Anfang Juni d. J. legte der wissenschaftliche Lenkungsausschuss seinen Abschlussbericht vor. In diesem war Deutschland wider Erwarten in die
Statusklasse 3 – niedrige BSE-Inzidenz – eingeordnet worden. Auf diese Aussage zurückgreifend, legte die Kommission die inzwischen geltende neue SRM-Entscheidung dem Ständigen Veterinärausschuss zur Abstimmung vor.
Der Entwurf fand im Ständigen Veterinärausschuss keine qualifizierte Mehrheit, aus dem Abstimmungsverhalten der Vertreter der Mitgliedstaaten war aber zu erkennen, dass der Entwurf bei der nun erforderlichen Behandlung im Agrarministerrat weder mit qualifizierter Mehrheit abgelehnt werden noch eine Zustimmung mit qualifizierter Mehrheit finden würde und damit von der Kommission in der Fassung des Entwurfes in Kraft gesetzt werden könnte.
Diese Situation veranlasste den niedersächsischen Landwirtschaftsminister mit Schreiben vom 14. Juni seine Forderung nach Klageerhebung gegen die in ihrer Form rechtlich zweifelhafte und fachlich nicht zu vertretende Entscheidung wieder aufzugreifen. Gleichzeitig forderte er den BML auf, der Kommission noch vor der endgültigen Verabschiedung der Entscheidung schriftlich mitzuteilen, dass seitens der Bundesrepublik Deutschland für den Fall der Verkündung der Entscheidung ernsthaft die Klageerhebung erwogen würde.
Der Bundeslandwirtschaftsminister hat dieser Initiative nicht entsprochen. Er bestätigte die noch von seinem Vorgänger getroffene Entscheidung, dass seitens der Bundesregierung eine Klageerhebung wegen der auch seiner Meinung nach nicht gegebenen Erfolgsaussichten nicht erhoben werde.
Inzwischen hat die Bayerische Staatsministerin für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Gesundheit in einem persönlichen Schreiben an Herrn Bundesminister Funke vom 23. August die Bundesregierung aufgefordert, fristgerecht Klage zu erheben und die einstweilige Aufhebung der Entscheidung beim Gerichtshof zu beantragen. Eine Reaktion des Bundesministers auf dieses Schreiben liegt bisher noch nicht vor.
Zu 2: Wie in Frage 1 bereits ausgeführt, hat der Vertreter des BML im Ständigen Veterinärausschuss gegen den Entscheidungsentwurf gestimmt. Der Vertreter des Ministers im Agrarministerrat – Bundesminister Funke war zu diesem Zeitpunkt erkrankt – hat sich der Stimme enthalten.
nisterium massiv die deutschen Interessen vertreten und immer wieder dargelegt und durch entsprechende Schriftsätze eindeutig begründet, dass Deutschland ein BSE-freies Land ist und deshalb eine besondere Entsorgung des so genannten spezifizierten Risikomaterials nicht erforderlich sei. Dass die Kommission und der wissenschaftliche Lenkungsausschuss auf diese Darlegungen keine fachliche Antwort erteilt haben, kann nicht dem Bundeslandwirtschaftsminister angelastet werden.
Zu 3: Nach intensiven Verhandlungen des niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums mit den Beseitigungspflichtigen und den Betreibern der Tierkörperbeseitigungsanstalten ist eine Beseitigung des Risikomaterials in Niedersachsen nach einheitlichen Kriterien in zwei Tierkörperbeseitigungsanstalten festgelegt worden. Die beiden ausgewählten Tierkörperbeseitigungsanstalten sollen dabei voll ausgelastet werden, wodurch die Kosten der SRM–Beseitigung deutlich gesenkt werden können. Nach derzeitigem Stand muss für die Beseitigung eines toten Rindes von einem Kostensatz von 230 DM und eines toten Schafes oder einer toten Ziege von knapp 50 DM ausgegangen werden. Hieraus errechnen sich Gesamtkosten in Höhe von 6 bis 7 Mio. DM, also deutlich geringere Kosten, als in der Anfrage angenommen wird.
Auch die jetzt niedrigeren Entsorgungskosten stellen eine Belastung für die Tierhalter in Niedersachsen dar. Dies entspricht aber der niedersächsischen Rechtslage und ist das Ergebnis der EUEntscheidung, in der trotz Drängen des BML keine Aussage für eine einheitliche Kostenregelung gemacht worden ist.
