Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dass wir gleich zu zwei Anträgen zum Bereich der elektronischen Weiterentwicklung des öffentlichen Dienstes in Niedersachsen gemeinsame Beschlüsse fassen werden, zeigt, dass es hier im Parlament durchaus noch Bereiche gibt, in denen man konstruktiv zusammenarbeiten kann, und dass das Parlament seine Aufgabe, der Landesregierung im Bereich der Verwaltungsreform immer wieder neue Anregungen und neuen Anschub zu geben, ernst nimmt. Leider hinkt der öffentliche Dienst überall - auch in Niedersachsen - trotz der Modernisierungswelle in Sachen elektronische Medien der Privatwirtschaft und sogar den Privathaushalten noch immer weit hinterher. Dabei hat die öffentliche Hand in Bezug auf Dienstleistungen aus dem Netz bei der Bevölke
rung eine viel höhere Akzeptanz, als es z. B. beim E-Banking, also dem elektronischen Abwickeln von Bankgeschäften, das in aller Munde ist, tatsächlich der Fall ist. Wir nutzen hier also ein Akzeptanzpotenzial und ein Effizienzpotenzial bisher viel zu wenig aus, indem wir es schlichtweg nicht schaffen, den Landesdienst auf der technischen Höhe der Zeit zu halten. Ich glaube, dass wir mit unseren beiden Anträgen dazu beitragen werden, durch den Einsatz der neuen Medien die Effizienz zu steigern und die Bürgernähe zu verstärken.
Das zentrale Management zur Beschaffung auf einer Internetplattform bietet natürlich die Chance, hier endlich zentral etwas zu organisieren, was bisher verteilt auf verschiedene Stellen im Lande Niedersachsen gemacht worden ist. Trotzdem werden alle den Überblick über das haben, was beschafft werden soll, in welcher Menge und wann es beschafft werden soll. Weil wir dadurch mehrere Innovationssprünge, die die Privatwirtschaft schon längst getan hat, auf einen Schlag tun werden, werden wir ein deutlich größeres Einsparpotenzial erzielen als z. B. der VW-Konzern, der, weil er sein Material natürlich schon zentral beschafft hat, bevor er auf das Internet umgeschaltet hat, nur noch rund 2 % an Synergieeffekten erwirtschaftet. Wir befinden uns derzeit noch im Mittelalter und würden uns mit dieser neuen Form der Beschaffung natürlich auf die Gegenwart zubewegen. Von daher sind die Potenziale ungleich höher als in der Privatwirtschaft.
Durch die Bündelung wird natürlich erstmals auch Marktmacht ausgeübt werden können. Die Vorratshaltung wird weniger kostenträchtig; denn bisher werden Papiervorräte, Stühle und alles Mögliche überall dezentral vorgehalten. Man kann aber, wenn man den Katalog zeitnah über das Internet einsehen kann, wenn man mit Hilfe des Internet zeitnah eine Bestellung zentral vornimmt und Material zentral beschafft, ausschließen, dass Material nicht vorhanden ist. Insofern muss nicht jede einzelne Behörde ihr Material gleich für das nächste Jahr oder für die nächsten zwei Jahre auf Lager haben.
Die Schwierigkeit, dass dadurch der Mittelstand in Niedersachsen große Einbußen erlebt, sehen wir auch. Aber wir haben in den letzten Jahren z. B. mit der so genannten BIEGE in Bezug auf Bauvorhaben hier in Hannover die Erfahrung gemacht, dass es sehr wohl möglich ist, dem Mittelstand auch in diesem Bereich auf die Sprünge zu helfen und ihn nicht nur in Bezug auf die Dienstleistun
gen und Versorgung, die er dem Land anbietet, sondern auch in Bezug auf seine Situation in der Privatwirtschaft wettbewerbsfähiger zu machen.
Wenn das Land Niedersachsen in diesem Bereich einen Schritt nach vorne macht, schaffen wir damit auch einen notwendigen Innovationssprung auf der Anbieterseite, wobei wir im Sinne des Mittelstandskonzepts natürlich darauf achten müssen, dass möglichst viel Nachfrage im eigenen Land befriedigt werden kann. Das lässt sich meines Erachtens aber am besten dann erfüllen, wenn das Land diese Überlegungen behutsam umsetzt.
