Protokoll der Sitzung vom 25.10.2001

Meine Damen und Herren, es ist etwas ungewöhnlich, dass sich das Haus über die Anwesenheit eines Ministers so besonders freut.

(Heiterkeit)

Das ist zugleich aber auch erfreulich.

Ich gehe also davon aus, dass wir jetzt, wie angekündigt, mit der Beratung von Tagesordnungspunkt 22 beginnen können, wobei dieser Tagesordnungspunkt, wie ich schon sagte, gemeinsam mit Tagesordnungspunkt 23 beraten werden soll. Ich rufe nunmehr also auf:

Tagesordnungspunkt 22: Einzige (abschließende) Beratung: E-Government: Verwaltung in Niedersachsen durch elektronische Bürgerdienste bürgernah modernisieren - Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 14/2210 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verwaltungsreform und öffentliches Dienstrecht - Drs. 14/2746

Tagesordnungspunkt 23: Einzige (abschließende) Beratung: Chancen der elektronischen Vernetzung im Landesdienst für Einsparungen bei der Beschaffung und verbesserten Informationsaustausch nutzen - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 14/2434 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verwaltungsreform und öffentliches Dienstrecht Drs. 14/2747

Der Antrag in der Drucksache 14/2210 wurde im Februar dieses Jahres an den Ausschuss für Verwaltungsreform und öffentliches Dienstrecht überwiesen. Der Antrag in der Drucksache 14/2434 wurde im Mai dieses Jahres an den Ausschuss für Verwaltungsreform und öffentliches Dienstrecht überwiesen.

Zur Einbringung des CDU-Antrages in der Drucksache 2210 hat Frau Kollegin Trost das Wort. Bitte schön!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Am 24. Januar 2001 hat der Niedersächsische Landtag mehrheitlich eine Entschließung zur Förderung der Internetwirtschaft angenommen und die Klärung rechtlicher Rahmenbedingungen auf nationaler und europaweiter Ebene gefordert. Die flächendeckende Einführung der digitalen Signa

turkarte der niedersächsischen Landesverwaltung - inzwischen existieren nach meinem Kenntnisstand rund 12 000 dieser Karten - ist ein Aspekt des so genannten E-Governments.

Die zum 1. Januar 2001 in Kraft getretenen europäischen Maßstäbe in Form eines angepassten Gesetzes zur digitalen Signatur sind ein Baustein einer modern ausgerichteten und dienstleistungsorientierten Verwaltung in Niedersachsen. Insofern ist der Antrag der CDU-Fraktion zur Modernisierung der Landesverwaltung und der Vernetzung der verschiedenen Verwaltungsebenen in Niedersachsen durch elektronische Bürgerdienste eine Ergänzung des Antrages zur Förderung der Internetwirtschaft quasi aufseiten der staatlichen Verwaltung in unserem Land.

Meine Damen und Herren von der SPD, wir begrüßen es, dass Sie unserem Antrag in großen Teilen zustimmen. Sie haben einen Änderungsantrag zu unserem Ursprungsantrag eingebracht, der lediglich marginale sprachliche Änderungen oder auch Ergänzungen beinhaltet. Dem Punkt 3 des Ursprungsantrags haben Sie z. B. hinzugefügt, dass in die Prüfung auch die beispielhafte Verwendung der modernen Datentechnik im Landtags- und Plenarbetrieb einzubeziehen sei. Wir begrüßen das sehr. Außerdem schlagen Sie eine Ergänzung um einen Punkt 4 vor, durch den die Landesregierung aufgefordert werden soll, ebenfalls zu prüfen, welche neu auftretenden Gefahren – z. B. unbefugte Manipulation elektronischer Dokumente oder die Verbreitung geschützter personenbezogener Daten - entstehen und wie ihnen begegnet werden muss. Dieses zeigt, dass unser Antrag im Prinzip genau den Punkt getroffen hat, der zukünftig innerhalb der Verwaltung und bei deren Korrespondenz mit der Bevölkerung, der Wirtschaft und anderen Organen eine wichtige Rolle einnehmen wird. Das von uns geforderte Gesetz zur Erprobung elektronischer Bürgerdienste muss Schutz gegen Missbrauch in höchstem Maße und auch unter Datenschutzgesichtspunkten bieten. Wir sind allerdings davon ausgegangen, dass es eine solche Selbstverständlichkeit ist, dass der Datenschutz eingehalten wird, dass wir dies nicht noch einmal in unserem Antrag aufzuführen brauchen; denn geltendes Gesetz muss natürlich eingehalten werden.

