Friedrich Pörtner
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Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Minister, teilt die Landesregierung die Meinung vieler betroffener Sportvereine, Sportverbände und Kommunen, wobei ich nicht die großen Projekte meine, dass die materiellen Unterstützungsmaßnahmen seitens des Landes Niedersachsen grundsätzlich begrüßenswert seien - das ist auch die Position der CDU-Fraktion -, aber, bildlich gesprochen, doch letztlich nichts anderes seien als der so genannte Tropfen auf den heißen Stein?
Herr Minister, vorausgesetzt, dass Hamburg und die infrage kommenden Standorte in Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern aus dem nationalen Vorentscheid für die Ausrichtung der Olympischen Spiele 2012 als Sieger hervorgehen bzw. dann, was wir alle wünschen und hoffen, auch endgültig als Ausrichter der Olympischen Spiele 2012 bestimmt werden, frage ich die Landesregierung, zu welchen grundsätzlichen oder vielleicht auch - wenn es möglich ist, das zu sagen - detaillierten materiellen Unterstützungsmaßnahmen das Land Niedersachsen schon bereit ist.
- Falls möglich!
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Einvernehmen zwischen allen Fraktionen dieses hohen Hauses wird mit Sicherheit darüber bestehen, dass in Zukunft der Bereich der Medienwirtschaft für die volkswirtschaftlichgesellschaftliche und ökonomische Entwicklung eine größere Bedeutung bekommen wird als in der Vergangenheit. Das ist auch das eigentlich bestimmende politische Motiv für die Einbringung unseres medienpolitischen Entschließungsantrages „Medienoffensive 2002 für Niedersachsen“ gewesen, nämlich den regierungsamtlichen Anspruch und die diesbezügliche gesellschaftliche und ökonomische Wirklichkeit in Niedersachsen gegenüberzustellen und die Landesregierung sowie die sie politisch tragende Mehrheitsfraktion aufzufordern, in diesem Jahr eine Medienoffensive zu starten, um Niedersachsen aus einer Außenseiterrolle in eine Rolle hineinzudrängen, die vorwärts gerichtet ist und den Blick für die Zukunft mit einschließt.
Die Diskussionen im zuständigen Fachausschuss, meine Damen und Herren, haben deutlich werden lassen, dass es diesbezüglich keinen Konsens gibt. Das ist auch durch den Inhalt Ihres neuerlich vorgelegten Entschließungsantrages deutlich geworden, sodass wir heute hier unterschiedliche Positionen beziehen müssen und dabei auch eine entsprechend kontroverse Abstimmung herauskommen wird.
Worin liegen nun die unterschiedlichen Bewertungspunkte und Sichtweisen?
Erstens. Von den hehren Ansprüchen des Herrn Ministerpräsidenten in Sachen Medienpolitik im Rahmen seiner Regierungserklärung vom 15. Dezember 1999 ist, wenn man es politisch einigermaßen zurückhaltend formuliert, nur etwas in Ansätzen übrig geblieben. Von großen Taten kann man in der Tat nicht mehr sprechen. Von seiner dort nachzulesenden Aussage „Die Medienwirtschaft ist ein Wachstumsmarkt, dem wir in Zukunft mehr Aufmerksamkeit widmen müssen“ ist nicht viel übrig geblieben, geschweige denn in die Tat umgesetzt worden. Anspruch und Wirklichkeit klaffen hier wie auf vielen anderen politischen Gebieten weit auseinander. Leidtragender, meine Damen und Herren, ist das Land Niedersachsen mit seinen Menschen, da dieser wachstums- und zukunftsorientierte Markt politischerseits nicht so genutzt worden ist, wie er eigentlich genutzt werden könnte bzw., besser gesagt, genutzt werden müsste. Von einem so genannten Medienland Niedersachsen - davon haben viele SPD-Kollegen noch in der jüngsten Vergangenheit gesprochen - ist zurzeit nicht mehr die Rede, ich meine, leider durchaus zu Recht.
Zweitens. Das Verhältnis der Landesregierung zur RTL-Gruppe, die für Niedersachsen medien- und arbeitsmarktpolitisch eine nicht zu unterschätzende Bedeutung hat, ist in der letzten Zeit schweren Belastungsproben ausgesetzt gewesen. Zwar ist das eine oder andere Problem in der jüngsten Zeit gelöst worden; das gebe ich zu. Aber das Hauptproblem, die rechtlich-politische Auseinandersetzung hinsichtlich eines mutmaßlichen Verstoßes von RTL gegen die Werberichtlinien, ist noch nicht gelöst worden und wird deshalb das Verhältnis der Landesregierung zu dem größten deutschen Privatsender auch in Zukunft nicht unerheblich belasten.
Drittens. Wir alle wissen, dass sich die Zeitungslandschaft in Niedersachsen zurzeit in einer sehr
schwierigen Situation befindet. Die verantwortlichen Repräsentanten der Zeitungsverleger in unserem Bundesland gehen deshalb davon aus, dass die derzeit existierenden 13 publizistischen Einheiten mittelfristig in dieser Form nicht mehr werden aufrechterhalten werden können, wenn sich wirtschaftlich-konjunkturell nichts Entscheidendes ändert. Als Grund für diese Situation wird nicht eine isoliert zu betrachtende Strukturkrise im Medienbereich angeführt, sondern die völlig unbefriedigende wirtschaftliche Situation des Einzelhandels und des Mittelstandes schlechthin in Niedersachsen, die vor allem auch durch negative, nicht gute Entscheidungen der rot-grünen Bundesregierung in Berlin zu erklären ist.
Nun setzt der Herr Ministerpräsident dem Ganzen noch eine Krone auf, indem er, wenn es geht, bundeseinheitlich, oder, wenn es nicht geht, vielleicht von Land zu Land unterschiedlich eine Vermögensteuer etablieren will, obwohl, meine Damen und Herren - er spricht von einer Verantwortungssteuer -, diese Steuer arbeitsmarktpolitisch in der Tat nicht verantwortlich, sondern verantwortungslos ist
und nicht dem Standort Niedersachsen dient, auch nicht im Sinne der Printmedien, meine Damen und Herren.
Ich weiß, wovon ich spreche. Sie werden, meine Damen und Herren, vielleicht in absehbarer Zeit diesbezüglich noch ein blaues Wunder erleben.
Viertens. Ich habe schon in meiner Einbringungsrede im September dieses Jahres auf einen groß aufgemachten Artikel in der Zeitschrift Horizont vom 1. November 2001 hingewiesen, einer Zeitschrift, die in der Medienbranche durchaus weit verbreitet ist. Sie setzte sich mit dem Thema „Medienstandort Hannover“ auseinander. Dieser Artikel begann folgendermaßen:
„Unter den Medienstandorten der Republik genießt Hannover den denkbar schlechtesten Ruf: Gar keinen!“
Dieses habe, so wird in dem Presseartikel weiter ausgeführt, „sowohl geografische als auch infra
strukturelle und auch politische Gründe.“ Die großen Vier, nämlich Berlin, Hamburg, Köln und München, würden „in einer anderen Liga spielen“. Vor allem der TV-Standort Hannover bleibe „randständig“, denn neben dem NDR wirkten die Engagements von SAT 1 und RTL wie „Pflichtveranstaltungen“.
Auch bei gründlichstem Nachdenken ist es mir leider nicht gelungen, meine Damen und Herren, hier etwas zu finden, was seit dem Amtsantritt des jetzigen Ministerpräsidenten den berechtigten Schluss zuließe, dass etwas Positives, Zukunftgewandtes von der Landesregierung auf den Weg gebracht worden ist.
Fünftens, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, muss man schon besonders tiefe Sorgenfalten bekommen, wenn man an die Situation der Ansiedlung von Produzenten der Informations- und Kommunikationstechnik sowie der IuK-Dienstleister und Inhaltsproduzenten in Niedersachsen denkt, einen Bereich, der bei der Wirtschaftsförderung ganz weit oben angesiedelt sein sollte, wie dies in vielen anderen Bundesländern auch geschieht, der bei uns hingegen wohl eher ein Mauerblümchendasein fristet. Wie anders ist es zu erklären, dass laut DIW-Wochenbericht vom 20. September dieses Jahres in der Rangfolge der 15 größten IuK-Regionen Deutschlands im Jahre 2000 die Raumordnungsregion Hannover leider nur auf Platz 11 angesiedelt ist, zwischen Mannheim und Duisburg. Die Beschäftigtenzahl in diesem so wichtigen Wirtschaftsbereich hat von 1980 bis 1998 in der Metropolregion Hannover um 4 % abgenommen, ganz im Gegensatz zu den Regionen München, Köln, Hamburg, Düsseldorf und Duisburg, wo sie zwischen 2,3 und 10,7 % angestiegen ist.
Alles das, meine Damen und Herren, was ich unter diesen fünf Punkten angeführt habe, lässt beileibe nicht den politischen Schluss zu, dass die derzeitige Landesregierung medienpolitisch bzw. medienwirtschaftlich in den letzten Jahren besonders kreativ und zukunftsorientiert gehandelt hat, geschweige denn erfolgreich gewesen ist.
Es wird deshalb eine der dringlichsten Aufgaben der neuen Landesregierung unter einer neuen personellen und politischen Verantwortung sein, diesbezüglich neue Weichenstellungen vorzunehmen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Ministerin, warum hat es trotz wiederholter Vorfälle - darüber hat die Hannoversche Allgemeine in der Vergangenheit minutiös berichtet - bis zu dieser Türkei-Reise immer noch kein wirkungsvolles Kontrollinstrument in Ihrem Ministerium hinsichtlich Lehrerfortbildungsangeboten in Niedersachsen gegeben?
Frau Ministerin, wie wollen Sie das Problem der Vollzeitlehrkräfte an den Verlässlichen Grundschulen lösen, wenn das Stundenschema zurzeit maximal 26 Stunden beträgt, die Lehrverpflichtung hingegen 29 Stunden?
