Protokoll der Sitzung vom 14.09.2000

Einführung der VGS durch „Druck von Oben“?

Die Gesamtkonferenz der Grundschule Hagen - Landkreis Hameln-Pyrmont - hatte der Ein

führung der Verlässlichen Grundschule zum Schuljahresbeginn 2002/2003 zugestimmt, der Schulausschuss der Stadt Bad Pyrmont entsprechend beschlossen. Am 11. Juli 2000 hat die Gesamtkonferenz beschlossen, die verlässliche Grundschule schon zum Beginn des Schuljahres 2001/2002 einzuführen, da „andernfalls die Schule bei der Einstellung von Lehrkräften extrem benachteiligt wäre“.

Im Antrag der Schule an den Schulausschuss des Schulträgers - Stadt Bad Pyrmont - heißt es: „Im kommenden Schuljahr wird die durch eine Versetzung freigewordene Lehrerstelle nicht neu besetzt, sondern erst dann ausgeschrieben, wenn wir die Verlässliche Grundschule einführen.“

Eine Lehrkraft war der Grundschule Hagen zum Schuljahresbeginn fest zugesagt, der Name ist bekannt. Die Schreiben der Bezirksregierung an diese Lehrkraft gehen bis heute bei der Grundschule Hagen ein. Zum Schuljahresbeginn allerdings wurde sie kurzfristig an die Verlässliche Grundschule Bad MünderBakede im Landkreis Hameln-Pyrmont versetzt.

Der Schulträger - die Stadt Bad Pyrmont - hat sich bezüglich der räumlichen Voraussetzungen für die VGS auf das Schuljahr 2002/2003 eingerichtet.

In der Elternschaft wird von „Erpressung“ und „Manipulation“ zur Einführung der VGS gesprochen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Warum, wann, durch wen und vor welchem Hintergrund wurde die bereits zugesagte und in die Unterrichtsplanung eingebaute Lehrkraft zum Schuljahresbeginn von der Grundschule Hagen zur VGS Bad Münder-Bakede versetzt?

2. Gibt es Hinweise darauf oder Beschwerden darüber, dass im Land Niedersachsen auch andere Entscheidungen zur Einführung der Verlässlichen Grundschule durch Druck zustande gekommen sind?

3. Wird die Grundschule Hagen die zugesagte, eingeplante und dann versetzte Lehrkraft erhalten, damit dem Verdacht entgegengewirkt wird, dass die Landesregierung die vorgezogene Einführung der VGS erzwingen bzw. „erpressen“ will?

Die Bildungsoffensive der Landesregierung sichert die Aufgabe quantitativer und qualitativer hoch stehender Bildungsangebote in den Schulen. Dafür hat die Landesregierung über 250 Millionen DM zur Verfügung gestellt: 1.000 zusätzliche Lehrerplanstellen und Mittel im Umfang von weiteren 1.000 Stellen allein für die Verlässliche Grund

schule. Darüber hinaus werden weitere 40 Millionen DM für regionale Konzepte sowie 75 Millionen DM für die Multimediainitiative zur Verfügung gestellt.

In diesem Zusammenhang ist festzustellen, dass die neuerdings häufiger geäußerte Vermutung, dass alle neu ausgeschriebenen Stellen für die Versorgung der Verlässlichen Grundschulen benötigt werden und dass darunter die Versorgung der übrigen Schulen leide, unzutreffend ist. Zum Schuljahresbeginn 2000/2001 wurden den Schulen – über den Ersatzbedarf hinaus – zusätzlich 500 Stellen zur Verfügung gestellt. Davon erhielten die neu einzurichtenden Verlässlichen Grundschulen nur 247 Stellen.

Ihren speziellen Fall der hier nachgefragten einzügigen Grundschule Hagen in Bad Pyrmont wird bei einer Einführung der Verlässlichen Grundschule ein Mehrbedarf von ganzen sechs Stunden im Vergleich zur Statistik im Februar entstehen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die einzelnen Fragen wie folgt:

Zu 1: Bei den Tauschverhandlungen im April wurde u. a. mit der Bezirksregierung Lüneburg vereinbart, zum 1. August 2000 eine Lehrkraft in den Regierungsbezirk Hannover zu übernehmen und im Landkreis Hameln-Pyrmont der Grundschule Hagen in Bad Pyrmont zuzuweisen.

