Alice Graschtat

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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Am 1. Oktober erfuhr die Region Osnabrück, dass die Firma Karmann in Rheine und Osnabrück 1 770 Arbeitsplätze abbauen will. Damit nicht genug: Wenn bis zum 1. Juli 2008 kein neuer Fahrzeugauftrag eingeht, muss der Fahrzeugbau in Osnabrück komplett eingestellt werden. Das hätte weitere 750 Entlassungen zur Folge. Mit den Betroffenen der Zulieferbetriebe geht es dann um ca. 14 000 Arbeitsplätze.
Hiobsbotschaften hat es in der jüngsten Vergangenheit einige gegeben. Durch „Anpassungsmaßnahmen“, wie es so schön heißt, sind bis 2004 schon 2 500 Arbeitsplätze abgebaut worden. Heute sind bei Karmann noch 3 500 Menschen beschäftigt. Bis 2004 waren es 7 000.
Das Unternehmen ist immer noch der größte Arbeitgeber in der Region Osnabrück. Wir wollen, dass das so bleibt.
Dass die ganze Region zu Karmann steht, hat die eindrucksvolle Demonstration von über 9 000
Menschen am 3. November gezeigt. Oberbürgermeister Boris Pistorius hat dort deutlich gemacht, es dürfe nicht sein, dass in Osnabrück Arbeitsplätze verloren gingen, weil anderswo falsche Entscheidungen getroffen würden.
Er hat völlig recht. Karmann hat viele Jahre innovative und hochwertige Produkte geliefert und sich besonders durch Flexibilität ausgezeichnet. Davon hat die deutsche Automobilindustrie profitiert. Wir erwarten, dass sich die Vorstände jetzt daran erinnern - und auch daran, dass sie eine volkswirtschaftliche und gesamtgesellschaftliche Mitverantwortung tragen.
Die Firma Karmann ist kein Sanierungsfall. Sie gehört z. B. bei den Patentanmeldungen zu den 50 erfolgreichsten Unternehmen bundesweit. Kar
mann ist ein modernes und äußerst konkurrenzfähiges Unternehmen, das nur eines braucht: Aufträge, und zwar jetzt. Wenn sich die Manager der deutschen Automobilindustrie in einigen Jahren an Karmann erinnern, wird es zu spät sein. Für hochwertige Produkte braucht man hochqualifiziertes Personal. Noch ist es vorhanden.
Ein solches Unternehmen zugrunde gehen zu lassen, wäre auch volkswirtschaftlicher Unsinn. Deshalb gilt es für den Erhalt zu kämpfen.
Alle müssen dazu ihren Beitrag leisten. Mit dieser Forderung ist der Ministerpräsident dieses Landes ganz besonders gemeint.
Herr Wulff, es reicht nicht, in Interviews festzustellen, Karmann sei für Ihre Regierung das größte ungelöste Problem, auch wenn Geschäftsführung und Betriebsrat wissen, dass am Ende kein Politiker in der Lage ist, einen Auftrag zu erteilen. Sie haben durch Ihren Sitz im Aufsichtsrat von VW mehr Möglichkeiten als andere politisch Verantwortliche.
Frühere Ministerpräsidenten haben diese besonderen Möglichkeiten auch im Interesse von Karmann erfolgreich genutzt. Das erwarten wir und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Unternehmens auch von Ihnen.
Wir müssen allerdings feststellen, dass Ihr Agieren bei VW zu klimatischen Verstimmungen geführt hat, die keine gute Voraussetzung für eine Vermittlung in dieser Angelegenheit sind.
Trotzdem erwarten wir, dass Sie Ihrer Verantwortung gerecht werden und dabei keine Rücksicht auf Ihren Koalitionspartner nehmen.
Gestern haben wir in der Aktuellen Stunde, bezogen auf VW, von Herrn Rösler gehört, das Land solle sich aus der Wirtschaft heraushalten und der Markt werde es schon regeln. In unserem Antrag werden deshalb Sie besonders angesprochen,
Herr Ministerpräsident. Herr Hirche kommt nicht vor, auch wenn er ebenfalls im Aufsichtsrat von VW sitzt, weil wir von ihm in dieser Angelegenheit nichts erwarten.
Bisher haben wir aus dem Wirtschaftsministerium nichts auch nur annähernd Konstruktives zu diesem Thema gehört.
- Vielleicht warten Sie, bis Sie dran sind. Dann können Sie etwas dazu beitragen.
Meine Damen und Herren, die SPD-Fraktion hat die Initiative ergriffen, dass sich der Landtag mit Karmann befasst. Es ist gut, dass die anderen
Fraktionen dies unterstützen; wir bedanken uns dafür ausdrücklich. Aus unserer Sicht hätte in dem Entschließungsantrag deutlicher zum Ausdruck
kommen sollen, was wir von der Landesregierung insgesamt erwarten. Leider waren die Mehrheitsfraktionen dazu nicht bereit. Aber im Interesse eines starken einvernehmlichen Signals dieses Landtages haben wir unsere Bedenken zurückgestellt.
Osnabrück und seine Region sind ein starker Wirtschaftsstandort. Wir haben starke und leistungsfähige Unternehmen. Unsere Hochschulen bilden hervorragende Fachkräfte aus und geben gute Impulse in die Wirtschaft. Der Abzug der britischen Streitkräfte wird in den nächsten Jahren zusätzlich erhebliche Entwicklungschancen bieten. Insofern brauchen Osnabrück und die Region kein Mitleid. Wir brauchen Aufträge für ein Unternehmen mit einer langen Tradition,
auf das wir stolz sind und das die Region wesentlich mitgeprägt hat. Osnabrück und die Region wollen auf Karmann nicht verzichten. Dasselbe sollte für das Land Niedersachsen gelten.
Da wir diesen Antrag gemeinsam formuliert haben und uns sicherlich auch einig sind, dass es keinen Beratungsbedarf in den Ausschüssen gibt, beantrage ich sofortige Abstimmung. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Fünf Jahre nach Einführung der Juniorprofessur hat das Centrum für Hochschulentwicklung (CHE) mit der Veröffentlichung der Ergebnisse einer Befragung der Stelleninhaber und der Hochschulen eine erste Bilanz gezogen.
Danach muss man Folgendes feststellen: Die derzeit rund 800 besetzten Juniorprofessurenstellen liegen zahlenmäßig weit hinter den Erwartungen. Aufgrund der geringen Zahl von Neuausschreibungen ist allenfalls mit Konstanz, aber nicht mit einem weiteren Ausbau zu rechnen. Der weitaus größte Teil der Stelleninhaberinnen und Stelleninhaber ist mit dem gewählten Qualifikationsweg zufrieden. Die gesetzlich vorgeschriebenen Zwischenevaluationen sind ganz überwiegend positiv verlaufen. Die Hochschulen schätzen die Qualität der Bewerberinnen und Bewerber ganz überwiegend sehr gut bis gut ein. Die Verankerung eines Tenure Track ist eher die Ausnahme als die Regel. Und: Der Frauenanteil bei den Juniorprofessuren liegt mit bundesweit 28 % weit über dem anderer Professuren mit 10 %; das gilt auch und besonders für die traditionell männerdominierten Natur- und Ingenieurwissenschaften. Fazit: Die Beteiligten sind zufrieden. Allseits beschworene Ziele wie Frauen- und Nachwuchsförderung gerade in den Natur- und Ingenieurwissenschaften werden erreicht. Trotzdem stagniert die Juniorprofessur auf niedrigem Niveau.
Herr Minister Stratmann wird uns vermutlich gleich erzählen, in Niedersachsen sei das alles ganz anders. Richtig ist: Wir liegen mit 187 von 800 bundesweit eingerichteten Juniorprofessuren und mit einem Frauenanteil von 40 % gut im Rennen.
Richtig ist aber auch, dass 146 der Stellen bis Ende 2004 geschaffen wurden und nur 41 in den folgenden zwei Jahren hinzugekommen sind und nur in elf Fällen bei der Ausschreibung ein Tenure Track eingerichtet worden ist. Auch hier zeichnet sich also eine deutliche Stagnation ab. Es gibt deshalb keinen Anlass, sich auszuruhen, sondern die Landesregierung muss deutliche Zeichen setzen. Es reicht eben nicht, in Sonntagsreden die Notwendigkeit von Nachwuchs- und Frauenförderung besonders in den Natur- und Ingenieurwissenschaften zu beschwören. Niedersachsen und
seine Hochschulen stehen im Wettbewerb um die besten Köpfe, und sie haben mit der Juniorprofessur einen Erfolg versprechenden Weg, um diesen zu bestehen.
Vor einem Jahr ist von der DFG in Anbetracht der dramatischen Zahlen eine Frauenquote gefordert worden, weil wir es uns auf die Dauer nicht leisten können, 40 % unseres intellektuellen Potenzials vor der Tür zu lassen.
Der Frauenanteil bei den Professuren steigt zurzeit um ein sagenhaftes halbes Prozent pro Jahr. Auch aus dem Kreis der ausländischen Wissenschaftler, die mit der Bewertung der Projekte im Rahmen der Exzellenzinitiative befasst waren, gab es nur Unverständnis für diese deutsche Besonderheit und die Forderung nach einem Systemwechsel. Dem hat sich Bundeswissenschaftsministerin Schavan angeschlossen. Als vorläufiges Ergebnis dieser Debatte haben sich Ende November 2006 die HRK, der Wissenschaftsrat, die DFG und alle großen Forschungsinstitute im Rahmen einer „Offensive für Chancengleichheit“ zu Maßnahmen gegen das sogenannte Phänomen der leckenden Pipeline verpflichtet.
Die Juniorprofessur ist u. a. dafür ein sehr geeignetes Mittel, wie die Zahlen eindrucksvoll zeigen. Die Landesregierung muss deshalb ein Signal an die Hochschulen geben, verstärkt die Einrichtung von Juniorprofessuren vorzusehen. Ein solches Signal gehört auch in die Zielvereinbarungen.
