derführenden Ausschuss haben sich für den Erhalt der derzeit noch geltenden Bestimmung ausgesprochen, die eine Mehrheit von zwei Dritteln vorsieht.
Ein Punkt, der zu ausführlicher Diskussion im federführenden Ausschuss Anlass gegeben hat, ist die Änderung des § 42, der nach geltendem Recht mit „Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte“ überschrieben ist. Nach dem Gesetzentwurf soll es zukünftig nur noch eine Gleichstellungsbeauftragte geben. Die Ausschussmitglieder der Oppositionsfraktionen sehen in dieser Einschränkung ein falsches gesetzgeberisches Signal und lehnen die Änderung dieser Vorschrift insgesamt ab. Sie kritisieren in diesem Zusammenhang auch, dass die bisherigen Rechte der Gleichstellungsbeauftragten mit dem Gesetzentwurf reduziert würden. Die Ausschussmitglieder der Regierungsfraktionen sind demgegenüber der Auffassung, die Neuregelung schaffe flexible Instrumente der Förderung, die im Einzelfall von größerer Wirksamkeit sein könnten.
Schließlich möchte ich Sie noch auf eine Empfehlung zur Änderung des Gesetzentwurfs aufmerksam machen, die sich zu § 54 in der Nr. 50/1 findet. Es geht um Regelungen, die die Hochschule Vechta betreffen. Die aufgrund eines Änderungsvorschlages der Regierungsfraktionen neu aufgenommenen Bestimmungen berücksichtigen bereits Inhalte, die zwischen dem Heiligen Stuhle und dem Land Niedersachsen erst kürzlich vereinbart worden sind. Das Zustimmungsgesetz zu der Konkordatsänderung wird diesem Hause noch zur Beratung vorgelegt.
Die weiteren Einzelheiten zu den in der Beschlussempfehlung vorgeschlagenen Änderungen können Sie dem schriftlichen Bericht zum Gesetzentwurf entnehmen.
Abschließend bitte ich namens des Ausschusses für Wissenschaft und Kultur, der Beschlussempfehlung in der Drucksache 3281 zuzustimmen.
Meine Damen und Herren, wir kommen zur Einzelberatung zu Tagesordnungspunkt 3 a, Nr. 1 der Beschlussempfehlung.
Artikel 1. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ihr zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer stimmt dage
Artikel 4/1. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ihr zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Stimmenthaltungen? - Ich sehe, das ist nicht der Fall. Das Erste war die Mehrheit.
Artikel 5. - Auch hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ihr zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer stimmt dagegen? - Gibt es Stimmenthaltungen? Ich sehe, das ist nicht der Fall. Das Erste war die Mehrheit.
Artikel 7. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ihr zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Stimmenthaltungen? - Ich sehe, das ist nicht der Fall. Das Erste war die Mehrheit.
Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetz zustimmen will, den bitte ich, sich von seinem Platz zu erheben. - Gibt es Gegenstimmen? Gibt es Stimmenthaltungen? - Ich sehe, das ist nicht der Fall. Das Erste war die Mehrheit.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, außerdem müssen wir noch über die Nrn. 2 und 3 der Beschlussempfehlung des Ausschusses abstimmen.
Wer der Nr. 2 der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen und damit den Gesetzentwurf der Fraktion der SPD in der Drucksache 2715 ablehnen will, den bitte ich um ein Handzeichen. Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Stimmenthaltungen? - Ich sehe, das ist nicht der Fall. Das Erste war die Mehrheit.
ratungen einbezogenen Eingaben für erledigt erklären möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Stimmenthaltungen? - Ich sehe, das ist nicht der Fall. Das Erste war die Mehrheit.
Meine Damen und Herren, somit sind wir an der Mittagspause angelangt. Wir sehen uns um 15 Uhr hier wieder.
