Zwischen Ihren Darstellungen hier und dem Antrag selber, Frau Pothmer, sehe ich allerdings eine riesige Lücke. Ich lese hier: Gesundheitskonferenzen und prioritäre Gesundheitsprobleme Niedersachsens. Sie sollten aber einmal inhaltlich darstellen, was das eigentlich sein soll.
Es geht damit weiter, dass die Evaluation dieser Maßnahmen durch eine Gesundheitsberichterstattung erfolgen soll. Dazu muss ich Sie fragen, was Sie unter „Evaluation“ eigentlich verstehen. Denn dies kann dadurch überhaupt nicht vonstatten gehen bzw. gewährleistet werden.
Sie wollen weiter Planungen gesundheitlicher Maßnahmen haben. Ich kann mir überhaupt nicht vorstellen, dass man Gesundheit planen kann. Das
gilt auch für Gesundheitskonferenzen. Dies ist ein Instrument, was Sie überhaupt nicht handeln können.
Sie sagen, dass die Maßnahmen mit den Akteuren im Gesundheitswesen abgestimmt werden sollen. Wer ist das? Alle Beteiligten im Gesundheitswesen? Ihr damaliger Fraktionsvorsitzender Jordan hat schon damals gesagt, dass die Landesgesundheitskonferenz eine Quasselbude sei, und das wird eine noch größere. Sie werden dadurch überhaupt nichts erreichen können. Denn Sie dürfen nicht vergessen, dass wir es im Wesentlichen mit dem Krankenhauswesen, mit dem niedergelassenen Bereich, also dem ambulanten Bereich, und - als dritter Säule - mit dem öffentlichen Gesundheitswesen mit dem gesetzlichen Auftrag zu tun haben.
Sie schreiben weiter von Planungsvorhaben auf kommunaler und regionaler Ebene und davon, dass Gesundheitsverträglichkeitsprüfungen stärker berücksichtigt werden sollen. Damit schaffen Sie doch nichts weiter als ein neues Verhinderungsamt für irgendwelche Vorhaben. Mit diesen Maßnahmen wird es nicht möglich sein, das Aufgabenspektrum der Gesundheitsämter, wie Sie in dem Antrag schreiben, den veränderten gesundheitlichen Anforderungen anzupassen.
Sie heben ja auch auf die soziale Schraube ab, die Sie dargestellt haben. Dazu darf ich Sie daran erinnern, dass sich gerade die Asylanten und zum Teil auch die Aussiedler diesen Untersuchungen nicht stellen. Sie gehen doch nicht hin zu entsprechenden Vorsorgeuntersuchungen. Ich nenne dabei die Tuberkulose. Das tun sie nicht, weil es teuer ist, sondern weil sie es einfach nicht tun, Frau Pothmer; das ist doch das Problem
Alles in allem habe ich ein bisschen das Gefühl, dass Sie von dem jetzigen öffentlichen Gesundheitswesen eigentlich keine richtige Vorstellung haben. Ich will es Ihnen daher einmal vor Augen führen. Der öffentliche Gesundheitsdienst hat jetzt sieben große Aufgabenbereiche.
Zunächst nenne ich die Seuchenhygiene und den Gesundheitsschutz. Es ist das allgemeine Ziel des öffentlichen Gesundheitsdienstes, im Seuchenwesen eine Verringerung des Auftretens von Infektionskrankheiten zu erreichen. Diese als Seuchenhygiene - dies ist übrigens auch ein Teil der Umwelthygiene - bezeichnete Tätigkeit ist im Aufgabenspektrum des öffentlichen Gesundheitsdienstes fest verankert und auch mit Blick auf die zukünftigen
Aufgabenstellungen unentbehrlich. Im Bereich des Gesundheitsschutzes rücken Anforderungen an die Hygiene in den verschiedenen Einrichtungen, z. B. Bädern und Krankenhäusern, in den Vordergrund.
