Leider aber sind die Diskrepanzen zwischen Landesregierung und Landesrechnungshof an die Öffentlichkeit gedrungen. Insofern nutzt die SPDFraktion die Gelegenheit, einen Antrag dazu einzubringen, um der Landesregierung den Rücken zu stärken. Unserer Ansicht nach ist dieser Antrag aber Schaumschlägerei.
Festzustellen ist, dass es dieses Förderprogramm zur städtebaulichen Entwicklung und Sanierung seit 30 Jahren gibt. Das heißt: Wir brauchen kein neues Programm aufzulegen. Jede Kommune weiß, dass es dieses Programm gibt. Man muss also nicht besonders darauf hinweisen.
Natürlich ist es sehr bedauerlich, dass manche Kommunen ihre Fördermaßnahmen automatisch Jahr für Jahr fortgeschrieben bekommen. Diesbezüglich wäre unsererseits anzuregen, dass man von vornherein eine zeitliche Begrenzung in den Zuwendungsbescheid aufnimmt, mit der Möglichkeit, dass es Ausnahmezulassungen gibt, wenn sich die Sachlage vor Ort verändert. Das heißt, man muss in das Gesamtkonzept eine Möglichkeit einbringen können, dass bei Veränderung der Sachlage eine fortgesetzte Aufnahme möglich ist. Aber es kann aufgrund des umfangreichen Verwaltungsverfahrens nicht so sein, dass die Maßnahmen automatisch Jahr für Jahr fortgeschrieben werden. Vielmehr ist eine Überprüfung nötig, um weiteren Kommunen die Möglichkeit der Aufnahme zu geben.
Um noch einmal darauf hinzuweisen: Die gesetzlichen Bestimmungen geben es bereits jetzt her, dass Veränderungen des ursprünglichen Konzeptes vorgenommen werden können. Es ist nur wichtig, dass die Landesregierung diese Selbstverständlichkeiten auch umsetzt.
Zurzeit haben strukturpolitisch besonders von der Standortreduzierung der Bundeswehr betroffene Kommunen selbstverständlich die Möglichkeit, Anträge zu stellen. Aber man kann seitens der Fraktionsebenen oder seitens der Landesregierung nicht vorschreiben, welche Kommunen bevorzugt werden. Hierzu muss ein Abstimmungsprozess bei den betreffenden Bezirksregierungen stattfinden.
nahmen zügig durchgeführt und auch abgeschlossen und abgerechnet werden. Insofern sollten die Verwaltungsvorschriften darauf überprüft werden, ob man nicht eine Veränderung vornehmen kann.
Die CDU-Fraktion möchte sich nicht zum Schiedsrichter zwischen Landesrechnungshof und Landesregierung machen lassen. Denn wir sind der Auffassung, dass die gesetzlichen Möglichkeiten zurzeit ausreichen und dass sie nur umgesetzt werden müssen. Die Beanstandungen durch den Landesrechnungshof, die es bereits seit 1993/94 gibt - das hat der Kollege Hagenah auch schon ausgeführt -, hätten in den vergangenen Jahren längst berücksichtigt werden können. Es ist auch Aufgabe der Landesregierung, diese Kritik mit einzubeziehen und entsprechend zu bewerten.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, nach alle dem können wir nur sagen: Es handelt sich hier um eine Therapieveranstaltung. Wir sind deshalb nicht gewillt, diesem Antrag zu folgen. Wie gesagt, gibt es das Förderprogramm bereits seit 30 Jahren. Seit 1990 besteht eine Erweiterung in Bezug auf den Bereich der sozialen Stadt, was in den vergangenen Jahren in Niedersachsen große Bedeutung erlangt hat, da es in vielen Kommunen problematische Stadtviertel gibt. Im Hinblick auf diese Bereiche ist es sehr wichtig, dass auch diese Kommunen die Möglichkeit erhalten, in das Programm aufgenommen zu werden.
Noch ein Wort zur Erhebung der Ausgleichsabgabe - auch dies war ja eine Kritik des Landesrechnungshofs -: Die Kommunen sind gehalten, um die Finanzmittel insgesamt so günstig wie möglich nach dem Gesamtkonzept durchzurechnen, die Ausgleichsbeiträge möglichst zügig zu erheben und in das Gesamtkonzept einzubinden. Der Landesrechnungshof hat festgestellt, dass die Kommunen in dieser Hinsicht in der Vergangenheit eher nachlässig gehandelt haben. Aber auch dies ist dann im Rahmen der Prüfung zu berücksichtigen. Dies ist also nicht Aufgabe der Fraktionen, sondern es ist Aufgabe der Landesregierung bzw. der Bezirksregierungen, das Gesamtfinanzierungskonzept entsprechend zu prüfen. Die Ausgleichsbeiträge sind keine Einnahmen des Landes, sondern sie werden dann in die Gesamtfinanzierung einbezogen und vermindern dadurch eventuell den Förderbedarf. Das hat zur Folge, dass vielleicht andere Mittel wieder frei werden. Dadurch haben andere Kommunen die Möglichkeit, in das Programm
aufgenommen zu werden. Deswegen sollte auch die Landesregierung ein Interesse daran haben, auf diese Erhebung zu achten.