Das Umweltministerium hat jetzt 29 Regionen als weitere EU-Vogelschutzgebiete vorgeschlagen, die zusammen mit den der EUKommission bereits gemeldeten anderen Vogelschutzgebieten und den FFH-Gebieten das europäische Schutzgebietsnetz „Natura 2000“ bilden sollen. In einer Presseerklärung vom 11. Juli 2000 kündigte Minister Jüttner u. a. an, dass zur Vorbereitung der Aktualisierung der Vogelschutzgebiete vor Ort informiert
werden soll. Danach sollen Kommunen, Verbände, Institutionen der Wirtschaft und Landwirtschaft und - so weit möglich - Grundeigentümer und alle Interessierten beteiligt werden.
Betroffene Kommunen, Verbände und vor allem Grundeigentümer haben seinerzeit das Beteiligungsverfahren bei der FFHSchutzgebietskulisse massiv kritisiert als insbesondere wegen des unzumutbaren Zeitdrucks mangelhaft. Viele Verbände und Grundeigentümer fürchten, dass das Umweltministerium bei den Vogelschutzgebieten jetzt ähnlich vorgeht wie bei der FFHSchutzgebietsausweisung.
1. In welcher konkreten Form werden betroffene Kommunen, Verbände und Grundeigentümer über die beabsichtigte Anmeldung der Gebietsvorschläge und über die Auswirkungen dieser Anmeldung auf Nutzungen und Wirtschaftsbeschränkungen informiert?
3. Welche konkreten Vorstellungen hat das Umweltministerium über die Zeiträume, in denen betroffene Kommunen, Verbände und Grundeigentümer ihre Stellungnahmen der jeweils zuständigen Bezirksregierung zuzuleiten haben?
Zu Frage 1: Die Bezirksregierungen führen das Informations- und Beteiligungsverfahren zur Aktualisierung der niedersächsischen Vogelschutzgebiete gemäß der Vogelschutzrichtlinie der EU (79/409/EWG) durch. Dazu haben die betroffenen Kommunen und Verbände umfangreiches Informationsmaterial, bestehend aus Übersichtkarte, Detailkarten, Gebietsbeschreibungen und Informationsbroschüre, erhalten. In der Broschüre werden die Auswirkungen der Festlegung von Vogelschutzgebieten für bestehende Nutzungen und für neue Vorhaben dargestellt. In den Gebietsbeschreibungen und Legenden der Detailkarten sind Vorschläge für den künftigen Schutz der Gebiete enthalten. Die Bezirksregierungen veranstalten zudem öffentliche Informationstermine vor Ort.
Zu Frage 2: Die Vogelschutzrichtlinie sieht kein formelles Verwaltungsverfahren bei der Gebietsauswahl vor. Dennoch führt das Umweltministerium ein umfassendes Verfahren zur Information und Beteiligung der Betroffenen und aller Interessierten durch. Das Land tut dabei alles, was mit vertretbarem Aufwand möglich und machbar ist. Hierzu gehört u. a. die Durchführung der öf
fentlichen Informationsveranstaltungen durch die Bezirksregierungen, an denen alle betroffenen Grundstückseigentümer und Nutzungsberechtigten sowie interessierte Bürgerinnen und Bürger teilnehmen können. Durch die Beteiligung der Gemeinden haben diese die Möglichkeit, örtlich Betroffene zu informieren, z. B. durch Bekanntmachungen in örtlichen Zeitungen, durch Einladungen zu Veranstaltungen, die gezielt an betroffene Landeigentümer und –nutzer gerichtet werden. Auch durch die Wirtschafts- und Landwirtschaftsverbände erfolgt eine intensive Information ihrer Mitglieder vor Ort. Auf diese Weise war bei der Erarbeitung der abschließenden Meldung von FFH-Gebieten praktisch jeder Grundeigentümer und –nutzer im einzelnen informiert und konnte sich an der Diskussion beteiligen.
Zu Frage 3: Die Bezirksregierungen haben die Stellungnahmen der Betroffenen bis Mitte November 2000 erbeten.
Der Landtag hat im Juni neue Aspekte bei der Förderung der Medienwirtschaft beschlossen mit dem Ziel, die niedersächsische Medienwirtschaft zu stärken.
Ein entscheidender Baustein für die Entwicklung der Medienwirtschaft soll die Mediengesellschaft werden, unter deren Dach sowohl der „klassische Bereich“, wie die Filmförderung, als auch der Multimediabereich angesiedelt werden sollen.
Um den Multimediabereich erfolgreich ausbauen zu können, bedarf es eines soliden Fundaments im kulturellen Film- und Medienbereich. Niedersächsische Produktionsfirmen, Regisseure und Autoren sind die Basis für den Ausbau des Medienstandortes Niedersachsen.