Ich nenne ferner den großen Aufgabenbereich der Umwelthygiene und -toxikologie. Dort ist das allgemeine Ziel der Tätigkeit des öffentlichen Gesundheitsdienstes die Verringerung der gesundheitlichen Belastungen der Bevölkerung bei der Nutzung der Umwelt. Dieser umweltbezogene Gesundheitsschutz erfordert nämlich in vielfältiger Hinsicht die Unabhängigkeit und Glaubwürdigkeit des ärztlichen Sachverstandes. Die umwelthygienischen und umwelttoxikologischen Fragestellungen bedingen eben komplexe und differenzierte Antworten. Es ist Aufgabe des öffentlichen Gesundheitsdienstes, die Risikofaktoren für die menschliche Gesundheit zu erkennen, sie zu bewerten, ihnen vorzubeugen und natürlich auch gegen schädliche Einflüsse Maßnahmen zu veranlassen und zu ergreifen. Zur Erfüllung dieser Aufgaben ist gerade der öffentliche Gesundheitsdienst auf eine Zusammenarbeit mit anderen fachlichen Stellen angewiesen. Die Kapazität und fachliche Qualifikation des öffentlichen Gesundheitsdienstes ist u. a. in den folgenden hygienischen Bereichen gefordert: Abfallhygiene, Abwasserhygiene, Badewasserhygiene, Krankenhaushygiene, Lebensmittelhygiene und Trinkwasserhygiene. Das sind die großen Bereiche.
Weiter nenne ich den Bereich der Gesundheitsförderung und Gesundheitsvorsorge. Der Wert einer gesunden Lebensführung und der Verhinderung von Schäden für die Gesundheit durch Maßnahmen der Gesundheitsförderung ist doch unbestritten. Die Aufgabe des öffentlichen Gesundheitsdienstes ist es, Informationen anzubieten und Verhaltensweisen einzuüben, mit denen die Bevölkerung in die Lage versetzt werden soll, Lebensstile zu entwickeln und natürlich zu praktizieren, die gesundheitsförderlich sind. Dem öffentlichen Gesundheitsdienst obliegen Koordinierungsfunktionen sowie die Aufgabe, mit anderen Trägern die Initiative zu Gesundheitsaktionen zu ergreifen.
Des Weiteren nenne ich den großen Bereich der Jugendgesundheitspflege. Die Gesundheitsförderung schon bei Kindern und Jugendlichen ist aus medizinischer, sozialer und wirtschaftlicher Sicht am günstigsten. Lebenslang wirksame Verhaltensweisen lassen sich am ehesten im Kindes- und Jugendalter einüben, und im Übrigen ist die frühe Feststellung von Fehlentwicklungen bei Kindern
und Jugendlichen erforderlich, um irreversiblen Schäden vorzubeugen. Das wissen Sie ganz genau. Sie kennen ja die Untersuchungen.
Des Weiteren gibt es den Sozialmedizinischen Dienst. Der Sozialmedizinische Dienst soll sicherstellen, dass Personen, die wegen Krankheit oder Behinderung der Hilfe bedürfen, durch den Öffentlichen Gesundheitsdienst beraten und vom Öffentlichen Gesundheitsdienst an andere Beratungs- und Hilfeeinrichtungen vermittelt werden. Außerdem soll für Betroffene Hilfe koordiniert eingesetzt und zum Teil direkt gewährt werden. Die sozialmedizinische Hilfeleistung stellt auch eine notwendige Unterstützung und Absicherung der seuchenhygienischen Maßnahmen bei übertragbaren Krankheiten dar.
Ferner gibt es die gutachterliche Tätigkeit, die Sie sozusagen outsourcen wollen. Es ist entgegen Ihrer Auffassung schwierig, sie als Marktteilleistung einzukaufen, weil es unabhängig sein soll, da es interessensfreie Begutachtungen sein sollen, z. B. die Tätigkeit als Sachverständiger nach der Strafund Zivilprozessordnung, die Überwachung der Gesundheitsberufe, die Beratung der zuständigen Behörden, der Katastrophenschutz und der Zivilschutz. Das alles gehört in den Bereich des amtsärztlichen Dienstes und der Gutachtertätigkeit.
