Hans-Christian Schack

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Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Und ewig grüßt die Dose. - Diese etwas flapsige Bemerkung fällt mir zu dem heute hier eingebrachten Antrag ein.
Ich hoffe, dass wir das Thema Dose heute zum letzten Mal auf der Tagesordnung haben.
Meine Damen und Herren, wieder einmal ist die Dose Gegenstand einer hitzigen Diskussion, die bundesweit die Medienlandschaft mit bestimmt. Bereits seit 1991 - das ist schon gesagt worden - ist klar: Wenn die Mehrwegquote unter 72 % sinkt, greifen die Bestimmungen der Verpackungsverordnung, die vorsehen, dass auf die Einwegverpackungen der Getränke, die den Mehrweganteil nicht erfüllen, ein Pflichtpfand erhoben wird. Nach der jüngsten Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster ist es amtlich: Ab 1. Januar 2003 wird bundesweit auf die Einwegverpackungen Glas, Dosen und PET von Bier, Wasser und Erfrischungsgetränken ein Pflichtpfand erhoben. Laut verschiedenen Zeitungsmeldungen muss angenommen werden, dass eine fristgerechte Umsetzung der Bestimmungen der Verpackungsverordnung seitens der Getränkehersteller nicht gewährleistet wird. Einige Unverbesserliche üben sich immer noch im Widerstand und hoffen auf Fristverlängerung für das schon längst überfällige Dosenpfand.
Meine Damen und Herren, auch hier im Landtag haben wir uns schon seit Jahren mit dem leidigen Thema des Dosenpfandes beschäftigt. Ich denke, dass wir seitens der SPD-Fraktion unsere Position zu diesem Thema erschöpfend deutlich gemacht
haben. Darum will ich hier nicht noch einmal sämtliche Argumente wiederholen. - Herr Stratmann, Sie verstehen es sowieso nicht.
Entscheidend ist, meine Damen und Herren: Wir wollen das Pflichtpfand, das zum 1. Januar 2003 eingeführt wird. Ich bin davon überzeugt, dass die Landesregierung alles dafür getan hat, dass ein reibungsloser Übergang zum Dosenpfand gewährleistet wird. Wenn die Getränkehersteller - was anzunehmen ist - das neue System nicht fristgerecht zur Verfügung stellen, können und werden - davon bin ich überzeugt - die Verbraucherinnen und Verbraucher das letzte Wort zur Dose haben und mit ihrem Kaufverhalten Einfluss nehmen. Eine bessere Lenkungswirkung können wir uns kaum wünschen. Betriebe, Handel und Hersteller, die sich rechtzeitig auf die Änderungen eingestellt haben, werden wirtschaftlich die Gewinner sein. Das ist auch gut so, meine Damen und Herren.
Noch ein letzter Satz zu meinem Vorredner. Dass die Einwegquote zugenommen hat - das ist zwar wissenschaftlich noch nicht bewiesen, steht aber ziemlich fest -, liegt daran, dass die CDU/CSUFraktion im Bundestag in die Opposition gegangen ist. Sie hat dadurch Gelegenheit gehabt, bei mehr Durst Einwegverpackungen zu kaufen und umzusetzen. Interessant ist, dass Sie zwar den Beschluss von Herrn Töpfer von 1991 beklatschen. Wenn es aber - wie heute - um das Umsetzen geht, singen Sie das Lied der Verhinderer und Verschmutzer. Das ist bei Ihnen schon immer so gewesen. Das machen wir nicht mit, meine Damen und Herren.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Äußerungen der Grünen, dieses Land entwickle keine Aktivitäten zum Klimaschutz, kann ich nicht nachvollziehen. Ich will in diesem Zusammenhang noch einmal an die hervorragenden Leistungen beim Einsatz erneuerbarer Energien erinnern. In der Windenergie ist Niedersachsen mit fast 3 000 MW Leistung europäischer Spitzenreiter für eine bessere Klimapolitik, Frau Harms. Die Solaroffensive der Landesregierung hat der Photovoltaik und der Solartechnik einen weiteren Schub für eine bessere Klimapolitik in Niedersachsen gegeben.
Anfang des Jahres wurde die Bioenergie-Offensive gestartet, um durch die energetische Nutzung von Biomasse die CO2-Emissionen zu mindern. Mit mehreren Millionen DM werden wir dieses Programm im nächsten Jahr fördern. Wenn ich noch den zwar bescheidenen, aber nicht zu unterschätzenden Anteil der Wasserkraft an der Stromerzeugung hinzunehme, haben wir in Niedersachsen im Bereich der Strom- und Wärmeerzeugung eine Leistung von ca. 3 500 MW aus erneuerbaren Energien erreicht und werden damit in absehbarer Zeit den Umfang der in Niedersachsen installierten Kernkraftleistung erreichen.
Darüber hinaus haben wir gerade im Bereich der Bildung, den Frau Zachow angesprochen hat, etwas für den Klimaschutz entwickelt. Das ist auch Ihnen bekannt. Auch haben wir in der Forstwirt
schaft mit dem Programm LÖWE - Langfristige Ökologische Waldentwicklung - ein langfristiges Klimavorsorgeprogramm geschaffen.
Hinzu kommt - Frau Zachow hat es angesprochen -, dass in den letzten Jahren in den Firmen sehr viel im Energiesparbereich gemacht worden ist. Das ist geschehen, weil diese Landesregierung seit 1991 einen entsprechenden Programmpunkt im Bereich Öko-Fonds aufgelegt hat. Damit sind viele dieser Energie sparenden Maßnahmen durchgeführt worden, was dazu geführt hat, dass tatsächlich Energie eingespart worden und die CO2-Emissionen gemindert worden sind.
Nein. - Nun, meine Damen und Herren, komme ich zu den drei konkreten Punkten des Antrages. Frau Harms, es stimmt einfach nicht, dass in den landeseigenen Bauten keine Energiesparmaßnahmen durchgeführt worden sind. Das Gegenteil ist der Fall.
Das staatliche Baumanagement des Landes Niedersachsen hat schon Anfang der 90er-Jahre mit Energiesparprogrammen und -maßnahmen verstärkt zur Senkung der Betriebskosten und zur Reduktion der CO2-Emissionen der Landesliegenschaften beigetragen. Dies erfolgte auch im Auftrage des Bundes - damals waren Sie noch für die Bundesregierung verantwortlich - für die Bundesliegenschaften in Niedersachsen. In den Landesliegenschaften Niedersachsens ist in den 90er-Jahren durch Energie sparende Maßnahmen eine Reduktion von rund 18 % oder 65 000 t CO2 jährlich erzielt worden, meine Damen und Herren.
Durch die Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel für das Aktionsprogramm Energieeinsparung Solarinitiative wurden, flankierend zur normalen Bautätigkeit, Schwerpunkte mit dem Ziel
der Energieeinsparung gesetzt. In diesem Zusammenhang einige Beispiele aus den Haushaltsjahren 2000/01. Allein in diesen Jahren sind über 7,5 Millionen DM in diese Energiesparprogramme investiert worden, meine Damen und Herren. Wenn Sie sich den Haushalt einmal richtig nachgeschaut hätten, dann hätten Sie das gefunden. Auf vielen Seiten können Sie das nachlesen. Zum Beispiel die TU Braunschweig: Beim zweiten Bauabschnitt: Umrüstung Notstromaggregat für ein E-Max-Programm: 182 000 DM und 112 000 DM. Erneuerung von Kesselanlagen im Landeskrankenhaus Göttingen: 739 000 DM und 350 000 DM.
Eine ganze Reihe kleinerer Maßnahmen, aber auch größerer Maßnahmen kommt hinzu: Gebäudetechnik, Thermostatventile, Umstellung der Beheizung, Regelungstechnik. Vier Seiten lang Maßnahmen, die in den Jahren 2000/01 abgewickelt worden sind und zur Energieeinsparung und somit auch zur CO2-Minderung beigetragen haben. Da können Sie doch nicht behaupten, dass das Land in diesem Bereich nichts getan habe.
Meine Damen und Herren, Sie sehen: In diesen Bereichen ist etwas getan worden.
Ihrem zweiten Anliegen, das Pilotprojekt LENI - Landesbehörden-Energiesparaktion Niedersachsen zur Förderung der Energiekosteneinsparung in Landesliegenschaften - für alle Ressorts der Landesregierung nutzbar zu machen, stimme ich gerne zu. Als dieses Pilotprojekt im zweiten Halbjahr 1999 aufgelegt wurde, ist aber auch gesagt worden: Nach einer Probezeit bekommen wir eine Auswertung dieses Pilotprojekts, und dann sehen wir weiter. Nach meinen Informationen wird uns diese Auswertung in Kürze vorliegen, und dann sehen wir, Frau Harms, wie wir damit weiterkommen. Ich bin davon überzeugt, dass wir vernünftige Unterlagen bekommen werden, an denen wir auch weiter gemeinsam politisch arbeiten können.
Sie merken, meine Damen und Herren: In Niedersachsen sind wir auf allen Feldern im Begriff, Energie sparende Maßnahmen und damit CO2-Minderungsprogramme konkret und mit Erfolg durchzuführen.