Die Privatwirtschaft hat das zentrale Informationsmanagement vor dem Hintergrund der steigenden Komplexität sämtlicher Aufgaben und der weiter zunehmenden Informationsflut längst als Schlüsselaufgabe der Zukunft erkannt. Wir streiten uns nicht darüber, ob wir es „Informationsmanagement“ oder „Wissensmanagement“ nennen sollten. Wir meinen dasselbe. Aber die Privatwirtschaft ist tatsächlich schon seit einigen Jahren dabei, hierfür die elektronischen Medien viel stärker zu nutzen. Der Landesdienst hat mit den neuen technischen Möglichkeiten jetzt kostengünstig die Chance, gleichzuziehen. Wir hoffen, dass dadurch in den nächsten Jahren weniger Know-how in den Ruhestand eintritt und mehr Kompetenz in der Breite vorhanden sein wird.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Trost, Ihre Aussage, die Änderungen seien marginal gewesen, ist schlicht falsch. Im Gegenteil! Nur durch diese Änderung war es uns möglich, Ihren ursprünglichen Antrag - auch die Änderungsvorschläge der Grünen sind hier zu erwähnen - zu beschließen.
Zu Ihrem Antrag fällt mir eigentlich nur ein alter Spruch ein, der aber immer wieder gut passt: Was in Ihrem Antrag neu war, war nicht gut, und was in Ihrem Antrag gut war, war nicht neu.
Demzufolge war es schon wichtig, dass dieser Antrag im Ausschuss ausführlich beraten wurde und er, wie wir hoffen, hier eine deutliche Mehrheit finden wird.
Das Thema E-Government spielt bereits heute in der Verwaltung eine große Rolle. An dieser Stelle möchte ich einflechten, dass ich es viel besser finden würde, wenn es uns gelingen würde, hierfür einen deutschen Begriff zu finden. Er könnte vielleicht „Elektronische Bürger- und Verwaltungsdienste“ heißen. Ich nehme an, dass er dann in der Öffentlichkeit sehr viel leichter zu platzieren wäre.
Das Thema E-Government - ich verwende diesen Begriff hier noch einmal - hat auch bisher in der Landespolitik eine erhebliche Rolle gespielt. Die Landesregierung hat hier bereits Erhebliches geleistet. Sie wird das sicherlich auch künftig tun. Aber es ist schon wichtig, dass durch diese Beratung im Plenum dieses Thema den Stellenwert bekommt, der ihm zukommt.
Die wesentlichen Punkte des Antrags sind bereits genannt. Deswegen kann ich darauf verzichten, sie zu wiederholen. Ich möchte aber zwei Dinge erwähnen, die für uns sehr wichtig sind und über die auch an dieser Stelle etwas gesagt werden soll.
Einmal wird es mit uns eine Einteilung der Bevölkerung in User und Loser nicht geben. Im Klartext: Es wird neben den elektronischen Bürgerdiensten auf absehbare Zeit weiterhin die Möglichkeit geben müssen, auf konventionellem Wege in Kontakt zu Landesbehörden zu treten. Auch weiterhin wird der Datenschutz hierbei einen hohen Stellenwert einnehmen. Das bedeutet, dass künftig nach unserer Meinung nur solche Verfahren eingerichtet werden können, die vor entsprechenden Manipulationen von außen sicher sind.
Ich komme zum Schluss. Wenn es der CDU in ihrem Antrag darum gegangen sein sollte, Versäumnisse oder Nachholbedarf seitens der Landesregierung festzustellen, geht der Antrag ins Leere. Wenn es das Ziel war, die Landesregierung zu unterstützen und die Angebote für die Bürgerinnen und Bürger zu verbessern, ist es ein guter Antrag gewesen. Deshalb können wir ihm in der geänderten Fassung zustimmen. - Schönen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Antrag der Grünen enthält einen beachtenswerten Gedanken, der unbedingt zu berücksichtigen ist, nämlich: Niemandem darf vorhandenes Wissen vorenthalten werden, und jedem muss es zur Verfügung gestellt werden, damit er die Arbeit in allerbester Weise ausführen kann. Es geht nämlich hier um die Möglichkeiten zentraler Beschaffung und der Informationen darüber zum Nutzen aller, die mit derselben Aufgabe befasst sind, nämlich sparsam mit dem zur Verfügung stehenden Geld umzugehen und die Mittel so zu verwenden, dass der größte Nutzen daraus entsteht. Das ist der eine Teil des Antrages.