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit Problemen des Jugendmedienschutzes haben wir uns im Niedersächsischen Landtag in den letzten zehn Jahren mehrfach beschäftigt. Es darf erfreulicherweise festgestellt werden, dass sich alle Fraktionen weitestgehend darüber einig waren, das Ziel, das notwendig ist, gemeinsam zu erreichen. Dass es über die Frage der Methode und des Weges dorthin unterschiedliche Positionen gegeben hat, wird nicht verwundern; aber deshalb ist es besonders erfreulich, dass wir heute mit der Verabschiedung dieses Staatsvertrages bei der Erreichung dieses Ziels einen kleinen oder mittleren Schritt vorankommen.
Die Ministerpräsidenten haben sich in der Ministerpräsidentenkonferenz am 8. März dieses Jahres auf Eckpunkte zu diesem Staatsvertrag geeinigt, die die Chefs der Staatskanzleien in ihrer Sitzung am 7. August redaktionell überarbeitet und letztlich politisch sanktioniert haben.
Die Reform des Jugendschutzes in den Medien wird u. a. durch folgende neue Gesichtspunkte gekennzeichnet:
Das bisher verstreut geregelte Jugendschutzrecht im Bereich der Onlinemedien, d. h. Rundfunk und Internet, wird zusammengefasst. Genauso wird die bisher zersplitterte Aufsichtsstruktur im Bereich der Onlinemedien vereinheitlicht.
Zudem wird durch diesen Vertrag eine einheitliche Entscheidungspraxis in ganz Deutschland eingeführt werden. Bisher war es so, dass die Landesmedienanstalten in den Ländern zu entscheiden hatten, in denen die jeweiligen Sender zugelassen waren, und die bisher existierende Gemeinsame Stelle Jugendschutz und Programm konnte nur Empfehlungen aussprechen. Als Konsequenz daraus wird eine neue, zentrale Länderstelle eingerichtet werden, die aus sechs Vertretern aus dem Kreis der Präsidenten und Direktoren der Landesmedienanstalten, vier Vertretern der obersten Landesjugendbehörden und zwei Vertretern des Bundes bestehen wird. Es wird in Zukunft auch eine wechselseitige Verbindlichkeit der Bewertungen des Online- und Offlinebereiches, d. h. Schriften, Videospiele, Videofilme und andere Angebote auf Trägermaterialien, geben. Ebenso wird es eine verbesserte Vorabkontrolle der dafür zuständigen Instanzen geben. Im Übrigen werden die Anbieter von Internetseiten verpflichtet, verstärkt Vorsorge zu treffen, dass Kinder und Jugendliche nur für sie
geeignete Angebote wahrnehmen. Die Seiten sollen für Jugendschutzprogramme codiert sein und nur über eine anbieterseits installierte Zugangskontrolle erreicht werden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag soll zusammen mit dem neuen Jugendschutzgesetz des Bundes zum 1. April nächsten Jahres in Kraft treten. Innerhalb von fünf Jahren soll das neue System, d. h. sowohl der Online- als auch der Offlinebereich, auf seine Praxistauglichkeit im Sinne eines effektiveren Jugendschutzes hin evaluiert werden. Auch die Praxis der Selbstkontrolleinrichtungen soll innerhalb von drei Jahren auf ihre Tauglichkeit hin überprüft werden; man wird prüfen, ob sich die Einräumung eines Beurteilungsspielraumes an zertifizierte Selbstkontrolleinrichtungen bewährt hat.
Dieser Staatsvertrag ist ein weiterer Schritt zu einer dringend notwendigen Verbesserung des Schutzes unserer Kinder und Jugendlichen vor jugendgefährdenden Darstellungen in den Medien. Von dem Filmemacher Wim Wenders stammt der Vergleich, wonach der Bewusstseinsindustrie eine gefährlichere Sprengwirkung innewohne als jedem Atommeiler. Genau vor diesem Problem stehen wir, liebe Kolleginnen und Kollegen. Deshalb brauchen wir eine breite Allianz in unserer Gesellschaft gegen die zunehmende Faszinationswirkung von Gewalt, Kriminalität und Sex in unseren Medien. Gewalt ist für viele Jugendliche zu einem Kult, die exzessive Ausübung von virtueller Gewalt zu einer zentralen Freizeitbeschäftigung geworden. Mediengewalt ist derzeit und möglicherweise auch in Zukunft allgegenwärtig. Darin liegt wohl die grundlegende Veränderung im Vergleich zu früheren Jahren. Deshalb ist es die Aufgabe der Politik, sich dem mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln entgegenzustemmen.
Deshalb begrüßen wir von der CDU-Fraktion es, dass wir diesen Staatsvertrag heute verabschieden können. Aus diesem Grund ist es für uns von der CDU-Fraktion selbstverständlich, dem Staatsvertrag, der heute hier beraten wird, die Zustimmung zu geben. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren!
Danke schön.
- Der Tag beginnt gut im Sinne fraktionsübergreifender Übereinstimmung.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Dringliche Anfrage meiner Fraktion hat folgenden Wortlaut:
Die jüngsten Vorkommnisse in Stadthagen, wo an einer Schule türkische Jugendliche ihre Mitschüler an deren Geburtstagen regelmäßig verprügelten, haben erneut deutlich gemacht, dass im Land Niedersachsen in verschiedenen Lebensbereichen
erhebliche Mängel bei der Integration von Ausländern bestehen. Nach zwölf Jahren SPDRegierungszeit ist festzustellen, dass in Niedersachsen offenkundig eine Vielzahl von Ausländern ohne Bindung an die grundgesetzlich festgelegten Werte und ohne ausreichende Sprachkenntnisse in abgeschotteten Parallelgesellschaften leben. Trotz dieser landespolitischen Verantwortlichkeit hat Justizminister Pfeiffer im Fall Stadthagen den Verantwortlichen vor Ort vorgeworfen, bei der Ausländerintegration versagt zu haben, und sie mit folgenden Worten diffamiert: „Nirgends in Deutschland habe ich bisher eine so große Bildungsbenachteiligung für türkische Jugendliche gesehen.“
Diese Äußerungen haben vor Ort zu erheblichen Reaktionen geführt. So hat der Bürgermeister von Stadthagen, Jürgen Hoffmann, die Kritik des Justizministers als „professorale Überheblichkeit“ zurückgewiesen (vgl. Neue Presse vom 16. Ok- tober 2002). Der SPD-Landtagsabgeordnete Reckmann hat Pfeiffers Äußerung als „peinlich und traurig“ bezeichnet (vgl. HAZ vom 17. Okto- ber 2002).
Wir fragen die Landesregierung:
1. Teilt sie die Einschätzung von Bürgermeister Hoffmann und des Landtagsabgeordneten Reckmann?
2. Aus welchen Gründen bestehen in Niedersachsen erhebliche Defizite im Bereich der Ausländerintegration und deren schulischer Förderung?
3. Welche Aufgaben und Kosten werden nach Einschätzung der Landesregierung dem Land und den Kommunen mit der Umsetzung des Zuwanderungsgesetzes im Zusammenhang mit der Integration von Ausländern entstehen?
Ich komme ja nicht zu Wort, Herr Präsident.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn nur 1,5 % der türkischen Jugendlichen in Stadtha
gen die beiden Gymnasien besuchen, warum richtet die Landesregierung die diesbezüglichen Vorwürfe dann an den Schulträger und sucht die Ursache nicht bei sich selbst im Hinblick auf mangelnde Förderung und mangelnde Integration?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Warum hat die Landesregierung ohne Kenntnis der örtlichen Situation behauptet,
dass die Stadt Stadthagen zu wenig Vormittagsgruppen im Kindergartenbereich anbietet und die ausländischen Kinder - wörtliches Zitat - „in die Nachmittagsgruppen abschiebt“, obwohl zum einen das SPD-Kindertagesstättengesetz diese Möglichkeit, die ich angedeutet habe, ausdrücklich vorsieht und zum anderen die Stadt Stadthagen deutlich gemacht und nachgewiesen hat, dass diese Aussagen, Herr Minister, nachweislich nicht stimmen?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich hatte meine Einbringungsrede zu dem ursprünglichen CDU-Antrag am 15. März letzten Jahres mit dem Wunsch abgeschlossen, dass aus dem sportpolitischen Antrag der CDU ein gemeinsamer Antrag werden möge. Das scheint nach Lage der Dinge eingetreten zu sein; denn es hat in der jüngsten Vergangenheit mehrere informelle und offizielle Gespräche zumindest mit Vertretern der SPD gegeben. Ich würde es sehr begrüßen, wenn sich heute auch die Grünen diesem Entschließungsantrag anschließen könnten.
Wir setzen damit - das ist jetzt auch bewusst politisch gemeint und gesagt - eine bewährte Tradition in der Sportpolitik fort, dass wir im Interesse des Sports gemeinsam etwas tun wollen und nicht die parteipolitische Axt hervorholen. Ich glaube, das wird uns heute erneut gelingen.
Zu kritisieren bleibt nur eines - das will ich mit einem Satz sagen -: Es bedurfte eines Zeitraums von eineinhalb Jahren - vom 15. März 2001 bis zum heutigen Tage -, um sich abschließend parlamentarisch mit diesem Thema zu beschäftigen.
Nun zum Inhalt des Entschließungsantrags: Ausgangspunkt unseres Antrags war die nicht gerade überwältigende sportliche Bilanz im Rahmen der Olympischen Spiele in Sydney, und zwar sowohl der behinderten als auch der nicht behinderten deutschen Olympiateilnehmerinnen und –teilnehmer. Das kann tendenziell leider auch auf die Teilnehmerinnen und Teilnehmer unseres Bundeslan
des Niedersachsen übertragen werden. Mit 22 von 436 Olympiateilnehmern stellte Niedersachsen leider nur 5 % der Mannschaft, obwohl wir von der Bevölkerungszahl her auf gesamtdeutscher Ebene 9 % ausmachen.
Ein Blick auf die Intensität der Sportförderung in Niedersachsen im Vergleich zu anderen Bundesländern macht darüber hinaus deutlich, dass auf diesem Gebiet in Niedersachsen doch noch einiges - um nicht zu sagen: vieles - verbessert werden muss.