Bleibt Ihr Antrag, das erfolgreiche Energiesparprojekt für Schulen NESSIE neu aufzulegen. Da ich Ihnen bisher zig Punkte aufzählen konnte, wie kraftvolle und erfolgreiche Politik für den Klimaschutz in Niedersachsen gemacht wird, sage ich auch: Bei so viel Einsatz muss auch ehrlich gesagt werden, das mehr zurzeit nicht geht. Unser erfolgreiches Programm NESSIE werden wir selbstverständlich wieder einsetzen, sobald es die Finanzlage zulässt. Denn, meine Damen und Herren, die SPD in Niedersachsen macht Politik für die Wirklichkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich bin erstaunt, dass das Gedächtnis des Kollegen Ehlen nicht weiter zurückreicht als eineinhalb Jahre.
Im Jahre 2000 - das ist richtig; das ist auch das Einzige, das in Ihrem Vortrag richtig war, Herr Ehlen - ist von Ihnen der Antrag „Vom Landwirt zum Energiewirt“ vorgelegt worden.
Daraus haben alle drei Fraktionen hier im Landtag einen gemeinsamen Antrag formuliert. Er heißt:
Dieser Antrag ist von der Landesregierung in der Drucksache 3552 im Rahmen einer Unterrichtung unter dem 1. August dieses Jahres beantwortet worden. Ausführlich und kompetent, meine ich, meine Damen und Herren. Insofern sind Sie hinter der aktuellen Situation mit dem, was Sie hier vorgetragen haben, weit zurück. Oder: Wir sind viel, viel weiter, als Sie es hier vorgetragen haben. Insofern kann ich das, was Sie, Herr Kollege Ehlen, hier vorgetragen haben, nicht ernst nehmen.
Ich komme jetzt zu den beiden Anträgen, die im Fachausschuss erneut beraten worden sind. Zuerst zu dem Antrag „Kürzungen bei der Förderung von Biogasanlagen führen zu Vertrauensverlust bei Investoren“. Ich meine, der Ausschuss hatte sich versehen, als er empfohlen hat, diesen Antrag abzulehnen. Meiner Meinung nach ist dieser Antrag erledigt, meine Damen und Herren. Was ist der Hintergrund? - Der Hintergrund ist der, dass die Bundesregierung vor zwei Jahren beabsichtigt hatte, die Fördersumme von rund 200 Millionen Euro zu senken. Das haben wir gemeinsam verhindert, weil Niedersachsen - zumindest SPD und Grüne bei Bundeswirtschaftsminister Müller Anträge eingebracht hat mit dem Ziel, dies nicht zu tun. Dies ist aufgehoben worden.
Es ist noch etwas hinzugekommen. Zu diesem Zeitpunkt sind Biogasanlagen erstmalig in das Energieförderungsgesetz aufgenommen worden. Seitdem haben die Betreiber von Biogasanlagen eine garantierte Einnahmequelle, die sie vorher nicht hatten, meine Damen und Herren.
Außerdem ist eine Regelung in das Gesetz aufgenommen worden, nach der Biogasanlagen in Zukunft auch aus dem CO2-Energiesparprogramm mit zinsverbilligten Maßnahmen sollen gefördert werden können. Auch das haben wir erledigt, meine
Damen und Herren. Insofern ist Ihr erster Antrag erledigt.
Auch mit Blick auf Ihren zweiten Antrag „Biogastechnologie voranbringen und nicht behindern“ frage ich mich, wo Sie in den letzten Wochen und Monaten gewesen sind
und ob Sie die Arbeit der Landesregierung nicht wahrgenommen haben. Ich möchte Ihnen einmal Einiges vortragen.
Diese Landesregierung hat ein Förderprogramm mit einem Volumen von jährlich 100 000 Euro aufgestellt, mit dem gerade der von Ihnen beschriebene Bereich Information, Beratung, Projektierung, Broschüren und Netzwerke sowie Qualifizierung vorangebracht wird. Für die Grundlageninformation und die Qualifizierung sind 200 000 Euro vorgesehen. Bioenergieanlagen in Landwirtschaft und Gartenbau werden mit 1,5 Millionen Euro gefördert, Demonstrations- und Entwicklungsprojekte mit 700 000 Euro. Für land- und forstwirtschaftliche Betriebe im Gartenbau sind es noch einmal 2,5 Millionen Euro. Meine Damen und Herren, was soll man noch mehr tun, um eine Technologie zu fördern und einzuführen?
Darüber hinaus hat der Umweltminister 1 Million Euro für Demonstrations- und Pilotanlagen bereitgestellt. Auch hier wird neben dem gefördert, was die Betreiber alles aus Berlin bekommen können.
Ich wundere mich ein bisschen, meine Damen und Herren, denn es gibt da ja ein Leib- und Magenblatt der Landwirtschaft, das Herr Ehlen, Herr Biestmann, Herr Kethorn, Herr Wojahn und viele andere alle bekommen, nämlich Das Landvolk.
Das Landvolk schreibt:
„Förderung für Bioenergie verbessert... Daneben konnten deutliche Verbesserungen bei den Förderkonditionen erreicht werden, die nun in Kraft getreten sind. Künftig werden Holzpellet- und Holzhackschnitzelanlagen mit einer installierten Leistung bis 100
Kilowatt (kW) mit 55 Euro pro kW... gefördert. Für Anlagen bis 50 kW mit einem Kesselwirkungsgrad ab 90 Prozent wird ein Fördermindestbetrag von 1 500 Euro gewährt...“
- Die Ausgabe ist aus diesem Jahr, aus dem April. Jetzt geht es weiter, um noch einmal darauf zurückzukommen, Herr Ehlen:
„Bei Biomasseverbrennungsanlagen von mehr als 100 kW erfolgt die Förderung über Teilschulderlasse und zinsverbilligte Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau. Der Teilschulderlass beträgt künftig 55 Euro je kW installierter Leistung bis zu einem Förderhöchstbetrag von 250 000 Euro.“
- Herr Ehlen, das ist so. Somit werden kleine Anlage genau so gefördert wie große Anlagen.
- Natürlich ist das richtig. - Jetzt noch ein letztes Zitat aus Ihrem Leib- und Magenblatt, das Sie wahrscheinlich immer auf dem Nachttisch liegen haben.
In der Ausgabe aus diesem Monat heißt es:
„Im Programm zur Förderung erneuerbarer Energien hat die Kreditanstalt für Wiederaufbau kürzlich ihre eintausendste Zusage gegeben. Seit dem Programmstart im September 1999 betrug das Fördervolumen 233 Millionen Euro, davon 627 Zusagen über 171 Millionen Euro auf Biogasanlagen, weitere 223 Zusagen über 37 Millionen Euro auf Anlagen zur Verfeuerung von fester Biomasse...“
Meine Damen und Herren, mehr kann man im Bereich erneuerbarer Energie nicht tun.
Sie, meine Damen und Herren von der CDUFraktion, sollten froh sein, dass Sie am letzten Sonntag nicht die Wahl gewonnen hat; denn dann würden all diese Fördermaßnahmen gestrichen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Niedersachsen ist bei der Förderung und beim Einsatz von erneuerbaren Energien in einer sehr guten Verfassung. Der Einsatz erneuerbarer Energien in Niedersachsen ist eine beispiellose Erfolgsgeschichte und ein wichtiger und zukunftsträchtiger Wirtschaftsfaktor, der vor allem im ländlichen Raum sichere Arbeitsplätze schafft.
Allein in Niedersachsen sind fast 10 000 Menschen im Bereich der Windenergie beschäftigt. In Niedersachsen sind fast 3 000 Megawatt Windenergie installiert. Damit sind wir führend in der Bundesrepublik. Die Windenergie ist ein Exportschlager, auf den bereits ein Anteil von 20 % entfällt und der weitere sehr gute Zukunftschancen hat. Heute werden 46 % aller Windenergieanlagen in Niedersachsen produziert. Der Umsatz der Branche liegt bei 4 Milliarden Euro jährlich, wobei die Steigerungsraten hoch sind. Die Offshore-Windenergie bietet dem Land weitere Zukunftsperspektiven. Bis 2020 werden Investitionen von 20 Milliarden Euro erwartet. Die niedersächsischen Häfen werden durch den Aufbau einer Offshore-Industrie an Häfen- und Werftstandorten gestärkt. Es ist mit mindestens 10 000 neuen Arbeitsplätzen an der Küste zu rechnen. Wir fordern die Landesregierung deshalb auf, alle Maßnahmen zu ergreifen, um das niedersächsische Aktionsprogramm zur Planung von Windenergiestandorten im OffshoreBereich zügig umzusetzen.