Die Einführung neuer Steuerungselemente mit dem Ziel von mehr Transparenz, der Einführung von Kosten- und Leistungsrechnung - ich erwähne hier Personalkosten und Budgetierung eines Control

lings - wird durch den Aufbau eines parallelen leistungsfähigen Informations- und Kommunikationsnetzes in Niedersachsen zwischen allen Verwaltungsebenen zwangsläufig einen Umbau der Verwaltung nach sich ziehen. Mit rasant steigender Tendenz erwarten auch immer mehr Bürger in unserem Land, dass sie unkompliziert und schnell einen elektronischen Behördenbesuch vornehmen können. Hier ist insbesondere eine Abstimmung und Harmonisierung zwischen der kommunalen Ebene und der Landesebene dringend geboten. Wir brauchen eine zwischen den Landesbehörden und den Kommunalbehörden abgestimmte Konstruktion - möglichst in der Form eines Modellprojekts -, um noch bis zum Ende dieser Legislaturperiode nahezu alle Verwaltungsbereiche kompatibel miteinander zu vernetzen und um den Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes ein umfangreiches elektronisches Dienstleistungsangebot zu unterbreiten.

Meine Damen und Herren von der SPD, Sie haben unsere Forderungen sogar noch dahin gehend ergänzt, dass Sie eine zügige Einführung fordern. Das Wort „zügig“ ist für uns natürlich von besonderem Interesse, denn es zeigt, dass Sie die Bereitschaft haben, das Projekt ganz massiv und auch mit entsprechendem Druck zu unterstützen.

Elektronische Behördengänge sparen Zeit, Geld und haben sogar eine ökologische Nebenwirkung. Bisher steht einer derartigen Modernisierungsoffensive zum Teil noch das geltende Recht in verschiedenen Rechtsgebieten entgegen. Es wird insbesondere zu prüfen sein, inwieweit eine schriftliche Antragstellung oder gar das persönliche Erscheinen des Antragstellers künftig gänzlich entfallen kann. Der Bundesrat hat Mitte letzen Jahres auf Antrag des Landes Baden-Württemberg vorgeschlagen, dass für die Verwaltungspraxis insbesondere der Bereich des Gewerberechts - z. B. Gewerbeum-, Gewerbeab- und Gewerbeanmeldungen -, der Bereich der Straßenverkehrszulassung, das Führerscheinwesen, das Steuer- und Abgaberecht, die Bundesausbildungsförderung, das Personenstandswesen, das Bundeserziehungsgeld sowie selbst das Wahlrecht als geeignete Bereiche für die elektronische Abwicklung von Verwaltungsdienstleistungen angesehen werden können.

Die digitale Signatur ist aber nicht nur für die Mitarbeiter der Landesverwaltung, sondern ebenso für die Bürger des Landes nützlich und kann aus unserer Sicht in folgenden Bereichen im Rahmen

von Modellprojekten zwischen den einzelnen Verwaltungsebenen des Landes erprobt werden: im Bereich des Meldewesens, des Bauwesens, im Bereich des Schul- und Hochschulwesens, im Bereich von kommunalem Steuerund Abgaberecht, Umweltstatistik, und auch im Bereich des Wahlrechts sollte man zumindest einen Versuch machen.

Wir sind uns durchaus darüber im Klaren, dass die höchsten Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden müssen. Ich habe bereits gesagt, dass Datenschutz für uns eine Selbstverständlichkeit ist. Die Sicherheit könnte durch ein Zertifizierungsverfahren oder auch durch die Vergabe von Gütesiegeln in bestimmten Bereichen gewährleistet werden. Im Rahmen einer umfassenden Aufgabenkritik mit dem Ziel einer Funktionalreform für Niedersachsen wird es auch Aufgabe des Staatsmodernisierers sein - ich hoffe, Herr Binnewies hört jetzt genau zu -, in allernächster Zeit im Rahmen einer ersten Erhebung alle für eine elektronische Abwicklung geeigneten Verwaltungsdienstleistungen des Landes exakt zu identifizieren und damit das Modernisierungspotenzial für Niedersachsen aufzuzeigen.

Insbesondere für die kommunale Ebene hat sich inzwischen schon eine Vielzahl von Anwendungsmöglichkeiten ergeben. Sehr viele Kommunen arbeiten schon intensiv an einer konkreten Umsetzung dieser Möglichkeiten in die Praxis.

Die Akzeptanz einer erhöhten elektronischen Dienstleistung und Serviceorientierung in Niedersachsen wird maßgeblich auch von dem angemessenen Schutz der vorhin schon angesprochenen personenbezogenen Daten abhängig sein. Ebenso werden viele Bürger aber auch fragen, ob nach dem Verwaltungsrecht persönliches Erscheinen oder persönliche Unterschriften auch künftig noch vonnöten sind oder ob man durch das Zulassen digitaler Unterschriften davon absehen kann. Solange auf der einen Seite mittels digitaler Unterschriften die Unterlagen eingebracht werden können, auf der anderen Seite aber trotzdem noch ein persönliches Erscheinen der Personen vonnöten ist, um eine Unterschrift zu leisten, ist Akzeptanz aufgrund dieser Doppelarbeit natürlich nur begrenzt vorhanden. Auch hier ist das eine oder andere zu tun.

