Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Minister Weber, die Rede des Herrn Ministerpräsidenten würde mir an Ihrer Stelle reichlich zu denken geben. Sie sollten vielleicht im Kabinett einmal filtern, wie das denn gemeint war.
- Ja, ja! - Deshalb muss man sich schon einmal gefallen lassen, und zwar auch im öffentlichen Interesse, dass Zeitungen nicht nur das schreiben, was der Minister über seinen Pressesprecher verbreiten lässt, sondern auch, was andere darüber denken oder wie die tatsächlichen Verhältnisse sind. Das muss man sich schon einmal gefallen lassen.
Zum Thema Sicherheitsstandards in unseren JVAs möchte ich Folgendes sagen: Herr Ministerpräsident - Sie sind ja noch nicht so lange dabei -,
- okay, einverstanden -, lassen Sie sich doch einmal von Frau Merk die Reden geben, die sie bis 1990 gegen den damaligen Justizminister Walter Remmers zum Thema Sicherheitsstandards der JVAs gehalten hat.
Meine Damen und Herren, mir geht es um einen ganz wesentlichen Punkt, und den möchte ich einmal herausarbeiten, weil ich den Eindruck habe, dass Sie an den Kern des Themas nicht richtig heran wollen. Ich frage Sie im Lichte der Öffentlichkeit: Ist es denn nicht eine berechtigte Forderung, zu verlangen, dass unsere Justizvollzugsanstalten absolut ausbruchssicher sind? Angestrebt werden muss ein 100-prozentiger Wert.
- Das wollen Sie wohl alles nicht hören. - Ist nicht auch die zweite Forderung berechtigt, zu verlangen, dass die Justizvollzugsanstalten, Herr Plaue, auch nach innen sicher sein müssen? Es sind ja auch die Mitarbeiter angesprochen worden. Auch deren Sicherheit wollen wir. Die muss hinreichend gegeben sein, damit es nicht zu Geiselnahmen usw. kommt. Das war in Wilhelmshaven nicht der Fall. Es war keine Sicherheit zwischen dem Zellentrakt und den Räumlichkeiten, in denen die Bediensteten tätig waren, gegeben. Die Tür, die es gab, war nicht verschlossen. Das ist nur ein Aspekt. Man muss etwas tun, um die Sicherheit für die Bediensteten herzustellen.
Vorhin kam Ihrerseits eine sehr merkwürdige Einlassung, nämlich man bräuchte eine gewisse Ausbruchsmöglichkeit, damit es nicht zu Geiselnahmen kommt. Sie räumen also sozusagen ein, dass es im inneren Sicherheitsbereich der JVAs Defizite gibt. Damit die aber nicht zutage treten - das sagen Sie -, muss eine gewisse Ausbruchsmöglichkeit geschaffen werden. Entweder ist dort von dem Pressesprecher etwas Falsches an die Öffentlichkeit gegeben worden, oder man sollte das hier einmal klarstellen. Ich halte es für eine höchst bedenkliche Einstellung, zu sagen: Wir lassen einfach eine gewollte Ausbruchsmöglichkeit zu, damit Probleme nach innen nicht sichtbar werden.
- Stellen Sie das doch einmal klar. Das möchte ich einmal von dem Justizminister wissen. Er kann ja hier einmal erklären, wie seine Einstellung zu dem Thema der gewollten Ausbruchsmöglichkeit ist. Danke.
(Beifall bei der CDU - Plaue [SPD]: Das war total daneben! - Zuruf von der SPD: Pfui! - Weitere Zurufe von der SPD)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn es so wäre, dass Herr Busemann meine Einstellung zu dieser Frage nicht kennen würde, oder wenn es daran irgendeinen Zweifel gäbe, Herr Busemann, dann hätten Sie ein Recht, danach zu fragen. Aber Sie kennen meine Einstellung zu diesem Thema. Sie wollen der Öffentlichkeit weismachen, dass es die Überlegung gäbe, sozusagen gewollte Sollbruchstellen zu haben.