Bei der Leistungssportförderung, insbesondere im Bereich der so wichtigen Trainerfinanzierung, nimmt Niedersachsen eindeutig, um es bildhaft auszusprechen und in der Sportsprache zu bleiben, einen Abstiegsplatz ein. Alle anderen Bundesländer liegen leider vor uns, nur Schleswig-Holstein rangiert hinter uns. Wir haben im vorletzten Jahr 6,5 Millionen DM allgemeine Sportfördergelder ausgegeben und nur bescheidene 1,5 Millionen DM für die Trainerfinanzierung. Bei der Förderung pro Kopf der Bevölkerung rangiert Niedersachsen leider auch sehr weit hinten. Alle anderen Länder liegen vor uns, auch die finanz- und strukturschwachen Länder Bremen und das Saarland. Erneut rangiert nur Schleswig-Holstein hinter uns.
Der vorliegende gemeinsame Entschließungsantrag zeichnet sich dadurch aus, dass von den ursprünglich acht Forderungen unseres Entschließungsantrags sechs übernommen worden sind, eine Forderung unter zwei Spiegelstrichen auftaucht und eine andere Forderung leider aus nachvollziehbaren durchsichtigen politischen
- nein, nicht pädagogischen - Gründen weggelassen wurde, in der es darum geht, eine Defizitanalyse im Vergleich zu den anderen bundesdeutschen Ländern vorzunehmen. Deshalb sind wir sowohl aus fachlichen als auch aus sportlichen Überlegungen froh, dass die Leistungssportkonzeption des DSB für die Union, für die SPD und vielleicht auch für die Grünen eine nahe liegende und willkommene Basis für all die Überlegungen darstellt, die in diesem Zusammenhang anzustellen sind.
Aber auch dem LSB kommt diesbezüglich die grundlegende Funktion einer Schaltstelle zu. Die notwendige Umorientierung bei den bisherigen
Konzepten im Sinne einer besseren Steuerung der vielfältigen Elemente der Sportförderung ist am besten beim LSB aufgehoben - das will ich hier noch einmal deutlich betonen -, weil es vor allem auch darum gehen muss, die Maßnahmen der Landesfachverbände, der Vereine und der Sponsoren sowie der öffentlichen Hand sinnvoll zu koordinieren. Dazu gehören u. a. die Auswahl der Schwerpunktsportarten ebenso wie die Erarbeitung effizienterer Strukturkonzepte gemeinsam mit den einzelnen Fachverbänden.
Des Weiteren ist aus unserer Sicht ein sportpolitisch lohnenswertes Ziel, im Verbund zwischen Leistungszentren, Schulen und Internaten neue Möglichkeiten der Gewinnung und Förderung von Hochleistungssportlern zu erschließen und durch Schwerpunktbildung an geeigneten Schulen ein neues Profil in der Ausbildung sportlicher Karrieren zu gewinnen.
Meine Fraktion stimmt ausdrücklich den von der SPD eingebrachten Forderungen im Antrag zu, das Leistungssportimage in der Öffentlichkeit und insbesondere bei Eltern und Lehrern zu verbessern, die Wirtschaft für das Thema Leistungssport in Niedersachsen weiter zu sensibilisieren, gemeinsame Maßnahmen sinnvoll zu koordinieren und damit Synergieeffekte zu erzielen und vor allem auch die zu erwartenden Impulse durch die Beteiligung Niedersachsens an der Ausrichtung der Fußballweltmeisterschaft 2006 und die Bewerbung um die Olympischen Spiele 2012 für eine nachhaltige Förderung des Nachwuchsleistungssports zu nutzen.
Gleichfalls stehen wir sowohl der beabsichtigten Einsetzung eines Beirates Leistungssport als auch der eventuellen Einrichtung eines Sportlersolidaritätsfonds in Niedersachsen positiv gegenüber, wobei das Letztere, Kollegin Somfleth und Kollege Viereck, mit Sicherheit sehr produktiv und zukunftsorientiert, aber auch, so meine ich, mit nicht unerheblichen Anlaufschwierigkeiten verbunden wäre.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Freunde des Sports - lassen Sie mich das auch so zum Ausdruck bringen -, wir von der Union hoffen, dass dieser Entschließungsantrag mit dazu beiträgt, die Erfolgsbilanz bei den Olympischen Spielen 2004 in Athen, 2008 in Peking und insbesondere - so hoffen wir alle - im Jahre 2012 in
Hamburg, in Niedersachsen und in Norddeutschland zu verbessern und eine gute Basis dafür zu schaffen. - Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wer an die letzten Olympischen Sommerspiele im Jahr 2000 in Sydney zurückdenkt, der wird dazu - wenn vielleicht auch nicht für die unbefriedigende Erfolgsquote der deutschen Olympioniken, wie ich einschränkend sagen muss, Kollege Schünemann - sehr viele positive Assoziationen aufbringen: Sie war bestens organisiert, es kam zu einer großen Identifizierung der Bevölkerung des Bundesstaates Neusüdwales bzw. des gesamten australischen Kontinents mit diesen Spielen, und es wurde erneut deutlich, dass der Sport ein hervorragender Träger der internationalen Solidarität und der kulturellen Aufgeschlossenheit sein kann.
Ähnliches, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, kann im Nachhinein, so meine ich, zu den Olympischen Spielen in München 1972 gesagt werden. In diesem Zusammenhang will ich aus gegebenem Anlass sagen, dass die Münchener Bevölkerung noch heute, 30 Jahre später, mit Sicherheit von sich behaupten kann, davon nicht unerheblich profitiert zu haben.
Nun schickt sich Hamburg an, dieses sportliche Großereignis 2012 in seinen Mauern zu beherbergen. Dabei ist wichtig - das hat die Kollegin Somfleth schon gesagt -, dass man das nicht nur auf dem eigenen Territorium machen will, sondern dass man die anliegenden Bundesländer Bremen, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und auch Niedersachsen in die Durchführung und Planung mit einbeziehen will.
Deshalb ist es sehr zu begrüßen, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass wir heute im Plenum des Niedersächsischen Landtages über diesen Entschließungsantrag sprechen und, so hoffe ich, ihn ab heute offensiv und positiv in der Öffentlichkeit und auch in den anschließenden Ausschussberatungen vertreten.
Wir müssen und sollten die Gelegenheit nutzen, politisch Solidarität mit Hamburg zu zeigen, das sich ja erst im nationalen Wettbewerb gegen Leip
zig, Frankfurt, Düsseldorf und Stuttgart durchsetzen muss und sich anschließend der internationalen Konkurrenz zu stellen hat. Wir sollten heute nicht die günstige Chance verstreichen lassen, auf die vielen Vorteile hinzuweisen, die mit einer eventuellen Durchführung dieser Spiele in Hamburg/Norddeutschland für den heimischen Breitenund Leistungssport, für das Image dieser Region, für die Wirtschaft und letztlich für die hier wohnenden Menschen - auch in Niedersachsen - verbunden sind.
Diese politische Zustimmung, liebe Kolleginnen und Kollegen, sollte - nein, besser ausgedrückt -, muss einmütig sein.
Ich hoffe, dass sich auch der PDS-Kollege Schwarzenholz dafür erwärmen kann, denn es bringt nicht viel, wenn wir uns hier auseinanderdividieren. Er hat ja schon einen Einwurf gemacht, sodass man denken könnte, dass er sich eventuell der Stimme enthält oder dagegen stimmt. Denn Hamburg hat ein Konzept vorgelegt, das sich in der Tat, Frau Kollegin Somfleth, sehen lassen kann.
Wenn die Wahl des IOC im Sommer 2005 auf Hamburg fallen sollte, dann können 90 % aller Wettkämpfe in einem Umkreis von nur 10 km um das Olympische Dorf ausgetragen werden. Für die Athletinnen und Athleten, die Bürgerinnen und Bürger, die Besucher aus aller Welt werden die Spiele zu einem Fest der bequemen Wege, denn der Olympische Park mit all seinen Wettkampfstätten wird innerhalb weniger Minuten vom Rathausplatz, vom Hauptbahnhof und den Flaniermeilen Mönckebergstraße und Jungfernstieg zu erreichen sein.
Bei allen Planungen werden vor allem Aspekte der Nachhaltigkeit in einem umfassenden Sinne auf den drei Ebenen Umwelt, Stadtentwicklung und Sport berücksichtigt und praktiziert.
Mit Barcelona 1992, Sydney 2000 und Athen 2004 erhielten zuletzt drei international bekannte Handelsmetropolen am Wasser den Zuschlag für Olympia. Offensichtlich ist der Reiz Olympischer Sommerspiele in der maritimen Atmosphäre eines Hafens besonders groß. Hamburg wäre nach den Olympischen Spielen 2008 in Peking wieder ein attraktiver Bewerber, der mit seinen 90 Konsulaten und seinen über 6 000 Außenhandelsunternehmen
eine natürliche Internationalität aufweist und als brückenreichste Stadt der Welt - man lernt immer noch etwas dazu; das wusste ich auch nicht - eine einmalige Stadt-, Park- und Wasserlandschaft bieten kann.
Dieses Olympiakonzept sieht aber auch vor - die Kollegin Somfleth hat es gesagt -, dass Niedersachsen mit einbezogen wird. Hannover ist AWD-Arena - für das Fußballturnier und - Preussag-Arena - für das Basketball-Turnier vorgesehen, Luhmühlen für Military und Garlstorf für den Schießsport. Auch Lüneburg ist vorgesehen, meine Damen und Herren. Lüneburg baut das SoftballZentrum zwar noch nicht auf, aber sollte Hamburg den Zuschlag bekommen, ist Lüneburg, Herr Sportminister, wie ich vom Kollegen Althusmann gehört habe, auch dabei. Wir dürfen aber auch nicht Cuxhaven vergessen,
das sich mit einer gesonderten Ausschreibung um die Segelwettbewerbe der 30. Olympischen Spiele bewirbt
- ich habe sie auch bekommen - und das eine profunde und exzellente Bewerbungsunterlage abgegeben hat. Wir sollten auch hier die Gelegenheit nutzen, unsere niedersächsische Küstenstadt Cuxhaven profund zu unterstützen. Ich bitte den Sportminister Herrn Bartling, etwas dazu zu sagen, ob Cuxhaven materiell genauso unterstützt wird wie Luhmühlen und andere niedersächsische Städte.
