Protokoll der Sitzung vom 10.10.2000

(Beifall bei den GRÜNEN)

Ebenso unnötig, Herr Minister, ist es, mit den betroffenen Beschäftigten, die einmütig im Abfallwirtschaftsbereich eine Anstalt des öffentlichen Rechts favorisieren, so umzuspringen. Sie wissen genau: Dahinter steckt der Wunsch nach Einheit des bisherigen Betriebes der Abfallwirtschaft der Landeshauptstadt Hannover, die nach Ansicht der Beschäftigten nur über eine Anstalt des öffentlichen Rechts gemeinsam in die Region überführt werden kann. Ich kenne kein wirklich sachliches bzw. fachliches Argument, das dagegen spricht, in dieser Form vorzugehen. Warum sollte man also die Beschäftigten, die für einen positiven Start der Region gebraucht werden, in dieser Form brüskieren?

Der nächste Punkt erscheint mir allerdings am wichtigsten. Geradezu fassungslos waren wir, als wir - entgegen dem bisherigen Entwurf, der zur Stellungnahme in Umlauf gebracht wurde - im Gesetzentwurf der Landesregierung die Kommunalisierung einer der wichtigsten regionalen Aufgaben vorfanden, nämlich die Kommunalisierung der sozialen Wohnungspolitik. Hier wird mit einem Federstrich hintenrum wieder eingerissen, was vorn durch die Regionalisierung der Sozialhilfe endlich aufgebaut werden soll. Sie durchbrechen hier den eigenen Anspruch auf Kommunalpolitik aus einer Hand an einer ganz entscheidenden Stel

le, Herr Bartling. Das ist für uns unfassbar und auch völlig kontraproduktiv zum übrigen Sinn des Gesetzes. Dieser Gedanke ist unpraktikabel, kostenintensiv und sachlich falsch.

Die 30 Mitarbeiterinnen des Wohnungsamtes des Landkreises können, verteilt auf 20 Landkreisstädte, nicht mehr kompetent handeln. Viel mehr Sinn macht die Zusammenlegung der Ämter aus Stadt und Kreis bei der Region. Die Übersicht über den Wohnungsmarkt hat nur, wer Förderung und Überwachung in einer Hand hat. Nur so können effizient und kostengünstig die zielgenaue Koordination und Überwachung der Wohnungspolitik in der Großstadtregion sichergestellt werden. Nur die überlegte Verteilung reduziert die Probleme und senkt den Kostenaufwand für Betreuung und soziale Ausgleichsmaßnahmen.

Der kleinliche Streit um die Übernahme der Kosten der Stadt Hannover für den sozialen Wohnungsbau der vergangenen Jahrzehnte durch die Region darf nicht zum Stolperstein werden.

(Eveslage [CDU]: Die braucht doch Millionen! Das ist doch nicht klein- lich!)

Ein Kompromiss könnte z. B. sein, hier den Schnitt ab dem Zeitpunkt zu setzen, zu dem der gemeinsame Vorschlag der drei Hauptverwaltungsbeamten aus Stadt, Kreis und Kommunalverband zur Regionalreform 1996 auf den Tisch kam. Das wäre keine Kostenteilung, wäre aber ein gewisses Anerkenntnis einer Übernahme von der Region aus. Die Landeshauptstadt wäre wohl gut beraten, die Mehrkosten, die ihr alleinig durch die Weiterführung der Wohnungsbaupolitik entstünden, hier einmal mit dem Kompromiss zu vergleichen.

(Möllring [CDU]: Da haben Sie ja Recht!)

Lassen Sie uns diese drei Punkte gemeinsam korrigieren. Dann können wir dieses Gesetz am Ende wirklich einmütig beschließen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank. - Herr Kollege Schwarzenholz, Sie haben bis zu zwei Minuten Redezeit.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist schon ein Unikum besonderer Art, dass wir hier heute ein Wahlgesetz beschließen, dessen Grundlage erst heute eingebracht wird. Dafür trägt die Landesregierung die Verantwortung. Es ist kennzeichnend, dass dieses Hauruckverfahren gewählt wird, um mit Macht diese Region zu schaffen.

Wer hier verspricht, dass diese Regionsbildung eine auf Hannover begrenzte Angelegenheit ist, der weiß, dass er nicht die Wahrheit sagt.

(Adam [SPD]: Was?)

Natürlich wird Hannover das Pilotprojekt sein, und natürlich wird es nicht gleichermaßen auf das restliche Land übertragen werden. Aber hier wird ein zentraler Angriff auf die bisherige Kommunalverwaltungsstruktur und die Selbstverwaltung vorbereitet, und es wird ein Veränderungsprozess eingeleitet, und zwar nicht der, dass die Regierungspräsidien aufgelöst werden und die Aufgaben von oben nach unten verteilt werden, sondern das Hauptsignal bei der Regionsbildung in Hannover ist, dass Aufgaben von unten nach oben gezont werden. Dieses Beispiel ist das, was mir bei dem ganzen Diskussionsprozess vor allem Sorge macht.

Am Beispiel der Abfallwirtschaft wird das ganz deutlich. Es gefällt natürlich vielen Verwaltungsebenen nicht, dass die Bevölkerung gegenwärtig sehr intensiv über Abfallgebühren und Abfallkonzepte diskutiert und Mitwirkungsrechte hat. In Hannover wird das zukünftig auf einer Ebene gelagert sein, auf der im Stadtrat gesagt werden wird: Es tut mir Leid, wir haben da gar keine Einflussmöglichkeiten mehr. Das liegt jetzt bei der Regionsversammlung. Da müssen diese und jene Interessen in einen Topf. - Genauso wird es auch in vielen anderen Aufgabenfeldern laufen.

