„Die Ausübung der durch diese Charta anerkannten Rechte, die in den Gemeinschaftsverträgen oder im Vertrag über die Europäische Union begründet sind, erfolgt im Rahmen der darin festgelegten Bedingungen und Grenzen.“
„Soweit diese Charta Rechte enthält, die den durch die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten garantierten Rechten entsprechen, haben sie die gleiche Bedeutung und Tragweite, wie sie ihnen in der genannten Konvention verliehen wird. Diesen Bestimmungen steht nicht entgegen, dass das Recht der Union einen weiter gehenden Schutz gewährt.“
Meine Damen und Herren, wir alle wissen, dass der Europäische Gerichtshof zum Schutz der Menschenrechte eingerichtet worden ist. Er besteht neben dem Europarat in Straßburg und ist kein Organ der Europäischen Union, sondern ganz unabhängig davon ein Organ des Europarates. Bei ihm können schon heute Bürger der Union wegen Menschenrechtsverletzungen klagen. Das ist viel
zu wenig bekannt. Viel zu sehr wird darauf geachtet, dass die Europäische Union diesen Schutz zusätzlich gewährleistet.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich abschließend Folgendes sagen: Wir haben dem Konvent zu danken, der diese Grundrechtecharta unter Leitung von Roman Herzog erarbeitet hat.
Wir sind am Beginn eines noch schwierigen Prozesses, der nicht nur die europäischen Verträge berührt, sondern auch in unser nationales Verfassungssystem eingreifen wird. Wir stimmen dem Antrag zur Grundrechtecharta heute zu. Wir wissen, dass uns die Umsetzung dieser Charta in diesem Landtag künftig noch weiter beschäftigen wird und auch weiter beschäftigen muss. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Grundrechtecharta soll der Kern einer europäischen Verfassung werden. Meine Ausführungen dazu habe ich eben gemacht. Deshalb verzichte ich darauf, jetzt noch einmal im Detail darauf einzugehen, sondern sage für meine Fraktion nur noch, dass wir dem Antrag mit den in ihm gesetzten Schwerpunkten zustimmen werden. Vielen Dank.
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Beratung. Wir kommen zur Abstimmung. Wer der Empfehlung des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten in Drucksache 1983 zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Das war einstimmig.