Meine Damen und Herren, wenn wir es mit der Unabhängigkeit unseres Datenschutzbeauftragten wirklich ernst meinen, müssen wir uns auch im nichtöffentlichen Bereich auf eine reine Rechtsaufsicht beschränken. Berlin, Hamburg, Bremen und Schleswig-Holstein praktizieren dies seit Jahren ohne Probleme. Das MI bliebe dabei ja oberste
Landesbehörde im Datenschutzrecht. Es bliebe auch als solches zuständig für die Vorbereitung und Begleitung der Rechtssetzungsarbeit sowie den Erlass von Verwaltungsvorschriften, so weit diese erforderlich sind.
Ich finde dieses Thema auch zu wichtig - das will ich abschließend sagen -, als dass wir es in einer solchen Geschwindigkeit durch dieses Parlament peitschen sollten. Wir sind erst vor einer Woche im Rechtsausschuss - ich glaube, im Innenausschuss wird es nicht anders gewesen sein - in eine intensivere Beratung über dieses wichtige Thema eingestiegen. Obwohl wir bereits im Oktober 1998 - das ist jetzt drei Jahre her - verpflichtet gewesen wären, die EG-Datenschutzrichtlinie umzusetzen, ist in diesen drei Jahren nichts passiert. Das kann man nicht der Opposition vorwerfen, sondern wir müssen fragen, was aufseiten der Regierung nicht geschehen ist.
Meine Damen und Herren, ich halte es für einen außerordentlich schlechten parlamentarischen Stil, das Argument, wir hätten schon vor drei Jahren etwas tun müssen, haben es aber nicht getan, und deshalb bleibe keine Zeit mehr zum Diskutieren, gegen die Opposition zu verwenden.
Das weisen wir zurück. Ich finde es sehr bedauerlich, dass Vertagungsanträge, die von uns gestellt worden sind, keine Berücksichtigung gefunden haben, sprich abgelehnt wurden.
Auch das halte ich für einen schlechten Stil. In der Vergangenheit war es in den meisten Fällen so, dass Beratungsbedarf, auf welcher Seite auch immer, dazu geführt hat, dass Beratungen geführt wurden. Weil wir aber über diesen wichtigen Einzelpunkt bisher nicht intensiv sprechen konnten, meine Damen und Herren, müssen wir heute diesen Gesetzentwurf ablehnen, was ich bedauerlich finde. Denn auch wir erkennen an, dass es zu einer Umsetzung der EG-Datenschutzrichtlinie kommen muss. Wir hätten diesem Gesetzentwurf zustimmen können, wenn wir uns über diesen Einzelpunkt hätten einigen können. Dazu gibt man uns keine Zeit und keine Gelegenheit. Das ist nicht unser Verschulden, sondern das der Regierungsfraktion. Ich finde das sehr bedauerlich. Wir werden deshalb
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Am 25. Oktober 1995 trat die Europäische Datenschutzrichtlinie in Kraft. Ich finde, wir sollten uns die Zeit nehmen, zu prüfen, was die Niedersächsische Landesregierung seit diesem Datum gemacht hat. Ich teile die Auffassung von Ihnen, Herr Stratmann, nicht, wir hätten zu wenig Beratungszeit im Parlament gehabt, sondern das Gegenteil ist der Fall. Die 13. Legislaturperiode ist von der SPD-Landesregierung genutzt worden, das damals bundesweit als vorbildlich geltende Niedersächsische Datenschutzgesetz in wesentlichen Punkten abzuschwächen.
Die Landtagfraktion der Grünen hat 1997 einen kompletten Gesetzentwurf mit dem Titel „Umsetzung der EU-Datenschutzrichtlinie“ eingebracht. Dieser Gesetzentwurf ist von der Landesregierung ignoriert und abgelehnt worden. Er wurde in keinem Punkt aufgenommen. Die Landesregierung hat die Zeit damit verbracht, zum einen in Brüssel gegen die EU-Datenschutzrichtlinie zu protestieren - das geht aus einigen Protokollen hervor - und zum anderen im Bundesrat alles zu unternehmen - auch dies geht aus Protokollen hervor -, um ein modernes Bundesdatenschutzgesetz zu verhindern. Anschließend hat sie alles getan, die Umsetzung der EU-Datenschutzrichtlinie in Landesrecht zeitlich zu verzögern. Das war ein willentlicher Vorgang. Niedersachsen will die Bürgerrechtsstandards im Datenschutzbereich auf europäischer Ebene nicht in Landesrecht umsetzen.
