Protokoll der Sitzung vom 14.09.2000

3. Wann, durch welche Maßnahmen und mit welcher finanziellen Hilfe wird sie dafür Sorge tragen, dass das Verkehrsgutachten für die Gemeinde Loxstedt umgesetzt wird?

Der in der Anfrage erwähnte Verkehrsentwicklungsplan der Gemeinde Loxstedt ist der Landesregierung bekannt. Die darin vorgeschlagenen Maßnahmen sind in mehreren Gesprächen zwischen der Gemeinde und dem zuständigen Straßenbauamt erörtert und beraten worden. Eine ganze Reihe von konkreten Vereinbarungen ist zwischenzeitlich getroffen worden bzw. befindet sich in der Abstimmung. Interessenunterschiede, die regelmäßig aus der Zuständigkeit des Landes für die Sicherheit und Leichtigkeit des fließenden Verkehrs einerseits und der Zuständigkeit der Gemeinde für den Fußgängerverkehr, die Parkmöglichkeiten und die Aufenthaltsqualität andererseits erwachsen, wurden dabei - wie andernorts auch - vor Ort und im Konsens gelöst.

Die Anfrage nimmt im Übrigen Bezug auf eine Zeitungsmeldung aus dem Februar diesen Jahres und ist in dieser Hinsicht zwischenzeitlich überholt.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen wie folgt:

Zu 1: Das zitierte Verkehrsgutachten enthält eine Fülle von Einzelmaßnahmen, die fast durchgängig geeignet sind, die Attraktivität der Landesstraße für den Durchgangsverkehr herabzusetzen. Da aber Landesstraßen per Definition Straßen sind, die überwiegend einem über das Gebiet benachbarter Landkreise und kreisfreier Städte hinausgehenden Verkehr, insbesondere dem Durchgangsverkehr, dienen oder zu dienen bestimmt sind, sind Maßnahmen zur Verdrängung des aus kommunaler Sicht unerwünschten Durchgangsverkehrs enge Grenzen gesetzt. Eine Alternative wäre die Abstufung der Landesstraße zu einer Kreis- oder Gemeindestraße. In diesem Fall hätte der kommunale Baulastträger einen erheblich größeren Gestaltungsspielraum.

Zu 2: Ja. Das Land unterstützt dabei die Gemeinde im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten. Da der Wesertunnel nicht vor Ende des Jahres 2002

dem Verkehr zur Verfügung stehen wird, besteht auch hinreichend Zeit, die ins Auge gefassten Maßnahmen zu realisieren.

Zu 3: Nach Auskunft des Straßenbauamtes Stade sind bislang folgende Einzelmaßnahmen in Aussicht genommen:

Bexhövede: Bau einer Fußgängersignalanlage im Bereich der Schule (Kostenträger: Land)

Loxstedt: Kreuzung Bahnhofstraße/Danziger Straße: Bau einer Fußgängersignalanlage (Kostenträ- ger: Land), Kreuzung Bahnhofstraße/Schwaaner Straße: Bau einer Fußgängersignalanlage (Kosten- träger: Gemeinde), Querungshilfe mit Einbau einer Mittelinsel (Kostenträger: Land und Gemeinde je hälftig), Ortseingang Loxstedt: gestalterische Maßnahmen zur Betonung des Ortseingangsbereichs (Kostenträger für die Einengung: Land und Gemeinde je hälftig, Kostenträger für die Mittelin- sel: Gemeinde),

Nesse: Ortseingang Nesse: Querungshilfe als einseitige Einengung (Kostenträger Land und Gemeinde je hälftig), Kreuzung Lindenstraße/Georgstraße/Im Dallfordel: Bau einer Einengung (Kostenträger: Land und Gemeinde je hälf- tig), Bau einer Fußgängersignalanlage(Kostenträger: Gemeinde)

Stotel: Wohngebiet Hohes Feld: Bau einer Mittelinsel (Kostenträger noch zu klären anhand der Anzahl schutzbedürftiger querender Personen), Baumpflanzungen zur Betonung des Ortseingangsbereichs (Kostenträger: Gemeinde), Friedhof Stotel: Bau einer Einengung als Querungshilfe (Kos- tenträger: Land und Gemeinde je hälftig), Einengung allein zur Geschwindigkeitsdämpfung (Kos- tenträger: Gemeinde), Ortseingang Stotel aus Richtung Holte: Bau einer einseitigen Fahrbahneinengung (Kostenträger: Land und Gemeinde je hälftig).