Der letzte Bereich ist die Gesundheitsberichterstattung und die Epidemiologie. Dieses gibt es heute schon. Eine zunehmend bedeutende Aufgabe ist das Sammeln, Verknüpfen und Auswerten von bereits vorhandenen und neu zu erhebenden gesundheitsbezogenen Daten. Damit soll - wie gesagt - eine Verbesserung des Kenntnisstandes über die gesundheitliche Lage der Bevölkerung und deren Entwicklungstrends sowie über Leistungen, Inanspruchnahmeverhalten und Gesundheitsausgaben erreicht werden. Eine verbesserte Gesundheitsberichterstattung könnte bereits an anderer Stelle vorliegen, indem man Daten, z. B. Jahresgesundheitsberichte und Krankenhausstatistiken, sinnvoll miteinander verknüpft. Eine regionalisierte und bevölkerungsbezogene Statistik über die Mobilität und Mortalität mit der Verknüpfung von soziodemografischen sowie umweltrelevanten Daten und deren epidemiologischen Analysen wird als vordringlich erachtet. Das macht der öffentliche Gesundheitsdienst bereits. Sie wollen an diese Stelle eine regionale Gesundheitskonferenz stellen, die planen soll. Sie sprechen ständig von Planung. Über das Aufgabenspektrum haben Sie in Ihrem Antrag inhaltlich nichts geschrieben. Ich vermisse
die Ausfüllung des Aufgabenspektrums. Es sieht ein wenig nach WHO aus, die ja bereits das Programm „Gesundheit für alle bis zum Jahr 2000“ aufgelegt hat. Ich habe aber das Gefühl, dass Sie nicht gemerkt haben, dass wir mittlerweile im Jahre 2001 angekommen sind. Dies ist etwas sehr Ideelles, und im Grunde genommen ist es nicht durchzuführen.
Ich bin sehr gespannt auf die Beratungen im Ausschuss, denn da werden Sie klarmachen müssen, welche Inhalte Sie verlagern wollen. Wir sperren uns nicht gegen eine Neuordnung, wenn sie sinnvoll ist und Sie uns klarmachen können, dass es in bestimmten Bereichen Fehlentwicklungen gibt, dass der öffentliche Gesundheitsdienst neu geordnet gehört und dass die Aufgabenverlagerungen plausibler und vielleicht sogar kostengünstiger sind als jetzt. Dieses vermisse ich in Ihrem Antrag. Ich hoffe sehr, dass Sie das in den Ausschussberatungen mit Inhalt füllen können. - Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Situationsbeschreibung, die Frau Pothmer gegeben hat, finde ich im Wesentlichen zutreffend. Ich hätte ganz gerne von der CDU gewusst, ob sie für oder gegen ein ÖGD-Gesetz ist. Diese Antwort sind Sie bei Ihren Ausführungen schuldig geblieben.
Aus meiner Sicht möchte ich sagen: Der Hinweis auf 1934/1935 ist nur bedingt korrekt, weil in den vergangenen Jahrzehnten viele Spezialgesetze sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene erstellt worden sind, in denen natürlich viele Punkte deutlich anderes geregelt wurden. Als Beispiele nenne ich: Heilpraktikergesetz, Heilkammergesetz, Hebammengesetzes, ein Teil der nichtärztlichen Heilberufe, Gesetz über das Apothekerwesen, Hygieneüberwachung, Infektionsschutzgesetz, Betäubungsmittelgesetz und nicht zuletzt auf Landesebene das NPsychKG. Man muss das also etwas relativierter sehen. Im Übrigen möchte ich der Ordnung halber, Frau Pothmer, sagen: Neben Niedersachsen und Hessen gibt es auch noch Thüringen, wo es kein ÖGD-Gesetz gibt.
- Nein, das Hamburger ÖGD-Gesetz ist gerade fertig gestellt worden. Thüringen ist noch nicht fertig. Aber es ist ja auch egal, wie sich das darstellt.
Ich habe auch einen Unterschied zwischen dem, was Sie ausgeführt haben, und dem, was in Ihrem Antrag steht, festgestellt. Sie orientieren sich nämlich in Ihrem Antrag im Wesentlichen an den Inhalten des NRW-Modells. Das NRW-Modell kennt den eigenen und den übertragenen Wirkungskreis. Das heißt, wir müssten dann natürlich auch das Gespräch mit den kommunalen Spitzenverbänden darüber suchen, wie sie Ihren Antrag beurteilen.
Ich will mich ausdrücklich dem anschließen, was Herr Dr. Winn zur Gesundheitsberichterstattung gesagt hat. Die gibt es natürlich schon. Gerade jetzt haben sich maßgebliche Akteure im Gesundheitswesen darauf verständigt - wenn ich mich recht erinnere sind das die kommunalen Spitzenverbände, die Krankenkassen, die Rentenversicherungsträger, die Ärztekammer und die KV, um nur die Wesentlichen zu nennen -, die Gesundheitsberichterstattung noch spezifizierter auszurichten. So werden wir Ende 2001 erstmals einen speziellen Bericht zur gesundheitlichen Lage von Kindern und Jugendlichen vorgelegt bekommen, was ich sehr begrüße.