Meine Damen und Herren, zu der völligen Unabhängigkeit des Datenschutzbeauftragten hat Herr Stratmann bereits Einiges gesagt. Ich sage deutlich: Ich finde es eine Dickfälligkeit der Landesregierung und der SPD,
dass sie die Begründung der EU-Datenschutzrichtlinie zitieren und gleichzeitig dem Parlament einen Gesetzentwurf vorlegen, der wissentlich gegen die EU-Datenschutzrichtlinie verstößt.
Meine Damen und Herren, es läuft bereits ein Klageverfahren gegen Deutschland. Ein Grund hierfür ist die Gesetzgebung in Niedersachsen. Sie wollen, dass wir einem Gesetzentwurf der Landesregierung zustimmen,
in dem der wesentliche Punkt der EU-Datenschutzrichtlinie - auch das geht aus dem Protokoll hervor - , nämlich die völlige Unabhängigkeit des Datenschutzbeauftragten, nicht umgesetzt wird. Was ist der Hintergrund? - In Niedersachsen besteht immer noch die Auffassung, dass der Datenschutz die Wirtschaft gängelt. Meine Damen und Herren, was sind eigentlich die Reden von Ministerpräsident Gabriel über E-Government, neue Technologien und Internet wert, wenn im Niedersächsischen Innenministerium jegliche Regelung im Bereich der neuen Technologien abgelehnt wird? - Die Wirtschaft weiß mittlerweile sehr genau, dass gegenwärtig insbesondere die Datenunsicherheit den Ausbau der Internet-Wirtschaft hemmt.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zum Abschluss Folgendes sagen: In Kooperation mit Schleswig-Holstein hätten Sie sich die Umsetzung sehr einfach machen können. Es ist schließlich ein Niedersachse, der in Schleswig-Holstein fristgerecht ein modernes Datenschutzgesetz vorgelegt hat, das alle Vorgaben der EU-Datenschutzrichtlinie erfüllt. In Niedersachsen hält man sich jedoch im Innenministerium ein Referat, das genau zwei Aufgaben hat, nämlich Blockieren und Verhindern einer modernen EU-gemäßen Gesetzgebung sowie Gängelung und Kontrolle des Datenschutzbeauftragten. Meine Damen und Herren, im Zuge der Verwaltungsreform können wir uns solche Referate sparen.
Wir sollten den gleichen Weg wie SchleswigHolstein gehen und ein modernes Datenschutzrecht schaffen sowie Service und Prävention für Bürger und Wirtschaft in den Vordergrund stellen. Dann könnte Niedersachsen auch im Bereich Daten
Meine Damen und Herren, wir werden am Freitag auf die Thematik Videoüberwachung zu sprechen kommen. Auch hierzu weigert sich die Landesregierung, eine Regelung in das Datenschutzgesetz aufzunehmen.
Frau Kollegin Stokar, Ihre Redezeit ist längst abgelaufen. Reden Sie doch zu dem Thema Videoüberwachung am Freitag.
Frau Präsidentin, ich werde zu dieser Thematik am Freitag reden. Ich möchte aber noch einen Satz zu Herrn Plaue sagen: Die fehlende Regelung führt dazu, dass Hannover mittlerweile als gefährlicher Ort gilt, der von 78 Videokameras überwacht wird, ohne dass dies irgendein Bürger weiß. - Ich danke Ihnen.
Diese Lautstärke schallt mir nicht nur von der linken und der rechten Seite, sondern auch von den Regierungsbänken entgegen. Insbesondere die Kommunikation zwischen den Bänken über die Gänge hinweg erweist sich als Störungsfaktor. Ich bitte Sie, nun in Ruhe den Ausführungen des Herrn Innenministers zu folgen.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bedauere es, dass ich Sie von der Mittagspause abhalte. Aber nach der Brandrede von Frau Stokar muss ich mir erlauben, einige Anmerkungen zu machen.
