Die Petenten verweisen weiterhin auf Tierschutzaspekte, und sie weisen auf die Gefährdung des anliegenden Waldes durch Stallemissionen hin. Gerade dieser letzte Aspekt hat vor einigen Tagen dazu geführt, dass das Lüneburger Verwaltungsgericht einen Baustopp ausgesprochen hat.
Wir folgen der Argumentation, die hier angesprochen wurde, beantragen „Berücksichtigung“ und begründen dies darüber hinaus mit der aktuellen Situation. Diese aktuelle Situation ist durch eine mangelnde Akzeptanz der Menschen für die Produktionsform der Massentierhaltung geprägt. Wir befinden uns in einer Phase der Neuausrichtung der landwirtschaftlichen Tierproduktion aus
Wir erleben ungelöste Nutzungskonflikte zwischen Landwirtschaft, Kommunen, Tourismus und Gewerbe, und das nicht nur im Bereich Weser-Ems, sondern fast überall, wo diese Großanlagen geplant werden. Wir erleben zurzeit ein Dezemberfieber bei den Stallbauanträgen und bei den Stallbaugenehmigungen, das die Probleme weiter verschärfen wird.
Wir haben weiterhin die Tendenz, die südoldenburgischen Verhältnisse auch an die Küste und in die Heide zu exportieren. Weiterhin gibt es ungeklärte, aber hoch wahrscheinliche gesundheitliche Beeinträchtigungen der Menschen durch Stallemissionen. Nicht zuletzt deshalb gibt es ja die Studie der Landesregierung. Ich meine, zu dieser Gesamtsituation gehört auch die Tatsache, dass die Mehrheitsfraktion dieses Hauses inzwischen Initiativen eingebracht hat, um viele dieser ungelösten Probleme einer Lösung näher zu bringen.
Es gibt Baustopps zum Schutz von bestehenden Ställen, also zum Schutz von Enten vor Hühnern, damit keine Mykoplasmen übertragen werden. Es gibt auch einen Baustopp zum Schutz des Waldes gegen Ammoniak-Einträge. Aber noch nie haben wir erlebt, dass es einen Baustopp zum Schutz der Menschen gibt, die in der Umgebung dieser Anlagen leben.
Da kann ich nun wirklich keine „Sach- und Rechtslage“ erkennen, sondern allenfalls eine Krach- und Unrechtslage. Deswegen beantragen wir „Berücksichtigung“. - Danke sehr.
Es hat sich der Kollege Möhrmann gemeldet. Meine Damen und Herren, ich bitte Sie, Ihre Plätze einzunehmen! Ist es denn nicht möglich, dass sich dann, wenn sich der Saal füllt, die Abgeordneten auf ihre Plätze setzen, damit die Verhandlungen ordentlich geführt werden können? - Herr Möhrmann!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich rede zu der Eingabe, zu der Herr Klein eben gesprochen hat. Das Schwierige an der Situation ist, Herr Klein, dass wir uns in dieser Frage so verhalten müssen, wie es das geltende Recht im Moment noch vorsieht. Bei allem Verständnis für das, was die Einsender vorbringen, ist es rechtlich wohl eindeutig so, dass alle die Gründe, die angeführt wurden, einschließlich des Baustopps, der jetzt erfolgt ist, nicht so tragend sind, dass wir über das hinausgehen können, was der Ausschuss, soweit ich weiß, mit großer Mehrheit beschlossen hat.
Ich will Ihnen aber gern zugeben, dass wir im Lande diese Probleme zunehmend bekommen, und deswegen hat ja auch meine Fraktion dazu eine Initiative gestartet. Wir hoffen, dass nun zügig der Versuch unternommen wird, hier etwas umzusetzen. Der Vorschlag, der in dem Zusammenhang gemacht wird, die Gemeinden sollten mithilfe von Flächennutzungsplänen gestalterisch eingreifen, ist nach meiner Auffassung nicht tragend, weil man nicht in allen Außenbereichen von kleinen Orten solche Bebauungspläne oder Flächennutzungspläne aufstellen kann. Das kann auch keine Gemeinde bezahlen. Von daher meine ich, es ist wirklich an der Zeit, dass wir zu Regelungen kommen, die dazu führen, dass alle diese Probleme so weit wie möglich vermieden werden.
Ich will gern hinzufügen, dass diese Anlage auch wieder ein Beispiel dafür ist, dass man mit drei Puten unterhalb der Obergrenze bleibt, ab der man nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz andere Einrichtungen vorhalten müsste. Insofern ist auch da dringender Handlungsbedarf angesagt. Aber es hat nach unserer Auffassung keinen Zweck, den Petenten mit dem Beschluss „Berücksichtigung“ heute Hoffnung zu machen, weil es ganz einfach nicht durchzusetzen sein wird. Die entscheidende Frage wird sein, welcher Gutachter sich im Hinblick auf die Beeinträchtigung des Waldbestandes denn nun durchsetzt: derjenige, der gesagt hat, das sei alles ganz schlimm und ganz gefährlich, oder der andere, dessen Gutachten beim Landkreis dazu geführt hat, dass eine Baugenehmigung erteilt worden ist. Ich meine, das sollten die Gerichte regeln. Das können wir hier im Landtag nicht.
Es geht um die Eingabe 3447, Bau einer Putenaufzuchtanlage im Ort Schülern. Es liegt dazu ein Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 2539 vor, die Eingabe der Landesregierung zur Berücksichtigung zu überweisen. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Damit ist der Antrag abgelehnt.
Wir kommen somit zur Ausschussempfehlung in der Drucksache 2530, den Einsender der Eingabe über die Sach- und Rechtslage zu unterrichten. Wer möchte dem beitreten? - Gegenprobe! - Das ist die Mehrheit.