- Reden Sie nicht solch einen Unsinn. - Die Wahrheit ist, dass wir einen gesetzlichen Auftrag haben, den unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Vollzug jeden Tag auch mit Risiko für ihre eigene Person - was das bedeutet, das haben wir wohl in Uelzen erlebt - erfüllen. Daran gibt es überhaupt nichts zu deuteln. Es gibt auch nichts an der Verantwortlichkeit des Staates dafür zu deuteln, dass dann, wenn es eine richterliche Entscheidung gibt, die jemandem die Freiheit nimmt, diese richterliche Entscheidung auch durchgesetzt wird. Das ist keine Frage. Herr Kollege Busemann, man kann es sich aber nicht so einfach machen, dass man es bei polemischen Reden in diesem Hohen Hause belässt, anstatt sich investiv, personell und unter Einschluss der Aspekte, die - ich bin Herrn Schröder ausdrücklich dafür dankbar, dass er die genannt hat - zu einer veränderten Vollzugslandschaft führen können, z. B. um die Drogenkriminalität und darum zu kümmern, wie die Mitarbeiter arbeiten müssen und welche Bedingungen sie vorfinden.
Ich sage Ihnen: Mich hat es nicht beunruhigt, dass der Ministerpräsident zitiert hat, was Fachleute von dem Justizvollzug der vergangenen beiden Jahre - man darf auch noch mehr Jahre einschließen halten. Die wissen, wovon sie reden. Das höre ich mit Genugtuung. Sie wissen offenbar nicht, wovon Sie reden.
Debatte über die Probleme im Vollzug, und wir handeln danach. Ähnlich hat sich auch der Fraktionsvorsitzende der CDU, Herr Wulff, im Mai 1999 hier im Plenum geäußert. Und wenn die CDUFraktion nicht nach dem Motto „Was kümmert mich mein Geschwätz von gestern?“ handeln will, dann muss sie sich an diesem Seriositätsanspruch messen lassen. Aber das, was Herr Busemann am Samstag in der „NWZ“ geäußert hat, ist genau das Gegenteil von seriös. Die berühmte neue Philosophie in der Strafvollzugspolitik, die Sie, Herr Busemann, fordern, basiert doch immerhin auf einem Konzept. Dieses Konzept haben Sie in jüngster Vergangenheit immer mitgetragen.
Ich habe ja Verständnis für Sie, dass Sie als Oppositionspolitiker der Landesregierung nicht ununterbrochen auf die Schulter klopfen und Lobeshymnen von sich geben. Aber zu verzeichnen sind 1.000 neue Stellen mehr in den letzten zehn Jahren, eine 31-prozentige Steigerung des Finanzvolumens in Sachen Sicherheit und Neubauten und eine ganz starke Reduzierung der so genannten Ausbruchszahlen. Ich habe Verständnis dafür, dass Sie auch deshalb zurückhaltend reagieren, weil Sie das unter Albrecht nicht geschafft haben.
Wir erwarten aber, dass Sie, wenn Sie ein Konzept parlamentarisch begleiten, dessen Philosophie nicht
in Frage stellen. Deshalb zurück zu den Fakten, und zwar zu besonderen Konsequenzen Ihrer Halbinformationen.
Im Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen hat Ihnen der Minister Informationen angeboten Informationen jeglicher Art, natürlich auch über den Faktor Mensch und auch über den Innenbereich. Was haben Sie getan? Sie wollten überhaupt keine Informationen über die Details im Personalbereich hören. Sie wollten sie nicht hören, weil Sie diese natürlich hätten vertraulich behandeln müssen. Mit dieser selbstverhängten Nachrichtensperre
Um beim Thema Innensicherung noch einmal auf die Fakten zurückzukommen: Herr Kollege Stratmann, Ihnen ist als Vorsitzender des Unterausschusses sehr wohl dargelegt worden, dass z. B. in Hildesheim konkrete Umbaumaßnahmen geplant worden sind.
Uns ist aber auch dargelegt worden - ich meine, dieses Stück Ehrlichkeit bzw. Seriosität gehört auch dazu -, dass der Vollzug bei einer kompletten Innensanierung nicht auf der Baustelle stattfinden kann. Vielmehr bedeutet dies Verlagerung. Wir können die Gefangenen nicht wegzaubern.
Wir müssten sie in eine noch nicht gefertigte JVA Sehnde, in eine erst geplante JVA Göttingen zaubern.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn diese Informationen von Ihrer Seite in die Öffentlichkeit gegeben werden, so hat dies ein Ziel: Sie beleidigen den Minister.
Aber nicht nur das. Sie schaden auch dem gesamten Strafvollzug. Das ist das Bedauerliche an dieser Debatte. - Ich danke Ihnen.