Wir bitten die Landesregierung, sich im Sinne der niedersächsischen Interessen dafür einzusetzen, dass die erneuerbaren Energien weiter gestärkt und gefördert werden. Zukunftsweisende Projekte wie Kraftstoff aus nachwachsenden Rohstoffen und die Brennstoffzelle sind weiter zu unterstützen, um Niedersachsens Entwicklungspotenzial weiter auszuschöpfen. Wir unterstützen die Biogasoffensive der Landesregierung als einen weiteren wichtigen Baustein beim Energiemix der regenerativen Energien, die insbesondere den landwirtschaftlichen Betrieben in Niedersachsen neue Perspektiven eröffnen. Wir fordern die Landesregierung auf, die verlässliche, zukunftsweisende und an Sicherheits
aspekten orientierte Energie- und Umweltpolitik im Interesse der niedersächsischen Bevölkerung fortzusetzen.
Die Forderung von Unionspolitikern, den Ausbau erneuerbarer Energien im Falle eines Wahlsieges zu drosseln und zu beenden, muss angesichts der erfolgreichen Etablierung von regenerativen Energieträgern in Niedersachsen auf großes Unverständnis und Befremden stoßen.
Das Gleiche gilt für die Äußerung des Kanzlerkandidaten Stoiber, für den der Neubau von 50 Kernkraftwerken Bestandteil seiner Energiepolitik sein soll.
- Ich komme gleich darauf zurück. Warten Sie nur ab! Ich habe genau diese Reaktion erwartet. Wie gesagt, ich komme gleich darauf zurück, meine Damen und Herren.
Damit wird ein falsches Signal an Wirtschaft, Investoren und Verbraucher gegeben, das zu großer Verunsicherung führt. Niedersächsische Interessen werden damit massiv unterlaufen. Derartige Äußerungen von Unionspolitikern haben bereits ihre Wirkung gezeigt. So werden wichtige Investitionen wie beispielsweise jene für die geplante Betriebsstätte von BP in Hameln vorerst zurückgestellt.
Diese Äußerungen von Unionspolitikern können nur so verstanden werden, dass die exzellenten Zukunftsperspektiven Niedersachsens im Offshore-Bereich zugunsten herkömmlicher Energieträger und der Atomenergie geopfert werden sollen.
Die CDU setzt auf rückständige und gestrige Technik bei der Energieerzeugung. Die in Niedersachsen bereits erfolgreich begonnene Umstellung auf erneuerbare Energieträger wird dabei ebenso ignoriert wie der von der Bundesregierung erzielte Atomkonsens und die Modifizierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes.
Die Pläne für einen Wiedereinstieg in die Atomenergie, die Aufhebung des Moratoriums für das Endlager Gorleben sowie eine Reduzierung der Förderung von erneuerbaren Energien sind aus Gründen der Wahrung niedersächsischer Interessen strikt abzulehnen.
Durch die geplante Energiepolitik der Union werden zigtausende Arbeitsplätze vernichtet. Zigtausende geplante Arbeitsplätze werden obsolet. Die Investitionen werden drastisch zurückgehen. Heute und künftig werden Exporte gedrosselt werden. Ziele wie eine nachhaltige Energie- und Umweltpolitik werden zunichte gemacht.
Wirtschaftsverbände aus den Branchen der Windenergie, Solarenergie, Biomasseenergie und Wasserkraftbetreiber sind über das Verhalten der CDU entsetzt.
Die Umweltverbände sind über das Verhalten der CDU entsetzt. Die Menschen an der Küste, die zigtausende von Arbeitsplätzen erwarten, sind über die CDU und ihre Politik entsetzt. Die Menschen im ländlichen Raum, auch viele Landwirte, die sich mit Biomasse ein zweites wirtschaftliches Standbein schaffen wollten, sind über Ihre Politik entsetzt, meine Damen und Herren. Über 70 % der Bevölkerung, die den beim Atomausstieg eingeschlagenen Weg befürworten, sind entsetzt über Ihre Politik.
Ich will nun einige Äußerungen zu den hier zur Debatte stehenden Fragen zitieren. In der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung vom 8. August war zu lesen, dass die Bundestagsabgeordneten Grill und Wissmann gefordert haben, dass die Subventionen für die Windenergie im Falle eines Wahlsieges der Union eingefroren werden.
Wissmann wird mit der Aussage zitiert: Wir werden gezwungen sein, die Förderung erneuerbarer Energien abzustellen.
In der Neuen Presse vom 14. August wird Herr Lippold mit der Aussage zitiert: Auch erneuerbare Energien müssen sich dem Wettbewerb stellen oder abgeschafft werden.
dpa meldet am 18. August:
„Mit Blick auf die Flutkatastrophe und den Klimaschutz strebt die Union offensiv auch die Möglichkeit zum Bau von Atomkraftwerken an.“
Nach CDU-Chefin Merkel sprachen sich am Wochenende auch der Ministerpräsident von SachsenAnhalt, Wolfgang Böhmer, und andere CDU-Politiker dafür aus.
Der umweltpolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, Peter Paziorek, erklärt, um eine umweltfreundliche Energieversorgung langfristig sicherzustellen, müsse das Neubauverbot für Kernkraftwerke außer Kraft gesetzt werden.
Meine Damen und Herren, auch der Kanzlerkandidat Stoiber setzt auf die Fortsetzung der Atomenergie, anstatt regenerative Energien fördern zu wollen. Er plant nach einer Berechnung der Enquete-Kommission „Nachhaltige Energieversor
gung“ den Bau von 50 bis 100 neuen Atomkraftwerken. Dieser Berechnungsauftrag wurde an ein Institut erteilt. Auch das kann man - in der Zeitung Neue Energien vom August 2002 - nachlesen.
Da heißt es, dass das IER, das Institut für Energiewirtschaft und Rationelle Energieanwendung - -
- Ja, das ist traurig. - Es heißt, dass bei den Vorgaben der Union zwischen 50 und 60 Atomkraftwerke erforderlich sind. Das, meine Damen und Herren, ist Ihre Politik.
Meine Damen und Herren, ich stelle fest, dass Stoiber, Merkel, Grill, Lippold, Böhmer, Paziorek und Wissmann dafür eintreten, dass erneuerbare Energien abgeschafft werden und Atomenergie wieder eingeführt wird. Das werden wir verhindern. Solch eine Energiepolitik lassen wir nicht zu. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU-Fraktion. Ich bitte Sie, sich einmal die Zeitschrift Neue Energien, Heft 8/2002, durchzulesen.
- Ich glaube, diese Zeitschrift bekommen auch Sie, Frau Zachow, zugeschickt. Mit Erlaubnis des Präsidenten möchte ich etwas zitieren.
„Um diese Idee“
- also die Idee, den CO2–Verbrauch zu reduzieren
„zu konkretisieren, haben Union und FDP das Institut für Energiewirtschaft und Rationelle Energieverwendung in Stuttgart (IER) und das Wuppertaler Institut für Klima, Umwelt und Energie (WI) in einem von drei Szenarien berechnen lassen, was es hieße, das Ziel, bis zum Jahre 2050 die Treibhausgase bis zu 80 Prozent zu senken, mit dem Ausbau der Atomkraft zu schaffen. Ergebnis: Nach Berechnung des IER müssten von 2010 an 92 Gigawattstunden Atomstrom produziert werden. Das entspricht insgesamt etwa 60 Nuklearreaktoren. Das WI ermittelte immerhin 80 Gigawattstunden, was 52 Meilern entspricht. Zum Vergleich: Bundesweit sind zurzeit noch 19 Atomkraftwerke in Betrieb.“
Herr Grill, energiepolitscher Sprecher der CDUBundestagsfraktion, sagt:
„Unter einer unionsgeführten Bundesregierung wird es wieder einen Ausbau der Atomkraft geben.“
Das ist der Kurs von Frau Merkel und von Herrn Stoiber. Diesen Kurs - zulasten Niedersachsens wollen wir nicht gehen, meine Damen und Herren.
Ich möchte noch Eines sagen: Ich traue Ihnen nicht,
weil die Vergangenheit etwas anderes bewiesen hat. Auch in der Zeit, in der Sie Regierungsverantwortung auf Bundesebene getragen haben, gab es schon Gesetze zur CO2-Minimierung, zur Energieeinsparung. Ich möchte Ihnen einmal aufzählen, was Sie gemacht haben: Sie haben abgeschafft ein Programm zum Ausbau von Heizkraftwerken und der Fernwärmeversorgung, Investitionszuschüsse nach dem Investitionszulagengesetz, u.a. für Fernwärme, sowie Möglichkeiten der steuerlichen Sonderabschreibungen für Forschung und Entwicklung bei energiesparenden Produkten, erhöhte Abschreibung von Energiesparmaßnahmen bei Gebäuden und erhöhte steuerliche Abschreibung bei Modernisierung und Instandhaltungsmaßnahmen, die energiesparend sind. Ferner hat die CDUgeführte Bundesregierung Mittel für Energieeinsparmaßnahmen drastisch gekürzt.
Das alles, meine Damen und Herren, sind Maßnahmen, die Sie in einer Zeit abschafft haben, in der wir viel effizienter mit Energie hätten umgehen sollen. Weil Sie das alles in der Vergangenheit gemacht haben, glaube ich Ihnen auch nicht, wenn Sie sich heute im Niedersächsischen Landtag hinstellen und eine andere Energiepolitik einfordern als Ihre Unionspolitiker auf Bundesebene.
