Nun zu dem Antrag der SPD: Sie haben in Ihren Antrag hineingeschrieben, und deshalb war er auch nicht konsensfähig: Wir fordern die Landesregierung auf, darauf hinzuwirken, dass unumgängliche Schließungen oder Truppenreduzierungen durch geeignete anderweitige Maßnahmen ausgeglichen werden. - Meine Damen und Herren, das ist das Einfallstor für Minister Scharping zu sagen: Jawohl, mit den Niedersachsen kann man es ja machen. - Genau das ist das Problem.
Wenn die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unter Punkt 4 Ihres Antrages die Bundesregierung auffordert, aufgrund der verringerten Truppenstärke auch den militärischen Umfang der Übungsflächen und die daraus resultierenden Belastungen zu reduzieren, dann weiß man, welches Ziel Sie verfolgen. Auch wenn Sie unter Punkt 5 die Erwartung an die Bundesregierung aussprechen, dass militärisch nicht mehr benötigte Grundstücke den Kommunen verbilligt angeboten und weitere Finanzmittel zur zivilen Umnutzung eingestellt würden, wird ihr Ziel ziemlich deutlich. Sie wollen den Ausverkauf der Bundeswehr.
Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Darum schließlich ich die Beratung zu diesen beiden Anträgen. Wir kommen jetzt zur Abstimmung. Ich darf Sie dazu um etwas mehr Aufmerksamkeit bitten.
Wir stimmen zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 2175 (neu) und, falls diese abgelehnt wird, dann über die Beschlussempfehlung des Ausschusses ab. - Wer dem Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in Drucksache 2175 (neu) zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer stimmt dagegen? - Möchte sich jemand der
Stimme enthalten? - Das ist nicht der Fall. Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt worden.
Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses für innere Verwaltung in der Drucksache 2161 zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. Wer stimmt dagegen? - Möchte sich jemand der Stimme enthalten? - Das ist nicht der Fall. Ich stelle fest, dass der Beschlussempfehlung des Ausschusses für innere Verwaltung mehrheitlich gefolgt worden ist.
Wir kommen jetzt zur Ausschussüberweisung zu Punkt 17 unserer Tagesordnung. Hierzu wird empfohlen, den Ausschuss für innere Verwaltung mit der Federführung zu beauftragen und den Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr mitberaten zu lassen. Wenn Sie dem Ihre Zustimmung geben wollen, dann bitte ich Sie um Ihr Handzeichen. Stimmt jemand dagegen? - Das ist nicht der Fall. Stimmenthaltungen? - Auch das ist nicht der Fall. Dann haben Sie so beschlossen, meine Damen und Herren.
Ich möchte Ihnen jetzt noch zwei Dinge mitteilen. Die Fraktionen haben mir mitgeteilt, dass vor der Mittagspause nur noch der Tagesordnungspunkt 13 behandelt werden soll. Nach der Mittagspause soll mit Tagesordnungspunkt 14 fortgesetzt werden.
Da das Haus jetzt so schön voll besetzt ist, möchte ich die Gelegenheit nutzen, unserer Kollegin Frau Meyn-Horeis ganz herzlich zum 39. Geburtstag zu gratulieren.
Tagesordnungspunkt 13: Zweite Beratung: Strommarkt: Gleiche Chancen im Wettbewerb, Umweltschutz fördern, Arbeitsplätze erhalten - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 14/1025 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Verkehr Drs. 14/2111
tung und zur Berichterstattung an den Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr überwiesen worden. Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen.
Frau Kollegin Harms, fahren Sie bitte erst dann fort, wenn etwas mehr Ruhe eingekehrt ist. - Bitte schön!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Unser Antrag aus dem Jahr 1999, der heute nach Ausschussmeinung von der Mehrheit des Landtages abgelehnt werden soll, ist bezüglich der ersten beiden Spiegelstriche in der Tat abgearbeitet. Die Bundesregierung hat inzwischen das Einspeisungsgesetz novelliert. Wir haben auf Bundesebene ein hervorragendes Gesetz zur Förderung der regenerativen Energien.