Die Defizite, die Sie in Ihrem Antrag aufgeführt haben, gibt es natürlich in diesem Ausmaß nicht. Hinsichtlich der Gesundheitssituation von Kindern und Jugendlichen ist im Lande Niedersachsen der Landesverein außerordentlich aktiv. Man kann also nicht sagen, dass in diesem Bereich nichts passiert.
Das, was Sie, wenn ich Ihren Antrag richtig interpretiere, unter Gesundheitsberichterstattung verstehen, geht weit über das hinaus. Sie wollen eine Verknüpfung von Umwelt und Gesundheit. Das kann ich nachvollziehen. Aber das ist nicht zum Nulltarif zu bekommen, denn das würde bedeuten, dass in den Bereichen Schadstoffverbreitung und Lärm - Sie haben auch Mobilität angesprochen erst einmal deutlich mehr Basisgrundlagen vorliegen müssen. Diese Datensammlung ist derart umfangreich, dass ich mir nicht vorstellen kann, wer Träger dieser Datensammlung sein könnte das kann nämlich der ÖGD kaum leisten - und wer das finanzieren soll.
Hier finde ich in Ihrem Antrag einen Widerspruch. Ihrem Antrag ist zu entnehmen - das haben Sie vorhin auch ausgeführt -, der ÖGD solle nur ausnahmsweise direkter Leistungserbringer von Gesundheitshilfen sein, und die Freiräume, die er haben solle, sollten die Kommunen schaffen. Darüber hinaus sagen Sie: Der ÖGD muss gestärkt werden, um die Konzentration und den Gesundheitsschutz für benachteiligte Personengruppen zu verstärken. - Ich verstehe das nicht, denn ich sehe das als Widerspruch in sich an. Wenn man den Kommunen die Aufgabe überträgt, Freiräume zu schaffen, dann frage ich mich, ob wir überhaupt eine gesetzliche Grundlage brauchen oder ob man dann nicht besser sagen sollte: Es ist eine Aufgabe der Kommunen, und dann sollen sie das ausfüllen. – Wir sollten besser darüber nachdenken, ob man die Verordnungen von 1935 überhaupt noch braucht und ob man das Gesetz aus dem Jahre 1934 nicht außer Kraft setzen sollte. Ich finde, wir sollten einmal ernsthaft darüber reden, wie der Bereich weitergebracht werden kann.
Ich sage für unsere Fraktion: Es fehlen vier wesentliche Punkte. Erstens fehlt die Aussage, wie die kommunalen Spitzenverbände zu dem stehen, was Sie vorgelegt haben. Zweitens ist es letztendlich eine Aufgabe des eigenen Wirkungskreises, die hier verlagert würde. Drittens stellt sich die Frage: Was kostet das? Viertens stellt sich die Frage: Wer finanziert das, was es kostet? Insofern habe ich große Probleme zu sagen, es soll ein neues Gesetz gemacht werden.
Wir haben eigentlich eine relativ klare Entscheidung im Zusammenhang mit der Debatte um das Krebsregistergesetz getroffen. Wir hatten damals die ernsthafte Fragestellung zu klären, ob wir ein Krebsregistergesetz in einer sehr kurzfristigen Stufung erstellen, weil es hier einen hohen Handlungsbedarf gegeben hat, den wir gesehen haben, oder ob wir ein ÖGD-Gesetz auf den Weg bringen. Wir haben große Unterstützung beim Krebsregistergesetz, aber natürlich auch große Vorbehalte, das ÖGD nachzuschieben, erfahren. Deshalb muss ich für die SPD-Fraktion feststellen, dass wir zum gegenwärtigen Zeitpunkt die Durchsetzbarkeit eines solchen Gesetzes, auch gegenüber den Kommunen, nicht für möglich halten. Darüber, ob es möglich ist, Regelungen unterhalb eines Gesetzes zu treffen, können wir gerne im Fachausschuss diskutieren.
haben. Ich sage noch einmal: Das, was Sie inhaltlich ausgeführt haben, teile ich weitgehend. Das, was in Ihrem Antrag steht, teile ich nicht.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich bin schon sehr irritiert. Lassen Sie mich aber zunächst einmal auf den Beitrag von Herrn Schwarz eingehen.