Von Vertretern von CDU und FDP haben wir in der Ausschussberatung stattdessen aber nur Kostproben der Argumentation von „Old-Boys-Networks“ genießen können. Leider fehlt gerade einer der beiden „old boys“, die ich heute ganz besonders ansprechen wollte; allerdings entschuldigt. In völliger Ignoranz der Realität wurde dort jeder Handlungsbedarf abgewehrt mit der Begründung, in Anbetracht der steigenden Zahl von weiblichen Studierenden wachse sich das alles schon irgendwie aus. Ich vermute, vielen weiblichen Mitgliedern dieses Parlaments kommt diese Argumentation sehr bekannt vor. Für mich trifft das jedenfalls zu.
Die Zahlen zeigen: Das Auslaufen der Bundesförderung in Höhe von 60 000 Euro pro Stelle Ende 2004 und die Beendigung des Landesprogramms im Jahr 2005 haben eine wesentliche Rolle für die zögerliche Einrichtung gespielt. Baden-Württemberg hat bereits die Konsequenzen gezogen und ein Förderprogramm aufgelegt, mit dem die Arbeitsbedingungen der Juniorprofessoren bei der Durchführung von Forschungsvorhaben verbessert werden sollen. Qualitätsvolle neue Forschungsprojekte können dort mit bis zu 120 000 Euro gefördert werden. Ein solcher Schritt ist auch in Niedersachsen dringend notwendig, und die SPD-Fraktion fordert die Landesregierung auf, diesen zu tun.
„Der Wissenschaftsrat hat sich für eine starke Regelung zum Tenure Track ausgesprochen und die Möglichkeit einer ausschreibungsfreien Übertragung unbefristeter Professuren als im Interesse der Entwicklung des Wissenschaftssystems liegend angesehen“, heißt es in der Studie des CHE. Diese Frage sei von entscheidender Bedeutung für die Attraktivität und die Durchsetzungsfähigkeit der Juniorprofessur. Bundesweit wie auch in Niedersachsen ist allerdings festzustellen, dass nur in Ausnahmefällen davon Gebrauch gemacht wird. Das führt zu Verunsicherung unter den Wissenschaftlern u. a. mit der Folge, dass mehr als ein Drittel der Stelleninhaber gleichzeitig eine Habilitation plant. Das kann aber nicht Sinn und Zweck dieses Qualifikationsweges sein. Auch beklagen viele das Verpuffen von Arbeitsleistungen bei langfristig angelegten Forschungsvorhaben, die wegen der Befristung der Juniorprofessuren auf sechs Jahre nicht zu Ende geführt werden können. Und das, obwohl nach Feststellungen der DFG gerade diese große Erfolge bei der Einwerbung von Drittmitteln zu verzeichnen haben. Außerdem werden sich die besten Nachwuchskräfte dann zwangsläufig eher nach Amerika oder an die ETH in Zürich orientieren, wo der Tenure Track inzwischen zur Regel geworden ist.
Meine Damen und Herren, ein Anteil von 4 % aller Professorenstellen an deutschen Universitäten ist angesichts des in der Juniorprofessur steckenden Potenzials viel zu wenig.
Niedersachsen kann hier einen großen Schritt nach vorn tun, wenn die richtigen Signale gesetzt und Perspektiven geboten werden. Die SPDFraktion fordert, dass die Landesregierung und die
sie tragenden Fraktionen diese Chance erkennen und nutzen. - Vielen Dank.
Herr Minister, wenn man Ihre Antworten hört, könnte man den Eindruck haben, dass es um alles Mögliche geht, nur nicht um die Gewährleistung von Sicherheit und Preisstabilität für die Verbraucherinnen und Verbraucher in Niedersachsen; das möchte ich vorweg feststellen.
Außerdem möchte ich darauf hinweisen, dass die von uns beauftragte Bundesnetzagentur offenkundig ganz erhebliche Probleme hat, die ihr übertragenen Aufgaben sachgerecht zu lösen. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit im Hinblick auf die Bescheide an die kommunalen Unternehmen beträgt 15 Monate statt, wie vorgesehen, sechs Monate. Es gibt Unternehmen, die bis heute auf ihre Bescheide warten. Die vorhandenen Bescheide erwecken zum Teil den Eindruck, als seien die umfangreichen Unterlagen, die die Bundesnetzagentur fordert, nicht gelesen worden.
Deswegen würde ich gerne die konkrete Nachfrage stellen: Wie steht die Landesregierung zu diesem Umstand, und was beabsichtigt die Landesregierung zu tun, um diesen Zustand zu verändern und Preisstabilität und Versorgungssicherheit für die Verbraucher zu gewährleisten? Diese Frage stellt sich; denn das ist im Moment nicht gewährleistet.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir haben es bei diesem Tagesordnungspunkt mit drei Anträgen zu tun, die eines gemeinsam haben: Sie
wollen die Kulturwirtschaft in Niedersachsen voranbringen. Es herrscht auch Einigkeit darüber, dass das notwendig ist. Damit sind die Gemeinsamkeiten zwischen den Fraktionen von CDU und FDP und uns aber auch schon zu Ende.
Die SPD-Landtagsfraktion hat im Mai 2006 ihren Antrag zur Kulturwirtschaft eingebracht, der zum Ziel hatte, auf der Grundlage einer Bestandsaufnahme einen Aktionsplan zu entwickeln, um bei diesem unbestritten für Niedersachsen wichtigen Thema vernünftig koordiniert voranzukommen.
Als Basis für abgestimmte Umsetzungsprogramme sollte dabei der vom Niedersächsischen Institut für Wirtschaftsforschung vorgelegte Forschungsbericht „Kulturwirtschaft in Niedersachsen - Quantitativer Befund und Schlussfolgerung für die wirtschaftspolitische Diskussion“ dienen. Dort ist u. a. festgestellt worden, dass die Kulturwirtschaft in Niedersachsen mit rund 100 000 Beschäftigten in 18 000 Unternehmen einen jährlichen Umsatz von 11 Milliarden Euro macht - die gleiche Größenordnung übrigens wie die chemische Industrie, dort allerdings mit 340 Unternehmen.
Der Handlungsbedarf wurde in dieser Untersuchung deutlich dargestellt und durch unseren Antrag aufgenommen. CDU und FDP sahen sich genötigt, wie bisher fast zu jeder Initiative der SPD im Bereich Wissenschaft und Kultur in den letzten vier Jahren, einen eigenen Antrag anzukündigen. Dieser wurde nach vier Monaten endlich vorgelegt. Wer geglaubt hatte, dort würde Wesentliches präsentiert, sah sich eines Besseren belehrt. Die Forderungen an die Landesregierung waren nämlich nahezu identisch mit den als Handlungsfelder für die Zukunft in der Kulturwirtschaft benannten Punkten, die das Wirtschaftsministerium in der Ausschusssitzung wenige Tage zuvor vorgetragen hatte.
Der Antrag gibt keinerlei Impulse. Er zeigt keine neuen Wege auf. Er enthält nur das, was ohnehin geschieht. Manches davon ist zwar nicht falsch, allerdings ist es bei Weitem nicht ausreichend. Deshalb war unsere Intention, zu versuchen, sich auf einen gemeinsamen Antrag zu verständigen. Es gab auch einen Entwurf, der die wesentlichen Teile der drei vorliegenden Anträge zusammenfasste und sicherlich dazu gedient hätte, auf der einen Seite darzustellen, was alles in Niedersachsen im Bereich Kulturwirtschaft bereits geschieht, der aber dieses Thema auf der anderen Seite auf einer vernünftigen Grundlage angemessen und
koordiniert weitergebracht hätte. CDU und FDP haben sich schließlich nach sehr langem Nachdenken direkt vor der abschließenden Ausschusssitzung im Januar einem gemeinsamen Antrag verweigert. Man war sich zwar einig, dass es einer verstärkten Künstler- und Nachwuchsförderung bedürfe - allerdings ohne Mittel dafür bereitzustellen. Insbesondere in der FDP scheint es starke Tendenzen zu geben, hierfür in den ohnehin stark verkleinerten Topf für Soziokultur zu greifen. Das ginge zulasten bestehender Einrichtungen - eine aus Sicht der SPD nicht tragfähige Lösung.
Auch zu einer von uns geforderten Anhörung durch den Ausschuss ist es nicht gekommen. Die SPD-Fraktion hat daraufhin am 30. Oktober eine eigene Veranstaltung durchgeführt. Unser Vorstoß wurde von den Kulturverbänden sehr begrüßt. Viele Kulturschaffende und -verbände machten deutlich, wo die Defizite liegen und dass es dringend erforderlich ist, auf der Grundlage einer Bestandsaufnahme in Form eines Kulturwirtschaftsberichts genau wie auch in anderen Bundesländern Maßnahmen zur Weiterentwicklung festzulegen.
Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, wies dabei auf die unterschiedlichen Rollen und Bedürfnisse der Kulturwirtschaft hin, die zwar in einem wechselseitigen Verhältnis ständen, aber differenziert betrachtet werden müssten. Dabei dürfe nicht vergessen werden, dass Künstlerinnen und Künstler den Kern der Kulturwirtschaft darstellen; denn sie schafften die Werke, die von den Unternehmen der Kulturwirtschaft vermarktet würden.
Insgesamt muss man feststellen, dass sich in Niedersachsen einiges tut, insbesondere im Bereich Kulturtourismus. Beispielhaft möchte ich das Ende Februar in Celle präsentierte Angebot „Reisen auf den Spuren der Welfen“ nennen.
Wir dürfen uns aber nicht nur - diesen Eindruck muss man im Moment gewinnen - auf das Feld des Kulturtourismus beschränken. Von daher fehlt insgesamt eine Bestandsaufnahme in Form eines Kulturwirtschaftsberichts, auf dessen Grundlage man dann ein profilscharfes Gesamtkonzept hätte entwickeln können.
