Ich kann Ihnen dazu ergänzend sagen, dass wir im Jahre 2001 80 Millionen DM an Fördermitteln zur Verfügung hatten und bereits 90 % dieser Fördermittel gebunden sind, nach diesem Verfahren bereits bewilligt worden sind. Herr Kethorn, ich bitte Sie wirklich, dass Sie sich richtig informieren.
Ein zweiter Punkt. Gerade in Ihrem Landkreis, Herr Kethorn, ist das Problem doch ganz massiv, dass zurzeit gewaltig viele Neubauten anstehen. Ich habe noch gestern Abend vom Oberkreisdirektor eine entsprechende Alarmmeldung bekommen. Wir wissen doch, dass sich auch die ländliche Bevölkerung dagegen wehrt, dass diese Stallbauten an den Stellen, für die sie beantragt wurden, errichtet werden sollen. Es ist auch für die Erhöhung der Akzeptanz im ländlichen Raum wichtig, dass wir das Instrument einer standortangepassten Vorprüfung bekommen. Dafür habe ich mich persönlich stark gemacht. Ich halte es für notwendig.
Herr Kollege Kethorn beantragt zusätzliche Redezeit. Ich gewähre ihm nach § 71 Abs. 2 der Geschäftsordnung zusätzliche Redezeit von bis zu zwei Minuten.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich weiß gar nicht, wieso Herr Plaue sich aufregt. Er bittet doch auch dauernd um Redezeit, wenn die Regierung in die Bütt gegangen ist. Der Minister ist in die Bütt gegangen und hat versucht, etwas klarzustellen. Ich möchte dazu jetzt meinerseits eine Klarstellung vornehmen.
Bevor wir den Antrag formuliert haben, bevor ich in Vorbereitung der heutigen Beratung meine Ausführungen formuliert habe, habe ich mich bei der zuständigen Behörde in meinem Landkreis erkundigt. Die Behörde hat mir - dies will ich hier deutlich machen; wir müssten dies vielleicht auf dem kurzen Dienstweg einmal klären - Folgendes mitgeteilt: Eine Bewilligung der Förderung nach dem AFP kann erst ausgesprochen werden, wenn ein genehmigter Bauantrag vorliegt, und dies vor dem 31. Dezember 2001, weil sonst nicht mehr nach den herkömmlichen Richtlinien gefördert werden kann. - Diese Baugenehmigungen können aber nicht bis zum 31. Dezember 2001 vorliegen, weil es aufgrund der mangelnden Entscheidungsfreudigkeit der Regierung und der dadurch verursachten desolaten Situation eben einen Antragsstau gibt,
weil man nicht frühzeitig genug die Zuständigkeit für die Bearbeitung geklärt hat. Dies wollte ich hier noch einmal klarstellen.
Jetzt liegen mir keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich schließe daher die Beratung. Wir kommen zur Ausschussüberweisung.
Der Ältestenrat empfiehlt Ihnen, den Ausschuss für Umweltfragen mit der Federführung zu beauftragen und den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mitberaten zu lassen. Die Frak
tion Bündnis 90/Die Grünen hat beantragt, den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Federführung zu beauftragen.
Wenn Sie dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgen wollen, dann geben Sie bitte ein Handzeichen. - Wer stimmt dagegen? - Möchte sich jemand der Stimme enthalten? - Das ist nicht der Fall. Ich stelle fest, dass der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt worden ist.
Diejenigen, die so verfahren wollen, wie es der Ältestenrat vorgeschlagen hat, bitte ich jetzt um ihr Handzeichen. - Wer stimmt dagegen? - Stimmenthaltungen? - Das ist so beschlossen.
Tagesordnungspunkt 39: Aufhebung der Zulassungsbeschränkungen für Lehramtsstudiengänge an niedersächsischen Hochschulen - Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 14/2776
Die Fraktion der CDU als Antragstellerin hat mitgeteilt, dass sie diesen Antrag direkt an die Ausschüsse überweisen lassen möchte. Wir kommen daher jetzt zur Abstimmung über die Ausschussüberweisung.
