Auf der Sitzung der Regionalen Arbeitsgemeinschaft Hamburg/Niedersachsen im Juni dieses Jahres ist bekannt geworden, dass die
Niedersächsische Landesregierung beabsichtigt, den Ausgabeansatz für den Förderfonds Hamburg/Niedersachsen im Haushaltsjahr 2001 von 2,6 Mio. DM auf nur noch 1 Mio. DM zu senken, d. h. den niedersächsischen Anteil von 1,3 Mio. DM auf 0,5 Mio. DM drastisch zu reduzieren.
Auf der Regionalkonferenz der Metropolregion Hamburg am 19. Juli 2000 wurde diese Absicht durch Staatsrätin Maier-Raimer, unwidersprochen durch die niedersächsische Seite, bestätigt und darauf hingewiesen, dass Hamburg diese Planung bedauert. Es wurde deutlich, dass es sich hier um ein einseitiges und mit den anderen Ländern unabgestimmtes niedersächsisches Vorgehen handelt.
- dass sie sich auf der anderen Seite massiv dafür einsetzt, die Region Hannover zu realisieren und zu fördern,
- dass sie versprochen hat, nach der EXPO und dem damit verbundenen Förderschwerpunkt Hannover wieder verstärkt und vorrangig Investitionen in den Regionen zu fördern,
- dass sich eine Kürzung auf die aktuelle positive Entwicklung der Kooperation in der Metropolregion, die gerade mit dem 1. Platz beim Bundeswettbewerb „Regionen der Zukunft“ gewürdigt wurde, kontraproduktiv auswirken muss,
- dass noch in diesem Jahr ein neues Regionales Entwicklungskonzept (RE 2000) für die Metropolregion verabschiedet werden soll?
2. Welche ohne Kürzung aussichtsreichen Projekte in Niedersachsen würden durch die geplante Reduzierung beeinträchtigt?
Zu 1 und 2: Die Darstellung, dass die Niedersächsische Landesregierung beabsichtige, den Ausgabeansatz für den Förderfonds Hamburg/Niedersachsen im Haushaltsjahr 2001 von 2,6 Mio. DM auf nur noch 1 Mio. zu senken, d. h. den niedersächsischen Anteil von 1,3 Mio. DM auf 0,5 Mio. DM drastisch zu reduzieren, stellt in dieser Verkürzung eine Unrichtigkeit dar, die so auch auf der Regionalkonferenz am 19. Juli 2000 nicht bestätigt worden ist. Richtig ist vielmehr folgendes:
Die Niedersächsische Landesregierung hat in der mittelfristigen Finanzplanung zunächst vorgesehen, den Förderfonds Hamburg/Niedersachsen mit 2,6 Mio. DM jährlich auszustatten (Gesamthöhe einschließlich Anteil Hamburgs).
Die Aufstellung des Haushalts für das Jahr 2001 wird jedoch durch die bestehenden Sparzwänge geprägt. In vielen Bereichen müssen harte Eingriffe vorgenommen werden. Hinsichtlich des Förderfonds Hamburg/Niedersachsen hat die Landesregierung lediglich beschlossen, dem Niedersächsischen Landtag eine Verschiebung eines Teils der für 2001 vorgesehenen Mittel auf das nachfolgende Haushaltsjahr vorzuschlagen, sodass im Jahre 2001 1,0 Mio. DM, im Jahre 2002 dafür aber 4,2 Mio. DM an Barmitteln zur Verfügung stünden. Durch die Einstellung einer Verpflichtungsermächtigung in den Haushalt 2001 im Rahmen der parlamentarischen Beratungen könnte erreicht werden, dass die erhöhten Mittel für 2002 bereits im Haushaltsjahr 2001 rechtswirksam belegt werden können, sodass eine kontinuierliche Bearbeitung der Förderanträge gewährleistet wäre. Es muss aber der Entscheidung des Haushaltsgesetzgebers überlassen bleiben, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Dass die Auszahlung der Zuwendungen erst verzögert erfolgen könnte, wäre angesichts der Erhöhung für das Jahr 2002 und der Haushaltslage des Landes Niedersachsen meiner Meinung nach vertretbar. In der Mittelfristigen Planung sind ab 2003 wiederum 2,6 Mio. DM vorgesehen.
