Protokoll der Sitzung vom 26.06.2003

Außerdem haben Sie bei Ihrer Vorgehensweise etwas ganz Entscheidendes teilweise nicht aufgeführt, nämlich die Marschroute, auf der wir vorgehen.

Erstens. Wir werden jede Aufgabe daraufhin überprüfen, ob sie nicht auch abgeschafft werden kann. Das soll bei den meisten Aufgaben so sein.

(Beifall bei der FDP und der CDU)

Zweitens - es tut mir Leid, Frau Leuschner, da haben wir halt eine andere Meinung, aber die Bürger haben uns mehr zugetraut – werden wir sehen, was wir privat besser organisieren können. Das wird der zweite große Block der Aufgaben sein.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Dann werden wir schauen, welche Aufgaben übrig bleiben, und davon einen großen Teil kommunalisieren.

Professor Lennartz, ich muss ganz ehrlich sagen: Wenn es darum geht, Aufgaben an die Landkreise zu geben, sollten wir lieber mit dem Landkreistag reden und ihn fragen, ob sich die Landkreise das zutrauen, und nicht mit dem Städtetag oder dem Städte- und Gemeindebund. Wir glauben, die Landkreise können besser beurteilen, was sie können und was sie nicht können.

Sie malen hier das Schreckensbild an die Wand, dass CDU und FDP eine große Gebietsreform ausrufen wollten, dass sie neue Regionen bilden wollten und dass das alles vor Ort zu fürchterlichen Kämpfen führt. Aber da kann ich Sie beruhigen. Lesen Sie unseren Koalitionsvertrag! Darin haben wir uns ganz eindeutig zu den jetzigen Gebietskörperschaften bekannt. Wir wollen keine Gebietsreform, und eine solche ist auch nicht erforderlich; denn wir können über Kooperationen alles regeln, was geregelt werden muss.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Und nun dieses ominöse Nachkarten, die Aufgabenverlagerung könnte zu einer Belastung der Kommunen führen. - Wir haben sowohl in dem Koalitionsvertrag festgelegt als auch durch Innenminister Schünemann und Sonderstaatssekretär Meyerding mehrfach dargestellt bekommen, dass hier ganz eindeutig das Konnexitätsprinzip gewahrt wird. Wenn wir Aufgaben an die Kommunen verlagern, werden wir dies mit der erforderlichen Finanzausstattung tun. Keine Kommune muss vor dieser neuen Landesregierung Angst haben.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU - Werner Buß [SPD]: Haben sie aber! - Heike Bockmann [SPD]: Diese Lan- desregierung hat ja auch so viel Geld!)

Frau Leuschner, Sie haben Vergleiche zu anderen Ländern angestellt. Natürlich wird in anderen Bundesländern einiges anders gemacht - weil die Strukturen dort ganz andere sind. In BadenWürttemberg z. B. sitzen in den Kommunen auch noch Landesbeamte. Sie sollten Sonderstaatssekretär Meyerding vertrauen, der zugesichert hat, dass er sich die Verwaltungsreform von BadenWürttemberg genau daraufhin anschauen wird, ob er eventuell Elemente daraus in Niedersachsen mit einbringt oder nicht. Ich habe hier genau wie die FDP-Fraktion vollstes Vertrauen.

Mein letzter Punkt. Wir werden die Verwaltungsreform aber nicht nur bei den Bezirksregierungen durchführen, sondern die Verwaltungsreform ist umfassend. Herr Meyerding, ich bin gespannt, was bei unserem Vorschlag herauskommt, einmal zu prüfen, ob wir einige Bereiche der Bezirksregierungen mit in die Polizeireform einbringen können, was den Bereich der allgemeinen Gefahrenabwehr angeht. Dann bekommen wir nämlich eine Verwaltungsreform aus einem Guss, und das wird eine schöne Verwaltungsreform. - Vielen Dank.

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die erste Beratung, und wir kommen zur Ausschussüberweisung.

Der Ältestenrat hat Ihnen empfohlen, mit der federführenden Beratung dieses Antrages den Ausschuss für Inneres und Sport und mit der Mitberatung den Ausschuss für Haushalt und Finanzen sowie den Ausschuss für Rechts- und Verfassungs

fragen zu betrauen. Eben ist von der CDU-Fraktion noch der Antrag gestellt worden - das haben Sie vernommen -, auch den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und den ländlichen Raum mit diesem Antrag zu beschäftigen. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen! - Stimmenthaltungen? - Dann haben Sie einstimmig so beschlossen.

Wir kommen zu

Tagesordnungspunkt 40: Erste Beratung: Zusammenlegung der beiden Harzer Nationalparke - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 15/193

Erste Rednerin ist die Kollegin Frau Steiner. Frau Steiner, ich erteile Ihnen das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir Grünen unterstützen das Ziel, die beiden Nationalparke im Harz zu einem einzigen Nationalpark zusammenzulegen. Das ist ein Schritt, der längst überfällig ist und der auch in den letzten Jahren schon überfällig war.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wir schlagen Ihnen aber auch vor, die Naturparke im Harz diesem Projekt zuzuschlagen. Der gesamte Naturraum Harz muss insgesamt unter das Markendach „Harz“, und gleichzeitig muss der Harz als Kulturraum mit seiner über 1 000-jährigen Bergbaugeschichte, den UNESCO-WelterbeStädten Goslar und Quedlinburg, seinen reichen Traditionen und Besonderheiten gemeinsam präsentiert werden.

