Zu 2: Die Landesregierung erwartet, dass die Deutsche Bahn AG ihre Pläne der Öffentlichkeit rechtzeitig vorstellt. Eine Abschätzung der Auswirkungen einer möglichen Neugestaltung ist vor diesem Zeitpunkt nicht möglich.
Zu 3: Auch dem Fragesteller müsste bekannt sein, dass durch Grundgesetzänderung in Artikel 87 e Grundgesetz festgeschrieben worden ist, dass die Eisenbahnen des Bundes als Wirtschaftsunternehmen in privatrechtlicher Form geführt werden. Für eine Einflussnahme auf die Konzeption eines neuen Preissystems der Deutschen Bahn AG ist die Landesregierung daher nicht der richtige Adressat. Die Landesregierung ist im Übrigen der Auffassung, dass dem Unternehmen eine faire Chance gegeben werden muss, die bereits vielfach geforderte Tarifreform gründlich vorzubereiten.
Seit Jahren wurde seitens des Landesrechnungshofes, des Niedersächsischen Landtages und der CDU-Landtags-fraktion auf den sich abzeichnenden gravierenden Lehrermangel in Niedersachsen hingewiesen. Erst jetzt beabsichtigt die Landesregierung, konkrete Konsequenzen zu ziehen, auch an den niedersächsischen Hochschulen. So berichtet der „Rundblick“ vom 22. August 2000, dass „die Ausbildungskapazitäten vor allem im Bereich Grund-, Haupt- und Realschullehramt deutlich“ ausgeweitet werden sollen. „Jetzt schlagen die Hochschulen Alarm. Die Ausweitung der Ausbildungskapazitäten um durchschnittlich 50 % gefährdet die Qualität der Lehrerausbildung, weil dafür praktisch keine zusätzlichen Ressourcen zur Verfügung stünden. Statt dessen sollen die Hochschulen die Kapazitätserweiterungen durch interne Umschichtungen, eine Erhöhung des Lehrdeputats in den Engpassbereichen und die erstmalige Ausschreibung so genannter Lehrprofessuren selbst finanzieren. Dies würde jedoch strukturelle Veränderungen nach sich ziehen, die sich langfristig zum Schaden der Hochschulen auswirken, warnen Fachleute. Die Umstrukturierungen schwächten die Forschungsbasis der Universitäten und gefährdeten Magister- und Diplomstudiengänge, die eng an die Lehramtsausbildung gekoppelt sind. Außerdem würden die geforderten Umschichtungen zu Kapazitätsschrumpfungen bei den Studiengängen für das Gymnasiallehramt und damit in der Folge an den Schulen personelle Engpässe an anderer Stelle provozieren.“
2. Welche zusätzlichen Studienplätze sind in welchen Studiengängen für welche Lehrämter mit welchen Fächern zum Beginn des Wiedersemesters 2000/2001 geschaffen worden?
3. Wie bewertet die Landesregierung in diesem Zusammenhang die zitierte Kritik der Hochschulen, jeweils einzeln unter Bezugnahme auf die dort genannten Argumente?
Bereits im März dieses Jahres wurde den Abgeordneten des Kultusausschusses und des Ausschusses für Wissenschaft und Kultur im Niedersächsischen Landtag eine ausführliche Darstellung zur Lehramtsausbildung an niedersächsischen Hochschulen vorgelegt. Das detaillierte Zahlenmaterial zu den einzelnen Studiengängen zeigt, dass im Studiengang für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen die Studienanfängerkapazität in den letzten Studienjahren seit 1997/98 nahezu konstant geblieben, die Zahl der Einschreibungen allerdings um 13,2 % zurückgegangen ist. Diese Entwicklung, in Verbindung mit dem zu erwartenden Ersatzbedarf in den Grund-, Hauptund Realschulen, hat MK und MWK dazu veranlasst, eine gemeinsame Veranstaltung durchzuführen, in der einer breiten Öffentlichkeit, den Schulen, Hochschulen und den Beratungsstellen der Arbeitsverwaltung die derzeitige Situation in der Lehramtsausbildung geschildert wurde. Innerhalb der nächsten Jahre ist die Zahl der jährlichen Studienanfängerplätze im Studiengang für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen von gegenwärtig 1.550 auf ca. 2.300 zu steigern. Dazu werden in den nächsten Jahren ca. 3,5 Mio. DM jährlich aus Landesüberlastmitteln zur Verfügung gestellt.
