Protokoll der Sitzung vom 16.03.2001

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen für Zusatzfragen liegen nicht vor.

Wir kommen daher zu der vom Abgeordneten Golibrzuch gestellten

Frage 8: Hochspekulative Devisenoptionsgeschäfte der Kreissparkasse Grafschaft Bentheim

Ich sehe ihn nicht. Dann wird die Frage schriftlich beantwortet.

Dann kommen wir zur

Frage 9: Tierschutz und Umweltbelastungen in sog. Quarantäneställen

Die Frage stellte der Abgeordnete Klein. - Er ist auch nicht da. Deshalb wird die Frage ebenfalls schriftlich beantwortet.

Wir kommen zur

Frage 10: Sozialversicherungspflicht für ehrenamtlich Tätige

Auch der Abgeordnete Coenen ist nicht da. Daher wird diese Frage gleichfalls schriftlich beantwortet.

Das hatten wir noch nie, dass wir so weit gekommen sind. - Ich rufe auf

Frage 11: Wie aktiv wird der reaktivierte Haller Willem werden?

Die Frage wird von den Abgeordneten Frau Trost und Herrn Wulff gestellt. - Sie sind auch nicht da.

(Heiterkeit)

Die Frage wird daher schriftlich beantwortet.

Wir kommen dann zu der Frage der Abgeordneten Frau Philipps, nämlich zur

Frage 12: Auswirkungen der gestiegenen Energiepreise und der Ökosteuer auf niedersächsische Gartenbaubetriebe

(Zuruf: Sie ist da! - Beifall)

Frau Philipps, Sie haben die Ehre der Abgeordneten gerettet.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In meiner Frage geht es um die deutschen Gartenbaubetriebe. Der gesamte Gartenbausektor, insbesondere viele Unterglas-Gartenbaubetriebe, befindet sich zu einem ganz erheblichen Teil in einer existenzbedrohenden Krise. Die ungleichen Wettbewerbsbedingungen, die enorm steigenden Energiepreise sowie die Ökosteuer haben maßgeblich zu dieser kritischen Situation des niedersächsischen Gartenbaus beigetragen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie stellt sich die Wettbewerbssituation der niedersächsischen Gartenbaubetriebe im Verhältnis zu den Hauptkonkurrenten auf dem europäischen Binnenmarkt, wie z. B. die Niederlande, im Hinblick auf folgende Kostenfaktoren dar:

a) Energiepreise,

b) Ökosteuer,

c) weitere steuerliche Regelungen,

d) Einkaufsbedingungen,

e) Umweltauflagen?

2. Aufgrund welcher Förderprogramme einschließlich des jeweiligen Fördervolumens und Art der Förderung unterstützen das Land Niedersachsen, andere Bundesländer und der Bund die in ihrer Existenz bedrohten Gartenbaubetriebe?

3. Ist die Landesregierung bereit, über die jetzt gewährten Unterstützungen hinaus mit weiteren Förderungen den niedersächsischen Gartenbaubetrieben zu helfen?

Die Frage beantwortet der Minister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zur Anfrage der Abgeordneten Philipps zu den Auswirkungen der gestiegenen Energiepreise auf die Unterglas-Betriebe habe ich bereits im August und im November 2000 weitgehend Stellung bezogen.

Mit großer Aufmerksamkeit verfolge ich nach wie vor besonders die Entwicklung auf dem Energiemarkt und die Auswirkungen auf die niedersächsischen Unterglas-Betriebe. Die Gartenbaubetriebe generell sind in gleichem Maße wie andere Bereiche der Wirtschaft von der Energiepreisanhebung betroffen. Wie erwartet, sind die Heizölpreise inzwischen gesunken. Die Lage ist etwas entspannt. Dennoch müssen die Unterglas-Gärtner mit fast dem doppelten Energiepreis arbeiten. Andererseits ist der Energiepreis in den Niederlanden für die Unterglas-Gärtner angestiegen. Dennoch besteht weiterhin ein erheblicher Wettbewerbsunterschied zu den heimischen Unterglas-Betrieben, der

Hauptursache für die Existenzgefährdung niedersächsischer Unterglas-Betriebe ist.

Die Länder und der Bund haben inzwischen wirkungsvolle Unterstützungsmaßnahmen mit einem Förderprogramm zur Sicherung der Liquidität in Höhe von insgesamt 40 Millionen DM in die Wege geleitet.