Der andere Teil ist nicht unbedingt zu verfolgen; denn unsere Bemühung, Verantwortung nach unten zu verlagern, Ausgaben- und Aufgabenverantwortung zusammenzuführen, darf nicht aufgehoben werden, indem grundsätzlich zentraler Einkauf befohlen wird. Zentraler Einkauf kann durchaus Vorteile haben, wie wir bei unserer Ausschreibung für Energie sehen. Aber das sollte nicht absolut gelten.
Andere Ziele sind uns wichtiger. Die Stärkung der Eigenverantwortung, verbunden mit dezentralem Handeln, war der entscheidende Gesichtspunkt bei unserer Reform der Landeshaushaltsordnung. Außerdem darf die Verfolgung dieses Grundsatzes nicht mehr Bürokratie zur Folge haben.
Außerdem ist sicherlich die Besorgnis berechtigt, dass mittelständische Betriebe, ortsansässig und für die Wirtschaft der jeweiligen Region bedeutend, dabei benachteiligt wären, wenn alles zentral ausgeschrieben würde.
Darum Folgendes: Die Chancen der EDV, nämlich Wissen zu bündeln und allen Beteiligten zur Verfügung zu stellen, sind uneingeschränkt mit zwei Zielsetzungen zu nutzen. Erstens. Die Einheiten behalten ihre Verantwortung, können selbständig handeln. Zweitens. Die mittelständische Wirtschaft
behält die Chance, an den Aufträgen beteiligt zu werden. Der Vorteil: Das Wissen über die Erfahrungen anderer ermöglicht sparsamen Umgang. Geschäftsbeziehungen zu örtlichen Lieferanten bieten auch Vorteile, die nicht zu verachten sind, die - neben allen möglichen Preisvorteilen - z. B. in Vorteilen bei Wartung und Pflege bestehen.
Darum: Es ergeht nach unserem geänderten Antrag ein Auftrag, zu prüfen, welche Möglichkeiten bestehen, Beschaffung in einem zentralen Management zusammenzufassen und eventuell gebündelt auszuschreiben mit dem deutlichen Hinweis auf die Wahrung der Interessen des Mittelstandes. Ferner enthält er die klare Ansage, für die Landesverwaltung im Intranet ein zentrales Informationsmanagement einzuführen. Das hilft, Fehler zu vermeiden, bringt Sicherheit für die Handelnden zum Nutzen der Landesfinanzen.
Darum sind wir froh, dass wir in mehrmaliger ausgiebiger Beratung im Ausschuss zu einem gemeinsamen Antrag gekommen sind, in dem das in dem Ursprungsantrag gut Gemeinte nun zu etwas gut Gemachtem verwandelt worden ist.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Bartling hat mich gebeten, den Punkt 22 mit dem Punkt 23 zusammen zu behandeln.
Der Teil, der aus dem Tagesordnungspunkt 22 besonders anzusprechen ist, Frau Kollegin, betrifft das Stichwort digitale Signatur. Ich spreche jetzt zur digitalen Signatur. Die Kollegin hat sehr stark darauf abgehoben. Ich will das noch einmal aufgreifen.
Es ist nicht so, wie hier unterstellt worden ist, dass die Anträge erst den Anschub und die Anregung gegeben haben, um aktiv zu werden. Sie wissen, dass Niedersachsen im Bereich der digitalen Signatur das erste Bundesland gewesen ist, das in diesem Bereich zusammen mit einer Tochter der Telekom mit einem Pilotprojekt auf den Markt gegangen ist. Wir haben inzwischen rund 15 000 Beschäftigte, die im Besitz einer digitalen Signaturkarte sind und damit im innerbehördlichen
Wir stehen inzwischen in Verhandlungen mit Unternehmen, die u. a. Erkenntnisse aus Finnland mit uns gemeinsam weiterentwickeln wollen. Ziel ist, im Sinne einer Smart Card weit mehr als nur behördeninterne Verkehre auf einer digitalen Signaturkarte zu bündeln, um dadurch die Investitionen, die zwangsläufig einhergehen mit der Einführung dieser besonderen Form der Unterschrift, zu amortisieren.
Wir wissen inzwischen, dass der Staat allein den Durchbruch nicht organisieren kann. Die Menschen müssen die Erfahrung machen, dass sie einen echten Nutzen von diesen Veranstaltungen haben. Die ersten Pilotversuche, die gestartet worden sind, mit Kontakt zum Standesamt, sind möglicherweise nicht die, die häufig zur Nutzung der Karte Anlass geben. Das gilt für andere Behördengänge ebenfalls. Deshalb muss der Versuch unternommen werden, auf dieser Smart Card möglichst viele Kennzeichnungen zu bekommen, um dann auch den Nutzen aus der Investition erzielen zu können. Wir sind dabei, wie gesagt.
