Ich weise darauf hin - das ist vielleicht nicht bekannt -, dass Beifallskundgebungen auf den Tribünen nicht erlaubt sind.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Niedersachsen braucht mehr Demokratie und Effizienz durch Regionalisierung, statt mit Regionalmanagement den Bestand der Bezirksregierungen bis in alle Ewigkeit fortzuschreiben, Frau Leuschner.
Die Entwicklungen der letzten zwei Jahre haben bestätigt, dass unser Ansatz richtig und nicht überholt ist. Herr Althusmann, wir haben die Fachanträge während der Haushaltsberatungen in den letzten Jahren gestellt und uns nicht auf zwar datenreiche, aber ansonsten wolkige Redebeiträge beschränkt. Das ist, glaube ich, etwas effektiver als Ihr Vorgehen; Sie haben sich ja noch nicht zu einem Antrag in dieser Frage durchringen können.
Stadt und Land sind bei uns keine klar abgrenzbaren Bereiche mehr. Auch die Bezirksregierungen bilden überhaupt nicht mehr die Regionen in Niedersachsen ab. Das passt nicht mehr zueinander. Durch die heutigen Mobilitätsmöglichkeiten haben sich wirtschaftlich und kulturell längst eigene Regionen herausgebildet, die überhaupt nicht mehr zu den administrativen passen wollen - auch nicht mehr zu den Landkreisen; da haben Sie völlig Recht. Praktisch alle ländlichen Räume sind in vielfältiger Weise mit ihrer Stadt, auf die sie sich vorrangig beziehen, verwoben. Das ist eine landesweite Entwicklung von unten und kein von oben, vom Landtag, aufoktroyiertes Denken. Entsprechend haben wir unseren Antrag gestaltet, dass sich das, was sich vor Ort darstellt, vor Ort neu organisieren muss. Dafür muss das Land aber die richtigen Rahmenbedingungen setzen, Herr Althusmann.
Die Unterschiede zwischen Stadt und Land verschwimmen durch zunehmende flächige Verstädterung auch im ländlichen Bereich. Da in Niedersachsen derzeit aber eine regional verbindliche Planung und eine demokratisch legitimierte regionale politische Willensbildung fehlen, kommt es häufig zu Wildwuchs in der Ansiedlungspolitik, zu unsinnigen internen Konkurrenzen von Nachbargemeinden und zu falschen Entwicklungen an wenig geeigneten Standorten. An einem ausufernden Siedlungsbrei, der nur noch durch immer mehr und breitere Straßen zusammengehalten werden kann, wird leider auch Ihr Regionalmanagement nichts ändern. Auch das neue Etikett für die Bezirksregierungen - auch ein neues Schild wie bei Herrn Althusmann - hilft Ihnen überhaupt nicht weiter.
Kernpunkt der von uns vorgeschlagenen Regionalisierung ist, dass es eben nicht um einen neuen Zuschnitt oder die Zusammenlegung von Gemeinden und Gemeindeteilen geht, sondern darum, dass unter Beibehaltung der kommunalen Eigenständigkeit die administrativen und politischen Institutionen oberhalb der Gemeindeebene sich endlich so organisieren und dass sie so zusammenarbeiten,
wie sich dies im Leben der Bevölkerung und in den regionalen Wirtschaftsstrukturen bereits eingestellt hat. Es ist falsch, mit nur einem Modell auf die unterschiedlichen regionalen Situationen angemessen reagieren zu wollen. Im Raum Bremen ist ein völlig anderer Ansatz als in Braunschweig oder im Bereich Göttingen nötig. Das wissen diejenigen, die dort sind, am besten. Von daher muss ein Antrag, der das landespolitisch abbilden will, auch diese Offenheit beinhalten, Herr Althusmann.