Meine Damen und Herren, ich habe ausführlich dargestellt, wie sich unsere Fraktion zu diesem Thema verhält. Wir sind der Auffassung, dass alle konkreten Punkte, die in dem Antrag enthalten sind, bereits zurzeit umgesetzt werden können. Insofern gibt es keine Verbesserung der Situation. Deswegen werden wir uns bei der Abstimmung der Stimme enthalten. - Herzlichen Dank.
Vielen Dank, meine Damen und Herren. - Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe damit die Beratung, und wir kommen zu den notwendigen Abstimmungen.
Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Städtebau und Wohnungswesen in der Drucksache 2638 Nr. 1 zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. Stimmenthaltungen? - Der Beschlussempfehlung ist mit Mehrheit gefolgt.
Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Städtebau und Wohnungswesen in der Drucksache 2638 Nr. 2 zustimmen will und damit die in die Beratung einbezogene Eingabe für erledigt erklären möchte, den bitte ich wiederum um ein Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Stimmenthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen. Damit ist der Tagesordnungspunkt 17 ebenfalls bewältigt.
Tagesordnungspunkt 18: Zweite Beratung: Verkehrssicherheitsarbeit unterstützen - Kontrollen verstärken - Antrag der Fraktion der SPD – Drs. 14/2301 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Verkehr - Drs. 14/2639
Der Antrag der Fraktion der SPD wurde am 16. März 2001 an den Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr zur Beratung und Berichterstattung überwiesen. Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Unser Antrag "Verkehrssicherheitsarbeit unterstützen – Kontrollen verstärken" basiert auf einer Jahreshauptversammlung der Landesverkehrswacht. Mit ihm wird deutlich gemacht - das ist im ersten Teil des Antrages formuliert - , dass die Schülerlotsenidee neu belebt werden sollte. Denn überall dort, wo Schülerlotsen tätig waren, sind die Verkehrsunfälle praktisch auf null zurückgeführt worden. Dies ist ein überwältigendes Ergebnis. Insoweit steht also die Schulwegsicherung im Vordergrund, die in eine schulische Verkehrserziehung einmünden soll, die dies unterstützt.
Ein weiterer Aspekt dieses ersten Antragsteiles ist die Tatsache, dass junge Fahrer die Gruppe mit dem größten Risiko im Straßenverkehr darstellen, dass unter ihnen die höchste Unfallrate zu verzeichnen ist. Wenn es uns gelingt, den jungen Menschen in früher schulischer Zeit eine Erziehung zum defensiven und partnerschaftlichen Verhalten innerhalb des Verkehrsgeschehens in Gänze angedeihen zu lassen, so kann dies zum Vorteil sein. Das wollen wir unterstützen. Insoweit erbitten wir ein gemeinsames Vorgehen.
In einem zweiten Teil haben wir deutlich gemacht, dass auf vierstreifigen Autobahnen in Verkehrsspitzenzeiten Überholverbote für Lkw ausgesprochen werden sollten. Wir haben das mit dem Verband der Güterverkehrsunternehmen besprochen, der uns gebeten hat, kein prinzipielles Überholverbot zu fordern, sondern auch Ausnahmezeiten zuzulassen, so z. B. in der Nacht, sodass dann auf diesen Strecken das Überholen auch für Lkw möglich ist. Das bedeutet ein abgestuftes, ein mit Augenmaß formuliertes Überholverbot auf vierstreifigen Autobahnen. Wir wollen versuchen, dies in Niedersachsen umzusetzen.
Drittens. Tempo-Begrenzer für Lkw sind Standard, vor allen Dingen bei den neuen Fahrzeugen. Aber es bedarf der Überprüfung der Funktionsfähigkeit dieser Tempo-Begrenzer. Diese technische Überwachung muss auch kontrolliert werden, damit nicht - sagen wir - manipuliert wird. Insoweit soll das Land Niedersachsen im Bundesrat initiativ werden, um eine bundeseinheitliche Regelung zu erreichen.