Meine Damen und Herren, sollte es wirklich gelingen, die Olympischen Spiele 2012 in Hamburg/Norddeutschland stattfinden zu lassen, dann wird damit nicht nur die weltweit wichtigste Sportveranstaltung in unsere Region geholt werden, sondern darüber hinaus ein kulturelles, politisches und wirtschaftliches Ereignis höchsten Ranges. Es wäre unverantwortlich - da gebe ich dem Herrn Sportminister in seiner Antwort auf eine diesbezügliche mündliche Anfrage der SPD vom 14. März dieses Jahres völlig Recht -, dieses Potenzial nicht auch in und für Niedersachsen zu nutzen.
Mit Sicherheit würde dadurch die weitere Entwicklung des Freizeit-, Breiten- und Leistungssports in Niedersachsen im positiven Sinne beeinflusst werden. Wir würden die Möglichkeit haben, uns weltweit als guter Gastgeber zu präsentieren, und gleichzeitig der norddeutschen Bevölkerung die Möglichkeit geben, dies als ein Mehr an Lebensqualität verstehen und kennen zu lernen.
Auch in wirtschaftlicher Hinsicht würden mit Sicherheit wesentliche Vorteile damit verbunden sein. Denn sowohl die Stadtentwicklung als auch die Verkehrsinfrastruktur im Land würden von der Austragung der Spiele in Hamburg/Niedersachsen erheblich profitieren.
Was den volkswirtschaftlichen Nutzen angeht, sei mir noch eine Zahl gestattet. Es gibt nachvollziehbare Unterlagen, wonach der volkswirtschaftliche Zusatznutzen für Sydney im Zeitraum 1996 bis 2006 ca. 3,2 Milliarden Euro beträgt. 3,2 Milliarden Euro volkswirtschaftlicher Zusatznutzen! Sollte Hamburg den Zuschlag bekommen, würde mit Sicherheit ein größerer Teil davon auf Hamburg und auch auf Niedersachsen zukommen. Und wir können es in der Tat auch gebrauchen.
Mit einer erfolgreichen Olympiabewerbung 2012 würden meines Erachtens aber auch sportliche Verbesserungen in Niedersachsen einhergehen, die wir aus der sportpolitischen Diskussion der letzten Zeit unter den Schlagwörtern „Verbesserung der Sportlehrerausbildung“, „effektivere Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses“, „verstärkte Unterstützung der Sportmedizin“ und „Einführung der dritten Schulsportstunde in Niedersachsen“ kennen - nebenbei bemerkt: in Hamburg ist das vor kurzem so durchgesetzt worden; das ist ein Appell an die Kultusministerin -, und dann würden auch wir diese Vorteile mit Sicherheit genießen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir Landtagsabgeordneten als - wenn Sie so wollen- Praktiker der Politik wissen, dass gute Argumente und gute Planungen das eine sind, die letztliche Entscheidungsfindung aber das andere ist.
Deshalb, Kollege von der Heide, sei mir gestattet, in dem Zusammenhang auf Folgendes hinzuweisen - nicht ohne Hintergrund -: Nach Informationen,
die mir vorliegen, scheint es so zu sein, dass sich in dem NOK-Gremium, das letztlich über die nationale Vergabe entscheidet, offensichtlich eine Mehrheit von Personen aus Süd- und Westdeutschland befindet,
sodass damit mutmaßlich a priori ein gewisser Nachteil für Hamburg und Norddeutschland gegeben ist. Deshalb sollten wir heute die Gelegenheit nutzen, im Rahmen unserer politischen Möglichkeiten das Erforderliche zu tun, d. h. insbesondere, Einmütigkeit zu zeigen. Und das haben wir in der letzten Zeit zwischen den großen Fraktionen auch getan, wenn es darum ging, sportpolitische Entscheidungen herbeizuführen.
Ich darf für meine Fraktion betonen, dass wir ohne Wenn und Aber hinter dem Konzept Hamburgs und ohne Wenn und Aber hinter der Bewerbung Cuxhavens stehen und dass wir hoffen, dass wir national gewinnen und dann auch im Jahr 2005 die internationale Zustimmung bekommen werden. Danke schön.
Meine Damen und Herren, ich beantrage für meine Fraktion,
dass wir heute über diesen Antrag sofort abstimmen.
- Das sind Aufgaben des parlamentarischen Geschäftsführers, und ich komme gern den Wünschen des parlamentarischen Geschäftsführers nach.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Man kann mit Fug und Recht, so meine ich, behaupten, dass der Herr Ministerpräsident unseres schönen Bundeslandes in der letzten Zeit im Umgang mit RTL nicht allzu viel Fortune gehabt hat.
Zunächst einmal sah er sich im Mai dieses Jahres, Kollege Reckmann, schweren Vorwürfen ausgesetzt, als er im Zusammenhang mit der Berichterstattung über die Erfurter Ereignisse die privaten Fernsehveranstalter scharf angegriffen hat, insbesondere RTL, mit der Konsequenz, dass RTL damit drohte und immer noch droht, sich im Jahre 2003 nicht mehr in Niedersachsen lizenzieren zu lassen, sondern in ein anderes Bundesland zu gehen.
- Kollege Schack, wenn Sie das gelesen hätten, würden Sie diese Frage nicht stellen.
Am 4. September dieses Jahres konnte man in der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung nachlesen, dass der Verkauf der Fernseh- und Hörfunkbeteiligung des Stuttgarter Holtzbrinck-Konzerns an die RTL-Gruppe beim Niedersächsischen Ministerpräsidenten „offensichtlich Unbehagen“ ausgelöst habe. Der Regierungschef habe in dieser Angelegenheit, so hieß es in der HAZ weiter, jetzt einen Brief an die RTL-Spitze in Luxemburg geschrieben und in diesem Zusammenhang darum gebeten, die AVE-Holding, in der Hörfunkbeteiligungen gebündelt sind, nicht von ihrem bisherigen Standort Hannover abzuziehen.
Zwar wird in einer Pressemitteilung der Staatskanzlei in Hannover vom gestrigen Tage darauf hingewiesen, dass der Vorstandsvorsitzende der
RTL-Gruppe in Luxemburg in einem Schreiben an Herrn Gabriel darauf hingewiesen habe, dass Hannover Standort von AVE bleiben werde,
trotzdem, Kollege Reckmann, bleiben nicht wenige Irritationen übrig, die im Zusammenhang mit RTL in der letzten Zeit entstanden sind und die auch weiterhin bestehen werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, jeder, der sich in der letzten Zeit mit der Entwicklung in der Medien- und Kommunikationslandschaft Niedersachsens und Deutschlands etwas näher beschäftigt hat, wird wissen, dass es auf diesem Gebiet tiefgreifende Umbrüche gegeben hat, die sich bis in die Gegenwart fortgesetzt haben. Sie hängen vor allem mit der allgemeinen negativen Entwicklung der Wirtschaft in Niedersachsen und auf Bundesebene zusammen, die wiederum für den Bereich der Printmedien und insbesondere für den Bereich der elektronischen Medien zu verschärften Wettbewerbsbedingungen geführt hat.
Der extrem negative Verlauf des Anzeigengeschäfts der Printmedien sowie die Einbrüche bei den Verkaufszahlen der Werbezeiten für die elektronischen Medien gefährden zweifelsfrei die wirtschaftliche Existenz vieler Anbieter und damit die Vielfalt und Qualität der niedersächsischen Medienlandschaft. Zudem führen beide genannten Wirtschaftsfaktoren dazu, dass die Beschäftigtenzahlen im niedersächsischen Medien- und Kommunikationsbereich mit Sicherheit nicht steigen werden, sondern im Gegenteil durch Abwärtstendenzen gekennzeichnet sind.
Wie lässt sich nun dieser Sachverhalt mit dem vereinbaren, Kollege Reckmann, was der Herr Ministerpräsident in seiner Regierungserklärung im Dezember 1999 zum Ausdruck gebracht hat? Da hieß es wörtlich - ich zitiere jetzt, Kollege Schack, aus dem stenographischen Protokoll des Landtags vom 15. Dezember 1999 -:
„Die Medienwirtschaft ist ein Wachstumsmarkt, dem wir in Zukunft mehr Aufmerksamkeit widmen müssen.“
„Wir brauchen Strategien für die digitale Medienwelt.“
Und:
„Ich“
- Ministerpräsident Gabriel
„habe mich entschlossen, die bisher über drei Ressorts der Landesregierung verteilten Zuständigkeiten für Medien in der Staatskanzlei zu konzentrieren, um Handlungsfähigkeit zu erhalten und noch bestehende Chancen im Medien-Wachstumsmarkt zu sichern.“
Aus diesen Zitaten kann meines Erachtens zweifelsfrei abgelesen werden, dass der Ministerpräsident erstens die Medienpolitik zur Chefsache erklärt hat - darum bin ich, um es diplomatisch auszudrücken, ein bisschen irritiert, dass er bei diesem Thema nicht anwesend ist - und dass zweitens die Medienwirtschaft in Niedersachsen ausgebaut werden soll. Diese beiden Konsequenzen können daraus abgeleitet werden.
Wie sieht die Wirklichkeit in Niedersachsen nun aber konkret aus?
Erstens. Es droht die Gefahr - ich habe soeben schon darauf hingewiesen -, dass sich RTL ab 2003 in einem anderen Bundesland lizenzieren lässt - wie gesagt, es besteht die Gefahr; eine Entscheidung ist noch nicht gefallen, diese Drohung steht im Raum - und der Medienstandort Hannover bzw. Niedersachsen damit einen herben Rückschlag hinzunehmen hätte. Dass eine solche Entscheidung, sollte sie denn getroffen werden, fatale Nebenwirkungen für den gesamten Medienstandort Hannover haben würde, steht nicht nur für Branchenkenner fest. Deshalb muss es entscheidend darauf ankommen, das Verhältnis zu RTL möglichst umgehend und möglichst schnell wieder zu normalisieren.