1. Wie wird das Land sicherstellen, dass die bisher erfolgreiche kulturelle Filmförderung, insbesondere die niedersächsischen Filmfestivals, Medienhäuser und Medienwerkstätten, die Medienproduktionsförderung unter kulturellen Gesichtspunkten, filmkulturelle Einrichtungen und die Förderung des Abspiels von kulturell wertvollen Filmen in gewerbli
2. Wie wird die Landesregierung sicherstellen, dass im Rahmen einer Mediengesellschaft die Gestaltungsmöglichkeiten des Landes im Bereich der Förderung von Film- und Fernsehproduktionen (z. B. Fördermittel ohne Sender- bindung, Rechteabtretung an Sendeanstalten) erhalten bleiben?
3. In welcher Form sollen die bestehenden Institutionen, die bisher im Rahmen der Filmförderung tätig waren, in die neue Förderstruktur eingebunden werden?
Die sich weltweit dynamisch entwickelnde Medienwirtschaft ist ein Wachstumsmarkt der Zukunft, an dem Europa und mit ihm Niedersachsen und Bremen angemessenen Anteil haben müssen. Auf Initiative Niedersachsens haben es sich die beiden Landesregierungen daher zum Ziel gesetzt, im Rahmen einer gemeinsamen Gesellschaft zusammen mit weiteren finanzstarken und kompetenten Mitgesellschaftern bzw. Kooperationspartnern wie dem NDR, dem ZDF, SAT 1 und der Deutschen Messe AG die Medienstandorte Niedersachsen und Bremen nachhaltig zu stärken und weiter zu entwickeln. Zu diesem Zweck sollen Ressourcen gebündelt, vorhandene Angebote vernetzt, innovative Kompetenzen ausgebaut und Projekte mit Initialzündung für die Medienwirtschaft gefördert werden. Die Mediengesellschaft Niedersachsen/Bremen GmbH (Arbeitstitel) soll unter einer gemeinsamen Dachgesellschaft voraussichtlich zwei Tochtergesellschaften mit zusammen vier Geschäftsbereichen umfassen:
Eine gezielte Herstellung von Synergieeffekten zwischen den einzelnen Gesellschaftsbereichen (Profit/Non-Profit) wird angestrebt. Die erforderlichen Verträge werden gegenwärtig vorbereitet. Die Mediengesellschaft soll an der EXPO-Plaza in Hannover angesiedelt werden und dort im attraktiven Umfeld zahlreicher weiterer Medienunternehmen und Medieninstitutionen zum 1. Januar 2001 ihre Arbeit aufnehmen.
gung zu stellen, mit denen u.a. auch die bisher erfolgreiche kulturelle Filmförderung in Niedersachsen fortgesetzt werden kann. Dabei steht weniger der Ausbau als vielmehr die Optimierung der bisherigen Förderleistungen im Vordergrund. Neben neuen Förderschwerpunkten, etwa im Multimediabereich, sollen die in der Anfrage genannten Bereiche im Rahmen der satzungsgemäßen Aufgaben und Förderrichtlinien der geplanten Mediengesellschaft auch zukünftig angemessen berücksichtigt werden.
Zu 2: Die Landesregierung beabsichtigt, die Mehrheitsanteile an der Mediengesellschaft zu übernehmen. Bereits dadurch wird sich die Landesregierung in hinreichendem Maße Gestaltungsmöglichkeiten auch in Bezug auf die zukünftige Mittelverwendung der oben genannten Mediengesellschaft sichern. Zudem sollen Mittel, die das Land der Mediengesellschaft zur Förderung von Filmund Fernsehproduktionen bereitstellt, auch zukünftig keiner Senderbindung oder Rechteabtretung an Sendeanstalten unterliegen.
Zu 3: Es ist beabsichtigt, bestehende Institutionen, die bisher im Rahmen der Filmförderung erfolgreich tätig waren, in eine neue Förderstruktur einzubinden. Dabei ist vorgesehen, dass die Mediengesellschaft zur Erfüllung ihrer Aufgaben, zu denen etwa die Vergabe von Fördermitteln, die Durchführung eigener Projekte und die Bereitstellung von Serviceleistungen gehören, ggf. auf personelles Know-how und fachliche Kompetenzen bestehender Institutionen zurückgreift bzw. mit solchen Einrichtungen kooperiert. Da die Planungen zur Errichtung der Mediengesellschaft, ihrer personellen Ausstattung und Wahrnehmung ihrer Aufgaben noch nicht abgeschlossen sind, können über Art und Umfang der Einbindung bestehender Institutionen in die neue Förderstruktur derzeit noch keine näheren Aussagen getroffen werden. Die Form der Einbindung soll nach Möglichkeit im Einvernehmen mit den betroffenen Institutionen auf vertraglicher Grundlage erfolgen.