- Die inhaltliche Position ist dort, wo sie durch den Fraktionsvorsitzenden der SPD-Landtagsfraktion dargestellt wird. - Sie werden dann Farbe bekennen müssen, ob Sie an dieser oder jener Stelle eine Maßnahme mit unterstützen.
Da dies heute im Prinzip alles dazu dienen könnte, um sofort abgestimmt und sozusagen auf den Müll gepackt zu werden
- um das deutlich zu machen -, sind wir dennoch der Meinung, um im Interesse der niedersächsischen Wirtschaft vielleicht noch ein gemeinsames Vorgehen zu organisieren, das wir eine Ausschussüberweisung vornehmen sollten, damit wir mit Ihnen inhaltlich darüber reden können, was die Wirtschaftspolitik in Niedersachsen bislang erreicht hat und in welcher Form sie organisiert wird. - Herzlichen Dank.
Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit schließe ich die Beratung.
Die CDU-Fraktion hat sofortige Abstimmung beantragt. Sie kennen das Prozedere. Wenn 30 Kolleginnen und Kollegen widersprechen,
- nur für Punkt 20; das ist völlig klar - dann wird es in die Ausschüsse überwiesen. Wenn das nicht der Fall ist, können wir sofort abstimmen.
Ich frage, ob jemand Ausschussüberweisung beantragt. - Das sind offensichtlich 30 Damen und Herren. Damit kann nicht sofort abgestimmt werden, sondern der Antrag wird in die entsprechenden Ausschüsse überwiesen, meine Damen und Herren.
Ich komme zur Ausschussüberweisung des Antrages unter Tagesordnungspunkt 19. Der Ältestenrat empfiehlt, den Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr mit der Federführung zu beauftragen und mitberatend die Ausschüsse für Haushalt und Finanzen und für innere Verwaltung zu beteiligen. Andere Angebote habe ich nicht vorliegen. Demzufolge machen wir das so.
Meine Damen und Herren, der Antrag unter Tagesordnungspunkt 20, über den wir ebenfalls nicht abgestimmt haben, wird - das ist die Empfehlung des Ältestenrates - zur federführenden Beratung und Berichterstattung an den Geschäftsordnungsausschuss und zur Mitberatung an den Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr überwiesen.
Tagesordnungspunkt 21: Erste Beratung: Bildungsauftrag des Kindergartens stärken - Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 14/2840
Zur Einbringung hat Frau Kollegin Vockert das Wort. Die Redezeit für die CDU-Fraktion beträgt bis zu 15 Minuten. - Bitte schön!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Kinder sind erstaunlich, neugierig, wissbegierig, witzig und manchmal auch erschreckend offen. Sigmund
Freud hat über die strahlende Intelligenz, Frau Goede, der Kinder im Vorschulalter geschrieben, über ihre großzügige Ausstattung mit Talenten, ihre unerschrockene Erfinderlust, ihre Begeisterung fürs Lernen.
Alle neueren wissenschaftlichen Erkenntnisse bestätigen, dass entscheidende Fähigkeiten und Fertigkeiten lange vor der Schulzeit erworben werden. Meine Damen und Herren, wir müssen uns aber die Frage stellen, wie wir in Niedersachsen mit der strahlenden Intelligenz der jungen Menschen, der Kinder tatsächlich umgehen. Was wird in unseren Kitas gespielt, möglicherweise auch verspielt? Wir haben in unseren Kindertagesstätten in Niedersachsen drei Säulen. Wir sprechen - das steht auch im KJHG und im Kita-Gesetz - von Erziehung, Betreuung und Bildung. Zumindest schriftlich ist das überall fixiert. Ist es aber auch in der Praxis so? Wie gestaltet es sich? - Bei allem Respekt vor den Leistungen der Erzieherinnen und Erzieher in unseren Kindertagesstätten müssen wir aber doch feststellen, dass der Bildungsauftrag in Niedersachsen im Kindertagesstättenbereich leider nicht im Vordergrund steht. Das wundert uns von der CDU-Fraktion, meine Damen und Herren, überhaupt nicht, da wir nämlich feststellen müssen, weil diese Landesregierung und die linke Seite dieses Hauses bei den Kitas den Blick viel zu sehr auf die Betreuung und viel zu wenig auf die Bildung richtet.
So wurde, meine Damen und Herren von der SPD, im niedersächsischen Kinderbericht von 1998 - ein aktuellerer Bericht liegt noch nicht vor - nur das Wort „Betreuungsangebote“ fixiert. Das Wort „Bildung“ erscheint leider erstmals bei dem Thema Schule.