Der Ältestenrat empfiehlt, den Ausschuss für Wissenschaft und Kultur mit der Federführung zu beauftragen sowie den Kultusausschuss und den Ausschuss für Haushalt und Finanzen mitberaten zu lassen. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer stimmt dagegen? - Stimmenthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen.
Tagesordnungspunkt 40: Erste Beratung: Graffiti-Bekämpfungsgesetz Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 14/2777
Graffitischmierereien im ersten Halbjahr des laufenden Jahres um 6,6 % gestiegen. Bundesweit liegen die Schäden im dreistelligen Millionenbereich. Der Innenminister Baden-Württembergs hat den Schaden neulich auf 500 Millionen DM geschätzt. Das sind übrigens Kosten, die meistens von den betroffenen Eigentümern selber getragen werden müssen. Wir wissen aus seriösen Forschungen, dass Verschandelungen und Verwahrlosungen, die auch durch Graffiti entstehen, mit die Wurzel für das Entstehen weiterer Kriminalität in den betroffenen Bereichen darstellen.
Meine Damen und Herren, nicht nur die betroffenen Bürgerinnen und Bürger unseres Landes haben immer weniger Verständnis für solche Schmierereien. Das Maß der Verärgerung bei den Menschen wächst, und die Verärgerung wird zunehmend zur Wut.
Ich glaube hier sagen zu können, dass wir das alle gut nachvollziehen können, denn auch wir als Kommunalpolitiker erinnern uns an Projekte, für die wir lange gestritten haben, bei denen wir uns auf die Teilnahme an der Eröffnungsveranstaltung gefreut haben und am nächsten Morgen feststellen mussten, dass die Wände oder Ähnliches schon wieder beschmiert worden sind. Das ärgert uns, wie ich glaube, alle zutiefst und natürlich insbesondere die Bürgerinnen und Bürger, die meistens selber in ihre Taschen greifen müssen, wenn es darum geht, die Schäden zu beseitigen.
Mit dem Versuch, einen weiteren Beitrag zur Eindämmung von Graffitischmierereien zu leisten, greifen wir erneut eine Thematik auf, die bereits wiederholt den Deutschen Bundestag, aber auch den Bundesrat beschäftigt hat. Im Rechtsausschuss des Bundesrates hat auch das Land Niedersachsen entsprechenden Initiativen zugestimmt, sodass wir heute davon ausgehen, dass wir mit unserem Ansinnen bei Ihnen auf offene Ohren stoßen. Im Bundestag allerdings sind zielgleiche Anträge von CDU/CSU und FDP übrigens auch durch die rotgrüne Mehrheit abgelehnt worden. Eine Bundesratsinitiative des Landes Berlin ist leider nach dem dortigen Regierungswechsel zurückgezogen worden.
- Man sieht es der Stadt in der Tat an. - Wenn man die Begründung der Berliner liest, dann wird auch
deutlich, was für ein Problem diese Schmierereien in Berlin geworden sind; aber auch in Hannover und anderen Großstädten ist das ja der Fall. Meine Damen und Herren, das ist der Grund, weshalb wir die Landesregierung auffordern - ich bitte an dieser Stelle um Verständnis dafür, dass ein kleiner Fehler gemacht wurde; im Antrag steht „Der Landtag“; heißen muss es natürlich „Die Landesregierung“ -, eine Bundesratsinitiative zu ergreifen.
Dies ist der Grund dafür- ich habe es vorhin erwähnt -, dass wir hier heute einen solchen Antrag einbringen. Wir wollen eben nichts unversucht lassen, um der zunehmenden Verschandelung wirkungsvoll Einhalt zu gebieten. Wir wollen aber auch deutlich machen, meine Damen und Herren, dass der zunehmende Vorwurf, der an uns Politiker gerichtet wird, wir würden bei diesem Problem nicht handeln, zumindest auf CDU und CSU nicht zutrifft.
Konkretes Ziel der von uns geforderten Bundesratsinitiative soll sein, Herr Plaue, durch eine Ergänzung der §§ 303 und 304 des Strafgesetzbuches - das sind die Vorschriften, in denen die Bestrafung von Sachbeschädigung geregelt wird ergänzen, damit Graffitischmierereien eindeutig als Tatbestand einer Sachbeschädigung dargestellt werden können.