Zu 3: Auch bei dem Förderfonds der Gemeinsamen Landesplanung mit Bremen ist eine Verschiebung eines Teils der für 2001 eingeplanten Mittel auf das nachfolgende Haushaltsjahr vorgesehen, sodass im Jahre 2001 für Bremen 0,5 Mio. DM, im Jahre 2002 dafür aber 1,6 Mio. DM an Barmitteln zur Verfügung stehen. Bremen beabsichtigt ebenfalls für 2001 0,5 Mio. DM für den Förderfonds zur Verfügung zu stellen, strebt aber weiterhin eine Aufstockung der Mittel für 2002 und die Folgejahre in Höhe von 1,3 Mio. DM an. Es erscheint als unerlässlich, die in der Gemeinsamen Landesplanung mit Bremen angestrebte Entwicklung einer stärker regional ausgerichteten und kommunal verantworteten Zusammenarbeit insbesondere auch durch eine jährliche Mittelausstattung von insgesamt mindestens 2,6 Mio. DM zu stärken.
Streichung von InterRegio-Zügen: Hat Ministerpräsident Gabriel die Unwahrheit gesagt oder Bahnchef Mehdorn konkrete Vereinbarungen gebrochen?
In seiner Presseerklärung Nr. 094 vom 8. Mai 2000 hat der Niedersächsische Ministerpräsident als Ergebnis seines Gespräches mit dem Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Bahn AG, Hartmut Mehdorn, u. a. folgende „Erfolgsmeldung“ verkündet: „Konkret wurde folgendes vereinbart:...
6. Die InterRegio-Verbindung zwischen Oldenburg und Wilhelmshaven wird auch über den Fahrplanwechsel im Mai 2001 hinaus erhalten. Das gilt auch für die Verbindung Cuxhaven - Bremerhaven.“
Jetzt sind Planungen der Deutschen Bahn AG bekannt geworden, wonach diese InterRegioVerbindungen ganz oder teilweise entfallen sollen. Mit seiner Presseerklärung vom 10. Juli 2000 hat der Niedersächsische Wirtschaftsminister Fischer diese und weitere Streichungen von InterRegio-Zügen betätigt.
1. Was hat der Niedersächsische Ministerpräsident bezüglich der InterRegio-Züge mit dem Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Bahn AG, Hartmut Mehdorn, am 8. Mai 2000 konkret, also fest vereinbart, bzw. hat der Ministerpräsident in seiner Presseerklärung vom 8. Mai 2000 die Unwahrheit über das Gesprächsergebnis verkündet oder Bahnchef Mehdorn feste Vereinbarungen gebrochen?
2. Was hat der Niedersächsische Ministerpräsident in seinem Gespräch am 8. Mai 2000 mit dem Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Bahn AG, Hartmut Mehdorn, über die weiteren InterRegio-Verbindungen in Niedersachsen vereinbart, oder hat er über diese InterRegio-Verbindungen nicht mit dem Bahnchef gesprochen?
3. Hat der Niedersächsische Ministerpräsident auch für jetzt bekannt gewordene Streichungen von InterRegio-Zügen durch die Bahn AG „gewisses Verständnis“, wie bereits beim EXPO-Aufschlag?
In dem Gespräch zwischen dem Ministerpräsidenten und dem Vorsitzenden des Vorstandes der DB AG am 8. Mai 2000 wurde auch das Thema InterRegio-Verbindungen angesprochen. In der Presseerklärung Nr. 094 vom 8. Mai 2000 sind zu
einzelnen Verbindungen nähere Ausführungen enthalten. Dies betraf unter lfd. Nr. 6 auch die Verbindungen Oldenburg - Wilhelmshaven und Cuxhaven - Bremerhaven. Bedingt durch einen Übermittlungsfehler erschien dort die in der Anfrage zitierte Meldung, dass diese Verbindungen über den Fahrplanwechel 2001 erhalten bleiben. Eine solche Zusage hat es vonseiten der Deutschen Bahn AG nicht gegeben.
Zu 1: Ausweislich des schriftlichen Protokolls über das Gespräch am 8. Mai 2000 wurde vereinbart, dass auf der Strecke Oldenburg - Wilhelmshaven die derzeitigen InterRegio-Verbindungen bis zum Fahrplanwechsel 2001 erhalten bleiben. Für Bremerhaven - Cuxhaven wurde vereinbart, dass eine fremdenverkehrsrelevante InterRegio-Verbindung bis Fahrplanwechsel 2001 erhalten bleibt.