Meine Damen und Herren! Wir setzen unsere Sitzung fort. Herr Wenzel hat sich zur Geschäftsordnung zu Wort gemeldet. Ich erteile ihm das Wort.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Anlässlich der Vorgänge heute Morgen bei der Diskussion zur Geschäftsordnung beantrage ich erneut eine Erweiterung der Tagesordnung nach § 66 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Landtages um einen Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Der Antrag lautet:
„Der Landtag wolle beschließen: Der Landtag missbilligt das Verhalten des Ministerpräsidenten in Bezug auf seine Informationspolitik zu den aktuellen Entwicklungen bei der Volkswagen AG.“
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Ministerpräsident hat sich am heutigen Morgen geweigert, gegenüber dem Parlament zu den Entwicklungen bei der Volkswagen AG, zur Entwicklung der Automobilindustrie in Niedersachsen und den Auswirkungen auf die Arbeitsplätze in der Automobilbranche Stellung zu nehmen. Von der CDU-Fraktion wurde seine Weigerung mit Verweis auf das Aktiengesetz unterstützt. Im weiteren Verlauf des Tages hat sich der Ministerpräsident jedoch gegenüber Journalisten zunächst im vertraulichen Gespräch und dann öffentlich in einer Pressekonferenz zu den Entwicklungen bei Volkswagen geäußert.
(Zurufe von der SPD: Unglaublich! - Unverschämtheit! - Skandalös! - Da- vid McAllister [CDU]: Das stimmt doch überhaupt nicht!)
Meine Damen und Herren, auch in Fragen von Unternehmensbeteiligungen des Landes kann sich der Ministerpräsident nicht grundsätzlich einer Information des Parlaments verweigern, wenn von ihm gleichzeitig die Öffentlichkeit an anderen Orten informiert wird.
Im Gegenteil: Laut Artikel 25 der Niedersächsischen Verfassung besteht für die Landesregierung bei „Gegenständen von grundsätzlicher Bedeutung“ gegenüber dem Landtag eine Unterrichtungspflicht. Diesem Auftrag der Verfassung ist der Ministerpräsident am heutigen Tage nicht nachgekommen.
Ich glaube, dass sich dieses Parlament ein solches Verhalten nicht bieten lassen sollte. Ich bitte Sie um Unterstützung dieses Antrages.
Ich bitte, die Tagesordnung unmittelbar, also noch vor der Aktuellen Stunde, um diesen Punkt zu erweitern.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Für irgendwelche Aufgeregtheiten gibt es keinen Anlass.
(Zuruf von der SPD: Wir sind doch gar nicht aufgeregt! - Wolfgang Jüttner [SPD]: Total gelassen, junger Mann!)
Da der Ministerpräsident in einer Geschäftsordnungsdebatte ja üblicherweise das Wort nicht ergreifen kann, will ich hier anfügen, dass es eine
Es hat lediglich zwei Aussagen des Ministerpräsidenten auf Nachfrage von Journalisten gegeben, die er im Übrigen am gestrigen Abend schon in genau der gleichen Art und Weise vorgetragen hat.
- Wir haben uns rückversichert, lieber Herr Plaue. Wir haben einen sehr guten Kontakt zu unserem Ministerpräsidenten. Der Ministerpräsident hat gegenüber der Presse lediglich gesagt: Ich danke Herrn Pischetsrieder für seine Verdienste um VW. Weiterhin hat er Herrn Winterkorn alles erdenklich Gute für die Zukunft gewünscht. Ich denke, das sind Sätze, die völlig unverdächtig von einem Ministerpräsidenten geäußert werden dürfen.
Meine Damen und Herren, ich wiederhole das, was ich heute Morgen zur Unterrichtungspflicht, die Sie hier mit Blick auf die Verfassung ins Feld geführt haben, gesagt habe. Richtig ist, dass die Landesregierung dem Parlament natürlich über wesentliche Entscheidungen berichten soll und muss. Ich habe heute Morgen allerdings auch einschränkend darauf hingewiesen, dass in Fragen der öffentlichen Auseinandersetzung über weitere Entwicklungen bei VW das Aktienrecht den Ministerpräsidenten bindet. Ich sage noch einmal: Es ist ein fatales Signal, das Sie ins Land senden, wenn anlässlich einer unternehmensinternen Entscheidung im Aufsichtsrat hier eine Debatte über VW geführt werden soll. Sie betrachten VW - in dieser Hinsicht unterscheiden wir uns von den Sozialdemokraten sehr - offensichtlich nach wie vor als Staatsunternehmen, über das Sie hier öffentlich debattieren wollen.