Protokoll der Sitzung vom 12.10.2000

Nun zur Rechtslage in den anderen Bundesländern - Herr Biestmann hat ja gesagt, dass es alle Länder anders und viel besser machen -: Bayern, Thüringen und Brandenburg sind die drei Länder, die sich mit einem Drittel an den Kosten beteiligen.

(Beifall bei der CDU - Wojahn [CDU]: Die machen das gut! - Zuruf von Ehlen [CDU])

In Hessen gilt die Drittellösung nicht, sondern der Tierhalter zahlt über die enorm hohen Tierseuchenkassenbeiträge. Des Weiteren gibt es Bundesländer, in denen die Kommunen allein 100 % der Kosten tragen.

(Ehlen [CDU]: Das kriegen die über den kommunalen Finanzausgleich!)

Wollen Sie das? Dann schlagen Sie das vor, Herr Biestmann.

(Zuruf von Biestmann [CDU])

Sie sind stellvertretender Landrat. Machen Sie doch im Kreis Vechta den Vorschlag, dass der Kreis die Kosten übernehmen soll.

(Wojahn [CDU]: Und Sie machen ei- nen vernünftigen kommunalen Fi- nanzausgleich!)

Warum machen Sie das nicht? Sie können es machen. Warum tun Sie es nicht, wenn Sie es für erforderlich halten?

Dieser Landtag war über die Parteigrenzen hinweg immer der Auffassung, dass sich das Land an der Finanzierung dieser Kosten nicht beteiligen solle. Das war die gemeinsame Position aller Fraktionen in diesem Hause. Die verlassen Sie jetzt aus opportunistischen Gründen.

(Kethorn [CDU]: Herr Bodo Räke, Ihr Fraktionsmitglied, sieht das aber an- ders!)

Das halte ich für schlecht, meine Damen und Herren.

Ich brauchte Ihre Aufforderung nicht, um die Brisanz des Themas zu erkennen, Herr Biestmann.

(Biestmann [CDU]: Die brauchen Sie im Grunde genommen nie!)

Ich bitte um Nachsicht.

Herr Minister, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Ehlen?

Nein, ich möchte das zu Ende führen. - Meine Damen und Herren, bevor Sie den Antrag gestellt haben, haben wir schon Gespräche mit dem Niedersächsischen Landvolkverband aufgenommen. Wir haben uns gemeinsam über mögliche Lösungen unterhalten.

(Biestmann [CDU]) : Ohne Ergebnisse bisher!)

Ich meine, es ist auch durchaus notwendig - vielleicht könnten Sie das unterstützen, Herr Biestmann -, mit dem Landkreistag darüber zu reden, ob man sich dort denn aufgrund der Rechtslage, die seit drei Jahren in Niedersachsen gilt, in dieser brisanten Situation, die ich genauso beurteile wie Sie - insofern unterscheiden wir uns in der Beurteilung der Sachlage nicht -, wirklich sozusagen besser stellen will oder ob man bereit ist, mit uns darüber nachzudenken, die Kosten, um die man dort durch diese gesetzliche Regelung entlastet wird, angesichts der Problematik weiterhin zu tragen, also ein Status quo für die Landkreise. Sie sollten mit mir darüber nachdenken, ob wir das hinkriegen, weil das eine erhebliche Kostenentlastung für die Betroffenen bedeuten würde.

Es gibt andere Möglichkeiten - darüber können wir miteinander reden -, um die Gesamtsumme der Kosten zu reduzieren. Zu diesem Punkt haben wir eine Arbeitsgruppe mit dem Landvolkverband eingerichtet. Insofern laufen Sie der Entwicklung hinterher.

(Kethorn [SPD]: Das ist ja vernünf- tig!)

Wenn Sie uns auffordern, wir müssten noch mehr tun, dann muss ich Ihnen sagen, dass Sie offenbar nicht Bescheid wissen. Herr Biestmann redet über die Prionik-Tests, die die Nordrhein-Westfalen angewendet haben, und sagt, das sei eine ganz wichtige Sache. Wir machen das auch. Das sollten Sie wissen. Wir untersuchen alle verhaltensauffällig gewordenen Tiere im Rahmen eines Monitoring, und - das sage ich, damit Sie auch einmal die Kostenseite kennen lernen - dabei kostet jeder Test 206 DM. Diese Kosten übernehmen wir als Land, meine Damen und Herren. Das sind Kosten, die wir uns ans Bein binden.

Im Übrigen wissen Sie vermutlich gar nicht, dass wir im Moment gar keine Rechtsgrundlage für die Umsetzung dieses Gesetzes haben.

(Wojahn [CDU]: Das ist uns schon bekannt!)

- Dann nehme ich an, dass mein Haus Sie kundig gemacht hat. - Auch die Kosten, die dabei in der Zwischenzeit anfallen - das können etwa 300.000 DM werden -, übernehmen wir in dieser Übergangsphase, weil die Landkreise, deren originäre Aufgabe das ist, gesagt haben: Wir sind nicht bereit, in dieser Situation die Kosten zu übernehmen, weil wir hinterher nicht die Gebühren einziehen können. So ist die Auffassung der Landkreise. Ich sage Ihnen: Lassen Sie uns nicht an den Grundfesten des Tierkörperbeseitigungsrechts und des niedersächsischen Ausführungsgesetzes dazu rühren. Es könnte sein, dass Sie hinterher ganz andere Ergebnisse bekommen als die, die Sie sich wünschen.