Von den Hochschulen wird erwartet, dass Lehrpersonen in den Grundwissenschaften zulasten anderer Dienstaufgaben (Forschung) – zeitlich begrenzt - mehr Lehre leisten als bisher. Es wird davon ausgegangen, die Lehrverpflichtung um zwei Stunden auf zehn Semester-Wochenstunden (SWS) zu erhöhen. Hierzu wird gegenwärtig geprüft, ob eine Änderung der Lehrverpflichtungsverordnung (LVVO) erforderlich ist oder die Hochschulen die Erhöhung des Lehrdeputats im Rahmen von Zielvereinbarungen freiwillig eingehen.
Darüber hinaus wird bei neu zu besetzenden Stellen seitens der Hochschulleitungen zu prüfen sein, inwieweit diese Stellen entsprechend § 4 Abs. 2 LVVO mit erhöhten Lehrdeputat von zwölf SWS
zu versehen sind. Das ist möglich, wenn die Stellenbeschreibung vorsieht, das der/die Stelleninhaber/in überwiegend lehren soll. Es wird davon ausgegangen, dass dieses erhöhte Lehrdeputat zeitlich begrenzt erbracht wird, da der Lehrkräftebedarf ab ca. 2015 wieder sinken wird.
Eine Gefährdung der Magister- und Diplomstudiengänge wird nicht gesehen, zumal nach der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte das in einer Lehreinheit vorgehaltene Lehrangebot erschöpfend zu nutzen ist. Das bedeutet, dass die Lehrleistungen dort zu verstärken sind, wo sie vermehrt nachgefragt werden.
Zu 1: Für das kommende Wintersemester 2000/2001 werden an den Nds. Hochschulen Mittel für zunächst 19 Stellen zur Verfügung gestellt. Damit kann die Aufnahmekapazität insgesamt um ca. 350 Studienanfängerplätze im Studiengang für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen erhöht werden.
Zu 2: Die Verteilung der zusätzlichen Stellen auf die jeweiligen Teilstudiengänge ist Aufgabe der Hochschulen und richtet sich nach der zu erwartenden Nachfrage.
des Ministeriums für Frauen, Arbeit und Soziales auf die Frage 18 der Abg. Frau Pawelski, Frau Zachow und Dr. Winn (CDU):
Die Sozialministerin Merk hatte im Frühjahr zugesichert, sich an die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen und an die Vertreter der Leistungserbringer im Heilmittelbereich zu wenden, um die aufgetretenen Differenzen hinsichtlich der Verordnungen und des Budgets im Heilmittelbereich beizulegen. Inzwischen klagt jedoch die Arbeitsgemeinschaft der Heilmittelerbringer in Niedersachsen: „Die Zustände sind nach wie vor fatal“ („NOZ“, 26. Juli 2000).
3. Wie stellt sich die Situation der Heilmittelerbringer insbesondere im nordwestlichen Niedersachsen dar?
Zu 1: Die Landesverbände der gesetzlichen Krankenkassen und die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen haben im Rahmen eines Gesprächs am 31. August dieses Jahres ein Ergebnis erzielt. Die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen will das Gesprächsergebnis im Rahmen der Vertreterversammlung am 16. September abschließend beraten. Beide Parteien haben bis dahin absolute Vertraulichkeit über die Ergebnisse der Verhandlungen vereinbart.
Zu 2: Die Vereinbarung des Arznei- und Heilmittelbudgets ist Aufgabe der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen. Im Rahmen ihrer Möglichkeiten hat die Niedersächsische Landesregierung eine Moderatorenrolle zur Sicherstellung einer ausreichenden Versorgung von Patientinnen und Patienten mit Heilmitteln übernommen. Zu diesem Zweck wurde am 12. Mai dieses Jahres von der Ministerin ein Gespräch mit den Krankenkassen und der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen geführt. Dieses Gespräch hat bewirkt, dass die Verhandlungen über das Arznei- und Heilmittelbudget 2000 wieder aufgenommen wurden.
Zu 3: Nach ersten Hochrechnungen sind die IstAusgaben für Heilmittel in Niedersachsen insgesamt um etwa 2 % gesunken. Vor diesem Hintergrund sind Meldungen über Verordnungseinbrüche von bis zu 80 % in einzelnen Regionen des Landes nicht nachvollziehbar. Die Ausgaben für Heilmittel werden nicht regional differenziert erfasst. Erkenntnisse über spezielle Entwicklungen in verschiedenen Regionen Niedersachsens liegen deshalb nicht vor.