Ich gehe davon aus, dass die SPD-Fraktion, vielleicht auch die Regierung, bei diesem Antrag wieder sagt: Über diesen CDU-Antrag kann man vielleicht einmal nachdenken. Ein Bildungsauftrag in Kitas ist aber schon in § 22 KJHG verankert. Dort steht doch schon lange, dass die Kitas einen Bildungsauftrag haben. Auch in § 2 - Auftrag der Tageseinrichtungen - unseres Kita-Gesetzes, das jetzt wieder in Kraft gesetzt werden soll, steht etwas über den Bildungsauftrag.
Was passiert aber in der Praxis? Wie gehen wir in Niedersachsen damit um, außer dass es schöne Sätze in den entsprechenden Dokumentationen
gibt? - Leider müssen wir feststellen, dass sich diese Landesregierung nicht in einer frühpädagogischen Szene befindet, sich hiermit überhaupt nicht auseinandersetzt und sich damit von der Entwicklung in allen anderen Bundesländern abkoppelt.
In vielen anderen Bundesländern, Frau Ministerin, hat man bereits erkannt, dass die Zeit, die die Kinder im Kindergarten verbringen, nicht lediglich eine Zeit des Verwahrtwerdens und des Betreutwerdens ist, sondern dass das eine Zeit ist, in der spielerisch Kenntnisse und Fähigkeiten erworben werden. In anderen Bundesländern werden Kinder nicht, wie in den meisten Kitas in Niedersachsen unterstützt von der Landesregierung -, nur als schwache Objekte, als schwache Kinder angesehen, sondern dort geht man von einem anderen Bild aus, nämlich von dem postmodernen Kind, das von Anfang an sozialintegrativ mitgestaltet. Dort weiß man, dass Kinder nicht gebildet werden können, sondern dass Kinder sich selber bilden. Dort weiß man, dass die Grundlage für den Selbstbildungsprozess, Frau Ministerin, komplexe Wahrnehmungsund Erfahrungsmöglichkeiten sind. Deswegen ist dort in den Kindergärten die Ausstattung ganz anders angelegt. Dort wird Kindern die Möglichkeit gegeben, sich als Forscher, als Entdecker, als Erfinder darzustellen. Dort werden die Kinder stimuliert durch Werkbänke, durch Experimentierecken, durch Schreibecken.
Im sächsischen Gesetz zur Förderung von Kindertagesstätten wird - ich möchte das einmal deutlich machen - z. B. explizit darauf hingewiesen, dass auch der Bereich der Kindergärten ein wichtiges Element für die Vorbereitung auf Vorschule oder Grundschule ist. Die Vorklassen werden ja bei uns in Niedersachsen leider abgeschafft. Hier ist man den falschen Weg gegangen.
Wir wollen - ich finde es wichtig, das zu sagen, meine Damen und Herren, weil wir häufig bewusst falsch verstanden werden - keine Verkopfung erreichen. Es geht uns auch nicht um eine Vorschule im klassischen Sinne. Es geht uns um die Förderung und Ausprägung beispielsweise der spielerischen Kompetenzen, wie ich es vorhin gesagt habe. Es geht uns um die Grob- und Feinmotorik sowie um Sinnesschulung, kindesorientierte Sinnesschulung. Darauf muss in unseren Kitas Wert gelegt werden.
Meine Damen und Herren, Niedersachsen ist also nach unserer Auffassung gefordert, im Bereich Kindertagesstätten nicht nur die Betreuung und die
Erziehung in den Vordergrund zu stellen, sondern sich auch mit dem Bildungsauftrag, Herr Kollege Mühe, ernsthaft auseinanderzusetzen und dafür Impulse zu geben. In diesem Bereich muss eine ganze Menge gemacht werden, wenn man die vorhandene Neugier, den Wissensdrang, die Kreativität fördern will.
