Protokoll der Sitzung vom 26.06.2003

Die wichtigste Aussage für das Gesundheitsdienstgesetz ist, dass das Land die Unterstützung und Beteiligung der niedersächsischen Kommunen an der Gesundheitsberichterstattung als notwendig, ja unerlässlich zur Problemerkennung ansieht.

Ich vertraue auch darauf, dass sich die Erkenntnis durchsetzt, dass von allen Partnern getragene Gesundheitsziele angestrebt werden müssen. Das meine ich mit Stärkung der Selbstverantwortung des ÖGD, meine Damen und Herren. Die Kommunen sind die zentralen Partner bei diesem komplexen Gesetzgebungsverfahren. Nur gemeinsam mit ihnen kann es gelingen, den öffentlichen Gesundheitsdienst auch landesrechtlich auf eine moderne Grundlage zu stellen.

In den nächsten Tagen werden die ersten Vorgespräche auf der Grundlage der Eckpunkte stattfinden. Wir wollen dem Landtag den Gesetzentwurf Anfang 2004 zuleiten. Ich meine, dass es dazu eine breite grundsätzliche Zustimmung geben kann. Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Jetzt hat Herr Dr. Winn das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben im Jahr 2001 schon relativ ausführlich, fast in Form von Grundsatzerklärungen, über dieses Thema diskutiert. Es würde sich durchaus lohnen, diese Reden einmal nachzulesen.

Wir haben in den letzten Jahren den hohen Wert des Öffentlichen Gesundheitsdienstes bei der Bewältigung von Krisensituationen kennen gelernt. Ich habe bei den Anträgen immer den Eindruck gehabt, als ob er heutzutage nicht mehr funktionieren würde. Aber er funktioniert gerade bei der Organisation der Vorbereitung zur Abwehr bioterroristischer Attacken - ich denke dabei an diese Panikmeldungen über Milzbrand und Pocken - sowie bei den Maßnahmen zur Ausbruchvermeidung der neuen Infektionskrankheit SARS oder bei dem Management von umweltbedingten Gefahrensituationen, wie bei Unfällen von Gefahrguttransporten auf Straße oder Schiene, oder bei der Untersuchung von tatsächlichen oder vermeintlichen Krebshäufungen.

Neben diesen Feuerwehrfunktionen im Dienste der Gesundheit arbeitet der Öffentliche Gesundheitsdienst jedoch auf vielen weiteren Feldern, die wir im täglichen Leben oft gar nicht wahrnehmen. Wenn wir Wasser aus der Wasserleitung trinken, bedenken wir nicht, dass der Öffentliche Gesundheitsdienst durch seine regelmäßigen Kontrollen dafür sorgt, das dies hygienisch unbedenklich ist. Wenn wir in Binnenseen, Flüssen oder sogar im Meer baden, garantiert der Öffentliche Gesundheitsdienst durch regelmäßige Untersuchungen die Unbedenklichkeit dieser Badestellen.

In vielen umweltmedizinischen und sozialpolitischen Fragen arbeitet der Öffentliche Gesundheitsdienst präventiv so erfolgreich, dass die Probleme häufig bereits im Vorfeld gelöst werden können. So werden vor allem im Rahmen der Präventivund Sozialmedizin Angebote gemacht, die speziell auf Randgruppen zugeschnitten sind.

Das heißt, neben dem notwendigen akuten Eingreifen bei einer gesundheitlichen Notsituation der Bevölkerung arbeitet der Öffentliche Gesundheits

dienst in Niedersachsen auf vielen anderen Feldern des Gesundheitsschutzes. Aber - das ist auch schon mehrfach gesagt worden - er arbeitet auf einer gesetzlichen Grundlage, die noch aus den 30erJahren stammt, also aus dem Beginn der Nazizeit, die aber natürlich inzwischen durch viele andere Gesetze verändert und ergänzt worden ist.

In den 70er-, 80er- und 90er-Jahren, zuletzt in der Koalitionsvereinbarung von Rot-Grün, war dieses Ziel schon abgesteckt, der Arbeit des Öffentlichen Gesundheitsdienstes eine zeitgemäße und funktionelle gesetzliche Grundlage zu geben; aber die Versuche der einzelnen Landesregierungen sind gescheitert.

Dies soll nun mit dem neuen Gesetz für den Öffentlichen Gesundheitsdienst in Niedersachsen endlich erreicht werden. Ich meine, darüber ist Konsens vorhanden. Das haben wir auch schon im Jahr 2001 im Ausschuss einvernehmlich erklärt.

Den niedersächsischen Kommunen sollen mit diesem Gesetz keine neuen finanziellen Bürden aufgeladen werden. Aber das, was in den letzten Jahren trotz vieler widriger Umstände im Öffentlichen Gesundheitsdienst erreicht wurde, darf natürlich auch nicht zunichte gemacht werden, vor allem dann, wenn es langfristig hohen gesundheitspolitischen Wert und auch gesundheitlich-ökonomischen Nutzen hat.

(Unruhe)

Herr Dr. Winn, warten Sie einen Augenblick. Es wäre nett, wenn auch die CDU-Kollegen zuhören würden.