Niedersachsen hat viele Alleinstellungsmerkmale, die eine solche Behandlung durch die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen nicht verdient haben. „Weiter wursteln“ heißt die Devise. Damit gerät Niedersachsen auch auf diesem Feld gegenüber anderen Bundesländern weiter ins Hintertreffen. Deshalb werden wir den Antrag von CDU und FDP ablehnen.
Abschließend noch eine Bemerkung zur Federführung in diesem Bereich: Es scheint uns, dass das, was in der Kulturwirtschaft geschieht, entweder aus dem Wirtschaftsministerium oder - bei den Medien - aus der Staatskanzlei angestoßen wird, wobei sicherlich nicht alles im Medienbereich, besonders bei den Privaten Geförderte etwas mit Kultur zu tun hat. Der für Kultur zuständige Minister lässt allerdings jegliches Interesse an diesem Thema vermissen. Das ist kein gutes Signal für die Kulturschaffenden in Niedersachsen. - Vielen Dank.
Frau Ministerin, ist gewährleistet, dass die Überstunden regelmäßig abgebaut werden können, oder muss man davon ausgehen, dass sie sich, weil die Mitarbeiter sie lange vor sich herschieben, weiter aufbauen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Ausschuss für Wissenschaft und Kultur hat beschlossen, dass es einen mündlichen Bericht zum Niedersächsischen Hochschulgesetz geben soll. In Anbetracht des Ganges der Beratungen wäre es sicherlich nicht sinnvoll, diesen Bericht hier am Ende der Debatte vorzutragen. Deswegen gebe ich den mündlichen Bericht zu Protokoll. - Vielen Dank.
Der federführende Ausschuss für Wissenschaft und Kultur empfiehlt in der Drucksache 3281 mit den Stimmen der Ausschussmitglieder der Regierungsfraktionen und gegen die Stimmen der Ausschussmitglieder der Oppositionsfraktionen, den Gesetzentwurf der Landesregierung anzunehmen und - mit dem genau entgegengesetzten Abstimmungsergebnis - den Gesetzentwurf der SPDFraktion abzulehnen. Die mitberatenden Ausschüsse für Rechts- und Verfassungsfragen, für Inneres und Sport, für Haushalt und Finanzen sowie für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit haben sich dieser Empfehlung mit jeweils gleichem Abstimmungsergebnis angeschlossen.
Da es sich um ein umfangreiches Änderungsgesetz zum NHG handelt und im Laufe der Ausschussberatungen eine Vielzahl von Änderungen beschlossen worden ist, möchte ich meinen mündlichen Bericht auf einige wenige wesentliche Änderungsempfehlungen und Diskussionsschwerpunkte beschränken.
Zunächst möchte ich auf den neu aufgenommenen § 36 a hinweisen, der mit „Gemeinsame Einrichtungen von Hochschulen“ überschrieben ist. Diese Bestimmung geht auf einen Formulierungsvorschlag der Regierungsfraktionen zurück, der im Laufe der Beratungen modifiziert worden ist. Das mit dieser Regelung verbundene Grundanliegen, eine gesetzliche Grundlage für derartige Einrichtungen zu schaffen, ist von den Vertretern aller Fraktionen im federführenden Ausschuss begrüßt worden. Über die genaue rechtliche Ausgestaltung der Regelung gingen die Auffassungen auseinander. Die Vertreter der Oppositionsfraktionen haben sich der Auffassung angeschlossen, dass die rechtlichen Vorgaben nicht hinreichend präzise und zum Teil in sich widersprüchlich sind. Die Vertreter der Regierungsfraktionen hingegen haben sich gegen eine weiter gehende gesetzliche Festlegung ausgesprochen, um die Gestaltungsmöglichkeiten nicht zu sehr einzuschränken.
Die nächste wesentliche Änderung des Gesetzentwurfs, auf die ich Sie aufmerksam machen möchte, ist der Erhalt der Möglichkeit der Abwahl von Mitgliedern des Präsidiums. Sie finden diese Regelung in § 40. Der Entwurf hatte zunächst eine Streichung dieses Paragrafen vorgesehen. Aufgrund eines Änderungsvorschlages der Regierungsfraktionen empfiehlt Ihnen der Ausschuss jetzt eine Regelung, die die Abwahl mit einer Mehrheit von drei Vierteln der Mitglieder des Senats ermöglicht. Die Oppositionsvertreter im fe
derführenden Ausschuss haben sich für den Erhalt der derzeit noch geltenden Bestimmung ausgesprochen, die eine Mehrheit von zwei Dritteln vorsieht.
Ein Punkt, der zu ausführlicher Diskussion im federführenden Ausschuss Anlass gegeben hat, ist die Änderung des § 42, der nach geltendem Recht mit „Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte“ überschrieben ist. Nach dem Gesetzentwurf soll es zukünftig nur noch eine Gleichstellungsbeauftragte geben. Die Ausschussmitglieder der Oppositionsfraktionen sehen in dieser Einschränkung ein falsches gesetzgeberisches Signal und lehnen die Änderung dieser Vorschrift insgesamt ab. Sie kritisieren in diesem Zusammenhang auch, dass die bisherigen Rechte der Gleichstellungsbeauftragten mit dem Gesetzentwurf reduziert würden. Die Ausschussmitglieder der Regierungsfraktionen sind demgegenüber der Auffassung, die Neuregelung schaffe flexible Instrumente der Förderung, die im Einzelfall von größerer Wirksamkeit sein könnten.
Schließlich möchte ich Sie noch auf eine Empfehlung zur Änderung des Gesetzentwurfs aufmerksam machen, die sich zu § 54 in der Nr. 50/1 findet. Es geht um Regelungen, die die Hochschule Vechta betreffen. Die aufgrund eines Änderungsvorschlages der Regierungsfraktionen neu aufgenommenen Bestimmungen berücksichtigen bereits Inhalte, die zwischen dem Heiligen Stuhle und dem Land Niedersachsen erst kürzlich vereinbart worden sind. Das Zustimmungsgesetz zu der Konkordatsänderung wird diesem Hause noch zur Beratung vorgelegt.
Die weiteren Einzelheiten zu den in der Beschlussempfehlung vorgeschlagenen Änderungen können Sie dem schriftlichen Bericht zum Gesetzentwurf entnehmen.
Abschließend bitte ich namens des Ausschusses für Wissenschaft und Kultur, der Beschlussempfehlung in der Drucksache 3281 zuzustimmen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Gut gemeint ist nicht immer gut gemacht.
Dieser Spruch könnte für die Föderalismusreform erfunden worden sein. Das richtige Ziel einer Entflechtung der staatlichen Ebenen und Verantwortlichkeiten droht z. B. im Hochschulbereich in einem Fiasko zu enden. In der Zeit war am 14. Juni zu lesen:
„Es geht nicht um ein schlichtes Gesetz. In der Sprache der Computer: Bundestag und Bundesrat öffnen keine Anwendung, die man später wieder löschen kann, sondern sie gehen direkt ins Betriebssystem. Und das sollte man nur dann machen, wie die Jungs im Computerladen immer wieder sagen, wenn man ganz genau weiß, was man tut.“
Bevor sich nun morgen die Ministerpräsidenten zu ihrer Bewertung der Ergebnisse der Anhörung treffen, wollten wir als SPD-Fraktion noch einen letzten Versuch unternehmen, auch dem Niedersächsischen Ministerpräsidenten vor Augen zu führen, welche Folgen ein „Eingriff in das Betriebssystem“ haben wird.
Ende Mai hat die größte Sachverständigenanhörung von Bundestag und Bundesrat in der Geschichte der Bundesrepublik stattgefunden. Im Bereich Bildung haben 22 von 23 Experten zu erkennen gegeben, dass sie lieber keine Reform hätten als diese. Einige besonders prägnante Zitate:
Hans Meyer, Verfassungsrechtler der HumboldtUniversität in Berlin, hat gesagt:
„Würde ein Außerirdischer diesen Gesetzentwurf lesen, müsste der denken, Deutschland sei ein Agrarland.“
Hans-Peter Schneider, Direktor des Deutschen Instituts für Föderalismusforschung, kritisiert die verfassungsrechtliche Trennung von zwei Dingen, die in der deutschen Hochschultradition untrennbar sind, nämlich Lehre und Forschung. Etwas wie das vorgesehene Verbot von Kooperationen zwischen Bund und Ländern sei in keinem föderal organisierten Industriestaat der Welt bekannt.
Der Generalsekretär des Deutschen Akademischen Austauschdienstes, Christian Bode, wies darauf hin, dass sich die dritte Förderlinie der Exzellenzinitiative, bei der es um die Gesamtentwicklung von Spitzenhochschulen geht, schon in verfassungsrechtlichem Zwielicht befinde. Darüber hinaus sei es völlig widersinnig, dem Bund Fördermöglichkeiten zu verbieten, die die EU seit vielen Jahren habe und auch behalte.
Nach diesem eindeutigen Ergebnis der Anhörung konnte man hören und lesen, auch in der Union habe ein Umdenken eingesetzt. Selbst Arbeitgeberpräsident Hundt hat vor Kleinstaaterei gewarnt und bundesweit vergleichbare Bildungsstandards verlangt. Nur aus Niedersachsen hört man nichts, obwohl uns unser Wissenschaftsminister ja ständig verkündet, man befinde sich auf allen Feldern der Hochschulpolitik an der Spitze der Bewegung.
In den letzten Tagen scheint es beim Kooperationsverbot ja eine Einigung zu geben, zumindest scheint sie sich abzuzeichnen. Das reicht aber nicht aus. So führen z. B. die Abweichungsrechte
der Länder bei Abschlüssen und Zulassungen das Ziel eines europäischen Hochschulraumes ad absurdum.
Frau Professor Wintermantel, die Präsidentin der HRK, hat erklärt, der Wettbewerb um die besten Forscher und Studierenden müsste unter den Hochschulen stattfinden, nicht unter den Bundesländern. Insofern sei das ganze Reformvorhaben nicht zukunftsorientiert, sondern Politik im Stile des 17. Jahrhunderts. - Dem kann man nur beipflichten und feststellen, dass die Hochschulen in den ärmeren Bundesländern zu den Verlierern gehören und dass das Nord-Süd-Gefälle weiter zunehmen würde. Das darf die Landesregierung nicht zulassen.