Zweitens. Meine Damen und Herren, in einem Gespräch, das die Mitglieder des Arbeitskreises Medien meiner Fraktion in der letzten Woche mit führenden Repräsentanten des Nordwestdeutschen Zeitungsverlegerverbandes geführt haben, wurde deutlich, dass sich die Zeitungslandschaft in Niedersachsen gegenwärtig in einer sehr schwierigen Situation befindet. Insbesondere das Gesetz über die 325-Euro-Jobs und die weiter zu erwartenden Schwierigkeiten zur Eigenkapitalgewinnung durch
die Vorschriften von Basel II würden die wirtschaftliche Situation der Verlage in Niedersachsen zunehmend verschärfen. Die verschärften Wettbewerbsbedingungen würden mit Sicherheit dazu führen, so wurde uns mitgeteilt, dass die momentan in Niedersachsen zu verzeichnenden 13 publizierten Einheiten mittelfristig nicht in dieser Formation aufrechterhalten werden könnten. Zudem sei die Entwicklung der Anzeigenaufträge in Niedersachsen als „dramatisch“ zu bezeichnen. Bei einigen Verlagen sei es inzwischen so, dass sich die Betriebskosten auf der einen Seite und die Anzeigen- bzw. Verkaufseinnahmen auf der anderen Seite nur noch die Waage hielten.
Man gab von Seiten der Verleger unmissverständlich zu verstehen, dass es sich bei der momentanen Situation der Verlage nicht um eine zeitlich eng begrenzte Krise und auch um nicht um eine isoliert zu betrachtende Strukturkrise im Medienbereich handele, sondern um eine Krise des Einzelhandels und des Mittelstandes in Niedersachsen schlechthin, die jetzt mit einer zeitlichen Verzögerung von ca. einem halben Jahr dramatische Auswirkungen auf das Verlagswesen in Niedersachsen habe.
Drittens. In der nicht nur in der Medienbranche bekannten Zeitschrift Horizont - Auflage ca. 30 000; in der Branche kennt sie jeder - vom 1. November letzten Jahres beginnt ein groß aufgemachter Artikel über den Medienstandort Hannover wie folgt:
„Unter den Medienstandorten der Republik genießt Hannover den denkbar schlechtesten Ruf: gar keinen.“
Dies habe, so wird in dem Presseartikel weiter ausgeführt, sowohl „geografische als auch infrastrukturelle, als auch politische Gründe.“ Zwar sei „das Vorhandene durchaus respektabel“, aber die großen Vier, nämlich Berlin, Hamburg, München und Köln, würden in einer anderen Liga spielen. Vor allem als TV-Standort bleibe Hannover „randständig“; denn neben dem NDR wirkten die Engagements von SAT 1 und RTL wie „Pflichtveranstaltungen“.
Wenn man heute Entscheider in der Medienbranche fragt, welche Argumente für einen Standort ausschlaggebend sind, dann werden sich diese vor allem an zwei Standortfaktoren orientieren: Einerseits ist die Nähe zu einer Quelle für kreative Inhalte ausschlaggebend. Andererseits fordern kreativ arbeitende und denkende Menschen ein le
benswertes Umfeld. Bei beiden Kriterien muss es offensichtlich im Bewusstsein der in der Medienbranche Tätigen Defizite geben, wenn es um den Medienstandort Hannover bzw. Niedersachsen geht. Auch dies muss, Kollege Reckmann, bei den politischen Überlegungen und Planungen entscheidend mit berücksichtigt werden.
Viertens. Viele Städte, Regionen und Bundesländer haben - ich meine, zu Recht - verstärkt damit begonnen, in ihrer Wirtschaftförderung einen Schwerpunkt bei der Ansiedlung von Produzenten der Informations- und Kommunikationstechnik, also der IuK-Technik, sowie der IuK-Dienstleister und -Inhaltsproduzenten zu legen. Aus dem letzten DIW-Wochenbericht geht in diesem Zusammenhang hervor - das ist ja wohl eine Statistik, die allgemein anerkannt ist -, dass die regionale Konzentration der IuK-Produktion in Deutschland weiter zunimmt. - Schön. Allein in den drei größten IuK-Regionen München, Stuttgart und Frankfurt war zusammen mehr als ein Fünftel der IuKBeschäftigten tätig. Die Regionen Berlin, Hamburg und Köln kamen zusammen auf weitere 15 %. Die regionale Konzentration der überregional aktiven IuK-Unternehmen ist nach der Statistik des DIWWochenberichts aus der letzten Woche noch höher. Nun kommt es: In der Rangfolge der 15 größten IuK-Regionen Deutschlands im Jahr 2000 - Zahlen aus 2001 liegen mir leider nicht vor - liegt die Raumordnungsregion Hannover leider nur auf Platz 11 zwischen Mannheim und Duisburg. Im Jahr 1980 lag Hannover noch auf Platz 10.
Bezüglich der Veränderung der IuK-Beschäftigung in den 15 größten IuK-Regionen Deutschlands zwischen 1980 und 1998 müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass die Zahl der Beschäftigten in der Metropolregion Niedersachsens - in Hannover - in diesem Bereich um 4 % abgenommen hat - ganz im Gegensatz zu den Regionen München, Köln, Hamburg, Düsseldorf und auch Duisburg, wo die Beschäftigtenzahl zwischen 10,7 und 2,3 % gestiegen ist. Wir sehen also, dass auch auf diesem wichtigen Gebiet, das zu den konstitutiven und grundlegenden Bereichen eines Medienstandortes zu rechnen ist, in Hannover bzw. in Niedersachsen einiges im Argen liegt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe mich methodisch darum bemüht, nachweisbare Zahlen, Fakten und Quellen zu nennen, sodass mir nicht vorgeworfen werden kann, ich würde hier diesbezüglich methodisch und politisch im Nebel herumstochern. Mit anderen Worten: Die Aussagen zum
Problembereich RTL, zur unbefriedigenden Situation der Printmedien und der TV- und Filmwirtschaft in Niedersachsen und der alles andere als rosig zu bezeichnende Stellenwert der IuK-Technik in Niedersachsen lassen den berechtigten Schluss und die daraus abzuleitende Forderung zu: Es muss möglichst schnell eine Medienoffensive für unser Land geben,
damit wir aus diesem zukunftsrelevanten Gebiet nicht noch weiter von anderen Bundesländern und Regionen Deutschlands abgehängt werden.
Medienpolitik ist Chefsache, Herr Ministerpräsident! - Er ist leider abwesend, was ich sehr bedaure. - Das ist bezeichnend für das, was in der Regierungserklärung gesagt worden ist und was tatsächlich gemacht wird. Daher möchte ich die Gelegenheit von dieser Stelle aus nutzen, Sie sehr, sehr herzlich zu bitten, im Interesse Niedersachsens im Rahmen Ihrer konkreten Politik für unser Land und im Rahmen Ihrer konkreten Möglichkeiten über den Bundesrat dafür Sorge zu tragen, dass hier einiges geändert wird, dass Niedersachsen endlich in diesem Sinne vorankommt
und dass wir in der Zukunft medienpolitisch nicht weiterhin die Rolle einer grauen Maus im Vergleich auf Bundesebene zu spielen haben. - Danke schön.
Verehrter Herr Kollege Reckmann, ich bin ein bisschen irritiert, wenn das gesagt worden sein sollte, was hier angekommen ist.
Kollege Reckmann, ich möchte Sie fragen, ob Sie davon ausgehen, dass ich die Zitate, die Quellen und die Zahlen, die ich vorgetragen habe, falsch vorgetragen habe.
Frau Ministerin, welche konkreten Konsequenzen beabsichtigt die Landesregierung aus der Tatsache zu ziehen, dass laut PISA-Studie ein Drittel der niedersächsischen Eltern die Meinung vertritt, dass die Leistungsanforderungen an den niedersächsischen allgemein bildenden Schulen zu niedrig - wörtliches Zitat - oder viel zu niedrig sind? Sie werden diesbezüglich nur von der Zahl der unzufriedenen Eltern in Bremen übertroffen.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Schon mehrmals in den letzten dreieinhalb Jahren ist die arbeitsmarktpolitische Situation im Landkreis Schaumburg Gegenstand parlamentarischer Diskussionen im Plenum des Niedersächsischen Landtages gewesen. Erinnert sei an die Schließung der Firma Alcatel in Stadthagen - lieber Alfred, nicht nur mit 200 Arbeitsplätzen, sondern mit 300 Arbeitsplätzen -, an die Firma Casala im strukturschwachen Lauenau mit 160 Arbeitsplätzen oder auch an den drohenden Verkauf, die drohende Insolvenz der Firma Glas-Heye in Obernkirchen mit 200 bis 860 Arbeitsplätzen in dem Betrieb direkt und 2 500 Arbeitsplätzen, die mit Heye direkt oder indirekt zusammenhängen.
Zudem haben wir in den letzten drei Jahren im Landkreis Schaumburg den Konkurs, die Insolvenz von acht weiteren mittelständischen Betrieben erlebt. Auch OTIS hat in den letzten zwei Jahren 300 Arbeitsplätze abgebaut, sodass mit Fug und Recht gesagt werden kann, dass im Landkreis Schaumburg in den letzten drei Jahren 1 400 Arbeitsplätze verloren gegangen sind und 2 500 bis 3 000 Arbeitsplätze immer akut gefährdet waren in der Vergangenheit und teilweise auch heute noch, meine Damen und Herren.
Zwar ist es weitestgehend gelungen, die weggefallenen Arbeitsplätze durch neue zu ersetzen - das muss auch gesagt werden - oder neue Arbeitsplätze in anderen Regionen zu finden, aber es waren damit immer persönliche familiäre Schicksale verbunden, an die man zu denken hat und mit denen sich auch die Politik auf Landesebene, auf Bundesebene und auch im kommunalen Bereich auseinander zu setzen hat.
Deshalb, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen ist es - lassen Sie mich das mit eigenen Worten sagen - unsere verdammte Pflicht und Schuldigkeit - uns politische Mandatsträger meine ich damit -, uns auf allen politischen Ebenen mit diesem Problem zu beschäftigen.
Ich darf für meine Fraktion sagen - das soll bitte nicht missverstanden werden -, dass es unsere Aufgabe Nr. 1 ist - hier im Land Niedersachsen
und auf Bundesebene -, sich immer um Fragen des Ausbaus oder der Sicherung der Arbeitsplätze zu bemühen. Das wird das Thema Nr. 1 sein, das ist das Thema Nr. 1, und daran werden wir auch festhalten, meine Damen und Herren.