Am 22. Juni 2000 beantragte die Lehrkraft, aufgrund des neue Wohnortes und der familiären Situation einen Schulort im nördlichen Teil des Landkreises Hameln-Pyrmont zu erhalten. Daraufhin wurde sie am 3. August 2000 von der Bezirksregierung Hannover an die Grundschule Bakede in Bad Münder versetzt. Auch aus dienstlichen Gründen war an der Grundschule Bakede ein Zugang sinnvoll, da an einer gesicherten Unterrichtsversorgung noch mindestens neun Stunden fehlten.

Die Unterrichtsversorgung an der Grundschule Hagen konnte durch Verlagerung von zwölf Lehrerwochenstunden aus der ebenfalls in Bad Pyrmont liegenden stark überversorgten Grundschule Baarsen gesichert werden. Beide Schulen sind jetzt nach dem Bericht der Bezirksregierungen Hannover im Durchschnitt zu 99,4 % versorgt.

Die Personalmaßnahmen waren aus Gründen der Fürsorge geboten und darüber hinaus notwendig, um einen Ausgleich der Unterrichtsversorgung zwischen den Grundschulen herbeizuführen.

Zu 2: Die Einführung der Verlässlichen Grundschule erfolgt auf Antrag des Schulträgers. Es ist Aufgabe der Schulbehörde, Schulen und Schulträger zu beraten und zu unterstützen. Beschwerden im Zusammenhang mit der Einführung der Verlässlichen Grundschule sind überprüft worden und haben sich als unbegründet herausgestellt.

Zu 3: Nein. Wie in der Antwort zu Frage 1 dargestellt, besteht keine Notwendigkeit, die ursprünglich an der Grundschule Hagen eingeplante Lehrkraft dorthin zu versetzen, da das Defizit durch eine andere Personalmaßnahme beseitigt wurde.

Anlage 15

Antwort

des Ministeriums für Frauen, Arbeit und Soziales auf die Frage 23 des Abg. Wenzel (GRÜNE):

Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen: Glaubenskrieg gegen Akupunktur als Kassenleistung?

Ein Arbeitsausschuss des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen kommt nach Mitteilung des deutschen Ärzteblattes vom 28. Juli 2000 zu der Erkenntnis, dass sich „die Wirksamkeit der Akupunktur nicht belegen lässt“. Deshalb lehne der Ausschuss eine Anerkennung der Akupunktur als Kassenleistung ab.

Während sich nach Schätzungen mittlerweile jährlich ca. 1,5 Millionen Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik mit Hilfe der Akupunktur behandeln lassen, sehen die Ärztevertreter im Bundesausschuss bisher keinerlei Gründe zur Anerkennung der Akupunktur als Kassenleistung. Im Gegenteil, der Vorsitzende des Bundesausschusses, Herr Karl Jung, Staatssekretär a. D., verbreitet in Pressemitteilungen Drohungen gegen Krankenkassen, die auf freiwilliger Basis Akupunkturleistungen erstatten. Er droht den Vorstandsmitgliedern der Krankenkassen hierfür sogar persönliche Regressforderungen an.

Eine abschließende Beratung des Bundesausschusses über die Anerkennung der Akupunktur als Kassenleistung ist mittlerweile für den 16. Oktober 2000 anberaumt. Der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen beschließt aufgrund des Sozialgesetzbuches die „zur Sicherung der ärztlichen Versorgung erforderlichen Richtlinien... für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung der Versicherten“. Während die Mitglieder des Bundesausschusses bekannt sind, ist die kassenärztliche Bundesvereinigung auf Nachfrage jedoch nicht bereit, die Namen der Mitglieder des zuständigen Ar

beitsausschusses zu benennen. Diese Information sei nicht öffentlich, hieß es dort.

Wer sich seit Jahren mit Hilfe der Akupunktur bei den verschiedensten Krankheiten behandeln lässt, hegt keinerlei Zweifel an der Wirksamkeit dieser Therapierichtung. Das gilt sicherlich für die allergrößte Zahl der Menschen, die sich bislang auch unter Inkaufnahme zusätzlicher Kosten für eine solche Behandlung entschieden haben. Auch könnte die Akupunktur wohl kaum auf eine Jahrtausende währende Tradition zurückblicken, wenn sie jeder Wirksamkeit entbehren würde.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Teilt sie die Auffassung des Arbeitsausschusses „Ärztliche Behandlung“ des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen und des Vorsitzenden des Bundesausschusses, dass sich „die Wirksamkeit der Akupunktur nicht belegen lässt“?