Ich glaube, dass das, was Sie zu ELSTER gesagt haben, Vergangenheit ist. ELSTER ist in der Praxis eingeführt; in Niedersachsen wie in anderen Bundesländern sind hunderttausende von Steuererklärungen inzwischen damit abgewickelt worden.
Der zweite Antrag - Tagesordnungspunkt 23 spricht von zwei konkreten Aufgaben, die das Parlament uns geben soll. Auch hier gilt, dass wir schon mitten in dem Aufbau der entsprechenden Infrastruktur sind. Das gilt für einen E-MailVerbund, der eingerichtet worden ist, das gilt für das Active Directory, das wir aufgebaut haben, sozusagen eine Plattform für das Landesintranet. Wir sind, was das interaktive Online-System FORUS angeht, dabei, auch den Informationswert unseres Intranets immer weiter auszubauen.
Ich will wenige Sätze zu dem sagen, was hier kritisch zur Beschaffung und damit verbundenen Einsparung für den Landeshaushalt gesagt worden ist. Hier stoßen zwei Interessen aufeinander. Das ist einmal die möglichst wirtschaftliche Beschaffung durch das Land, durch die öffentlichen Hände schlechthin. Dazu sind wir verpflichtet. Es ist unbestritten so, dass die private Wirtschaft durch Bündelung der Auftragsmacht und Nachfrage
macht auch Preise machen kann. Auch das Land tut das inzwischen beim Energieeinkauf, bei der Telefonie, bei den IuK-Techniken. Das ist keine neue Erfahrung, die wir machen. Wir wissen aber, dass wir in vielen Bereichen nach wie vor die mittelständischen Strukturen bei einer solchen Entwicklung mitnehmen müssen. Deshalb gilt unser besonderes Augenmerk dieser Frage.
Ich will nur deutlich machen, wie massiv inzwischen auch das Umfeld von öffentlicher Verwaltung auf das Land Niedersachsen zugeht. Eine amerikanische Firma hat intensiv mit mir gesprochen und ist derzeit auch in Absprache mit meinem Haus tätig. Sie hat uns schlicht angeboten, die gesamten Beschaffungen um 10 % bis 15 % preiswerter zu organisieren, als wir das derzeit tun, mit allen optimalen Ausschöpfungen bei der Preisgestaltung. Dahinter steht allerdings eine amerikanische Firma im weltumspannenden Kontext; damit will ich nur deutlich machen, in welchen Dimensionen wir uns im Augenblick bewegen.
Zur Einführung eines zentralen Informationsmanagements kann ich ausdrücklich das unterstreichen, was hier gesagt worden ist. Um unsere Chancen innerhalb der Verwaltung, aber auch im Außenkontakt deutlich zu verbessern, haben wir Folgendes auf den Weg gebracht: Die Firma DTAG hat sich mit den Firmen Allegro und Evercom zu einem Konsortium zusammengeschlossen. Eine Grundversion für ein entsprechendes Informationsmanagement liegt inzwischen vor, sodass wir davon ausgehen können, dass das, was in den Anträgen angedacht und gefordert wird, bereits in sehr kurzer Zeit in der Praxis vorhanden sein wird.
Dabei muss eines klar sein: Die Dynamik, die in den elektronischen Medien steckt, wird uns immer wieder vor die Frage stellen, inwieweit die öffentliche Hand in der Lage ist, die Nachinvestitionen für die Hard- und Software zu tätigen. Nicht unterschlagen werden darf auch die Erfahrung, die wir inzwischen in allen Bereichen, in denen wir sehr zügig und intensiv Elektronik eingebaut haben, gemacht haben: Wir müssen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, also die Menschen, in diesen Prozess mitnehmen. Deshalb bemühen wir uns, durch die Bereitstellung von Mitteln für Fortbildungsund Qualifizierungsmaßnahmen diesen Prozess parallel zu entwickeln. Sonst investieren wir in ein neues, aber nicht hundertprozentig nutzbares Medium. Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie uns auch da unterstützen würden.
Vielen Dank, Herr Minister. - Wortmeldungen zu den Tagesordnungspunkten 22 und 23 liegen mir nicht mehr vor. Ich schließe die Beratung.