Nach unserer Ansicht bietet eine solche Regionalisierung damit nicht nur die Chance, eine unnötige Ressourcenbelastung und weitere Zerstörung der natürlichen Lebensgrundlagen zu verhindern, sondern sie fördert auch die Effektivität und Bürgernähe der Verwaltungen. Die Notwendigkeit, hier mehr zu tun, wurde nicht zuletzt durch die geringe Wahlbeteiligung bei der Kommunalwahl dramatisch verdeutlicht. Was soll uns das anderes sagen, als dass die Leute meinen, dass die Kreise und Kommunen nicht mehr genug zu sagen haben, und dass sie es nicht für wichtig genug halten, dort zu wählen?
Doppelarbeit kann abgebaut werden, Verwaltungsebenen können eingespart und Teile der gewonnenen Kapazitäten können trotz des allgemeinen Einspardrucks dafür eingesetzt werden, mehr bürgernahe Präsenz der Verwaltungsdienstleistungen in den einzelnen Gemeinden und großen Stadtteilen aufzubauen. Die Region Hannover wird dies über kurz oder lang anschaulich verdeutlichen. Die Bezirksregierungen werden dabei überflüssig.
Der Ansatz der Landesregierung und der SPDFraktion - allerdings entgegen der Meinung des Kollegen Schwarz; Sie haben ja in einzelnen Punkten auch Rufer in der Wüste -, den Bezirksregierungen durch eine „Nottransfusion“ mit einem wundersamen neuen Namen „Regionalmanagement“ das Überleben zu sichern, geht dagegen in die völlig falsche Richtung. Auch Sie versprechen eine moderne, effiziente und bürgernahe Verwaltung; tatsächlich erfolgt aber eine noch weitere Abkopplung der Bezirksregierungen von den demokratischen Kontrollen des Parlaments und den Fachministerien. Wegen des falschen räumlichen Zuschnitts und der Beibehaltung der Kontroll- und Rechtsaufsicht zur Durchsetzung zentraler landespolitischer Ziele bleibt die regionale Einbindung Einbildung und strukturell Illusion. Die hannoverschen Statthalter können nicht gleichzeitig Kontrolleur und Kristallisationspunkt für regionales Engagement sein. Das schließt sich gegenseitig
aus. Die Hand, die füttert, kann nicht gleichzeitig schlagen. Das funktioniert nicht. Dieses Konzept ist nicht tragfähig. Übrig bleibt ein Etikettenschwindel, der das richtige Thema der zunehmenden und notwendigen Regionalisierung aufgreift und zur Stabilisierung der überholten Bezirksregierungen zweckentfremdet. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege. - Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe damit die Beratung.
Wir kommen zu den Abstimmungen. Wir kommen zunächst zur Abstimmung zu Punkt 15. Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verwaltungsreform und öffentliches Dienstrecht in der Drucksache 2637 zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. Stimmenthaltungen? - Der Beschlussempfehlung ist mit Mehrheit gefolgt.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung zu Punkt 16. Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verwaltungsreform und öffentliches Dienstrecht in der Drucksache 2640 zustimmen und damit den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 789 ablehnen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. Stimmenthaltungen? - Der Beschlussempfehlung ist mit großer Mehrheit gefolgt.
Tagesordnungspunkt 17: Einzige (abschließende) Beratung: Städtebauliche Probleme durch Städtebauförderung lösen - Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 14/2452 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Städtebau und Wohnungswesen - Drs. 14/2638
Der Antrag der Fraktion der SPD wurde am 18. Mai 2001 an den Ausschuss für Städtebau und Wohnungswesen zur Beratung und Berichterstattung überwiesen. Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es gibt Anlass, Sinn, Ziel und Zweck der Städtebauförderung in Niedersachsen erneut deutlich zu formulieren. Anlass dafür hat die Kritik des Landesrechnungshofes geboten, in der Städtebauförderung seien in vielen Fällen die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit nicht ausreichend beachtet worden. Überzeichnet wurde die Kritik noch in einem Zeitungsartikel, in dem zentrale Anliegen der Städtebauförderung in Niedersachsen in Frage gestellt wurden, z. B. die Steigerung der Attraktivität des zentralen Geschäftsbereiches einer Stadt, der Bau einer Kulturscheune und die Förderung eines Medienzentrums. Der Kern der Städtebauförderung wurde in diesem Artikel auf die Beseitigung baulicher Missstände in Altbauten reduziert.
