Kürzlich hat Finanzminister Hartmut Möllring, der seit Herbst 2001 Mitglied des Aufsichtsrates und vom 22. April 2002 bis Ende März 2003 Aufsichtsratsvorsitzender der Hildesheimer MuseumsGmbH war, die Ablösung der Museumschefin gefordert. Die Eröffnungsgala, so Möllring in der HAZ vom 11. Juni 2003, sei „gründlich vergeigt worden“. Unklar bleibt aber, warum Möllring jede Mitverantwortung für das Fiasko ablehnt und die Schuld allein auf die Museumschefin abschiebt.
Das renommierte Roemer- und Pelizaeus-Museum wurde in der Vergangenheit auch vom Land finanziell gefördert. Auch vor diesem Hintergrund hat das Land ein großes Interesse an einer lückenlosen Aufklärung der Verwendung von Steuergeldern. Von Interesse ist aber insbesondere auch der Beitrag des Finanzministers bei der Aufklärung der Hildesheimer Vorgänge.
Laut Gesellschaftervertrag der Hildesheimer Museums-GmbH hat der Aufsichtsrat die Geschäftsführung zu überwachen. Außerdem entscheidet der Aufsichtsrat über Maßnahmen, die über den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb hinausgehen. Offensichtlich haben der Aufsichtsrat und sein Vorsitzender bei der Wahrnehmung dieser Pflichten versagt. Zudem wurde die Aufklärung des Vorgangs behindert. Erst ein Gerichtsverfahren des Steuerzahlerbundes brachte einen Teil der Zahlen ans Licht der Öffentlichkeit.
1. Mit welcher Summe wurde das Roemer- und Pelizaeus-Museum in den letzten zehn Jahren vom Land finanziell unterstützt?
2. Haben sich die Landesregierung bzw. das Innenministerium in ihrer Funktion nach §§ 128 und 129 NGO über den Vorgang in Hildesheim unterrichten lassen?
3. Beabsichtigt die Landesregierung, bei der Roemer- und Pelizaeus-Museum Hildesheim GmbH und bei der Service-GmbH des Roemer- und Pelizaeus-Museums eine Sonderprüfung des Prüfberichts über die Prüfung des Jahresabschlusses bei privatrechtlichen Unternehmen nach § 124 NGO analog den Kriterien für die Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben nach § 123 NGO vorzunehmen? - Vielen Dank für das Zuhören.
Zu Frage 1: Landesmittel für Projekte in nichtstaatlichen Museen werden grundsätzlich für nachhaltig wirkende strukturelle Maßnahmen nach qualitativer Begutachtung durch den Museumsverband Niedersachsen und nach Haushaltslage vergeben. Die finanzielle Förderung des Landes für das Roemer- und Pelizaeus-Museum betrug in den Jahren 1994 bis 2001 im Wesentlichen für Baumaßnahmen insgesamt 5 763 750,19 Euro.
Wenn Sie wünschen, kann ich Ihnen auch die einzelnen Maßnahmen vorlesen; ich glaube aber, dass ich Ihnen das auch in Kopie geben kann.
Zu Frage 2: Sowohl die Roemer- und PelizaeusMuseum Hildesheim GmbH (Museumsgesell- schaft) als auch die Roemer- und PelizaeusMuseum Hildesheim Service-GmbH unterliegen als Eigengesellschaft der Stadt Hildesheim nicht der Kommunalaufsicht. Deshalb konnte sich die Landesregierung durch das Innenministerium als oberste Kommunalaufsichtsbehörde und durch die Bezirksregierung als Kommunalaufsichtsbehörde über den Vorgang in Hildesheim nicht unterrichten lassen.
