Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Wolf, Sie wissen doch, dass es über diese Frage schon seit mehr als anderthalb Jahren überhaupt keinen parteipolitischen Streit gibt. Den Antrag der Grünen für genau so ein Vergabegesetz haben wir hier am 15. Juli 1999 beraten. Das, was damals von Ihrer Fraktion und vom damals amtierenden Wirtschaftsminister Fischer gesagt wurde, entspricht der Antragsbegründung von heute, nämlich dass Sie es eigentlich richtig finden, dass der Bund ein Gesetz macht. Wir wissen, dass es eigentlich richtig ist, dass der Bund ein Gesetz macht.
Aber jetzt warten Sie darauf schon seit dem 15. Juli 1999. In der Zwischenzeit geht es der Bauwirtschaft im Lande weiterhin, von Jahr zu Jahr, von Monat zu Monat, von Tag zu Tag, dramatisch schlechter. Und wieder machen Sie hier in Ihrem Antrag die Vorgabe, dass zunächst der Bund reagieren müsse und wir danach schauen müssen, was wir tun können.
- Es ist völlig sinnvoll. Aber Sie wissen doch genauso gut wie ich, dass es eben nicht daran liegt, dass der grüne Koalitionspartner im Bund irgendwie auf der Leitung sitzen und das nicht durchlassen würde. Sie wissen genau, dass dies auf den Streit zwischen der Bundesjustizministerin und dem Bundeswirtschaftsminister, die das nicht wollen, auf der einen Seite und dem Bundesarbeitsminister auf der anderen Seite, der das gern wollte, zurückzuführen ist. Vor diesem Hintergrund ist der Kompromiss getroffen worden, auf die Entscheidung des Verfassungsgerichts zu warten. Aber selbst wenn das Verfassungsgericht entschieden hat, wobei wir nicht wissen, ob das in fünf Monaten oder in einem Jahr der Fall sein wird, wird es auf Bundesebene immer noch diese unterschiedlichen Positionen geben.
Deswegen frage ich Sie, meine Damen und Herren von der SPD-Fraktion: Wann machen wir hier gemeinsam ein Gesetz? Wann sind wir der Auffassung, dass wir nicht länger auf den Bund warten können?
- Ich bin froh darüber, dass Sie mit diesem Antrag signalisiert haben, dass wir offensichtlich zu einer gemeinsamen Beschlussfassung kommen können. Eigentlich könnten wir gleich beschließen. Wir beraten das schließlich schon seit eineinhalb Jahren im Ausschuss.
aber nicht angehen, dass die Regierungsfraktion mit einem Thema, das bereits seit eineinhalb Jahren im Ausschuss schmort, so umgeht, dass sie dazu einen eigenen Antrag einbringt und dies dann alleine durchzieht. Die parlamentarische Fairness würde es gebieten, Ihre Position als auch die Position der CDU-Fraktion, die ebenfalls grundsätzlich dafür ist, als auch unsere Position auf der Grundlage einer ganz kurzen Ausschussberatung in eine gemeinsame Beschlussfassung umzusetzen. Damit würden wir die beste Wirkung im Hinblick auf das erzielen, was wir uns erhoffen. Wir sollten dabei auch festhalten, dass wir nicht länger zuwarten wollen, sondern alles das, was im Gesetzgebungsverfahren notwendig ist, von der Landesregierung heute schon erwarten, dass wir also erwarten, dass die Landesregierung heute schon damit beginnt und nicht erst noch ein halbes Jahr oder ein ganzes Jahr auf weißen Rauch aus Berlin wartet. Das haben wir anderthalb Jahre getan. Das hilft niemandem. Insofern wäre dieser Antrag weiße Salbe, weil er nämlich lediglich etwas wiederholt, was wir schon vor anderthalb Jahren gemacht haben. Wir brauchen endlich etwas, was wirklich hilft, ein starkes Medikament, auch wenn es nicht das beste ist. Das Beste wäre natürlich, wenn der Bund handeln würde. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich glaube, ich sollte noch einmal einige Worte erklärend zum Thema der Vergabepraxis verlieren, damit ganz deutlich wird, dass wir nicht immer nur auf den Bund warten, sondern in Niedersachsen bereits jetzt eine vorbildliche Erlasslage haben, um die uns viele andere Bundesländer beneiden.