Ob der Landesrechnungshof in diesem Artikel korrekt zitiert oder weitläufig interpretiert worden ist, kann inzwischen dahingestellt bleiben. Es ging in der Denkschrift selbst einmal mehr um die langen Laufzeiten und hohen Abrechnungsrückstände bei den einzelnen Fördermaßnahmen. Der Rechnungshof hat dies nicht zum ersten Mal kritisiert, und im Übrigen auch nicht ohne Erfolg. Die Bezirksregierungen haben inzwischen nämlich die Abrechnungsrückstände so weitgehend aufgearbeitet, dass Niedersachsen hier im Bundesvergleich durchaus einen guten Platz belegen kann. Von 3 099 Zwischenabrechnungen sind inzwischen 2 685 geprüft. Das sind 87 %. Gegenüber dem, was der Landesrechnungshof bei dem von ihm geprüften Zeitraum festgestellt hat, ist das ein deutlicher Fortschritt.
Da die Kritik an der Städtebauförderung das zentrale Anliegen der Stadterneuerung trifft, muss der Landtag erneut klarstellen, was Städtebauförderung will, welche Anliegen er unterstützt und welche Maßnahmen gefördert werden sollen. In dem Antrag wird ausgeführt, was unter Städtebauförderung im Einzelnen zu verstehen ist und wie sie durchgeführt werden soll. Schwerpunkte sind immer die Substanzsanierung und die Behebung von Funktionsschwächen; denn nur attraktive Innenstädte ziehen Menschen an, beherbergen Gastronomie, Geschäfte und kulturelle Treffpunkte, machen eben Urbanität aus. Was wir nicht wollen, sind sterile Einkaufsmalls abseits urbaner Zentren.
Städtebauförderung ist eine ständige Aufgabe. Die Wiedernutzung von Innenstadtbrachen, die Umnutzung von Kureinrichtungen, die dem Strukturwandel zum Opfer gefallen sind, der beschleunigte Umbau von Konversionsflächen - das alles ist ohne Städtebauförderung kaum denkbar. Städtebauförderung ist vielfältig, schafft Arbeitsplätze und wandelt sich auch. Inzwischen ist der neue Förderschwerpunkt „Stadteile mit besonderem Entwicklungsbedarf - die soziale Stadt“ hinzugekommen.
In diesem Jahr sind insgesamt 26 Maßnahmen neu in das Städtebauförderungsprogramm des Landes aufgenommen worden. Der vorliegende Haushaltsplanentwurf schafft die finanziellen Voraussetzungen dafür, dass weitere Städte in den Genuss des Programms kommen können. Gleichzeitig sollen natürlich alte Maßnahmen beendet und abgerechnet werden. Dies ist im Übrigen zum großen Teil die ureigenste Aufgabe der Kommunen.
Die Stärkung städtischer Funktionen als Inhalt städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen ist gesetzlich festgelegt: in den §§ 136 und 164 b des Baugesetzbuches. In § 164 b Abs. 2 steht, wofür Landes- und Bundesmittel verwendet werden sollen, nämlich für die Stärkung von Innenstädten und Ortsteilzentren in ihrer städtebaulichen Funktion, für die Wiedernutzung von insbesondere in den Innenstädten brachliegenden Industrie-, Konversions- oder Eisenbahnflächen, für die Errichtung von Wohn- und Arbeitsstätten, für Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen und für städtebauliche Maßnahmen zur Behebung sozialer Missstände. Das und nichts anderes war und ist der Inhalt der Städtebauförderung in Niedersachsen.
