt der Zoo Osnabrück deutlich hinter Ansprüche und Selbstverpflichtungen zurück, die weltweit von Zoologischen Gärten formuliert werden und die auch der Verband deutschsprachiger Zoopädagogen reklamiert. Demnach sollte jeder Zoo durch den Träger eine hauptamtliche Stelle für Zoopädagogik einrichten, die dann durch weitere Personen (Lehrkräfte, Studenten u. a.) unterstützt wird.
Durch die ABM-Stelle in der Zooschule Osnabrück ist es seit 1998 gelungen, die pädagogische Koordination und damit die Qualität und die Quantität der Führungen deutlich zu verbessern bzw. zu erhöhen. Die AB-Maßnahme läuft aber im November aus. Die Zoogesellschaft hat zwar ein starkes Interesse an einer weiteren Beschäftigung,
sieht sich aber finanziell dazu nicht in der Lage. Anstelle eines hauptamtlichen Zoopädagogen nun einzelne Lehrkräfte mit Anrechnungsstunden in der Zooschule Osnabrück einzusetzen, wird vom Träger der Zooschule selbst als „eher kontraproduktiv“ bewertet. Derzeit wird versucht, eine SAM-Stelle einzurichten, längerfristig möchte die Zoogesellschaft eine Festeinstellung.
Zu 1: Es gibt in Niedersachsen zwei Zooschulen, eine im Osnabrücker Zoo und eine im Zoo Hannover. Sie werden in hohem Maße von Schulen des Landes in Anspruch genommen, die Osnabrücker Zooschule auch von Schulen aus NRW. Beide Zooschulen finanzieren sich über den jeweiligen Träger, die Stadt Hannover bzw. die Zoogesellschaft Osnabrück e. V., und durch einen Unkostenbeitrag der Schulklassen.
Zu 2: In der Zooschule Hannover sind seit vielen Jahren zur Unterstützung des hauptamtlichen Zoopädagogen zwei Lehrkräfte mit jeweils zehn Anrechnungsstunden für die Entwicklung besonderer Lehr- und Lernmaterialien und spezifischer Unterrichtsgänge und Beratungsangebote beauftragt.
Weitere Lehrkräfte sind weder in den beiden Zooschulen noch in anderen Tier- oder Wildparks im Einsatz. Ein tatsächlicher Bedarf ist objektiv nicht zu ermitteln, zumal es Lehrkräften zuzumuten ist, anhand vorhandener Lehr- und Lernmaterialien ohne zusätzliche Begleitung Unterrichtsgänge in Zoologischen Gärten durchzuführen.
Zu 3: Nein. Es ist Aufgabe der Zoogesellschaft Osnabrück als Träger der Zooschule, einen hauptamtlichen Zoopädagogen einzustellen. Ob dieser dann durch Lehrkräfte unterstützt werden kann, ist erst nach Vorlage eines entsprechenden Antrages bzw. eines pädagogischen Konzepts bei der Bezirksregierung zu entscheiden.