- Das ist die Realität. Deswegen werden wir diese Art von Politik vehement bekämpfen und werden unseren Weg gehen.
Herr Präsident, ich darf noch eine Anregung geben. Es ist empfohlen worden, den Antrag zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr zu überweisen. Wir beantragen, den Antrag zur federführenden Beratung an den Umweltausschuss und zur Mitberatung an den Wirtschaftsausschuss zu überweisen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Antrag, über den wir beraten, heißt: „Aktionsprogramm zur Beschäftigungsförderung und zum
CO2-Klimaschutz in Niedersachsen“. Bei Herrn Hagenah hatte ich den Eindruck, dass er nur vom Bau spricht, und bei Herrn Eppers hatte ich den Eindruck, dass er die alte Diskussion um das Wiederaufleben der Kernenergie am Beispiel Stade führen will.
- Ja, ja.
Meine Damen und Herren, wir begrüßen den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, da er noch einmal Gelegenheit gibt, aufzuzeigen, welche Maßnahmen von der Niedersächsischen Landesregierung auf den Weg gebracht worden sind und zur CO2-Minderung und damit auch zur Beschäftigungspolitik beigetragen haben. Generell muss man feststellen, dass Deutschland wie auch einige andere europäische Länder bei der Reduzierung von CO2 auf einem guten Weg ist. Die CO2Emissionen gingen in Deutschland zwischen 1990 und 2000 um 15 % auf ca. 850 Millionen t zurück.
- Ich komme gleich dazu. - In den einzelnen Bundesländern sieht dies sehr unterschiedlich aus. In einigen Bundesländern haben sich die CO2Emissionen leicht erhöht, in anderen Bundesländern kam es zu einer Reduzierung.
Dies hat in erster Linie zu tun mit den unterschiedlichen wirtschaftlichen Aktivitäten in den Ländern, mit den unterschiedlichen Verkehrsbelastungen und, was ganz wichtig ist, mit der Veränderung der Bevölkerungszahl. Niedersachsen hat in den Jahren seit 1990 einen Bevölkerungszuwachs von rund 1 Million Menschen zu verzeichnen, vornehmlich zugewandert aus den ostdeutschen Ländern, meine Damen und Herren. Dies führt natürlich dazu, dass in Niedersachsen im Vergleich zu anderen Ländern der Energiebedarf für warmen Wohnraum, zur Ausstattung mit elektrischen Einrichtungen und Geräten und für eine vermehrte Kfz-Kilometerleistung zugenommen hat.
Da sich die Bevölkerung in den anderen Ländern natürlich um diese 1 Million Menschen verringert hat, ist ganz klar, dass in diesem Bereich noch ein
Zuwachs vorhanden ist, wobei wir ganz generell wissen, dass im Haushalts- und im Kleingewerbebereich der Energiebedarf gestiegen ist, während er in der Industrie und im Kraftwerksbereich abgenommen hat.
Bei den Kraftwerken sowie in der Industrie haben die CO2-Emissionswerte erfreulicherweise abgenommen.
Die Zunahme des Energiebedarfs in den Haushalten hat u. a. auch dazu geführt, dass die Niedersächsische Landesregierung mit dem Mittelstand vereinbart hat, ein gemeinsames CO2-Klimaschutzprogramm aufzustellen. Dieses Aktionsprogramm ist im Ganzheitlichen Mittelstandsprogramm 2001, wie Sie richtig vorgetragen haben, vereinbart worden. Ziel des gemeinsamen CO2-Klimaschutzaktionsprogramms ist es, durch gemeinsame Aktionen umfangreiche Investitionsmaßnahmen in Niedersachsen auszulösen, die eine weitere Reduzierung des CO2-Ausstosses bewirken sollen.
Nach meinen Informationen haben sich die entsprechenden Arbeitskreise von Kammern und Verbänden im Januar dieses Jahres verständigt, zu diesem Thema entsprechende Programmbausteine aufzustellen. Weitere Sitzungen sind im Laufe des Jahres vorgesehen. Ziel ist es, im August eine Endfassung des gemeinsamen CO2-Klimaschutzaktionsprogramms vorzulegen.
Sie sehen, meine Damen und Herren, dass die Landesregierung die Erreichung ihrer selbstgesteckten Ziele mit Nachdruck vorantreibt.
Begleitet werden diese Programme finanziell durch das KfW-CO2-Gebäudesanierungsprogramm der Bundesregierung, das günstige Kredite zur Verfügung stellt. Deswegen brauchen wir auch keine Extraprogramme zu beantragen, Herr Hagenah. Es steht ein 10-Milliarden-DM-Programm zur Verfügung, das natürlich auch in Niedersachsen genutzt werden kann.
Weiter haben wir durch die zukünftige Novelle der Wärmeschutzverordnung durch die Bundesregierung, durch die allgemeine Verwaltungsvorschrift zu § 13 der Energiesparverordnung sowie durch die Energie- und Bedarfsausweise auch entspre
chende Möglichkeiten, die Programme der Bundesregierung in Anspruch zu nehmen. Wir müssen die Programme, die der Bund aufgelegt hat, auf Landesebene also nicht neu schreiben. Ich meine, wir sind auf dem richtigen Weg, wenn wir diese Programme nutzen.
Meine Damen und Herren von den Grünen, damit ist deutlich geworden, dass die Punkte 1, 2 und 4 Ihres Antrags auf einem guten Weg sind. Wir sind zuversichtlich, auch in den Haushalten in Niedersachsen in Zukunft die CO2-Belastungen zu senken.
Dass dies mit Beschäftigung in den kleinen und mittleren Betrieben einhergeht, ist für uns mindestens ein genauso wichtiger Punkt wie die Umweltentlastung als solche.
Ich habe ausgeführt, dass bei der Energieproduktion die CO2-Emissionen in Deutschland und auch in Niedersachsen zurückgeführt wurden.
- Dass bei der Energieproduktion die CO2Emissionen in Deutschland und in Niedersachsen zurückgeführt worden sind.
- Herr Eppers, Sie hören nicht zu. Sie müssen unterscheiden zwischen dem, was im Haushalt ausgebracht wird, und dem, was auf der Produktionsseite entsteht. Dort ist die CO2-Belastung in der Tat zurückgegangen.
Dies hat natürlich auch mit der aktiven umweltfreundlichen Politik dieser Landesregierung zu tun. Die Förderung der erneuerbaren Energien in Niedersachsen ist in den Jahren 1999 bis 2001 gut vorangekommen. Gefördert und unterstützt wurden in diesem Zeitraum - hören Sie gut zu, meine Damen und Herren -:
Erstens. 1 648 solarthermische Anlagen, vier Laufwasserkraftwerke, 26 Biowassererzeugungsanlagen sowie Pilot- und Demonstrationsanlagen mit insgesamt 40 Millionen DM Darlehen.
Zweitens. Acht fertig gestellte und elf im Bau befindliche innovative und beispielgebende Solarprojekte mit insgesamt 4,1 Millionen DM Zuschüssen. Für sieben weitere geplante Vorhaben sind rund 1,75 Millionen DM eingeplant.
Drittens. 21 Projekte erhielten im Rahmen von bisher drei Wettbewerben „innovative Solarprojekte in Unternehmen“ 1,1 Millionen DM Zuschüsse. Zurzeit läuft der vierte Wettbewerb.
Viertens. Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich der Solarenergie mit insgesamt 1,1 Millionen DM Zuschüssen.
Fünftens - das wurde gerade in den letzten Tagen vorgestellt; Sie haben darauf abgehoben, Herr Eppers -: Herr Umweltminister Jüttner und Herr Landwirtschaftsminister Bartels haben eine neue Biogasinitiative in Niedersachsen auf den Weg gebracht mit mehreren Millionen DM.
Sie sehen, meine Damen und Herren, das Thema „Arbeit durch Umweltschutz“ ist in Niedersachsen durch die Landesregierung und die sie tragende Fraktion erfolgreich besetzt. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bin froh, dass wir auf einem sehr pragmatischen Weg zu einem gemeinsamen Antrag gekommen sind, um im Bereich der erneuerbaren Energien auch im Land Niedersachsen bei der Biomasseverwertung mehr zu tun. Wir haben dazu bereits verschiedene Anträge beraten. Die Fülle der Anträge haben wir gemeinsam auf einen Antrag reduziert, der speziell die Belange Niedersachsens in der Zukunft berücksichtigt, was diese Anlagen angeht. Von daher haben wir eine große Klarheit erzielt und einen guten inhaltlichen Antrag für den Ausbau der erneuerbaren Energien in Niedersachsen, für eine bessere Klimapolitik und für die Anwender und Betreiber von Biomasseanlagen auf den Weg gebracht.