Über die Zahl der zugelassenen Heilmittelerbringer hat die AOK in Niedersachsen in einem Vergleichszeitraum von Februar 1996 bis März 2000 eine Erhebung angestellt. Danach wuchs die Zahl der zugelassenen Physiotherapeuten (Kranken- gymnasten und Masseure) in diesem Zeitraum z. B. in der Region Osnabrück um 55,33 %.
des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten auf die Frage 19 der Abg. Ehlen, Kethorn, Oestmann, Frau Hansen und Biestmann (CDU) :
Landwirtschaft droht weitere Kostenbelastung wegen der Entsorgung so genannter BSE-Risikomaterialien
Obwohl es in Deutschland bisher keinen einzigen originären BSE-Fall gegeben hat, geht die EU-Kommission davon aus, dass in Deutschland ein hohes BSE-Risiko besteht. Sie hat deshalb entschieden, die so genannten BSERisikomaterialien bei Rindern gesondert zu erfassen und zu entsorgen. Mit dieser Entscheidung der EU-Kommission drohen den Rinderhaltern neue enorme Kostenbelastungen. Dabei hat die Kommission in keiner Weise berücksichtigt, dass in Deutschland seit Jahrzehnten das sichere Drucksterilisationsverfahren bei der Tiermehlherstellung angewendet wird.
Zum jetzigen Zeitpunkt ist noch nicht absehbar, wer diese zusätzlichen Kosten tragen soll. Möglicherweise muss damit gerechnet werden, dass es bei der Finanzierung dieser Kosten zu weiteren zusätzlichen Wettbewerbsverzerrungen unter den Bundesländern dadurch kommt, dass zum Teil die Länder die Kosten für die Erfassung der so genannten Risikomaterialien selbst tragen, andere Länder dagegen die Kosten den Tierhaltern auferlegen wollen.
1. Welche einzelnen Anstrengungen hat sie unternommen, um den Beschluss der Europäischen Kommission zu verhindern?
2. Welche Maßnahmen hat im Einzelnen die Bundesregierung unternommen, um den Beschluss der Europäischen Kommission zu verhindern?
3. Nach vorläufigen Schätzungen belaufen sich die Entsorgungskosten in Niedersachsen auf jährlich ca. 20. Mio DM. Was gedenkt die Landesregierung zu tun, um die Kosten für die niedersächsische Landwirtschaft so gering wie möglich zu halten, um Wettbewerbsverzerrungen auf Kreis-, Landes- und Bundesebene zu vermeiden?
Zu 1: Die Diskussion um die von der EUKommission geforderte Sonderentsorgung der als besonders BSE-risikobelastet angesehenen Teile von Tierkörpern von Rindern, Schafen und Ziegen hat sich über fast vier Jahre hingezogen. Von Anfang an hat dabei die Landesregierung die Auffas
sung vertreten, dass Deutschland ein BSE-freies Land ist und mit dem Aufspüren der BSEerkrankten Importrinder aus dem Vereinigten Königreich belegt hat, dass die Bundesrepublik über ein geeignetes Untersuchungssystem zur Erkennung etwaiger BSE-Erkrankungen verfügt.
Von dieser Position ausgehend hat die Landesregierung, vertreten durch den Landwirtschaftsminister, bereits nach Erlass der dann nicht in Kraft getretenen ersten SRM-Entscheidung 97/534/EG den BML aufgefordert, gegen diese Entscheidung Klage beim EuGH zu erheben. Der niedersächsische Landwirtschaftsminister hat zudem diese Frage zum Thema der Agrarministerkonferenz im September 1997 in Husum gemacht, leider aber dort von den Ministerinnen/Ministern der anderen Bundesländer keine echte Unterstützung erhalten. Der damalige Bundeslandwirtschaftsminister Borchert hat danach eine Klageerhebung als nicht erfolgversprechend abgelehnt.
Es bestand damals die Erwartung, dass die Kommission von ihrer Entscheidung abrücken und nur für die tatsächlich von der BSE betroffenen Mitgliedstaaten und Drittländer eine Sonderentsorgung des Risikomaterials fordern würde. Von daher war seinerzeit kein zusätzlicher Handlungsbedarf gegeben.
Zur Vorbereitung einer neuen Entscheidung beauftragte die Kommission seinen wissenschaftlichen Lenkungsausschuss mit der Erarbeitung von Kriterien zur Festlegung des so genannten geografischen Risikos, um anhand dieser Kriterien jeden Mitgliedstaat bezüglich seines BSE-Risikos bewerten zu können. Dazu mussten die Mitgliedstaaten umfangreiches epidemiologisches Datenmaterial vorlegen.
Die ersten Entwürfe des wissenschaftlichen Lenkungsausschusses in dieser Sache gingen von einer Festlegung von vier Statusklassen aus. Deutschland war dabei der Statusklasse 2 – BSE-frei – zugeordnet, was zur Folge gehabt hätte, dass das Risikomaterial nur bei Importschlachttieren, die aus Status 3- oder Status-4-Ländern (BSE- infizierte Länder) stammten, hätte entfernt werden müssen. Insofern bestand bis zum Sommer dieses Jahres für Deutschland weiterhin kein Anlass, in dieser Sache spezielle Aktivitäten zu entwickeln.