und es müssen mehr als 30 000 von 100 000 Weichen saniert werden. Ich freue mich auch, dass es, entgegen den Nachrichten, die heute durch die Presse gegangen sind, im Vorfeld dieser Diskussion auch mit Herrn Mehdorn hinsichtlich der Veränderungen im Aufsichtsrat und dieser Frage offenbar eine Verständigung gegeben hat. Ich hoffe, dass es tatsächlich so ist, weil ich finde, dass es wichtig ist, in dieser Frage auch mit dem Vorstandsvorsitzenden der Bahn an einem Strang zu ziehen.
Was Frau Knorre zum Thema Regulierungsbehörde gesagt hat, kann ich nur unterstützen. Genau so wie im Telefonbereich brauchen wir auch hier eine Regulierung im Markt. Dasselbe gilt für den Strombereich. Das ist unverzichtbar.
Ich bin sicher, dass wir hier vor einer großen Weichenstellung stehen. Frau Ministerin Knorre, ich meine aber, das Land muss aufpassen, dass es bei diesem Reformtempo mithält. Die ersten 100 Tage Ihrer Amtszeit sind bald vorbei. Seit Beginn der Bahnreform haben wir in Niedersachsen 11 % mehr Fahrgäste gewonnen. Das ist die Zahl von Ihrem Vorgänger. In Rheinland-Pfalz hat man 90 % mehr Fahrgäste gewonnen, also die Anzahl
der Fahrgäste fast verdoppelt. Das ist ein Auftrag, hier aufzuholen. Das heißt, wir brauchen einen verlässlichen und fairen Wettbewerb auch im Nahverkehr. Ihre Ankündigung in Bezug auf Hamburg, Uelzen und Bremen habe ich so aufgefasst, dass es eine Korrektur hinsichtlich des Verfahrens geben wird, d. h. dass es zu einer echten Ausschreibung kommen wird, sodass im Verfahren alle Wettbewerber fair behandelt werden. Wenn das nicht der Fall sein sollte, dann bitte ich Sie da noch um einen entsprechenden Hinweis. Wir brauchen aber auch bezüglich der Infrastruktur eine verlässliche Planung über einen längeren Zeitraum. Wir brauchen mehr Software, einen integralen Taktfahrplan und Marketing. Ich habe Zweifel, ob Ihr Ministerium in dieser Frage schon richtig aufgestellt ist. Ich meine, Landesnahverkehrsgesellschaft und Eisenbahnreferat agieren hier oft zu zögerlich, zu widersprüchlich und setzen die falschen Schwerpunkte.
Ich bin schon beim letzten Satz. - Ich hoffe, dass Sie mit der Reform in Ihrem Hause dazu kommen werden, auch in diesem Bereich Veränderungen vorzunehmen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Wenzel, ich versuche, in meiner Rede noch ein paar Sätze unterzubringen, die Sie aus Zeitgründen nicht mehr platzieren konnten.
Ich kann nur sagen: Für die Entscheidung, Netz und Betrieb zu trennen, ist es „höchste Eisenbahn“ gewesen.
Das Credo, Herr Schurreit, der Bahnreform von 1994 war ja im Ergebnis, deutlich mehr Wettbewerb auf die Schiene zu bekommen. Ich gebe zu: Das Ziel ist bislang nicht erreicht worden. Bei
jeder großen Reform ist aber Korrekturbedarf ab und zu angesagt. Die CDU hatte bereits 1998 signalisiert, die Bahnreform überprüfen und die notwendigen Korrekturen einleiten zu wollen. Die CDU-Fraktion hat das im Plenum immer wieder betont. Wir haben das auch zu der Zeit getan, als bei der DB AG in Niedersachsen massive Streichungen und Kürzungen angesagt waren. Das haben wir, übrigens auch Ihr Vorgänger, Frau Dr. Knorre, also Herr Dr. Fischer, damals gegen den entschiedenen Widerstand der SPD-Fraktion gemacht. Diejenigen, die heute auf der Seite der SPD-Fraktion applaudieren, waren noch vor zwei oder drei Jahren anderer Auffassung. Auch das gehört zur Ehrlichkeit. Die jetzige Ankündigung, das in vier bis fünf Jahren zu tun, kommt spät, hoffentlich nicht zu spät. Ich meine, der ständige Wechsel an der Spitze des Verkehrsministeriums in Berlin
und die unterschiedlichen Positionen zu der Notwendigkeit der Strukturveränderungen waren für das Land in Sachen Verkehrspolitik schädlich. Ich will bei der Gelegenheit einen Satz aus dem Pällmann-Gutachten zitieren:
"Die Rückführung der DB Netz AG in unmittelbar staatliches Eigentum ist die klarste und ehrlichste Lösung. Sie trägt dem staatlichen Willen Rechnung, auch in Zukunft über das Schienennetz Verkehrsstruktur und Regionalpolitik zu betreiben und seine Schrumpfung auf eine betriebswirtschaftlich in vollem Umfang tragfähige Konstellation nicht zuzulassen."