Die SPD-Fraktion wünscht, dass sich die Städtebauförderung des Landes ihre Flexibilität erhält. Öffentliche Kritik, die sich nicht am Gesetz orientiert, verunsichert die Behörden und führt letztlich zu weniger Entscheidungsfreude. Das können wir nicht wollen.
Kritisiert worden ist die Dauer der einzelnen Maßnahmen, und das zu Recht. 1971 begonnene Sanierungen müssten eigentlich längst beendet, abgerechnet und archiviert sein. Doch man sollte das Kind nicht mit dem Bade ausschütten. Zehn Jahre können eine zu kurze Zeit sein, wenn eine Stadt darauf wartet, dass eine Umgehungsstraße ver
wirklicht wird, oder wenn nach einer beendeten Altstadtsanierung die benachbarte Kureinrichtung wegen einer bundesgesetzlichen Reform plötzlich zu einer Rehabilitationsruine wird. Kommunen und Regierung müssen hier flexibel bleiben können.
Nicht die zeitliche Beendigung der Sanierungsmaßnahmen ist das oberste Ziel, sondern die Behebung der Funktionsschwäche. Wenn - wie im Spezialfall Bad Sachsa - das Ziel nicht erreicht wurde, dann muss es möglich sein, die Maßnahme fortzuführen. Die Stadt Bad Sachsa hatte die Maßnahme vor dem Erreichen des Sanierungsziels abgebrochen. Später ist sie zu der Einsicht gelangt, dass der willkürliche Abbruch dem Stadtbild und der Funktion geschadet hat. Deshalb hat sie in einer Petition beantragt, erneut in das Städtebauförderungsprogramm aufgenommen zu werden.
In unserem Antrag heißt es unter Nr. 3, bei den Abschlusskonzepten solle nicht schematisch verfahren werden; besondere Umstände, die für den Erfolg der Sanierungsmaßnahmen deren Weiterführung erforderlich machten, seien angemessen zu berücksichtigen. Im Falle Bad Sachsa gibt es diese besonderen Umstände. Der Ausschuss für Städtebau und Wohnungswesen hat empohlen, die Petition für erledigt zu erklären, weil mit der Verabschiedung dieses Entschließungsantrags dem Wunsch der Petentin entsprochen wird.
Die SPD-Fraktion geht davon aus, dass mit der Entschließung endgültig geklärt ist, was Städtebauförderung zum Ziel und zum Inhalt hat. Sie fordert die Landesregierung aber auch auf, weiterhin mit Macht darauf zu drängen, dass die Kommunen ihrer Pflicht zur rechtzeitigen Vorlage der nötigen Abrechnungsunterlagen nachkommen. Die jetzt eingetretenen Erfolge auf diesem Gebiet machen Mut. - Schönen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die vom Landesrechnungshof in den Jahresberichten 1993 und 1997 schriftlich niedergelegten umfangreichen Anmerkungen zur Praxis der Städtebauförderung in unserem Land sind schwerwiegend. Zusammengefasst hat der Rechnungshof
ausgeführt, dass die Ziele der Städtebauförderung nicht konsequent verfolgt und umgesetzt wurden, dass der Umfang der Fördermaßnahmen zum Teil erheblich überschritten wurde, dass die Fördermaßnahmen nicht zügig abgewickelt und geprüft worden sind, dass nicht wirtschaftlich und sparsam mit den zur Verfügung stehenden Fördermitteln umgegangen wurde - mit der Folge, dass dadurch die Möglichkeit der Finanzierung zusätzlicher, neuer Maßnahmen verspielt worden ist - und dass Abreden zur Vereinfachung des Verwaltungsverfahrens nicht umgesetzt wurden. Darüber hinaus wurden laut Rechnungshof weder die verschiedenen bestehenden Fördermöglichkeiten koordiniert, noch wurden ausreichend Fördermöglichkeiten außerhalb der Städtebauförderung akquiriert und ausgeschöpft. Für diese Hinweise darf ich mich namens meiner Fraktion ausdrücklich beim Rechnungshof bedanken; denn nur dadurch konnten wir als Parlament tätig werden.