Bei einem Probelauf mit rund 2 000 Steuererklärungen beispielsweise zur Erprobung des Programmes ELSTER haben sich bei der elektronischen Abgabe der Erklärungen noch erhebliche

Probleme ergeben. Wir hoffen, dass dieses System noch weiter entwickelt wird, bevor es - hoffentlich möglichst schnell - bürgerfreundlich in der Praxis eingesetzt werden kann.

Meine Damen und Herren, wir befinden uns noch nicht an einem Punkt, an dem wir Erfolge feiern sollten, sondern immer noch am Anfang. Wir stecken zwar noch in den Kinderschuhen, allerdings haben wir die Babyschuhe schon abgelegt, und hoffen, dass wir mit diesem Antrag einen großen Schritt nach vorn tun können.

Jetzt muss ich, weil die Anträge zusammengefasst sind, den Präsident fragen, ob ich zu dem Antrag der Grünen auch noch kurz etwas sagen darf.

Bitte sehr!

Meine Damen und Herren, der Antrag der Grünen wird von uns im Großen und Ganzen mitgetragen. Wir schließen uns dem Änderungsantrag an. Es gibt zwei Punkte, die uns veranlasst haben, ihm zuzustimmen. Zum einen ist es ganz wichtig, dass beim Aufbau eines Intranets zum zentralen Management und zur Beschaffung auf dieser Internetebene der Mittelstand berücksichtigt wird. In vielen Veröffentlichungen der Industrie- und Handelskammern Niedersachsens können Sie zwar heute schon Erfolgsmeldungen darüber lesen, wie intensiv die mittelständische Wirtschaft auf die neue Herausforderung im Zusammenhang mit E-Commerce reagiert; jedoch sind noch nicht alle Unternehmen bereit, diesen Schritt zu wagen, weil sie sich mit dem Vertrieb durch E-Commerce noch nicht unbedingt anfreunden können. Dies wird ein langwieriger Prozess sein. Die Unternehmen werden gezwungen sein, sich den neuen Herausforderungen zu stellen. Aber wir bitten darum, bei der Einführung in diesem Punkt Rücksicht auf die mittelständische Wirtschaft zu nehmen.

Man geht davon aus, dass durch die Einführung dieser zentralen Beschaffungsmaßnahmen 10 % der Kosten eingespart werden können. Meine Damen und Herren, das ist natürlich eine Wunschversion, die rein rechnerisch auch machbar ist. Die ersten Ergebnisse, die aus dem Bereich der Wirtschaft vorliegen, haben jedoch gezeigt, dass das Einsparungspotenzial lediglich rund 2 % beträgt, was steigerungsfähig ist, sich aber nur langsam

steigern wird. Wir hoffen, dass wir irgendwann bei den 10 % an Einsparungen anlangen; allerdings wird es in kleinen Schritten vorangehen.

Der zweite Punkt, den wir geändert haben wollten, betrifft den von Ihnen geforderten Begriff „Wissensmanagement“. Wir haben diesen Begriff ersetzt durch den Begriff „Informationsmanagement“. Ich halte es schon für ziemlich vermessen, davon auszugehen, dass im Intranet ein komplettes Wissensmanagement vorhanden ist. Der Begriff „Informationsmanagement“ trifft den Punkt insgesamt besser. Ich hoffe, dass wir damit den Schritt nach vorne wagen werden.

Meine Damen und Herren, wir werden beiden Anträgen zustimmen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Frau Kollegin.

Meine Damen und Herren, ich habe Frau Leuschner unterschlagen, die als Berichterstatterin vorgesehen war. Aber sie war so nett, mir mitzuteilen, dass sie den Bericht zu Protokoll gibt. Vielen Dank dafür.

Das mache ich hiermit.

(Zu Protokoll:)

Mit der Beschlussempfehlung in der Drucksache 14/2746 empfiehlt Ihnen der Ausschuss für Verwaltungsreform und öffentliches Dienstrecht einstimmig, den Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 14/2210 - in einer geänderten Fassung anzunehmen.

Zu Beginn der Beratungen im federführenden Ausschuss für Verwaltungsreform und öffentliches Dienstrecht erläuterte ein Vertreter der Fraktion der CDU, dass zu überlegen sei, an welchen Stellen und in welchem Umfang elektronische Bürgerdienste angeboten werden könnten. Auch müssten praktische Erfahrungen gesammelt werden.

