Das ist die Basis, auf der wir diskutieren. Wenn Sie diese Liste haben wollen, kann ich sie Ihnen überreichen.
In dem Sinne sage ich: Wenn Sie es ehrlich meinen, liebe Freunde von der CDU, so müssen Sie zwei Nagelproben bestehen. Sind Sie bereit, mit uns gemeinsam eine Analyse zu erstellen? Und sind Sie ferner dazu bereit, Herr Schünemann, in die Kommission zurückzukehren, die sich mit den kommunalen Finanzen konkret befasst?
Wenn Sie in diese Kommission nicht zurückkehren, dann ist alles das, was Sie jetzt machen, nur noch eine Show in diesem Lande.
Herr Minister, ich bin bereit, Ihre Sorgen um die Situation der Kommunen ernst zu nehmen. Sie wissen aber so gut wie ich, dass der Hinweis auf die Kommission auf Bundesebene allenfalls nur eine mittelfristige Perspektive bietet. So schnell wird dort meiner Einschätzung nach nichts passieren. Die Revitalisierung der Gewerbesteuer hat erstmalig vor 15 Jahren in Programmen der Grünen gestanden. Daran sehen Sie, wie lange es dauert, bis sich eine so gute Idee durchsetzt.
Ich habe mich aber noch einmal zu Wort gemeldet, um Sie zu bitten, Ihre Sorgen in konkretes Handeln umzusetzen. Ich hatte es schon angesprochen. Sie können hier heute sagen, dass Sie in der nächsten Ausschusssitzung fortgeschriebene Zahlen der Verteilungssymmetrie vorlegen und aufgrund dieser Zahlen möglicherweise auch eine Neubewertung des kommunalen Finanzausgleichs vornehmen werden. Darüber hinaus haben Sie - was noch viel einfacher ist - heute die Möglichkeit, den Kommunen eine wesentliche Sorge zu nehmen und die aktuellen Sitzungen der Finanzausschüsse in den Gemeinden, Städten und Kreisen um die Hälfte zu verkürzen, wenn Sie hier und heute erklären, dass Sie auf eine Weitergabe der BEBBelastungen an die Gemeinden verzichten. Darum bitte ich Sie.
der die Spitzenverbände ausgezogen sind, weil sie alles nur als Showveranstaltung angesehen haben. Dort sitzen nur noch einige Ministerialbeamte unter sich und trinken Kaffee. Diese Kommission arbeitet aber nicht mehr ernsthaft; jedenfalls nicht mit den Betroffenen. Deshalb ist das, was Sie hier sagen, Makulatur. Wenn Sie eine Kommission einsetzen, müssen Sie schon mit den Spitzenverbänden reden, sie einbeziehen und auch ernst nehmen. Da sie sich nicht ernst genommen gefühlt haben, sind sie vor zwei Jahren ausgezogen. Ihre Kommission ist also geplatzt. Versuchen Sie jetzt also nicht, Legendenbildung zu betreiben.
Wir haben ganz klar dargestellt: eine Gemeindewirtschaftssteuer. Nennen Sie es, wie Sie wollen. Natürlich werden wir sie brauchen.
Dann zu Ihrer Behauptung, dass die Gewerbesteuereinbrüche zur Kohl-Zeit deutlich höher waren als heute. Gucken Sie sich doch einmal die kommunalen Haushalte an! So wie dort in den letzten drei Jahren die Gewerbesteuereinnahmen weggebrochen sind - und zwar quer durch das Land, bei den reichen Gemeinden und bei den armen Gemeinden -, können wir uns dort nur noch mit dem Anteil aus dem Aufkommen aus der Einkommensteuer so einigermaßen über Wasser halten. Dann können Sie doch nicht sagen, zur Kohl-Zeit ist das alles viel schlimmer gewesen. Schlimm ist es durch Ihre Steuergesetzgebung, schlimm ist es durch die Wirtschaftspolitik, die wir im Bund haben, die die Kommunen in die Knie zwingt, und schlimm ist es durch diese Landespolitik, die auch noch den kommunalen Finanzausgleich beschneidet. Alles drei kommt zusammen, und das zwingt die Kommunen in die Knie.
Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen zur Aktuellen Stunde liegen mir nicht vor. Die Aktuelle Stunde ist damit beendet.
Tagesordnungspunkt 2: 39. Übersicht über Beschlussempfehlungen der ständigen Ausschüsse zu Eingaben Drs. 14/3025 - Änderungsantrag der Fraktion der CDU - Drs. 14/3058 - Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 14/3059
Im Ältestenrat haben die Fraktionen wie immer vereinbart, dass die Eingaben, zu denen Änderungsanträge vorliegen, erst am Freitag beraten werden. Ich halte das Haus damit einverstanden, dass wir wieder so verfahren. - Dazu gibt es keine gegenteiligen Meinungen.