Im Übrigen weise ich darauf hin, dass es nicht ausreicht, nur einige Kostenfaktoren für einen internationalen Vergleich herauszusuchen. Vielmehr ist es notwendig und gegenüber den Mitbewerbern am Markt auch fair, alle Hauptkosten einzubeziehen, vor allem auch den Hauptkostenfaktor Lohnkosten.

Ferner ist es sachlich nicht richtig, dass sich der gesamte Gartenbau „zu einem ganz erheblichen Teil in einer existenzbedrohenden Krise“ befindet. Mit Blick auf die Geschäftsbeziehungen der durchaus prosperierenden Gartenbauwirtschaft halte ich solche Äußerungen für unsere Gartenbaubetriebe für schädlich.

Erste Buchführungsauswertungen zeigen, dass sich die Energiepreissteigerungen im Wirtschaftsjahr 2000 infolge der Anpassungsfähigkeit der Betriebe nur wenig auf deren wirtschaftliche Situation ausgewirkt haben. Erst der Winter 2000/2001 wirkt sich voll mit einer Verdoppelung der Energiepreise auf die Liquidität der Betriebe aus.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage der Frau Philipps wie folgt:

Zu 1: Der Gartenbau stellt sich in seiner Betroffenheit im europäischen Binnenmarkt sehr differenziert dar.

- Der Obstbau, die Baumschulen sowie der Freilandgemüseanbau sind in gleicher Weise betroffen wie die gesamte Landwirtschaft. Hier sind Standortvorteile maßgebend.

- Das Gleiche gilt für den Dienstleistungsgartenbau.

- Die Betroffenheit liegt in erster Linie im Unterglas-Gartenbau.

Da ein Forschungsauftrag des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Ernährung mit dem Ziel der Erfassung der Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Gartenbaus in Europa an die Universität München in Verbindung mit dem Arbeitskreis Betriebswirtschaft im Gartenbau an

der Universität Hannover vergeben wurde, begrenze ich die Antwort auf den Energiebereich:

Zu a) Energiepreise: Der niederländische Unterglas-Anbau - als Hauptwettbewerbspartner - heizt die Gewächshäuser zu über 90 % mit Erdgas. Die Erdgaspreise erreichen jetzt im Mittel 39 Cent/m3

plus 6 % Mehrwertsteuer. Sie liegen damit trotz des Anstiegs noch erheblich niedriger als die Erdgaspreise in Niedersachsen, die im Mittel 60 Pf./m3

plus 16 % Mehrwertsteuer erreichen. In Niedersachsen werden die Unterglas-Flächen aber zu 60 % mit leichtem Heizöl beheizt. Die Preise sind zurückgegangen und erreichen zur Zeit 62 Pf. plus Mehrwertsteuer.

Zu b) Ökosteuer: Die Ökosteuer ist für die erzeugenden Unterglas-Betriebe zu vernachlässigen, da sie auf Antrag zu 80 % erstattet wird. Betroffen sind Betriebe mit kleinen Unterglas-Flächen, deren Erstattungsbetrag 1 000 DM nicht erreicht und denen keine Erstattung gewährt wird. Hier handelt es sich in der Regel um direkt absetzende Betriebe, deren Existenzgefährdung keineswegs durch die Ökosteuer hervorgerufen wird.

Seit dem 1. Januar 2000 wird in den Niederlanden eine „Regulierende Energiebelastung“ erhoben – eine Art Ökosteuer. Sie beträgt 0,04 Cent/m3. In der allgemeinen Wirtschaft beträgt die „Regulierende Energiebelastung“ 11,44 Cent/m3. Das heißt, der Gartenbau hat hier einen Vorteil von 11,4 Cent.

Zu c) Weitere steuerliche Regelungen: In den Niederlanden ist die Mehrwertsteuer auf die Energie der Unterglas-Betriebe auf 6 % reduziert. Die allgemeine Wirtschaft trägt einen Mehrwertsteuersatz von 17,5 %. Die steuerliche Regelungen sind Bundesangelegenheit.

Die anderen Punkte befassen sich ebenfalls mit allgemeinen wirtschaftlichen Zusammenhängen und Umweltbestimmungen, die im Rahmen des angesprochenen Forschungsauftrages erfasst werden sollen.