Es geht nicht um parteipolitische Machtspielchen oder um die persönlichen Eitelkeiten von Ministerpräsidenten, sondern um Vernunft. Ministerpräsident Wulff hat erklärt, die große Koalition könne sich ein Scheitern dieser Reform nicht leisten. Die SPD-Landtagsfraktion ist der Auffassung, einen Beschluss in der vorliegenden Form können wir uns erst recht nicht leisten. Von daher setzen wir auf Veränderungen.
Ich war mit meinen Ausführungen am Ende und wollte nur noch feststellen: Da die Entscheidungen in den nächsten Tagen fallen, beantragen wir sofortige Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt. - Vielen Dank.
Ich würde gerne wissen, ob es weitere Klagen von Hochschullehrern anderer Hochschulen gegen die Übernahme gegeben hat und wie diese Klagen entschieden worden sind.
Eine zweite Frage: Welche Hochschulen haben Anträge auf Umwandlung in Stiftungshochschulen gestellt? Der Herr Minister hat ja vorhin erklärt, dass Anträge vorlägen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Seit der Einbringung unseres Antrages im November 2005 hat sich viel getan. Schon damals gab es viele, die wie wir dringenden Handlungsbedarf sahen, um einen Hochschulkollaps durch die gravierende Zunahme der Schulabgänger mit Hochschulreife und durch den doppelten Abiturjahrgang abzuwenden.
Alle Wissenschaftsorganisationen und die Elternvertretungen in Bund und Ländern haben inzwischen erneut darauf hingewiesen, dass es unverantwortlich ist, abzuwarten. Der bayerische Kollege von Herrn Stratmann hat die Absicht, ab 2008 für fünf Jahre 200 Millionen Euro jährlich zu investieren, um zusätzliche Studienplätze zu schaffen. Baden-Württemberg beabsichtigt, 16 000 zusätzliche Stellen einzurichten, und wird dazu bis Mitte 2006 einen Maßnahmenkatalog vorlegen. Dabei wird dort der doppelte Abiturjahrgang die Hochschulen erst 2012 erreichen. In Niedersachsen ist das schon 2011 der Fall.
In Niedersachsen hat sich Ministerpräsident Wulff zu Wort gemeldet. Auf dem Philologentag am 30. November 2005 hat er gefordert, die Abiturquote in Niedersachsen von heute 26,4 % auf 40 % zu steigern. Er wurde von seinem Kultusminister unterstützt, der dieses Ziel für ebenso mutig wie toll hält. Und was macht Wissenschaftsminister Stratmann? - Er setzt auf abwarten und denkt nicht einmal daran, Vorkehrungen zu treffen, um der gravierend steigenden Zahl von Schulabgängern bei gleich bleibender Abiturquote einen Studienplatz anbieten zu können.
Diese Diskrepanz ist ein starkes Stück. So hat denn auch der Philologenverband die an einem Mittwoch gehaltene Sonntagsrede des Ministerpräsidenten hinterfragt. Er hat vor einer Bildungskatastrophe im Hochschulbereich gewarnt, die ihresgleichen sucht, und darauf hingewiesen, dass Anstrengungen zur Steigerung der Abiturquote sinnlos sind, wenn nicht die entsprechenden Hochschulkapazitäten zur Verfügung gestellt werden.
Meine Damen und Herren, wir stellen fest: Die Zeit, in der man zu diesem Thema mit heißer Luft Punkte machen konnte, ist endgültig vorbei.
Es sieht so aus, als ob das auch Frau Schavan erkannt hätte. Dem klaren Bekenntnis, dass mehr Studierende nichts Negatives, sondern eine Chance für Gesellschaft und Wirtschaft sind, ist die öffentliche Forderung nach einem gemeinsamen Hochschulpakt von Bund und Ländern gefolgt. Nach einem ersten Treffen mit Wissenschaftsministern der Länder am 25. Januar 2006 hat sie diese Notwendigkeit bekräftigt. Ende März soll weiter beraten werden.
Die gemeinsame Forderung, die wir ausdrücklich unterstützen, muss sein, dass sich der Bund finanziell beteiligt; denn diese Herausforderung kann ohne finanzielle Beteiligung des Bundes nicht bewältigt werden. Das sieht auch Frau Schavan so. Sie hat in der Süddeutschen Zeitung vom 16. Januar erklärt, dass ungeachtet der Föderalismusreform nicht auszuschließen sei, „den Hochschulen auch bei Studium und Lehre zeitlich befristet zu helfen.“ Da bleibt zu hoffen, dass die Vernunft siegt und dass sich nicht die üblichen Verdächtigen mit der Forderung durchsetzen, das Problem mit verstärkter Forschungsförderung durch den Bund zu lösen, um dadurch in den Ländern Mittel zur Schaffung neuer Kapazitäten in der Lehre freizusetzen.
Es ist nicht verwunderlich, dass diese Forderung aus dem Süden, u. a. von Wissenschaftsminister Frankenberg aus Baden-Württemberg, erhoben wird. Die südlichen Bundesländer würden dann nämlich nicht nur Hauptprofiteure der Mittel für Eliteförderung, sondern auch aus diesem Programm. Das Nord-Süd-Gefälle in der Hochschullandschaft würde weiter verstärkt, was mittlerweile auch Wissenschaftsminister Stratmann erkannt und als negative Folge der Föderalismusvereinbarungen beklagt hat.
Herr Minister, wir fordern Sie auf: Sorgen Sie mit dafür, dass der Bund in besonderen Fällen - wie in diesem - auch Lehre an Hochschulen finanzieren darf.
Es darf nicht dazu kommen, dass die bewährten Kooperationen zwischen Bund und Ländern in solchen Fällen nicht mehr zulässig sind.
Meine Damen und Herren, ich habe dargestellt, dass eigentlich alle, die sich mit diesem Thema
beschäftigen, zur Tat geschritten sind oder Taten zumindest für zwingend erforderlich halten. Und was macht unsere CDU/FDP-Koalition? - Sie lehnt am 19. Januar im Wissenschaftsausschuss unseren Antrag ab, weil es keinen Handlungsbedarf gäbe.
Mit dieser Haltung der Mehrheitsfraktionen im Gepäck reiste Minister Stratmann dann wenige Tage später zu dem Treffen mit Frau Schavan. Das war eine wahrlich machtvolle Demonstration für die Interessenlage des Landes und die jungen Menschen, die einen Studienplatz brauchen. Schon heute sind in Niedersachsen die Studiengänge an Unis zu 65 %, an Fachhochschulen zu 90 % zulassungsbeschränkt. Die Zahl der Studienanfängerplätze ist seit 2003 um 4 200 reduziert worden. Niedersachsen hat schon heute 15 000 Studienplätze zu wenig.
Da hilft es nicht weiter, wenn man - wie Staatssekretär Lange - die Zahlen der KMK als zu hoch anzweifelt. Da hilft es auch nichts, wenn man - wie Herr Professor Brockstedt - abwarten will, ob sich die Einführung von Studiengebühren studienzeitverkürzend auswirkt oder wie sich das Verhalten in Abhängigkeit von Bachelor und Master verändern wird. Den Erfolg von Bachelor und Master gefährden Sie neben allem anderen durch Ihr Nichtstun nämlich auch noch. Wir steuern, wenn nichts getan wird, auf einen flächendeckenden NC in allen Fächern an allen Hochschulen zu, und zwar mit Volldampf.
Herr Minister, sorgen Sie dafür, dass sofort ein Sonderprogramm entwickelt wird, um den Bildungskollaps in Niedersachsen zu verhindern. Unterstützen Sie die Bundesländer, die der Auffassung sind, dass sich der Bund an diesem Programm beteiligen muss, und geben Sie Niedersachsen eine starke Stimme unter den Bundesländern.
Im Interesse dieser wichtigen Sache hoffen wir, dass Ihnen in dieser Frage einmal etwas gelingt.
An die Fraktionen von CDU und FDP kann ich nur appellieren, unserem Antrag zuzustimmen und damit spät, aber nicht zu spät zu bekunden, dass auch Sie die Zeichen der Zeit erkannt haben - als Letzte. - Vielen Dank.
Herr Busemann hat vorhin erklärt, dass die Ergebnisse des Tests Eingang in die Unterrichtswirklichkeit finden sollen. Ich würde von der Landesregierung in diesem Zusammenhang gern wissen, welchen Einfluss die Einführung der dritten Sportstunde für alle Grundschülerinnen und Grundschüler auf die Unterrichtswirklichkeit und auf die Fitness haben würde.
Wir fragen uns, wie die Bürgerinnen und Bürger in Niedersachsen mit dem in unserer Anfrage beschriebenen Verhalten des Ministerpräsidenten umgehen sollen. Müssen sie zukünftig davon ausgehen, dass ein Schreiben und eine Zusage nur dann einen bestimmten Wert haben, wenn sie vom Ministerpräsidenten persönlich unterschrieben worden sind?
Die Landesregierung soll die Frage beantworten!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Panikmache, blinder Aktionismus, Kaffeesatzleserei mit diesen Attributen wurde die SPD-Fraktion von Wissenschaftsminister Stratmann und den die Landesregierung tragenden Fraktionen im Oktober-Plenum bedacht. Was hatten wir Schlimmes getan? - Wir hatten aufgrund der durch die Landesregierung mitgeteilten Schulabgängerzahlen die Notwendigkeit zum Handeln gesehen und den Herrn Minister aufgefordert, umgehend Maßnahmen auf den Weg zu bringen, damit in Zukunft nicht eine große Zahl junger Menschen nach dem Erwerb der Hochschulreife vor den Türen der Hochschulen vergeblich auf einen Studienplatz wartet.