Zu 2: In dem Gespräch am 8. Mai 2000 ist auch über weitere InterRegio-Verbindungen in Niedersachsen mit der Deutschen Bahn gesprochen worden. Die Deutsche Bahn AG hat im Nachgang zum Gespräch am 8. Mai 2000 zugesagt, auf der Strecke Hamburg – Uelzen – Stendal – Berlin - Krakau zunächst bis Ende 2002 ein InterRegio-Zugpaar einzusetzen. Hinsichtlich des Wegfalls der InterRegio-Verbindung auf der Strecke Hildesheim Goslar kann sich die Landesregierung der Meinung nicht verschließen, dass mit dem Einsatz von Neitech-Zügen die Anbindung des Harzes eine deutliche Verbesserung durch
In Bezug auf den Halt in Unterlüss bleibt die für Pendler wichtige Morgenverbindung erhalten. Ferner wurde vereinbart, dass die Deutsche Bahn AG ein besonderes Tourismuskonzept erstellt, das bisher trotz Aufforderung noch nicht vorliegt. Im Vorgriff auf dieses Konzept hat die Landesregierung im Gespräch mit der Deutschen Bahn AG am 21. Juli 2000 erreicht, dass ein InterRegio-Zugpaar von Berlin über Magdeburg,
Zu 3: Die Deutsche Bahn AG plant, ab Juni 2001 ca. 4,9 % der Fernverkehrsleistungen in Niedersachsen zu streichen. Diese Zahl liegt niedriger als in anderen Bundesländern und deutlich unter dem Bundesdurchschnitt von 10 %. So sollen z. B. in Mecklenburg-Vorpommern 66,5 %, in Bayern 10,7 % und in Rheinland-Pfalz 5,4 % der Zugkilometer im Schienenpersonenfernverkehr gestrichen werden. Der Niedersächsische Ministerpräsident hat für die jetzt bekannt gewordenen Pläne des Fernverkehrs der Bahn kein Verständnis.
des Ministeriums für Wirtschaft, Technologie und Verkehr auf die Frage 12 der Abg. Frau Vockert (CDU) :
Umsetzung des Verkehrsentwicklungsplanes der Gemeinde Loxstedt unter Berücksichtigung des Wesertunnels - insbesondere im Verlauf der L 143
Nach der Eröffnung des Wesertunnels wird die von Dedesdorf kommende und durch die Hauptortschaften der Gemeinde Loxstedt führende L 143 einen wesentlichen Anteil des zusätzlich entstehenden Verkehrs aufnehmen müssen, wodurch sich für zahlreiche Ortschaften in der Gemeinde Loxstedt erhebliche Verkehrsbelastungen ergeben werden. Aus diesem Grunde hat die Gemeinde Loxstedt 1993 einen Verkehrsentwicklungsplan in Auftrag gegeben. Das Ergebnis liegt seit 1996 vor und ist der Landesregierung zugeleitet worden. Aus dem Verkehrsgutachten ergibt sich ein ganzheitlich erstelltes Maßnahmenpaket - eine Kombination aus Vorhaben zur Verkehrslenkung, zur Ortseinganggestaltung sowie dem Bau von Querungshilfen und LichtSignalanlagen. Hierdurch soll die Attraktivität der L 143 für den Durchgangsverkehr gesenkt und der Verkehr auf die Bundesautobahn (A 27) geleitet werden. Gespräche beim Ministerium über das Verkehrsgutachten und mögliche finanzielle Zuschüsse verliefen bisher ergebnislos. Der Leiter des Straßenbauamtes Stade hält sich nach Aussagen der „Nordsee-Zeitung“ vom 02.02.2000 „äußerst bedeckt“.
1. Teilt sie die Auffassung, dass das Ergebnis des von der Gemeinde Loxstedt erstellten Verkehrsgutachtens eine gute Grundlage dafür ist, die Verkehrsströme über die Autobahn abfließen zu lassen?
2. Teilt sie die Einschätzung, dass es vor Fertigstellung des Wesertunnels sinnvoll ist, entsprechende verkehrspolitische Maßnahmen einzuleiten, um den zu erwartenden Tunnelverkehr gleich von Anfang an nicht durch die Ortschaften der Gemeinde Loxstedt fließen zu lassen?