Ich möchte Folgendes klarstellen, meine Damen und Herren: Dem Landesbeauftragten für den Datenschutz in Niedersachsen sind zwei Aufgabenbereiche übertragen worden, und zwar erstens die Kontrolle der Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen - insoweit unterliegt er wie der Bundesdatenschutzbeauftragte und die Datenschutzbeauftragten anderer Bundesländer nur einer Dienstaufsicht - und zweitens die Aufgaben der Aufsichtsbehörde über die Datenverarbeitung im nichtöffentlichen Bereich. Nur im Hinblick auf die zuletzt genannte Aufgabe unterliegt er der Fachaufsicht der Landesregierung. Diese Rechtslage besteht seit nunmehr zehn Jahren, was ein Blick ins Datenschutzgesetz unschwer erkennen lässt.
Wir wollen also die Rechtsstellung des Landesbeauftragten für den Datenschutz nicht verändern, sondern wollen Bewährtes, nämlich die Bündelung der Datenschutzaufsicht im öffentlichen und im nichtöffentlichen Bereich, beibehalten.
In anderen Bundesländern wie etwa in Bayern, Hessen und Rheinland-Pfalz untersteht der Landesbeauftragte in der Tat nicht der Fachaufsicht. Dort obliegt ihm allerdings auch nicht die Aufgabe der Kontrolle im nichtöffentlichen Bereich, weil sich diese Frage dort überhaupt nicht stellt.
Lediglich in den Ländern Berlin und SchleswigHolstein unterliegt der Landesbeauftragte für den Datenschutz nur einer Rechtsaufsicht, wobei Schleswig-Holstein bundesweit einen Sonderweg gegangen ist und die Aufgabe einer rechtsfähigen Anstalt übertragen hat. Diese Konstruktion ist mit unserer Rechtslage nicht vergleichbar.
Die Rechtsstellung des Landesbeauftragten für den Datenschutz als Kontrolleur der Datenverarbeitung sowohl der öffentlichen als auch der nichtöffentlichen Stellen entspricht nach Auffassung der Landesregierung den Forderungen des Artikels 28 der EG-Datenschutzrichtlinie, sodass insoweit keine Änderung des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes erforderlich war. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn ich die Redebeiträge der CDUFraktion qualifiziere, dann frage ich mich, wohin die Kirche gehört, und komme zu der Antwort: ins Dorf, wo wir sie auch belassen sollten.
Damit komme ich zu dem ersten Punkt meiner Anmerkungen, nämlich dass die Beratung nicht vertagt worden ist. Herr Kollege Stratmann, ich weise Sie darauf hin, dass dieser Antrag bereits seit August 1999 im Innenausschuss liegt. Seitdem wird er beraten. Sie hatten also ausreichend Gelegenheit, sich mit dieser Thematik auseinander zu setzen.
Der zweite Punkt betrifft die Stellungnahme des Bundesjustizministeriums. Es tut mir Leid, Herr Stratmann, Sie haben eine vier Jahre alte Stellungnahme verwendet, obwohl es eine aktuellere aus dem Jahre 2000 gibt, in der unsere Auffassung geteilt wird. Unsere Auffassung ist im Übrigen auch die des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes und der Juristen des Innenministeriums.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Frage ist, worum es hier eigentlich geht. Es geht darum, dass nach § 38 Bundesdatenschutzgesetz Betriebsräume und Geschäftsräume betreten werden dürfen, dass Unterlagen eingesehen werden können und dass der Auskunftspflichtige dies dulden muss. Da Datenschutz in diesem nichtöffentlichen Bereich nach unserer Auffassung heutzutage ein Wettbewerbsfaktor ist, und zwar sowohl im positiven wie im negativen Sinne, hat dieser Datenschutz eine besondere politische Bedeutung auch hinsichtlich der Aufsicht.
Sie, meine sehr verehrten Damen und Herren von den Grünen und von der CDU, wollen die betreffenden Kontrolleure der Fachaufsicht des Innenministeriums entziehen. Wir sagen, dass dieser Datenschutz, der rechtliche Bereich, wirtschaftlich dermaßen sensibel ist, dass das Parlament bestimmte Kontrollinstrumentarien nicht aus der Hand geben darf. Zwar gehen wir nicht so weit wie einige juristische Fachleute, die sagen, dass hier die Gefahr der Installation der vierten Gewalt bestehe, aber wir bringen doch die Frage auf den Punkt: Wer kontrolliert eigentlich die Kontrolleure?