Ich rufe zunächst die Eingaben aus der 39. Eingabenübersicht in der Drucksache 3025 auf, zu denen keine Änderungsanträge vorliegen. Ich frage nach Wortmeldungen. - Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Beratung.
Wir kommen zur Abstimmung. Ich lasse über die Ausschussempfehlung zu den Eingaben in der Drucksache 3025 abstimmen. Wer der Ausschussempfehlung insoweit zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Bei einer Neinstimme ist das so beschlossen. - Vielen Dank.
Tagesordnungspunkt 3: Einzige (abschließende) Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über die Feiertage - Gesetzentwurf der Fraktion der SPD Drs. 14/2732 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für innere Verwaltung - Drs. 14/2828
Der Gesetzentwurf wurde am 27. September 2001 an den Ausschuss für innere Verwaltung zur Beratung und Berichterstattung direkt überwiesen. Berichterstatter ist der Kollege Buchheister. Er hat das Wort. Bitte schön!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In der Drucksache 2828 empfiehlt Ihnen der federführende Ausschuss für innere Verwaltung mit den Stimmen der Ausschussmitglieder der SPDFraktion und der Vertreterin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, den von der SPD-Fraktion ein
gebrachten Gesetzentwurf in unveränderter Fassung anzunehmen. Die Ausschussmitglieder der CDU-Fraktion haben sich bei drei Stimmenthaltungen gegen den Gesetzentwurf ausgesprochen.
Meine Damen und Herren, den Rest des Berichts gebe ich zu Protokoll. Namens des Ausschusses für innere Verwaltung bitte ich Sie, entsprechend der Empfehlung zu beschließen.
Der mitberatende Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr hat sich bei Stimmenthaltung des Ausschussmitgliedes der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der mitberatende Kultusausschuss bei Stimmenthaltung der der CDU-Fraktion angehörenden Ausschussmitglieder der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses angeschlossen.
Da der Gesetzentwurf im Vorwege an die Ausschüsse überwiesen worden ist, möchte ich Ihnen kurz seinen Anlass und seine Inhalte erläutern.
Der Gesetzentwurf dient zum einen der Umsetzung einer Entschließung des Bundestages vom 27. April 1998, in der den Bundesländern empfohlen wurde, die Öffnung von Videotheken auch an Sonn- und Feiertagen zu ermöglichen. Hintergrund dieser Entschließung ist eine bestehende Ungleichbehandlung hinsichtlich der Öffnungszeiten von Videotheken und Filmtheatern. Betreiber von Videotheken sind - ebenso wie Betreiber von Filmtheatern – verpflichtet, eine Filmförderabgabe zu leisten. Im Gegensatz zu den Filmtheatern war es den Videotheken bisher aber nicht erlaubt, sonn- und feiertags zu öffnen und ihre Unterhaltungsleistungen anzubieten. Um diese Ungleichbehandlung auszuräumen, soll den Videotheken daher ermöglicht werden, auch sonn- und feiertags zu öffnen. Diese Möglichkeit soll mit der Nr. 1 des Gesetzentwurfs geschaffen werden.
Daneben soll eine Gleichstellung von Lehrkräften mit anderen Beschäftigen erreicht werden. Bisher sind nach § 11 des Feiertagsgesetzes neben den Schülerinnen und Schülern auch die Lehrkräfte an den jeweiligen Feiertagen ihrer Religionsgemeinschaften vom Unterricht befreit. Angehörige von Religionsgemeinschaften, die in einem anderen Beschäftigungsverhältnis stehen, haben dagegen keinen Anspruch auf Dienstbefreiung. Um eine Gleichstellung von Lehrkräften und anderen Be
schäftigten zu erreichen, ist es notwendig, das Wort „Lehrkräfte“ in der gesetzlichen Regelung zu streichen. Eine solche Streichung sieht Nr. 2 des Gesetzentwurfs vor.
Im mitberatenden Kultusausschuss wurde insbesondere die Nr. 2 des Gesetzentwurfs diskutiert, über deren Inhalt jedoch Einvernehmen herrschte. Da zu Nr. 1 des Gesetzentwurfs im Zeitpunkt der Mitberatung eine Stellungnahme der Kirchen nicht vorlag, bat der Kultusausschuss den federführenden Ausschuss um erneute Beratung unter Berücksichtigung einer solchen Stellungnahme und schloss seine Mitberatung bei Stimmenthaltung der Ausschussmitglieder der CDU-Fraktion ab.