Der Herr Minister dagegen setzte darauf, die Hochschulen würden das alles schon irgendwie hinbekommen. Ansonsten könne man 2010 mal sehen, ob es Handlungsbedarf gebe.
Nun liegen seit Mitte Oktober die Zahlen nicht nur für Niedersachsen, sondern für das gesamte Bundesgebiet auf dem Tisch. Die KMK-Prognose für Studienanfänger, Studierende und Hochschulabsolventen bis 2020 zeigt für alle westlichen Bundesländer einen gravierenden Anstieg der Zahl der Studienanfänger in den nächsten fünf bis sechs Jahren. Zusätzlich werden durch die Verkürzung der Schulzeit bis zum Abitur in den Jahren 2007 bis 2014 in 14 von 16 Bundesländern die doppelten Abiturjahrgänge Studien- und Ausbildungsplätze erwarten.
In Niedersachsen werden wir schon 2010 22 % mehr Schulabgänger haben als heute. In 2011 wird es fast eine Verdoppelung sein. Die Zahlen gehen dann zwar bis 2020 langsam wieder zurück, bleiben aber immer noch deutlich höher als heute. Im Jahr 2020 werden wir immer noch 20 % mehr Studierende haben als heute. Dabei geht die KMKPrognose bei den Rahmenbedingungen, wie z. B. der Übergangsquote, vom Status quo aus und räumt selbst ein, dass nach den bisherigen Erfahrungen die Prognosezahlen wiederholt unter der realen Entwicklung lagen.
Herr Minister Stratmann, die SPD-Fraktion geht davon aus, dass Sie die Prognose ernst nehmen und Ihre Aussage vom letzten Plenum, man wisse noch nichts Genaues, insofern nicht mehr gilt. Wir hoffen, Sie haben mittlerweile eingesehen, dass auch Verschleifungen, wie Sie es nannten, keine
Lösungen darstellen und es sich nicht um kurzfristige Engpässe handelt.
Nachdem wir in Niedersachsen durch das Studienplatzvernichtungsprogramm HOK seit 2003 4 200 Studienplätze verloren hatten und die Umstellung auf BA/MA ohne zusätzliche Ressourcen weitere 10 % der Studienplätze kosten wird, muss jetzt sofort daran gegangen werden, für bedarfsgerechte Verhältnisse zu sorgen.
Herr Minister, nehmen Sie sich ein Beispiel an Bayern und Baden-Württemberg, die bereits im Mai die Zeichen der Zeit erkannt und Sonderprogramme auf den Weg gebracht haben. Außerdem hat Ministerpräsident Rüttgers in den letzten Tagen einen neuen und aus unserer Sicht vernünftigen Vorstoß in Sachen Föderalismusreform unternommen mit dem Ziel, künftig in Fällen wie in dem hier in Rede stehenden Fall Hochschulsonderprogramme mit dem Bund auflegen zu können. Frau Schavan hat diesen Vorschlag aufgenommen und will entsprechend tätig werden. Es gilt, keine Zeit mehr zu verlieren. Alle wissen hoffentlich noch, wohin 1977 der Beschluss der Ministerpräsidenten geführt hat, den damaligen Studentenberg zu untertunneln, d. h. die Hochschulen zu öffnen, ohne auch nur annähernd die notwendigen Finanzmittel zur Verfügung zu stellen. Unter den Folgen leidet unser Hochschulsystem bis heute.
Wir brauchen ein Sonderprogramm, das es den Hochschulen durch zusätzliche finanzielle Mittel ermöglicht, die Zahl der Studienplätze bedarfsgerecht zu steigern. Anderenfalls werden wir in Niedersachsen in wenigen Jahren einen NC von 100 % haben. Schon heute liegen wir bei den Universitäten bei 60 %, bei den Fachhochschulen bei 90 %. Was das für unsere Schulabgänger und für unsere Konkurrenzfähigkeit allein im nationalen Wettbewerb bedeutet, kann sich wohl jeder vorstellen - ganz zu schweigen von dem Verdrängungseffekt, der unsere Studierenden noch weit mehr als heute dazu zwingen wird, Niedersachsen zu verlassen, mit dem Ergebnis, dass sie möglicherweise nie mehr zurückkehren.
Falls der eine oder die andere von Ihnen im Hinterkopf hat, man brauche ja vonseiten des Landes nichts zu tun, weil die Hochschulen das Problem mit Hilfe der Einnahmen aus Studiengebühren selbst lösen könnten, muss ich Ihnen sagen: Das wäre nicht nur eine Kriegserklärung an Studieren
de und Hochschulen, sondern auch rechtlich nicht möglich. Ich hoffe, die bisherigen Beratungen über Ihr Studiengebührengesetz haben das deutlich gemacht.
Selbstverständlich müssen die Maßnahmen des Sonderprogramms gemeinsam mit den Hochschulen erarbeitet werden und in die Ziel- und Leistungsvereinbarungen einfließen. Auch in den Zukunftsvertrag müssen die Veränderungen aufgenommen werden. § 7 des Vertrages bietet dazu ausdrücklich die Möglichkeit.
Niedersachsen ist aber auch bei dem Thema, um das es hier geht, nicht allein auf der Welt. Ich habe schon zu Beginn darauf hingewiesen, dass in allen westlichen Bundesländern eine ähnliche Entwicklung vorhanden ist. Deshalb kommen der KMK und dem Bund eine besondere Bedeutung zu. Wir alle können froh sein, dass sich Ministerpräsident Wulff mit seiner Forderung nach Abschaffung der KMK nicht durchsetzen konnte; denn diese Organisation ist für die Koordination der Maßnahmenpakete der einzelnen Bundesländer unverzichtbar.
- Oh, es gibt neue Erkenntnisse in der CDUFraktion. Das wurde gerade ausdrücklich bestätigt. Wir freuen uns, dass auch Sie mittlerweile offensichtlich klüger geworden sind.
Wir stellen aber auch fest: Das, was bisher an Problemlösungsvorschlägen von der KMK gekommen ist, reicht nicht aus und geht - wie der Rheinische Merkur es formulierte - „weit an der Lebenswirklichkeit vorbei“. Mit der Umleitung der Studienanfänger an Hochschulen in den neuen Bundesländern oder in wenig bekannte, nicht ausgelastete Studiengänge ist es nicht getan.
In der KMK hat Baden-Württemberg am 3. bzw. 4. Juli 2003 durch den Vorsitzenden des Hochschulausschusses Müller-Arens die Frage der Auswirkungen der Verkürzung der Schulzeit auf die Hochschulen auf die Tagesordnung gebracht. Herr Minister Stratmann, Ihre Behauptung, Niedersachsen habe das Problem als erstes Land erkannt und in der KMK thematisiert, war also erneut ein untauglicher Versuch, sich in der Hochschulpolitik mit fremden Federn zu schmücken. Sorgen Sie
jetzt lieber dafür, dass Niedersachsen nicht das Schlusslicht bei der Entwicklung von Maßnahmen wird!
Wir brauchen nicht nur eine rechnerische, sondern eine echte Ausweitung der Kapazitäten. Niemand kann wollen, dass wegen des Mangels an Studienplätzen der Druck auf den Ausbildungsmarkt noch größer wird und dass Real- und Hauptschulabgänger überhaupt keine Chance mehr haben. Es muss jetzt begonnen werden, wenn Niedersachsen rechtzeitig gerüstet sein will. Schlagzeilen wie „Hilflos vor dem Studentenberg“ können wir nicht gebrauchen. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zunächst zu der Tatsache, dass die von mir vorgetragenen Zahlen bezüglich des Rückgangs der Studienplätze um 4 200 von Herrn Prof. Dr. Zielke und auch - das finde ich noch viel bemerkenswerter - vom Minister gerade selbst in Zweifel gezogen wurden. Ich weise darauf hin, dass wir im OktoberPlenum eine Antwort auf eine Große Anfrage bekommen haben. So weit wird das Gedächtnis wohl noch zurückreichen. Diese Antwort des Wissenschaftsministeriums in der Drucksache 2163 enthält in der Anlage eine Darstellung der Entwicklung der Studienplätze, der zu entnehmen ist, dass die Zahl der grundständigen Studienplätze an Hochschulen in Niedersachsen 2002/2003 34 003 betragen hat; 2005/2006 waren es 29 811. Diese Zahl ist vom Wissenschaftsministerium im Oktober geliefert worden. Wenn man es ausrechnet, dann kommt man auf 4 200. Ich weiß nicht, wie es bei Ihnen ist; bei mir ist das so. Mich wundert schon sehr, dass Zahlen, die man vor vier Wochen selber geliefert hat, bezweifelt werden. Das lässt nicht gerade auf Seriosität schließen.
Gestatten Sie mir noch zwei Anmerkungen zu einem anderen Thema. Herr Prof. Zielke hat aus der KMK-Prognose zitiert und hat dargestellt, dass die KMK selbst auf bestimmte Unsicherheiten in der Prognose hingewiesen hat. Er hat allerdings nicht weit genug zitiert. Diese Unsicherheiten sind in der Tat so dargestellt worden. Die KMK hat aber erklärt, dass es, wenn man alles das berücksichtigen würde, eigentlich viel schlimmer käme und dass die Studierendenzahlen und die Schulabgängerzahlen eigentlich viel höher wären. Sie gehe deswegen vom Status quo aus. Herr Prof. Zielke, wenn Sie weit genug gelesen hätten, dann hätten Sie das so darstellen müssen.
Herr Minister Stratmann hat eingefordert, auch über Geld zu reden. Natürlich muss man das zu gegebener Zeit tun, Herr Minister. Aber nachdem Sie uns in der letzten Sitzung erklärt haben, dass überhaupt keine Notwendigkeit bestehe, über dieses Problem zu reden, weil die Hochschulen schon irgendwie damit klarkämen, wollen wir Sie doch
erst einmal auffordern, sich Gedanken darüber zu machen, was man überhaupt tun könnte; denn das ist Ihre Aufgabe. Wenn uns ein Maßnahmenpaket vorliegt, dann sollten wir uns gemeinsam darüber unterhalten, wie wir es finanzieren.