Man muss noch ein Weiteres machen: Wir haben uns im Ausschuss für Jugend und Sport mit einer Petition auseinandergesetzt, bei der wir, Frau Janssen-Kucz, gesagt haben: Die Zusammenarbeit zwischen Kindergärten und Grundschulen muss gefördert werden. - In vielen Gemeinden können wir auch feststellen, dass das tatsächlich super läuft. Aber gibt es auch landesweit eine gute Zusammenarbeit zwischen Kindergärten und Grundschulen? Die Landesregierung sagt: Wir haben 1979 einen Erlass herausgegeben. Darauf können wir uns zurückziehen. Damit hat sich die Sache erledigt. - Sie sagt sogar noch ein Weiteres: Die Bezirksregierung Lüneburg hat zur Zusammenarbeit zwischen Kindergärten und Schulen eine tolle Broschüre herausgegeben. Das reicht uns. - Das ist ein Beispiel für eine funktionierende Zusammenarbeit zwischen Kindergärten und Schulen: ein Erlass von 1979 und eine Broschüre von der Bezirksregierung Lüneburg. Meine Damen und Herren, uns von der CDU-Fraktion reicht es nicht aus, wenn wir das nur schriftlich fixieren, sondern das muss auch in die Praxis umgesetzt werden. So leicht lassen wir die Landesregierung nicht aus dem Bildungsauftrag und daraus heraus, die Zusammenarbeit zu unterstützen.
Manchmal muss man sich auch fragen, meine Damen und Herren, ob diese Landesregierung überhaupt gelesen hat, was etwa in dieser Broschüre steht. Darin heißt es z. B., dass sich die Zusammenarbeit zwischen Kindergarten und Schule in den meisten Fällen auf das letzte Vierteljahr vor der Einschulung beschränkt und dann vorwiegend aus Einzelunternehmungen gemeinsamer Art besteht.
Weiter, meine Damen und Herren, heißt es: Seltener kommt es vor, dass Kindergärten und Schulen die Aktivitäten gemeinsam planen. Gleiches gilt für die Teilnahme an Dienstbesprechungen, an Konferenzen des Partners, an Jahresplanungen usw. - Selten kommt es vor! Das macht uns nachdenklich; das sagt uns, in Niedersachsen werden der Bildungsauftrag und die Zusammenarbeit zwi
Manchmal denken wir seitens der CDU-Fraktion, dass sich diese Landesregierung und vielleicht auch die linke Seite des Hauses einmal damit auseinander setzen sollten, wie das in anderen Ländern umgesetzt wird. In Holland und in Belgien z. B. gibt es eine konkrete Zusammenarbeit, übrigens auch mit den Eltern.
Nach unserem Dafürhalten muss es eine Zusammenarbeit zwischen Kindergarten und Schule geben. Genauso muss es aber auch eine Zusammenarbeit zwischen Kindergarten und Eltern geben. Dazu gehört nach unserer Auffassung auch, dass das Verhältnis der Eltern zu den Einrichtungen neu definiert wird, dass die Eltern mit als Akteure eingebunden werden.
Wenn wir gemeinsam - so hoffe ich es jedenfalls wollen, dass die Zeit des Verwahrtwerdens, des Betreutwerdens
wenn wir gemeinsam wollen, Frau Hemme, dass unsere Kinder die Möglichkeit bekommen, Informationen wissbegierig wie Schwämme aufzusaugen,
dann müssen wir, Frau Wörmer-Zimmermann, auch die Aus- und Fortbildung der Erzieherinnen und Erzieher entsprechend anpassen.
Sie sehen, wie umfangreich unser Antrag in diesem gesamten Zusammenhang der Umsetzung des Bildungsauftrags ist und auch sein muss.
Es kann nach unserer Auffassung nicht angehen, dass jedes Bundesland die Ausbildung für die Erzieherinnen und Erzieher anders gestaltet. Es kann nach unserer Auffassung nicht angehen, dass es bundesweit keine verbindlichen Formen der Ausbildung gibt. Auch kann es nach unserer Auffassung nicht angehen, dass das formale Ausbildungsniveau der Erzieherinnen und Erzieher bei uns niedriger ist als sonst in Europa, außer in Ös
terreich. Es kann und darf doch nicht angehen, dass es, wenn eine unserer Erzieherinnen nach Frankreich oder England gehen will, heißt: Ihre Ausbildung akzeptieren wir nicht.
Es gibt in diesem Bereich also eine Menge zu tun. Sorgen Sie im Interesse der Zukunft unsere Kinder mit dafür, dass unser Antrag so verabschiedet wird.
(Plaue [SPD]: Das ist eine scheinhei- lige Rede, die Sie da halten! Das nimmt Ihnen im Haus Gott sei Dank keiner ab!)
In dem Moment, Herr Plaue, werden der Bildungsauftrag, der Erziehungsauftrag und der Betreuungsauftrag tatsächlich umgesetzt.