Anlage 5

Antwort

des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten auf die Frage 13 des Abg. Peters (SPD) :

Gefährden übermotorisierte Eurokutter weiterhin die Existenz niedersächsischer Küstenfischer?

Die Landesregierung wurde in einer Entschließung des Landtages (Drs. 13/1139) auf

gefordert, umfangreiche Maßnahmen und Kontrollen durchzuführen, um Raubbau an den Fischbeständen in den Schutzzonen durch übermotorisierte Eurokutter zu unterbinden. Es wurde beschlossen, künftig von allen Reedereien, die Kutter mit stärkeren Motoren betreiben, und in die EU-Liste für Baumkurrenkutter aufgenommen wurden, eine Umbaubescheinigung des Germanischen Lloyd zu verlangen. Alle Kutter, die über eine höhere Motorenleistung als 221 KW verfügen, sollen entsprechend von der Baumkurrenliste gestrichen werden. Ferner wurde eine Motorenüberprüfung an Motoren mit mehr als 221 KW und ein Umbau bzw. eine Drosselung der Motoren verlangt, der vom Germanischen Lloyd bestätigt werden muss.

Nun war am 29. Mai 2000 in der „OstfriesenZeitung“ zu lesen, dass, nachdem sich die Fischbestände etwas erholt haben, „auch die Eurokutter wieder vor der Küste fischen“. Seit Jahren sind sie Fischern, Landesfischereiverband Weser-Ems und Staatlichem Fischereiamt in Bremerhaven ein Dorn im Auge, weil sie sich nicht an die Bedingungen für die Plattfischschutzzone halten. „Mit frisierten Schiffmotoren und überschweren Fanggeschirren fischen sie den hiesigen Kuttern Scholle und Seezunge vor der Nase weg und zerstören dabei noch die Bodenfauna. Weil die Eurokutter bestehende Regelungen unterlaufen, sollen neue Regelungen her. Und die Chancen stehen gut, dass Fischer und Fischereiaufsicht bei der EU-Kommission Gehör finden.“

Weiter steht in der Pressemitteilung geschrieben, dass „den Küstenfischern immer wieder Schiffe auffallen, deren hohe Schleppgeschwindigkeit auf höhere Motorenleistungen schließen“ lassen. „Jede Menge“ dieser schwarzen Schafe haben die Kontrolleure des Staatlichen Fischereiamtes in Bremerhaven in diesem Jahr schon unter die Lupe genommen, sagt dessen Leiter Dr. Wolfgang Hagena. Ohne Erfolg. „Das ist ein ganz böses Problem. Wir haben den eindeutigen Verdacht, dass die uns übers Ohr hauen.“ Nur beweisen konnte das Amt die Übertretungen bisher nicht.

„Die Prüfer stellten aber mehrfach ausgeklügelte Motor-Manipulationen fest, sodass sie bei den Kontrollen tatsächlich nicht mehr als 300 PS hatten. Außerdem macht neue Regeltechnik die Leistungsüberprüfung ohnehin fast völlig unmöglich.“

„Das sind eben Geschäftsleute, die nicht schauen, was morgen ist“, klagt Wilhelm Th. Jacobs, Vorsitzender des Landesfischereiverbandes aus Neuharlingersiel. Dass das überschwere Fanggeschirr den Meeresboden zerpflüge und die Lebensgrundlage der Plattfische zerstöre, sei ihnen egal. „Die Schutzzone verdient praktisch ihren Namen nicht mehr“, so Dr. Hagena.

