Tagesordnungspunkt 2: 35. Übersicht über Beschlussempfehlungen der ständigen Ausschüsse zu Eingaben Drs. 14/2740 - Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 14/2807 - Änderungsantrag der Fraktion der CDU - Drs. 14/2808
Im Ältestenrat haben die Fraktionen vereinbart, die Eingaben, zu denen Änderungsanträge vorliegen, erst am Freitag, dem 26. Oktober 2001, zu beraten. Ich halte das Haus damit einverstanden, dass wir heute nur über die Eingaben beraten, zu denen keine Änderungsanträge vorliegen.
Ich rufe zunächst die Eingaben aus der 35. Eingabenübersicht in Drucksache 2740 auf, zu denen keine Änderungsanträge vorliegen. - Beratungsbedarf oder Wortmeldungen dazu sehe ich nicht, sodass wir zur Abstimmung kommen.
Ich lasse über die Ausschussempfehlung zu den Eingaben in der Drucksache 2740 abstimmen, zu denen keine Änderungsanträge vorliegen. Wer insoweit zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Eine Gegenstimme. Stimmenthaltungen? - Keine Stimmenthaltungen. Sie haben - wie vorgeschlagen – beschlossen.
Tagesordnungspunkt 3: Zweite Beratung: a) Entwurf eines Niedersächsischen Mediengesetzes (NMedienG) - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 14/2470 – Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen – Drs. 14/2814 - b) Bürgermedien weiterentwickeln: Gesetzliche Verankerung des Regelbetriebs nichtkommerziellen Lokalfunks als fester Bestandteil der niedersächsischen Medienlandschaft - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 14/1385 c) Positive Ergebnisse des Betriebsversuches zur Einrichtung von nichtkommerziellem lokalem Hörfunk (NKL) und offenen Kanälen (OK) - Antrag der Fraktion der SPD Drs. 14/ 2035 - d) Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für den Regelbetrieb von Bürgermedien (OK/NKL) in Niedersachsen - Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 14/ 2044 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Medienfragen - Drs. 14/2733
Der Gesetzentwurf der Landesregierung wurde in der 76. Sitzung am 16. Mai 2001, der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wurde in der 45. Sitzung am 17. Februar 2000 und die Anträge der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU wurden in der 66. Sitzung am 15. Dezember 2000 an den Ausschuss für Medienfragen zur Beratung und Berichterstattung überwiesen. Berichterstatter ist der Kollege Behr, dem ich das Wort erteile.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Bei dem Niedersächsischen Mediengesetz, das wir gleich verabschieden werden, handelt es sich nicht um etwas völlig Neues, sondern nur um eine Neufassung des bisherigen Niedersächsischen Landesrundfunkgesetzes.
Der federführende Ausschuss für Medienfragen empfiehlt Ihnen mit den Stimmen der Ausschussmitglieder der Fraktionen der SPD und der CDU, den Gesetzentwurf mit den aus der Drucksache 2733 ersichtlichen Änderungen anzunehmen. Der Vertreter der Grünen-Fraktion hat sich im Ausschuss der Stimme enthalten, weil es abweichende Vorstellungen über den Bereich Bürgerrundfunk gab.
Eine wesentliche Grundlage der Ausschussberatungen war eine Verbandsanhörung am 5. Juni 2001. Daraufhin sind von allen drei Fraktionen Änderungsanträge formuliert worden. Hierüber liegt Ihnen im Detail eine schriftliche Stellungnahme vor, die heute Morgen im Plenum verteilt worden ist.
Zunächst einmal geht es darum, die Allgemeinen Vorschriften für den Privatfunk neu zu regeln. Die Bestimmungen, die bisher aus dem Rundfunkstaatsvertrag in das niedersächsische Landesgesetz übernommen worden sind, sind herausgenommen worden, weil es in der Vergangenheit immer wieder Probleme damit gegeben hat, dass bei Änderungen des Rundfunkstaatsvertrages nicht zeitgleich das Landesrundfunkgesetz angepasst wurde.
Der Ausschuss schlägt zu den Allgemeinen Bestimmungen vor, auf § 9 Abs. 5 des Entwurfs zu verzichten. Ursprünglich sollte hiermit geregelt werden, dass die privaten Rundfunkveranstalter einen Abschluss nebst Anhang und Lagebericht ähnlich dem großer Kapitalgesellschaften vorzulegen haben. Dies wäre aus Sicht des Ausschusses eine Ungleichbehandlung zu anderen privaten Rundfunkveranstaltern in anderen Bundesländern gewesen. Daher ist auf diese Regelung verzichtet worden.
