Meine Damen und Herren, damit ist jetzt Schluss, dass erst nach einem Beschluss zur Bereitstellung der Gelder mit der Planung angefangen werden kann. Es kann heute geplant werden, und sobald der Beschluss gefasst ist, kann begonnen werden.
Das alte Verfahren hatte zur Folge, dass oftmals mehr als fünf Jahre gewartet werden musste, bevor überhaupt mit dem Bau begonnen werden konnte. Dass sich das geändert hat, sieht man daran, dass das Land Niedersachsen z. B. beim dritten Gleis auf der Strecke Hamburg - Lüneburg jetzt in die Planung eintritt und dass im Jahre 2003 mit dem Bau des dritten Gleises begonnen werden kann.
Das, was Herr Schirmbeck eben abgezogen hat, zeigt eines ganz deutlich; ich will es einmal ganz klar sagen. Maßnahmen wie die Weddeler Schleife, die Verbindung Hildesheim - Braunschweig und im Bereich Cuxhaven wären schon längst gelaufen, wenn die Planungsreihenfolge in dem Sinne gewesen wäre, wie sie jetzt in Berlin von Rot-Grün geändert worden ist.
Meine Damen und Herren, der Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr hat es sich nicht leicht gemacht und macht es sich nach wie vor nicht leicht. Wir waren vor 14 Tagen in Berlin und haben uns dort vom zuständigen Staatssekretär Wittling unterrichten lassen, wie die Situation in der Verkehrspolitik im Allgemeinen, aber speziell auch für Niedersachsen ist. Die Maßnahmen, die für Niedersachsen angemeldet worden sind und die für Niedersachsen realisiert werden, sind wirklich hervorragend. Alle Ausschussmitglieder waren der Meinung, dass es ein guter, informativer Vormittag war.
ganz hervorragend am Ball ist, und zwar mindestens so gut wie am Mittwoch die deutsche FußballNationalmannschaft.
Jedenfalls, lieber Schorse, ist die Verkehrspolitik in Niedersachsen wirklich auf einem guten Wege. Ich wäre froh, wenn wir diese Verkehrspolitik in dieser Form weiter betreiben könnten. Dann wird es nämlich für die Bürgerinnen und Bürger in der Verkehrspolitik weitergehen.
Dem Antrag, wie er jetzt vorliegt, können wir jedenfalls nicht zustimmen, da er jeglicher Grundlage entbehrt.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Biel, die rot-grüne Bundesregierung hat einen ganz vernünftigen Beschluss gefasst, indem sie gesagt hat, sie übertrage das Geld auf die Folgejahre, damit die Bahn vernünftig wirtschaften und ihre Investitionen wie geplant tätigen könne. Wir möchten aber, dass das Ganze nicht noch einmal passiert und dass in Zukunft möglichst viele Investitionen in Niedersachsen getätigt werden.
Mir liegt es eher fern, die Kollegen aus den süddeutschen Bundesländern, aus Bayern und BadenWürttemberg, zu loben, aber man muss doch sagen, dass sie sich bei den Vorleistungen für die Planung im Bahnbereich früher aus dem Fenster gelehnt haben. Sie haben offensichtlich weniger Probleme, die Gelder in ihrem Bereich zu verbauen. Dabei geht es nicht nur um Großprojekte, sondern auch um andere Projekte. Ich habe in meinem ersten Redebeitrag die historische Entwicklung aufgezeigt. Dort gab es interessante Entwicklungen.
Ich will noch ein anderes Beispiel nennen, und zwar das Projekt Move. Move ist ein Projekt, das im Rahmen der EXPO aufgelegt wurde und bei
dem es um die Steuerung des öffentlichen Personennahverkehrs und des Individualverkehrs geht. Das Projekt Move hat heute Know-how entwickelt, das im bundesweiten Vergleich nicht noch einmal zu finden ist.
Die Bayern, Herr Möllring, investieren jetzt 50 Millionen DM, um bei diesem Know-how nachzuziehen, und kaufen uns die Experten heraus. Die Move AG soll z. B. für die Bahn in Zukunft die landesweite Fahrplanauskunft in Niedersachsen machen. Und wir streiten uns über die Frage, wer im Moment die Betriebskosten finanziert, das Wirtschaftsministerium oder das Innenministerium. Darüber lassen wir den Laden den Bach hinunter gehen! Wir sollten uns noch einmal genau überlegen, ob wir den Bayern die Möglichkeit überlassen, voranzugehen und das Know-how aus Niedersachsen abzuziehen.
Ich meine, darüber sollten wir im Ausschuss noch einmal diskutieren. Es ist ein weiteres Beispiel, das zeigt, wo wir uns früh engagieren und schneller sein müssen. Deswegen hoffe ich, dass wir am Ende trotzdem zu einer Beschlussfassung über diesen Antrag kommen, der im Sinne dessen liegt, was wir vorgeschlagen haben. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Wenzel. - Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht mehr vor. Ich schieße damit die Beratung. Wir kommen zur Ausschussüberweisung.
Der Ältestenrat empfiehlt, diesen Antrag zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr und zur Mitberatung an den Ausschuss für Haushalt und Finanzen zu überweisen. - Andere Vorstellungen sehe ich nicht. Dann ist das so beschlossen.
- Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn die Unterhaltungen tatsächlich auf ein erträgliches Maß gemindert würden. Lässt sich das machen, auch im hinteren Bereich?
- Können Sie die Unterhaltungen einstellen oder nach draußen verlagern? Das gilt natürlich auch für die Damen und Herren rechts von mir.