Das ist wohl der Schlüsselsatz! Hier liegt der Unterschied zum Mehdorn-Konzept. Das muss man einfach einmal sagen, und zwar gerade in Bezug auf ein Flächenland wie Niedersachsen. Wir wollen - ich sage das ausdrücklich; hierüber gibt es zwischen den Fraktionen auch keinen Dissens - die Intensivierung des Wettbewerbs auf der Schiene, und zwar nicht nur auf den für die DB AG unwirtschaftlichen Relationen, sondern auch auf den anderen Strecken. Das muss der Ausgangspunkt für unsere Politik sein. Dies ist nach meiner Überzeugung auch ein Element einer modernen Verkehrspolitik.
gesagt worden -: Wir wollen keine profitorientierte Infrastrukturgesellschaft à la Railtrack wie in Großbritannien, sondern die Sicherheit muss bei der Beförderung von Menschen und Gütern nach wie vor höchste Priorität haben. Daran führt kein Weg vorbei!
Wir müssen aber auch erreichen, dass der diskriminierungsfreie Zugang zur Schiene gewährleistet ist. Im „Kölner Stadtanzeiger“ hat gestern zugegebenermaßen ein frecher, aber durchaus zutreffender Satz im Hinblick auf die Zuständigkeit der DB AG und auf die Einschränkungen für den Zugang zum Wettbewerb gestanden. Da stand der Satz: „Ein Vampir verwaltet ja auch keine Blutbank.“ Das ist nun vielleicht etwas hart und überzogen. Ich glaube aber, dass daran durchaus ein kleines Körnchen Wahrheit ist.
Meine Damen und Herren, wir haben eine paradoxe Situation: Der Aufsichtsratsvorsitzende der DB AG, Herr Vogel, der die Trennung von Netz und Betrieb für unverzichtbar erklärt hat, tritt zurück, bevor er „gegangen“ wird, und der Bahnchef, Herr Mehdorn, der betont hat „Loslösung der Schiene aus der DB AG - nur über meine Leiche“, bleibt und schmollt. Ob das letztlich zielführend sein kann, muss sich erst einmal herausstellen.
Diese erste Entscheidung - ich gebe Ihnen Recht, Herr Schurreit - ist ja ein Mosaikstein für eine nach meiner Überzeugung unumgängliche umfassende Verkehrsreform.
Ich gebe aber auch zu, dass Prognosen insbesondere im Verkehrsbereich schwierig sind. Henry Kissinger hat gesagt: Jede Prognose ist schwierig, besonders für die Zukunft. - Das ist richtig. Sie haben die Zahlen genannt: 64 % Zuwachs allein im Güterbereich bis 2015.
Wir haben aber auch enorme Probleme im Straßenbau. Sie haben den Punkt angesprochen. Es gibt marode Straßennetze, die die DB AG allein nicht sanieren kann. Das ist wohl unstrittig. Also brauchen wir ein neues Gesamtkonzept der Finanzierung, einen plausiblen Zeitplan und konkrete Überlegungen, wie der Verkehr der Zukunft finanziert werden kann.
Der Hinweis von Minister Bodewig, dass für die neue Infrastrukturgesellschaft als Erstes die streckenbezogene Straßenbenutzungsgebühr für LKW herbeigezogen werden soll, ist meines Erachtens ein gefährlicher Weg. Das wird schon wieder neue Verteilungskonflikte schüren. Übrigens ist von
Ihnen auch noch keine Aussage im Hinblick auf die mögliche und notwendige Kompensation für den Bereich getroffen worden. Insofern muss eine Grundsatzdiskussion darüber geführt werden, ob es in Zukunft eine stärkere Nutzerfinanzierung oder nach wie vor die starke Steuerfinanzierung geben soll.