Deshalb werden wir uns auch nicht übertreffen lassen, wenn es darum geht, sich mit diesen Sorgen und Nöten auf allen politischen Ebenen zu beschäftigen, politisch Flagge zu zeigen und sich zumindest zu bemühen, all das, was in unseren Kräften steht, zu tun, um diese Arbeitsplätze zu retten.
Das ist auch der entscheidende Grund für mich gewesen, dass ich mich seit Herbst letzten Jahres bemüht habe, bei der Geschäftsleitung der Firma OTIS in Stadthagen einen Termin zu bekommen, um mit Kolleginnen und Kollegen der Arbeitskreise Wirtschaft und Soziales ein Informationsgespräch zu führen. Das hat leider nicht geklappt. Das Gespräch hat dann am 15. August dieses Jahres stattgefunden. Bei diesem Gespräch mit Vertretern der Geschäftsleitung und des Betriebsrates - ich freue mich auch, dass beide hier sind, einige Herren der Geschäftsleitung, viele Vertreter des Betriebsrates, die ich auch herzlich begrüßen möchte
ist deutlich geworden, dass die Firma OTIS in Stadthagen beabsichtigt, 174 Arbeitsplätze durch eine Produktionsverlagerung nach Breclav in Tschechien und nach Guangzhou in der Volksrepublik China abzubauen. Der Betriebsrat hat in diesem Zusammenhang, so meine ich, zu Recht darauf hingewiesen, dass in einer im Oktober 1999 abgeschlossenen Standortsicherungsvereinbarung expressis verbis festgeschrieben worden ist, dass bis Ende 2005 die Produktion von Fahrtreppen und Fahrsteigen in Stadthagen mit mindestens 590 Mitarbeitern fortgeführt werde sowie der EngineeringBereich am Standort verbleibe. Ich zitiere aus der Vereinbarung:
„Die OTIS GmbH & Co. OHG sichert bis zum 31. Dezember 2005 zu, die Produktion von Verkehrsfahrtreppen und -fahrsteigen fortzuführen. Forschung und Entwicklung werden ebenfalls bis zum oben genanten Zeitpunkt in Stadthagen aufrechterhalten.“
Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, am Beispiel OTIS in Stadthagen kann verdeutlicht werden, dass Produktionsverlagerungen von Hochlohnländern wie Deutschland - das muss gesagt werden - ins europäische und außereuropäische Ausland keinen Ausnahmecharakter mehr haben. Die immer schneller fortschreitende Globalisierung der Märkte, der wirtschaftliche und technische Aufholprozess in vielen Teilen der Welt und der zunehmend größer werdende internationale Konkurrenzdruck haben dazu geführt - vor allem bei international tätigen Unternehmen mit Standorten in vielen Ländern der Welt, wie das bei OTIS der Fall ist -, dass die Bereitschaft, Produktionsverlagerungen in immer schnelleren Abständen auch über Ländergrenzen hinweg vorzunehmen, immer größer wird. Dabei spielen Aspekte der Arbeitsplatzsicherung am jeweiligen Standort bzw. soziale Aspekte zunehmend weniger eine Rolle. Entscheidend sind Profitüberlegungen, die insbesondere dort angestellt werden, wo das Unternehmen seinen Hauptsitz hat. Das ist in diesem Fall in der Stadt Hartford im fernen US-Bundesstaat Connecticut.
Gerade aber bei Wirtschaftsunternehmen, meine sehr verehrten Damen und Herren - das ist bei der politischen Auseinandersetzung, die wir heute führen, von besonderer Bedeutung -, bei denen es eine relativ große räumliche Distanz zwischen Unternehmensspitze und den jeweiligen Arbeitnehmern in den Niederlassungen in anderen Ländern und Kontinenten gibt, kommt schriftlichen Vereinbarungen wie der Standortsicherungsvereinbarung von 1999 eine umso größere Bedeutung zu, und zwar, wie es in der Begründung zu dem gemeinsamen Entschließungsantrag heißt, „sowohl nach ihren Buchstaben und auch nach ihrem Geist.“
Ziel des Vertrages zwischen Geschäftsführung, Geschäftsleitung und dem Betriebsrat war es zweifelsfrei - daran gibt es überhaupt kein deuteln -, dem OTIS-Werk in Stadthagen eine dauerhafte Perspektive zu geben. Mit anderen Worten: Es liegt in der Intention der Vereinbarung substanziell begründet, dass eine Verlagerung der diesbezüglichen Produktion bis Ende 2005 zurückgestellt wird und sich beide Parteien ernsthaft darum bemühen, den Standort Stadthagen insgesamt mit einer realistischen Perspektive zu halten. Wenn es in der Firma OTIS in Stadthagen - ich meine, ihr wird von den räumlichen Gegebenheiten, von der Infrastruktur und vom Arbeitskräftepotential her das
Beste an Rahmenbedingungen geboten - zur Insolvenz und zum Schließen kommen sollte, dann wird das mit einem arbeitspolitischen Supergau verbunden sein.
Ich begründe das auch damit, dass heute niemand ganz genau weiß, was aus der großen Firma GlasHeye in Obernkirchen wird. Räumlich in enger Nähe zu der Firma OTIS gibt es in Bezug auf die Arbeitsplätze den größten Betrieb im Landkreis Schaumburg, nämlich die Firma Faurecia mit Hauptsitz in Paris. Dort gelten die Kriterien des Shareholdervalue und letztlich nicht die heimischen Befindlichkeiten und die heimischen Wünsche. Das muss ganz deutlich gesagt werden.
Meine Damen und Herren, deshalb ist es aus unserer Sicht politisch angebracht, diesen gemeinsamen Entschließungsantrag von CDU, SPD und Grünen zu verabschieden. Ich danke in diesem Zusammenhang noch einmal dem Kollegen Jürgen Gansäuer von dieser Stelle aus auf das allerherzlichste. Er hat dieses bei einem Besuch in Stadthagen parlamentarisch auf den Weg gebracht.
Es ist auch angebracht, dass wir gemeinsam an einem Strang ziehen und die Landesregierung auffordern, bei der, wie es im Antragstext heißt,
„Geschäftsleitung der Firma OTIS nachdrücklich auf den Erhalt der Arbeitsplätze in Stadthagen und gegen eine Verlagerung der Produktion ins Ausland sowie auf eine intensive Prüfung des vom Betriebsrat vorgelegten 15-Punkte-Planes zur Standortsicherung hinzuwirken.“
In diesem Sinne partei- und fraktionsübergreifend tätig zu werden, ist, so meine ich, unsere politische und moralische Pflicht,
gerade auch vor dem Hintergrund der Tatsache, meine Damen und Herren, dass wir Volksvertreter den verfassungspolitischen Auftrag haben, uns um das Gesamtinteresse der Bevölkerung zu kümmern. Dazu zählt insbesondere die materielle Existenzgrundlage der Familien, der Arbeiternehmerinnen und Arbeitnehmer. Das ist hier gegeben.
Meine Damen und Herren, ich möchte abschließend noch Folgendes zum Ausdruck bringen, damit es hier keine Schieflage gibt: Dieser Antrag verfolgt nicht den Zweck und das Ziel, ein Werk in Stadthagen öffentlich zu diskreditieren. Dieser Antrag verfolgt nicht das Ziel, leitende Repräsentanten dieser Firma öffentlich an den Pranger zu stellen. Wir wissen sehr wohl - wir sind mehrmals in Stadthagen gewesen, ich sehe gerade zur Loge hin -, dass es diese leitenden Repräsentanten der Firma in Stadthagen im weltweiten Geflecht der Firma OTIS insgesamt sehr schwer haben. Wir wissen auch, dass sie sich in der Vergangenheit beispielhaft bemüht haben, wenn es um heimische Interessen ging. Aber dieses Mal gibt es möglicherweise eine andere Voraussetzung.
Deshalb soll es Ziel dieses Antrages sein - ich wiederhole das -, auf die Sorgen und Probleme in diesem Gebiet aufmerksam zu machen. Dieser Antrag soll den Zweck und das Ziel verfolgen, dass wir uns alle - SPD, CDU, GRÜNE und möglicherweise auch Herr Schwarzenholz - bemühen, dafür Sorge zu tragen, dass diese Arbeitsplätze gerettet werden - im wohlverstandenen Interesse der Geschäftsführung, des Betriebsrates, aller Arbeiternehmerinnen und Arbeitnehmer und der gesamten Region des Landkreises Schaumburg. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Ministerin, warum gibt es für die Vorstellungen und Vorschläge des Herrn Ministerpräsidenten weder seitens der Landesregierung noch seitens der SPD-Landtagsfraktion eine konkrete gesetzestechnische Umsetzung, z. B. im Rahmen der jetzt vorliegenden Novelle zum Niedersächsischen Schulgesetz?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auf ihrer Jahreskonferenz im Oktober letzten Jahres haben die Ministerpräsidenten der Bundesländer einvernehmlich beschlossen, Frau Kollegin Wiegel, einen Teil der Punkte der neuen Rundfunkordnung vorgezogen zu verabschieden. Sie haben sich heute in Ihrer Rede schon weitestgehend mit einem wichtigen Thema beschäftigt, das uns nach der parlamentarischen Sommerpause beschäftigen wird, dem Jugendschutz. Wir werden mit Sicherheit hier im Plenum Gelegenheit haben, darüber zu sprechen.
Dieses Vorziehen ist der eigentliche Grund für die Vorlage des Sechsten Rundfunkänderungsstaatsvertrages als Artikelvertrag zur Änderung des Rundfunkstaatsvertrages, des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrages und des Mediendienstestaatsvertrages. Gleichzeitig soll heute das Niedersächsische Mediengesetz novelliert werden, indem vor allem § 29 inhaltlich geändert und die Regelung über die Begrenzung der Beteiligung an einem Veranstalter von Bürgerrundfunk neu gefasst werden.
Bei den Beratungen im zuständigen Landtagsfachausschuss für Medienpolitik ist deutlich geworden, meine Damen und Herren, dass es politisch
inhaltliche Divergenzen zwischen den Fraktionen dieses hohen Hauses nicht gibt, sodass wir mit Fug und Recht annehmen können, heute eine einvernehmliche Entscheidung herbeizuführen.
