- Lieber Kollege Schirmbeck, Herr Horrmann und Herr Albrecht haben Kindertagesstättenarbeit noch als originäre Aufgabe der Kommunen hier beschrieben.
Ich möchte noch zahlreiche andere Programme vorstellen: Förderung der Kinderschutzzentren, Förderung des Kinderschutzbundes, Förderung der Landesstelle für Jugendschutz, Präventions- und Integrationsprogramme, Förderung der Familienbildungsstätten, Förderung der Selbsthilfegruppen, Förderung der sozialpädagogischen Familienhilfe und zahlreiche andere Programme.
Meine Damen und Herren, hier so zu tun, als ob die sozialdemokratisch geführte Landesregierung in diesem Felde nicht tätig geworden ist, ist schlicht und einfach falsch und für meine Begriffe auch unfair.
Natürlich kann man immer mehr tun. Uns gefallen die Zahlen auch nicht. Auch wir würden gern mehr tun, als wir bisher getan haben, und ich bin mir sicher, dass wir mit der neu geordneten Familienpolitik von Frau Dr. Trauernicht in dem Bereich auch einiges mehr werden tun können. Die Programme, die es gibt, müssen weiterentwickelt und fortgesetzt werden, und es müssen neue Programme dazukommen. Dann werden wir den Kindern und Jugendlichen auch helfen können. - Danke schön.
- Die im Ältestenrat vereinbarte Redezeit ist im Übrigen abgelaufen. Insofern haben Sie keine Möglichkeit mehr, sich hier zu Wort zu melden.
Tagesordnungspunkt 25: Zweite Beratung: Weiterentwicklung des kommunalen Finanzausgleichssystems - Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 14/1989 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für innere Verwaltung Drs. 14/2219
Der Antrag wurde in der 61. Sitzung am 15. November 2000 an den Ausschuss für innere Verwaltung zur Beratung und Berichterstattung überwiesen. Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen.
Wir kommen damit zur Beratung. Dazu hat sich der Kollege Möllring zu Wort gemeldet, und ich erteile ihm das Wort. Bitte schön, Herr Möllring!
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der kommunale Finanzausgleich ist sicherlich eines der schwärzesten Themen in Niedersachsen.
Kein anderes Bundesland in Deutschland – jedenfalls kein Flächenland; die Stadtstaaten kennen ja keinen kommunalen Finanzausgleich - ist im kommunalen Finanzausgleich derart schlecht ausgestattet, und kein anderes Bundesland hat es bisher hinbekommen, ein Gesetzesvorhaben, nämlich zum kommunalen Finanzausgleich, zweimal für verfassungswidrig erklärt zu bekommen. Am 8. Februar haben wir fünfeinhalb Stunden vor dem Staatsgerichtshof verhandelt, und im Mai - davon gehen alle verhandelnden Gerichtsparteien aus wird auch der gegenwärtig geltende kommunale Finanzausgleich für verfassungswidrig erklärt werden. Dies ist auch zwingend notwendig.
Wir als CDU-Fraktion sind davon ausgegangen, dass inzwischen auch eine Mehrheit ein Interesse daran haben müsste, sich nun einmal mit allen Beteiligten zusammen zu setzen und zu fragen: Wie können wir einen kommunalen Finanzausgleich nicht nur verfassungsgemäß, sondern auch sachgerecht auf den Weg bringen?
Dies ist leider im Innenausschuss in wenigen Minuten niedergestimmt worden. Sie haben sich noch nicht einmal der Diskussion gestellt.
Ich darf kurz auf die Verhandlung beim Staatsgerichtshof eingehen. Der kommunale Finanzausgleich ist ja in zwei Teile gespalten. Artikel 57 und Artikel 58 der Niedersächsischen Verfassung regeln ihn. Dabei geht es zum einen um den übertragenen Wirkungskreis und zum anderen um den eigenen Wirkungskreis der Kommunen. Hierzu ist nun lange darüber diskutiert worden, was freiwillige Aufgaben und was Pflichtaufgaben der Kommunen im Rahmen des eigenen Wirkungskreises sind. Ich wundere mich schon über die gerade geführte Diskussion, aber auch darüber, dass Frau Dr. Trauernicht gestern, als wir über Ecstasy geredet haben, hier gesagt hat, dass die Drogenberatung und die Drogenprävention an den Schulen beginnen müssten, und das vor dem Hintergrund, dass sich der Staatssekretär Dr. Lemme vor den Staatsgerichtshof stellt und sagt, die Kommunen müssten zuerst einmal ihre freiwilligen Leistungen streichen, dann kämen sie mit dem Geld auch hin.
