Protokoll der Sitzung vom 15.06.2001

Zu Frage 2: Ja, das Land wird zukünftig nur die Arbeit der Verbraucherzentrale Niedersachsen fördern.

Zu Frage 3: Ein Ersatz von ehrenamtlichen Kräften ist nicht beabsichtigt. Die Verbraucherzentrale wird mit ihren bestehenden Beratungsstellen unverändert die niedersächsische Verbraucherberatung betreiben. - Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Meine Damen und Herren, Wortmeldungen für Zusatzfragen liegen nicht vor.

Dann kommen wir noch zu

Frage 8: Schuljahresende: Statistik über die Unterrichtsversorgung an den Berufsschulen liegt immer noch nicht vor

Die Frage wird gestellt vom Abgeordneten Busemann. Bitte!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zum Ende November 2000 mussten die berufsbildenden Schulen in Niedersachsen die Daten zur Unterrichtsversorgung der Landesregierung melden. Über ein halbes Jahr später liegt trotz wiederholter Nachfrage immer noch keine Statistik über die Unterrichtsversorgung an den berufsbildenden Schulen vor, sodass selbst zum Schuljahresende immer noch kein Überblick vorhanden ist.

Bekanntermaßen hat die Landesregierung durch Änderung der Erlassvorgaben, insbesondere durch größere Klassen und Kürzung der Stundentafel in einzelnen Berufsschulbildungsgängen, das Defizit von über 1 500 Vollzeitlehrkräften statistisch um 800 Vollzeitlehrkräfte gesenkt, indem der Bedarf der Schulen heruntergerechnet wurde. Dies gibt Spekulationen Raum, dass im Niedersächsischen Kultusministerium so lange gerechnet wird, bis durch ein geeignetes Berechnungsverfahren die Unterrichtsversorgungsstatistik in möglichst günstigem Licht erscheint.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welchen Sinn macht eine Unterrichtsversorgungsstatistik vom Schuljahresbeginn, wenn sie bestenfalls erst zum Schuljahresende zur Verfügung steht?

2. Warum ist es der Landesregierung innerhalb eines halben Jahres nicht gelungen, die erforderliche Statistik über die Unterrichtsversorgung an den einzelnen Berufsschulen zu erstellen?

3. Ist der Grund für dieses über ein halbes Jahr andauernde Unvermögen auch darin zu suchen, dass angesichts einer nach wie vor unzureichenden Unterrichtsversorgung an den Berufsschulen so lange gerechnet wird, bis die Unterrichtssituation an den Berufsschulen in möglichst günstigem Licht erscheint?

(Beifall bei der CDU)

Die Antwort erteilt Frau Kultusministerin JürgensPieper.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die zum 1. August des vergangenen Jahres in Kraft getretenen Änderungen der Verordnung über berufsbildende Schulen und des Klassenbildungserlasses haben eine Fülle von rechtlichen und organisatorischen Neuerungen in die berufsbildenden Schulen getragen, von denen ich nur einige beispielhaft noch einmal in Erinnerung rufen möchte:

Die Berechnungsfaktoren - genauer: die Stundenanteilswerte für alle Vollzeitbildungsgänge - wurden verändert und den KMK-Standards angepasst.

Wir haben die Teilungsgrenzen modifiziert.

Der Unterrichtsumfang in den allgemein bildenden Fächern der berufsbildenden Schule wurde gemäß individueller Vorbildung der Schülerinnen und Schüler differenziert.

Die Darstellung einer fächerspezifischen Unterrichtsversorgung wurde erstmals ermöglicht.

All diese organisatorischen Rahmenbedingungen mussten in das kombinierte Planungs-, Verwaltungs- und Controllinginstrument der berufsbildenden Schulen, in das Programm BbS-Planung, eingearbeitet werden. In den vergangenen Jahren wurde dieses Planungsinstrument permanent verbessert. Mit der aktuellen Version dieses BbSPakets Planung steht ein bundesweit einmaliges Verwaltungsinstrumentarium zur Verfügung.

Aufbauend auf zwei Statistikterminen - Vorabstatistik drei Wochen nach Schuljahresbeginn und Hauptstatistik zum 15. November - lieferten die 146 öffentlichen und 120 privaten berufsbildenden Schulen ihr Datenmaterial im Datenträgeraustausch über die Bezirksregierungen an das Kultusministerium.

(Unruhe - Glocke des Präsidenten)

Bereits im Dezember 2000 lagen erste Ergebnisse der Statistik im Kultusministerium vor. Die amtliche Statistik über die Unterrichtsversorgung konnte aber erst jetzt erstellt werden. Anlässlich des Abends, an dem auch ihr Mitarbeiter ter Horst anwesend war und für Sie, Herr Busemann, ein Grußwort gehalten hat, habe ich ihm auch gesagt,

dass diese Statistik erst jetzt vorliegt, d. h. dass der Datenabgleich eben doch länger gedauert hat, weil viele programmtechnische Umstellungen notwendig waren.

(Unruhe - Glocke des Präsidenten)

Wenn Sie sich einmal vor Augen führen, wie lange es sonst gerade im Softwarebereich dauert, Programmumstellungen vorzunehmen, dann müssten Sie eigentlich mit mir zusammen zu dem Ergebnis kommen, dass meinen Berufsbildnern das sogar noch relativ schnell gelungen ist.