Zu Frage 3: Das Kommunalprüfungsamt bei der Bezirksregierung Hannover prüft die Jahresabschlüsse der Roemerund Pelizaeus-Museum GmbH und der Roemer- und Pelizaeus-Museum Service-GmbH im Rahmen des § 124 Abs. 1 Satz 1 NGO nach den für Eigenbetriebe geltenden Vorschriften. Diese Dienststelle hat am 20. Januar 2003 die unmittelbare Beauftragung einer Wirtschaftsprüfungsund Steuerberatungssozietät durch das Roemer- und Pelizaeus-Museum zugelassen. Der Auftrag zur Pflichtprüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2002 wurde für die Museums-GmbH am 22. Januar 2003 und für die Service-GmbH am 30. Januar 2003 erteilt.
von neun Monaten nach Ende des Geschäftsjahres abgeschlossen sein. Somit ist in absehbarer Zeit mit der Vorlage der Prüfungsberichte und deren Erörterung in einer Schlussbesprechung zu rechnen. Inhalt der Prüfung können auch verlustbringende Geschäfte und die Ursachen der Verluste sein, wenn sich diese Geschäfte und die Ursachen nicht nur unerheblich auf die Vermögens- und Ertragslage des Unternehmens ausgewirkt haben.
Der Kommunalaufsichtsbehörde ist gemäß § 124 Abs. 1 NGO eine Ausfertigung des Prüfberichtes zu übersenden. Eine Sonderprüfung ist § 124 NGO nicht vorgesehen und, weil nicht möglich, natürlich auch nicht beabsichtigt. Das Kommunalprüfungsamt kann allerdings eigene Feststellungen zu dem Ergebnis der Jahresabschlussprüfung treffen und in einem abschließenden Vermerk, im so genannten Feststellungsvermerk, gemäß § 32 Abs. 1 i. V. m. § 29 Eigenbetriebsverordnung aufnehmen. Ob es dazu kommt, bleibt abzuwarten. Wie gesagt: Neun Monate nach Jahresabschluss muss der Bericht vorgelegt werden. Dann werden wir sehen, was die Kommunalaufsicht dazu zu sagen hat. - So weit zur Beantwortung. Vielen Dank.
Herr Minister Schünemann, welche Schritte hat nach Kenntnis der Landesregierung der Aufsichtsrat der Hildesheimer Museums-GmbH unternommen, um die Ursachen für diese vergeigte Gala aufzuklären?
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Da Herr Schünemann weder dem Hildesheimer Rat noch dem Aufsichtsrat angehörte, erlauben Sie mir, dass ich auf diese Frage antworte, für die ich ausgesprochen dankbar bin, weil ich das jetzt alles so darstellen kann, wie Sie es auch wünschen.
(Zuruf von Heidrun Merk [SPD] - Gegenruf von Bernd Althusmann [CDU]: Frau Merk, vielleicht halten Sie sich mal aus den Regierungsge- schäften heraus!)
Sie kennen doch das Spiel Stille Post: Wenn einer dem anderen etwas erzählt und wenn der es dem Nächsten sagt, kommt hinterher immer etwas anderes heraus, als wenn Sie gleich den Ersten fragen.
Herr Wenzel hat Anspruch darauf, von der Landesregierung die Antwort zu bekommen, die er erfragt hat. Das steht doch in der Verfassung, Frau Kollegin.
Als ehemaliges Aufsichtsratsmitglied der Roemerund Pelizaeus-Museum Hildesheim GmbH unterliege ich der Verschwiegenheitspflicht. Danach bin ich verpflichtet, über vertrauliche Angaben und Geheimnisse der Gesellschaft, namentlich Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse, die mir durch meine Tätigkeit als Aufsichtsratsmitglied bekannt geworden sind, Stillschweigen zu wahren. Angesichts der massiven und völlig unzutreffenden Angriffe auf meine Person im Zusammenhang mit der Ausübung meines Aufsichtsratsmandates bin ich aber davon überzeugt, dass ich an dieser Stelle folgende Angaben machen darf, da sie mich auch selbst betreffen.
Zunächst möchte ich korrigieren. Ich habe das erste Mal an einer Aufsichtsratssitzung am 18. März 2002 teilgenommen. In dieser Aufsichtsratssitzung sind die Kostenkalkulation und das vorgesehene Defizit der Ausstellung Napoleon erläutert worden. Es gab eine Kalkulation der Ausstellung Napoleon Bonaparte, die auswies: Eröffnung, Kosten VIP-Personenkreis, 100 Personen, 25 000 Euro. Auf der Einnahmenseite: aus Eröffnung VIP-Personen 50 000 Euro. Es sollte also ein Gewinn von 25 000 Euro erzielt werden.