(Zuruf von Hagenah [GRÜNE])

Es wird weniger Demokratie geben, die Aufgaben werden hochgezont, und das, was hier versprochen wird, ist ein Abbau kommunaler Selbstverwaltung und nicht die Schaffung neuer kommunaler Selbstverwaltung

(Frau Harms [GRÜNE]: Was stört mich mein Geschwätz von gestern!)

Die Tatsache, dass gleichzeitig die preußische Verwaltungsstruktur der Bezirksregierung beibehalten wird, spricht doch Bände.

(Frau Harms [GRÜNE]: Ihr kriegt da wohl keine Sitze!)

Wir haben einen Abbau von demokratischer Selbstverwaltung zu erwarten. - Da nützen Ihre Zwischenrufe, Frau Harms, gar nichts. Sie tragen das als Grüne mit und treten damit Grundsätze, die Sie selbst einmal vertreten haben, mit Füßen.

(Frau Harms [GRÜNE]: Sie haben das mitgetragen! Man könnte mit Ih- nen eine Plakat-Aktion wie mit Frau Merkel machen! Das ist ja furchtbar!)

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe damit die allgemeine Aussprache.

Wir kommen jetzt zur Einzelberatung des Gesetzentwurfes der Fraktion der SPD. Dazu bitte ich um Aufmerksamkeit; denn es geht um eine Vielzahl von Abstimmungen.

Ich rufe auf:

Zu § 1 liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ihr zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Stimmenthaltungen? - Bei einer Neinstimme ist die Änderungsempfehlung angenommen.

Auch zu § 2 liegt eine Änderungsempfehlung vor. Wer ihr zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Das ist bei einer Neinstimme angenommen.

Zu § 3 liegt auch eine Änderungsempfehlung vor. Wer ihr zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. Stimmenthaltungen? - Das ist bei einer Neinstimme angenommen.

Zu § 4 liegt ebenfalls eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ihr zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Stimmenthaltungen? - Bei einer Neinstimme ist das so beschlossen.

§ 5. - Unverändert.

Zu § 6 liegt ebenfalls eine Änderungsempfehlung vor. Wer ihr zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe.

Stimmenthaltungen? - Bei einer Neinstimme ist das so beschlossen.

Auch zu § 7 liegt eine Änderungsempfehlung vor. Wer ihr zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. Stimmenthaltungen? - Bei einer Neinstimme ist auch dies beschlossen.

Zu § 8 liegt ebenfalls eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ihr zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Stimmenthaltungen? - Bei einer Neinstimme ist das so beschlossen.

Zu § 9 liegt auch eine Änderungsempfehlung vor. Wer ihr zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. Stimmenthaltungen? - Das ist bei einer Neinstimme so beschlossen.

Auch zu § 10 liegt eine Änderungsempfehlung vor. Wer ihr zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. Stimmenthaltungen? - Keine. Bei einer Neinstimme ist das so beschlossen.

Ebenfalls zu § 11 liegt eine Änderungsempfehlung vor. Wer ihr zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. Stimmenthaltungen? - Auch das ist bei einer Neinstimme so beschlossen.

Zu § 12 liegt ebenfalls eine Änderungsempfehlung vor. Wer ihr zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. Stimmenthaltungen? - Bei einer Neinstimme ist das so beschlossen.

§ 13. - Unverändert.

Gesetzesüberschrift. - Unverändert.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer diesem Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung zustimmen will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Stimmenthaltungen? - Das Gesetz ist bei einer Neinstimme beschlossen.

Wir kommen jetzt zur Ausschussüberweisung des Gesetzentwurfes der Landesregierung in der Drucksache 1880. Federführend soll - wie könnte es anders sein? - der Ausschuss für innere Verwaltung sein, mitberatend sollen folgende Ausschüsse sein: Ausschüsse für Rechts- und Verfassungsfragen, für Verwaltungsreform und öffentli

ches Dienstrecht, für Haushalt und Finanzen, für Sozial- und Gesundheitswesen, für Umweltfragen, für Jugend und Sport, für Wirtschaft und Verkehr, für Städtebau und Wohnungswesen, für Gleichberechtigung und Frauenfragen sowie der Kultusausschuss. Gibt es sonst noch Wünsche? - Keine. Dann ist das so beschlossen. Wir haben damit die Tagesordnungspunkte 5 und 6 erledigt.

Wir kommen jetzt zum letzten Tagesordnungspunkt vor der Mittagspause, nämlich dem

Tagesordnungspunkt 7: Einzige (abschließende) Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes - Gesetzentwurf der Fraktion der SPD - Drs. 14/1681 Beschlussempfehlung des Kultusausschusses Drs. 14/1887

(Fasold [SPD] betritt das Rednerpult)

- Herr Kollege, setzen Sie sich doch noch einen Augenblick hin. Ich rufe Sie dann auf. Sind Sie so nett!

(Fasold [SPD]: Entschuldigung! - Heiterkeit bei der SPD)

- Ich freue mich ja, wenn Sie mitarbeiten, aber so schnell muss es nun auch wieder nicht sein.