Natürlich. - Ich darf Ihnen ein Beispiel hierfür anführen. Die Gesundheitsberichterstattung ist die wesentliche Grundlage für die Festlegung von Gesundheitszielen sowie für deren Evaluation. Das ist das besonders Wichtige. Wir alle wollen klare und erreichbare Gesundheitsziele, damit die knappen Mittel dort gezielt eingesetzt werden können, wo sie am dringendsten benötigt werden. Eine Gesundheitsberichterstattung ist aber mehr als eine Datensammlung durch das Statistische Landesamt. Sie kann nur durch eine konsequente Erfassung der Daten bestimmter Altersgruppen, z. B. auch aus dem Sozialbereich, erfolgreich sein.

Die Schuleingangsuntersuchungen, die in der Mehrzahl der Städte und Landkreise in Niedersachsen noch immer durchgeführt werden, sind eine optimale Erfassung des Gesundheitszustandes einer wichtigen Bevölkerungsgruppe, nämlich unserer Kinder, die gleich zwei Vorteile hat, wie die Veröffentlichung des ersten Kinder- und Jugendgesundheitsberichtes in Niedersachsen im vergangenen Jahr gezeigt hat.

Zum einen: Die kleinräumigen Erfassungen lassen kleinräumige Aussagen über den Gesundheitszustand der Kinder zu, z. B. über den erhöhten Bedarf an Sprachförderung in Stadtteilen mit Migrantenkindern. Die hierbei durchgeführten Erhebungen kommen insbesondere sozial Schwachen und deren Kindern zugute, da diese die seitens der Krankenkassen angebotenen Maßnahmen in erhöhtem Maße nicht wahrnehmen bzw. öffentlicher Förderung bedürfen.

Zum anderen können durch die individuelle Beratung der Schulanfänger auch individuelle Probleme erkannt und angegangen werden. Dies bedeutet, dass diese Beratung gerade im Hinblick auf die Schulfähigkeit der Kinder einen hohen Stellenwert hat.

(Beifall bei der CDU)

Ohne gute und valide Daten von der Kommunalebene können daher durch die kommunalen Politiker weder gezielte Maßnahmen ökonomisch sinnvoll durchgeführt werden noch kann deren Erfolg bewertet werden. Ohne gute und valide Daten von der Kommunalebene kann es aber auch keine validen Daten auf der Landesebene und keine daraus abzuleitenden Optionen hinsichtlich von Förderschwerpunkten durch das Land geben.

Wesentlich bei der Diskussion über die Gesundheitsberichterstattung ist, dass es bereits ein funktionierendes System der Gesundheitsberichterstattung sowohl auf Landesebene als auch auf kommunaler Ebene gibt. Die Aufrechterhaltung dieses Systems muss keine zusätzlichen Kosten verursachen. Es ermöglicht langfristig sogar Einsparungen, da es politische Entscheidungen fördert, die auf validen Daten beruhen. Vorhandene Mittel können effizienter eingesetzt werden. Neue Schwerpunktsetzungen von Zuwendungen werden durch sie erst ermöglicht.

Es gibt natürlich die Frage - das will ich auch gar nicht verneinen -, welche hoheitlichen Kernaufgaben der Öffentliche Gesundheitsdienst heute noch

übernehmen muss. Natürlich ist da Kreativität gefragt. Wir werden bei den Beratungen auch sehen, welche Vorstellungen wir im Einzelnen entwickeln und welche wir um- und durchsetzen können.

Gesundheitskonferenzen, vor allen Dingen auf kommunaler Ebene, sind ein absoluter Irrweg. Nach Auffassung vieler sind das nur Quasselbuden. Das führt uns nicht weiter.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir alle wollen durch ein modernes Gesundheitsdienstgesetz das wichtige Funktionieren des Öffentlichen Gesundheitsdienstes erhalten oder sogar noch besser fördern, damit wir auch in Zukunft in Niedersachsen sowohl in Krisensituationen als auch im normalen Alltag die Gesundheit unserer Bevölkerung gut gesichert wissen.

Mit dem SPD-Antrag sind wir in relativer Nähe dieses Ziels; wir haben das ja auch in der vergangenen Legislaturperiode entsprechend beraten. Bei dem Antrag der Grünen habe ich einige Schwierigkeiten, wie Sie vermuten können. Den Rest machen wir in der Beratung im Ausschuss. - Danke.

(Beifall bei der CDU)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Wir kommen jetzt zur Ausschussüberweisung für beide Tagesordnungspunkte.

Der Ausschuss für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit soll sich mit beiden Anträgen federführend beschäftigen, mitberatende Ausschüsse sollen der Ausschuss für Inneres und Sport sowie der Ausschuss für Haushalt und Finanzen sein. Wer das so beschließen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Dann ist das so beschlossen.

Wir kommen jetzt zu

Tagesordnungspunkt 44: Erste Beratung: Aufhebung der Container-Sperrklausel für den Cuxhavener Hafen - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 15/203

Die Grünen haben gesagt, dass dieser Antrag ohne Beratung direkt an den Ausschuss überwiesen werden soll. Federführend soll sich der Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr mit diesem Antrag beschäftigen, mitberatend der Unterausschuss „Häfen und Schifffahrt“. Wer das beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? Das ist nicht der Fall.

Dann wünsche ich Ihnen nach diesem anstrengenden Tag einen schönen Abend.

Schluss der Sitzung: 19.13 Uhr.