(Vizepräsidentin Silva Seeler über- nimmt den Vorsitz)

Das vorrangige Ziel bei der Zusammenlegung der Nationalparke muss eine Stärkung des Naturschutzes sein. Wir müssen mit der Zusammenlegung internationalen und europäischen Anforderungen an Ausstattung und Organisation von Nationalparken und von Natura-2000-Gebieten in hohem Maße gerecht werden. Noch immer - ich erinnere Sie daran - steht die internationale Anerkennung der beiden Nationalparke aus. Kurzum: Der Mehrwert der Zusammenlegung für den Naturschutz im neu

en Nationalpark muss deutlich erkennbar werden. Das wird dann auch die internationale Anerkennung des Nationalparks befördern.

Großprojekte der Besucherinformation wie das Projekt „WildTiernis“ sind nach unserer Auffassung im Harz nicht weiter zu verfolgen, weil sie reine Niedersachsen-Planungen sind. Stattdessen sollen Besucherinformation und ansprechende Betreuung mit den notwendigen Einrichtungen neu konzipiert werden. Naturschutz und Tourismus müssen bei der Besucherbetreuung zusammenarbeiten.

Wenn Sie die Wochenendausgabe der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung gelesen haben, ist Ihnen vielleicht aufgefallen, dass im Biosphärenreservat Nördlicher Pfälzer Wald/Vogesen heute Deutschlands erster Baumwipfelpfad eröffnet wird. Das ist eine Einrichtung, bei der die Baumkronen mittels Seilbrücken verbunden werden und bei der es Besucherkanzeln gibt. Dieser Baumwipfelpfad ist nicht etwa für Eichhörnchen bestimmt, sondern für Kinder, Jugendliche und auch Erwachsene. Es ist jetzt schon klar, dass das ein Besucherknüller wird.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wenn ich ehrlich bin, macht mich das neidisch. Warum entwickelt der Harz nicht solche Angebote?

Meine Damen und Herren, eine Zusammenlegung und Aufwertung der Nationalparke werden die regionale Entwicklung befördern. Ziel muss es sein, den neuen Nationalpark und die Naturparke gemeinsam als Tourismusmagneten zu profilieren. Gerade für ein junges Besucherpublikum, das der Harz dringend gewinnen muss, sind speziell im Bereich des Naturparks die Angebote etwa für Natursport und für junge Familien auszubauen. Mountainbike, Klettern, Erlebnispfade für Kinder es gibt viele Möglichkeiten, die Angebotspalette zu erweitern.

Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass die Konkurrenz der Mittelgebirgsnationalparke in nächster Zeit stark zunehmen wird. Bereits für Dezember 2003 will die Hessische Landesregierung die Ausweisung des neuen Nationalparks Kellerwald abschließen. Nordrhein-Westfalen bereitet mit Hochdruck die Einrichtung eines Nationalparks in der Eifel vor. Ich sage Ihnen: Wir müssen uns für den Harz warm anziehen, um in dieser Konkurrenz als

touristischer Anziehungspunkt bestehen zu können.

Auch die Landesregierung muss entscheidende Schritte in Richtung Stärkung des Zielgebiets Harz unternehmen. Wir wissen, dass der Harz auch zehn Jahre nach der Wende immer noch davon geprägt ist, dass Gemeinden ihre touristischen Aktivitäten einzeln vermarkten, statt sie im Rahmen eines Konzepts und im Pack anzubieten. Gerade in diese Richtung müssen die Tourismusmarketinggesellschaft und die Landesregierung stärker anschieben.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Mit dem Pfund Nationalpark Harz kann Niedersachsen noch ganz anders wuchern als bisher. Die Tourismusbetriebe brauchen die schlagkräftige gemeinsame Vermarktung der Angebote und Attraktionen des Natur- und Kulturtourismus in der Region. Insofern ist unser Antrag unserer Meinung nach eine Präzisierung dessen, was man in der Zusammenlegungsdiskussion beachten sollte. Es ist müßig, sich jetzt darüber zu streiten, wo endgültig der Sitz der Nationalparkverwaltung sein sollte. Wichtig ist jetzt erst einmal, die Kriterien und die Struktur für den neuen Nationalpark zu entwickeln und vorzugeben. Das wollen wir mit unserem Antrag befördern. - Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Jetzt erteile ich der Abgeordneten Somfleth das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Zusammenlegung der beiden Harzer Nationalparke ist seit Jahren gemeinsames Anliegen der im Landtag vertretenen Fraktionen. Dass die neue Landesregierung dieses Vorhaben weiter verfolgen wird, können wir nur begrüßen. Wir wünschen ihr die notwendige Fortune, dieses Vorhaben zu einem glücklichen Ende zu führen. Schon in der Verordnung für den Nationalpark Harz aus dem Jahr 1993, die wortgleich in das Nationalparkgesetz für den Harz übernommen worden ist, heißt es in Artikel 2 § 19:

„Mit der Nationalparkverwaltung Hochharz in Sachsen-Anhalt ist eine enge Zusammenarbeit mit dem Ziel

einer einheitlichen Vorgehensweise in beiden Schutzgebieten anzustreben.“

Während der gemeinsamen Kabinettssitzung im September 1999 in Magdeburg wurde dieser Beschluss noch einmal bekräftigt, dass eine Zusammenführung beider Nationalparke angestrebt wird, da sowohl in Niedersachsen also auch in SachsenAnhalt unbestritten ist, dass mit den Nationalparken Harz und Hochharz ein wichtiger Beitrag zum Erhalt der biologischen Vielfalt und zum Schutz einer der schönsten Landschaftsräume im Herzen Deutschlands geleistet wird und sie außerdem wegen ihrer hohen Attraktivität für Erholung und Tourismus für die regionale Entwicklung des länderübergreifenden Lebens- und Wirtschaftsraumes Harz eine bedeutsame Rolle spielen.

Die Umsetzung dieses bilateralen Vorhabens hat sich im Detail aber als ziemlich schwierig erwiesen. Wenn Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von Bündnis 90/Die Grünen, diesem gemeinsamen Anliegen mit Ihrem Entschließungsantrag nun neuen Drive verleihen und der Landesregierung Tipps bzw. Grundsätze für die weiteren Verhandlungen mit Sachsen-Anhalt mit auf den Weg geben wollen, dann können wir das per se zunächst einmal begrüßen. Dies gilt - das können Sie sich vorstellen, Frau Steiner - ohne Einschränkung für die Nrn. 5 und 6 und mit Abstrichen auch für die Nrn 1 und 2, obwohl einige der dort erhobenen Forderungen in der Zwischenzeit schon umgesetzt worden sind.

Zu Nr. 3 möchte ich anmerken, dass eine Verknüpfung der mit der Zusammenlegung der Nationalparke verbundenen Probleme mit einer möglichen Zusammenlegung der beiden Naturparke im Harz einer raschen Erreichung des angestrebten Zieles eher nicht dienlich ist; denn Sie wissen ja, Frau Steiner, dass Träger der Naturparke nicht die Länder, sondern die Kommunen sind. Von daher muss die Zusammenführung behutsam und sukzessive vorgenommen werden. Diese beiden Vorhaben sollten meiner Meinung nach nicht aneinander gekoppelt werden.

(Dorothea Steiner [GRÜNE]: Deshalb muss man da ja auch Überzeugungs- arbeit leisten!)

- Ohne Frage.

Was die Nr. 4 angeht, so wird es Sie nicht überraschen, wenn ich sage, dass wir bezüglich des Projektes „WildTiernis“ nicht mit Ihnen übereinstim

men. Wir sehen das anders. Schon während der Planungsphase des Nationalparks wurde überlegt, dort ein großes sowohl wildtierbiologisch als auch wildtierpädagogisch innovatives Wildtiergehege einzurichten. Dieses soll am nördlichen Harzrand, im Unteren Simmerwald, also außerhalb des Nationalparks, aber in enger Verzahnung mit dem Nationalpark, entstehen. Wenn Sie für Ihren Entschließungsantrag eine möglichst breite Zustimmung erzielen wollen, dann sollten Sie noch einmal darüber nachdenken, ob die Nr. 4 in Ihrem Entschließungsantrag zwingend enthalten sein muss.

Um einer Legendenbildung vorzubeugen, Frau Steiner, möchte ich abschließend auf Folgendes hinweisen: Wenn Sie in der Begründung Ihres Antrages schreiben, dass Niedersachsen bei seinem Nachbarn Sachsen-Anhalt in der Schuld stehe, weil es Niedersachsen war, das seinerzeit die Planungen für ein gemeinsames Nationalparkzentrum im Eckertal torpediert und zu Fall gebracht hat, dann muss ich dem vehement widersprechen; denn in einem Protokoll über einen gemeinsamen Beschluss der Kabinette von Niedersachsen und Sachsen-Anhalt heißt es - ich zitiere jetzt wörtlich -:

„Das geplante gemeinsame Nationalparkzentrum im Eckertal kann aufgrund der angespannten Haushaltslagen in beiden Ländern zunächst nicht realisiert werden.“

Es ist also nicht so, dass sich Niedersachsen irgendwie schuldig gemacht hat. Wir stehen auch Sachsen-Anhalt gegenüber nicht in einer Schuld.

Meiner Meinung nach war es unnötig, hier auch wieder Ressentiments hochkochen zu wollen. Wenn Sie darauf verzichten und berücksichtigen, dass wir im Ausschuss über die einzelnen Punkte noch diskutieren, können Sie meiner Einschätzung nach mit einer breiten Zustimmung zu Ihrem Antrag rechnen. - Schönen Dank.