Gegenstand einer zweiten Ausschussberatung im federführenden Ausschuss war dann der Inhalt eines interfraktionellen Gesprächs mit den Kirchen, die Bedenken gegenüber den erweiterten Öffnungszeiten für Videotheken geltend gemacht hatten. Die Öffnung von Videotheken an Sonn- und Feiertagen gehöre nicht zu den Diensten und Angeboten, die im Interesse des Allgemeinwohls wirklich nötig seien. Auch würde eine Sonderregelung für Videotheken unweigerlich die Forderung nach der Zulassung weiterer Betriebe und Veranstaltungen an Sonn- und Feiertagen laut werden lassen und zu einer weiteren Aushöhlung des Feiertagsschutzes beitragen.
Bei drei Gegenstimmen und drei Stimmenthaltungen der Ausschussmitglieder der CDU-Fraktion vertrat der federführende Ausschuss aber mehrheitlich die Auffassung, dass diese Bedenken hinter den nach Auffassung der Ausschussmehrheit berechtigten Interessen der Videothekenbetreiber zurückstehen müssen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die heute zu beschließende Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über die Feiertage dient der Umsetzung einer Entschließung des Bundestages vom 27. April 1998, in der den Bundesländern empfohlen wurde, die Öffnung von Videotheken auch an Sonn- und Feiertagen zu ermöglichen. Diese Entschließung wurde 1998 mit
Hintergrund dieser Entschließung ist eine bestehende Ungleichbehandlung hinsichtlich der Öffnungszeiten von Videotheken und Filmtheatern. Betreiber von Videotheken sind - ebenso wie Betreiber von Filmtheatern - verpflichtet, eine Filmförderabgabe zu leisten. Im Gegensatz zu den Filmtheatern war es den Videotheken bisher aber nicht erlaubt, sonn- und feiertags zu öffnen und ihre Unterhaltungsleistungen anzubieten. Um diese Ungleichbehandlung auszuräumen, soll es den Videotheken ermöglicht werden, auch sonn- und feiertags zu öffnen. Entsprechende Gesetzesinitiativen werden auch in anderen Bundesländern diskutiert bzw. sind schon umgesetzt worden, zuletzt in Schleswig Holstein.
In einem interfraktionellen Gespräch mit den Kirchen sprachen sich diese gegen erweiterte Öffnungszeiten für Videotheken aus und sahen in der angestrebten Novellierung des Gesetzes über die Feiertage eine weitere Aushöhlung des Feiertagsschutzes.
Die Einhaltung der durch die Verfassung - Artikel 140 des Grundgesetzes - festgelegte besondere Zweckbestimmung der Sonn- und Feiertage muss durch gesetzliche Vorschriften hinreichend gesichert werden. Art, Umfang, Intensität und nähere Ausgestaltung des Feiertagsschutzes unterliegen dem gesetzgeberischen Ermessen. Dies findet seine Grenzen darin, dass einerseits der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage als Institution hinreichend geschützt sein müssen und dass andererseits die zum Schutz des Sonntags und der Feiertage getroffenen Regelungen nicht unverhältnismäßig sein dürfen. Der Einzelne darf an diesen Tagen nicht zu sehr, also nicht unverhältnismäßig, in seiner freien Lebensgestaltung behindert werden.
Unter Heranziehung dieser Grundsätze, meine Damen und Herren, erscheint die jetzt vorgesehene vorsichtige Lockerung des Feiertagsschutzes zugunsten der Öffnung von Videotheken vertretbar. Die Regelung, die eine Öffnung ab 13 Uhr, d. h. in jedem Fall außerhalb der Gottesdienstzeiten, zulässt, stellt den institutionellen Schutz der Sonnund Feiertage nicht in Frage. An eine Aushöhlung des Feiertagsgesetzes durch die Hintertür ist in keiner Weise gedacht, meine Damen und Herren.
darum, eine Gleichstellung von Lehrkräften mit anderen Beschäftigten zu erreichen. Dabei ist es notwendig, das Wort „Lehrkräfte“ in § 11 zu streichen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bitte Sie um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf und danke Ihnen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe es sehr bedauert, dass es im Innenausschuss nicht möglich gewesen ist, etwas genereller über dieses Feiertagsgesetz zu diskutieren und eventuell auch noch einige Paragrafen mehr zu verändern.
Meine Damen und Herren, ich glaube nicht, dass es so einfach ist, der Bevölkerung zu vermitteln, warum es zwar erlaubt ist, am Sonntag auch während der Gottesdienstzeiten Brötchen und Blumen zu kaufen, warum es aber bislang nicht erlaubt ist, nach dem Gottesdienst ein Video auszuleihen. Schließlich hat sich das Einkaufsverhalten am Sonntag schon durch die Umgestaltung der Bahnhöfe zu Einkaufszentren generell geändert.