Wenn heute Herr Klein die Gelegenheit nutzt, auf das Marktanreizprogramm hinzuweisen und darauf, dass die Förderrichtlinien weiter geändert und verbessert werden müssen, möchte ich in Erinnerung rufen, wie in dieser Frage alles angefangen hat. Mit dem Weißbuch der Kommission „Energie für die Zukunft - erneuerbare Energieträger“ aus dem Jahr 1977 wurde den Mitgliedstaaten der EU eine klare Aufforderung zum Handeln auf den Tisch gelegt, den Anteil der Energieträger aus den erneuerbaren Energiequellen Wind, Sonne, Biomasse und Erdwärme am Primärenergieverbrauch der EU bis 2010 zu verdoppeln. Das Weißbuch schlägt eine Reihe von Maßnahmen zur Erreichung dieses hochgesteckten Ziels vor. Eine Aussage seitens der EU zur Finanzierung dieses ehrgeizigen Programms wurde nicht getroffen.
Inzwischen hat dankenswerterweise der Bund mit zwei politischen Instrumenten der Forderung der Kommission entsprochen, und zwar erstens durch das Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien, das Herr Klein gerade angesprochen hat und das am 1. September 1999 gestartet wurde, und zweitens durch das EEG, das Erneuerbare-Energien-Gesetz zum 1. April 2000.
Dazu ist eine zusätzliche Aufstockung des Programms zum 1. April 2001 erfolgt, indem die Biomasse verstärkt mit aufgenommen wurde. Dies hat dazu geführt, meine Damen und Herren, dass die Nutzung der Biomasse in Deutschland deutlich in den Vordergrund getreten ist.
Gerade das Land Niedersachsen hat in den vergangenen Jahren bei mehr als 40 Anlagen rund 20 Millionen DM investiert und die Biomasse in Niedersachsen nach vorne gebracht. Ich meine, dies war vernünftig und ist richtig gelungen. Allerdings sagt das Marktanreizprogramm auch, Herr Kollege Klein, dass etwas angereizt und nicht auf Dauer subventioniert werden soll. Daran müssen wir uns auch halten. Das können wir uns auf Dauer nicht leisten.
Insofern hat die Bundesregierung reagiert. Alle Anlagen, die vor Juli 2001 beantragt worden sind, sind in das alte Fördergesetz mit hineingenommen worden. Insofern entsteht kein Ärger und kein Verzug. Von daher ist die Bundesregierung auf dem richtigen Weg.
Ich bin davon überzeugt, dass in Zukunft durch eine vermehrte Anlagenbetreibung und Anlagenherstellung die Preise gedrückt werden können und dass wir mit dem Marktanreizprogramm noch weitere Technologien und andere Dinge unterstützen können. Das sollte das Ziel sein. Insofern bin ich froh, dass wir heute den Antrag gemeinsam beschließen, weil wir mit diesem Antrag eine gute Voraussetzung für den weiteren Ausbau der Biomasseanlagen in Niedersachsen schaffen.
Zum Schluss möchte ich Folgendes sagen: Herr Wojahn, es ehrt Sie ja, dass Sie immer wieder versuchen, für den Berufsstand der bäuerlichen Landwirtschaft etwas herauszuholen. Ich bin aber der Meinung, dass wir in Zukunft die Klassifizierung der Gülle als Abfall nicht ungesehen hinnehmen dürfen. Wir müssen sehr gut aufpassen, dass das nicht zu Problemen führt, die wir bereits in der Vergangenheit gehabt haben, nämlich dass die Landwirte ihre Produkte nicht loswerden. Meine Bitte ist, sehr vorsichtig, vernünftig und realistisch an dieses Thema heranzugehen. Dann kann man sicherlich in diesem Bereich vorankommen. Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es gibt in der Tat eine lang anhaltende Diskussion über Ausbaumöglichkeiten der Wasserkraft in Niedersachsen. Fachleute sagen uns, dass zurzeit eine Leistung von 60 Megawatt installiert ist und dass eventuell ein Ausbau auf 100 Megawatt in Niedersachsen erreicht werden kann. Eine aus CO2Gründen wünschenswerte Verdoppelung der Leistung, Frau Zachow, ist leider nicht erreichbar. Insofern ist der Beitrag zum Klimaschutz nicht sehr groß. Es ist aber immerhin ein wichtiger
Baustein, wenn wir in diesem Bereich weiter vorankommen können.
Es ist insgesamt wichtig und auch positiv zu sehen, wenn solche Anlagen wieder in Betrieb gehen. Dies ist auch eine ökonomische Frage. Sicherlich wird hier auch Geld eingesetzt, um betriebswirtschaftlich etwas voranzubringen. Es gibt hier aber das müssen wir sehen - widerstrebende Interessen zwischen Kraftwerkbetreibern, Naturschützern und Tierschützern. Deshalb richten wir auch entsprechende Fragen an die Landesregierung. Wir möchten, nachdem diese Fragen beantwortet worden sind, einen Kompromiss mit allen Beteiligten erreichen. Wir hoffen, dass wir nach der Beantwortung der Fragen einen konstruktiven Beitrag zum Ausbau der Wasserwirtschaft in Niedersachsen leisten können, aber auch zur Beantwortung der Fragen im Bereich von Naturschutz und Tierschutz, die dabei nicht unter den Tisch fallen dürfen.
Ich muss an dieser Stelle sagen, dass ich optimistisch bin, dass wir vorankommen werden, was den Ausbau der Wasserkraft angeht. Wir brauchen sicherlich nicht nur einen Ölwechsel zu machen, Frau Zachow. Das ist ein bisschen zu einfach. Wir wissen, dass die Landesregierung auch in der Vergangenheit tätig gewesen ist. Sie hat allein in den letzten vier Jahren Wasserkraftanlagen mit einer Leistung von 11 bis 265 kW gefördert. Es gibt in diesem Bereich also keinen Stillstand, sondern einen permanenten Fortschritt. Wenn wir diesen begleiten können, sind wir auf einem guten Weg. - Vielen Dank.
Mit der Beschlussempfehlung in der Drucksache 2527 empfiehlt Ihnen der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, den Antrag abzulehnen.
Der Antrag der Fraktion der CDU hat zum Ziel, die Landesregierung aufzufordern, über den Bundesrat auf die Bundesregierung dahin gehend einzuwirken, dass die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für den deutschen Unterglas-Gartenbau verbessert werden. Dabei geht es der antragstellenden Fraktion insbesondere um die in den letzten Jahren erheblich gestiegenen und - im Vergleich zu dem benachbarten Hauptkonkurrenten Niederlande - sehr hohen Energiekosten.
Im Hinblick auf diese Belastung deutscher und insbesondere niedersächsischer Betriebe fordert die Fraktion der CDU ein Liquiditätshilfeprogramm mit einem Volumen von mindestens 300 Millionen DM, eine Ergänzung des Mineralölsteuergesetzes mit dem Ziel, Energie für Heizzwecke im Unterglas-Gartenbau zu begünstigen, ein Programm zur Steigerung der Energieeffizienz mit einer Ausstattung von mindestens 25 Millionen DM und eine Harmonisierung der Wettbewerbsbedingungen innerhalb der Europäischen Union, durch die insbesondere gleiche Einkaufsbedingungen auf dem Energiemarkt und gleiche Abschreibungsmöglichkeiten erreicht werden sollen. Außerdem wendet sie sich gegen das Sonntagsfahrverbot für Blumentransporte.
Alle drei Fraktionen des Landtages und die Landesregierung betonten in den Beratungen, dass die Gartenbaubetriebe mit ihrer Unterglas-Sparte insbesondere im ländlichen Raum einen wichtigen Wirtschaftsfaktor darstellen. Gleichermaßen teilen sie die Auffassung, dass viele Betriebe aufgrund der Energiepreissituation in ihrer Existenz bedroht sind.
Vonseiten der Fraktion der SPD wurde jedoch darauf verwiesen, dass aufgrund des vorgelegten Antrages kein Handlungsbedarf bestehe, da Bundes- und Landesregierung bereits alles getan hätten und auch weiterhin alles tun würden, was politisch, rechtlich und finanziell möglich sei, um den Unterglas-Gartenbaubetrieben zu helfen. Insbesondere wurde darauf hingewiesen, dass nationale Direkthilfen nach den Wettbewerbsregeln der Europäischen Union als Subventionen angesehen würden und daher der Genehmigung durch die Europäische Kommission bedürften. Hilfsweise habe die Bundesregierung kurzfristig 20 Millionen DM für Überbrückungsdarlehen zur Verfügung gestellt. Weitere Mittel stünden für Zinsverbilligungen für Betriebsmittelkredite und im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der
Agrarstruktur und des Küstenschutzes" zur Verfügung.
Auch der Vertreter der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wies darauf hin, dass die Regierungskoalition auf Bundesebene bereits gehandelt habe. Wenn die im Rahmen des von ihr geschaffenen Liquiditätshilfeprogramms bereitgestellten Mittel nicht ausreichten, müsse über eine Aufstockung nachgedacht werden. Damit dürfe jedoch nicht die von der Fraktion der CDU geforderte Höhe erreicht werden, die einem Ausgleich der Energiekosten nahe komme, da dies keine staatliche Aufgabe sei und eine Anpassung verhindern würde. Der entscheidende Punkt sei jedoch die Angleichung der Energiepreise und -steuern innerhalb der Europäischen Union. Die Subventionierung der niederländischen Betriebe müsse beendet und in Deutschland dürfe nicht mit einer Subventionierung begonnen werden. Das bedeute auch, dass die Betriebe die Energiekosten an den Markt weitergeben müssten. Staatliche Hilfe sei lediglich für Programme zur Einsparung von Energie denkbar.