Mit der Vorstellung, dieses Problem durch die Erhöhung von Lehrdeputaten für die Lehrenden zu lösen - auch Herr Prof. Zielke hat so etwas Ähnliches vorgetragen -, werden Sie nicht weit kommen. Die HRK hat - weil man dort wohl schon vermutet hat, dass solche Vorschläge gemacht werden - bereits deutlich erklärt, dass das mit ihr nicht laufen wird. Dafür muss man Verständnis haben, insbesondere deshalb, weil es um steigende Studierendenzahlen bis 2020 geht. Wir reden hier nicht über ein, zwei oder drei Jahre, sondern über 15 Jahre. Solche Maßnahmen können Sie doch nicht ernsthaft über einen Zeitraum von 15 Jahren in Erwägung ziehen. Sie würden dann in den Hochschulen überhaupt nichts mehr an Forschung vorfinden. Das kann angesichts des Wettbewerbs, in dem Niedersachsen steht, nicht im Interesse des Landes sein.
Ich kann nur an Sie appellieren, jetzt etwas zu tun. Wir müssen natürlich gemeinsam mit allen Bundesländern Maßnahmen ergreifen; denn alle sind davon betroffen. Es ist erfreulich, dass es in Sachen Föderalismus Bewegung gibt. Auch der Bund muss in die Verantwortung genommen werden. Diese Auffassung teilt die SPD-Landtagsfraktion ausdrücklich. Wir wissen aber auch, dass gerade Niedersachsen und unser Ministerpräsident in der Frage der vollständigen Kompetenzen für die Bildung und der Verlagerung auf die Länder einer der Vorreiter war. Es geht nicht, dass man das fordert und dass dann, wenn man es hat und am Ende feststellt, dass es nicht funktioniert, weil man Geld für bestimmte Maßnahmen braucht, wieder nach dem Bund gerufen wird. Geld soll gegeben werden, aber es soll offensichtlich keine Möglichkeit geben, in diesen Fragen mitzureden. So wird das auch nicht gehen. Ich bin gespannt, wie sich die Dinge entwickeln. Es scheinen ja wohl alle zu der Erkenntnis zu kommen, dass das, was dort ausgehandelt worden ist, nicht tragfähig ist, gerade wenn wir über die Probleme reden, die vor uns liegen. Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die wichtigste Feststellung am Anfang: Die Verhandlungen über einen Wissenschaftstarifvertrag sind wieder in Gang gekommen. Am 27. September ist in einem Spitzengespräch zwischen den Gewerkschaften und den Arbeitgebern der Länder vereinbart worden, neben Arbeitsgruppen für Lehrkräfte und Krankenhauspersonal auch eine Arbeitsgrup
pe „Tarifliche Regelungen im Bereich der Wissenschaft“ zu bilden. Die SPD-Fraktion begrüßt diese Entscheidung außerordentlich. Damit ist die Blockadehaltung von Herrn Möllring als Führer der TdL jedenfalls in diesem Fall gescheitert.
Über die Motivation kann man spekulieren. Vielleicht hat man sich doch nicht getraut, allein mit dem Marburger Bund zu verhandeln, der für die von ihm vertretenen Krankenhausärzte Gehaltssteigerungen von 30 % fordert, ohne mit ver.di auch über das übrige Krankenhauspersonal zu sprechen.
Die Arbeitsgruppe Wissenschaft hat am 26. Oktober zum ersten Mal getagt. Die zweite Sitzung wird am 24. November stattfinden. Es gibt also endlich Bewegung bei einem Thema, das für die Hochschulen und die dort Beschäftigten von großer Bedeutung ist.
Durch unseren Antrag im Mai-Plenum haben wir zu dieser Entwicklung offenkundig beigetragen, auch wenn die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen - in diesem Falle in Person von Herrn Röttger und Herrn Professor Zielke - unseren Antrag - wie könnte es auch anders sein? - als überflüssig bezeichnet haben.
Auffällig ist allerdings, dass Finanzminister Möllring im Juni in der HAZ und Wissenschaftsminister Stratmann in der Reformzeit vom 7. Oktober plötzlich öffentlich dringenden Handlungsbedarf in Sachen Wissenschaftstarifvertrag bekundeten.
Meine Damen und Herren, wir reden heute nicht nur über unseren Antrag; denn zwei weitere Anträge sind hinzugekommen.
Der Antrag der Grünen unterscheidet sich in zwei Forderungen vom Antrag der SPD: Zum einen sind die Grünen der Auffassung, wissenschaftsadäquate tarifliche Regelungen seien nur in einem eigenständigen Tarifvertrag zu erreichen; nicht die Länder, sondern die HRK solle verhandeln. Dabei gibt es aber ein gravierendes Problem: Nicht die HRK finanziert die Hochschulen, sondern die Länder tun es. Deshalb gehen wir einen anderen Weg. Wenn man sich die Regelungen des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst, der seit dem 1. Oktober gilt, genau ansieht, muss man zu dem Schluss
kommen, dass er eine gute Grundlage darstellt, auf der man wissenschaftsspezifische Vereinbarungen treffen kann.
Außerdem müssen die Bundesländer ein Interesse daran haben, ihre Arbeitgeberfunktion zu behalten und sie nicht an die HRK abzugeben. Wir teilen in dieser Frage ganz ausdrücklich die Haltung des Geschäftsführers der TdL, Herr Rieger, und der Gewerkschaften. Dass die Hochschulen an den Verhandlungen beteiligt sein müssen, ist klar; das wird auch so gehandhabt. Mit der TdL und den Gewerkschaften sitzen für die Hochschulen am Tisch der stellvertretende Generalsekretär der HRK, Herr Weber, sowie die Vizepräsidenten der Uni Heidelberg, Frau Dr. Frost, und der Uni Hildesheim, Herr Dr. Grahl.
Die zweite Forderung der Grünen, den Beamtenstatus in der Wissenschaft abzuschaffen, findet zwar viele Unterstützer, z. B. Herrn Minister Stratmann, den Wissenschaftsrat und uns. Aber hier in Hannover würde dann eine neue Koalitionskrise drohen; denn wie wir aus den Ausschussberatungen wissen, sind Herr Professor Zielke und die FDP strikt dagegen. Die FDP will offenkundig die Beamtenuniversität behalten.
Bei diesem Thema müssen allerdings dicke Bretter gebohrt werden. Nur dann, wenn alle Bundesländer an einem Strang ziehen, wird es eine Lösung geben. Die Möglichkeit, Professoren im Angestelltenverhältnis zu beschäftigen, gibt es schon heute. Aufgrund der Konkurrenz der Bundesländer um die besten Köpfe setzt sich allerdings bisher die besondere Attraktivität des Beamtenstatus für die Betroffenen in der Regel durch.
Deshalb lautet unsere Position, dieses Thema zielstrebig, aber getrennt vom Wissenschaftstarifvertrag weiter zu verfolgen.
Nun zum Antrag der Fraktionen von CDU und FDP, der eine interessante Geschichte hat. Herr Röttger erklärte in der ersten Beratung, eine Befassung des Landtages mit diesem Thema sei überflüssig, Minister Möllring würde es schon richten. Am 9. Juni erfuhren wir dann im Wissenschaftsausschuss von Frau Trost, CDU und FDP wollten einen eigenständigen Tarifvertrag und kein Spartenfenster, dazu werde im Juni-Plenum ein eigener Antrag eingebracht. Darauf warteten wir
alle vergeblich. In der Ausschusssitzung im September wurde mitgeteilt, der Antrag sei schon in der Welt, würde aber noch beraten. Am 22. September war es dann endlich so weit. Wer allerdings erwartet hatte, dass vier Monate Beratungszeit in der CDU zu Ergebnissen geführt hätten, der sah sich getäuscht.
Was ist nun neben Allgemeinplätzen, Falschdarstellungen und völlig unsinnigen Schuldzuweisungen an die Gewerkschaften herausgekommen? Die zentrale Forderung des Antrags, der vermutlich, wie wir befürchten, gleich beschlossen wird, ist: Die Landesregierung wird - in Klammern sage ich: untertänigst - gebeten, sich im Rahmen ihrer Handlungsmöglichkeiten weiterhin für einen angemessenen Wissenschaftstarifvertrag einzusetzen. - Dieses Papier hätte man wahrlich sparen können.
Wir müssen feststellen: Die Ankündigung von Herrn Röttger und Herrn Professor Zielke in der ersten Beratung, CDU und FDP würden sich mit diesem Thema befassen, ist leider nicht umgesetzt worden.
Das ist zwar ein Armutszeugnis, schadet der Sache in diesem Falle aber nicht; denn wichtig ist, dass verhandelt wird. Wie man hört, besteht nach der ersten Runde in einigen Fragen durchaus Einigkeit. Allerdings gibt es auch noch viele Dissenspunkte.
Für die SPD-Fraktion sind folgende Eckpunkte von Bedeutung:
Die neue Regelung sollte grundsätzlich für alle in einem Arbeitsverhältnis an den Hochschulen Beschäftigten gelten.
Trotz aller Notwendigkeit von Flexibilität darf es nicht dazu kommen, dass alle Risiken von den Hochschulen auf die dort Beschäftigten verlagert werden.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen von CDU und FDP, wir können nur an Sie appellieren, auf den fahrenden Zug aufzuspringen und unserem Antrag zuzustimmen. - Vielen Dank.
Herr Minister, ich möchte Sie noch einmal fragen: Wer trägt die Kosten für die 10 % Härtefälle, die keine Studiengebühren zahlen, weil sie davon befreit werden? Bleiben die Kosten bei den Hochschulen, oder beteiligt sich das Land daran?
