Protokoll der Sitzung vom 10.10.2000

sondern dass ich Ihnen lediglich summarisch mitteile, dass wir die vorgeschlagenen Änderungen sinnvoll und sachgerecht finden. Weil es aber noch nicht angesprochen worden ist, möchte ich darauf hinweisen, dass wir es für überfällig erachtet haben, dass nun endlich die weibliche bzw. neutrale Sprachform in dieses Gesetz Eingang gefunden hat. Ich hoffe natürlich, dass so mancher Kommunalfürst,

(Möhrmann [SPD]: Fürstin!)

wenn er sich in die neuen Bestimmungen vertieft, auch den Aha-Effekt bekommt und sich überlegt, ob es nicht sinnvoll wäre, wenn auch in seiner Gemeinde die eine oder andere Frau mehr in den Gemeinderat oder in den Kreistag kommt.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wir werden uns konstruktiv an den Beratungen im Ausschuss beteiligen und in diesem Zusammenhang zwei Ergänzungen einbringen. Zum einen möchten wir gerne prüfen lassen, ob es nicht erforderlich ist, dass insbesondere das Wahlrecht für EU-Ausländer besser handhabbar wird. Das war offensichtlich bei den letzten Wahlen ein Problem. Darüber müssen wir wohl noch einmal nachdenken.

Darüber hinaus ist uns aufgefallen, dass nach wie vor ein wesentlicher Demokratiemangel dieses Gesetzes nicht behoben ist. Unsere Kommunalos in den Räten würden uns sicherlich tadeln, wenn wir die Gelegenheit ungenutzt ließen, erneut ein Stück Demokratie und ein Stück Gerechtigkeit einzufordern. Das heißt, wir werden eine Änderung der Sitzverteilung, also den Ersatz des bisherigen Höchstzahlverfahren durch das gerechtere und demokratischere Verfahren nach Hare-Niemeyer, dem Verhältnismaßstab, also eine Änderung des § 36, beantragen.

(Beifall bei den GRÜNEN - Zuruf von Adam [SPD])

Meine Damen und Herren, das ist keine neue Diskussion für Sie. Aber ich meine, man kann nicht oft genug darauf aufmerksam machen, dass es ein schlechter demokratischer Stil ist, diese Fairness gegenüber kleinen Parteien immer nur dann einzuräumen, wenn man sie als Koalitionspartner braucht. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, ich schließe die Beratung zu diesem Tagesordnungspunkt ab.

Wir kommen zur Ausschussüberweisung. Federführend soll die Beratung im Ausschuss für innere Verwaltung stattfinden, und mitberatend soll die Beratung im Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen erfolgen. Wer so entscheiden möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Das ist ausreichend unterstützt und damit so beschlossen.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 14: Einzige (abschließende) Beratung: Überplanmäßige Ausgaben im Haushaltsjahr 2000 in Höhe von 23.240.000 DM bei Kapitel 03 02 Titel 653 04 - Antrag der Landesregierung - Drs. 14/1815 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen - Drs. 14/1867

Der Antrag der Landesregierung wurde am 4. September 2000 direkt an den Ausschuss für Haushalt und Finanzen überwiesen. Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen. Im Ältestenrat waren sich die Fraktionen einig, dass über diesen Punkt ohne Besprechung abgestimmt wird. - Ich höre keinen Widerspruch und lasse daher gleich abstimmen.

Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen in der Drucksache 1867 und damit dem Antrag der Landesregierung zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Ich frage nach Gegenstimmen. - Nach Enthaltungen. - Ich stelle fest, dass das Ganze einstimmig erledigt werden konnte.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 15: Einzige (abschließende) Beratung: Überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2000 in Höhe von 81 Mio. DM bei Kapitel 08 02 Titel 892 88 - Antrag der Landesregierung - Drs. 14/1834 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen - Drs. 14/1868

Dieser Antrag wurde am 11. September 2000 an den Ausschuss für Haushalt und Finanzen zur Beratung und Berichterstattung überwiesen. Auch hier ist eine Berichterstattung nicht vorgesehen. Ebenfalls soll keine Besprechung erfolgen, wenn es nach der Einigung der Fraktionen im Ältestenrat geht. - Ich höre hierzu keinen Widerspruch und lasse daher gleich abstimmen.

Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen in der Drucksache 1868 und damit dem Antrag der Landesregierung zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Ich frage, ob es Gegenstimmen gibt. - Gibt es Stimmenthaltungen? - Ich stelle auch hier Einstimmigkeit fest.

Nun haben wir leider nichts mehr zu beraten, was den Präsidenten ermächtigen würde, noch weiter etwas zu sagen.

(Heiterkeit)

Ich darf Ihnen daher einen schönen, angenehmen Feierabend wünschen und mich für Ihre Mitarbeit bedanken.

Ich erinnere noch an den Parlamentarischen Abend. Aber das wissen die Fraktionen ja.

Damit ist die heutige Sitzung geschlossen.

Schluss der Sitzung: 17.32 Uhr.