Seitens der Landesregierung wurde die Notwendigkeit betont, die Unterschiede bei den Energiepreisen innerhalb der Europäischen Union zu beseitigen und die Energieausnutzung in den Betrieben zu erhöhen.
Im Rahmen der beiden Beratungsdurchgänge im federführenden Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten unterrichtete die Landesregierung über den aktuellen Stand der auf Bundesund Landesebene zur Unterstützung der UnterglasGartenbaubetriebe ergriffenen Maßnahmen. Dabei wurde u. a. dargelegt, dass das Liquiditätshilfeprogramm der Landwirtschaftlichen Rentenbank mit zinsgünstigen Krediten gut gelaufen sei, dass die Europäische Union das Liquiditätsprogramm zur Unterstützung des Einkaufs von Heizmaterial jedoch bisher nicht genehmigt habe und dass die aufgestockten - Mittel aus der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" wegen der Haushaltssperre des Landes Niedersachsen bisher nicht bewilligt werden konnten. Der Beschluss über eine Änderung des Mineralölsteuergesetzes, nach der den landwirtschaftlichen und gewerblichen UnterglasGartenbaubetrieben für die Jahre 2001 und 2002 die Energiesteuer erstattet werden solle, werde für Ende Juli dieses Jahres erwartet.
Hinsichtlich der unterschiedlichen Wettbewerbsbedingungen wurde darauf hingewiesen, dass sich
die Produktionsbedingungen schon innerhalb Niedersachsens insofern unterschieden, als im Westen Niedersachsens eher mit dem billigeren Gas, in östlichen Landesteilen dagegen eher mit dem teureren Heizöl geheizt werde. In Gesprächen mit den zuständigen niederländischen Ministerien und unter Einbeziehung des Anrainers NordrheinWestfalen werde versucht, die wettbewerbsrelevanten Kostenfaktoren - dazu gehörten neben den Energiepreisen z. B. auch die Lohnkosten - aufzuarbeiten. Darüber hinaus habe der Bund in Abstimmung mit dem Land Niedersachsen einen Forschungsauftrag erteilt, um die Wettbewerbsfähigkeit der Unterglas-Gartenbaubetriebe auf europäischer Ebene zu untersuchen.
Während die Fraktion der SPD den Antrag abschließend als bis auf das Sonntagsfahrverbot inhaltlich erledigt ansah, bezeichnete die Fraktion der CDU die ergriffenen Maßnahmen als richtig, aber nicht ausreichend.
Der Empfehlung des federführenden Ausschusses, den Antrag abzulehnen, schlossen sich die mitberatenden Ausschüsse für Wirtschaft und Verkehr und für Haushalt und Finanzen bei gleichem Abstimmungsverhalten an.
Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten bittet Sie, der vorliegenden Beschlussempfehlung in der Drucksache 2527 zuzustimmen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Ausschuss für Umweltfragen empfiehlt Ihnen in der Drucksache 2465, den Gesetzentwurf der SPDFraktion mit den aus der Beschlussempfehlung ersichtlichen Änderungen anzunehmen. Für diese Empfehlung haben sich die Mitglieder der SPDFraktion ausgesprochen. Die der CDU angehörenden Ausschussmitglieder haben sich mehrheitlich der Stimme enthalten; aus den Reihen der CDUFraktion hat es auch eine Gegenstimme gegeben. Die Vertreterin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat gegen die Empfehlung gestimmt.
Das, meine Damen und Herren, ist der Sachstand nach der letzten offiziellen Sitzung des Umweltausschusses, in der so beschlossen worden ist. Die CDU-Fraktion hat signalisiert, noch weitere Ge
spräche führen zu wollen. Bei einem gemeinsamen Antrag über FFH-Gebiete, der hier ebenfalls noch beraten wird, ist hinterher Zustimmung erreicht worden, sodass die CDU-Fraktion zum Schluss auch zugestimmt hat. So haben auch die mitberatenden Ausschüsse votiert.
Meine Damen und Herren, die Ausschussberatungen haben zu einer Vielzahl von Änderungen des Gesetzentwurfs geführt. Ich möchte mich daher darauf beschränken, die wesentlichen Punkte im Überblick darzustellen.
Erhebliche Änderungen hat zum einen die systematische Neuordnung verschiedener Bestimmungen mit sich gebracht. Insbesondere sind die Regelungen über die im Nationalpark erlaubten Handlungen jetzt nach den einzelnen Zonen geordnet, damit das Gesetz klarer und verständlicher wird.
Eine Reihe von Änderungen hat es zum anderen aus rechtlichen Gründen gegeben: Der Gesetzentwurf musste an mehreren Stellen so gefasst werden, dass er die Anforderungen des im Bundesnaturschutzgesetz geregelten Rahmenrechts und die Vorgaben des europäischen Rechts – insbesondere der so genannten FFH-Richtlinie – erfüllt.
Eine Vielzahl weiterer Änderungen beruht schließlich auf Anregungen der im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens angehörten Verbände und Institutionen. Insbesondere hat die SPDFraktion im Rahmen der Beratungen im federführenden Ausschuss einen umfangreichen Änderungsvorschlag vorgelegt, der vor allem Änderungswünschen der Nationalparkgemeinden Rechnung trägt. Aufgrund dieses Änderungsvorschlags sind z. B. die Bestimmungen über die Nutzung der Erholungszone erheblich geändert worden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben diesen Antrag eine ganze Zeit beraten. Er hat uns ein halbes Jahr im Umweltausschuss bei jeder Sitzung begleitet. Nach anfänglichen emotionalen Diskussionen hat sich mit der Zeit die Sachlichkeit durchgesetzt.
- Das stelle ich jetzt als Berichterstatter fest, Frau Zachow. - Der federführende Umweltausschuss hat nach intensiver Arbeit ein Gesetz zur Neufassung des Gesetzes über den Nationalpark „Niedersächsi
sches Wattenmeer“ vorgelegt, das Zustimmung verdient. Darum bitte ich Sie.
Als Berichterstatter erlaube ich es mir, mich recht herzlich bei allen, die mitgewirkt haben, zu bedanken: herzlichen Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des federführenden Ministeriums, der Verwaltung einschließlich des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes sowie des Stenografischen Dienstes und allen Ausschussmitgliedern, die in vielen zusätzlichen Sitzungen dazu beigetragen haben, dass wir jetzt ein Gesetz zum Schutz des niedersächsischen Wattenmeeres auf den Weg bringen können, das Substanz hat und aufzeigt, dass Kompromisse in der Politik der Sache dienen können. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist richtig, was Frau Harms gesagt hat: Einige Punkte
des Antrags sind mittlerweile erledigt. Ich bin davon überzeugt, dass auch die anderen Punkte, die hier eben von Ihnen angesprochen worden sind, erledigt sein werden, wenn wir noch einige Zeit zuwarten.
Das ist in der Tat so, und zwar aus folgendem einfachen Grund: Wenn ich mir Ihren dritten Spiegelstrich angucke, kann ich nur sagen, dass die Kraft-Wärme-Kopplung inzwischen auf einem guten Weg ist. Nach meinen Informationen haben inzwischen alle Fraktionen im Deutschen Bundestag dieses Thema aufgegriffen. Sie sind sich im Wesentlichen einig. Es gibt nur noch wenige Differenzen. Die haben etwas mit den Herkunftsländern zu tun; denn in den einzelnen Herkunftsländern gibt es unterschiedliche Rohstoffe und Energieträger. Vor diesem Hintergrund möchte jeder seinen Rohstoff, seinen Energieträger besonders begünstigt wissen. Dass das nicht geht, meine Damen und Herren, ist selbstverständlich. Deshalb ist es richtig, dass daran gearbeitet wird.
Von daher befinden wir uns hier auf einem guten Weg. Wir sind fest davon überzeugt, dass wir schon in den nächsten Monaten eine vernünftige Regelung finden werden, die allen Interessen und allen denjenigen, die damit zu tun haben, helfen wird. Darüber hinaus werden die KWK-Anlagen, die hier einen wichtigen Beitrag leisten, die Möglichkeit erhalten, ausgebaut zu werden. Aus diesem Grunde ist der Weg, den wir gehen werden, richtig. Ich bin der festen Überzeugung, dass wir positive Ergebnisse erzielen werden. Außerdem wird Deutschland für die klima- und beschäftigungspolitisch wichtige Kraft-Wärme-Kopplung ein guter Standort sein.
Frau Harms, Sie haben noch ein zweites Thema angesprochen. Es ist in der Tat so gewesen, dass wir keine Regulierungsstelle für die Netzzugangsverordnung hatten. Muss man nun aber für alle Dinge im Leben Regulierungsstellen haben, wenn auch freiwillige Schritte zu vernünftigen Lösungen führen? Wir haben ja gesehen, dass wir vom ersten Schritt zum zweiten Schritt hin eine Verbesserung erzielt haben. Wir stehen jetzt vor der Situation, dass zurzeit alle Akteure in Berlin daran arbeiten. Wir werden eine vernünftige Verbändevereinbarung auf freiwilliger Basis hinbekommen. Das ist mir persönlich alle mal mehr wert als irgendwelche
Regulierungsstellen, die mit einem großen bürokratischen Aufwand arbeiten.