Ich habe das in der Aktuellen Stunde kurz ausgeführt und möchte nur noch einmal in aller Kürze auf die wichtigsten Punkte hinweisen. Wir haben in Niedersachsen den Erlass zur Tariftreueregelung, der für alle Bauvorhaben von Land und Kommunen unterhalb des EU-Schwellenwertes gilt. Meine Damen und Herren, wir erfassen bis zu 95 % der Bauaufträge in Niedersachsen mit dieser
Wir haben in Niedersachsen - hochgelobt von der Bauwirtschaft - den so genannten 10 %-Erlass, der verkürzt Folgendes besagt: Wenn ein Angebot um mehr als 10 % vom nächsthöheren Angebot abweicht, müssen sich die Vergabestellen dieses Angebot noch einmal anschauen. Sollte der Bieter die ordnungsgemäße Kalkulation nicht nachweisen können, wird er definitiv von der Vergabe ausgeschlossen. Auch das ist bundesweit vorbildlich. Als dritten Erlass nenne ich der Vollständigkeit halber den Erlass zum Ausschluss unzuverlässiger Bewerber von der Teilnahme am Wettbewerb. Auch dies ist ein weiteres wichtiges Element zur Verhinderung illegaler Praktiken in der Bauwirtschaft.
Meine Damen und Herren, ohne Kontrolle nützt natürlich auch diese wirklich gute Erlasslage nichts. Darin sind wir uns völlig einig. Deswegen wird die Staatshochbauverwaltung die Überprüfung auf nicht tarifgerechte Entlohnung im gesamten Zuständigkeitsbereich in Niedersachsen kontinuierlich und flächendeckend durchführen. Ich erwähne in diesem Zusammenhang auch, dass eine Reihe von Landkreisen und Städten - beispielsweise der Landkreis Gifhorn - selbst erfolgreich Überprüfungsmaßnahmen eingeführt hat. Dies ist der richtige Weg. Es ist auch meine Überzeugung, dass wir diesen Weg weitergehen sollten.
Das Bündnis für Arbeit hat sich in seiner letzten Sitzung Ende Januar ausführlich mit dieser Problematik beschäftigt. Ich fand es sehr begrüßenswert, dass es eine gemeinsame Initiative des Verbandes der Bauindustrie und der IG Bauen-AgrarUmwelt gab. Als weiterer Schritt ist verabredet worden, die vom Bundesrat verabschiedete Gesetzesinitiative zur Einführung des so genannten steuerlichen Abzugsverfahrens, das auf die Einhaltung der Sozialvorschriften bei in- und ausländischen Unternehmen zielt, weiter zügig umzusetzen. Hierzu hat die Landesregierung eine klare Position. Wir werden uns weiter mit allem Nachdruck gegenüber der Bundesregierung für dieses Abzugsverfahrens einsetzen.
Der folgende Aspekt ist wichtig, auch wenn er vielleicht noch nicht ganz ausgereift ist. Im Bündnis für Arbeit ist auch gesagt worden: Wir wollen prüfen, ob es möglich ist, die Verpflichtung auf die
VOB von Land und Kommunen auf private Tochterfirmen der öffentlichen Hand auszudehnen. Meine Damen und Herren, wir wollen keine Flucht aus der VOB, sondern wir wollen fairen Wettbewerb in der Bauwirtschaft. Wir werden prüfen, wie dieses Ziel umgesetzt werden kann.
Es ist, so glaube ich, unstreitig, dass eine bundeseinheitliche Vergaberegelung unser gemeinsames Ziel ist. Wir müssen sehen, wie wir das unter den rechtlichen Rahmenbedingungen realisieren können. Zwischenzeitlich werden weitere Maßnahmen folgen. Wir warten also nicht einfach ab. Insofern sind wir gerade mit den im Bündnis für Arbeit verabredeten Elementen auf dem richtigen Weg. Das Bündnis für Arbeit leistet für die Bauwirtschaft in Niedersachsen vorbildliche Arbeit. Ich glaube, dass wir hier noch gute Ergebnisse erzielen werden.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst einmal möchte ich auf das eingehen, worin wir alle uns einig sind. Auch die CDU-Fraktion steht für bundeseinheitliche Vergaberichtlinien. Wir sind der Auffassung, dass wir für einen Übergangszeitraum mit Erlassen landesseits klarkommen. Das sagt im Übrigen auch die Wirtschaft, das sagen die Verbände.
