Protokoll der Sitzung vom 15.12.2000

Noch arbeiten die Sender als zeitlich befristete Modellprojekte. Nun müssen wir entscheiden, wie es in Zukunft weitergehen soll. Für die Einführung von Bürgermedien im Regelbetrieb sprechen uneingeschränkt die Ergebnisse der Begleitforschung, die die Landesmedienanstalt in Auftrag gegeben hat und auf die sich auch der Bericht der Landesregierung vom Mai - Drucksache 14/1624 - bezieht. Danach erreichen die Programme ihr lokales Publikum. Die Seher- und die Hörerzahlen können sich mit den Quoten von Spartenprogrammen etablierter Veranstalter ohne weiteres messen lassen. Im Durchschnitt kennen rund 80 % ihren Bürgersender. Jeder bzw. jede Sechste hört oder sieht das Programm mehr oder weniger regelmäßig; an manchen Standorten ist es sogar jeder oder jede Dritte. Die Programme sind thematisch vielfältig. Sie haben das lokale Informationsangebot erweitert und ein beachtliches Sendevolumen erreicht: Mehr als 1.000 Stunden Programm bringen die 14 Sender Woche für Woche.

Die Vereine als Träger sind stabil und haben bewiesen, dass sie die Menschen ihrer Stadt und Region mobilisieren können. Landesweit arbeiten heute an die 10.000 Bürgerinnen und Bürger ehrenamtlich und aktiv in ihrem Sender und bei der Programmgestaltung mit. Selbst eine vom Zeitungsverleger-Verband in Auftrag gegebene Expertise kommt zu dem Ergebnis, dass das Bürgermedienkonzept in Niedersachsen "als eine viel versprechende rundfunkorganisatorische Innovation beurteilt werden" kann.

Für die SPD-Fraktion steht fest, dass die Modellprojekte die beiden Hauptziele, die ihnen das Landesrundfunkgesetz vorgibt, erreicht haben. Sie sind eine wertvolle publizistische Ergänzung, sie bereichern unsere Medienlandschaft, und es ist ihnen gelungen, dass die Menschen Mikrofon und Kame

ra selbst in die Hand nehmen, um ihre Anliegen öffentlich zu machen. Die Sender sind insoweit gelebte und lebendige Demokratie. Sie fördern Beteiligung, und sie wirken integrativ. Das sind Leistungen, die vor dem Hintergrund der anhaltenden rechtsradikalen und fremdenfeindlichen Exzesse gar nicht hoch genug eingeschätzt werden können. Deshalb wollen wir das Landesrundfunkgesetz novellieren und die Bürgermedien auf Dauer absichern. Das ist Ziel unseres Entschließungsantrages.

Meine Damen und Herren, das inzwischen vieltausendfache ehrenamtliche Engagement in den und für die niedersächsischen Bürgermedien wäre ohne eine hauptamtliche Klammer in dieser Dimension wohl nicht denkbar. Landesweit arbeiten rund 150 hauptamtlich Beschäftigte und mindestens ebenso viele Honorarkräfte in den Sendern. Das zeigt die Bedeutung, die die Lokalsender inzwischen auch für den Arbeitsmarkt und als Anbieter qualifizierter Tätigkeiten im Mediensektor haben.

An verschiedenen Standorten, z. B. Beispiel in Wilhelmshaven, Uelzen und Hannover, stellen die Trägervereine auch Ausbildungsplätze für Volontäre und das noch junge Berufsbild „Mediengestalter Bild und Ton“ zur Verfügung. Das schafft nicht einmal der NDR in Hannover. Schließlich geben die Bürgersender laufend über 60 Praktikantinnen und Praktikanten die Gelegenheit der Berufsorientierung und -vorbereitung. Die niedersächsischen Bürgermedien stärken damit einen ansonsten in Niedersachsen eher schwach ausgeprägten Berufsbereich und Wirtschaftssektor.