Nach der geltenden Rechtsprechung des BGH ist der Tatbestand der Sachbeschädigung nämlich nur gegeben, wenn eine Substanzverletzung vorliegt. Das heißt, die Sache selbst muss durch Schmierereien oder deren Entfernung beschädigt worden sein. Hierin liegt das Problem. Eine Entscheidung darüber, ob das der Fall ist, ist nämlich nicht immer einfach zu treffen und liegt letztlich im Ermessen des jeweiligen Gerichtes.
Ich vermute, dass die Kollegin Bockmann - insoweit antizipiere ich jetzt ihre Argumente - gleich sagen wird, dass der weit überwiegende Teil der deutschen Gerichte schon heute auf der Grundlage des bestehenden Rechtes für Sachbeschädigung plädiert. Aber das ist nur die halbe Wahrheit. Es gibt immer noch Gerichte, die anders entscheiden. Wir finden es allerdings gut, dass sich die Mehrheit solchen Entscheidungen zugewandt hat, und sind darüber froh. Aber es gibt eben einen Bedarf
für eine Klarstellung, es gibt einen Bedarf für mehr Rechtssicherheit, und es gibt Bedarf für eine einheitliche Rechtsprechung in dieser Frage. Dies, meine Damen und Herren, ist übrigens auch die Auffassung der Mehrheit der Sachverständigen, die im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages zu dieser Frage angehört worden sind.
Die festgestellten Tatverdächtigen sind in der Regel zwischen 12 und 21 Jahre alt. Ich will an dieser Stelle Folgendes ganz deutlich sagen, weil ich vermute, dass auch dieser Vorwurf gleich erhoben werden wird: Wir wissen natürlich, dass man Jugendlichen nicht ausschließlich mit dem Instrument des Strafrechtes begegnen kann. Das ist überhaupt kein Thema. Das wird von uns anerkannt, und dies ist unstreitig. Aber wir müssen das eine tun, ohne das andere zu lassen. Wir wissen, dass in den Kommunen, in Präventionsprojekten und Ähnlichem viel vorbildliche Arbeit geleistet wird. Wir wissen, dass es ein sinnvolles Mittel sein kann, Jugendlichen etwa im Rahmen des TäterOpfer-Ausgleiches aufzuerlegen, ihre Beschmierungen, die Schäden, die sie angerichtet haben, selber wieder zu beseitigen.
Aber insbesondere die Juristen unter uns wissen, dass ich in den Täter-Opfer-Ausgleich erst einbezogen werde, wenn ich mich vorher strafbar gemacht habe, d. h. wenn das, was ich getan habe, strafbewehrt ist. Darum geht es uns hier.
Meine Damen und Herren, der Schutz des Eigentums ist eines unserer höchsten Rechtsgüter. Wer in dieses Eigentum durch eine rechtswidrige Veränderung einer Sache eingreift, der muss wissen, dass er eine Straftat begeht.
Das gilt insbesondere auch für Jugendliche; denn insbesondere junge Menschen brauchen Regeln, brauchen Vorgaben, an denen sie sich orientieren können. Das Strafrecht hat eben auch eine präventive und auch eine erzieherische Funktion. Das Signal, das von einer solchen Klarstellung ausginge, dürfen wir in keinem Fall unterschätzen.
- Dass der Minister nicht da ist, könnte ich jetzt kritisieren. Aber ich vermute, dass er ebenso wie ich nicht so schnell mitbekommen hat, dass der
Ich vermute, dass er das, was ich hier sage, zumindest mithört. Zumindest würde ich mir das sehr wünschen.
Meine Damen und Herren, es wird auch immer auf zivilrechtliche Regelungen verwiesen, mit denen man den Schaden über die Schadenersatzklage wieder gutmachen kann. Aber wir wissen auch, dass zivilrechtliche Regelungen der von mir eben genannten Funktion des Strafrechtes nicht entsprechen können - abgesehen davon, dass insbesondere Schadenersatzforderungen gegenüber Jugendlichen wenig bringen, weil diese oft vermögenslos sind.