2. Wie begründet sie ihre Auffassung?

3. Unterstützt sie die Forderung nach Anerkennung der Akupunktur als Kassenleistung?

Die Bewertung von neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden fällt nicht in die Zuständigkeit der Landesregierung. Hierauf habe ich schon in der Plenarsitzung am 31. März dieses Jahres in einer Antwort zur Kostenübernahme für die Balneo-Fototherapie durch die Krankenkassen hingewiesen. Erlauben Sie mir, dass ich die Rechtslage nochmals kurz darstelle.

Nach § 92 SGB V beschließen die Bundesausschüsse die zur Sicherung der ärztlichen Versorgung erforderlichen Richtlinien über die Gewähr für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung der Versicherten. Diese Kompetenz autorisiert den Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen, auch Richtlinien über die ärztliche Behandlung und die Einführung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden zu beschließen.

In der vertragsärztlichen Versorgung dürfen neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden nur dann erbracht werden, wenn der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen ein positives Votum abgegeben hat. Bei seiner Entscheidung hat der Bundesausschuss den diagnostischen und therapeutischen Nutzen, die Notwendigkeit und die Wirtschaftlichkeit zu prüfen.

Dies bedeutet: So lange der Bundesausschuss über eine Methode noch nicht entschieden hat, darf

diese Methode nicht als Kassenleistung abgerechnet werden. In der Rechtsprechung hat das Bundessozialgericht hierzu eine Ausnahme entwickelt. Danach kann in den Fällen, in denen keine oder noch keine Entscheidung des Bundesausschusses vorliegt, ein Kostenerstattungsanspruch in Betracht kommen, wenn die fehlende Anerkennung der neuen Methode auf einem Mangel des gesetzlichen Leistungssystems beruht. Ein solcher Mangel liegt dann vor, wenn das Anerkennungsverfahren trotz der Erfüllung der für eine Überprüfung notwendigen formalen und inhaltlichen Voraussetzungen nicht oder nicht zeitgerecht durchgeführt wird.

Im Vorspann der Anfrage wird darauf verwiesen, dass die Beratung des Bundesausschusses über die Anerkennung der Akupunktur als Kassenleistung für Mitte Oktober vorgesehen ist. Die Entscheidung des Ausschusses wird wirksam, sofern nicht das Bundesministerium für Gesundheit sie innerhalb von zwei Monaten beanstandet.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen wie folgt:

Zu 1 und 2: Die Auffassung des Arbeitsausschusses "Ärztliche Behandlung" und des Vorsitzenden des Bundesausschusses sind der Landesregierung lediglich aus der zitierten Pressemitteilung bekannt. Die abschließende Entscheidung steht noch aus. Die vom Bundesausschuss in eigener Zuständigkeit zu treffenden Entscheidungen sind von der Landesregierung nicht zu bewerten.

Zu 3: Die Landesregierung wird sich wie bisher an der Weiterentwicklung des Gesundheitswesens und damit auch der ärztlichen Versorgung im Rahmen ihrer rechtlichen Möglichkeiten beteiligen. Eine Möglichkeit zur Einflussnahme bei der Einführung von neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden ist jedoch nicht gegeben.

Anlage 16

Antwort

des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur auf die Frage 24 des Abg. Golibrzuch (GRÜNE):

Stellenhebungen an Fachhochschulen

Im Stellenplan des Landesbetriebs Fachhochschule Hildesheim/Holzminden/Göttingen gibt es zwei Dienstposten im gehobenen Verwaltungsdienst mit der Besoldungsgruppe A 9. Nach Verrentung des Hauptsachgebietsleiters „Liegenschaften“ hat eine dieser Beschäftigten dessen Aufgabengebiet zunächst kommissa

risch und seit Januar 2000 endgültig übernommen. Die Tätigkeiten der Hauptsachgebietsleitung sind nach der Vergütungsgruppe BAT IV b bewertet, das entspricht einer Besoldung nach A 10.