Ich will nicht verschweigen, meine Damen und Herren, dass es noch immer - oder schon wieder kritische Stimmen gibt: Wozu noch Bürgerfunk, wo es doch heute das Internet gibt? - Das ist eine Frage, die aktuell immer wieder gestellt wird. Meistens unterstellt die Frage bereits die Antwort, nämlich dass das Internet die Bürgersender einfach ersetzen könne. Das stimmt aber nicht. Denn das Wissen darüber, wie Medien funktionieren, und die Fähigkeit, Medien kritisch zu nutzen, sowie die Fähigkeit, Medieninhalte selbstbestimmt zu produzieren, werden nicht durch weltweite Vernetzung - quasi von selbst - vermittelt. Wer umfassende Medienkompetenz gerade auch an Kinder und Jugendliche vermitteln will, kommt an aktiver Medienarbeit nicht vorbei.

Genau dafür stehen die Bürgermedien auch; übrigens nicht nur in Niedersachsen. Bundesweit gibt

es heute 120 Bürgersender. Das beweist: Bürgermedien sind bundesweit anerkannt als Medienkompetenzzentren. Bürgermedien sind meines Erachtens ein geradezu idealer MultimediaLernort. Warum? - Sie sind es, weil sie technische und medienpädagogische Kompetenzen und Erfahrungen in praktischer Medienarbeit haben wie nur wenige andere Einrichtungen.

Ausbildung und Fortbildung sind aber nicht die einzigen Aufgaben der Bürgermedien. Sie sind auch, um publizistisch wirken zu können, Fernsehund Radiosender. Eine publizistische Ergänzung können sie aber nur dann sein, wenn sie für ein möglichst breites Publikum empfangbar sind Das bedeutet, dass lokales Bürgerradio terrestrisch verbreitet und lokales Bürgerfernsehen in lokale oder regionale Kabelnetze eingespeist werden muss. Auch diese klassischen Verbreitungswege des Rundfunks kann das Internet absehbar nicht ersetzen. Kurz und gut: Das Internet kann die Bürgermedien zwar nicht ersetzen, aber eben sinnvoll ergänzen.

Die Modellprojekte haben im Verlauf des Betriebsversuchs nicht nur gezeigt, dass sie die zentralen Ziele des Landesrundfunkgesetzes erreicht haben. Die Sendepraxis zeigt auch, dass die organisatorische Differenzierung in Offene Kanäle und nichtkommerzielle Lokalradios eigentlich keine Grundlage mehr hat.

(Zustimmung von Senff [SPD])

Zu ähnlich sind Konzepte, Organisation und Programm. Außenstehenden war dieser Unterschied ohnehin kaum verständlich zu machen. Tatsächlich hat sich der Landesverband Bürger-Medien, dem alle 14 Sender angehören, bereits vor mehr als einem Jahr für die Zusammenführung ausgesprochen. Meine Damen und Herren, die SPD-Fraktion schließt sich diesem Vorschlag gerne an; entspricht er doch ohnehin Einschätzungen, die wir bereits bei der Landesrundfunkgesetz-Novelle 1993 gehabt haben, die aber mit unserem damaligen Koalitionspartner nicht umsetzbar waren.

Wenn das Konvergenzmodell Grundlage für den Regelbetrieb sein soll, dann muss mit dem neuen Landesrundfunkgesetz ein einheitlicher Organisationsrahmen geschaffen werden, der die zentralen und bisher nach NKL und OK getrennten Funktionen - nämlich Zugangsoffenheit für jedermann und Ergänzung der lokalen Medienlandschaft - zusammenführt. Einerseits sollen das Bürgerfernse

hen - das ein reiner Offener Kanal bleiben sollte und das lokale Bürgerradio der Zukunft eigene - d. h. vom Trägerverein gestaltete und verantwortete - Programmleistungen erbringen. Dabei muss der Schwerpunkt die lokale Information sein. Das entspricht dem NKL-Element. Andererseits muss der Träger für einen bestimmten Anteil der Sendezeit einen diskriminierungsfreien Zugang sicherstellen, der es allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern erlaubt, selbst produzierte Beiträge und Sendungen in Hörfunk und Fernsehen eigenverantwortlich zu verbreiten. Das entspricht der bisherigen Kernfunktion der Offenen Kanäle.