Um das Problem in den Griff zu bekommen, fordert der Landesfischereiverband seit längerem, nicht die Motorenleistung, sondern das Gewicht der Fanggeschirre zu begrenzen. 800 Kilo sollen sie höchstens wiegen dürfen. Mehr, so haben Erfahrungen gezeigt, lässt sich mit einem 300 PS Motor nicht schleppen.

Jetzt keimt bei Fischereiaufsicht und Fischern die Hoffnung auf, dass ihre Ideen umgesetzt werden. Auf eine Anfrage antwortete der zuständige EU-Kommissar Franz Fischler, er wolle die Vorschläge aus der Region prüfen und sie gegebenenfalls in die Verordnung einarbeiten. Er habe die Kritik mit Interesse aufgenommen.

Die Kommission arbeite zudem an einer europäischen Norm zur Messung der SchiffsMaschinenleistung, denn darin, so Fischler, bestünden wohl die eigentlichen Meinungsverschiedenheiten, so weit die Pressemeldung.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie beurteilt sie die derzeitige europapolitische und rechtliche Situation für die Küstenfischer in den Schutzzonen vor der niedersächsischen Küste, und teilt sie den Verdacht und die Beschwerden der Fischer und der Fischereiaufsicht?

2. Welche Maßnahmen wurden seit der Entschließung des Landtages (Drs. 13/1139) seitens der Landesregierung unternommen, um z. B. den Fischfang mit den übermotorisierten Eurokuttern in den Plattfischzonen zu unterbinden?

3. Wie viele Verstöße hinsichtlich der Motorenleistung gegen die EU-Verordnung wurden von der Fischereiaufsicht in den Schutzzonen in den letzten Jahren festgestellt, und welche Folgen hatten die Verstöße für das Fischereifahrzeug und den Halter?

Zum Schutz der traditionellen Küstenfischerei ist die Motorleistung von Baumkurrenfahrzeugen in der so genannten Schollenbox gemeinschaftsrechtlich auf maximal 221 kW beschränkt worden.

Grundlage ist Artikel 29 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 850/98.

In der Vergangenheit ist es bei den sogenannten Eurokuttern wiederholt zu Verstößen gegen die 221-kW-Begrenzung gekommen, und zwar insbesondere in Fällen leistungsreduzierter Maschinen, bei denen durch nachträgliche Manipulationen eine erheblich höhere Leistung erreicht wurde. Diesen Fahrzeugen gilt die besondere Aufmerksamkeit der niedersächsischen Fischereiaufsicht.

In konkreten Verdachtsfällen wird der Germanische Lloyd (GL) zur Überprüfung der Motorenleistung hinzugezogen. Allerdings sind nach Erkenntnis des GL Manipulationen an den Maschinen immer schwerer nachzuweisen. Dies gilt insbesondere bei elektronisch gesteuerten Motoren.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen wie folgt:

Zu 1: Die Problematik unzulässig hoher Motorleistungen bei Fischereifahrzeugen in der Plattfischschutzzone ist der Europäischen Kommission seit längerem bekannt. Nach hiesiger Einschätzung ist jedoch mit effektiven Maßnahmen der Kommission, z. B. mit entsprechenden Messverfahren, nicht zu rechnen. Die Durchsetzung der Vorschrift wird auch weiterhin den Mitgliedstaaten überlassen bleiben.

Die Kontrolle der sogenannten Eurokutter ist nach wie vor ein Schwerpunkt in der Tätigkeit der niedersächsischen Fischereiaufsicht. Die Fangtätigkeit dieser Fahrzeuge kann jedoch nur dann unterbunden werden, wenn der Nachweis einer Motorenleistung von mehr als 221 kW gelingt. Hierbei ist die Fischereiaufsicht auf die Fachleute des Germanischen Lloyd und ihre technischen Möglichkeiten angewiesen.