Herr Minister, das Problem ist noch nicht klar geworden, ob und in welcher Höhe die jeweiligen Hochschulen Studiengebühren bis 500 Euro erheben können. Deswegen die klare Frage: Beabsichtigen Sie, die Hochschulen zu ermächtigen, Studiengebühren bis zur Höhe von 500 Euro zu erheben, oder beabsichtigen Sie, die Hochschulen zu verpflichten, Studiengebühren bis zur Höhe von 500 Euro zu erheben? Da liegt ja ein ganz erheblicher Unterschied.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wissenschaftsminister Stratmann betrachtet das Doppelabi 2011 gelassen. Es sei noch zu früh, sich
jetzt schon mit der Frage zu befassen, was in sechs Jahren mit 55 400 jungen Menschen geschehen soll, die in Niedersachsen mit der allgemeinen Hochschulreife die Schulen verlassen. Im Übrigen seien Hochschulen und Studentenwerke ausreichend flexibel, um vorübergehende Mehrbelastungen auszugleichen.
Dieser Tenor der Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage zeugt von einer unglaublichen Ignoranz gegenüber einem Problem, mit dem die Hochschulen ohne zusätzliche Maßnahmen und massive Unterstützung des Landes nicht fertig werden können.
Außerdem und vor allem: Für tausende junger Menschen, die das Pech haben, im Jahr 2011 die Schulen zu verlassen, werden weder Studiennoch Ausbildungsplätze in ausreichender Zahl vorhanden sein, wenn man diesen Minister nicht dazu bringt, sich gemeinsam mit den Hochschulen jetzt um Lösungen zu bemühen. Nicht zuletzt: Diejenigen, die 2011 im Studium sind, dürfen Studiengebühren zahlen - vermutlich weit höhere Beträge, als heute im Gespräch sind -, werden sich aber in völlig überfüllten Hörsälen und schlecht betreut fragen, ob so die versprochene Verbesserung der Studienbedingungen aussieht.
Das Mindeste wird sein: Das durch die Schulzeitverkürzung gewonnene eine Jahr wird vor den Türen der Hochschulen wieder verloren.
Andere haben den Ernst der Lage längst erkannt und erwarten von den Ländern mit Recht Handeln statt Nichtstun. Elternverbände äußern sich enttäuscht darüber, dass man nicht schon im Zusammenhang mit der Verkürzung der Schulzeit auch die Auswirkungen auf die Tagesordnung gesetzt hat. Auch die Hochschulrektorenkonferenz hat wiederholt erklärt, es sei völlig verfehlt, die Hochschulen mit dem Studentenberg allein zu lassen.
Nun zu den Antworten der Landesregierung im Einzelnen:
Auf meine Mündliche Anfrage von Anfang Juni wurde mir am 24. Juni mitgeteilt, die Zahl der Absolventen mit allgemeiner Hochschulreife im Jahre 2011 betrage 53 400. In der vorliegenden Antwort vom 6. September sind es 55 400 - ein nicht unerheblicher Anstieg von 2 000 innerhalb von zwei Monaten.
Meine Damen und Herren, um einordnen zu können, was auf die Hochschulen zukommt: Im Jahr 2005, also jetzt, beträgt die Absolventenzahl 24 300, d. h. weniger als die Hälfte dessen, was 2011 erwartet wird. Ich befürchte, dass dann auch Verschleifungen, wie es der Minister gerade so schön gesagt hat, an der dann eintretenden Situation nicht viel ändern werden.
Nach Aussage der Landesregierung sollen das so genannte HOK, der Zukunftsvertrag und der Bologna-Prozess die Hochschulen in die Lage versetzen, mit dem Studentenberg fertig zu werden eine hanebüchene Feststellung. Denn das so genannte HOK - nichts anderes als eine verschleiernde Bezeichnung für Sparauflagen - beschert den Hochschulen in dieser Legislaturperiode Kürzungen von rund 260 Millionen Euro und führt darüber hinaus zu einem Rückgang der Studienplatzzahlen. Das belegt übrigens auch die Anlage zur Großen Anfrage. Danach beläuft sich die Zahl der Studienanfängerplätze in den Jahren 2002/2003 auf 34 003, in den Jahren 2005/2006 auf 29 811. Das bedeutet einen Rückgang um 4 200 Studienplätze innerhalb von drei Jahren.
Der Hinweis auf den Zukunftsvertrag in diesem Zusammenhang ist fast noch dreister; denn das Papier bringt den Hochschulen nicht die Planungssicherheit, von der wir heute schon diverse Male gehört haben, sondern massive Kürzungen in Höhe von 8 Millionen Euro pro Jahr müssen von den Hochschulen für die Tarifsteigerungen bis 0,8 % erwirtschaftet werden. Außerdem sieht der § 5 vor, dass die vom MWK zu erbringenden globalen Minderausgaben auch auf die Hochschulen umgelegt werden können. Das bedeutet weitere Kürzungen in Höhe von ca. 8,5 Millionen Euro pro Jahr. Im Übrigen gibt es in dem bis 2010 befristeten Zukunftsvertrag keinerlei Hinweise oder Vorbereitungen auf den ein Jahr später eintretenden Sachverhalt des doppelten Abiturjahrgangs. Die Behauptung in Ihrer Antwort, Herr Minister Stratmann, durch die Zukunftsvertrag werde den Hochschulen die erforderliche Planungssicherheit gegeben, damit diese für die anstehenden Herausforderungen besser gerüstet seien, ist in Kenntnis dieser Fakten blanker Hohn.
Der Bologna-Prozess ist unstrittig eine ganz gewaltige Herausforderung für die Hochschulen, die auch in dieser Frage vom Land keine Unterstützung bekommen. Der Bund hat dazu ein Förderprogramm in Höhe von 4,4 Millionen Euro aufgelegt, damit die Hochschulen nicht völlig allein da
stehen. Dagegen hat Ministerpräsident Koch dann mindestens mit Duldung seines Kollegen Wulff geklagt. Allerdings ist er vor Gericht unterlegen, was ja auch der Niedersächsischen Landesregierung in letzter Zeit immer öfter passiert.
- Es war wahrscheinlich aber nicht das letzte Mal.
Mit der neuen Struktur soll das Studium zukünftig effizienter gestaltet werden. Die Betreuungssituation für die Studierenden soll verbessert werden, und die Zahl der Abbrecher soll reduziert werden. Die Einschätzung, die Zahl der Studienplätze durch die Umstellung auf Bachelor und Master so steigern zu können, dass massiv zunehmende Studienanfängerzahlen und insbesondere der doppelte Abiturjahrgang damit bewältigt werden können, entbehrt auf alle Fälle jeder Grundlage.
Meine Damen und Herren, die Studentenwerke sind neben den Hochschulen nach Ansicht der Landesregierung ausersehen, die - wie es verharmlosend genannt wird - vorübergehende Mehrbelastung auszugleichen, obwohl auch hier Jahr für Jahr erhebliche Kürzungen vorgenommen werden. Für 2006 sind 1,5 Millionen Euro oder 9,7 % angekündigt - genau wie im Jahr 2005.
Das Fazit: Sie lassen Hochschulen und Studentenwerke im Regen stehen. Wenn Sie in dieser Situation den Hochschulen empfehlen, ihre Einnahmen durch stärkeres Engagement im nationalen und internationalen Weiterbildungsmarkt zu steigern, dann kann man das nur als Zynismus bezeichnen. Offenkundig setzen Sie allein auf das Abkassieren der Studierenden durch Studiengebühren, durch hohe Verwaltungskostenbeiträge, durch Gebühren schon für das Zulassungsverfahren und durch Kürzungen bei den Studentenwerken, die ebenfalls zulasten der Studierenden gehen. Die Studierenden sollen also die Zeche zahlen. Das kann allerdings schon rechnerisch nicht funktionieren. Die von Ihnen erwarteten Einnahmen durch Studiengebühren werden das, was Sie den Hochschulen auf der anderen Seite wegnehmen, nicht kompensieren können. Schon gar nicht werden Sie dabei eine vernünftige Lösung für 2011 erreichen.
Ihr Verhalten, Herr Minister Stratmann, ist nicht gelassen, sondern Flucht aus der Verantwortung.
Ihre Parteifreunde in anderen Bundesländern gehen mit ihrer Aufgabe anders um. Wissenschaftsminister Frankenberg in Baden-Württemberg hat - ich zitiere aus der Frankfurter Rundschau vom 9. Mai 2005 - das Thema als zentrale Aufgabe erkannt und will gegensteuern, und zwar nicht nur durch eine Umschichtung der Ressourcen. Auch Ministerpräsident Oettinger hat erklärt, die Hochschulen könnten den doppelten Abiturjahrgang nicht mit Bordmitteln bewältigen, und trotz Ebbe in den Kassen für den Landeshaushalt zusätzliche Ressourcen angekündigt. Im Übrigen war es auch dieses Bundesland, Herr Minister, das im Juli 2003 über den Hochschulausschuss das Thema „Auswirkungen der Verkürzung der Schulzeit“ in die Kultusministerkonferenz eingebracht hat. So viel, Herr Minister Stratmann, zu Ihrer Behauptung in der schriftlich vorliegenden Antwort - die eben noch einmal ausdrücklich bestätigt wurde -, dies sei durch Niedersachsen geschehen. Das entspricht nicht den Tatsachen. Wir hätten uns gewünscht, Sie würden bei der Wahrheit bleiben.
Herr Ministerpräsident Wulff und Herr Minister Stratmann, die SPD-Fraktion fordert Sie auf, sich wenigstens bei der Erkennung des Problems ein Beispiel an Baden-Württemberg zu nehmen. Was die Problemlösung angeht, bieten wir unsere konstruktive Mitarbeit an. Niemand sollte hier ein Interesse daran haben, tausenden von jungen Menschen die Zukunft zu verderben, nur weil viel zu lange mit geschlossenen Augen durch die Gegend gelaufen wird. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Forderung nach einem Wissenschaftstarifvertrag steht schon seit Jahren im Raum; denn unsere Hochschulen brauchen gute Rahmenbedingungen, um im internationalen Wettbewerb bestehen zu können. Wer würde das bestreiten wollen? Diese Forderung muss allerdings durch konkretes Tun mit Leben erfüllt werden. Das vermissen wir bei den Ministerpräsidenten der CDU-regierten Bundesländer und speziell bei unserem Ministerpräsidenten leider völlig.