Im Übrigen haben ab September 2000 bis heute die Bezirksregierungen und das Kultusministerium mit den Schulen in mehrstufigen Gesprächsrunden die Auswirkungen des Klassenbildungserlasses analysiert. Wir können Ihnen dazu auch gern im Kultusausschuss berichten, weil Sie den Eindruck hatten, durch diese Veränderungen würde sozusagen die gesamte Berufsbildung aus der Fläche verschwinden. In Wahrheit hat sich nach der Analyse, die wir nach den genannten Gesprächen durchgeführt haben, aber wenig verändert.

Die Bekanntgabe von amtlichen Daten muss auch einer sachlichen Nachprüfung Stand halten. Das können Sie von uns verlangen. Eine Veröffentlichung unvollständiger und nicht valider Daten sollte meines Erachtens vermieden werden. Für das kommende Jahr wird die amtliche Statistik wieder zum Jahreswechsel zur Verfügung stehen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen wie folgt:

Zu 1: Die Statistik zur Unterrichtsversorgung dient einerseits als internes Planungs- und Controllinginstrument und stellt andererseits die amtliche Feststellung eines erreichten Unterrichtsversorgungsgrades dar. Zielvorgabe ist hierbei natürlich die zeitnahe Nutzung der Daten.

Zu 2: Siehe Vorbemerkungen.

Zu 3: Nein.

Meine Damen und Herren, ich kann ja verstehen, wenn hier kurze Informationen ausgetauscht werden sollen. Wenn hier aber richtige Verhandlungen geführt werden sollen, dann möchte ich Sie doch bitten, den Plenarsaal zu verlassen.

Eine Zusatzfrage, Herr Kollege Klare!

Frau Ministerin, Sie haben von einer Angleichung an den Standard der anderen Bundesländer gesprochen.

(Frau Vockert [CDU]: Anpassung an die KMK!)

- Ja, Anpassung an die KMK, was gleichzeitig Angleichung bedeutet. - Können Sie uns sagen, wie sich die Kürzungen, die Sie hier vorgenommen haben, in Vollzeitlehrereinheiten niederschlagen?

Frau Ministerin!

Sie wissen, dass es in bestimmten Teilen der berufsbildenden Vollzeitschulen wesentlich bessere Zuweisungen und bessere Ausstattungsstandards gab als im Bereich der berufsbildenden Teilzeitschulen. Das haben wir Ihnen in der Diskussion im Vorfeld der Veränderungen der BbS-VO wohl hinreichend deutlich gemacht und haben uns auch bei etlichen Diskussionen darüber ausgetauscht. Dies ist die Anpassung an Standards in anderen Ländern bei den Vollzeitschulen, weil deutlich geworden ist, dass Niedersachsen hier sehr viel, im Bereich der berufsbildenden Teilzeitschulen aber wenig tut. Das sind die Anpassungen, die hier vorgenommen worden sind. In Vollzeitlehrerstellen kann ich Ihnen das, was hier stattgefunden hat, jetzt nicht beziffern. Das kann im Ausschuss nachgereicht werden.

Weitere Wortmeldungen für Zusatzfragen liegen mir nicht vor. Es ist jetzt 10.08 Uhr. Damit ist die Fragestunde beendet.

Die Antworten der Landesregierung zu den Anfragen, die jetzt nicht mehr aufgerufen werden konnten, werden nach § 47 Abs. 6 der Geschäftsordnung zu Protokoll gegeben. Die Mitglieder der Landesregierung werden gebeten, die Antworten jetzt hier bei der Bank der Landtagsverwaltung abgeben zu lassen, soweit das in der Zwischenzeit nicht schon geschehen ist.

Bevor ich den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufe, stelle ich die Beschlussfähigkeit fest.

Meine Damen und Herren, wir kommen zu

noch

Tagesordnungspunkt 2: 33. Übersicht über Beschlussempfehlungen der ständigen Ausschüsse zu Eingaben Drs. 14/2530 - Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 14/2539

Über die Ausschussempfehlungen zu den Eingaben in der Drucksache 2530, zu denen keine Änderungsanträge vorliegen, haben wir bereits in der 79. Sitzung am 13. Juni entschieden. Wir beraten jetzt nur noch über die Eingaben aus der Drucksache 2530, zu denen der Änderungsantrag vorliegt.

Die Redezeiten wie gehabt: SPD und CDU bis zu zehn Minuten, Grüne bis zu fünf Minuten, Landesregierung bis zu fünf Minuten.

Es hat sich der Abgeordnete Klein zu der Eingabe 3447 zu Wort gemeldet.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich spreche zur Eingabe 3447, Bau einer Putenaufzuchtanlage im Ort Schülern. Der Petent wendet sich mit weit mehr als 100 weiteren Bürgerinnen und Bürgern des kleinen Ortes Schülern gegen eine Stallanlage, die für 13 500 Putenelterntiere ausgelegt werden soll. Die Petenten befürchten gesundheitliche Schäden durch Stallemissionen. Ich muss das sicherlich nicht im Einzelnen weiter ausführen; Sie kennen die Situation: Geruchsbelastungen, toxische Keime, Ammoniak und Stäube meist unbekannter Zusammensetzung prägen die Situation solcher Einrichtungen.