Worum geht es im Wesentlichen in diesem Staatsvertrag? Vieles ist schon von der Kollegin Wiegel deutlich gemacht worden.
Erstens. Zur Sicherung der Meinungsvielfalt im Fernsehen wird eine vorherrschende Meinungsmacht nach wie vor bei 30 v. H. Zuschaueranteil vermutet. Eine marktbeherrschende Stellung auf medienrelevanten verwandten Märkten oder eine Gesamtbeurteilung der Aktivitäten im Fernsehen und auf medienrelevanten verwandten Märkten soll künftig ab einer festen Zuschaueranteilsgrenze von 25 v. H. geprüft werden. Bei der Berechnung der maßgeblichen 25 v. H. Zuschaueranteile werden vom tatsächlichen Zuschaueranteil 3 v. H. abgezogen, wenn das Unternehmen in gesetzlich vorgeschriebenem Maß Drittsendezeiten einräumt, und weitere 2 v. H. werden abgezogen, wenn zusätzlich und mindestens im bisherigen Umfang Regionalfenster geschaltet werden. Das bedeutet eine zusätzliche Absicherung der Regionalfenster, was meine Fraktion, die Unionsfraktion, aus grundsätzlichen medienpolitischen Erwägungen begrüßt. Zudem ist damit dem Streit um die Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs „geringfügig“, wie es im bisherigen Gesetzestext festgelegt war, im Sinne einer Planbarkeit für die Rundfunkveranstalter der Boden entzogen.
Zweitens. Ein zweiter wichtiger medienpolitischer Aspekt dieser Gesetzesnovellierung ist die Berechtigung für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkveranstalter, ihre bisherige analoge terrestrische Versorgung schrittweise und Zug um Zug gegen die Zuweisung digitaler terrestrischer Frequenzen umzustellen. Damit trägt man dem technologischen Fortschritt Rechnung und will zugleich zur Qualitätsverbesserung im technischen Sinne beitragen. Zugleich wird die Möglichkeit von Digitalkanälen, den Jugendschutz durch eine technische Vorsperre zusätzlich zu sichern, verlängert.
Drittens. Durch eine Änderung des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrages werden ARD, ZDF und Deutschlandradio verpflichtet, alle zwei Jahre den Parlamenten einen schriftlichen Bericht zur Information über ihre wirtschaftliche und finanzielle Lage zu erstatten. Hierdurch sollen die Information der Landtage verbessert und die Akzeptanz der
Rundfunkgebühren in den Parlamenten gestärkt werden. Zudem wird neu bestimmt, dass Vertreter der in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, des ZDF und des Deutschlandradios jeweils dem Landesparlament zur Anhörung, zu Berichten, zur Verfügung stehen.
Mit dieser Neuformulierung kommt man dem allgemeinen Wunsch aller Länderparlamente nach, die Transparenz hinsichtlich der wirtschaftlichfinanziellen Gegebenheiten der öffentlich-rechtlichen Rundfunksender zu erweitern und gleichzeitig dafür Sorge zu tragen, dass die Diskussion bei der möglichen Gebührenerhöhungsanmeldung durch die öffentlich-rechtlichen Rundfunkveranstalter versachlicht wird.
Viertens. Der Mediendienstestaatsvertrag wird zudem entsprechend der E-Commerce-Richtlinie der EU inhalts- und im Wesentlichen wortgleich mit dem Bundesrecht geändert. Neben zahlreich notwendigen formalen und redaktionellen Änderungen wird u. a. in § 5 das Herkunftslandprinzip verankert, das besagt, dass in Deutschland niedergelassene Diensteanbieter primär dem deutschen Recht unterliegen, auch wenn sie außerhalb Deutschlands im EU-Raum geschäftsmäßig tätig werden.
Meine Damen und Herren, wichtig ist: Grundsätzlich sind die Daten künftig nur in dem Umfang zu erheben, wie sie für den Zweck erforderlich sind. Sie dürfen auch nur zweckangemessen hinsichtlich Dauer und Umfang gespeichert werden.
Zusammengefasst lässt sich politisch zu den Neuerungen sagen, dass sie entweder eine Anpassung an die Rechtslage auf EU-Ebene darstellen oder aber im Rahmen der technologischen Weiterentwicklung bzw. im Sinne der Begriffsklarheit oder größerer öffentlich-politischer Transparenz notwendig geworden sind. Für parteipolitische Auseinandersetzungen geben sie deshalb keinen Anlass.
Dies trifft, meine Damen und Herren, verehrte Kolleginnen und Kollegen, auch auf den Änderungsantrag der SPD-Landtagsfraktion zum Niedersächsischen Mediengesetz zu. Demnach soll es in Zukunft möglich sein, dass bei der Beteiligung von öffentlich-rechtlichen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften an einem Veranstalter von Bürgerrundfunk die Grenze bis zu insgesamt 49,9 v. H. der Kapital- oder Stimmrechtsanteile erweitert wird. Es bleibt hingegen alles beim Alten, d. h. bei einer Beteiligungsgrenze von
33 v. H., wenn sich ausschließlich öffentlichrechtliche Körperschaften, z. B. Kommunen, und Verleger an dem Veranstalter von Bürgerrundfunk beteiligen. Diese Neuregelung ist aus der Sicht meiner Fraktion sachlich gerechtfertigt, nachvollziehbar und medienpolitisch gerecht, sodass sich nur die Frage stellt, warum die betroffenen Organisationen und Verbände nicht schon im letzten Jahr im Rahmen des langen Diskussionsprozesses über das neue Mediengesetz darauf hingewiesen haben, sodass wir das schon damals hätten mit verabschieden können.
Meine Damen und Herren, abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass die CDU-Fraktion dem vorliegenden Gesetzentwurf zum Sechsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag und zur Novellierung des Niedersächsischen Mediengesetzes zustimmt. Ich bedanke mich herzlich für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Ministerin, wäre es angesichts der erheblichen Zusatzkosten für die Verlässliche Grundschule Ihrer Meinung nach nicht besser gewesen, an eine flächendeckende Einführung der Vollen Halbtagsschule zu denken?
Frau Ministerin, können Sie die Angaben Ihres Hauses bestätigen, dass für den Abbau des Lehrerarbeitszeitkontos ab 2004 über 20 Jahre lang mit einem Betrag von 700 Vollzeitkräften zu kalkulieren ist?
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst herzlichen Dank, Herr Kollege Reckmann, für die positive Beurteilung der Aussprache im Jahr 1994 zu dem Problem „Gewalt in den Medien“. Damals waren wir uns überparteilich und interfraktionell einig. Ich danke Ihnen dafür, dass Sie daran erinnert haben.
Meine Damen und Herren, schon im Juni letzten Jahres, als dieser Entschließungsantrag eingebracht worden ist, habe ich für meine Fraktion deutlich gemacht, dass wir uns mit der medienpolitischen Grundtendenz einverstanden erklären können.
Dabei geht es erstens um die Forderung, dass im Bereich des Persönlichkeits- und Jugendschutzes ein einheitliches Recht für alle elektronischen Medien von besonderer Bedeutung ist. Dies gilt sowohl für Fragen der Inhalte als auch der zuständigen Aufsichtsstellen. Ziel muss es deshalb sein - dies ist unser Appell an die Vertreter der Landesregierung und an die Repräsentanten in der Ministerpräsidentenkonferenz -, die Überwachung des Jugendschutzes in den elektronischen Medien in eine Hand zu legen.
Zweitens sprechen wir uns expressis verbis dafür aus, dass die verfassungsrechtlich fixierte Bestands- und Entwicklungsgarantie zur Sicherung der Grundversorgung durch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk auch im digitalen Zeitalter verbürgt bleiben muss. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss auch in Zukunft die Möglichkeit haben, sich überall dort mit Programmangeboten zu präsentieren, wo das breite Publikum künftig in der Medienwelt anzutreffen ist, was mit anderen Worten heißt, dass die Teilhabe des öffentlich
rechtlichen Rundfunks an den neuen Informationsund Kommunikationstechnologien sicherzustellen ist.
Drittens hat sich die Union schon immer dafür ausgesprochen, dass im Interesse der Zukunftsfähigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks dessen Funktionsauftrag quantitativ und qualitativ noch präziser festzulegen ist. Ich gebe zu, das ist fachlich und politisch nicht einfach, aber unseres Erachtens schon deshalb von besonderer Bedeutung, weil man vor dem Hintergrund der Beihilfediskussion auf europäischer Ebene - Stichworte Phoenix und Kinderkanal - - mit Sicherheit dann in Erklärungsnöte kommen würde, wenn diesbezüglich keine sehr konkreten Programmkonzepte vorlägen und man zudem bei jedem Rundfunkteilnehmer, der eine Gebühr oder jedenfalls eine staatlich festgesetzte Abgabe für den Empfang des öffentlichrechtlichen Rundfunkangebotes zu bezahlen hat, den verständlichen Beweis antreten müsste, dass bei den Öffentlich-Rechtlichen ein besonderes Qualitätsangebot vorliegt, das Leistungen beinhaltet, die bei den Privaten nicht zu haben sind und für die es sich deshalb lohnt, Gebühren zu bezahlen.
Viertens ist es für die Union schon immer eine medienpolitische Notwendigkeit - um nicht zu sagen Selbstverständlichkeit - gewesen, bei der weiteren Ausgestaltung der Medienordnung „Möglichkeiten der Liberalisierung und Deregulierung auszuschöpfen“, wie es im vorliegenden Entschließungsantrag wörtlich heißt. Gleichzeitig machen wir uns dafür stark, die rundfunk- und medienrechtlichen Regelungen für den privaten Rundfunk übersichtlicher und transparenter zu gestalten.
Dies schließt fünftens auch die nahe liegende Forderung des Entschließungsantrags mit ein, sich für einen chancengleichen und diskriminierungsfreien Zugang zu den zusammenwachsenden Informationstechnologien auszusprechen, denn alle anderen Regelungen, meine Damen und Herren, würden ordnungspolitisch nicht nachvollziehbar sein und sich letztlich der Entwicklung auf dem Medienund Technologiesektor entgegenstemmen.