Was die konkreten Zulassungsvoraussetzungen der Antragsteller anbetrifft, werden wohl im Wesentlichen die bereits jetzt für NKL und OK geltenden Bestimmungen des Landesrundfunkgesetzes in angepasster Form angewandt werden können. Über die Details sollten wir bei der Novellierung des Landesrundfunkgesetzes reden.

Kommunales Engagement, auch die Beteiligung am Träger, sollte in jedem Fall möglich sein und gegebenenfalls durch entsprechende Anreize gefördert werden. Die Ergebnisse der Begleitforschung und die Erfahrungen der Landesmedienanstalt haben gezeigt, wie wichtig die lokale bzw. kommunale Unterstützung für die Sender ist.

Die Finanzierung der Bürgermedien sollte sich, wie schon bisher, auf verschiedene Standbeine stützen. Ein möglichst breiter Finanzierungsmix aus trägereigenen Einnahmen, lokal akquirierten Drittmitteln und öffentlichen Zuschüssen der Landesmedienanstalt ist anzustreben. Das gibt den Bürgersendern Stabilität und Unabhängigkeit.

Werbung und Sponsoring sollten auch in Zukunft in den Programmen der Bürgermedien nicht erlaubt sein. Eine mit Werbung verbundene Kommerzialisierung widerspräche nicht nur den gemeinnützigen Zielsetzungen von Bürgermedien. Es ist auch zu bezweifeln, dass Bürgermedien - ohne ihren Charakter zu verändern - ein für Werbung attraktives Programmumfeld schaffen und nennenswerte Werbeeinnahmen erzielen können.

Die Förderung der niedersächsischen Bürgermedien aus Mitteln der öffentlich-rechtlichen Rundfunkgebühr ist nicht nur legitim, sondern auch zwingend erforderlich, wenn sie die ihnen zugewiesenen Aufgaben in dem Umfang und in der Qualität erfüllen sollen wie während des laufenden Betriebsversuchs. Wie schon bisher sollte daher

die Niedersächsische Landesmedienanstalt entsprechende Zuschüsse im Rahmen der Möglichkeiten ihres Haushalts und unter Berücksichtigung der sonstigen ihr zugewiesenen Aufgaben vergeben können.

Die Landesregierung, meine Damen und Herren, wird im Februar einen entsprechenden Gesetzentwurf einbringen. Ich freue mich auf die Beratungen, in denen wir dann unsere Vorstellungen und Wünsche im Detail dazu vorlegen werden. Wir sind allerdings nicht bereit, aufgrund eines Entschließungsantrages im Vorfeld schon bestimmte Regelungen und Vorschriften für NKL und OK festzulegen. - Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der SPD)

Der nächste Redner ist Herr Kollege Pörtner.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es lässt sich nicht bestreiten, dass zunehmend weniger Menschen in Niedersachsen bereit sind, sich von Fernsehen und Radio nur berieseln zu lassen, sondern durchaus den Wunsch verspüren, selbst Radio und Fernsehen zu machen, und zwar in einem überschaubaren lokalen Rahmen.

Acht Offene Kanäle und sechs NKLs – nichtkommerzielle Lokalradios -, die seit dem Sommer 1996 nach und nach in unserem Bundesland auf Sendung gegangen sind, produzieren bereits Woche für Woche über 900 Stunden Programm, für das mehr als 100 hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und eine Vielzahl von ehrenamtlich engagierten Mitbürgerinnen und Mitbürgern verantwortlich sind.