Ich persönlich kann mir nicht vorstellen, dass es weiterhin so bleibt. Mineralölsteuer, Ökosteuer, Vignetten, Kfz-Steuer und streckenbezogene Gebühren - das wird so nicht durchzuführen sein. Wir benötigen eine massive Umstellung bei der Finanzierung unseres Verkehrsproblems.
Ich meine, dass wir außerdem eine stärkere europäische Ausrichtung brauchen. Daran führt kein Weg vorbei. Ich meine, in einem Europa des Jahres 2001 ist es nicht akzeptabel, dass wegen der an den Grenzen unterschiedlichen Spurbreite und der Stromversorgung Züge nicht durch das Transitland Niedersachsen fahren können. Hier muss massiv etwas geändert werden. Vorschusslorbeeren sind nicht angesagt.
Ich bin schon im Bahnhof und steige gleich aus, Herr Präsident. - Vorschusslorbeeren sind nicht angesagt, meine Damen und Herren. Entschiedenes Handeln in der Verkehrspolitik ist das Gebot der Stunde, insbesondere auch in Niedersachsen. Herzlichen Dank.
Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht mehr vor. Ich schließe damit die Aktuelle Stunde und komme zu
Tagesordnungspunkt 2: 31. Übersicht über Beschlussempfehlungen der ständigen Ausschüsse zu Eingaben Drs. 14/2280 - Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 14/2307 - Änderungsantrag der Fraktion der CDU - Drs. 14/2308
Wie üblich haben wir vereinbart, dass wir die strittigen Eingaben am Freitag behandeln wollen. Ich rufe deshalb die 31. Eingabenübersicht in der Drucksache 2280 auf, zu denen keine Änderungsanträge vorliegen. - Wortmeldungen sehe ich nicht.
Wir kommen zur Abstimmung. Ich lasse über diese Drucksache 2280 abstimmen. Wir ihr zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Stimmenthaltungen? - Bei einer Neinstimme ist dies so angenommen.
Tagesordnungspunkt 3: Einzige (abschließende) Beratung: Entwurf eines Niedersächsischen Jagdgesetzes (NJagdG) - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 14/1965 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten - Drs. 14/2282 - Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 14/2318
Der Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 1965 ist am 8. November 2000 an den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zur federführenden Beratung und Berichterstattung überwiesen worden. Berichterstatter ist der Herr Kollege Oestmann. Er hat jetzt das Wort. Bitte schön!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben es gerade gehört: Der Entwurf dieses Gesetzes ist vor einem guten Vierteljahr direkt in den Ausschuss überwiesen worden. Wir sind heute am Ende der Beratungen angelangt. Das sind wir sicherlich auch deshalb, weil wir uns auf einen relativ gut vorbereiteten Entwurf beziehen konnten. Wir kennen das hier im Hause bei Gesetzentwürfen gelegentlich auch etwas anders. Das will ich ausdrücklich erwähnen.
In der Sache geht es um eine Materie, die hoch emotional belastet ist und sein kann. Jagd ist ja auch eine Frage von Leidenschaften. Dennoch ist dieses Gesetz nicht bloß eine Gebrauchsanleitung für Jäger, sondern es regelt sehr viel umfassender auch die Konfliktsituationen, die sich zwischen Jagd, Naturschutz und Grundbesitzern ergeben.
Das folgende Problem haben wir allerdings auch erlebt: Wir haben logischerweise einen einheitlichen Text für das ganze Land. Aber dieser einheitliche Text trifft auf höchst unterschiedliche Einschätzungen und Gegebenheiten, sodass dabei auch die eine oder andere Frage nicht unbedingt einvernehmlich geregelt werden konnte. Es sind also Wünsche offen geblieben. Aber - das sage ich ausdrücklich außerhalb des Berichtes -: Alles das, was dem einen oder anderen an diesem Entwurf noch nicht gefällt, lässt sich draußen fast immer und überall einvernehmlich unter den Beteiligten regeln. Man muss das Gesetz nicht ständig unter dem Arm haben, sollte aber wissen, was drin steht. Drin steht, meine Damen und Herren, Folgendes - ich bringe Ihnen jetzt den Bericht zur Kenntnis -:
In der Drucksache 2282 empfiehlt Ihnen der federführende Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, den Gesetzentwurf der Landesregierung mit den aus der Beschlussempfehlung ersichtlichen Änderungen anzunehmen. Diese Beschlussempfehlung hat der federführende Ausschuss mit den Stimmen der Ausschussmitglieder der Fraktionen der SPD und der CDU gegen die Stimme des Vertreters der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abgegeben.