Tagesordnungspunkt 34: Erste Beratung: Landesbeauftragten für den Datenschutz in der Wahrnehmung seiner Aufgaben unterstützen - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen – Drs. 14/2857
Zur Einbringung dieses Antrags hat Frau Kollegin Stokar von Neuforn um das Wort gebeten. Sie bekommt es jetzt auch. Bitte schön!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vertrauen ist gut. Vertrauen kann allerdings nicht erzwungen werden, sondern Vertrauen muss wachsen. Das Vertrauen in das rechtsstaatliche Handeln kann nur wachsen - das ist eine ganz einfache Voraussetzung -, wenn die Instrumente der Kontrolle nicht nur akzeptiert werden, sondern auch als Bereicherung angesehen werden.
Mit unserem Antrag wenden wir uns ganz bewusst - auch ganz bewusst nach der Debatte im Innenausschuss - an die Fraktion der SPD. Ich bedaure sehr, dass ich gerade sie darauf hinweisen muss, dass der Landesbeauftragte für den Datenschutz von diesem Parlament gewählt wurde. Meine Damen und Herren, dieses Parlament hat mit einer Zweidrittelmehrheit entschieden, dass die Aufgabe des Datenschutzes in die Niedersächsische Landesverfassung aufgenommen wird.
Ich werde jetzt hier die juristische Debatte, die wir im Innenausschuss zu dem Vorgriff auf die Rasterfahndung geführt haben - ich bleibe bei meiner Auffassung, dass dieser Vorgriff auf die Rasterfahndung mehr als ein Missgriff gewesen ist -, nicht erneut eröffnen. Mit dem Antrag unserer Fraktion geht es darum, einmal darauf hinzuweisen, wie unangemessen der Innenminister, wie unangemessen der Pressesprecher des Innenministeriums auf eine ganz normale Aufgabenwahrnehmung durch den Landesbeauftragten für den Datenschutz reagiert haben.
schutz mehr als aus dem Lot geraten ist. Ich meine, dass es gerade in Krisenzeiten, gerade in Zeiten, in denen es um die Verschärfung von Sicherheitsgesetzen geht, ganz wichtig ist, dass die Aufgabenwahrnehmung durch den Datenschutzbeauftragten nicht diffamiert wird, wie Sie, Herr Innenminister, und Ihr Pressesprecher das gemacht haben, sondern dass die Aufgabenwahrnehmung unterstützt wird.
Ich meine, dass wir als Parlament es nicht widerspruchslos hinnehmen können, dass das Innenministerium dann, wenn der Datenschutzbeauftragte um Aufklärung bittet, 15 Tage mit einer Antwort wartet, dass das Innenministerium dann, wenn der Datenschutzbeauftragte eine fundierte Kritik äußert, mit Bemerkungen wie „an der Grenze der Lächerlichkeit“ oder „eine Kritik aus dem Bereich von Absurdistan“ reagiert. Mit einer solchen Form der Auseinandersetzung, die sich nahtlos in die populistischen Formulierungen einreiht, die der Bundesinnenminister Schily zum Datenschutz gebraucht hatte, mit einer solchen Form von Diffamierung missachten Sie nicht nur den Datenschutzbeauftragten, sie missachten auch das Parlament.
Meine Damen und Herren, zum Inhalt der Auseinandersetzung möchte ich nur zwei Bemerkungen machen. Nicht nur unangemessen, sondern völlig skandalös fand ich das Verhalten des Innenministeriums im Umgang mit dem afghanischen Studenten, der im Zuge dieses Vorgriffs auf die Rasterfahndung in Verdacht geraten war. Ich habe mir die Pressemeldung dazu sehr genau angesehen. Der Verdacht gegen den afghanischen Studenten, der in Niedersachsen Flugstunden genommen hatte, war bereits öffentlich ausgeräumt. Einen Tag vor der Sitzung des Innenausschusses zur Kritik des Datenschutzbeauftragten wurde in großer Aufmachung noch einmal über diesen Studenten berichtet, der in Verdacht geraten war. Dieser junge Mensch ist allein aus Gründen der Stimmungsmache vom Innenministerium in Angst und Schrecken versetzt worden. Ich meine, meine Damen und Herren, so etwas können wir hier nicht unbeanstandet durchgehen lassen.
Ich erwarte, dass unser Antrag zwei Dinge bewirkt: Ich erwarte, dass sich der Innenminister für die Entgleisung gegenüber dem Landesdatenschutzbeauftragten entschuldigt, und ich erwarte vom Parlament, dass es deutlich macht, dass wir uns entsprechend den Beschlüssen des Parlaments hinter den von uns gewählten Landesbeauftragten für den Datenschutz stellen
- das ist nicht unstrittig - und dass wir das Innenministerium auffordern, das ignorante Verhalten aufzugeben. Ich bin nicht bereit, hinzunehmen, dass das Innenministerium 15 Tage lang auf eine Beanstandung gar nicht reagiert und dann mit einer substanzlosen Diffamierung reagiert.
Ich meine, dieses Beispiel hat noch einmal deutlich gemacht, wie wichtig es ist, im Gesetzesverfahren nicht nur zu sichern, dass der Datenschutzbeauftragte beteiligt wird, sondern dass er unverzüglich beteiligt wird. Wenn Sie, nachdem dieser berühmte Erlass des 21. September dazu geführt hat, dass insgesamt 20 000 Einzeldaten an das Landeskriminalamt geliefert worden sind, auf die Bitte des Datenschutzbeauftragten, unterrichtet zu werden, reagiert hätten, dann hätten wir uns diese ganze Auseinandersetzung ersparen können.
Meine Damen und Herren, ich finde, wir haben einen Punkt erreicht, an dem das Parlament noch einmal deutlich machen muss: Dieses Parlament steht hinter dem Aufgabenbereich des Landesbeauftragten für den Datenschutz! - Danke schön.