Wenn nun die SPD-Fraktion mit ihrem Antrag die eigene Bundesregierung auf Trab bringen will, so mag das in Ordnung sein. Die Kritik müssen Sie sich trotzdem anhören, dass es mehr als bedauerlich ist, dass das seit zwei Jahren nicht funktioniert.
Meine Damen und Herren, ich möchte hier einen Aspekt noch einmal deutlich machen. Sie überschreiben Ihren Antrag mit „Niedersächsische Bauwirtschaft stärken“, beschreiben, Herr Kollege Wolf, zu Recht die schwere Krise der Bauwirtschaft und suggerieren, dass wir mit einheitlichen Vergaberichtlinien die Baukonjunktur stärken könnten. Meine Damen und Herren, das geht an der Sache vorbei. Damit wird nicht die Ursache der Baukrise bekämpft, sondern damit werden allenfalls einige Randerscheinungen korrigiert.
Wer, wie diese SPD-Landtagsfraktion, in den letzten Jahren die Hauptauftraggeber des Bauhandwerks, nämlich die Kommunen, so schlecht behandelt - -
- Wenn Sie das nicht begreifen, müssen Sie sich das von uns jeden Tag anhören. Das haben der Kollege Möllring und der Kollege Decker Ihnen bereits während der Aktuellen Stunde gesagt. Sie haben die Kommunen in den letzten Jahren massiv geschädigt und ihnen die finanziellen Möglichkeiten entzogen, um ein starker Partner und Kunde für das Bauhandwerk zu sein.
Was sollen denn bundeseinheitliche Vergaberichtlinien, wenn das Land Niedersachsen nicht bereit ist, entsprechende Aufträge an das Bauhandwerk zu erteilen? Das merkt doch jeder: Sonntags stellen Sie sich hin und fordern von den Unternehmen mehr Ausbildungsplätze, und mittwochs sind Sie nicht bereit, die Kommunen so auszustatten, dass sie den Unternehmen Aufträge erteilen können, damit diese ausbilden können.
Wenn wir die schwere Baukrise, die der Kollege Wolf richtig beschrieben hat, überwinden wollen, wenn wir Arbeitsplätze im Baubereich schaffen und sichern wollen, dann müssen wir die Kommunen besser mit Geld ausstatten. Dabei geht es nicht um Subventionen - diesen Vorwurf will ich gleich zurückweisen -, sondern es geht um Investitionen in die Substanz, in Schulgebäude, in Straßen, in
Verwaltungsgebäude. Mittlerweile gibt es in Niedersachsen einen Investitionsstau von etlichen Milliarden DM.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich sprach eben von der Situation der Kommunen. Der Landeshaushalt sieht aber auch nicht viel besser aus. Ich möchte an dieser Stelle nur einmal darauf hinweisen, dass die Investitionsquote in den letzten Jahren deutlich abgesenkt worden ist und mittlerweile unter 10 % liegt. Ich selbst habe ein Unternehmen und handele mit Baustoffen. Ich habe die Übersicht darüber, was im Tiefbau in den letzten Jahren passiert ist. Da läuft kaum noch etwas. Es werden kaum noch Straßen gebaut oder saniert. Es nützen - ich sage es noch einmal - auch einheitliche Vergaberichtlinien nichts, wenn keine Kundschaft da ist und keine Aufträge kommen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, deshalb sind wir der Auffassung, dass die Überschrift für diesen Antrag falsch ist, weil Sie mit ihr etwas vorgeben, was Sie unter diesem Punkt nicht regeln können.
- Gucken Sie sich doch einmal an, was aus der Städtebauförderung geworden ist. Ich sehe dort nicht den Investitionsanteil, den Sie sehen. Ich sehe auch keine Wende für das Hochbaugewerbe, ich sehe eher eine weitere Verschlechterung. Dann muss ich auch noch sehen, wie Sie mit dem Thema Schwarzarbeit umgegangen sind. Sie, Frau Knorre, haben sich heute mit dem Gifhorner Modell gebrüstet, das in vielen Kommunen durchgeführt wird. Dieses Modell war doch aber keine Erfindung der Landesregierung, sondern das haben die Kommunen aus eigenem Antrieb aufgelegt, weil Sie es nicht geregelt haben.