Mit einer Teilforderung, liebe Kolleginnen und Kollegen, hat sich meine Fraktion im Fachausschuss leider nicht durchsetzen können, einer Forderung, die für die Bundes-CDU nicht von marginaler Bedeutung ist, die aber nach reiflicher politischer Überlegung für uns nicht ausreicht, um die
sen Entschließungsantrag in Gänze abzulehnen. Wir hatten zu Nr. 5 beantragt, hinter dem letzten Satz anzufügen „als vorwiegend programmbegleitende Angebote“. Dabei spielte bei uns die Überlegung eine Rolle, dass die Teilhabe der ÖffentlichRechtlichen an den neuen Technologien nicht zu einer schrankenlosen - ich unterstreiche: schrankenlosen - Betätigung dieser Rundfunksender führen darf. Der Rundfunkstaatsvertrag der Länder ermächtigt derzeit öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten, neben klassischem Rundfunk werbefrei Online-Angebote mit vorwiegend programmbezogenem Inhalt zu machen. Darüber hinausgehende Medienangebote durch öffentlich-rechtlichen Rundfunk bedürfen unserer Meinung nach gerade vor dem Hintergrund des Gebührenprivilegs einer besonderen öffentlichen, politischen und rechtlichen Legitimation.
Andererseits, verehrte Kolleginnen und Kollegen, haben wir im Fachausschuss aber auch eine Forderung durchgesetzt, nämlich bei der Frage der Kompetenzen für den Jugendschutz eine klare Trennung vorzusehen, und zwar hinsichtlich der OnlineMedien bei den Ländern angesiedelt und hinsichtlich der Offline-Medien beim Bund; das hat die Ministerpräsidentenkonferenz am 8. März dieses Jahres auch politisch sanktioniert.
Meine Damen und Herren, als Nr. 7 ist in der letzten Fachausschusssitzung einmütig - ich unterstreiche: einmütig, also von SPD, Grünen und CDU die Forderung aufgenommen worden, sich gegen jedwede Änderung des absoluten Pornografieverbots im Rundfunk auszusprechen und die Landesregierung aufzufordern, dies bei zukünftigen Staatsvertragverhandlungen zu berücksichtigen. Ähnlich wie die Fraktionen von SPD und Grünen sehen wir diese medienpolitische Notwendigkeit vor dem Hintergrund der juristischen Bemühungen von Pay-TV-Veranstaltern als gegeben an, eine Aufweichung des derzeit geltenden Verbots zu erreichen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Hinweis der potenziellen Pornoanbieter, diese Programme könnten aufgrund der Codierung nur von Abo-Kunden empfangen werden, geht an der gesellschaftlichen Realität vorbei; denn die Codierung knackende Decoder oder entsprechende Hilfsmittel werden allerorts öffentlich angeboten. Gerade junge Menschen, die vor allem diesem Schutz unterliegen sollten, entwickeln oft ungeahnte Fähigkeiten und Fertigkeiten, solche Codiersperren zu überwinden. Insofern ist es aus unserer Sicht
medienpolitisch sinnvoll und nützlich, diese klare politische Positionierung seitens der niedersächsischen Volksvertretung hier und heute noch einmal unmissverständlich deutlich werden zu lassen.
Die CDU-Landtagsfraktion wird diesem Entschließungsantrag zustimmen. Wir gehen aber davon aus, dass wir mittel- und langfristig noch mehrmals über Aspekte der neuen Medienordnung in Deutschland sprechen müssen; denn die Entwicklung auf diesem Gebiet ist rasant, und wir von der Politik sind aufgefordert, die entsprechenden politischen Rahmenbedingungen zu setzen. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Ministerin, warum haben Sie im Niedersächsischen Kinder- und Jugendplan beim Ansatz unter Punkt 4 - Bildung, Betreuung, Erziehung in Kindertageseinrichtungen - keine weitere Aufstockung der Mittel vorgesehen, obwohl Sie - wie Sie es in Ihrer Antwort betont haben - gerade hier einen Schwerpunkt Ihrer politischen Arbeit sehen?
Herr Ministerpräsident, würden Sie mir ausnahmsweise zustimmen, wenn ich die Meinung vertrete, dass Sie durch Ihr lautstarkes Auftreten heute nicht unbedingt ein Zeichen von politischer Souveränität und Stärke gegeben haben?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich beantrage namens meiner Fraktion, dass über den gemeinsam eingebrachten Antrag zum neuen MHP-System sofort abgestimmt wird; denn wenn wir politisch-inhaltlich etwas erreichen wollen, dann müssen wir die Landesregierung möglichst umgehend bitten, entsprechend tätig zu werden. Dies ist gerade vor dem Hintergrund der aktuellen und sehr hitzigen Diskussion über die neue Besitzstruktur bei den Kabelnetzen und der damit verbundenen Frage der neuen DecoderSysteme erforderlich. Ich hoffe, dass sich sowohl die SPD-Fraktion als auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unserem Wunsch anschließen können.
Herr Minister, vor dem Hintergrund dieser sehr ernsten Diskussion scheint es nicht unwichtig zu sein, der Öffentlichkeit einmal mitzuteilen, wie viele Drogentote es im vergangenen Jahr in Niedersachsen gegeben hat und welche Drogen ursächlich dafür heranzuziehen sind.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Ministerin, vor dem Hintergrund der Tatsache, dass meines Wissens in Niedersachsen vor allem Lehramtsbewerberinnen und -bewerber in naturwissenschaftlichen Bereichen fehlen, wüsste ich gern, welche konkreten Überlegungen es Ihrerseits bzw. in Ihrem Ministerium gibt, dieses Problem möglicherweise schon durch das vorgeschriebene Curriculum in der gymnasialen Oberstufe einigermaßen in den Griff zu bekommen, weil meines Wissens relativ häufig naturwissenschaftliche Fächer in der gymnasialen Oberstufe abgewählt werden.
Frau Ministerin, warum haben Sie im Haushaltsentwurf 2002/2003 keinerlei - ich betone: keinerlei - Vorsorge für die dringend notwendige bessere Bezahlung angehender Berufsschullehrkräfte im Lande Niedersachsen getroffen?
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nach einer mehrjährigen öffentlichen Diskussion über die notwendigen und sinnvollen Strukturen der neuen Bürgermedien in Niedersachsen und nach einer breiten parlamentarischen Diskussion von drei Entschließungsanträgen, eingebracht von den Landtagsfraktionen hier in Hannover, nach der Einbringung dieses Mediengesetzentwurfes im Mai dieses Jahres und nach einer eigens dazu angesetzten breiten Anhörung wollen wir heute einen parlamentarischen Schlussstrich unter diesen Mediengesetzentwurf ziehen.
Unter diesen Voraussetzungen wird keiner, Frau Kollegin Harms, ernsthaft behaupten können, dass wir aufgrund dieser langen Zeitperiode unter einem unverantwortlich hohen Zeitdruck gestanden hätten und eine politisch fachliche Legitimation nicht gegeben sei.
Ich sehe das etwas anders. Wir haben zwei, drei Jahre lang Zeit gehabt, darüber zu sprechen. Sie haben an öffentlichen Podiumsdiskussionen teilgenommen. Wir haben breit über die Entschließungsanträge gesprochen. Insofern sehe ich das etwas anders.
Wenn dann jedoch in einem Kommentar am 9. Oktober dieses Jahres zu diesem Gesetzentwurf von einem „bescheidenen Wurf“ die Rede ist, kann damit nur gemeint sein, dass man unter dem Begriff „Mediengesetz“ vielleicht noch etwas Allum
fassenderes verstanden hätte. Das muss in der Tat auch zugestanden werden. Wir haben zu dem Problem der inneren Pressefreiheit und des Urheberrechts keine Stellung bezogen. Insofern muss man ein gewisses Verständnis für die Einwände aufbringen.
Was ich eben angesprochen habe, war, aus welchen Gründen auch immer, im Rahmen der parlamentarischen Beratungen des uns vorliegenden Gesetzentwurfes nicht machbar, wurde auch politisch nicht gewollt, sodass wir unser Hauptaugenmerk in der Tat auf rundfunkpolitische Gesichtspunkte gelegt haben, was aufgrund der zu Ende gehenden Modellprojektphase der OK's und NKL's meines Erachtens auch medienpolitisch nachvollziehbar und fachlich notwendig war.
Die mir zur Verfügung stehende Zeit reicht nicht aus, um auf alle relevanten Aspekte einzugehen. Es sei darauf hingewiesen, dass wir im Rahmen der Entschließungsanträge und auch bei der Einbringung des Gesetzentwurfes über vieles Relevante hier schon gesprochen haben.
Die Union, meine sehr verehrten Damen und Herren, unterstützt die durch diesen Gesetzentwurf manifestierte Konvergenz zwischen den Offenen Kanälen und dem Nichtkommerziellen Lokalfunk. Sie spricht sich ebenso dafür aus, die Medienkompetenz der interessierten Bürgerinnen und Bürger durch die Bürgermedien zu stärken und die kritische Auseinandersetzung mit dem Phänomen der Medienproduktion und Medienrezeption dadurch zu stärken. Zudem soll der Bürgerrundfunk eine lokale publizistische Ergänzung bieten. Beide Aspekte gehören zu den Eckpunkten dieses Gesetzentwurfes, was wir ausdrücklich begrüßen.
Konstitutives Element der Bürgermedien muss nach den Vorstellungen meiner Fraktion zudem das Prinzip der Nichtkommerzialität sein. Deshalb ist es für uns unabdingbar, dass für den Regelbetrieb der Bürgermedien das Gebot der Sponsoringund Werbefreiheit gelten muss, was ebenfalls gesetzlich festgelegt wird. Die Finanzierung der Bürgermedien soll unseres Erachtens auch in Zukunft neben dem Finanzaufkommen der Veranstalter aus dem Zwei-Prozent-Anteil der Rundfunkgebühren erfolgen. Es soll selbstverständlich auch möglich sein, Spenden als Finanzierungsmittel mit heranzuziehen, wobei aber sichergestellt sein muss, dass nicht verdeckte Formen des Sponsoring vorliegen.