Insofern sind die ersten beiden Spiegelstrich erledigt. Wir haben in Deutschland inzwischen einen hervorragenden energiepolitischen Ansatz umgesetzt.
Nein. - Die anderen Themen werden genauso positiv umgesetzt werden, Frau Harms. Da brauchen Sie gar keine Sorgen zu haben. Ihre Freunde sind in Berlin mit dabei. Deshalb bin ich davon überzeugt, dass auch diese energiepolitischen Schritte in die richtige Richtung führen werden. Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin froh und dankbar, dass wir diesen Antrag heute gemeinsam beschließen werden, um für die Zukunft Möglichkeiten aufzuzeigen, dass solche Schäden - auch wenn es wieder zu solchen Unwettern kommt - nicht die Bevölkerung treffen, wie es in der Vergangenheit der Fall gewesen ist. Insofern meine ich, dass der Ausschuss, aber auch die beratenden Mitarbeiter des Ministeriums gute Arbeit geleistet und auf den richtigen Weg hingewiesen haben.
Herr Hogrefe, ich möchte, ohne andere Dinge zu wiederholen, einige Sätze zu dem sagen, was Sie als die wichtigsten fünf Punkte genannt haben.
Sie haben gesagt, dass auf jeden Fall eine verbesserte Mittelausstattung erforderlich ist. Sie wissen, dass sich die Situation in der jüngsten Vergangenheit verbessert hat. Dafür kann man angesichts der allgemeinen finanziellen Lage nur dankbar sein. Wir dürfen aber auch - das sage ich ohne Häme in Erinnerung rufen, dass unsere finanziellen Mittel in der Vergangenheit - in den Jahren 1995 bis 1998 - durch die Bundesregierung erheblich reduziert worden sind.
Ich nenne nur den Haushaltsansatz, der im Jahr 1995 bei 2,44 Milliarden DM lag und 1996 auf 2,4 Milliarden DM, 1997 auf 1,9 Milliarden DM und 1998 auf 1,7 Milliarden DM gesenkt worden ist. Daran wird deutlich, dass auch die Länder entsprechend weniger zur Verfügung hatten. Gott sei Dank ist das inzwischen besser geworden. Wir können in Zukunft darauf hinweisen, dass wir vermehrt etwas tun können. In jüngster Zeit ist auch einiges getan worden, dankenswerterweise auch in meinem Bereich. Sie haben den HunteDeich in Astrup angesprochen. Insofern sind wir froh und dankbar, Herr Minister, dass diese wichtigen Aufgaben angefasst worden sind.
Das Zweite, was Sie angesprochen haben, ist die Bebauung in hochwassergefährdeten Gebieten. Es ist in der Tat so, meine Damen und Herren, dass hier sehr wohl in erster Linie die Kommunen gefordert sind.
- Es ist gut, Herr Ehlen, dass Sie darauf hinweisen, dass das richtig ist.
Ich will Ihnen noch ein Beispiel nennen. Genau da, wo der Deich war, hat es 1980 die Situation gegeben, dass eine Gemeinde im F-Plan ein Bebauungsgebiet ausgewiesen hat. Anfang der 80er-Jahre gab es dort schon einmal ein Hochwassergebiet. Natürlich hat der Rat gehandelt und den Bebauungsplan aus dem F-Plan herausgeschmissen, weil es um ein gefährdetes Gebiet geht. Zwölf Jahre später, d. h. zwei bis drei Generationen Gemeinderäte weiter, hat kein Mensch mehr daran gedacht, und dieses Gebiet ist im F-Plan erneut als Bebauungsgebiet ausgewiesen worden. Gott sei Dank ist es nicht realisiert worden, sonst wäre dort 1998 eine Katastrophe passiert. Insofern gilt das auch für viele andere Bereiche. Wir müssen daran arbeiten, dass die Kommunen ein Handlungsinstrument an die Hand bekommen und auch selbst tätig werden, um solche Dinge in Zukunft zu unterlassen und eventuell sogar zurückzubauen, wenn dies erforderlich und auch möglich ist. Das ist sehr wichtig. Daran sollten wir gemeinsam arbeiten. Ich meine, wenn Sie diesen Antrag mit unterstützen, werden wir das auch erreichen.
Zu den Retentionsgebieten: Natürlich werden wir in diesem Bereich vermehrt tätig. In Delmenhorst - um nur ein Beispiel im Land Niedersachsen zu nennen - wird sehr in diesem Bereich gearbeitet. Aber auch dort besteht die Konkurrenz zur Landwirtschaft. Das wissen wir auch. Nicht alles, was wir wieder umwandeln möchten, stößt bei den Landwirten auf Gegenliebe. Insofern müssen wir Gespräche führen und herausfinden, wo es Gemeinsamkeiten gibt, damit Retentionsflächen zur Verfügung stehen. Insofern wird es sicherlich noch allerhand Gespräche geben müssen.
Die Hilfe durch Versicherungen haben wir auf Ihre Empfehlung hin mit in den Antrag aufgenommen. Ich wollte nur einen Satz zu dem sagen, was Sie heute vorgetragen haben, nämlich dass in den Niederlanden die Bauern einen anderen Ausgleich bekommen haben. Das ist in der Tat so. Man darf aber nicht vergessen, dass die Niederländer hier interessanterweise
- ja - gegenüber anderen Ländern der EU eine Zertifizierung für solche Maßnahmen bekommen haben, die allerdings 2002 auslaufen wird, um nicht ein Konkurrenzverhältnis zu den anderen Ländern zu schaffen. Insofern ist dies eine einmalige Geschichte. Ich meine, insofern war das, was die an Unterstützung geleistet haben, sicherlich ein Notgroschen - das gebe ich zu -, aber das hat den Betroffenen sehr wohl geholfen.
Was ich erst hinterher erfahren habe und hier sagen möchte, ist, dass es in einzelnen Gebieten ja sehr wohl Versicherungen gegeben hat, nicht in Form von Versicherungspolicen, sondern in der Form, dass sich die Landwirte zusammengeschlossen und sozusagen von jedem Zentner Kartoffeln, den sie abgeliefert haben, einen Groschen in einen so genannten Genossenschaftsfonds beiseite gelegt haben, um für Notfälle gewappnet zu sein und sich dann gegenseitig zu unterstützen.
- Ich will das nur sagen, weil bisher bestritten worden ist, dass die Landwirte einen Ausgleich bekommen haben. Sie haben im Land Niedersachsen - natürlich punktuell unterschiedlich - diese Form der Versicherung gehabt. Insofern waren sie nicht so schlimm betroffen, wie es zum Teil dargestellt worden ist.
Insofern werden wir bei den Beratungen in den Ausschüssen zu einem späteren Zeitpunkt - die Landesregierung ist ja aufgefordert worden, zu einem späteren Zeitpunkt einen Bericht vorzulegen - auf das Thema zurückkommen. Wir haben gute Möglichkeiten geschaffen, um uns in Zukunft besser vor Hochwasser zu schützen. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Alle Anträge, die wir zurzeit beraten und die sich mit erneuerbaren Energien beschäftigen - der heutige Antrag der Grünen und der Antrag der CDU im letzten Plenum „Vom Landwirt zum Energiewirt“ sind - das muss man wissen - durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz des Bundes ausgelöst worden. Dieses Gesetz ist in dem Bereich so hervorragend, dass sich jetzt alle darauf stürzen, um davon profitieren zu können. Das ist auch so gewollt, das ist richtig so, und insofern unterstützen wir auch alle Maßnahmen, die in dem Bereich durchgeführt und mit Erfolg vorangetrieben werden, mit Nachdruck.
Wir werden aber nicht - das habe ich beim letzten Mal schon zum CDU-Antrag gesagt - einer weiteren Förderung und Subvention das Wort reden. Allerdings - da gebe ich Ihnen Recht - müssen wir dieses wirklich hervorragende Programm und diese hervorragende Politik der SPD-Bundesregierung in der Öffentlichkeit noch breiter bekannt machen. Das wollen wir gerne tun, und dieser Forderung kommen wir selbstverständlich auch gerne nach.
- Da ist aber auch schwarz drin.
Herr Kollege Klein, wir werden Ihren Antrag natürlich dazu nutzen, eine Anhörung durchzufüh
ren. Das haben wir schon beschlossen; in der letzten Sitzung des Agrarausschusses - Sie waren nicht dabei - haben wir den Antrag der CDU beraten und sind zu dem Ergebnis gekommen, dass wir keine weitere Subventionierung wollen, dass wir keine weiteren Zuschüsse zahlen wollen, dass wir aber gerne bereit sind, eine Anhörung durchzuführen. Wir werden auf Bitte des Vorsitzenden, Herrn Oestmann, noch am Rande dieses Plenums besprechen, welchen Personenkreis wir anhören wollen und zu welchem Zeitpunkt die Anhörung stattfinden soll. Insofern laufen Sie, Herr Klein, bei uns offene Türen ein, wenn es darum geht, die gute Politik der SPD-Bundesregierung zu verbreitern.