Ferner wird zu § 10 vorgeschlagen, die Zulassungsdauer für private Rundfunkveranstalter auf höchstens zehn Jahre zu begrenzen und im Falle einer Verlängerung auf höchstens sieben Jahre festzulegen. Der ursprüngliche Entwurf sah Fristen von sieben und fünf Jahren vor. Diese Fristen sollen nur für den Bürgerrundfunk gelten.
Auf Vorschlag des mitberatenden Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen ist die Empfehlung ergangen, den § 17 Abs. 2 weiter zu fassen, nämlich dass die Zulieferung von Sendeanteilen, die bei marktbeherrschenden Zeitungsverlegern auf 25 % des Programms beschränkt ist, auch auf Zeitungsverleger erstreckt werden soll, die nicht an einem Rundfunkveranstalter beteiligt sind.
Des Weiteren konnten sich beide Ausschüsse, also sowohl der Ausschuss für Medienfragen als auch der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen,
nicht davon überzeugen lassen, dass das Verbot der regionalen Werbung aufgehoben werden soll. Allerdings ist für den so genannten Einrichtungsund Veranstaltungsrundfunk im Rückgriff auf den Rundfunkstaatsvertrag vorgeschlagen worden, die Werbung speziell für diesen Bereich zu erleichtern.
Einen weiteren Schwerpunkt des Gesetzentwurfs bildet die Regelung des zukünftigen Bürgerrundfunks. Die bisherigen Vorschriften für die Offenen Kanäle und für den Nichtkommerziellen Lokalfunk werden hier - wie gesagt - zum neuen Bürgerrundfunk zusammengefasst. Entgegen dem ursprünglichen Vorschlag soll es bei der bisherigen Bestimmung über das Redaktionsstatut bleiben. Das wird hier sicherlich gleich noch ein Streitpunkt sein.
Außerdem soll die Bestimmung darüber, welche Anteile öffentlich-rechtliche Körperschaften und Verleger an Veranstaltern von Bürgerrundfunk haben sollen, wie folgt gestaltet werden: Eine öffentlich-rechtliche Körperschaft kann sich am Bürgerrundfunk nur mit weniger als 25 % des Kapitals oder der Stimmrechte beteiligen. Sollten jetzt öffentlich-rechtliche Körperschaften und Verleger an einem Bürgerrundfunksender gleichermaßen beteiligt sein, so darf deren Gesamteinfluss 33 % des Kapitals oder der Stimmrechte nicht überschreiten.
Nicht aufgenommen wurde vom Ausschuss - gestatten Sie mir jetzt die persönliche Bemerkung: leider - der Vorschlag des Landesrechnungshofs zu § 40, eine Verkleinerung der Versammlung der Landesmedienanstalt zu prüfen. Dieser Vorschlag ist im Ausschuss nicht weiter vertieft worden.
Abschließend darf ich Sie im Namen des federführenden Ausschusses für Medienfragen bitten, den vorliegenden Gesetzentwurf mit den Änderungsempfehlungen zu beschließen. - Danke schön.
Schönen Dank für den Bericht, Herr Kollege Behr. - Nächster Redner ist der Kollege Reckmann. Bitte schön!
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzestext setzt in der niedersächsischen Medienpolitik neue Akzente; denn der Bürgerrundfunk wird zukünftig als Re
gelbetrieb möglich sein. Ich möchte jetzt die Gelegenheit nutzen, mich bei all denjenigen zu bedanken, die ganz wesentlich mit dazu beigetragen haben - an der Spitze bei Herrn Ministerpräsident Gabriel, der sich für dieses Gesetz ganz besonders eingesetzt hat, ferner bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Staatskanzlei, bei Herrn Hederich vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst und schließlich auch bei der CDU und bei den Grünen , dass der Gesetzentwurf im Ausschuss so schnell abgewickelt werden konnte.
Ich persönlich freue mich darüber, dass ich heute zu diesem Gesetz reden darf; denn wir haben vor nahezu genau zehn Jahren in der damaligen rotgrünen Koalition mit unseren Überlegungen begonnen, einen gemeinsamen Gesetzentwurf zu erarbeiten. Für die Grünen war es damals Erich von Hofe. Herr Albert von der Landesmedienanstalt war damals Referent in der Staatskanzlei. Ich möchte an dieser Stelle auch Herrn Albert für seine Mitwirkung und auch dafür danken, dass er dafür gesorgt hat, dass die Modellprojekte von der Landesmedienanstalt so positiv umgesetzt worden sind.