Am 6. April 2000 hat im BML ein Gespräch mit Vertretern der Kommission über die deutsche Fischereikontrolle stattgefunden. Hierbei wurde von niedersächsischer Seite noch einmal deutlich auf das Problem hingewiesen. Grundsätzlich ist festzustellen, dass der technische Fortschritt in Verbindung mit der Möglichkeit, mit einer höheren Motorleistung auch höhere Fangerträge zu erzielen, immer wieder zu Manipulationsversuchen führen wird, die von der Fischereiaufsicht zusammen mit den Fachleuten des Germanischen Lloyd schwer aufzudecken sind.

Zu 2: Der Germanische Lloyd hat inzwischen alle in Frage kommenden Eurokutter überprüft und jeweils ein Abnahmeprotokoll mit Fotodokumentation erstellt. Die mit der Kontrolle beauftragten Fischmeister verfügen über diese Unterlagen.

Parallel dazu haben zu dieser Thematik in der zurückliegenden Zeit mehrere Gespräche des BML mit den Küstenländern stattgefunden. Bei der letzten Sitzung am 28. Juni 2000 waren auch Vertreter der Fischereiverbände und ein Vertreter des Germanischen Lloyd anwesend. Hierbei wurden die verschiedenen Überwachungsmöglichkeiten

erörtert, ohne dass eine effektive Lösung gefunden werden konnte. Es bestand jedoch Einigkeit, dass eindeutig festgestellte Verstöße gegen die 221-kWBegrenzung drastische Strafen, z. B. Geldbußen, Einziehung des wirtschaftlichen Erlöses und Verlust des Listenplatzes nach sich ziehen müssen. Seitens der Verbandsvertreter wurde die Möglichkeit einer Gewíchtsbegrenzung der Baumkurren angesprochen, die allerdings auch nicht ohne Probleme ist.

Im Ergebnis der Besprechung hat BML zugesagt, sich mit der Kommission und den übrigen betroffenen Mitgliedstaaten (insbesondere Niederlande und Belgien) in Verbindung zu setzen, um zu erfahren, ob und welche Probleme dort bei der Kontrolle der Motorenstärke in der Schollenbox gesehen werden und ob eine Notwendigkeit für Regelungsänderungen gesehen wird.

Zu 3: Insgesamt konnten durch die niedersächsische Fischereiaufsicht und den GL in den letzten Jahren vier Verstöße gegen das Verbot der Übermotorisierung nachgewiesen werden. In allen Fällen handelte es sich um sogenannte Eurokutter mit einer Länge über alles von ca. 24 m. Entsprechende OWiG-Verfahren wurden sowohl gegen die Kapitäne als auch gegen die Gesellschaften eingeleitet. Die Verfahren wurden an die für die Erteilung der Fanglizenz zuständige Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) in Hamburg abgegeben. In zwei Fällen ist der Bußgeldbescheid gegen den Kapitän rechtskräftig geworden. Die Bußgeldhöhe betrug 16.000 DM bzw. 20.000 DM.

Die Gesellschaften haben gegen den Bußgeldbescheid in Höhe von 20.000 DM bzw. 30.000 DM und auch gegen den Verfallbescheid in Höhe von 75.000 DM bzw. 95.000 DM jeweils Einspruch eingelegt. Die Fälle sind von der BLE an die Staatsanwaltschaft abgegeben worden.

Die restlichen zwei Verstöße sind erst kürzlich nachgewiesen worden.

In allen Fällen konnten die Betriebe nach Modifizierung des Motors auf 221 kW und Bestätigung hierüber durch den Germanischen Lloyd die Fischerei wieder aufnehmen.

Anlage 6

Antwort

des Ministeriums für Frauen, Arbeit und Soziales auf die Frage 14 des Abg. Coenen (CDU):

Wann werden wieder Arbeitsgerichtstage in Bersenbrück abgehalten?

Seit dem 1. Januar 1996 sind auf dem Verordnungswege die Gerichtstage in der ersten Instanz der Arbeitsgerichte in Niedersachsen abgeschafft. Gegen die Kritik aus den Reihen von Anwaltschaft und kommunalen Spitzenverbänden ist diese Entscheidung getroffen worden, um eine Verkürzung der Verfahrensdauer in der Arbeitsgerichtsbarkeit zu erlangen und Kosten einzusparen.