Das Thema Wissenschaftstarifvertrag ist ein weiterer Akt in dem Trauerspiel „Blockade um jeden Preis“, das von einigen wenigen profilierungssüchtigen Herren zulasten der Bildungspolitik im Allgemeinen und der Hochschulen im Besonderen schon viel zu lange aufgeführt wird.
Mit den so genannten Potsdamer Beschlüssen haben sich Anfang Februar die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes mit Bund und Kommunen auf
eine Reform des seit mehr als 40 Jahren geltenden BAT verständigt. Ab 1. Oktober 2005 gilt der Tarifvertrag öffentlicher Dienst, ein vereinfachtes und modernisiertes Tarifrecht, in dem z. B. an die Stelle der bisherigen Lebensaltersstufen und Bewährungsaufstiege Erfahrungs- und Entwicklungsstufen treten. Dies ist auch für die Beschäftigten an den Hochschulen ein richtiger Weg.
Dazu muss dieser Tarifvertrag allerdings auch dort Geltung erhalten. Leider verweigert die Tarifgemeinschaft der Länder mit ihrem Verhandlungsführer, Finanzminister Möllring, bisher jede Übernahme für die Bundesländer.
Für die Wissenschaft bedeutet das: Ab dem 1. Oktober wird in den Forschungseinrichtungen des Bundes das neue Tarifrecht, an den Niedersächsischen Hochschulen und den Forschungseinrichtungen Niedersachsens weiterhin der 40 Jahre alte BAT gelten.
Das wird zu weiteren Wettbewerbsverzerrungen zulasten unserer Einrichtungen führen. Wir fordern deshalb die Landesregierung auf, dies zu verhindern. Der Tarifvertrag öffentlicher Dienst muss für die Beschäftigten der Länder und damit auch für Niedersachsen übernommen werden.
Das ist ein Einstieg für die Hochschulen, der allerdings nicht ausreicht. Die neuen Regelungen entsprechen nicht vollständig den Anforderungen in Forschung und Lehre. Die Hochschulrektorenkonferenz, der Wissenschaftsrat, die Präsidenten der Forschungsgesellschaften, die Wirtschaftsverbände und die Gewerkschaften - also eigentlich alle sind dabei auf unserer Seite. Es gibt ein, wie der Wissenschaftsrat es nennt, unbestreitbares öffentliches Interesse, die Wissenschaft in die Lage zu versetzen, Arbeitsbedingungen attraktiv zu gestalten. Die Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen müssen bei der Konkurrenz mit der Privatwirtschaft um qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem In- und Ausland mithalten können. Spitzenleistungen erfordern attraktive Arbeitsbedingungen.
Was tut unser Wissenschaftsminister Stratmann, um hier voranzukommen? - Leider nichts! Deshalb haben wir mit diesem Antrag die Initiative ergriffen, damit sich endlich etwas bewegt.
- Ja, das hoffe ich, Herr McAllister. Das ist auch notwendig. - Warum brauchen wir für den Wissenschaftsbereich gegenüber dem übrigen öffentlichen Dienst eigene tarifvertragliche Regelungen?
- So ist es. Wenn Sie zuhören, werden Sie hinterher hoffentlich ein bisschen klüger sein. - Die Antwort: In der Wissenschaft muss vorrangig gestaltet statt verwaltet werden. Der Kreativität und der Qualität der Ergebnisse kommen eine zentrale Bedeutung zu. Auch der internationale Austausch und das Ziel, z. B. ausländische Teams für Forschungsprojekte zu gewinnen, sind in anderen Bereichen des öffentlichen Dienstes in dieser Form eher selten zu finden. Die Arbeitsanforderungen, die Flexibilität und die Fluktuation unterscheiden sich von anderen staatlichen Einrichtungen. Kooperationen zwischen Industrie und Hochschulen, der so genannte Wissenstransfer, erfordern zudem eine hohe Mobilitätsbereitschaft der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Frage der Wettbewerbsfähigkeit unserer Hochschulen wird auch über die Gestaltung der Arbeitsverhältnisse und damit über die Verhandlungsbereitschaft von Finanzminister Möllring entschieden.
Meine Damen und Herren, wie viele andere Fragen in diesem Bereich stehen auch die Frage der Tarifverträge und die Frage, wer verhandelt, im Spannungsverhältnis von staatlicher Verantwortung auf der einen und weitgehender Hochschulautonomie auf der anderen Seite. Das wird an den unterschiedlichen Auffassungen zwischen der Hochschulrektorenkonferenz auf der einen und den Gewerkschaften sowie - nach meinen Informationen - auch den Bundesländern auf der anderen Seite zu der Frage, ob es einen eigenständigen Tarifvertrag für die Wissenschaft oder ein Spartenfenster innerhalb des Tarifvertrages des öffentlichen Dienst geben sollte, deutlich. Die SPDFraktion spricht sich eindeutig für ein Spartenfenster innerhalb des Tarifvertrages öffentlicher Dienst aus. Auf der Arbeitgeberseite müssen auch in Zukunft die Länder im Rahmen ihrer staatlichen
und insbesondere finanziellen Verantwortung für die Hochschulen verhandeln. Damit können alle spezifischen Fragen für die Hochschulen zufrieden stellend gelöst werden. Selbstverständlich soll die Hochschulrektorenkonferenz mit ihrem Sachverstand von den Ländern in die Verhandlung einbezogen werden.
Meine Damen und Herren, der Bund hat seinerzeit das Thema „Wissenschaftstarifvertrag“ nach dem Ausstieg der Länder wegen der Länderzuständigkeit für die Hochschulen und aus Respekt vor dieser Länderzuständigkeit nicht weiter behandelt. So viel zu den Behauptungen von gewisser Seite, der Bund mische sich hier unzulässigerweise ein.
Jetzt, nachdem die Länder wieder in die Tarifverhandlungen eingestiegen sind, wird es allerhöchste Zeit, auch das Thema Wissenschaftstarif endlich anzupacken.
Herr Möllring, Sie als Verhandlungsführer der Tarifgemeinschaft der Länder sind hier in besonderer Weise gefordert. Das Schlimmste, was passieren könnte, ist, dass - wie bei der Föderalismusreform, den Eliteprogrammen und vielen anderen für die Hochschulen existenziell wichtigen Fragen - auch hier wieder blockiert wird. Dabei wissen wir mittlerweile: Es geht nicht um die Sache, es geht hier nur um Machtfragen, und zwar insbesondere um Machtfragen innerhalb der Ministerpräsidentenriege. Wir hoffen und erwarten, dass Herr Minister Stratmann es nicht so weit kommen lässt. Die Hochschulen und der wissenschaftliche Nachwuchs dürfen nicht erneut im Regen stehen gelassen werden.
Zum Schluss möchte ich den Antrag stellen, die Federführung für dieses Thema dem Ausschuss für Wissenschaft und Kultur zu übertragen, weil es dorthin gehört. - Vielen Dank.
In der Neuen Osnabrücker Zeitung war am 22. Dezember letzten Jahres zu lesen, dass das Innenministerium der Auffassung ist, bei kommunalen Gebührenbescheiden seien ausschließlich Re
chenfehler denkbar. Ich frage die Landesregierung, ob sie diese Auffassung teilt oder ob sie dies nicht auch für eine Verharmlosung hält und es für notwendig erachtet, die Bescheide auch in rechtlicher Hinsicht zu überprüfen, weil dort ebenfalls rechtliche Probleme angesprochen werden können.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die SPD-Fraktion begrüßt ebenso wie die Hochschulen die Neuordnung der Hochschulzulassung in Niedersachsen.
Ein gezieltes studiengangspezifisches Auswahlverfahren durch die Hochschulen selbst ist sicherlich ein wichtiger Baustein, um z. B. die Studienabbrecherquote zu senken. Deshalb beurteilen wir eine Veränderung des Hochschulzulassungsverfahrens grundsätzlich positiv. Allerdings müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Erstens. Keine Verengung des Hochschulzugangs: Wir brauchen mehr Studierende, nicht weniger.
Zweitens. Das Verfahren darf nicht sozial selektiv wirken. Unsere Hochschulen brauchen die Besten, nicht die Reichsten.
Wir wissen, dass das nicht identisch ist.
Drittens. Größtmögliche Eigenverantwortlichkeit der Hochschulen, gepaart mit Transparenz für die Studierenden.
Um es gleich vorweg zu sagen: Der vorliegende Gesetzentwurf erfüllt keine einzige dieser Voraussetzungen.
Bevor ich das im Einzelnen begründe, noch ein paar Worte zum Verfahren. Nach der Anhörung Anfang Dezember hat sich der Wissenschaftsausschuss am 10. Februar mit dem Gesetzentwurf befasst - das erste und einzige Mal. Dabei stellte sich heraus, dass die Regierungsfraktionen nicht bereit waren, auch nur eine einzige Forderung der Hochschulen aus der Anhörung zu übernehmen. Wenn Herr Güntzler hier das Gegenteil behauptet, mag das der Tatsache geschuldet sein, dass er nicht dabei war. Insofern kann man das vielleicht entschuldigen.
Das Gleiche - keine Berücksichtigung - gilt für die zum Teil schwer wiegenden verfassungsrechtlichen Bedenken des GBD, mit denen man sich nicht einmal ernsthaft auseinander setzte.
Die Devise hieß „Abblocken!“ nach dem Motto: Wir haben schon im Herbst gesagt, dass wir das Gesetz so wollen, und dabei bleibt es.
Eine dringend notwendige zweite Beratung im Ausschuss wurde abgelehnt, weil man offenbar im Wettrennen mit den anderen Bundesländern einen Platz auf dem Treppchen anstrebt. Hier geht Imagegewinn ganz offensichtlich vor Rechtssicherheit.