Diese positiven Ergebnisse haben die SPD veranlasst, zu sagen: Wir wollen durch eine Änderung des Gesetzes sicherstellen, dass der Bürgerrundfunk in Niedersachsen als Regelbetrieb stattfinden kann. Mit der neuen Regelung trennen wir nicht mehr zwischen Nichtkommerziellem lokalen Hörfunk und Offenem Kanal, sondern zukünftig wird beides auf einer Frequenz mit einem Veranstalter möglich sein. Daraus ergeben sich deutliche Verbesserungen für die bestehenden Offenen Kanäle in Osnabrück, in Ostfriesland, in Lingen und auch in Oldenburg. Auch die gute Arbeit von Radio Zusa in Lüneburg und Uelzen könnte dann fortgesetzt werden.
In Kürze wird die Landesmedienanstalt 14 Frequenzen ausschreiben. Man wird sich dann um Zuweisung einer dieser Frequenzen bewerben können. Das bedeutet nicht, dass alle vorhandenen Veranstalter automatisch eine neue Lizenz bekommen, wenn sie sich bewerben, sondern es soll völlig neu ausgeschrieben werden. Das heißt, dass sich auch andere Veranstalter bewerben können. Dann muss die Landesmedienanstalt eine Auswahlentscheidung vornehmen. Für die Bewerbung ist eine Frist von vier Wochen vorgesehen. Das heißt, dass die Bewerbungen der Landesmedienanstalt noch in diesem Jahr vorliegen werden, sodass
Positiv bemerken möchte ich an dieser Stelle auch, dass die Landesmedienanstalt bereits entsprechende Förderrichtlinien beschlossen hat. Das heißt, dass es auch weiterhin eine Sockelförderung, eine Grundförderung aus dem zweiprozentigen Gebührenanteil geben wird, sodass die Hörfunkveranstalter - je nachdem, wie hoch der Eigenbetrag ist einen jährlichen Zuschuss in Höhe von bis zu 513 000 DM und die Fernsehveranstalter in Höhe von bis zu 550 000 DM bekommen können.
Insofern wird die Niedersächsische Landesmedienanstalt im nächsten Jahr fast 9 Millionen DM für die Bürgermedien, für den Bürgerrundfunk zur Verfügung stellen. Damit stehen wir hier in der Bundesrepublik Deutschland an der Spitze. Es gibt kein anderes Bundesland, das für diesen Bereich mehr Geld zur Verfügung stellt. All denjenigen, die darauf hinweisen, dass sie an der Modellphase bislang leider, leider nicht beteiligt gewesen seien, kann ich sagen, dass die Möglichkeit besteht, zusätzlich zwei Frequenzen mit Zuschüssen der Landesmedienanstalt zu versehen. Wenn Frequenzen frei und interessierte Gruppierungen vorhanden sind, die gern Bürgerrundfunk veranstalten möchten, so werden zwei Veranstalter die Möglichkeit haben, Zuschüsse und eine Lizenzierung der Landesmedienanstalt zu erhalten. Dann würden 10 Millionen DM zur Verfügung stehen.
Über einige Punkte haben wir strittig diskutiert. Das betrifft u. a. die Verlegerbeteiligung. Wir haben uns die Bedenken des DGB und der bisherigen Veranstalter von NKL und OK zu Herzen genommen und sie berücksichtigt. So haben wir den Anteil der Kommunen und der Verleger an einem Veranstalter auf nunmehr maximal ein Drittel reduziert.
Nicht gefolgt sind wir in diesem Punkt den Grünen, die gesagt haben, dass Verleger dort überhaupt nichts zu suchen hätten. Wir teilen diese Auffassung nicht. Wir halten die bisher gemachten Erfahrungen für positiv. Es gibt kein stichhaltiges Argument gegen eine Beteiligung der Verleger.
Ich möchte an dieser Stelle sagen, dass wir über all die Punkte, die die Grünen heute in ihrem Änderungsantrag vorgelegt haben, im Ausschuss lange diskutiert haben.
- Wenn es nicht so lange war, wie ich es jetzt gemeint habe, dann lag das daran, dass Sie den Antrag auch schon zu spät in den Ausschuss eingebracht haben. Dort hatten wir deshalb vielleicht nicht genügend Zeit. Inhaltlich haben wir aber über den Antrag diskutiert und haben ihn abgelehnt.
Ebenso sind wir der Meinung, dass eine Lizenzierung des kommerziellen Rundfunks auf die Dauer von zehn Jahren erfolgen sollte. Der Verlängerungszeitraum sollte sieben Jahre betragen. Für Bürgerrundfunk sollten wir die Lizenzierung auf sieben Jahre begrenzen. Die Verlängerung sollte sich auf fünf Jahre erstrecken; denn es gibt dort Unterschiede in der Finanzierung.