Herr Schwarz, Niedersachsen ist neben Hessen tatsächlich das einzige Bundesland. Thüringen ist mit der Beratung eines entsprechenden Gesetzentwurfs jedenfalls inzwischen sehr weit, und in anderen Bundesländern funktioniert das offensichtlich auch. Wenn jetzt hier gesagt wird, dass sich das mit den Kommunen nicht regeln lasse, dann muss ich darauf entgegnen, dass Niedersachsen dann das einzige Bundesland wäre, das nicht in der Lage ist, dieses Problem zu bewältigen. Alle anderen Bundesländer sind dieses Problem angegangen, und dies sicherlich nicht aus Jux und Tollerei, sondern deshalb, weil sie erkannt haben, dass eine wirkliche inhaltliche Neugestaltung mit den vorhandenen gesetzlichen Grundlagen einfach nicht zu bewerkstelligen ist.
Lassen Sie mich jetzt auf die Fragen von Herr Dr. Winn ein paar konkrete Beispiele anführen. Herr Dr. Winn, wir wissen, dass es eine ganze Reihe von Angeboten z. B. auch im Bereich der Vorsorge gibt. Wir wissen aber auch, dass z. B. die U1- bis U9-Untersuchungen in bestimmten sozialen Kreisen nicht in Anspruch genommen werden. Das können wir doch nicht einfach auf sich beruhen lassen; denn wir wissen, welche Folgekosten auf uns zukommen, wenn diese Untersuchungen nicht durchgeführt werden. Vor diesem Hintergrund ist es aus meiner Sicht Aufgabe des öffentlichen Gesundheitsdienstes, dafür Sorge zu tragen, dass die Babys und die Kleinkinder untersucht werden. Es muss dann eben eine aufsuchende Arbeit gemacht werden, indem man dort hingeht und mit den Eltern vor Ort darüber spricht. Es gibt bereits eine Reihe von Kommunen, in denen das gemacht wird, und zwar mit großem Erfolg.
Inzwischen wissen wir, dass es immer wieder zu Situationen kommt, in denen Hörschädigungen bei Kindern nicht erkannt werden. In solchen Fällen kommen die Kinder mit einem Hörschaden in die Schule, und die Lehrerin oder der Lehrer interpretiert das Verhalten dieser Kinder als Unaufmerksamkeit oder als Renitenz, und zwar mit all den Folgewirkungen, die das hat.
Wenn man feststellt, dass es dieses Problem in bestimmten sozialen Gruppen gibt, dann muss man dieses Problem über eine aufsuchende Arbeit zu bewältigen versuchen. Um das machen zu können, muss es aber zunächst einmal eine Registrierung und eine Analyse geben.
Um hier wirklich effektiv arbeiten zu können, um hier planen zu können, damit man dort eingreifen kann, wo es notwendig ist, braucht man natürlich auch eine bestimmte Grundlage, eine Gesundheitsberichterstattung, und mit dem nächsten Gesundheitsbericht wird dann evaluiert werden können, ob das, was man sich vorgenommen hat, tatsächlich so funktioniert hat.
Ich möchte jetzt noch an kleinen Beispielen klarmachen, was künftig wegfallen kann, um daran zu zeigen, dass das alles durchaus kostenneutral zu machen ist. Derzeitig wird die Anzahl der Apotheker, der Ärzte und was es sonst noch an Gesundheitsberufen gibt durch die Gesundheitsämter festgestellt und registriert. Das Gleiche machen die Berufsverbände. Das ist also eine Doppelarbeit, die überhaupt nicht durchgeführt zu werden brauchte.
etwa die Verbreitung von Geschlechtskrankheiten einfach nur zu registrieren, hat meiner Meinung nach nicht begriffen, worum es geht. Ich finde, dass die Aufgabe eines öffentlichen Gesundheitsdienstes darin besteht, eine Beratung - auch eine anonyme Beratung, eine aufsuchende Beratung anzubieten, um die Verbreitung von Geschlechtskrankheiten zu verhindern.
Das waren nur zwei kleine Beispiele, mit denen ich Ihnen deutlich machen wollte, dass da Sachen laufen, bei denen einem die Nackenhaare zu Berge stehen. In den Gesundheitsämtern gibt es aber auch