Das Niedersächsische Landesrundfunkgesetz vom 9. November 1993 schreibt in diesem Zusammenhang vor, dass vor der Einführung eines Regelbetriebes von nichtkommerziellem lokalem Hörfunk und Offenen Kanälen Betriebsversuche durchgeführt werden müssen, deren Ziele genau umrissen worden sind und deren Ergebnisse anhand einer wissenschaftlichen Begleituntersuchung dem Landtag in der Form eines Berichts der Staatskanzlei über die Erfahrungen mit der Durchführung der Modellprojekte vorgelegt werden müssen.

Dies ist in der Zwischenzeit geschehen, zwar zunächst formal als eine Art Zwischenbilanz, wobei die Fraktionen aber doch dazu in der Lage sind, so meine ich, ihre innerfraktionelle Willensbildung zu diesem Themenbereich abzuschließen,

(Beifall bei den GRÜNEN)

und gleichzeitig die Landesregierung aufgefordert ist, die diesbezügliche Novelle zum Niedersächsischen Landesrundfunkgesetz Anfang nächsten Jahres - das ist zumindest im LandtagsMedienausschuss so beraten und, wenn man so will, auch beschlossen worden

(Reckmann [SPD]: Einvernehmlich!)

in den parlamentarischen Beratungsprozess einzubringen, um aus Gründen der Planungssicherheit bald Klarheit zu schaffen für die entsprechenden Interessenten.

Meine Damen und Herren, aus Zeitgründen ist es mir schlechterdings unmöglich, an dieser Stelle noch einmal ausführlich über die Ergebnisse der Begleitforschung zu referieren. Die Ergebnisse sind aber in die fraktionsinternen Überlegungen und Forderungen im Zusammenhang mit diesem Entschließungsantrag meiner Fraktion mit eingeflossen bzw. waren Gegenstand zum Teil kontroverser Diskussionen, die sich dann aber schließlich in einem entsprechenden Fraktionsvotum, das heute als Entschließungsantrag vorliegt, niedergeschlagen haben.

Grundsätzlich kann festgehalten werden - so das Fazit des Zwischenstandsberichts der Staatskanzlei -, dass die Offenen Kanäle in Niedersachsen den zentralen ihnen zugewiesenen Funktionen wie Partizipation, Integration und Medienkompetenzvermittlung prinzipiell gerecht geworden sind.

Hinsichtlich des nichtkommerziellen Lokalfunks hat die vorgelegte Begleituntersuchung deutlich gemacht, dass die im Versuchsziel formulierte publizistische Ergänzungsfunktion im Wesentlichen erfüllt wurde, es aber auch spezifische Schwächen gegeben hat, z. B. bei der Einbindung von lokalen und regionalen Interessengruppen.

Auf der Grundlage dieser Versuchsergebnisse und nach jahrelangen Diskussionen - so kann man schon sagen - im zuständigen Fraktionsarbeitskreis bzw. in der interessierten und betroffenen Öffentlichkeit Niedersachsens haben wir den Ihnen vorliegenden Entschließungsantrag vorgelegt, der

nicht alle, aber zumindest wesentliche Aspekte unserer politischen Vorstellungen hinsichtlich der Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für den Regelbetrieb von Bürgermedien in Niedersachsen enthält.

Dabei sind wir übereingekommen, erstens die formale und organisatorische Trennung der bisherigen Modellprojekte NKL und OK aufzuheben und zu den Bürgermedien zusammenzuführen. Die Ergebnisse der Begleituntersuchung haben zweifelsfrei ergeben, dass es in der Praxis zwischen den Modellprojekten der Offenen Kanäle und des nichtkommerziellen Lokalfunks faktische Annäherungen gegeben hat, worauf insbesondere Professor Aufermann in seinem Gutachten für den Zeitungsverlegerverband aufmerksam machte und woraus er die medienpolitische Konsequenz zog, NKL und OK zu kombinieren.