Die drei letzten Punkte unseres Antrages sind aber nach wie vor offen. Ich bin der Meinung, dass der Druck vonseiten der Länder auf die auf Bundesebene geführte Debatte über die Perspektive der Kraft-Wärme-Kopplung und über die Frage, wie ein diskriminierungsfreier Netzzugang für alle Marktteilnehmer des Strommarktes geschaffen werden kann, nicht nachlassen darf.
Zur Kraft-Wärme-Kopplung würde ich mir wünschen, dass sich Minister Jüttner, der jetzt ja frisch gebackener zuständiger Minister für Energiepolitik ist, vehement dafür einsetzt, dass auf Bundesebene endlich das verwirklicht wird, was seit Monaten, ja eigentlich schon seit zwei Jahren zwischen verschiedenen Bundesministerien strittig ist. Die Bundesregierung hatte sich vorgenommen, eine Quotenregelung für die Kraft-Wärme-Kopplung durchzusetzen. Eigentlich sollte das Gesetz spätestens zum Sommer 2001 in Kraft treten. Ich bedauere sehr, dass dies bislang nicht geschehen ist. Die Energiewirtschaft sperrt sich mit größtmöglichem Einfluss und all ihren Mitteln. Ihre Mittel sind, wie gerade auch Sozialdemokraten
wissen, gewaltig und in der politischen Debatte immer wieder eingesetzt worden. Der Einfluss ist auch über Sozialdemokraten abgesichert, weil die Nähe zwischen Sozialdemokratie und Stromwirtschaft altbekannt ist.
Ich würde mir deshalb wünschen, dass sich Herr Jüttner in seiner neuen Zuständigkeit als Erstes in diesen bisher unfruchtbaren Streit über die Quotenregelung für die Kraft-Wärme-Kopplung einschaltet. Wir werden das Ziel, aus der Atomenergie auszusteigen und die Energiewirtschaft auf der Basis von regenerativen Energien und Effizienztechnologien umzubauen, nicht CO2-neutral hinbekommen, wenn diese Regelungen zur KraftWärme-Kopplung nicht sehr ehrgeizig verankert werden. Ohne eine Quotenregelung wird es meiner Meinung nach nicht gehen.
Die zweite Sache aus unserem Antrag, die noch offen ist und die ich hier betonen möchte, betrifft die Durchsetzung eines diskriminierungsfreien Netzzugangs. Deutschland ist tatsächlich das einzige EU-Land, das den Weg des verhandelten Netzzugangs mit freiwilliger Verbändevereinbarung gewählt hat. Alle anderen Länder haben den regulierten Netzzugang. Nach drei Jahren müssen wir doch auch hier in Deutschland feststellen: Der Wettbewerb funktioniert nicht. Der Ansatz, den Herr Rexrodt im Energiewirtschaftsgesetz verankert hat, ist gescheitert. Nicht jeder Teilnehmer hat einen fairen Zugang zu den Netzen. Das ist meiner Meinung nach die zweite Sache, der sich dann auch das Land Niedersachsen entsprechend der auch sozialdemokratischen Zielsetzungen für die Energiepolitik annehmen sollte.
Wir werden der Ablehnung unseres Antrags nicht zustimmen, weil wir meinen, dass von fünf wirklich wesentlichen Punkten für eine zukunftsfähige Energiewirtschaft drei Punkte überhaupt noch nicht abgearbeitet sind. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
des Antrags sind mittlerweile erledigt. Ich bin davon überzeugt, dass auch die anderen Punkte, die hier eben von Ihnen angesprochen worden sind, erledigt sein werden, wenn wir noch einige Zeit zuwarten.