Wir haben dann noch über die Eingabe 3681 abzustimmen, Aufenthaltsgenehmigung für einen tunesischen Staatsangehörigen. Es liegt ein Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 2539 vor, die Eingabe der Landesregierung zur Berücksichtigung zu überweisen. Wer möchte dem zustimmen? - Wer ist dagegen? - Damit ist der Antrag abgelehnt.
Wir kommen jetzt zur Ausschussempfehlung in der Drucksache 2530, den Einsender der Eingabe über die Sach- und Rechtslage zu unterrichten. Wer dem zustimmen möchte, bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Das Erste war die Mehrheit. Damit ist die Ausschussempfehlung angenommen.
Tagesordnungspunkt 32: Erste Beratung: Niedersachsen missachtet Ems-DollartVertrag - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 14/2550
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor vier Wochen hat das Staatliche Fischereiamt Bremerhaven in Absprache mit dem Landwirtschaftsministerium einem niedersächsischen Fischereibe
trieb die Genehmigung erteilt, auf der Sandbank „Hund“ im deutsch-niederländischen Grenzgewässer Saatmuscheln zu entnehmen. Den Fischern im Nachbarland Niederlande ist dies per Gerichtsbeschluss verboten. Die Sandbank „Hund“ ist Bestandteil des Grenzgebiets, für das der Ems-Dollart-Vertrag anzuwenden ist. Die Niederlande haben dieses Gebiet aus Naturschutzgründen für die Muschelfischerei geschlossen,
um im Sinne des trilateralen Wattenmeerschutzes Wildmuschelbänke und Seegraswiesen zu erhalten und eine wichtige Nahrungsgrundlage für Vögel zu sichern. Die Flächen sind FFH-Gebiet und als europäisches Vogelschutzgebiet vorgeschlagen.
Dennoch hat das Landwirtschaftsministerium einseitig die Befischung in diesem Gebiet genehmigt. Der Schaden, der aus dieser Genehmigung des Landwirtschaftsministeriums entstanden ist, ist groß. Die Sandbank ist zu 80 % leer gefischt. Das niederländische Agrarministerium hat protestiert und beim Ministerium Künast und beim Bundesumweltministerium die Einstellung der Muschelfischerei in dem betroffenen Gebiet verlangt. Die Ernsthaftigkeit der Bemühungen Niedersachsens beim gemeinsamen trilateralen Wattenmeerschutz wird in Zweifel gezogen.
Zusätzlich hat das Niedersächsische Umweltministerium eine volle Breitseite abbekommen. Das war eine multifunktionale Glanzleistung, Herr Minister Bartels.
Dann behaupten Sie, Sie hätten die Rechtsvorschriften für das streitige Grenzgebiet beachtet und - ich zitiere - „mit Leben erfüllt.“ Für mich riecht dieses Leben nach Provokation und behördlicher Arroganz. Sie berufen sich darauf, dass Ihre Entscheidung rechtlichen Bestand haben werde und dass es für die Fischerei noch keine entsprechenden Regelungen gebe. Das ist borniert.
Wir wissen, dass der Ems-Dollart-Vertrag nicht gerichtlich einklagbar ist. Er ist ein Arbeitsvertrag, um nachbarschaftliche Zusammenarbeit zu regeln. Dafür formuliert er vier Grundsätze: das Prinzip guter Nachbarschaft, das Prinzip der Vorsorge, das Stillstandsprinzip und die Sorge für dauerhafte Entwicklung.
Die einseitige und nicht abgestimmte Genehmigung für die Befischung durch niedersächsische Fischer widerspricht ganz offensichtlich diesen Prinzipien.
Das sehen nicht nur wir Grünen so, sondern auch die niederländische Seite und ebenso das Niedersächsische Umweltministerium.
Natürlich, Frau Pruin, wissen wir, dass an der Küste Vorwürfe auch gegen holländische Fischer erhoben werden, und das häufig zu Recht. Aber beides, das Vorgehen des Landwirtschaftsministeriums und diese Vorwürfe, zeigt doch die Notwendigkeit, nunmehr einen sauberen Kooperationsvertrag mit Rechten und entsprechenden Pflichten zu vereinbaren.
Als erstes erwarten wir aber, dass der Landwirtschaftsminister von seinem hohen Ross heruntersteigt.
Zweitens erwarten wir von der Landesregierung, dass sie in Zukunft im Ems-Dollart-Vertragsgebiet jedwede Vertragsgenehmigung nur noch im Einvernehmen mit den niederländischen Partnern erteilt.
Gegenüber der Regierung der Niederlande muss eine verbindliche Erklärung erfolgen, dass in Zukunft keine weiteren Genehmigungen zum Fischen auf Muschelbänken im Grenzbereich erteilt werden.
Angesichts der wohlfeilen Erklärungen zum Schutz des Wattenmeeres sollte die tatsächliche Zusammenarbeit der Anrainerstaaten Niederlande, Deutschland und Dänemark in der Praxis verbessert werden. Das betrifft vor allem Deutschland; hier hat sich Niedersachsen bereits häufig als Bremser erwiesen.
Verbesserungsbedarf gibt es auch bei der Niedersächsischen Landesregierung. Ich kann die beiden betroffenen Ministerien nur auffordern, die jeweiligen Kompetenzen klar abzugrenzen und sie in der Praxis auch zu respektieren.
Mehrfach wurde uns vorgeführt, dass sich das Landwirtschaftsministerium mit seinen Mitarbeitern auch gleich für Umweltpolitik und Naturschutz für zuständig hält und entsprechend Fakten schafft. Beispiele gibt es reichlich, sei es die Beweidung von Salzwiesen, die das Landwirtschaftsministerium zulässt, sei es der „Artenschutz“ durch die Freigabe der Rabenvögel zum Abschuss,