Wir haben die Programmgrundsätze recht ausführlich in das Gesetz übernommen, was ich gut finde. Ich möchte gleich noch einige dieser Grundsätze benennen. Wenn man einmal in die Welt guckt und sieht, welche Konflikte wir gegenwärtig haben, dann wäre es gut, wenn diese Programmgrundsätze berücksichtigt würden. Es heißt dort: Die religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen anderer sind zu achten, die internationale Verständigung ist zu fördern, zum Frieden und zur sozialen Gerechtigkeit ist zu mahnen, demokratische Freiheiten sind zu verteidigen und auf die Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern ist hinzuwirken. - Wenn diese Programmgrundsätze in Zukunft auch Ziel und Inhalt der internationalen Politik wären, hätten wir viele Probleme, die wir gegenwärtig haben, nicht mehr. - Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zu dieser Gesetzesberatung gäbe es einiges zu sagen, Herr Kollege Pörtner. Von mir aus nur so viel: Wenn wir nicht den Gesetzgebungs- und Beratungsdienst gehabt hätten, der die Vorlage aus der Staatskanzlei tatsächlich sehr schnell in eine brauchbare juristische Fassung gebracht hätte, würden wir wahrscheinlich heute noch beraten.
Ich hatte selten über einen so mangelhaften Gesetzentwurf, wie er uns von der Staatskanzlei vorgelegt wurde, zu diskutieren. Vielleicht sollte die Staatskanzlei bei medienpolitischen und medienrechtlichen Vorhaben in Zukunft gleich die Leute vom GBD in die Beratungen mit einbeziehen. - Das nur vorab.
Wir begrüßen, dass mit dem vorliegenden Entwurf eines Niedersächsischen Mediengesetzes der Regelbetrieb des Bürgerrundfunks gesetzlich verankert wird. Es ist eigentlich ein grünes Projekt, das in der rot-grünen Zeit als Modellversuch umgesetzt wurde und das nun weiterentwickelt wird.
Im Modellversuch hat sich der werbefreie Lokalrundfunk als ernst zu nehmende Alternative zur zunehmend kommerzialisierten Medienwelt in Niedersachsen einen festen Platz zwischen Presse, öffentlich-rechtlichem und privatem Rundfunk gesichert. Diese Bürgermedien sind in der Lage, die regionale Berichterstattung und Meinungsbildung wirkungsvoll zu ergänzen, auf diese Weise eine lebendige publizistische Vielfalt zu erzeugen und dabei auch Personen, Minderheiten und Gruppen zu berücksichtigen, die im vorhandenen Medienangebot nicht hinreichend zu Wort kommen. Eine solche publizistische Ergänzung ist weiterhin notwendig, weil im regionalen Raum in aller Regel eine Monopolstellung im Presse- und Medienwesen anzutreffen ist, die die Medienvielfalt und Meinungsfreiheit in doch bedenklichem Maße einschränkt.
Wir hatten - das wird in einem unserer heutigen Änderungsanträge noch einmal dokumentiert, zugegeben eine Wiedervorlage, aber für die öffentliche Debatte vielleicht doch interessant entschieden darauf bestanden, dass zwischen Veranstaltern und redaktionell Beschäftigten Redaktionsstatute abzuschließen sind. Der Medienwissenschaftler Martin Stock sieht darin ein modernes Instrument der Sicherung von Qualität und journalistischer Freiheit im Rundfunk. Nun will es gerade unter diesem Aspekt nicht einleuchten, weshalb für den Bürgerrundfunk Redaktionsstatute vorgeschrieben werden, für den privaten Rundfunk jedoch nicht. Unsere Forderung bleibt, auch und gerade für den kommerziellen Privatrundfunk Redaktionsstatute als Element der inneren Pressefreiheit und Sicherung der journalistischen Freiheit zu verankern.
Zur Unabhängigkeit des Bürgerrundfunks halten wir noch einen Änderungsantrag aufrecht, auch wegen der öffentlichen Debatte, die ja nicht umfänglich stattgefunden hat. Gerade unter dem Aspekt der Unabhängigkeit des Bürgerrundfunks halten wir die gesetzliche Möglichkeit zur Beteiligung von Verlegern an den Bürgermedien für höchst problematisch. Wir sind der Ansicht, dass der Bürgerrundfunk prinzipiell nicht für Verlegerinteressen geöffnet werden darf, und wir wissen uns darin einig mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund, mit ver.di, mit dem Deutschen Journalistenverband und mit dem Film- und Medienbüro in Niedersachsen. Die Öffnung des Bürgerrundfunks für Verlegerinteressen würde den Charakter des Bürgerrundfunks als nicht kommerzielle Alternative zur zunehmend kommerzialisierten Medienwelt und zu den lokalen Pressemonopolen in Niedersachsen konterkarieren.