Die nächste Aufsichtsratssitzung hat am 22. April 2002 stattgefunden. In ihr wurde dann über die Ausstellung Napoleon Bonaparte detaillierter Auskunft gegeben. Laut Protokoll hat es nur einen Nachfrager zu den Kosten gegeben, nämlich - ich zitiere wörtlich -:
... , dass für eine besondere VIPEröffnung z. B. für Firmen Einnahmen in Höhe von 50 000 Euro eingeplant seien.
Die von Frau Dr. Vassilika konzipierte Ausstellung Napoleon auf der Basis des vorgelegten Finanzierungskonzepts werde durch den Aufsichtsrat einstimmig unterstützt.“
Es lag auch hier eine Kostenkalkulation vor: eine Einnahmekalkulation von 50 000 Euro und eine Ausgabekalkulation von 25 000 Euro. Dies ist einstimmig so beschlossen worden.
Es hat dann am 2. August 2002 eine Sitzung gegeben, in der nur eine allgemeine Diskussion stattfand.
Am 27. August hat es unmittelbar vor der Ausstellungseröffnung eine Aufsichtsratssitzung gegeben. Dazu gibt es einen Brief. - Da war ich Aufsichtsratsvorsitzender. - Es hat die Geschäftsführerin der Einladung ein Schreiben beigefügt, aus dem ich teilweise zitieren möchte:
„Ich möchte diese Gelegenheit nutzen, Sie darüber in Kenntnis zu setzen, dass diese Aufsichtsratssitzung gegen meinen ausdrücklichen Wunsch und nicht in gegenseitigem Einvernehmen anberaumt wird.
Leider hat sich der Vorsitzende des Aufsichtsrats dieser Bitte und meinen Argumenten verschlossen und bestand darauf, zu dem von ihm genannten Termin einzuladen.“
es zu Kostenüberschreitungen kommt. Da habe ich gedacht: Da lädst du mal ein. - Sie hat mich eine halbe Stunde angerufen, hat mich ziemlich angeschrien, zum Schluss habe ich gesagt: Laden Sie bitte ein! - Das hat dann diese Folge gehabt.
„Herr Möllring fragte nach den unterschiedlichen Einladungen für die Gala am 04.10. und die Ausstellungseröffnung am 05.10. und nach der Liste der prominenten Gäste. Frau Dr. Vassilika erläuterte die Vorbereitungen zur Gala und zur Ausstellungseröffnung. Der Eintritt zur Gala sei von 500 Euro pro Paar auf 100 Euro pro Person herabgesetzt worden, da dieser Preis realistischer sei. Da ein Sponsoring mit verschiedenen Firmen nicht zustande gekommen und keine finanzielle Unterstützung vonseiten der Stadt erfolgt sei, habe sie sich entschlossen, mit UNICEF zusammenzuarbeiten, und für die Akquirierung der Prominenten seien VIP-Kontakter eingesetzt worden.
Herr Bartau erklärte, dass ein Defizit der Ausstellungsgala durch drei Artand-Dinner-Veranstaltungen während des Ausstellungszeitraums ausgeglichen werden solle.“
Dann hat es eine weitere Sitzung während der Ausstellung gegeben. Darüber ist dabei nicht gesprochen worden, sondern nur über die zurückgehenden Besucherzahlen. Danach hat es eine weitere Aufsichtsratssitzung am 26. November gegeben, in der auch keine Abrechnung vorgelegen hat.
Am 11. Februar hat es eine Aufsichtsratssitzung gegeben, in der mitgeteilt wurde, dass das Defizit mit 101 000 Euro entsprechend hoch war. Das ist eben zitiert worden. Ich kann hinzufügen, es sind noch weitere 7 000 Euro für diese Gala ausgegeben worden, und die Einnahme war entsprechend gering.