Außerdem wird es bei einem entsprechenden Vorgehen möglich sein, Elemente des Veranstalterfunks - Stichwort Sendeverantwortung - und der Zugangsoffenheit - Stichwort Produzentenverantwortung - zusammenzufassen und zu integrieren.

Zweitens ist für die Union die Sicherstellung der Zugangsoffenheit bei jedem Sender ein unbedingtes Muss, um der Landesrundfunkgesetznovelle der Landesregierung zustimmen zu können, stellt diese Forderung doch eine wesentliche Voraussetzung dafür dar, die programmliche Vielfalt der Bürgermedien zu sichern und ihre regionale Verankerung zu fördern.

Gleichzeitig sprechen wir von der Union uns dafür aus, in angemessenem Umfang dann feste Sendeplätze einzuräumen, wenn verschiedene Nutzergruppen ein Sendeinteresse bekunden. Dieses soll nach unseren Vorstellungen in einem etwaigen Einigungsverfahren vor der Lizenzierung durch die Niedersächsische Landesmedienanstalt erfolgen und in der Lizenz festgeschrieben werden.

Wesentlich für uns ist ebenfalls, dass nicht genutzte Sendezeiten im Hörfunk durch ein werbefreies nichtkommerzielles gemeinsames Rahmenprogramm gefüllt werden und nicht durch Programme, die aus dem Bereich des öffentlichrechtlichen oder des privaten kommerziellen Rundfunks stammen.

(Beifall bei der CDU und bei den GRÜNEN)

Drittens ist es für uns selbstverständlich, dass sich das Programm der Bürgermedien inhaltlich und formal von dem Programm kommerzieller und öffentlich-rechtlicher Hörfunkanbieter unterscheiden muss. Dabei sollten soziale, kulturelle und politische Aktivitäten aus dem Sendegebiet in die Programmarbeit integriert werden, um die regionale Verankerung besonders deutlich hervortreten zu lassen.

Viertens muss es zu den profilgebenden Charakteristika der Bürgermedien gehören, die Medienkompetenz der interessierten Bürgerinnen und Bürger bzw. der Nutzer dieser Medien zu fördern

(Reckmann [SPD]: Aha! Herr Behr, hören Sie zu!)

und die kritische Auseinandersetzung mit den Phänomenen der Medienproduktion bzw. Medienrezeption zu einer Hauptaufgabe dieser gesellschaftlichen Einrichtungen zu machen. Beides ist nach unserem politischen Willen in der Neufassung des Niedersächsischen Landesrundfunkgesetzes rechtlich zu verankern.

(Bontjer [SPD]: Das ist aber eine Kehrtwendung!)

- Das ist keine Kehrtwendung. Ich widerspreche doch nicht dem Kollegen Behr.

Der Programmauftrag sollte zudem die Verpflichtung einschließen, besonderen Wert auf die lokale Berichterstattung zu legen, und zwar nicht im Sinne einer absoluten lokalen Grundversorgung, sondern im Interesse einer Ergänzung dessen, was die anderen vorhandenen Lokalmedien zum Gegenstand ihrer Berichterstattung machen.

Konstitutives Element der Bürgermedien ist für die Union fünftens das Prinzip der Nichtkommerzialität. Deshalb ist es unabdingbar, dass für den Regelbetrieb der Bürgermedien das Gebot der Werbeund Sponsoringfreiheit gelten muss. Die Begleituntersuchung hat diesbezüglich z. B. ergeben, dass der nichtkommerzielle Lokalfunk von der Anlage her als Partizipationsmedium stark gemeinwohlorientiert ausgerichtet ist. Das heißt mit anderen Worten, dass mit dem Programm Zuhörer erreicht werden, die sonst in den Medien oft vernachlässigt werden. Das sind sowohl große Gruppen, z. B. Senioren, als auch Minderheiten. Bei dieser Orientierung sowohl bei den Programmmachern als auch bei den Hörern - so ein Ergebnis der Begleituntersuchung - passt zwangsläufig und folgerichtig eine