Viertens haben wir den Innenminister insoweit angesprochen, als vor allen Dingen die Fahrtüchtigkeit der Fahrzeuge, die aus dem Ostblock kommend Deutschland durchfahren, besser und häufi
ger kontrolliert werden sollte, was einen erhöhten Personalbedarf bedeutet. Das ist noch zu diskutieren und vielleicht auch in ein gemeinsames Paket zu schnüren.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Diskussion im Ausschuss ist so verlaufen, dass sich die Fraktionen dem letzten Vorschlag einmütig angeschlossen haben. Ich freue mich sehr darüber, dass dies gelungen ist und dass alle Fraktionen anerkannt haben, dass wir künftig im Bereich der Verkehrssicherheit etwas mehr tun müssen. Ich bedanke mich also deshalb auch bei den anderen Fraktionen.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Folgende Anzeige fand ich am Samstag im Weser-Kurier:
Mehr als 2 600 junge Menschen im Alter von 15 bis 25 Jahren sterben jährlich bei Verkehrsunfällen - meist nachts, am Wochenende. Mensch, denk doch mal nach! Spaß, Action und Power gehören in die Disco“
Solche Initiativen müssen einfach gefördert werden, wenngleich ich meine, dass es vielleicht eine bessere Ansprache als diese gibt, denn dies erschien im Kleinformat auf Seite 4 in einer großen Zeitung, untergehend unter „Verschiedenes“.
Wie schon in der ersten Beratung und auch jetzt nach der Ausschussberatung sagen wir als CDU-Fraktion immer noch Ja zur Unterstützung der Verkehrssicherheit und auch Ja zur Verstärkung der Kontrollen. Aber - lassen Sie mich das hinzufügen - die Unfälle im Straßenverkehr kann letztlich nur der Mensch vermeiden.
Auto und Lkw bringen Mitarbeiter, Waren und Rohstoffe pünktlich ans Ziel, und viele Menschen haben auch Spaß am Fahren. Doch der Straßenverkehr hat seine Schattenseiten. Im Jahre 1998 verlor die Gesamtwirtschaft 68 Millionen DM. Mehr als die Hälfte der Schadenssumme entstand, weil Fußgänger oder Radfahrer von Autos erfasst wurden oder Fahrer und Mitfahrer bei Unfällen verletzt wurden. Die Wissenschaftler der Bundesanstalt für Straßenwesen berücksichtigten in dieser Rechnung nicht nur die direkten Krankheitskosten, die beim Arzt oder im Krankenhaus anfallen. Wenn das Unfallopfer nicht mehr arbeiten kann, erhält es eine Invalidenrente, und außerdem verliert die Gesellschaft einen Mitarbeiter und dessen Produktivität. Ohne Unfall hätte das Opfer je nach Alter noch sehr viele Jahre arbeiten können. Beides ist in der Kostenrechnung enthalten; auch mittelbare Kosten, die etwa Eltern entstehen, die weniger arbeiten, um ihr verletztes Kind zu pflegen. Auch diese Kosten fließen hier mit ein.
Meine Damen und Herren, tödliche Verkehrsunfälle summierten sich auf 18,2 Milliarden DM Schaden. Verstehen Sie mich nicht falsch! Ich will angesichts dieser Zahl nicht das Leid der Familien und Freunde ganz außen vor lassen. Auch ich weiß, dass nie der Versuch unternommen wurde, diese Tragik in irgendeiner Art zu beziffern, und wir alle können den Umfang nur erahnen.
Wir wollten aber auch nicht ganz so schwarz malen. Wir sehen das ebenso wie Sie, Herr Wenzel, wobei ich mit Ihnen natürlich einer Meinung bin. Sie zeigten eine Zahl von 7 000 Verkehrstoten an und meinten, dass das kein Normalzustand sei. Insoweit gehen wir natürlich einen gemeinsamen Weg.
In der Verkehrssicherheit konnten deutliche Fortschritte erzielt werden. Die vom Statistischen Bundesamt vorgelegten Zahlen der Unfallstatistik belegen eine weitere Verbesserung der Unfallsituation auf unseren Straßen. Besonders hervorzuheben ist der Rückgang der tödlichen Unfälle in den neuen Bundesländern. Dies ist ein Zeichen dafür, dass sich dort die Maßnahmen zur Erhöhung der Ver
Da sind wir dann wieder bei unserer Forderung, den bedarfsgerechten Ausbau der Verkehrsinfrastruktur zu erweitern. Natürlich benötigen wir, verehrter Herr Kollege Schurreit, die Unterstützung der Verkehrswachten und Arbeitsgemeinschaften der Verkehrserzieher. Auch brauchen wir die Unterstützung der Arbeit der Schüler- und Elternlotsen, auch das eingeschränkte Überholverbot für Lkw, regelmäßige technische Überwachung der Tempo-Begrenzer für Lkw und Busse und nicht zuletzt die Erhöhung der Dichte der Kontrollen durch das Bundesamt für Güterverkehr. Genau diese Maßnahmen erhöhen die Verkehrssicherheit.
„Die Entwicklung des Unfallgeschehens in den zurückliegenden zehn Jahren ist relevant für die Abschätzung der Wirkung von laufenden und künftigen Verkehrssicherheitsmaßnahmen.“