Es ist schon sehr ärgerlich, wie lange sich die Erörterungen zwischen Rechnungshof und Landesregierung hingezogen haben. Insgesamt zwei Wahlperioden hat es gedauert, bis diese unterschwellige Auseinandersetzung schließlich in Presseartikel gemündet und Gegenstand der Beratung im Ausschuss für Städtebau und Wohnungswesen geworden ist. Die Eile, mit der die SPD-Fraktion nun das leckgeschlagene Schiff Städtebauförderung zu retten versucht, ist verräterisch; denn zu dieser Rettung hatte sie bereits sieben Jahre Zeit.
Dennoch unterstützen wir das Anliegen. Die Ansätze, die in den letzten Wochen zu erkennen waren - dass man die Kritik tatsächlich aufgegriffen und Besserung gelobt hat -, müssen unterstützt werden und brauchen eine flankierende Begleitung der Politik.
Bei der Überprüfung der Anträge muss zukünftig konsequenter nach Sinn und Unsinn jeder Maßnahme gefragt werden. Im Zweifel muss auch einmal der eine oder andere Ablehnungsbescheid versandt werden. Insbesondere müssen die Bemühungen verstärkt werden, noch andere Finanzierungstöpfe für Projekte in Sanierungsgebieten zu akquirieren, wenn dies der Inhalt des Projekts nahe legt. Die Städtebauförderung hat zwar den Vorteil, dass sie einer ganzheitlichen Finanzierung unterliegt. Gleichwohl geht es angesichts der strukturpolitischen Zielsetzung aber auch um eine Bündelung und Fokussierung unterschiedlicher Finanzie
rungswege auf ein Gebiet. Daran mangelt es in Niedersachsen sowohl in den traditionellen Sanierungsgebieten als auch in den neuen Gebieten des Programms der sozialen Stadt.
Daneben sind wir jedoch grundsätzlich für die Beibehaltung der strukturpolitischen Komponenten der Städtebauförderung. Insofern unterstützen wir die Feststellungen, die der SPD-Antrag dazu getroffen hat. Wir erwarten zukünftig eine höchstmögliche Transparenz bei der Beantragung, der Bewilligung und der Abrechnung. Die Fachverwaltung muss dafür sorgen, dass Städtebauförderungsmaßnahmen, die schon über 20 Jahre in der Förderung sind, endlich zügig zum Abschluss gebracht werden. Dies ist die Landesregierung denjenigen Antragstellern schuldig, die schon seit Jahren vergeblich auf die Aufnahme in das Programm hoffen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Kollege Harden hat bereits dargestellt, was der Hintergrund für diesen Antrag war: die Kritik des Landesrechnungshofs. Der Landesrechnungshof hat das aufwändige Verwaltungsverfahren in der Städtebauförderung sowie die Langfristigkeit verschiedener Maßnahmen beanstandet, weil dies dazu führt - das haben wir schon in den beiden vorherigen Redebeiträgen gehört -, dass kaum Projekte neu in das Programm aufgenommen werden können.
Meine Damen und Herren, es ist unbestritten, dass die Städtebauförderung für die Kommunen im Lande Niedersachsen sehr wichtig ist. Wir alle wissen, dass viele Sanierungsmaßnahmen ohne diese Förderung nicht möglich wären. Die Kommunen sind allein nicht in der Lage, diese Maßnahmen finanziell zu bestreiten. Deshalb haben viele Kommunen ein Interesse daran, in das Städtebauförderungsprogramm aufgenommen zu werden.
Allerdings trägt der Antrag der SPD-Fraktion nicht zur Verbesserung der Situation bei. Die Voraussetzungen für die Aufnahme in das Förderprogramm sind auch jetzt schon gesetzlich geregelt, und diese