Grundsätzliche Unterstützung fand dieser Antrag durch den Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Der Antrag bedürfe aber noch einiger Modifizierungen und Ergänzungen. So führe die Stadt Hannover bereits in Zusammenarbeit mit

dem Landesbeauftragten für den Datenschutz ein Modellprojekt zur Einführung der digitalen Signatur durch. Um die Überlegungen zu dem übergeordneten Rahmen und die Überlegungen zum praktischen Einsatz zusammen zu führen, rege er an, dass zum einen eine Fachgruppe die grundsätzlichen Möglichkeiten durch den Einsatz moderner Kommunikationstechnologien herausarbeiten und zum anderen in den Fachbehörden Projektteams kurzfristig eigene Ansätze entwickeln sollten.

Weiterhin plädiere er für die Einrichtung eines digitalen Informationsmanagements in der Verwaltung. Bisher vergewissere man sich des vorhandenen Wissens lediglich per Aktenlage und Mundpropaganda. Die Einführung einer Art Datenbank würde aber erhebliche Synergien ermöglichen.

Die Sprecherin der Fraktion der SPD hob hervor, dass auch sie den Antrag für inhaltlich sinnvoll erachte. Er solle aber noch um einen weiteren Punkt ergänzt werden, um einer möglichen Gefahr von unbefugten Manipulationen entgegen zu treten und um den Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten.

Die in dem in Rede stehenden Antrag indirekt zum Ausdruck kommende Vermutung, dass die elektronische Vorgangsbearbeitung den Gang der Verwaltungsverfahren revolutionieren würde, teilte ein Vertreter der Landesregierung. Es müssten aber auch die Ängste vor dem so genannten gläsernen Bürger berücksichtigt werden. Die Landesregierung habe deshalb von der elektronischen Erledigung der Meldevorgänge mittels der Einrichtung eines zentralen Melderegisters mit den entsprechenden Zugriffsmöglichkeiten für die Kommunen Abstand genommen, obwohl dieses die bessere und zugleich kostengünstigere Lösung sei.

Ein weiterer Vertreter der Landesregierung teilte dem Ausschuss auf Nachfrage mit, dass die digitale Signatur im kommunalen Bereich noch nicht vorhanden sei. Die Landesregierung verhandele aber mit zwei Stadtverwaltungen, um im Rahmen eines Pilotprojektes die direkte Kommunikation zwischen der Kommunalverwaltung und Einrichtungen der Landesverwaltung zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang sollten auch externe Stellen über die Sicherheitstechnik der digitalen Signatur erschlossen werden, damit die notwendigen Erkenntnisse für einen flächendeckenden Einsatz gewonnen werden könnten.

Nachdem sowohl die Faktion Bündnis 90/Die Grünen als auch die Fraktion der SPD schriftliche Änderungsvorschläge eingebracht hatten, verständigte sich der federführende Ausschuss für Verwaltungsreform und öffentliches Dienstrecht einstimmig darauf, den Antrag der Fraktion der CDU in der Ihnen in der Beschlussempfehlung vorliegenden Fassung anzunehmen.

Die mitberatenden Ausschüsse für Medienfragen, für Wirtschaft und Verkehr, für Rechts- und Verfassungsfragen und für Haushalt und Finanzen haben sich dieser Beschlussempfehlung ebenfalls einstimmig angeschlossen.

Namens des Ausschusses für Verwaltungsreform und öffentliches Dienstrecht bitte ich Sie daher, der vorliegenden Beschlussempfehlung in der Drucksache 14/2746 zuzustimmen.

Ich möchte noch eine Bemerkung zum weiteren Ablauf anfügen, um auf diese Weise die jeweiligen Redner zu informieren. Nach der Beratung der beiden Tagesordnungspunkte 22 und 23 nehmen wir den Tagesordnungspunkt 17 noch vor der Mittagspause wieder auf. Ich bitte also darum, die Wortmeldungen zu Tagesordnungspunkt 17 hier oben abzugeben, damit wir darüber informiert sind, wer dazu sprechen soll.

Wir fahren jetzt fort in der Beratung des Tagesordnungspunktes 22, wozu sich der Kollege Hagenah zu Wort gemeldet hat. Bitte schön!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dass wir gleich zu zwei Anträgen zum Bereich der elektronischen Weiterentwicklung des öffentlichen Dienstes in Niedersachsen gemeinsame Beschlüsse fassen werden, zeigt, dass es hier im Parlament durchaus noch Bereiche gibt, in denen man konstruktiv zusammenarbeiten kann, und dass das Parlament seine Aufgabe, der Landesregierung im Bereich der Verwaltungsreform immer wieder neue Anregungen und neuen Anschub zu geben, ernst nimmt. Leider hinkt der öffentliche Dienst überall - auch in Niedersachsen - trotz der Modernisierungswelle in Sachen elektronische Medien der Privatwirtschaft und sogar den Privathaushalten noch immer weit hinterher. Dabei hat die öffentliche Hand in Bezug auf Dienstleistungen aus dem Netz bei der Bevölke