Dann frage ich mich doch: Was ist denn eine freiwillige Leistung? Ist eine Aidsberatungs- bzw. Aidshilfestelle in einer Großstadt eine freiwillige Leistung, oder ist es nicht eine Selbstverständlichkeit, dass man sich um diese Leute kümmert?
Ist eine Drogenberatungsstelle schlicht eine freiwillige Leistung, auf die man auch verzichten kann, oder ist sie etwas, für das die Kommune Sorge tragen muss? - Eben ist von der Kollegin von der SPD-Fraktion im Rahmen der Diskussion über die Armut bei Kindern gesagt worden: Wir brauchen Elternberatungsstellen. Das ist eine freiwillige Leistung, die die Kommunen selbstverständlich vorzuhalten haben, aber es ist ein Unterschied, ob man hier sagt, das alles müsse geleistet werden,
und andererseits vor dem Staatsgerichtshof als Finanzstaatssekretär sagt: Das alles machen die Kommunen ja freiwillig; sie sollen doch erst einmal ihre freiwilligen Leistungen streichen, dann werden sie auch mit dem Geld hinkommen.
Der Kollege Mühe hat eben von den Kindergärten gesprochen. Wie ist es denn gewesen? - Vor zehn Jahren ist versprochen worden, das Land zahle die Kindergartenplätze. Jetzt wird immer noch erzählt, wie viele Kindergartenplätze geschaffen worden sind. Bezahlt haben die zu 80 % die Kommunen, und die tägliche Betreuung in den Kindertagesstätten wird heute zu 100 % von den Kommunen getragen, weil das inzwischen in den kommunalen Finanzausgleich eingestellt worden ist und nichts mehr da ist.
- Herr Möhrmann, so macht man es doch: Man schafft einen großen Topf, gibt dort alles hinein und sagt: Jetzt holt sich jeder etwas heraus. Aber der Topf ist nicht groß genug. Wir haben doch errechnet - das können Sie gar nicht bestreiten -, dass durch Ihre Manipulationen am kommunalen Finanzausgleich den Kommunen in den letzten fünf Jahren 7 Milliarden DM vorenthalten worden sind, die ihnen an sich zugestanden hätten.
Die Kommunen müssen es sich auch noch gefallen lassen, dass sie verhöhnt werden. Weil sie es durch Konsolidierungsmaßnahmen geschafft haben, 3,5 Milliarden DM davon einzusparen und ihre Kassenkredite auf nur 3,5 Milliarden DM hochzufahren, müssen sie sich noch damit verhöhnen lassen, sie könnten es ja. Das heißt, Sie machen die Kommunen künstlich arm, und wenn sie sich anstrengen, innerhalb des Haushaltsgesetzes zu bleiben, dann sagen Sie: Die können es ja und haben es nicht besser verdient. - Das halten wir für unmoralisch!
Es gibt einen Streit zwischen den Kommunen, den kreisfreien Städten, den Landkreisen, den kreisangehörigen Städten, den Samtgemeinden und den Mitgliedsgemeinden. Die würden sich untereinander ja gar nicht streiten, wenn der Kuchen, wie es die Verfassung vorschreibt, ausreichend groß wäre.
Aber wenn jedes Jahr Milliarden fehlen, dann muss man sich natürlich letztlich um jeden Krümel des Kuchens streiten, und das kann nicht richtig sein.
Sie haben 1990 den letzten kommunalen Finanzausgleich der Albrecht-Regierung als „unzureichend“ angegriffen. Wenn wir heute diesen kommunalen Finanzausgleich hätten, dann bekämen die Kommunen im Jahre 2001 exakt 1 Milliarde DM mehr als von dieser Regierung.
Meine Damen und Herren, es kann doch kein Zufall sein, dass die Kassenkredite der Kommunen in Deutschland in 14 Ländern zusammen 5 % betragen und dass in zwei anderen Ländern - in Hessen und in Niedersachsen - die restlichen 95 % der Kassenkredite anfallen. Das ist Gesetzesmechanismus, und dieses Gesetz muss deshalb verändert werden.
Dafür hatten wir angeboten, mitzuhelfen und uns gemeinsam hinzusetzen; denn wir haben es ja vor dem Staatsgerichtshof vorgetragen.
Es gibt das Bückeburg-Urteil 1, das Bückeburg-Urteil 2, wir werden das Bückeburg-Urteil 3 bekommen, Frau Lau, und wenn Sie dann immer noch nichts tun, dann werden wir die Bückeburg-Urteile 4, 5 und 6 bekommen.