Im mitberatenden Ausschuss für innere Verwaltung haben die Ausschussmitglieder der SPD-Fraktion ebenfalls für diese Beschlussempfehlung gestimmt, die Vertreterin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat gegen diese Empfehlung gestimmt, und die Ausschussmitglieder der CDU-Fraktion haben sich der Stimme enthalten.
Der Ausschuss für Umweltfragen hat sich mit den Stimmen der Ausschussmitglieder der SPDFraktion und der CDU-Fraktion bei einer Stimmenthaltung und gegen die Stimme der Vertreterin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen für die Empfehlung ausgesprochen, allerdings die Regelung des § 5 ausdrücklich von der Abstimmung ausgenommen und den federführenden Ausschuss gebeten, diese Vorschrift nochmals zu beraten.
Der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen hat wie der federführende Ausschuss abgestimmt, seine Empfehlung aber mit der Aufforderung verbunden, dass der federführende Ausschuss über die Regelungen der §§ 4 und 5 des Entwurfes noch einmal beraten solle. Und das ist geschehen.
Weil der Gesetzentwurf den Ausschüssen im Vorwege überwiesen worden ist, möchte ich Ihnen kurz seinen Zweck und Inhalt erläutern. Zum einen werden mit dem Gesetzentwurf eine Deregulierung und Rechtsvereinfachung angestrebt. Beispielhaft kann hier die Zulassung einer Jagdscheinerteilung für drei Jahre und einer Abschussplanung für Rehwild für drei Jahre genannt werden. Zum anderen soll mit dem Gesetzentwurf der Tierschutz verbessert werden. So werden die Verfolgung krank geschossenen Wildes erleichtert und bei der Fangjagd die Verwendung geprüfter Fallen vorgeschrieben. Es werden präzisere Bestimmungen für das Töten wild lebender Hunde und Katzen sowie neue Regelungen für das Füttern von Wild geschaffen. Schließlich soll mit dem Gesetzentwurf das Jagdrecht so gestaltet werden, dass ungünstige Auswirkungen eines hohen Wildbestandes auf jungen Waldwuchs, fruchtbringende Feldpflanzen und zu schützende Naturpflanzen in vertretbaren Grenzen gehalten werden. Die stärkere Orientierung der Abschussplanung an Verbiss- und Schälschäden ist hierfür ein Beispiel.
In § 4 sah der Gesetzentwurf als einzige Voraussetzung für den Einsatz von Jagdhunden vor, dass diese brauchbar sein müssten. Eine Bestimmung darüber, wann das der Fall ist, war jedoch nicht vorgesehen. Um hier eine eindeutigere Regelung zu treffen, wurden die Bestimmungen ergänzt. Nur Jagdhunde, die sowohl brauchbar als auch geprüft sind, gelten nunmehr als für den jagdlichen Einsatz geeignet. In diesem Zusammenhang wurde durch eine Ergänzung des § 4 Abs. 3 auch klargestellt, dass bei der Nachsuche auf Wild nur dann auf den Einsatz eines Jagdhundes verzichtet werden kann, wenn das Wild offensichtlich schwer krank ist und sofort zur Strecke gebracht werden kann. Die bisherige Gesetzesfassung war im Wortlaut nicht eindeutig und hätte Anlass zu rechtlichen Problemen sein können. Im Ausschuss bestand Einigkeit, dass der Begriff „Schweißhund“ nicht die Festlegung auf eine bestimmte Hunderasse beinhaltet.
Eine zum Teil kontrovers diskutierte Regelung stellt die Aufnahme der Rabenkrähe und der Elster in den Katalog der nach Landesrecht jagdbaren Tierarten dar. Die Frage, ob die Jagd auf diese beiden Vogelarten zugelassen werden soll, ist hier im Plenum schon mehrfach erörtert worden.