In einem Punkt Ihres Antrag muss ich Ihnen allerdings vehement widersprechen. Sie schreiben, derzeit gebe es keine Aktivitäten der Landesregierung, mit denen sie sich an die niedersächsischen Landwirte wende, um über Biogaserzeugung, Beratungsmöglichkeiten und die Investitionserleichterungen durch die neuen Fördermöglichkeiten zu informieren. Ich glaube, dass bei Ihnen insofern eine Fehlinformation vorliegt, Herr Klein. Die Landesregierung hat nämlich schon in den letzten Jahren, bereits bevor es das ErneuerbareEnergien-Gesetz des Bundes gegeben hat, eine ganze Reihe von Biogasanlagen gefördert, eine ganze Reihe von Anlagen mit Subventionen unterstützt und eine ganze Reihe von Seminaren und Informationsveranstaltungen durchgeführt, um diese Technologie zu verbreiten. Insofern bitte ich Sie, in Zukunft bei der Wahrheit zu bleiben und nicht so gedankenlos daherzureden, sondern sich vorher zu informieren, was tatsächlich schon läuft.
Ich glaube, dass wir mit dem, was auf Landesebene bisher gelaufen ist, auf einem guten Weg sind. Wir haben auch die Möglichkeit, aus dem Ökofonds solche Anlagen mitzufinanzieren, und davon ist in der Vergangenheit auch Gebrauch gemacht worden.
Auch das neue Programm „ProLand“ gibt uns die Möglichkeit, hier etwas zu tun.
- Sie wissen das vielleicht nicht. Ich weiß es schon seit langem, und viele andere, mit denen ich spreche, wissen es auch. Sie haben da wahrscheinlich ein Informationsdefizit.
- Vielen Dank, Herr Oestmann. Ich habe zwar keine Kuh, aber ich weiß es trotzdem.
Insofern sind wir da auf einem guten Weg. Wir werden den Antrag der Grünen und den Antrag der CDU dazu nutzen, eine Anhörung durchzuführen, um diese wirklich hervorragende Politik weiter zu verbreiten. Ich bin mir sicher, dass viele, die die Möglichkeit haben zuzugreifen, auch zugreifen werden, um im Bereich der erneuerbaren Energien in der Zukunft mehr zu tun. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich muss Herrn Klein Recht geben. Vor zehn Jahren wäre das ein fortschrittlicher Antrag der CDUFraktion hier im Niedersächsischen Landtag gewesen. Ich wundere mich, dass Sie diesen Antrag heute eingebracht haben. Ich wundere mich auch darüber, dass der Antrag aus dem Kreise der Betroffenen, die hier angesprochen werden, kommt.
- Weil diejenigen, die in diesem Kreis zu Hause sind - Herr Ehlen, Sie als praktizierender Landwirt sind ja in diesem Bereich zu Hause, Sie sind ja auch im Kreislandvolk und überall drin -, doch um die Probleme der Landwirtschaft wissen. Sie wissen auch um das, was für die Landwirtschaft künftig möglich und richtig ist. Das, was Sie hier aber
vorgetragen haben, ist der falsche Weg. Hinzu kommt, dass die meisten der von Ihnen vorgetragenen Maßnahmen - Herr Klein hat das schon dargestellt - einfach überholt sind, weil sie schon in die Wege geleitet worden sind.
Ich möchte hierzu Stellung nehmen und Ihnen dazu einige Punkte erzählen. Unter den ersten beiden Spiegelstrichen in Nr. 2 fordern Sie Konzepte zur Einspeisung von Bioenergie, Informationsveranstaltungen und dergleichen mehr. Es gibt solche Informationsveranstaltungen. BEN haben Sie selbst angesprochen. Balance of Power, Holz zur Wärmeversorgung, noch einmal BEN, Bioenergie in Niedersachsen, Klimaschutz durch Heizenergie, energietechnische Optionen in Neubaugebieten, Holzheizwerk Verden als EXPOProjekt, Sonnenspeicherbiomasse und so weiter und so weiter. Heizenergie für Kommunen. Es gibt schon eine ganze Reihe von Leitfäden und einiges an Informationsmaterial, um all das einzuführen, was Sie fordern. Das wird in Niedersachsen alles schon gemacht. Das finde ich gut. Deshalb brauchen wir das auch nicht mehr, Herr Kollege. Insofern sollten Sie diesen Punkt in Ihrem Antrag einfach streichen.
Wir können jetzt weiter gehen zum vierten Spielstrich unter Nr. 2 Ihres Antrags. Dort fordern Sie u. a. die Förderung bei der Einrichtung von Hackschnitzelheizanlagen und damit verbundener naher Wärmenetze und so weiter und so weiter. Meine Damen und Herren, ich verstehe gar nicht, dass Sie sich in Ihrem Bereich gar nicht auskennen. Mir liegt hier eine Unterlage der Niedersächsischen Energie-Agentur vor. Auf zwei Seiten, eng beschrieben, werden dort rund 40 Anlagen aufgeführt, die in Niedersachsen laufen.
- Ja, die reichen nicht aus. Es besteht doch aber die Möglichkeit, aus diesen Anlagen technische Neuerungen herauszuziehen und weitere Anlagen zu bauen. Sie haben doch die Möglichkeiten.
- Wir machen das, wobei Sie helfen wollen, aber schon. Ich sage Ihnen weiter: Unter dem 10. Spiegelstrich sprechen Sie die Finanzierung an. ProLand stellt mehr als 3 Millionen DM zur Ver
fügung. Ich suche einen Berufskollegen von Ihnen, der einen Antrag stellt, damit die 3 Millionen DM endlich abgerufen werden. Wo sind denn diese Kollegen?
Oder aber: AFP. Welcher Ihrer Kollegen stellt denn einen Antrag nach dem AFP-Programm, um in diesem Bereich tätig werden zu können? - Sie haben die Möglichkeit. Sie tun es aber nicht.
Geld für diese Art der Förderung gibt es auch aus dem Wirtschaftsministerium: Ökologische erneuerbare Energien. Da können Sie auch einen Antrag stellen. Auch dieser Punkt ist erledigt, meine Damen und Herren. Alle Punkte, die Sie aufgeschrieben haben, laufen in der Praxis bereits gut. Sie werden hervorragend abgearbeitet.
Die werden hervorragend abgearbeitet.
Nein, im Moment nicht. - Die sind alle abgearbeitet, laufen hervorragend. Auch das, was Sie unter dem 13. und dem 14. Spiegelstrich angesprochen haben - z. B. Einsatz von entsprechenden Ölen und dergleichen mehr -, haben wir hier schon x-mal diskutiert. All das sind Maßnahmen, die bereits auf dem Weg sind. Wir haben die entsprechenden Forschungsvorhaben durchgeführt. Wir verfügen über praktische Erfahrungen. Es wird praktisch eingesetzt. Insofern ist auch das nichts Neues, meine Damen und Herren.
Sie sehen: Ihre Anliegen sind bei dieser Regierung in den besten Händen. Die Politik dieser Landesregierung und der SPD-Mehrheitsfraktion in diesem
Landtag ist Ihren Anträgen um Längen voraus, weil Punkt für Punkt bereits abgearbeitet wird und auf dem Weg ist. Herr Ehlen, man kann auch sagen, dass Ihr Antrag der Geschichte vom Hasen und dem Igel ähnelt.
Während Sie noch durch die vielen Furchen Ihres Antrags hecheln, sind wir all dor.
Meine Damen und Herren, wir werden diesen Antrag im Ausschuss beraten. Wir sehen kaum Handlungsbedarf. Wir bitten darum, Frau Präsidentin, dass dieser Antrag auch im Wirtschaftsausschuss mitberaten wird.
Da werden wir ihn mit aufnehmen. Wir werden dann sehen, was dabei herauskommt. Ich sage Ihnen: Sie haben einen Antrag gestellt, der überflüssig und überholt ist. Er passt nicht in die Landschaft. Sie sollten Ihre Kollegen auffordern, die Möglichkeiten, die dieses Land in diesem Bereich geschaffen hat, auszuschöpfen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit der Beschlussempfehlung in der Drucksache 1423 empfiehlt Ihnen der Ausschuss für Umweltfragen, den Antrag der Fraktion der CDU abzulehnen.
Zu Beginn seiner Beratungen ließ sich der Umweltausschuss von Vertretern des Umweltministeriums ausführlich über die in Rede stehenden Abweichungen des Kartenwerks zum Nationalparkgesetz von den Darstellungen der Nationalparkverordnung „Niedersächsisches Wattenmeer“ unterrichten. Darüber hinaus ließen sich die Ausschussmitglieder vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst die hierdurch entstandene Rechtslage erläutern.
Die Vertreter der Antrag stellenden Fraktion legten im Verlauf der Ausschussberatungen eine Neufassung ihres Antrages vor und erklärten dazu, dass ihre Fraktion den Vorwurf, der Umweltminister