Deshalb ist es wohl sinnvoll, im Ausschuss über dieses Thema zu reden und auszuloten, ob es Möglichkeiten der Kostenreduzierung gibt. Aber hier frank und frei zu sagen, dass ein Drittel das Land übernimmt, das ist so, wie Sie es immer machen: Wenn irgendjemand die Hand hebt und sagt „Ich habe noch einen Wunsch, erfüllt ihn mir einmal“, dann tun Sie das gerne, weil das natürlich nach Ihrer Auffassung Zustimmung bringt.

(Kethorn [CDU]: Aber nicht nur wir! Ihr Kollege Herr Räke auch!)

Wir sind verantwortungsbewusster. Deshalb sagen wir: Wir reden mit den Betroffenen, wir suchen nach Lösungen für ein Problem

(Zuruf von Wojahn [CDU])

- lassen Sie mich das abschließend feststellen -, das wir nicht verursacht haben, sondern das andere verursacht haben und das geschaffen wurde, ohne dass es dafür eine Notwendigkeit gab. Wenn der Landvolkverband in Niedersachsen oder ein Betroffener dagegen klagen wird, dann wird er unsere fachliche Unterstützung dafür haben. - Danke sehr.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank. - Herr Kollege Biestmann hat noch einmal um das Wort gebeten. Er hat auch noch genügend Redezeit. Bitte schön!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Rede des Kollegen Räke lässt hoffen, dass wir im Fachausschuss zu einer einvernehmlichen Regelung kommen und gemeinsam erkennen werden, dass wir über die Landesgrenzen Niedersachsens hinweg eine Regelung brauchen, die die Wettbewerbssituation unserer Tierhalter berücksichtigt.

(Brauns [SPD]: Aber nicht auf der Grundlage eurer Basis!)

Das, was der Minister in dieser Frage von sich gegeben hat, war eine reine Belehrung, ein Ausweichen auf Nebenkriegsschauplätze

(Beifall bei der CDU - Beckmann [SPD]: Das war eine notwendige In- formation!)

und sollte uns den Eindruck vermitteln, er wäre dieser Situation mit besonderen Detailkenntnissen gewachsen. In Wirklichkeit, Herr Minister, warten die niedersächsischen Landwirte auf eine Lösung, die lautet, dass sie am Montag nicht zu 100 % die Kosten dieser Sonderentsorgung übernehmen müssen.

(Beifall bei der CDU)

Fachgespräche und Arbeitskreise sowie das, was immer Sie an Gesprächen mit dem Landvolkverband geführt haben, sind bisher enttäuschend verlaufen. Ergebnisse haben Sie bisher nicht vorzuweisen. Wenn Sie in dem Zusammenhang sagen, dass wir als CDU-Fraktion der Sache hinterherlaufen, dann frage ich Sie: Wo sind Ihre Ergebnisse? Wir warten einmal ab. Sie werden den Protest im Lande erleben.

(Beifall bei der CDU)

Ich möchte Sie zu Ihrer Feststellung, dass Sie mit mir der Meinung sind, dass die Entscheidung falsch war und dass man klagen muss, eines fragen: Wo bleibt denn Ihre Initiative in Berlin oder Bonn?

(Biel [SPD]: Ist doch geschehen!)

Wofür haben wir denn eigentlich ein Landwirtschaftsministerium in Niedersachsen, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, auf diese politischen Prozesse Einfluss zu nehmen?

(Beifall bei der CDU)

Nach meiner Kenntnis sind alle Bundesländer bemüht, eine andere Regelung zu finden als die, die zurzeit noch in Niedersachsen gilt, auch Rheinland-Pfalz.

(Biel [SPD]: Ist nicht wahr!)

Auch Rheinland-Pfalz bemüht sich um diese Drittellösung. Insofern ist es nicht richtig, dass hier in dem Zusammenhang gesagt wird, allein Niedersachsen würde das tun. Das in Hessen gewählte Vorgehen mit den Tierseuchenkassen ist eine besondere Lösung. Das zeigt uns aber, dass wir auch im Bereich der Tierkörperentsorgung bestrebt sein sollten, eine bundeseinheitliche Regelung zu bekommen, unabhängig von dieser Risikomaterialentsorgung.

Herr Minister, ich möchte Sie auffordern, hier schnell zur Sache zu kommen, sich dem Problem zu stellen und endlich zusammen mit den Landvolkverbänden und den Tierhaltern eine Lösung zu finden, die für die betroffenen Tierhalter in Niedersachsen erträglich ist. Ansonsten wird es hier zu Wettbewerbssituationen kommen, die wir nicht haben wollen.

Eines will ich Ihnen noch sagen. Sie meinten zu Beginn der Rede, uns darüber belehren zu müssen,

(Beckmann [SPD]: Informieren!)

dass für die geschlachteten Tieren eine andere Regelung gilt als für die gefallenen. Das habe ich ja in meiner Rede ausführlich begründet. Natürlich gilt dafür eine andere Regelung. Dabei verbleiben die Kosten nämlich ausschließlich bei den Tierhaltern. Auch wenn das nach außen hin nicht so deutlich wird, werden diese Kosten - so habe ich das in meinem Vortrag eindeutig gesagt - umgelegt werden, weil sie nach dem Gesetz nicht gesondert erhoben werden können. Diese Belastung ist für die Landwirtschaft und für die Tierhalter bedeutend größer als die Lasten, die durch die Entsorgung der gefallenen Tiere entstehen. - Schönen Dank.