Das ist in der Tat so, und zwar aus folgendem einfachen Grund: Wenn ich mir Ihren dritten Spiegelstrich angucke, kann ich nur sagen, dass die Kraft-Wärme-Kopplung inzwischen auf einem guten Weg ist. Nach meinen Informationen haben inzwischen alle Fraktionen im Deutschen Bundestag dieses Thema aufgegriffen. Sie sind sich im Wesentlichen einig. Es gibt nur noch wenige Differenzen. Die haben etwas mit den Herkunftsländern zu tun; denn in den einzelnen Herkunftsländern gibt es unterschiedliche Rohstoffe und Energieträger. Vor diesem Hintergrund möchte jeder seinen Rohstoff, seinen Energieträger besonders begünstigt wissen. Dass das nicht geht, meine Damen und Herren, ist selbstverständlich. Deshalb ist es richtig, dass daran gearbeitet wird.
Von daher befinden wir uns hier auf einem guten Weg. Wir sind fest davon überzeugt, dass wir schon in den nächsten Monaten eine vernünftige Regelung finden werden, die allen Interessen und allen denjenigen, die damit zu tun haben, helfen wird. Darüber hinaus werden die KWK-Anlagen, die hier einen wichtigen Beitrag leisten, die Möglichkeit erhalten, ausgebaut zu werden. Aus diesem Grunde ist der Weg, den wir gehen werden, richtig. Ich bin der festen Überzeugung, dass wir positive Ergebnisse erzielen werden. Außerdem wird Deutschland für die klima- und beschäftigungspolitisch wichtige Kraft-Wärme-Kopplung ein guter Standort sein.
Frau Harms, Sie haben noch ein zweites Thema angesprochen. Es ist in der Tat so gewesen, dass wir keine Regulierungsstelle für die Netzzugangsverordnung hatten. Muss man nun aber für alle Dinge im Leben Regulierungsstellen haben, wenn auch freiwillige Schritte zu vernünftigen Lösungen führen? Wir haben ja gesehen, dass wir vom ersten Schritt zum zweiten Schritt hin eine Verbesserung erzielt haben. Wir stehen jetzt vor der Situation, dass zurzeit alle Akteure in Berlin daran arbeiten. Wir werden eine vernünftige Verbändevereinbarung auf freiwilliger Basis hinbekommen. Das ist mir persönlich alle mal mehr wert als irgendwelche
Insofern sind die ersten beiden Spiegelstrich erledigt. Wir haben in Deutschland inzwischen einen hervorragenden energiepolitischen Ansatz umgesetzt.
Nein. - Die anderen Themen werden genauso positiv umgesetzt werden, Frau Harms. Da brauchen Sie gar keine Sorgen zu haben. Ihre Freunde sind in Berlin mit dabei. Deshalb bin ich davon überzeugt, dass auch diese energiepolitischen Schritte in die richtige Richtung führen werden. Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich glaube, die Ergebnisse der Energiepolitik auf nationaler Ebene sind aus guten Gründen einer der wichtigsten Erfolge, den die rot-grüne Bundesregierung und die Mehrheit im Bundestag erzielt haben. Möglicherweise haben die Grünen vor zwei Jahren, als sie den Antrag eingebracht haben, selber nicht geglaubt, dass das so gut und so flott geht.
Von daher können wir zufrieden sein, dass die Anstöße auch aus unseren Reihen an guten Stellen zum Erfolg geführt haben. Das gilt für die Einspeisesätze, das gilt insbesondere für die Beseitigung des 5-%-Deckels, das gilt auch für die Umlage auf sämtliche Stromabnehmer, weil wir die einseitige Belastung gerade im Bereich der Windenergie in Niedersachsen hatten und das nun endlich weg ist. Das sind die Erfolge, Frau Harms.
Jetzt kommen wir zu den Punkten, die in der Tat offen sind. Dazu will ich einige Bemerkungen machen.
Beim Thema Netzzugang ist Deutschland das einzige Land, das einen verhandelten Zugang prüft und praktiziert. Es hat sich gezeigt, dass die erste Verbändevereinbarung überhaupt nicht in der Lage war, den Ansprüchen gerecht zu werden. Wir sind gegenwärtig in der Praktizierung der zweiten Phase. Auch hier hat das Kartellamt vor wenigen Wochen deutlich gemacht, dass es die Voraussetzungen für einen uneingeschränkten Wettbewerb durch diese zweite Phase nicht eingelöst sieht.